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Quelle(n), Lizenz(en) - Omnia vincit Amor

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Kernkraftwerk 27<br />

Kost<strong>en</strong> bei derzeit im Rückbau befindlich<strong>en</strong> Kernkraftwerke betrag<strong>en</strong> für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich 750<br />

Million<strong>en</strong> Euro (1302 MW) [35] , Stade 500 Million<strong>en</strong> (672 MW) [36] , Obrigheim 500 Million<strong>en</strong> Euro (357 MW) [37]<br />

und Greifswald 3,2 Milliard<strong>en</strong> Euro (1760 MW). [38]<br />

Rechtliche Aspekte<br />

G<strong>en</strong>ehmigungsrecht<br />

Die Errichtung und der Betrieb eines Kernkraftwerkes sowie alle wes<strong>en</strong>tlich<strong>en</strong> Änderung<strong>en</strong> bis hin zu Stilllegung<br />

und Abbau müss<strong>en</strong> in Deutschland nach Atomrecht g<strong>en</strong>ehmigt werd<strong>en</strong>. Wes<strong>en</strong>tlich ist hier § 7 „G<strong>en</strong>ehmigung von<br />

Anlag<strong>en</strong>“ des Atomgesetzes.<br />

Da derzeit in Deutschland keine neu<strong>en</strong> Kernkraftwerke errichtet werd<strong>en</strong> dürf<strong>en</strong> (siehe Atomausstieg), bezieht sich<br />

daher § 7 Atomgesetz nicht mehr auf Errichtung und Betrieb.<br />

Es besteht in atomrechtlich<strong>en</strong> G<strong>en</strong>ehmigungsverfahr<strong>en</strong> für Kernkraftwerke eine Pflicht zur Durchführung einer<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als Teil des atomrechtlich<strong>en</strong> G<strong>en</strong>ehmigungsverfahr<strong>en</strong>s. [39]<br />

Zusätzlich gelt<strong>en</strong> hier die Regelung<strong>en</strong> des Euratom-Vertrags. Art. 37 des Euratom-Vertrags verpflichtet jed<strong>en</strong><br />

Mitgliedstaat, bestimmte Angab<strong>en</strong> zur Freisetzung radioaktiver Stoffe, auch beim Neubau oder Abbau von<br />

Kernkraftwerk<strong>en</strong>, der EU-Kommission zu übermitteln. Erst nach Veröff<strong>en</strong>tlichung einer Stellungnahme der<br />

EU-Kommission darf mit dem Vorhab<strong>en</strong> begonn<strong>en</strong> werd<strong>en</strong>. [40]<br />

Die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schwere der Auswirkung<strong>en</strong> von Unfäll<strong>en</strong> in Kernkraftwerk<strong>en</strong> ist nicht<br />

unmittelbar einsichtig. Um der Regierung und Ministeri<strong>en</strong> die für Entscheidung<strong>en</strong> nötig<strong>en</strong> sachlich<strong>en</strong> Information<strong>en</strong><br />

zur Verfügung zu stell<strong>en</strong>, wurde Mitte der 70er Jahre die Gesellschaft für Anlag<strong>en</strong>- und Reaktorsicherheit gegründet.<br />

Ein Ergebnis dieses in staatlichem Eig<strong>en</strong>tum befindlich<strong>en</strong> Forschungsinstituts ist die Deutsche Risikostudie<br />

Kernkraftwerke, in der versucht wurde, das Risiko von Unfäll<strong>en</strong> realistisch abzuschätz<strong>en</strong>. Sie gibt als<br />

Größ<strong>en</strong>ordnung der Eintrittswahrscheinlichkeit für das Kernkraftwerk Biblis B [41] folg<strong>en</strong>de Werte an: Kernschmelze<br />

einmal pro 10.000 bis 100.000 Jahre, bei Berücksichtigung anlag<strong>en</strong>interner Notfallmaßnahm<strong>en</strong> einmal pro 100.000<br />

bis 1.000.000 Jahre, Kernschmelze mit bedeut<strong>en</strong>der Belastung des Sicherheitsbehälters einmal pro 1.000.000 bis<br />

100.000.000 Jahre. [42] Dem geg<strong>en</strong>über steht die 1992 vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeb<strong>en</strong><br />

Prognos-Studie „ABSCHÄTZUNG DER SCHÄDEN DURCH EINEN SOGENANNTEN SUPER-GAU“ [43] , die<br />

die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Super-GAU bei 33.333 Betriebsjahr<strong>en</strong> pro Reaktor bzw. bei 1.666<br />

Betriebsjahr<strong>en</strong> für 20 Reaktor<strong>en</strong> in Deutschland sieht.<br />

Angesichts der Schwere der möglich<strong>en</strong> Folg<strong>en</strong> von Unfäll<strong>en</strong> ist die G<strong>en</strong>ehmigung zum Betrieb von Kernkraftwerk<strong>en</strong><br />

g<strong>en</strong>erell an str<strong>en</strong>ge technische und organisatorische Auflag<strong>en</strong> gebund<strong>en</strong>, die staatlich überwacht werd<strong>en</strong>. In<br />

Deutschland verpflichtet das Atomgesetz die Betreiber eines Kernkraftwerks, die erforderliche Vorsorge vor<br />

Schäd<strong>en</strong> stets auf dem „Stand von Wiss<strong>en</strong>schaft und Technik“ zu halt<strong>en</strong>. [44] Für die Erteilung von G<strong>en</strong>ehmigung<strong>en</strong><br />

sind Ministeri<strong>en</strong> zuständig. In Deutschland ist das zunächst ein Landesministerium und übergeordnet auf<br />

Bundeseb<strong>en</strong>e das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). In seinem Auftrag<br />

überwacht das Bundesamt für Strahl<strong>en</strong>schutz (BfS) d<strong>en</strong> Betrieb kerntechnischer Anlag<strong>en</strong>.<br />

Haftung der Betreiber von Kernkraftwerk<strong>en</strong><br />

Die Schäd<strong>en</strong> im Fall eines nuklear<strong>en</strong> Super-GAUs in Deutschland werd<strong>en</strong> höchst unterschiedlich beziffert. Eine<br />

Studie, die das Prognos-Institut 1992 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft erstellt hat, nannte eine<br />

Schad<strong>en</strong>ssumme von umgerechnet etwa 5 Billion<strong>en</strong> Euro. [45] In der Praxis kann die Haftungssumme nicht höher<br />

ausfall<strong>en</strong> als das Vermög<strong>en</strong> der Betreibergesellschaft<strong>en</strong>. Das Atomgesetz in Deutschland (§13) legt eine<br />

Deckungsvorsorge von 2,5 Mrd. Euro fest, wobei die Haftung der Betreiber durch §26 des gleich<strong>en</strong> Gesetzes bei<br />

schwer<strong>en</strong> Naturkatastroph<strong>en</strong> außergewöhnlicher Art, bewaffnet<strong>en</strong> Konflikt<strong>en</strong> und ähnlich<strong>en</strong> Vorkommniss<strong>en</strong> auf<br />

eb<strong>en</strong> nur diese Summe begr<strong>en</strong>zt ist. Für ein<strong>en</strong> Teilbereich der Deckungsvorsorge kann der Betreiber des

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