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Geschäftsbericht 2005/2006 - Stadtwerke Huntetal

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Zeit für eine optimale Kostenanpassung zugestehen.<br />

Und der politische Wunsch, dass die Senkung<br />

der Netzentgelte automatisch zu niedrigeren<br />

Strompreisen führen werde, hat sich auch in vielen<br />

Fällen als illusorisch erwiesen. Die Abschläge<br />

werden zum Teil durch steigende staatliche Lasten,<br />

wie die erhöhte Mehrwertsteuer, kompensiert.<br />

Kritik am ersten Modell<br />

der Bundesnetzagentur<br />

Die Strombranche und ihre Verbände beteiligten<br />

sich im Berichtsjahr aktiv an der konkreten<br />

Ausgestaltung der Anreizregulierung. Bereits im<br />

Mai <strong>2006</strong> wiesen der VDEW, der VDN und der<br />

VRE in einem Eckpunktepapier auf wesentliche<br />

Details im Modell der Bundesnetzagentur zur<br />

Einführung der Anreizregulierung hin. Sie machten<br />

deutlich, dass eine wirksame Anreizregulierung<br />

auch ausreichende Investitionsanreize berücksichtigen<br />

müsse. Zudem könne ein tragfähiger<br />

Effizienzvergleich nur vorgenommen werden,<br />

wenn eine hinreichende Datengrundlage vorhanden<br />

sei.<br />

Die Begründung für die Kritik der Stromwirtschaft:<br />

Die Anreizregulierung müsse als ein marktwirtschaftliches<br />

Instrument verstanden werden,<br />

das durch zusätzliche Gewinnmöglichkeiten Anreize<br />

für Netzbetreiber setzt, nachhaltige Effizienzsteigerungen<br />

zu erreichen. Diese sollten in<br />

der folgenden Periode an alle Netzbetreiber weitergegeben<br />

werden, indem sie bei der Ausgestaltung<br />

der Vorgaben für eine neue Regulierungsperiode<br />

berücksichtigt würden. Stattdessen erzeuge<br />

das Modell der BNetzA einen einseitigen<br />

Kostendruck.<br />

Radikale Kostensenkung bedroht<br />

Netzbetreiber<br />

Besonders die Vorstellung der BNetzA, mit Beginn<br />

der Anreizregulierung alle Netzentgelte auf<br />

einen noch zu ermittelnden Durchschnittswert<br />

abzusenken, stieß auf scharfe Kritik der Branche.<br />

Schließlich müssen nach dem EnWG die Effizienzvorgaben<br />

so gestaltet und über die Regulierungsperiode<br />

verteilt sein, dass der betroffene<br />

Netzbetreiber diese Vorgaben unter Nutzung<br />

der ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen<br />

erreichen oder sogar übertreffen kann.<br />

Die BNetzA hat ein falsches Grundverständnis<br />

über die zeitliche Wirkung der Anreizregulierung.<br />

Erst müssen Anreize für die Netzbetreiber gesetzt<br />

werden, die Effizienz zu steigern und damit<br />

profitabler zu werden. Dadurch könnten die<br />

Netzkosten sinken. Zugleich aber muss der Netzbetrieb<br />

für die Unternehmen auch in Zukunft<br />

wirtschaftlich interessant sein, damit sie die erforderlichen<br />

Milliardeninvestitionen in die Netze<br />

tätigen.<br />

Mögliche Auswirkungen der Regulierung<br />

Mit einem Musternetzbetreiber hat der VDEW<br />

im Juli <strong>2006</strong> beispielhaft dargestellt, wie sich die<br />

in der Diskussion befindlichen Vorgaben der Regulierungsbehörden<br />

auf die Netzbetreiber auswirken<br />

würden. Berücksichtigt wurden die Positionen<br />

für die Genehmigung der Netzentgelte im<br />

Jahr <strong>2006</strong> und die im Bericht der BNetzA enthaltenen<br />

Überlegungen zur Anreizregulierung bis<br />

2015. Das Musterunternehmen – ein größeres<br />

Stadtwerk der mittleren Strukturklasse West –<br />

muss unter den gegebenen Annahmen seine Ko-

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