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2009-03-26 Vorgebrachte Einwendungen 001

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7. Die Aufteilung in Eigen- und Fremdmüll ist unrichtig.<br />

Hamburger behauptet 30.000 t kommen aus der eigenen<br />

Produktion und lediglich 15.000 t werden „Fremdmüll“ sein.<br />

Dies ist unrichtig!<br />

Ca. 3% der Papierproduktion verursachen "Eigenmüll".<br />

Hamburger darf 352.000 t Papier pro Jahr erzeugen. 3%<br />

davon sind also rund 10.500 t pro Jahr!<br />

Demnach werden mehr als drei Viertel des zu verbrennenden<br />

Mülls - also mindestens 34.000 t pro Jahr - „Fremdmüll“<br />

sein, der unkontrolliert nur von LKWs Montag bis Samstag<br />

rund um die Uhr angeliefert werden soll.<br />

8. Die Angaben betreffend "Reststoff" und "Restfaser"<br />

sind unrichtig.<br />

Hamburger verwendet zwei unterschiedliche Begriffe, nämlich<br />

"Reststoff" (unkontrollierter, aussortierter Müll aus dem<br />

angelieferten Altpapier, fällt also vor der Papierproduktion<br />

an) und "Restfaser" (entsteht nach der Papierproduktion).<br />

Diese "Restfaser" soll laut Aussagen der Projektwerber auch in<br />

Zukunft im Wirbelschichtkessel verbrannt werden und betrifft<br />

somit nicht den neuen Kessel!<br />

9. Die Darstellungen zur Einsparung fossiler Brennstoffe<br />

sind unrichtig.<br />

Die beschriebene, geplante Einsparung von Erdgas und<br />

Kohle ist dann nicht möglich, wenn diese wie derzeit für die<br />

Verbrennung von Klärschlamm und Restfaser im bestehenden<br />

Wirbelschichtkessel (der ja weiter in Betrieb bleiben soll)<br />

eingesetzt werden.<br />

Eine Einsparung ist allerdings dann möglich, wenn man im<br />

Wirbelschichtkessel Müll anstelle von Kohle einsetzt, was<br />

aber bei Genehmigung der neuen Anlage möglich wäre,<br />

jedoch derzeit nicht genehmigt ist! Oder wenn man keinen<br />

anfallenden Klärschlamm mehr verbrennt, da es keine<br />

Papierproduktion mehr gibt!<br />

Obwohl diese 9 (in Worten Neun!) gravierende<br />

Verfahrensmängel aufgezeigt und protokolliert wurden,<br />

lehnte Herr Mag. Lang - ohne Begründung - die mehrmals<br />

beantragte Vertagung der Verhandlung ab.

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