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Vertrag - Cwdu.de

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<strong>Vertrag</strong><br />

für<br />

vollstationäre Pflegeeinrichtungen<br />

Zwischen <strong>de</strong>m Evangelisches Christophoruswerk e.V.<br />

als Träger <strong>de</strong>s<br />

Muster Haus<br />

Bonhoefferstr. 19 in 47138 Duisburg<br />

(Name <strong>de</strong>r Einrichtung)<br />

vertreten durch <strong>de</strong>n Vorstand<br />

- nachstehend „Einrichtung“ genannt -<br />

und<br />

Frau Petra Muster<br />

wohnhaft in 47999 Duisburg Musterstr.11<br />

- nachstehend „Bewohnerin“/“Bewohner“ genannt -<br />

vertreten durch Rechtsanwalt Mia Musterbetreuerin<br />

(rechtliche Betreuerin o<strong>de</strong>r rechtlicher Betreuer /<br />

Bevollmächtigte o<strong>de</strong>r Bevollmächtigter)<br />

wird mit Wirkung vom __________ auf unbestimmte Zeit folgen<strong>de</strong>r<br />

<strong>Vertrag</strong> geschlossen:<br />

§ 1 Einrichtungsträger<br />

(1) Das Evangelische Christophoruswerk e.V. ist ein als gemeinnützig anerkannter<br />

Rechtsträger mit <strong>de</strong>m Sitz in 47138 Duisburg, Bonhoefferstraße 6<br />

Seine Rechtsform ist ein eingetragener Verein<br />

(2) Die Bewohnerin / <strong>de</strong>r Bewohner respektiert die Grundrichtung <strong>de</strong>r Einrichtung. Diese<br />

liegt <strong>de</strong>r Konzeption <strong>de</strong>r Einrichtung zugrun<strong>de</strong>. Die Konzeption kann bei <strong>de</strong>r Einrichtungsleitung<br />

eingesehen wer<strong>de</strong>n. Auf Wunsch wird ein Exemplar zur Verfügung gestellt.<br />

Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6.. Seite 1 von 10 Stand 4 – Oktober 2009


§ 2 <strong>Vertrag</strong>sgrundlagen<br />

(1) Die vorvertraglichen Informationen <strong>de</strong>r Einrichtung nach § 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz<br />

(WBVG) sind <strong>Vertrag</strong>sgrundlage, dazu gehört insbeson<strong>de</strong>re die Darstellung<br />

<strong>de</strong>r Wohn- und Gebäu<strong>de</strong>situation, Konzeption, Entgelte und Pflege- und<br />

Betreuungsleistung sowie die Ergebnisse <strong>de</strong>r Qualitätsprüfungen.<br />

(2) Weitere <strong>Vertrag</strong>sgrundlagen sind <strong>de</strong>r Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 SGB XI zur<br />

Kurzzeitpflege und vollstationären Pflege (NRW), die Vergütungsvereinbarung nach §<br />

84 SGB XI sowie <strong>de</strong>r Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI in <strong>de</strong>r jeweils gültigen<br />

Fassung. Soweit sie diesem <strong>Vertrag</strong> nicht in <strong>de</strong>r Anlage beigefügt sind, wer<strong>de</strong>n sie von<br />

<strong>de</strong>r Einrichtung zur Verfügung gestellt.<br />

§ 3 Leistungen <strong>de</strong>r Einrichtung<br />

(1) Die Einrichtung erbringt <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>m Bewohner folgen<strong>de</strong> Leistungen:<br />

a) Unterkunft in einem Einzel-/Doppelzimmer. Es hat die Nummer xx und ist ausgestattet<br />

mit: Pflegebett, Klei<strong>de</strong>rschrank, Nachttisch, Tisch, Stuhl o<strong>de</strong>r Sessel,<br />

________________________________<br />

Das Zimmer ist ausgestattet mit: Bad/WC (evtl. in gemeinsamer Nutzung mit einem<br />

Nachbarzimmer), Waschtisch, Telefonanschluss, Haus-Notrufanlage, Satellitenanschluss<br />

o<strong>de</strong>r Kabelanschluss, Leselampe<br />

b) Verpflegung in folgen<strong>de</strong>m Umfang:<br />

- Normalkost: Frühstück<br />

Mittagessen<br />

Nachmittagskaffee<br />

Aben<strong>de</strong>ssen<br />

Zwischenmahlzeiten<br />

- Bei Bedarf: leichte Vollkost o<strong>de</strong>r<br />

Diätkost nach ärztlicher Anordnung<br />

........................................................<br />

sowie eine ausreichen<strong>de</strong> je<strong>de</strong>rzeit erhältliche Getränkeversorgung<br />

(Kaffee, Tee, Mineralwasser und Saft)<br />

c) Dem Pflegebedarf sowie <strong>de</strong>m Gesundheitszustand <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners<br />

entsprechen<strong>de</strong> Pflege und Betreuung nach <strong>de</strong>m allgemein anerkannten<br />

Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse nach <strong>de</strong>m Elften Buch Sozialgesetzbuch<br />

- Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) (Pflegeklasse/Pflegestufe):<br />

Pflegestufe x<br />

entsprechend <strong>de</strong>m Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 SGB XI zur Kurzzeitpflege<br />

und vollstationären Pflege (NRW).<br />

Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6.. Seite 2 von 10 Stand 4 – Oktober 2009


Bei Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Pflegebedarfes passt die Einrichtung ihre Leistungen<br />

<strong>de</strong>m verän<strong>de</strong>rten Bedarf an.<br />

d) Zusätzliche Betreuung und Aktivierung <strong>de</strong>r pflegebedürftigen Bewohnerinnen und<br />

Bewohner mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung<br />

(Personenkreis gem. § 45 a SGB XI), soweit die Pflegekassen hierfür einen Vergütungszuschlag<br />

zahlen.<br />

e) Pflege und Betreuung, die nicht in <strong>de</strong>n leistungsrechtlichen Rahmen <strong>de</strong>s SGB<br />

XI fällt (sog. Stufe 0 nach § 61 SGB XII).<br />

f) Regelmäßige Reinigung <strong>de</strong>s überlassenen Wohnraumes. Der Umfang <strong>de</strong>r Reinigungsarbeiten<br />

ist <strong>de</strong>m Leistungsverzeichnis für hauswirtschaftliche Dienstleistungen<br />

zu entnehmen. Dieses kann bei <strong>de</strong>r Einrichtungsleitung eingesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

g) Überlassung, Reinigung und Instandhaltung von Bettwäsche und Handtüchern;<br />

h) Waschen und Mangeln <strong>de</strong>r maschinenwaschbaren persönlichen Bekleidung und<br />

Wäsche;<br />

i) Haustechnik und Verwaltung ( z.B. Barbetragsverwaltung, Vermittlung von Einund<br />

Auszugshilfen etc.) im notwendigen Umfang.<br />

j) Bereitstellung von Inkontinenzmitteln, soweit erfor<strong>de</strong>rlich und von <strong>de</strong>r Krankenversicherung<br />

nicht zur Verfügung gestellt.<br />

(2) Die Gemeinschaftsräume und -einrichtungen stehen <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>m Bewohner<br />

zur Mitbenutzung zur Verfügung.<br />

(3) Die Einrichtung übergibt <strong>de</strong>r Bewohnerin / <strong>de</strong>m Bewohner folgen<strong>de</strong> Schlüssel:<br />

...........................................................................................................................<br />

Die Anfertigung weiterer Schlüssel darf nur die Einrichtungsleitung veranlassen.<br />

