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Vertrag - Cwdu.de

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§ 2 <strong>Vertrag</strong>sgrundlagen<br />

(1) Die vorvertraglichen Informationen <strong>de</strong>r Einrichtung nach § 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz<br />

(WBVG) sind <strong>Vertrag</strong>sgrundlage, dazu gehört insbeson<strong>de</strong>re die Darstellung<br />

<strong>de</strong>r Wohn- und Gebäu<strong>de</strong>situation, Konzeption, Entgelte und Pflege- und<br />

Betreuungsleistung sowie die Ergebnisse <strong>de</strong>r Qualitätsprüfungen.<br />

(2) Weitere <strong>Vertrag</strong>sgrundlagen sind <strong>de</strong>r Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 SGB XI zur<br />

Kurzzeitpflege und vollstationären Pflege (NRW), die Vergütungsvereinbarung nach §<br />

84 SGB XI sowie <strong>de</strong>r Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI in <strong>de</strong>r jeweils gültigen<br />

Fassung. Soweit sie diesem <strong>Vertrag</strong> nicht in <strong>de</strong>r Anlage beigefügt sind, wer<strong>de</strong>n sie von<br />

<strong>de</strong>r Einrichtung zur Verfügung gestellt.<br />

§ 3 Leistungen <strong>de</strong>r Einrichtung<br />

(1) Die Einrichtung erbringt <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>m Bewohner folgen<strong>de</strong> Leistungen:<br />

a) Unterkunft in einem Einzel-/Doppelzimmer. Es hat die Nummer xx und ist ausgestattet<br />

mit: Pflegebett, Klei<strong>de</strong>rschrank, Nachttisch, Tisch, Stuhl o<strong>de</strong>r Sessel,<br />

________________________________<br />

Das Zimmer ist ausgestattet mit: Bad/WC (evtl. in gemeinsamer Nutzung mit einem<br />

Nachbarzimmer), Waschtisch, Telefonanschluss, Haus-Notrufanlage, Satellitenanschluss<br />

o<strong>de</strong>r Kabelanschluss, Leselampe<br />

b) Verpflegung in folgen<strong>de</strong>m Umfang:<br />

- Normalkost: Frühstück<br />

Mittagessen<br />

Nachmittagskaffee<br />

Aben<strong>de</strong>ssen<br />

Zwischenmahlzeiten<br />

- Bei Bedarf: leichte Vollkost o<strong>de</strong>r<br />

Diätkost nach ärztlicher Anordnung<br />

........................................................<br />

sowie eine ausreichen<strong>de</strong> je<strong>de</strong>rzeit erhältliche Getränkeversorgung<br />

(Kaffee, Tee, Mineralwasser und Saft)<br />

c) Dem Pflegebedarf sowie <strong>de</strong>m Gesundheitszustand <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners<br />

entsprechen<strong>de</strong> Pflege und Betreuung nach <strong>de</strong>m allgemein anerkannten<br />

Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse nach <strong>de</strong>m Elften Buch Sozialgesetzbuch<br />

- Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) (Pflegeklasse/Pflegestufe):<br />

Pflegestufe x<br />

entsprechend <strong>de</strong>m Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 SGB XI zur Kurzzeitpflege<br />

und vollstationären Pflege (NRW).<br />

Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6.. Seite 2 von 10 Stand 4 – Oktober 2009

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