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aus dem inhalt - WM Wirtschafts- und Bankrecht

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MITTEILUNGEN<br />

Zeitschrift<br />

für <strong>Wirtschafts</strong><strong>und</strong><br />

<strong>Bankrecht</strong><br />

18<br />

7. Mai 2011<br />

65. Jahrgang<br />

Seiten 817-864<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Beiträge<br />

Rechtsanwalt beim BGH Prof. Dr. Volkert Vorwerk, Karlsruhe<br />

KapMuG - Erfahrungen, Fazit, Ausblick 817<br />

Rechtsanwalt Dr. Carsten Cramer, LL.M. (Columbia), Düsseldorf<br />

Die Auswirkung des Kontrollwechsels auf den Darlehensvertrag<br />

- Lösungsrechte des Vertragspartners ohne vertragliche Gr<strong>und</strong>lage - 825<br />

Rechtsprechung<br />

<strong>Bankrecht</strong> <strong>und</strong> Kapitalmarktrecht<br />

B<strong>und</strong>esgerichtshof 1.3.2011 Behandlung des durch einen Kredit finanzierten Erwerbs 829<br />

von Genossenschaftsanteilen als verb<strong>und</strong>enes Geschäft<br />

im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB, falls damit vorrangig Kapitalanlage-<br />

oder Steuerzwecke verfolgt werden; zur Abwicklung<br />

des verb<strong>und</strong>enen Geschäfts nach wirksamem<br />

Widerruf des Darlehensvertrages; zur Rechtsstellung des<br />

Verbrauchers in der Insolvenz der Darlehensgeberin<br />

Gesellschaftsrecht<br />

OLG Frankfurt a.M. 15.2.2011 Zur Frage, unter welcher Vor<strong>aus</strong>setzung Zahlungen des 833<br />

Vorstandes an ein Aufsichtsratsmitglied für Dienstverpflichtungen<br />

außerhalb seiner Tätigkeit als Aufsichtsrat<br />

erlaubt sind<br />

OLG Düsseldorf 2.3.2011 Zur Frage der Wirksamkeit von Auslandsbeurk<strong>und</strong>ungen 836<br />

bei der Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen sowie<br />

zur Frage, ob ein <strong>aus</strong>ländischer Notar eine von ihm wirksam<br />

beurk<strong>und</strong>ete Abtretung eine diese Änderung der<br />

Geschäftsanteile berücksichtigende Gesellschafterliste<br />

beim Handelsregister einreichen darf<br />

Insolvenzrecht <strong>und</strong> Zwangsvollstreckung<br />

B<strong>und</strong>esgerichtshof 10.2.2011 Zu den Vor<strong>aus</strong>setzungen, unter denen der Schuldner einen<br />

839<br />

im Schlusstermin schlüssig dargelegten Versagungs-<br />

gr<strong>und</strong> nachträglich nicht mehr bestreiten kann<br />

B<strong>und</strong>esgerichtshof 17.3.2011 Nichtehelicher Partner des Schuldners keine nahestehende<br />

841<br />

Person im Sinne des<br />

Insolvenzanfechtungsrechts<br />

B<strong>und</strong>esgerichtshof 24.3.2011 Keine endgültige Unwirksamkeit von nach § 89 Abs. 2 841<br />

Satz 1 InsO unzulässigen Pfändungen<br />

Bürgerliches Recht <strong>und</strong> Handelsrecht<br />

B<strong>und</strong>esgerichtshof 12.11.2010 Zur Darlegungs- <strong>und</strong> Beweislast für den Arglisteinwand 843<br />

des Käufers, wenn die Parteien einen Haftungs<strong>aus</strong>schluss<br />

vereinbart haben<br />

B<strong>und</strong>esgerichtshof 17.12.2010 Zum Begriff des Haltens einer Anlage zur Ausübung einer<br />

845<br />

Gr<strong>und</strong>dienstbarkeit<br />

B<strong>und</strong>esgerichtshof 27.1.2011 Jederzeitige Kündigungsmöglichkeit des Bestellers bei 847<br />

einem Werkvertrag, mit <strong>dem</strong> sich der Unternehmer für eine<br />

Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten zur Bereitstellung,<br />

Gestaltung <strong>und</strong> Betreuung einer Internetpräsenz<br />

verpflichtet hat; zur Bemessung der nach § 649 Satz 2<br />

BGB zu zahlenden Vergütung<br />

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