Der Verlust von Schlüsseln ist umgehend <strong>de</strong>r Einrichtungsleitung zu mel<strong>de</strong>n; die Ersatzbeschaffung<br />

erfolgt durch die Einrichtungsleitung, bei Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Bewohnerin<br />

/ <strong>de</strong>s Bewohners auf ihre / seine Kosten. Alle Schlüssel sind Eigentum <strong>de</strong>r Einrichtung.<br />

Bei Beendigung <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses im bei<strong>de</strong>rseitigen Einvernehmen o<strong>de</strong>r<br />

durch Kündigung hat die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner die Schlüssel vollzählig an die<br />

Einrichtungsleitung zurückzugeben.<br />

(4) Es gilt die freie Arzt- und Apothekenwahl, erfor<strong>de</strong>rlichenfalls ist die Einrichtung <strong>de</strong>r<br />

Bewohnerin/<strong>de</strong>m Bewohner bei <strong>de</strong>r Vermittlung dieser Leistungen behilflich.<br />

Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6.. Seite 3 von 10 Stand 4 – Oktober 2009


§ 4 Leistungsentgelt<br />

(1) Die Entgelte für die Leistungen gem. § 3 richten sich nach <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Kostenträgern<br />

(zuständigen Pflegekassen und Sozialhilfeträgern) getroffenen Vergütungsvereinbarungen.<br />

(2) Die Bemessung <strong>de</strong>s Leistungsentgeltes entspricht <strong>de</strong>r Einstufung <strong>de</strong>s Bewohners / <strong>de</strong>r<br />

Bewohnerin in eine Pflegestufe durch die jeweilige Pflegekasse.<br />

Das Leistungsentgelt beträgt pro Tag (Stand xx/xxxx):<br />

- Entgelt für Unterkunft € xx,xx tägl.<br />

(inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen)<br />

Entgelt für Verpflegung) € xx,xx tägl.<br />

(inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen)<br />

- Pflegeleistungen im Bereich <strong>de</strong>s SGB XI<br />

Stufe I € xx,xx tägl.<br />

Stufe II € xx,xx tägl.<br />

Stufe III € xx,xx tägl.<br />

- Zuschlag außergewöhnlich hoher und intensiver<br />

Pflegeaufwand („Härtefall“)<br />

€ ................... 10,36 tägl.<br />

- Pflege und Betreuung, die nicht in <strong>de</strong>n<br />

leistungsrechtlichen Rahmen <strong>de</strong>s SGB XI fällt<br />

(sog. Stufe O im Sinne von § 61 SGB XII)<br />

€ .................... xx,xx tägl.<br />

Betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 82 Abs. 3 SGB XI und <strong>de</strong>r dazu<br />

ergangenen Ausführungsvorschriften<br />

(teilweise öffentliche För<strong>de</strong>rung):<br />

Doppelzimmer € xx,xx tägl.<br />

Einzelzimmer € xx,xx tägl.<br />

=========================================================<br />

insgesamt<br />

€ .............. (x)xx,xx tägl.<br />

Davon übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung in <strong>de</strong>r Regel monatlich 1.023 €<br />

/ 1.279 € / 1.510 € / 1.825 € (ab 01/2010 - Stufe 1/2/3/ Härtefall)<br />

Bei Bedarf fallen zusätzliche Kosten für Inkontinenzmaterial i.H.v. € 26,81 monatlich<br />

an, soweit die Kosten nicht von <strong>de</strong>r jeweiligen Krankenversicherung übernommen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Für die Leistungen <strong>de</strong>r zusätzliche Betreuung und Aktivierung gem. § 2 Abs. 1 d)<br />

dieses <strong>Vertrag</strong>es fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 100 € monatlich an.<br />

(3) Wird die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner vollständig und dauerhaft durch Son<strong>de</strong>nernährung<br />

auf Kosten Dritter (z.B. Krankenversicherung) versorgt, verringert sich das Gesamtentgelt<br />

um die ersparten Aufwendungen. Die Reduzierung beläuft sich entsprechend<br />

<strong>de</strong>r aktuellen Vergütungsvereinbarung x,xx € [Anmerkung: 1/3 <strong>de</strong>s Entgeltes<br />

für Verpflegung] täglich.<br />

(4) Die Einrichtung ist berechtigt, das Entgelt durch einseitige Erklärung zu erhöhen,<br />

wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage <strong>de</strong>r Sach- und Personalkosten verän<strong>de</strong>rt<br />

und sowohl die Erhöhung als auch das erhöhte Entgelt angemessen sind. Ei-<br />

Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6.. Seite 4 von 10 Stand 4 – Oktober 2009


ne Erhöhung <strong>de</strong>s Investitionsbetrages ist nur zulässig, soweit er betriebsnotwendig<br />

ist und nicht durch öffentliche För<strong>de</strong>rungen ge<strong>de</strong>ckt wird. Die Einrichtung hat <strong>de</strong>r<br />

Bewohnerin/<strong>de</strong>m Bewohner die beabsichtigte Erhöhung <strong>de</strong>s Entgeltes schriftlich mitzuteilen<br />

und zu begrün<strong>de</strong>n. Aus <strong>de</strong>r Mitteilung muss <strong>de</strong>r Zeitpunkt hervorgehen, zu<br />

<strong>de</strong>m die Einrichtung die Erhöhung <strong>de</strong>s Entgelts verlangt. In <strong>de</strong>r Begründung muss sie<br />

unter Angabe <strong>de</strong>s Umlagemaßstabes die Positionen benennen, für die sich durch die<br />

verän<strong>de</strong>rte Berechnungsgrundlage Kostensteigerungen ergeben, und die bisherigen<br />

Entgeltbestandteile <strong>de</strong>n vorgesehenen neuen Entgeltbestandteilen gegenüberstellen.<br />

Der Bewohner schul<strong>de</strong>t das erhöhte Entgelt frühestens vier Wochen nach Zugang<br />

<strong>de</strong>s hinreichend begrün<strong>de</strong>ten Erhöhungsverlangens. Der Bewohner muss rechtzeitig<br />

Gelegenheit erhalten, die Angaben <strong>de</strong>r Einrichtung durch Einsichtnahme in die Kalkulationsunterlagen<br />

zu überprüfen.<br />

(5) Die Einrichtung ist berechtigt, das Entgelt durch einseitige Erklärung zu erhöhen,<br />

wenn <strong>de</strong>r individuelle Betreuungs- und Pflegebedarf <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners<br />

zunimmt. Die Erhöhung ist bei entsprechen<strong>de</strong>r Feststellung durch <strong>de</strong>n Leistungsbescheid<br />

<strong>de</strong>r Pflegekasse zulässig, wenn die Einrichtung die Entgelterhöhung vorab<br />

<strong>de</strong>m Bewohner / <strong>de</strong>r Bewohnerin schriftlich begrün<strong>de</strong>t hat. In dieser Begründung sind<br />

die bisherigen und die verän<strong>de</strong>rten Leistungen sowie die dafür jeweils zu entrichten<strong>de</strong>n<br />

Entgelte gegenüberzustellen. Die Erhöhung wird wirksam nach Zugang bei <strong>de</strong>r<br />

Bewohnerin/<strong>de</strong>m Bewohner, auch wenn im Leistungsbescheid <strong>de</strong>r Pflegekasse ein<br />

früherer Zeitpunkt bestimmt wird.<br />

(6) Bei vorübergehen<strong>de</strong>r Abwesenheit wird grundsätzlich ein Leistungsentgelt nach<br />

Maßgaben <strong>de</strong>s Rahmenvertrages gem. § 75 Abs. 1 SGB XI (Kurzzeitpflege und vollstationäre<br />

Pflege) NRW berechnet. Danach kann vom ersten Tag <strong>de</strong>r ganztägigen<br />

