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Merkblatt Anerkennung Fachpersonal - Amt für Sozialbeiträge ...

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Departement <strong>für</strong> Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt<br />

<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozialbeiträge</strong><br />

Behindertenhilfe<br />

Fachstelle<br />

<strong>Merkblatt</strong> <strong>Anerkennung</strong> von <strong>Fachpersonal</strong> im Kanton Basel-Stadt<br />

(Ausgabe 07.2013)<br />

Einleitung<br />

1 In Einrichtungen <strong>für</strong> erwachsene Personen mit Behinderungen muss mindestens die<br />

Hälfte der Betreuungspersonen über einen anerkannten Ausbildungsabschluss oder eine anerkannte<br />

Weiterbildung in der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderung verfügen.<br />

Dies legen die Qualitätsrichtlinien der Interkantonalen Vereinbarung <strong>für</strong> Soziale Einrichtungen<br />

(IVSE) fest.<br />

Grundlage <strong>für</strong> die kantonale <strong>Anerkennung</strong> von <strong>Fachpersonal</strong> bilden die folgenden Dokumente:<br />

1. «Interpretationshilfe der SKV IVSE zu den Qualitätsanforderungen an das <strong>Fachpersonal</strong><br />

in Einrichtungen <strong>für</strong> erwachsene Personen (Bereich B IVSE)» vom 29.10.2010<br />

2. «Ausbildungsmatrix des SUbB mit Ergänzung der <strong>Anerkennung</strong>spraxis in den Kantonen<br />

Basel-Stadt und Basel-Landschaft» vom 01.10. 2011<br />

Welche Ausbildungstitel in die Liste der IVSE aufgenommen werden, entscheidet die Schweizerische<br />

Konferenz der Verbindungsstellen IVSE (SKV IVSE) auf Antrag einer Regionalkonferenz.<br />

Im gleichen Verfahren befindet die SKV auch über die Streichung von Ausbildungstiteln von der<br />

Liste. Die Einrichtungen der Behindertenhilfe können der Fachstelle Behindertenhilfe (FBH) Vorschläge<br />

einreichen. Änderungsvorschläge der SUbB-Matrix laufen über den Verband Soziale Unternehmen<br />

beider Basel (SUbB) und die FBH. Es gelten die <strong>Anerkennung</strong>sbestimmungen des<br />

Bundesamts <strong>für</strong> Berufsbildung und Technologie (BBT).<br />

<strong>Anerkennung</strong> von Personen in Ausbildung<br />

2 Bei der <strong>Anerkennung</strong> von Personen in Ausbildung gilt es Folgendes zu beachten:<br />

- Personen in Ausbildungen auf Tertiärstufe werden zu 100% angerechnet. Dazu zählen die<br />

höhere Berufsbildung, Ausbildungen oder Nachdiplomstudien auf Fachhochschul- oder Universitätsstufe<br />

und Praktika im Rahmen dieser Ausbildungen. Als Berechnungsbasis dient das<br />

Stellenpensum.<br />

- Personen in der Berufslehre werden erst ab Beginn des letzten Ausbildungsjahres voll angerechnet.<br />

Als Berechnungsbasis dient das Stellenpensum.<br />

- Attestausbildungen werden vom Kanton Basel-Stadt zurzeit nicht anerkannt.<br />

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Departement <strong>für</strong> Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt<br />

<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozialbeiträge</strong><br />

<strong>Anerkennung</strong> von Weiterbildungen<br />

3 Bei der <strong>Anerkennung</strong> von Weiterbildungen gilt es Folgendes zu beachten:<br />

- Anerkannt sind Abschlüsse der höheren Berufsbildung sowie Nachdiplom FH/HF. Zudem können<br />

auf kantonaler Ebene auch nicht eidgenössische Weiterbildungen anerkannt werden. In<br />

Ergänzung zu externen Angeboten können im Einzelfall auch interne Schulungen als Weiterbildung<br />

anerkannt werden.<br />

- Mindestanforderungen zur <strong>Anerkennung</strong> von Weiterbildungen sind eine dreijährige Berufserfahrung<br />

im Bereich der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderung sowie mindestens<br />

30 Tage Weiterbildung in diesem Bereich. Berufserfahrung wird bei Teilzeitbeschäftigung<br />

unter 50% zu 50% angerechnet; ab einer Beschäftigung von 50% werden die<br />

Berufsjahre voll angerechnet.<br />

<strong>Anerkennung</strong> von ausländischen Abschlüssen<br />

4 Bei der <strong>Anerkennung</strong> ausländischer Abschlüsse gilt es Folgendes zu beachten:<br />

- Die auf der Ausbildungsmatrix des SUbB aufgeführten gleichwertigen Berufsgänge im Ausland<br />

werden im Kanton Basel-Stadt anerkannt.<br />

- Die Gleichwertigkeitsanerkennung anderer ausländischer Abschlüsse erfolgt nach den Kriterien<br />

und Verfahren des BBT.<br />

<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozialbeiträge</strong>, Fachstelle Behindertenhilfe<br />

Grenzacherstrasse 62, 4005 Basel<br />

Telefon +41 61 267 68 08 / +41 61 267 43 25 / Fax +41 61 267 86 44<br />

E-Mail: amelie.pilgram@bs.ch oder carmen.ronco@bs.ch / www.asb.bs.ch Seite 2/2

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