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Fraktion Sozialdemokratischer ... - FSG Polizei NÖ

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Das Rechtsschutzansuchen hat zu enthalten:<br />

• das ausgefüllte Rechtsschutzformular (in 2-facher Ausfertigung)<br />

• alle für die Beurteilung des Sachverhalts notwendigen Unterlagen (Einleitungsbeschluss,<br />

Bescheid etc.)<br />

• eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung des Rechtsschutzwerbers<br />

Achtung: Rechtsanwälte für die Vertretung in den einzelnen Verfahren werden<br />

durch die Rechtsabteilung der GÖD zugewiesen.<br />

Bei Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes oder anderer nichtgewerkschaftlicher<br />

Organe muss ein ausdrücklicher Beschluss des geschäftsführenden Organs der Gewerkschaft<br />

Öffentlicher Dienst vorliegen (Vorstand, Präsidium).<br />

Der Rechtsschutz kann verweigert werden, wenn die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung<br />

aussichtslos erscheint.<br />

Die Kosten des Rechtsschutzes (Gerichtsgebühren, Barauslagen, evtl. Anwaltskosten)<br />

werden vom Gewerkschaftsbund getragen.<br />

Voraussetzung zur Gewährung des Rechtsschutzes:<br />

Voraussetzung zur Gewährung des Rechtsschutzes nach § 1 Abs. 2 lit. c Rechtsschutzregulativ<br />

ist, dass der Rechtsschutzwerber<br />

a) mindestens 26 Wochen bzw. 6 Monate Vollbeiträge zu einer der dem Gewerkschaftsbund<br />

angeschlossenen Gewerkschaften nachweist und mit seinen<br />

Beiträgen nicht länger als 2 Monate im Rückstand ist,<br />

b) keine andere Stelle (Rechtsanwalt) vorher mit seiner Vertretung in der gleichen<br />

Rechtssache betraut hat<br />

GÖD / ÖGB - Millionenschutz<br />

Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutz-Versicherung<br />

Berufshaftpflicht-Versicherung: Diese leistet für alle fahrlässig verursachten Personenund<br />

Sachschäden, gegenüber einer dritten Person, Schadenersatz bis zu<br />

75.000,- €. Ausgenommen Organ- und Amtshaftungsverfahren.<br />

Berufsrechtsschutz-Versicherung: für GÖD Mitglieder im Leistungsumfang des<br />

Rechtsschutzes enthalten.<br />

Für sämtliche den gewerkschaftlichen Rechtsschutz betreffende<br />

Fragen steht das Büro der GÖD-<strong>NÖ</strong>, Tel 2742/ 35 16 16 DW 12 oder 13 sowie<br />

die Rechtsabteilung der GÖD, Tel.: 01/53 454 DW 253 gerne zur Verfügung.<br />

Wenn ein ÖGB-Mitglied Opfer von Mobbing, sexueller Belästigung oder Diskriminierung<br />

am Arbeitsplatz wird, übernimmt die Versicherung die Kosten einer anwaltlichen<br />

oder psychologischen Beratung bis 200,- € (einmal jährlich).<br />

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