Merkblatt_Ihre Meldepflicht - Amt für Sozialbeiträge
Merkblatt_Ihre Meldepflicht - Amt für Sozialbeiträge
Merkblatt_Ihre Meldepflicht - Amt für Sozialbeiträge
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Departement <strong>für</strong> Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt<br />
<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozialbeiträge</strong><br />
Ergänzungsleistungen/Kant. Beihilfen<br />
<strong>Merkblatt</strong>: <strong>Ihre</strong> <strong>Meldepflicht</strong><br />
Bitte melden Sie uns Veränderungen in persönlichen und/oder finanziellen Verhältnissen.<br />
Folgende Veränderungen sind uns zwingend zu melden:<br />
• Mietzins<br />
• Mitbewohner, Veränderung der Anzahl Personen in der Wohnung<br />
• Umzug<br />
• Zivilstand<br />
• Einkommen<br />
• Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (gilt auch <strong>für</strong> Ehepartner und Kinder)<br />
• bei Jugendlichen Beendigung des Schulbesuchs oder der Ausbildung<br />
• Renten<br />
• Erbschaften<br />
• Auslandaufenthalt von mehr als drei Monaten im Kalenderjahr usw.<br />
Jede Änderung ist uns mit den entsprechenden Unterlagen einzureichen. Ergänzen Sie die<br />
Belege mit Name, Vorname und Versicherten-Nummer. Stellen Sie uns diese bitte rasch und<br />
unaufgefordert zu. In der Regel benötigen wir zum Jahreswechsel:<br />
• Belege über die Höhe von Renten (Pensionskassen, Unfall-Renten, Leibrenten, Renten aus<br />
Lebensversicherungen sowie ausländische Renten) im neuen Jahr<br />
• Rückkaufswerte von Lebensversicherungen und Leibrenten per 1.1. des neuen Jahres<br />
• Vollständige Vermögensbelege (sofern das Gesamtvermögen über CHF 25'000.- bei Alleinstehenden<br />
oder CHF 40'000.- bei Ehepaaren beträgt), das heisst Saldo- und Zinsbelege per<br />
31.12. aller Post- und Bankkonti, Wertschriften etc. sowie gegebenenfalls die Heim-/Spitalrechnung<br />
vom Dezember (kann als Schuld berücksichtig werden)<br />
• Alle Einnahmen wie zum Beispiel Lohnausweise (Erwerbseinkommen/Arbeitslosentaggeld<br />
und andere Taggelder) des Vorjahres sowie die Abrechnung Januar des laufenden Jahres<br />
von allen Familienmitgliedern<br />
• Krankenkassen-Policen bei höheren Franchisen oder HMO-Modellen sowie bei Wechsel der<br />
Krankenversicherung<br />
• Ausbildungs-/Schulbestätigungen von Kindern/Jugendlichen ab neuem Semester/ Schuljahr<br />
Diese Liste ist nicht vollständig und nicht abschliessend. Eine Auflistung zur <strong>Meldepflicht</strong> bei<br />
Veränderung der Verhältnisse finden Sie auch auf der Rückseite jeder Verfügung. Beachten<br />
Sie bitte, dass Personen, welche eine wesentliche Veränderung nicht melden, sich<br />
strafbar machen.<br />
Keine Belege benötigen wir über die Höhe der AHV/IV-Rente, Hilflosenentschädigung der<br />
AHV/IV sowie der Heimtaxe. Die neuen Beträge ermitteln wir selber.<br />
Gerne stehen wir bei Fragen oder Unklarheiten zur Verfügung und verweisen auch auf die 2.<br />
Seite, resp. Rückseite dieses Schreibens. Dort finden Sie nützliche Hinweise.<br />
<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozialbeiträge</strong>, Ergänzungsleistungen/Kant. Beihilfen<br />
Grenzacherstrasse 62, 4005 Basel<br />
Telefon +41 (0)61 267 86 65 Telefax +41 (0)61 267 86 44 Mail: asb@bs.ch Internet: www.asb.bs.ch
Departement <strong>für</strong> Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt<br />
<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozialbeiträge</strong> Seite 2<br />
Hinweise<br />
• Krankenkosten/Zahnarztbehandlung (separates <strong>Merkblatt</strong> oder www.asb.bs.ch)<br />
• Befreiung Billag => Radio-/Fernsehgebühr (nur bei Anspruch auf Ergänzungsleistungen)<br />
• Befreiung Cablecom (nur bei Anspruch auf Ergänzungsleistungen)<br />
• Evtl. Steuererlass (wenn das Vermögen unter CHF 15'000 / 30'000 bei Alleinstehenden /<br />
Ehepaaren) beträgt<br />
• Erlass / Ermässigung Hundesteuer<br />
• Beitrag U-Abo (nur Invalide und Senioren) => Monatsabo CHF 6.00 / Jahresabo 50 %<br />
• Maximaler Auslandaufenthalt von 3 Monaten pro Kalenderjahr<br />
• Evtl. Anspruch auf Mietzinsbeiträge (MIVO-Anspruch), wenn Miete über Maximum und<br />
Kinder im gleichen Haushalt leben<br />
• Antrag auf Hilflosenentschädigung (bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragen)<br />
• Beiträge <strong>für</strong> die Pflege zu Hause (separates Infoblatt oder www.langzeitpflege-bs.ch<br />
• Caritas - günstig einkaufen im Carisatt-Laden, Ochsengasse 12, Basel (persönlicher Ausweis<br />
kann bei uns am Empfang abgeholt werden => Foto mitbringen)<br />
<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozialbeiträge</strong>, Ergänzungsleistungen/Kant. Beihilfen<br />
Grenzacherstrasse 62, 4005 Basel<br />
Telefon +41 (0)61 267 86 65 Telefax +41 (0)61 267 86 44 Mail: asb@bs.ch Internet: www.asb.bs.ch