Abwesenheit wegen Aufenthaltes in einem Krankenhaus, in einer stationären Rehabilitationseinrichtung<br />

sowie wegen Urlaubs eine Platzgebühr berechnet wer<strong>de</strong>n. Innerhalb<br />

eines Kalen<strong>de</strong>rjahres besteht Anspruch auf Platzgebühr für bis zu 42 Tage.<br />

Bei Krankenhausaufenthalten und bei Aufenthalten in Rehabilitationseinrichtungen<br />

verlängert sich <strong>de</strong>r Abrechnungszeitraum für die Dauer dieser Aufenthalte. Die Platzgebühr<br />

beträgt jeweils 75 v.H. <strong>de</strong>r Pflegevergütung (vgl. § 84 Abs. 1 SGB XI) und <strong>de</strong>r<br />

Entgelte für Unterkunft und Verpflegung. Abweichend von Satz 5 sind für die ersten 3<br />

Tage <strong>de</strong>r ganztägigen Abwesenheit die ungekürzte Pflegevergütung und die jeweils<br />

gültigen ungekürzten Entgelte für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen.<br />

(7) Das Entgelt für die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ist bei vorübergehen<strong>de</strong>r<br />

Abwesenheit in voller Höhe zu entrichten.<br />

§ 5 Fälligkeit und Abrechnung<br />

(1) Die Leistungsentgelte sind jeweils im Voraus am Ersten eines Monats fällig; sie sind<br />

spätestens 10 Tage nach Rechnungslegung zu zahlen. Abweichen<strong>de</strong> Bestimmungen<br />

und Vereinbarungen mit Kostenträgern bleiben unberührt.<br />

(2) Ergibt sich aufgrund <strong>de</strong>r Abrechnung eine Differenz gegenüber <strong>de</strong>m nach Absatz 1 in<br />

Rechnung gestellten Leistungsentgelt, so ist spätestens mit <strong>de</strong>r nächstfälligen Zahlung<br />

ein Ausgleich herbeizuführen. Die Aufrechnung an<strong>de</strong>rer For<strong>de</strong>rungen ist nur zulässig,<br />

wenn diese unbestritten o<strong>de</strong>r rechtskräftig festgestellt sind.<br />

Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6.. Seite 5 von 10 Stand 4 – Oktober 2009


(3) Soweit Entgelte von öffentlichen Kostenträgern übernommen wer<strong>de</strong>n, wird mit diesen<br />

abgerechnet. Die Bewohnerin/Der Bewohner wird über die Höhe <strong>de</strong>s übernommenen<br />

Anteils informiert.<br />

§ 6 Mitwirkungspflichten<br />

(1) Die Bewohnerin/Der Bewohner ist zur Vermeidung von ansonsten möglicherweise<br />

entstehen<strong>de</strong>n rechtlichen und finanziellen Nachteilen gehalten, die erfor<strong>de</strong>rlichen Anträge<br />

zu stellen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen (z.B. für Leistungen nach<br />

SGB XI, SGB XII und Pflegewohngeld in NW). Bei fehlen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r falscher Information<br />

<strong>de</strong>r Einrichtung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kostenträger drohen <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>m Bewohner ansonsten<br />

Regresse.<br />

(2) Die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner ist insbeson<strong>de</strong>re verpflichtet, einen Antrag auf Einstufung<br />

und Überprüfung <strong>de</strong>r Einstufung durch die Pflegekasse nach schriftlicher und begrün<strong>de</strong>ter<br />

Auffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Einrichtung zu stellen. Weigert sich die Bewohnerin/<strong>de</strong>r<br />

Bewohner, <strong>de</strong>n Antrag zu stellen, kann die Einrichtung ihr/ihm o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Kostenträger<br />

ab <strong>de</strong>m ersten Tag <strong>de</strong>s zweiten Monats nach <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung vorläufig <strong>de</strong>n Pflegesatz<br />

nach <strong>de</strong>r nächsthöheren Pflegeklasse berechnen. Wer<strong>de</strong>n die Voraussetzungen<br />

für eine höhere Pflegestufe vom Medizinischen Dienst nicht bestätigt und lehnt die<br />

Pflegekasse eine Höherstufung <strong>de</strong>swegen ab, hat die Einrichtung <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>m<br />

Bewohner <strong>de</strong>n überzahlten Betrag unverzüglich zurückzuzahlen; <strong>de</strong>r Rückzahlungsbetrag<br />

ist rückwirkend ab Zahlung <strong>de</strong>s erhöhten Entgeltes mit wenigstens 5<br />

v.H. zu verzinsen. Das Kündigungsrecht nach § 18 dieses <strong>Vertrag</strong>es bleibt unberührt.<br />

(3) Der Mitwirkung <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners bedarf <strong>de</strong>s weiteren auch die Feststellung,<br />

ob sie/er zum Personenkreis mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung<br />

und Betreuung <strong>de</strong>s § 45 a SGB XI gehört. Zur Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Leistung<br />

nach § 2 Abs. 1 d dieses <strong>Vertrag</strong>es bedarf es zusätzlich <strong>de</strong>r Antragstellung <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s<br />

Bewohners an die Pflegekasse auf entsprechen<strong>de</strong> Einstufung, soweit<br />

dies noch nicht geschehen ist.<br />

§ 7 Eingebrachte Sachen<br />

(1) Im Einvernehmen mit <strong>de</strong>r Einrichtungsleitung kann die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner Möbel<br />

und an<strong>de</strong>re Einrichtungsgegenstän<strong>de</strong> in ihr / sein Zimmer einbringen. Die von <strong>de</strong>r<br />

Bewohnerin/<strong>de</strong>m Bewohner eingebrachten elektrischen, netzabhängig betriebenen<br />

Geräte wer<strong>de</strong>n auf ihre/seine Kosten regelmäßig durch die Einrichtung bzw. auf <strong>de</strong>ren<br />

Veranlassung geprüft. Solche Geräte, die nicht verkehrssicher sind, dürfen nicht betrieben<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Persönliche Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners können außerhalb <strong>de</strong>r zur<br />

Verfügung gestellten Räumlichkeiten nur aufgrund einer beson<strong>de</strong>ren Vereinbarung untergebracht<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

(3) Wertgegenstän<strong>de</strong> können nach Möglichkeit und beson<strong>de</strong>rer Vereinbarung von <strong>de</strong>r<br />

Einrichtung in Verwahrung genommen wer<strong>de</strong>n. Eine Verwahrung in geson<strong>de</strong>rten<br />

Schließfächern ist möglich.<br />

Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6.. Seite 6 von 10 Stand 4 – Oktober 2009


§ 8 Tierhaltung<br />

Die Haltung von Kleintieren ist möglich. Sie bedarf <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Einrichtungsleitung.<br />

§ 9 Haftung<br />

(1) Bewohnerin/Bewohner und Einrichtung haften einan<strong>de</strong>r für Sachschä<strong>de</strong>n im Rahmen<br />

dieses <strong>Vertrag</strong>es nur bei Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen bleibt es <strong>de</strong>r<br />

Bewohnerin/<strong>de</strong>m Bewohner überlassen, eine Sachversicherung abzuschließen.<br />

(2) Für Personenschä<strong>de</strong>n wird im Rahmen <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Das<br />

gilt auch für sonstige Schä<strong>de</strong>n.<br />

§ 10 Datenschutz<br />

(1) Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen <strong>de</strong>r Einrichtung sind zur Verschwiegenheit sowie zur<br />

Beachtung <strong>de</strong>r gelten<strong>de</strong>n Datenschutzbestimmungen verpflichtet.<br />

