Fraktion Sozialdemokratischer ... - FSG Polizei NÖ
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Rechtsschutz<br />
In den folgenden Verfahren Beistellung eines Rechtsanwaltes:<br />
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Vertretung in Zivilprozessen zur Erlangung von Schadenersatz<br />
Verteidigung in Strafsachen<br />
Verteidigung in Disziplinarverfahren ev. auch Beistellung eines Kollegen-<br />
Verteidigers<br />
Einbringung von Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof<br />
In den folgenden Angelegenheiten beraten und vertreten die Juristen/innen der<br />
Rechtsabteilung:<br />
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Beratung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Fragen<br />
Vertretung in Dienstrechtsverfahren (inkl. Berufungen u. Stellungnahmen)<br />
Vertretung in Arbeitsgerichtsverfahren z.B. bei Kündigungen, Entlassungen,<br />
Einstufungen, Entgeltforderungen, Abwehr von Forderungen des Dienstgebers<br />
nach dem Amtshaftungsgesetz, Organhaftpflichtgesetz, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz<br />
Vertretung in Sozialgerichtsverfahren (z.B. wegen Leistungen aus der Unfallversicherung,<br />
bei ASVG-Versicherten Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen,<br />
Ansprüche aus Bundespflegegeldgesetz)<br />
Gewährung individueller Unterstützungsleistungen in Dienstnehmerhaftungsfällen<br />
In privatrechtlichen Fragen steht den Mitgliedern kostenlos die Rechtsberatung<br />
durch einen Rechtsanwalt im Rahmen von Sprechtagen im Landesvorstand <strong>NÖ</strong><br />
zu Verfügung (Terminanfragen: 02742/35 16 16 - 0).<br />
Verfahren zur Inanspruchnahme des Rechtsschutzes:<br />
Das Rechtsschutzansuchen wird beim gewerkschaftlichen Betriebsausschuss bzw.<br />
der Landesvertretung eingebracht. Diese übermittelt das Ansuchen an den Landesvorstand<br />
Niederösterreich, wo nach entsprechender Stellungnahme das Ansuchen zur<br />
Entscheidung an den Rechtsschutzausschuss der Zentrale der GÖD weitergeleitet<br />
wird.<br />
Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedern des Gewerkschaftsbundes<br />
wird grundsätzlich kein Rechtsschutz gewährt.<br />
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