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Fraktion Sozialdemokratischer ... - FSG Polizei NÖ

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Rechtsschutz<br />

In den folgenden Verfahren Beistellung eines Rechtsanwaltes:<br />

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Vertretung in Zivilprozessen zur Erlangung von Schadenersatz<br />

Verteidigung in Strafsachen<br />

Verteidigung in Disziplinarverfahren ev. auch Beistellung eines Kollegen-<br />

Verteidigers<br />

Einbringung von Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof<br />

In den folgenden Angelegenheiten beraten und vertreten die Juristen/innen der<br />

Rechtsabteilung:<br />

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Beratung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Fragen<br />

Vertretung in Dienstrechtsverfahren (inkl. Berufungen u. Stellungnahmen)<br />

Vertretung in Arbeitsgerichtsverfahren z.B. bei Kündigungen, Entlassungen,<br />

Einstufungen, Entgeltforderungen, Abwehr von Forderungen des Dienstgebers<br />

nach dem Amtshaftungsgesetz, Organhaftpflichtgesetz, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz<br />

Vertretung in Sozialgerichtsverfahren (z.B. wegen Leistungen aus der Unfallversicherung,<br />

bei ASVG-Versicherten Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen,<br />

Ansprüche aus Bundespflegegeldgesetz)<br />

Gewährung individueller Unterstützungsleistungen in Dienstnehmerhaftungsfällen<br />

In privatrechtlichen Fragen steht den Mitgliedern kostenlos die Rechtsberatung<br />

durch einen Rechtsanwalt im Rahmen von Sprechtagen im Landesvorstand <strong>NÖ</strong><br />

zu Verfügung (Terminanfragen: 02742/35 16 16 - 0).<br />

Verfahren zur Inanspruchnahme des Rechtsschutzes:<br />

Das Rechtsschutzansuchen wird beim gewerkschaftlichen Betriebsausschuss bzw.<br />

der Landesvertretung eingebracht. Diese übermittelt das Ansuchen an den Landesvorstand<br />

Niederösterreich, wo nach entsprechender Stellungnahme das Ansuchen zur<br />

Entscheidung an den Rechtsschutzausschuss der Zentrale der GÖD weitergeleitet<br />

wird.<br />

Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedern des Gewerkschaftsbundes<br />

wird grundsätzlich kein Rechtsschutz gewährt.<br />

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