(2) Soweit es zur Durchführung <strong>de</strong>r Leistungserbringung erfor<strong>de</strong>rlich ist, dürfen personenbezogene<br />

Daten <strong>de</strong>r Bewohnerin / <strong>de</strong>s Bewohners durch die Einrichtung erhoben,<br />

gespeichert, verarbeitet und an Dritte übermittelt wer<strong>de</strong>n. Die Einwilligungen zur<br />

Erhebung und Speicherung und zur Übermittlung bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform und sind<br />

wi<strong>de</strong>rruflich (siehe Anlagen).<br />

(3) Die Bewohnerin / <strong>de</strong>r Bewohner hat das Recht auf Auskunft, welche Daten über sie /<br />

ihn gespeichert sind.<br />

§ 11 Recht auf Beratung und Beschwer<strong>de</strong><br />

(1) Die Bewohnerin/Der Bewohner hat das Recht, sich bei <strong>de</strong>r Einrichtung und <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r<br />

Anlage 4 genannten Stellen beraten zu lassen und sich dort über Mängel bei Erbringung<br />

<strong>de</strong>r im <strong>Vertrag</strong> vorgesehenen Leistungen zu beschweren.<br />

(2) Die Bewohnerin/Der Bewohner hat Anspruch darauf, dass die Einrichtung das von <strong>de</strong>r<br />

Arbeitsgemeinschaft <strong>de</strong>r Spitzenverbän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Freien Wohlfahrtspflege <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

NRW für ihre Mitglie<strong>de</strong>r in einer Selbstverpflichtung festgelegte interne und externe<br />

Beschwer<strong>de</strong>management gewährleistet. Die Selbstverpflichtungserklärung in <strong>de</strong>r Fassung<br />

vom 22.02.2000 ist Bestandteil dieses <strong>Vertrag</strong>es und als Anlage 6 beigefügt.<br />

(3) Die Rechte nach § 10 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) in Hinblick auf<br />

die Kürzung <strong>de</strong>s Entgeltes bei Nicht- o<strong>de</strong>r Schlechtleistung bleiben unberührt.<br />

§ 12 Beson<strong>de</strong>re Regelungen für <strong>de</strong>n To<strong>de</strong>sfall<br />

(1) Im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners sind zu benachrichtigen:<br />

1. Musterbetreuerin, Mia, Musterstr. 99, 99999 Musterstadt, 099/999999<br />

Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6.. Seite 7 von 10 Stand 4 – Oktober 2009


2. Mustertochter, Maria, Mustweg 14, 47999 Duismuster, 020999/99 215<br />

(2) Die Einrichtung stellt <strong>de</strong>n Nachlass, soweit möglich, durch räumlichen Verschluss sicher.<br />

Unbescha<strong>de</strong>t einer etwaigen letztwilligen Verfügung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r gesetzlichen Erbfolge<br />

soll <strong>de</strong>r Besitz <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners an<br />

- Musterbetreuerin, Mia, Musterstr. 99, 99999 Musterstadt, 099/999999<br />

o<strong>de</strong>r im Verhin<strong>de</strong>rungsfall an<br />

- Mustertochter, Maria, Mustweg 14, 47999 Duismuster, 020999/99 215<br />

ausgehändigt wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 13 Beendigung <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses<br />

(1) Der <strong>Vertrag</strong> kann im bei<strong>de</strong>rseitigen Einvernehmen o<strong>de</strong>r durch Kündigung eines <strong>Vertrag</strong>spartners<br />

been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Im Übrigen en<strong>de</strong>t das <strong>Vertrag</strong>sverhältnis mit <strong>de</strong>m Tod<br />

<strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners.<br />

(2) Falls die Sachen <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners nicht binnen einer Woche nach <strong>Vertrag</strong>sen<strong>de</strong><br />

abgeholt wor<strong>de</strong>n sind, können sie auf Kosten <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners<br />

bzw. <strong>de</strong>s Nachlasses durch die Einrichtung an<strong>de</strong>rweitig untergebracht wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 14 Kündigung durch die Bewohnerin/<strong>de</strong>n Bewohner<br />

(1) Die Bewohnerin/Der Bewohner kann <strong>de</strong>n <strong>Vertrag</strong> spätestens am dritten Werktag eines<br />

Kalen<strong>de</strong>rmonats zum Ablauf <strong>de</strong>sselben Monats schriftlich kündigen. Bei einer Erhöhung<br />

<strong>de</strong>s Entgeltes ist eine Kündigung je<strong>de</strong>rzeit für <strong>de</strong>n Zeitpunkt möglich, zu <strong>de</strong>m die<br />

Einrichtung die Erhöhung <strong>de</strong>s Entgeltes verlangt.<br />

(2) Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses kann die Bewohnerin/<strong>de</strong>r<br />

Bewohner je<strong>de</strong>rzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>m<br />

Bewohner erst nach Beginn <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses eine Ausfertigung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>es ausgehändigt, kann die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner auch noch bis zum<br />

Ablauf von zwei Wochen nach <strong>de</strong>r Aushändigung kündigen.<br />

(3) Die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner kann <strong>de</strong>n <strong>Vertrag</strong> aus wichtigem Grund je<strong>de</strong>rzeit ohne<br />

Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihr/ihm die Fortsetzung <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>es<br />

bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.<br />

§ 15 Kündigung durch die Einrichtung<br />

(1) Die Einrichtung kann <strong>de</strong>n <strong>Vertrag</strong> nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung<br />

bedarf <strong>de</strong>r Schriftform und ist zu begrün<strong>de</strong>n. Ein wichtiger Grund liegt insbeson<strong>de</strong>re<br />

vor, wenn<br />

Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6.. Seite 8 von 10 Stand 4 – Oktober 2009


1. die Einrichtung <strong>de</strong>n Betrieb einstellt, wesentlich einschränkt o<strong>de</strong>r in seiner Art verän<strong>de</strong>rt<br />

und die Fortsetzung <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>s für die Einrichtung eine unzumutbare<br />

Härte be<strong>de</strong>uten wür<strong>de</strong>,<br />

2. die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner ihre/seine vertraglichen Pflichten schuldhaft so<br />

gröblich verletzt, dass <strong>de</strong>r Einrichtung die Fortsetzung <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>es nicht mehr<br />

zugemutet wer<strong>de</strong>n kann; dies gilt insbeson<strong>de</strong>re dann, wenn die Bewohnerin / <strong>de</strong>r<br />

Bewohner ihre/seine Mitwirkungspflicht dadurch verletzt, dass sie/er trotz Auffor<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Einrichtung nach § 6 Abs. 2 <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>es bei <strong>de</strong>r Pflegekasse keinen<br />

Antrag auf Höherstufung stellt, o<strong>de</strong>r<br />

3. die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner<br />

a) für zwei aufeinan<strong>de</strong>rfolgen<strong>de</strong> Termine mit <strong>de</strong>r Entrichtung <strong>de</strong>s Entgelts o<strong>de</strong>r<br />

eines Teils <strong>de</strong>s Entgelts, <strong>de</strong>r das Entgelt für einen Monat übersteigt, im Verzug<br />

ist o<strong>de</strong>r<br />

b) in einem Zeitraum, <strong>de</strong>r sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit <strong>de</strong>r Entrichtung<br />

<strong>de</strong>s Entgelts in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, <strong>de</strong>r das<br />

Entgelt für zwei Monate erreicht.<br />

Die Kündigung <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>es zum Zwecke <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>s Entgelts ist ausgeschlossen.<br />

