Fraktion Sozialdemokratischer ... - FSG Polizei NÖ
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Das Rechtsschutzansuchen hat zu enthalten:<br />
• das ausgefüllte Rechtsschutzformular (in 2-facher Ausfertigung)<br />
• alle für die Beurteilung des Sachverhalts notwendigen Unterlagen (Einleitungsbeschluss,<br />
Bescheid etc.)<br />
• eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung des Rechtsschutzwerbers<br />
Achtung: Rechtsanwälte für die Vertretung in den einzelnen Verfahren werden<br />
durch die Rechtsabteilung der GÖD zugewiesen.<br />
Bei Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes oder anderer nichtgewerkschaftlicher<br />
Organe muss ein ausdrücklicher Beschluss des geschäftsführenden Organs der Gewerkschaft<br />
Öffentlicher Dienst vorliegen (Vorstand, Präsidium).<br />
Der Rechtsschutz kann verweigert werden, wenn die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung<br />
aussichtslos erscheint.<br />
Die Kosten des Rechtsschutzes (Gerichtsgebühren, Barauslagen, evtl. Anwaltskosten)<br />
werden vom Gewerkschaftsbund getragen.<br />
Voraussetzung zur Gewährung des Rechtsschutzes:<br />
Voraussetzung zur Gewährung des Rechtsschutzes nach § 1 Abs. 2 lit. c Rechtsschutzregulativ<br />
ist, dass der Rechtsschutzwerber<br />
a) mindestens 26 Wochen bzw. 6 Monate Vollbeiträge zu einer der dem Gewerkschaftsbund<br />
angeschlossenen Gewerkschaften nachweist und mit seinen<br />
Beiträgen nicht länger als 2 Monate im Rückstand ist,<br />
b) keine andere Stelle (Rechtsanwalt) vorher mit seiner Vertretung in der gleichen<br />
Rechtssache betraut hat<br />
GÖD / ÖGB - Millionenschutz<br />
Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutz-Versicherung<br />
Berufshaftpflicht-Versicherung: Diese leistet für alle fahrlässig verursachten Personenund<br />
Sachschäden, gegenüber einer dritten Person, Schadenersatz bis zu<br />
75.000,- €. Ausgenommen Organ- und Amtshaftungsverfahren.<br />
Berufsrechtsschutz-Versicherung: für GÖD Mitglieder im Leistungsumfang des<br />
Rechtsschutzes enthalten.<br />
Für sämtliche den gewerkschaftlichen Rechtsschutz betreffende<br />
Fragen steht das Büro der GÖD-<strong>NÖ</strong>, Tel 2742/ 35 16 16 DW 12 oder 13 sowie<br />
die Rechtsabteilung der GÖD, Tel.: 01/53 454 DW 253 gerne zur Verfügung.<br />
Wenn ein ÖGB-Mitglied Opfer von Mobbing, sexueller Belästigung oder Diskriminierung<br />
am Arbeitsplatz wird, übernimmt die Versicherung die Kosten einer anwaltlichen<br />
oder psychologischen Beratung bis 200,- € (einmal jährlich).<br />
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