Geschäftsbericht 2005/2006 - Stadtwerke Huntetal
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Zeit für eine optimale Kostenanpassung zugestehen.<br />
Und der politische Wunsch, dass die Senkung<br />
der Netzentgelte automatisch zu niedrigeren<br />
Strompreisen führen werde, hat sich auch in vielen<br />
Fällen als illusorisch erwiesen. Die Abschläge<br />
werden zum Teil durch steigende staatliche Lasten,<br />
wie die erhöhte Mehrwertsteuer, kompensiert.<br />
Kritik am ersten Modell<br />
der Bundesnetzagentur<br />
Die Strombranche und ihre Verbände beteiligten<br />
sich im Berichtsjahr aktiv an der konkreten<br />
Ausgestaltung der Anreizregulierung. Bereits im<br />
Mai <strong>2006</strong> wiesen der VDEW, der VDN und der<br />
VRE in einem Eckpunktepapier auf wesentliche<br />
Details im Modell der Bundesnetzagentur zur<br />
Einführung der Anreizregulierung hin. Sie machten<br />
deutlich, dass eine wirksame Anreizregulierung<br />
auch ausreichende Investitionsanreize berücksichtigen<br />
müsse. Zudem könne ein tragfähiger<br />
Effizienzvergleich nur vorgenommen werden,<br />
wenn eine hinreichende Datengrundlage vorhanden<br />
sei.<br />
Die Begründung für die Kritik der Stromwirtschaft:<br />
Die Anreizregulierung müsse als ein marktwirtschaftliches<br />
Instrument verstanden werden,<br />
das durch zusätzliche Gewinnmöglichkeiten Anreize<br />
für Netzbetreiber setzt, nachhaltige Effizienzsteigerungen<br />
zu erreichen. Diese sollten in<br />
der folgenden Periode an alle Netzbetreiber weitergegeben<br />
werden, indem sie bei der Ausgestaltung<br />
der Vorgaben für eine neue Regulierungsperiode<br />
berücksichtigt würden. Stattdessen erzeuge<br />
das Modell der BNetzA einen einseitigen<br />
Kostendruck.<br />
Radikale Kostensenkung bedroht<br />
Netzbetreiber<br />
Besonders die Vorstellung der BNetzA, mit Beginn<br />
der Anreizregulierung alle Netzentgelte auf<br />
einen noch zu ermittelnden Durchschnittswert<br />
abzusenken, stieß auf scharfe Kritik der Branche.<br />
Schließlich müssen nach dem EnWG die Effizienzvorgaben<br />
so gestaltet und über die Regulierungsperiode<br />
verteilt sein, dass der betroffene<br />
Netzbetreiber diese Vorgaben unter Nutzung<br />
der ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen<br />
erreichen oder sogar übertreffen kann.<br />
Die BNetzA hat ein falsches Grundverständnis<br />
über die zeitliche Wirkung der Anreizregulierung.<br />
Erst müssen Anreize für die Netzbetreiber gesetzt<br />
werden, die Effizienz zu steigern und damit<br />
profitabler zu werden. Dadurch könnten die<br />
Netzkosten sinken. Zugleich aber muss der Netzbetrieb<br />
für die Unternehmen auch in Zukunft<br />
wirtschaftlich interessant sein, damit sie die erforderlichen<br />
Milliardeninvestitionen in die Netze<br />
tätigen.<br />
Mögliche Auswirkungen der Regulierung<br />
Mit einem Musternetzbetreiber hat der VDEW<br />
im Juli <strong>2006</strong> beispielhaft dargestellt, wie sich die<br />
in der Diskussion befindlichen Vorgaben der Regulierungsbehörden<br />
auf die Netzbetreiber auswirken<br />
würden. Berücksichtigt wurden die Positionen<br />
für die Genehmigung der Netzentgelte im<br />
Jahr <strong>2006</strong> und die im Bericht der BNetzA enthaltenen<br />
Überlegungen zur Anreizregulierung bis<br />
2015. Das Musterunternehmen – ein größeres<br />
Stadtwerk der mittleren Strukturklasse West –<br />
muss unter den gegebenen Annahmen seine Ko-