(2) Die Einrichtung kann aus <strong>de</strong>m Grund <strong>de</strong>s Abs. 1 S. 3 Nr. 2 2. Halbsatz nur kündigen,<br />

wenn sie zuvor die Bewohnerin/<strong>de</strong>n Bewohner unter Bestimmung einer angemessenen<br />

Frist und unter Hinweis auf die beabsichtigte Kündigung erneut auf die Mitwirkungspflicht<br />

hingewiesen hat und <strong>de</strong>r Kündigungsgrund nicht durch eine Antragsstellung<br />

entfallen ist.<br />

(3) Die Einrichtung kann aus <strong>de</strong>m Grund <strong>de</strong>s Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 nur kündigen, wenn sie<br />

zuvor <strong>de</strong>m Bewohner unter Hinweis auf die beabsichtigte Kündigung erfolglos eine<br />

angemessene Zahlungsfrist gesetzt hat. Ist die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner in <strong>de</strong>n Fällen<br />

<strong>de</strong>s Abs.1 Satz 3 Nr. 3 mit <strong>de</strong>r Entrichtung <strong>de</strong>s Entgelts in Rückstand geraten, ist<br />

die Kündigung ausgeschlossen, wenn die Einrichtung vorher befriedigt wird. Die Kündigung<br />

wird unwirksam, wenn die Einrichtung bis zum Ablauf von zwei Monaten nach<br />

Eintritt <strong>de</strong>r Rechtshängigkeit <strong>de</strong>s Räumungsanspruchs hinsichtlich <strong>de</strong>s fälligen Entgelts<br />

die Einrichtung befriedigt wird o<strong>de</strong>r eine öffentliche Stelle sich zur Befriedigung<br />

verpflichtet.<br />

(4) In <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 kann die Einrichtung <strong>de</strong>n <strong>Vertrag</strong> ohne<br />

Einhaltung einer Frist kündigen. Im Übrigen ist eine Kündigung bis zum dritten Werktag<br />

eines Kalen<strong>de</strong>rmonats zum Ablauf <strong>de</strong>s nächsten Monats zulässig.<br />

§ 16 Nachweis von Leistungsersatz und Übernahme <strong>de</strong>r Umzugskosten<br />

(1) Hat die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner nach § 14 Abs. 3 aufgrund eines von <strong>de</strong>r Einrichtung<br />

zu vertreten<strong>de</strong>n Kündigungsgrun<strong>de</strong>s gekündigt, ist die Einrichtung <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>m<br />

Bewohner auf <strong>de</strong>ssen Verlangen zum Nachweis eines angemessenen Leistungsersatzes<br />

zu zumutbaren Bedingungen und zur Übernahme <strong>de</strong>r Umzugskosten in<br />

angemessenem Umfang verpflichtet. § 115 Abs. 4 SGB XI bleibt unberührt.<br />

(2) Hat die Einrichtung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 aus <strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s § 15 Abs. 1 Satz 3<br />

Nr. 1 gekündigt, so hat sie <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>m Bewohner auf <strong>de</strong>ren/<strong>de</strong>ssen Verlan-<br />

Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6.. Seite 9 von 10 Stand 4 – Oktober 2009


gen einen angemessenen Leistungsersatz zu zumutbaren Bedingungen nachzuweisen.<br />

Die Einrichtung hat auch die Kosten <strong>de</strong>s Umzugs in angemessenem Umfang zu<br />

tragen.<br />

(3) Die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner kann <strong>de</strong>n Nachweis eines angemessenen Leistungsersatzes<br />

zu zumutbaren Bedingungen nach Abs. 1 auch dann verlangen, wenn sie/er<br />

noch nicht gekündigt hat.<br />

Duisburg, <strong>de</strong>n __________________<br />

............................................................ ............................................................................<br />

(für die Einrichtung)<br />

(Bewohnerin/Bewohner)<br />

............................................................................<br />

(ggf. rechtliche Betreuerin o<strong>de</strong>r rechtlicher Betreuer/<br />

Bevollmächtigte o<strong>de</strong>r Bevollmächtigter)<br />

Anlagen:<br />

(1) Einzugsermächtigung<br />

(2) Heimentgelte<br />

(3) Einwilligung zur Datenweitergabe zu Abrechnungszwecken<br />

(4) Recht auf Beratung und Beschwer<strong>de</strong><br />

(5) Selbstverpflichtung <strong>de</strong>r Freien Wohlfahrtspflege NRW<br />

(6) Apothekenwahlrecht<br />

(7) Einwilligung nach <strong>de</strong>n Datenschutzbestimmungen<br />

(8) Einwilligung zur Datenweitergabe<br />

(9) Verwendung und Verwaltung <strong>de</strong>r Barbeträge<br />

(10) Erklärung zur Telefonnutzung<br />

Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6.. Seite 10 von 10 Stand 4 – Oktober 2009


Anlage 1<br />

Einzugsermächtigung<br />

Zurück zur Leistungsabrechnung<br />

Ermächtigung zum Einzug von For<strong>de</strong>rungen mittels Lastschriftverfahren<br />

Hiermit ermächtige ich das<br />

Evangelische Christophoruswerk e.V. , Duisburg<br />

bis auf schriftlichen Wi<strong>de</strong>rruf, die von mir/meiner/m Betreuten auf ihre/seine Rechnungen zu entrichten<strong>de</strong>n<br />

Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines/ihres/seines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen.<br />

Mia Musterbetreuerin<br />

Auftraggeber<br />

Petra Muster<br />

Bewohner<br />

Kontoinhaber (wenn dies nicht die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner ist)<br />

Name <strong>de</strong>s Geldinstitutes<br />

Bankleitzahl<br />

Erstmaliger Lastschrifteinzug:<br />

Kontonummer.<br />

_____________________________<br />

Für entsprechen<strong>de</strong> Deckung <strong>de</strong>s Kontos ist stets gesorgt. Es ist mir bekannt, dass seitens <strong>de</strong>s<br />

kontoführen<strong>de</strong>n Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, wenn das o.g. Konto<br />

die erfor<strong>de</strong>rliche Deckung nicht aufweist.<br />

Im Falle irrtümlicher o<strong>de</strong>r unrichtiger Einziehung besteht die Verpflichtung <strong>de</strong>s Evangelischen<br />

Christophoruswerkes auf Anzeige <strong>de</strong>s Fehlers hin, unverzüglich die unrichtig und irrtümlich abgerufenen<br />

Beträge auszugleichen. Weitergehen<strong>de</strong> Ansprüche gegen das Evangelische Christophoruswerk<br />

sind ausgeschlossen.<br />

_____________________, <strong>de</strong>n _______________<br />

X_________________________________________<br />

Unterschrift<br />

Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6. Anlage zum Heimvertrag Stand 4 - Oktober 2009


Anlage 2<br />

Heimentgelte im Muster-Haus<br />

gültig ab xx.xx.xxxx<br />

(Die tatsächlichen Entgelte alle Einrichtungen <strong>de</strong>s Christophoruswerkes<br />

entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>r aktuellen Preisliste)<br />

Zurück zur Leistungsabrechnung<br />

Preisangaben für das Wohnen im<br />

Doppelzimmer<br />

"0" 1 2 3<br />

Härtefall<br />

Zuschlag 10,36 €<br />

30,70 €<br />

Unterkunft X € X € X € X € X €<br />

Verpflegung X € X € X € X € X €<br />

Investitionsaufwendungen: X € X € X € X € X €<br />

Pflegesatz: X € X € X € X € X €<br />

Tägliches Heimentgelt: X € X € X € X € X €<br />

durchschnittliche Monatskosten (30,42 Tage)<br />

X € X € X € X € X €<br />

abzügl. Pflegekassenleistung *) -- 1.023,00 € 1.279,00 € 1.510,00 € 1.825,00 €<br />

