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2009-03-26 Vorgebrachte Einwendungen 001

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Achtung!<br />

Und hier ist die Katze endgültig aus dem Sack!<br />

3. Die Verwertung von festen Verbrennungsrückständen.<br />

In den Einreichunterlagen ist zu lesen, dass “die Rückstände<br />

nach einer Aufbereitung auch einer Verwertung<br />

zugeführt werden.”<br />

Seitens der BI PRO SEEBENSTEIN wurde die Frage gestellt, ob<br />

diese Verwertung durch die Firma ASH DEC erfolgen soll.<br />

Die BI erläuterte, dass diese Aktiengesellschaft (die<br />

Aktionäre bleiben anonym) “Dünger aus Klärschlamm- und<br />

Biomasse-Asche sowie Produkte aus Haus- und<br />

Industriemüll-Asche herstellt.”<br />

Zur Reinigung dieser hochgiftigen Rückstände sind eigene<br />

System-Anlagen erforderlich. (Auszug aus der Homepage<br />

www.ashdec.com: “Diese werden dezentral, bevorzugt in<br />

unmittelbarer Nachbarschaft zu einer bestehenden Müllverbrennungsanlage<br />

errichtet. Außerordentliche Synergien<br />

gemeinsamen Betrieb beider Anlagen.”)<br />

Fünf solcher Projektanlagen sind bereits durch Vorverträge<br />

gesichert und sollen Ende <strong>2009</strong> oder Anfang 2010 in Betrieb<br />

gehen. Die Orte und Tonnagen von vier dieser Anlagen werden<br />

auf der ASH DEC Homepage exakt genannt:<br />

Altenstadt – Deutschland, Pratteln – Schweiz, Moerdijk –<br />

Niederlande und St. Petersburg – Russland.<br />

Der fünfte Ort (Vorvertrag gesichert und bekannt)<br />

befindet sich in Österreich zur Verarbeitung von 30.000 t<br />

Asche pro Jahr!<br />

Die Erwähnung des Unternehmens ASH DEC und die daraus<br />

resultierende Frage, ob es sich bei dem Standort in<br />

Österreich um Pitten handelt und bereits Verträge existieren,<br />

sorgte für nicht zu übersehende höchste Nervosität bei den<br />

Projektwerbern sowie ein hektisches Zusammenrücken und<br />

Beraten.<br />

Der Rettungsanker kam durch den Anwalt der Projektwerber:<br />

“Ich bin nicht bereit über Vertragsverhältnisse meiner<br />

Mandanten Auskunft zu geben und außerdem ist dieses<br />

nicht Gegenstand der Verhandlung.”<br />

Danach sorgte der Verhandlungsleiter Herr Mag. Lang für eine<br />

sofortige Beendigung der Verhandlung und es gab keine<br />

Möglichkeit mehr für weitere Fragen.

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