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2009-03-26 Vorgebrachte Einwendungen 001

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B. Gutachter<br />

Merkwürdigerweise waren ausnahmslos alle von der<br />

Landesregierung beauftragten Gutachter ohne wenn und<br />

aber zu dem Schluss gekommen, dass die geplante Anlage<br />

“umweltverträglich“ und deren Auswirkungen auf Mensch und<br />

Umwelt “vernachlässigbar” und/oder “irrelevant” sind.<br />

Mit wenigen Ausnahmen kannten diese beauftragten<br />

“Sachverständigen” das eingereichte Projekt überhaupt nicht,<br />

waren absolut uninformiert, unvorbereitet oder z.B. "ohne<br />

Unterlagen, weil zwei Tage im Außendienst …".<br />

Der Großteil der Gutachten wurde fast ausschließlich auf den<br />

übergebenen Daten der Projektwerber erstellt. Diese wurden von<br />

den Gutachtern in den wenigsten Fällen hinterfragt oder<br />

überprüft, sondern “als gegeben” angenommen.<br />

Trotzdem kamen alle von der NÖ Landesregierung<br />

beauftragten Gutachter zu dem Ergebnis, dass das eingereichte<br />

Projekt umweltverträglich ist!<br />

Die “Sachverständigen” hatten sich nicht einmal die Mühe gemacht,<br />

völlig identische Textbausteine in ihren jeweiligen Gutachten<br />

durch andere Worte oder Sätze einigermaßen abzuändern.<br />

Der Gutachter für Verfahrenstechnik legte seinem Gutachten die<br />

Müllverbrennungsanlage Arnoldstein zugrunde. Diese ist von den<br />

technischen Voraussetzungen überhaupt nicht mit dem Projekt<br />

der Hamburgerfirmen vergleichbar. Nach intensiven Befragungen<br />

musste er eingestehen, dass er die Anlage in Arnoldstein gar nicht<br />

kennt, noch nie dort war und sogar die Unterlagen von der<br />

Firma Hamburger GmbH selbst erhalten hat!<br />

Der Gutachter für Luftreinhaltetechnik (ein mittlerweile<br />

pensionierter Beamter der NÖ Landsregierung) hatte im Jahr 1993<br />

eine Empfehlung an die BH Neunkirchen abgegeben, dass eine von<br />

Hamburger beantragte Probeverbrennung zu genehmigen<br />

ist, weil die Firma ohnehin Dioxin-Messungen vorgenommen hätte!<br />

Der “Schönheitsfehler” allerdings daran war, dass es sich bei dieser<br />

Dioxin-Messung um eine solche handelte, die bereits acht Jahre<br />

zurücklag!<br />

Die BI PRO SEEBENSTEIN musste diesen “Sachverständigen”<br />

wegen Befangenheit ablehnen!

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