Restkosten ohne Pflegewohngeldanspruch X € X € X € X € X €<br />

abzügl. max. Pflegewohngeld DZ *) -- X € X € X € X €<br />

Restkosten mit Pflegewohngeldabzug X € X € X € X € X €<br />

X €<br />

Der Einzelzimmerzuschlag beträgt 3,00 € täglich, das max. Pflegewohngeld im Einzelzimmer ist: X €<br />

*) sofern die Leistungsvoraussetzungen gegeben sind.<br />

Pflegestufe<br />

Der Verpflegungssatz bei ausschließlicher Ernährung über PEG-Son<strong>de</strong> (gemäß Definition in <strong>de</strong>r aktuellen<br />

Vergütungsvereinbarung) reduziert sich um <strong>de</strong>n Lebensmitteleinsatz auf täglich:<br />

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Anlage 3<br />

Zurück zur Leistungsabrechnung<br />

Name, Vorname: Muster, Petra, geb. am 18.04.1911<br />

Einwilligung zur Datenweitergabe zu Abrechnungszwecken<br />

Ich bin einverstan<strong>de</strong>n, dass folgen<strong>de</strong> Daten:<br />

Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, letzter Wohnort, Angehörige<br />

/Betreuer ggfls. mit Wirkungskreisen, Aufnahmedatum, Versicherungsnummer, Auszug<br />

o<strong>de</strong>r Abwesenheiten, Pflegestufe, Zimmerart, Aktenzeichen<br />

und <strong>de</strong>ren Aktualisierung<br />

zum Zweck <strong>de</strong>r Abrechnung<br />

an folgen<strong>de</strong> Personen bzw. Institutionen wi<strong>de</strong>rruflich weitergegeben wer<strong>de</strong>n:<br />

Leistungsabrechnung, wenn sie nicht einrichtungsintern erfolgt,<br />

zuständige Pflege- und Krankenkasse<br />

Träger <strong>de</strong>r Sozialhilfe<br />

Diese Einwilligung kann je<strong>de</strong>rzeit schriftlich wi<strong>de</strong>rrufen wer<strong>de</strong>n. Im Fall <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs können je<br />

nach Adressat <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs Einschränkungen in <strong>de</strong>r Versorgung bzw. finanzielle Nachteile entstehen.<br />

_______________<br />

Ort, Datum<br />

____ ___________________________________<br />

Unterschrift <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners<br />

_______________<br />

Ort, Datum<br />

____ ___________________________________<br />

Unterschrift <strong>de</strong>r Betreuerin/<strong>de</strong>s Betreuers<br />

Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6. Anlage zum Heimvertrag Stand 4 - Oktober 2009


Anlage 4<br />

Recht auf Beratung und Beschwer<strong>de</strong><br />

Anlage zu § 11 <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>es<br />

Zurück zur Leistungsabrechnung<br />

Wenn Sie Beratung brauchen o<strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>n haben, können Sie sich an die Einrichtungsund<br />

Pflegedienstleitung, Frau Michaela Musterleiterin. Frau Musterleiterin wen<strong>de</strong>n. Sie ist zu<br />

erreichen unter folgen<strong>de</strong>r Anschrift<br />

Muster Haus Bonhoefferstr. xx in 47138 Duisburg<br />

Telefon: 0203 / 410 – 9999, Fax: 0203 / 410 - 9992<br />

• Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Beratungswünsche und Beschwer<strong>de</strong>n<br />

unmittelbar an <strong>de</strong>n Träger <strong>de</strong>r Einrichtung zu richten. Dieser ist unter folgen<strong>de</strong>r Anschrift<br />

zu erreichen:<br />

Evangelisches Christophoruswerk e.V., Bonhoefferstr. 6, 47138 Duisburg. Ihr Ansprechpartner<br />

ist Herr Weinbach, Rufnummer 0203/410-1009, Fax 0203/410-1010.<br />

• Sie können Ihre Beratungswünsche o<strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>n auch an <strong>de</strong>n Heimbeirat <strong>de</strong>r Einrichtung<br />

richten. In je<strong>de</strong>m Wohnbereich ist ein Aushang mit <strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>r aktuellen<br />

Heimbeiratsmitglie<strong>de</strong>r am „Schwarzen Brett“.<br />

Nachfolgend sind einige Anschriften und Telefonnummern von Institutionen aufgeführt, an die Sie sich auch<br />

wen<strong>de</strong>n können:<br />

a) Der zuständige Spitzenverband <strong>de</strong>r Freien Wohlfahrtspflege, ist das Diakonischen Werk<br />

Rheinland-Westfalen-Lippe, Lenaustr. 41, 40470 Düsseldorf, Telefon (0211) 6398-0, Fax<br />

(0211) 6398-299<br />

b) Heimaufsicht: Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen, Heimaufsicht, Schwanenstr. 5<br />

– 7, 47049 Duisburg, (0203) 283-3797/-3895, Fax: (0203) 283-2374<br />

c) Der zuständiger Sozialhilfeträger: Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen, Steinsche<br />

Gasse 31, 47049 Duisburg, (0203) 283-0, Fax: (0203) 283-4287<br />

d) Die örtliche Verbraucherberatung: Verbraucher-Zentrale NRW, Beratungsstelle Duisburg,<br />

Klöcknerstr. 48, 47057 Duisburg-Neudorf Tel.: 02 03 / 36 22 49, o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verbraucherzentrale<br />

in Düsseldorf: Verbraucherzentrale in NRW, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf, Tel.:<br />

0211/3809-0, Fax: 0211/3809-172.<br />

e) Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse: AOK Rheinland, Regionaldirektion Duisburg, Postfach 10<br />

10 52, 47001 Duisburg<br />

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Zurück zur Leistungsabrechnung<br />

Anlage 5<br />

Selbstverpflichtung <strong>de</strong>r Freien Wohlfahrtspflege <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein-Westfalen für internes<br />

und externes Beschwer<strong>de</strong>management in Einrichtungen und Diensten <strong>de</strong>r Pflege, Alten-<br />

und Behin<strong>de</strong>rtenarbeit<br />

1. Beschwer<strong>de</strong>n von Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Patientinnen und Patienten sowie<br />

Klientinnen und Klienten in Einrichtungen <strong>de</strong>r Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen<br />

(insbeson<strong>de</strong>re in Pflegeeinrichtungen <strong>de</strong>r stationären, teilstationären und häuslichen Pflege)<br />

sind selbstverständlicher Baustein <strong>de</strong>r systematischen Qualitätssicherung. Das Vorhan<strong>de</strong>nsein<br />

eines Beschwer<strong>de</strong>managements wird <strong>de</strong>shalb von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und <strong>de</strong>n<br />

Trägern als Chance zur Weiterentwicklung einer menschengerechten fachlichen Arbeit verstan<strong>de</strong>n.<br />

2. In <strong>de</strong>n Einrichtungen und Diensten können Beschwer<strong>de</strong>n je<strong>de</strong>rzeit vorgebracht wer<strong>de</strong>n, in je<strong>de</strong>m<br />

Fall zu <strong>de</strong>n üblichen Geschäftszeiten.<br />

Die Träger und Einrichtungen sorgen dafür, dass die Beschwer<strong>de</strong>n unverzüglich dokumentiert<br />

und einer für die Einrichtung zuständigen Person o<strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>stelle unterbreitet wer<strong>de</strong>n.<br />

Den Beschwer<strong>de</strong>führen<strong>de</strong>n muss <strong>de</strong>utlich sein, dass Vorfälle konkret benannt wer<strong>de</strong>n müssen,<br />

damit eine sachgerechte Bearbeitung <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong> möglich ist.<br />

