Fraktion Sozialdemokratischer ... - FSG Polizei NÖ
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Katastrophenfonds des ÖGB<br />
Dieser Fond gewährt finanzielle Unterstützungen an jene Gewerkschaftsmitglieder,<br />
die durch Katastrophen (Brand, Hochwasser, Lawinen) zu Schaden gekommen sind.<br />
Der genannte Fonds wird im ÖGB-Finanzreferat geführt. Voraussetzungen:<br />
• Mindestmitgliedschaft: 2 Jahre<br />
• Bestätigung auf der Schadensmeldung durch die Gemeinde<br />
• Unterstützung nur für Schäden am Hauptwohnsitz<br />
• Einreichen innerhalb von 6 Monaten nach dem Schadensfall<br />
Die Unterstützungsansuchen müssen über die Gewerkschaften weitergeleitet werden.<br />
Die Unterstützungsleistung kann nicht mit der Leistung aus einer etwaigen Schadensversicherung<br />
gleichgehalten werden. Bei einem tödlichen Arbeitsunfall eines Gewerkschaftsmitgliedes<br />
kann in besonderen Notfällen ebenfalls ein Betrag aus dem Katastrophenfonds<br />
auf Antrag der zuständigen Gewerkschaft gewährt werden.<br />
Unterstützungsansuchen senden an:<br />
Landesvorstand <strong>NÖ</strong>, 3100 St. Pölten, Julius-Raab-Promenade 27/I/2.Stock,<br />
Tel.: 02742 /35 16 16-0,<br />
„Karl Maisel-Fonds“<br />
Der Fonds hat den Zweck, Mittel zur Gewährung von außerordentlichen Unterstützungen<br />
an bedürftige Gewerkschaftsmitglieder oder deren engsten Angehörigen in mannigfaltigen<br />
Notfällen bereitzustellen, vor allem dann, wenn die Bestimmungen der<br />
bestehenden Unterstützungs- und Vorsorgeeinrichtungen des ÖGB bzw. der Gewerkschaften<br />
eine finanzielle Zuwendung nicht erlauben.<br />
Aus den Mitteln des Fonds können auch Zuschüsse für lebensrettende Operationen,<br />
für Ankäufe von Hilfsgeräten für Invalide und bresthafte Personen, usw. gewährt werden.<br />
Ausschlaggebend für eine Unterstützung ist die soziale Stellung, vor allem die<br />
Bedürftigkeit des Unterstützungswerbers.<br />
Anträge auf Bewilligung von Unterstützungen aus dem „Karl Maisel-Fonds“ können<br />
von Gewerkschaftsmitgliedern über das Zentralsekretariat ihrer zuständigen Gewerkschaft<br />
an den ÖGB gestellt werden<br />
Ansuchen unter Schilderung der näheren Umstände, formlos an den:<br />
Landesvorstand <strong>NÖ</strong>, 3100 St. Pölten, Julius-Raab-Promenade 27/I/2.Stock,<br />
Tel.: 02742 /35 16 16-0, der das Ansuchen entsprechend befürwortet an die Gewerkschaftszentrale<br />
weiterleitet.<br />
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