Fraktion Sozialdemokratischer ... - FSG Polizei NÖ
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Auszüge aus den Statuten des<br />
Österreichischen Gewerkschaftsbundes<br />
Der Österreichische Gewerkschaftsbund ist eine auf demokratischer,<br />
überparteilicher Grundlage aufgebaute und auf freiwilliger Mitgliedschaft<br />
beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer.<br />
Dem Gewerkschaftsbund und somit den angehörenden Gewerkschaften obliegen<br />
folgende Aufgaben:<br />
○ gewerkschaftliche Aktionen zur Erreichung besserer Arbeitsbedingungen; die<br />
Mitwirkung an der Sicherung von Arbeitsmöglichkeiten; die Initiierung und von<br />
Gesetzen und Verordnungen, die Mitwirkung an deren Vorbereitung<br />
○ die Wahrung, Verbesserung und der Ausbau des Arbeitnehmerschutzes<br />
○ Herausgabe von Publikationen<br />
○ Schaffung von Bildungseinrichtungen<br />
○ Schulung von Vertrauenspersonen, Mitglieder von Betriebsräten, Personalvertreter,<br />
Jugendvertrauensräte und Funktionäre/innen<br />
○<br />
○ Mitwirkung an der Freizeitgestaltung, durch Schaffung und Führung der hiezu<br />
notwendigen Einrichtungen und von Erholungsheimen für Mitglieder und deren<br />
Angehörige<br />
○ Einflussnahme auf die Entwicklung der Sozialversicherungseinrichtungen und<br />
Mitgestaltung bzw. Mitwirkung in diesen Einrichtungen<br />
○ die Gewährung von unentgeltlichem Rechtsschutz in allen aus dem Arbeits- oder<br />
Dienstverhältnis oder der Zugehörigkeit zum ÖGB entspringenden oder die soziale<br />
Sicherheit des Mitglieds betreffenden Streitfälle und die in diesem Zusammenhang<br />
notwendige Vertretung vor den Gerichten oder Behörden entsprechend einem<br />
vom Bundesvorstand zu beschließenden Rechtsschutzregulativ<br />
○ Unterstützung der Mitglieder im Fall einer unverschuldeten Erwerbsunfähigkeit<br />
sowie in anderen Fällen nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, jedoch ohne jeden<br />
Rechtsanspruch<br />
○ Unterstützung der Gewerkschaften bei der Durchführung<br />
gewerkschaftlicher Kämpfe<br />
Der ÖGB und damit auch seine Statuten haben das Bundesgesetz über Vereine<br />
als Rechtsgrundlage. Ein Verein im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein freiwilliger,<br />
auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens<br />
zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen<br />
Zwecks. Der Verein genießt Rechtspersönlichkeit.<br />
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