Je<strong>de</strong>r Träger wird Grundsätze eines solchen „internen Beschwer<strong>de</strong>managements“ festlegen<br />

und diese in geeigneter Weise bekannt machen.<br />

3. Je<strong>de</strong> Einrichtung teilt ihren <strong>Vertrag</strong>spartnerinnen und <strong>Vertrag</strong>spartnern Anschriften und Telefonnummern<br />

interner und externer Stellen mit, wie z.B.<br />

a) vom Träger beauftragte Person zur Entgegennahme von Beschwer<strong>de</strong>n (interne Beschwer<strong>de</strong>stelle),<br />

b) Heimbeirat,<br />

c) Spitzenverband <strong>de</strong>r Freien Wohlfahrtspflege,<br />

d) Heimaufsicht,<br />

e) zuständige Kranken- und Pflegekasse, Sozialhilfeträger,<br />

f) Verbraucherberatung.<br />

4. Die 17 Spitzenverbän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Freien Wohlfahrtspflege verpflichten sich,<br />

a) durch geeignete verbandliche Informations- und Fortbildungsveranstaltungen die Beschwer<strong>de</strong>kultur<br />

in <strong>de</strong>n Einrichtungen <strong>de</strong>r Freien Wohlfahrtspflege auszubauen;<br />

b) auf je<strong>de</strong> eingehen<strong>de</strong> (mündlich o<strong>de</strong>r schriftlich) erhobene Beschwer<strong>de</strong> binnen 7 Tagen zu reagieren.<br />

Soweit erfor<strong>de</strong>rlich, wer<strong>de</strong>n die Spitzenverbän<strong>de</strong> im Rahmen ihrer satzungsgemäßen<br />

Aufgaben beraten, vermitteln und in streitigen Fällen mo<strong>de</strong>rieren, soweit das gewünscht<br />

wird.<br />

5. In <strong>de</strong>n Musterverträgen <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft <strong>de</strong>r Spitzenverbän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Freien Wohlfahrtspflege<br />

wird <strong>de</strong>n Klienten <strong>de</strong>r Freien Wohlfahrtspflege ein Rechtsanspruch auf Einhaltung dieser<br />

Selbstverpflichtung eingeräumt.<br />

22.02.2000, aktualisiert am 12.02.2008<br />

Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6. Anlage zum Heimvertrag Stand 4 - Oktober 2009


Anlage 6<br />

Verbleibt in <strong>de</strong>r Einrichtung<br />

Apothekenwahlrecht<br />

Name <strong>de</strong>s Bewohners: Petra Muster<br />

Geburtstag: 18.04.1911<br />

ehemalige Anschrift: 47999 Duisburg, Musterstr.11<br />

Einrichtungsanschrift: 47138 Duisburg, Bonhoefferstr. 19<br />

Hiermit erkläre ich mein Einverständnis, dass<br />

◦ die Einrichtung die Organisation meiner Medikamente / <strong>de</strong>r Medikamente meiner/s Betreuten<br />

über eine benannte Apotheke gemäß § 12a Apothekengesetz übernimmt und sie die dafür<br />

notwendigen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Krankenkasse, Versicherungsnummer,<br />

Medikation) <strong>de</strong>r <strong>Vertrag</strong>sapotheke übermittelt;<br />

◦ diese Medikamente von <strong>de</strong>r Einrichtung fachgerecht verwaltet und aufbewahrt wer<strong>de</strong>n und<br />

dass die Einrichtung nicht mehr von mir/ihr/ihm benötigte Medikamente entsorgt.<br />

◦ Die beliefern<strong>de</strong> Apotheke meine/ihre/seine gesundheitsbezogenen Daten speichert und ausschließlich<br />

zur Klärung von arzneimittelbezogenen Problemen verwen<strong>de</strong>t.<br />

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />

◦ Mit <strong>de</strong>m oben genannten bin ich nicht einverstan<strong>de</strong>n und erkläre, dass ich die Medikamente<br />

weiterhin persönlich beschaffen wer<strong>de</strong>.<br />

Zutreffen<strong>de</strong>s bitte ankreuzen, Unzutreffen<strong>de</strong>s streichen.<br />

Ort, Datum:<br />

________________________________<br />

Unterschrift:<br />

X________________________________<br />

Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6. Anlage zum Heimvertrag Stand 4 - Oktober 2009


Anlage 7<br />

Verbleibt in <strong>de</strong>r Einrichtung<br />

Name, Vorname: Muster, Petra geb. am 18.04.1911<br />

Einwilligung nach <strong>de</strong>n Datenschutzbestimmungen<br />

Ich bin einverstan<strong>de</strong>n, dass das Ev. Christophoruswerk folgen<strong>de</strong> Daten bei mir/meinem/r Betreuten/m<br />

erhebt, speichert und aktualisiert, um eine Bewohnerdokumentation für mich/sie/ihn zu führen:<br />

Stammdaten (Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Konfession, Familienstand,<br />

letzter Wohnort)<br />

Biografische Daten (Lebensgeschichte, Gewohnheiten, beson<strong>de</strong>re Fähigkeiten, Abneigungen,<br />

Tabus)<br />

Arztberichte incl. Diagnosen und Befun<strong>de</strong><br />

Anamnese-Dokumentation<br />

Pflegeplanung<br />

o Pflegeprobleme<br />

o Ressourcen<br />

o Pflegeziele<br />

o Pflegemaßnahmen (Grundpflege, Hauswirtschaftliche Betreuung, ärztlich verordnete<br />

Behandlungspflege, ärztlich verordnete Medikamente, Psychosoziale Betreuung)<br />

Pflegedokumentation (schriftlich / fotografisch)<br />

o Leistungsnachweise <strong>de</strong>r Pflege<br />

o Bewohnerberichte<br />

o Leistungsnachweise medizinischer, therapeutischer und psychosozialer Betreuung<br />

o Einfuhr-/Ausfuhr-Bilanz bei Bedarf<br />

o Mobilisations- und Lagerungs-Pläne/Protokolle bei Bedarf<br />

o Dokumentation zu allen erfor<strong>de</strong>rlichen Prophylaxen, z.B. Dekubitus, Sturz, Kontrakturen,<br />

Soor<br />

o Wunddokumentation (Risikoskala/Wunddokumentation)<br />

o Sturzdokumentation (Risikoskala/Sturzprotokolle)<br />

o Dokumentation freiheitsentziehen<strong>de</strong>r Maßnahmen incl. Genehmigung<br />

o Evaluation <strong>de</strong>s Pflegeprozesses incl. Auswertung / Darstellung<br />

(2) Diese Einwilligung kann je<strong>de</strong>rzeit schriftlich wi<strong>de</strong>rrufen wer<strong>de</strong>n. Ich bin darüber informiert wor<strong>de</strong>n,<br />

dass für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs <strong>de</strong>r Einverständniserklärung unter Umstän<strong>de</strong>n Einschränkungen<br />

in meiner/ihrer/seiner Versorgung bzw. finanzielle Nachteile (z.B. verspätete o<strong>de</strong>r abgelehnte<br />

Kostenzusage eines Sozialleistungsträgers) entstehen können.<br />

________________________________________________________<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners<br />

_______________<br />

Ort, Datum<br />

____ ___________________________________<br />

Unterschrift <strong>de</strong>r Betreuerin/<strong>de</strong>s Betreuers<br />

Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6. Anlage zum Heimvertrag Stand 4 - Oktober 2009


