2009-03-26 Vorgebrachte Einwendungen 001
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B. Gutachter<br />
Merkwürdigerweise waren ausnahmslos alle von der<br />
Landesregierung beauftragten Gutachter ohne wenn und<br />
aber zu dem Schluss gekommen, dass die geplante Anlage<br />
“umweltverträglich“ und deren Auswirkungen auf Mensch und<br />
Umwelt “vernachlässigbar” und/oder “irrelevant” sind.<br />
Mit wenigen Ausnahmen kannten diese beauftragten<br />
“Sachverständigen” das eingereichte Projekt überhaupt nicht,<br />
waren absolut uninformiert, unvorbereitet oder z.B. "ohne<br />
Unterlagen, weil zwei Tage im Außendienst …".<br />
Der Großteil der Gutachten wurde fast ausschließlich auf den<br />
übergebenen Daten der Projektwerber erstellt. Diese wurden von<br />
den Gutachtern in den wenigsten Fällen hinterfragt oder<br />
überprüft, sondern “als gegeben” angenommen.<br />
Trotzdem kamen alle von der NÖ Landesregierung<br />
beauftragten Gutachter zu dem Ergebnis, dass das eingereichte<br />
Projekt umweltverträglich ist!<br />
Die “Sachverständigen” hatten sich nicht einmal die Mühe gemacht,<br />
völlig identische Textbausteine in ihren jeweiligen Gutachten<br />
durch andere Worte oder Sätze einigermaßen abzuändern.<br />
Der Gutachter für Verfahrenstechnik legte seinem Gutachten die<br />
Müllverbrennungsanlage Arnoldstein zugrunde. Diese ist von den<br />
technischen Voraussetzungen überhaupt nicht mit dem Projekt<br />
der Hamburgerfirmen vergleichbar. Nach intensiven Befragungen<br />
musste er eingestehen, dass er die Anlage in Arnoldstein gar nicht<br />
kennt, noch nie dort war und sogar die Unterlagen von der<br />
Firma Hamburger GmbH selbst erhalten hat!<br />
Der Gutachter für Luftreinhaltetechnik (ein mittlerweile<br />
pensionierter Beamter der NÖ Landsregierung) hatte im Jahr 1993<br />
eine Empfehlung an die BH Neunkirchen abgegeben, dass eine von<br />
Hamburger beantragte Probeverbrennung zu genehmigen<br />
ist, weil die Firma ohnehin Dioxin-Messungen vorgenommen hätte!<br />
Der “Schönheitsfehler” allerdings daran war, dass es sich bei dieser<br />
Dioxin-Messung um eine solche handelte, die bereits acht Jahre<br />
zurücklag!<br />
Die BI PRO SEEBENSTEIN musste diesen “Sachverständigen”<br />
wegen Befangenheit ablehnen!