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Fraktion Sozialdemokratischer ... - FSG Polizei NÖ

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Auszüge aus den Statuten des<br />

Österreichischen Gewerkschaftsbundes<br />

Der Österreichische Gewerkschaftsbund ist eine auf demokratischer,<br />

überparteilicher Grundlage aufgebaute und auf freiwilliger Mitgliedschaft<br />

beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer.<br />

Dem Gewerkschaftsbund und somit den angehörenden Gewerkschaften obliegen<br />

folgende Aufgaben:<br />

○ gewerkschaftliche Aktionen zur Erreichung besserer Arbeitsbedingungen; die<br />

Mitwirkung an der Sicherung von Arbeitsmöglichkeiten; die Initiierung und von<br />

Gesetzen und Verordnungen, die Mitwirkung an deren Vorbereitung<br />

○ die Wahrung, Verbesserung und der Ausbau des Arbeitnehmerschutzes<br />

○ Herausgabe von Publikationen<br />

○ Schaffung von Bildungseinrichtungen<br />

○ Schulung von Vertrauenspersonen, Mitglieder von Betriebsräten, Personalvertreter,<br />

Jugendvertrauensräte und Funktionäre/innen<br />

○<br />

○ Mitwirkung an der Freizeitgestaltung, durch Schaffung und Führung der hiezu<br />

notwendigen Einrichtungen und von Erholungsheimen für Mitglieder und deren<br />

Angehörige<br />

○ Einflussnahme auf die Entwicklung der Sozialversicherungseinrichtungen und<br />

Mitgestaltung bzw. Mitwirkung in diesen Einrichtungen<br />

○ die Gewährung von unentgeltlichem Rechtsschutz in allen aus dem Arbeits- oder<br />

Dienstverhältnis oder der Zugehörigkeit zum ÖGB entspringenden oder die soziale<br />

Sicherheit des Mitglieds betreffenden Streitfälle und die in diesem Zusammenhang<br />

notwendige Vertretung vor den Gerichten oder Behörden entsprechend einem<br />

vom Bundesvorstand zu beschließenden Rechtsschutzregulativ<br />

○ Unterstützung der Mitglieder im Fall einer unverschuldeten Erwerbsunfähigkeit<br />

sowie in anderen Fällen nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, jedoch ohne jeden<br />

Rechtsanspruch<br />

○ Unterstützung der Gewerkschaften bei der Durchführung<br />

gewerkschaftlicher Kämpfe<br />

Der ÖGB und damit auch seine Statuten haben das Bundesgesetz über Vereine<br />

als Rechtsgrundlage. Ein Verein im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein freiwilliger,<br />

auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens<br />

zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen<br />

Zwecks. Der Verein genießt Rechtspersönlichkeit.<br />

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