Anlage 8<br />

Verbleibt in <strong>de</strong>r Einrichtung<br />

Name, Vorname: Muster, Petra geb. am 18.04.1911<br />

Einwilligung zur Datenweitergabe<br />

Ich bin einverstan<strong>de</strong>n, dass<br />

die behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Ärzte<br />

Einblick in die Pflegedokumentation und Arztberichte incl. Diagnosen und Befun<strong>de</strong> und <strong>de</strong>ren<br />

Aktualisierung<br />

zum Zweck <strong>de</strong>r gesundheitlichen Versorgung erhalten;<br />

<strong>de</strong>r Medizinische Dienst <strong>de</strong>r Krankenkassen<br />

Einsicht in die Pflegedokumentation und <strong>de</strong>ren Aktualisierung<br />

zum Zweck <strong>de</strong>r Begutachtung <strong>de</strong>r Pflegebedürftigkeit erhält;<br />

Therapeuten (Logopä<strong>de</strong>n, Physiotherapeuten, Podologen etc.)<br />

Beobachtungsdaten aus <strong>de</strong>m Pflegebericht und <strong>de</strong>ren Aktualisierung mündlich<br />

mitgeteilt wer<strong>de</strong>n<br />

zum Zweck <strong>de</strong>r therapeutischen Behandlung.<br />

Diese Einwilligung kann je<strong>de</strong>rzeit schriftlich wi<strong>de</strong>rrufen wer<strong>de</strong>n. Im Fall <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs können je<br />

nach Adressat <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs Einschränkungen in <strong>de</strong>r Versorgung bzw. finanzielle Nachteile entstehen.<br />

_______________<br />

Ort, Datum<br />

____ ___________________________________<br />

Unterschrift <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners<br />

_______________<br />

Ort, Datum<br />

____ ___________________________________<br />

Unterschrift <strong>de</strong>r Betreuerin/<strong>de</strong>s Betreuers<br />

Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6. Anlage zum Heimvertrag Stand 4 - Oktober 2009


Anlage 9<br />

Verwendung und Verwaltung <strong>de</strong>r Barbeträge<br />

Verbleibt in <strong>de</strong>r Einrichtung<br />

(außer beim Kreuz im 2. Kästchen)<br />

Name, Vorname: Muster, Petra, geb. am 18.04.1911<br />

Ich / Mein/e Betreute/r wer<strong>de</strong> / wird voraussichtlich Sozialhilfe erhalten. Diese beinhaltet<br />

auch einen „Barbetrag zur persönlichen Verfügung“ (§ 35 Abs. 2 Sozialgesetzbuch SGB<br />

XII). Hiermit treffe ich mit <strong>de</strong>m Evgl. Christophoruswerk folgen<strong>de</strong> Vereinbarung:<br />

Das Evgl. Christophoruswerk leitet meinen Barbetrag vollständig an mich / meine/n Betreute/n<br />

weiter.<br />

*) Das Evgl. Christophoruswerk soll <strong>de</strong>n Barbetrag an folgen<strong>de</strong> Personen zur bestimmungsgemäßen<br />

Verwendung auszahlen/überweisen:<br />

Name: Musterbetreuerin<br />

Vorname: Mia<br />

Anschrift: 99999 Musterstadt, Musterstr. 99<br />

Kontonr: _____________________________________________<br />

BLZ:<br />

Bank:<br />

_____________________________________________<br />

_____________________________________________<br />

Ich bin damit einverstan<strong>de</strong>n, dass alle Rechnungen für mich / meine/n Betreute/n an die o.g.<br />

Person weitergeleitet , bzw. direkt vom Leistungserbringer dorthin geschickt wer<strong>de</strong>n.<br />

*) Anlage unbedingt an die Leistungsabrechnung weiterleiten.<br />

Da ich <strong>de</strong>n Barbetrag ohne Unterstützung nicht bestimmungsgemäß verwen<strong>de</strong>n und ich keine<br />

geeignete Vertrauensperson benennen kann, beauftrage ich das Evgl. Christophoruswerk<br />

diese Bezüge zu verwalten.<br />

Ich / Mein/e Betreute/r wer<strong>de</strong> / wird voraussichtlich KEINE Sozialhilfe erhalten. Hiermit treffe<br />

ich mit <strong>de</strong>m Evgl. Christophoruswerk folgen<strong>de</strong> Vereinbarung:<br />

Ich bin damit einverstan<strong>de</strong>n, dass alle Rechnungen für mich / meine/n Betreute/n an die unten<br />

genannte Person weitergeleitet, bzw. direkt vom Leistungserbringer dorthin geschickt wer<strong>de</strong>n:<br />

Name: Musterbetreuerin<br />

Vorname: Mia<br />

Anschrift: 99999 Musterstadt, Musterstr. 99<br />

Da ich mein eigenes Geld / das Geld meiner/s Betreuten für die kleinen Dinge <strong>de</strong>s täglichen<br />

Lebens ohne Unterstützung nicht verwen<strong>de</strong>n und ich keine geeignete Vertrauensperson benennen<br />

kann, beauftrage ich das Evgl. Christophoruswerk etwas Eigengeld für mich zu verwalten.<br />

Dafür wer<strong>de</strong> ich regelmäßig kleinere Beträge einzahlen o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Heimkostenrechnung<br />

einziehen lassen. Mir ist bekannt, dass das Christophoruswerk nicht in Vorleistung geht.<br />

Zutreffen<strong>de</strong>s bitte ankreuzen / Unzutreffen<strong>de</strong>s streichen<br />

Ort, Datum: ______________<br />

Unterschrift: _____________________________<br />

(Bewohner/in o<strong>de</strong>r Betreuer/in<br />

Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6. Anlage zum Heimvertrag Stand 4 - Oktober 2009


Anlage 10<br />

Verbleibt in <strong>de</strong>r Einrichtung<br />

Erklärung zur Telefonnutzung für Bewohner<br />

Ich,<br />

Petra Muster<br />

möchte ab <strong>de</strong>m<br />

das Telefon, mit <strong>de</strong>r Nummer<br />

in <strong>de</strong>m Zimmer, Nummer<br />

Z2<br />

nutzen<br />

Ich bin darüber informiert, dass bei einer Nutzung <strong>de</strong>s Telefons eine Grundgebühr pro angebrochenem<br />

Monat von 6,20 € (einschließlich MwSt.) und die Verbindungsentgelte<br />

entrichtet wer<strong>de</strong>n müssen. Diese belaufen sich (ohne Son<strong>de</strong>rrufnummern) einschließlich<br />

MwSt. zurzeit auf:<br />

Gesprächsgebühren Festnetz<br />

örtlich: 4,1 Ct./Min. rund um die Uhr<br />

national: 5,1 Ct./Min. rund um die Uhr<br />

Ausland 11 Ct./Min. rund um die Uhr<br />

Gesprächsgebühren Mobilfunk: 22 Ct./Min. rund um die Uhr<br />

Ein verän<strong>de</strong>rter MwSt.-Satz hat eine Gebührenanpassung zur Folge.<br />

nicht nutzen<br />

Ich erkläre, dass das Telefon nicht genutzt wird. Im Einzelzimmer befin<strong>de</strong>t sich dann kein Telefon,<br />

im Doppelzimmer habe ich / mein/e Betreute/r keine Nutzungsrechte für das Telefon.<br />

Zutreffen<strong>de</strong>s bitte ankreuzen, Unzutreffen<strong>de</strong>s streichen<br />

Die Zahlungsmodalitäten wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Einrichtung geklärt.<br />

Duisburg, <strong>de</strong>n<br />

X<br />

Unterschrift Bewohner/in, Bevollmächtigter, Betreuer<br />

Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6. Anlage zum Heimvertrag Stand 4 - Oktober 2009

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