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Fraktion Sozialdemokratischer ... - FSG Polizei NÖ

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Katastrophenfonds des ÖGB<br />

Dieser Fond gewährt finanzielle Unterstützungen an jene Gewerkschaftsmitglieder,<br />

die durch Katastrophen (Brand, Hochwasser, Lawinen) zu Schaden gekommen sind.<br />

Der genannte Fonds wird im ÖGB-Finanzreferat geführt. Voraussetzungen:<br />

• Mindestmitgliedschaft: 2 Jahre<br />

• Bestätigung auf der Schadensmeldung durch die Gemeinde<br />

• Unterstützung nur für Schäden am Hauptwohnsitz<br />

• Einreichen innerhalb von 6 Monaten nach dem Schadensfall<br />

Die Unterstützungsansuchen müssen über die Gewerkschaften weitergeleitet werden.<br />

Die Unterstützungsleistung kann nicht mit der Leistung aus einer etwaigen Schadensversicherung<br />

gleichgehalten werden. Bei einem tödlichen Arbeitsunfall eines Gewerkschaftsmitgliedes<br />

kann in besonderen Notfällen ebenfalls ein Betrag aus dem Katastrophenfonds<br />

auf Antrag der zuständigen Gewerkschaft gewährt werden.<br />

Unterstützungsansuchen senden an:<br />

Landesvorstand <strong>NÖ</strong>, 3100 St. Pölten, Julius-Raab-Promenade 27/I/2.Stock,<br />

Tel.: 02742 /35 16 16-0,<br />

„Karl Maisel-Fonds“<br />

Der Fonds hat den Zweck, Mittel zur Gewährung von außerordentlichen Unterstützungen<br />

an bedürftige Gewerkschaftsmitglieder oder deren engsten Angehörigen in mannigfaltigen<br />

Notfällen bereitzustellen, vor allem dann, wenn die Bestimmungen der<br />

bestehenden Unterstützungs- und Vorsorgeeinrichtungen des ÖGB bzw. der Gewerkschaften<br />

eine finanzielle Zuwendung nicht erlauben.<br />

Aus den Mitteln des Fonds können auch Zuschüsse für lebensrettende Operationen,<br />

für Ankäufe von Hilfsgeräten für Invalide und bresthafte Personen, usw. gewährt werden.<br />

Ausschlaggebend für eine Unterstützung ist die soziale Stellung, vor allem die<br />

Bedürftigkeit des Unterstützungswerbers.<br />

Anträge auf Bewilligung von Unterstützungen aus dem „Karl Maisel-Fonds“ können<br />

von Gewerkschaftsmitgliedern über das Zentralsekretariat ihrer zuständigen Gewerkschaft<br />

an den ÖGB gestellt werden<br />

Ansuchen unter Schilderung der näheren Umstände, formlos an den:<br />

Landesvorstand <strong>NÖ</strong>, 3100 St. Pölten, Julius-Raab-Promenade 27/I/2.Stock,<br />

Tel.: 02742 /35 16 16-0, der das Ansuchen entsprechend befürwortet an die Gewerkschaftszentrale<br />

weiterleitet.<br />

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