Vertrag - Cwdu.de
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<strong>Vertrag</strong><br />
für<br />
vollstationäre Pflegeeinrichtungen<br />
Zwischen <strong>de</strong>m Evangelisches Christophoruswerk e.V.<br />
als Träger <strong>de</strong>s<br />
Muster Haus<br />
Bonhoefferstr. 19 in 47138 Duisburg<br />
(Name <strong>de</strong>r Einrichtung)<br />
vertreten durch <strong>de</strong>n Vorstand<br />
- nachstehend „Einrichtung“ genannt -<br />
und<br />
Frau Petra Muster<br />
wohnhaft in 47999 Duisburg Musterstr.11<br />
- nachstehend „Bewohnerin“/“Bewohner“ genannt -<br />
vertreten durch Rechtsanwalt Mia Musterbetreuerin<br />
(rechtliche Betreuerin o<strong>de</strong>r rechtlicher Betreuer /<br />
Bevollmächtigte o<strong>de</strong>r Bevollmächtigter)<br />
wird mit Wirkung vom __________ auf unbestimmte Zeit folgen<strong>de</strong>r<br />
<strong>Vertrag</strong> geschlossen:<br />
§ 1 Einrichtungsträger<br />
(1) Das Evangelische Christophoruswerk e.V. ist ein als gemeinnützig anerkannter<br />
Rechtsträger mit <strong>de</strong>m Sitz in 47138 Duisburg, Bonhoefferstraße 6<br />
Seine Rechtsform ist ein eingetragener Verein<br />
(2) Die Bewohnerin / <strong>de</strong>r Bewohner respektiert die Grundrichtung <strong>de</strong>r Einrichtung. Diese<br />
liegt <strong>de</strong>r Konzeption <strong>de</strong>r Einrichtung zugrun<strong>de</strong>. Die Konzeption kann bei <strong>de</strong>r Einrichtungsleitung<br />
eingesehen wer<strong>de</strong>n. Auf Wunsch wird ein Exemplar zur Verfügung gestellt.<br />
Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6.. Seite 1 von 10 Stand 4 – Oktober 2009
§ 2 <strong>Vertrag</strong>sgrundlagen<br />
(1) Die vorvertraglichen Informationen <strong>de</strong>r Einrichtung nach § 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz<br />
(WBVG) sind <strong>Vertrag</strong>sgrundlage, dazu gehört insbeson<strong>de</strong>re die Darstellung<br />
<strong>de</strong>r Wohn- und Gebäu<strong>de</strong>situation, Konzeption, Entgelte und Pflege- und<br />
Betreuungsleistung sowie die Ergebnisse <strong>de</strong>r Qualitätsprüfungen.<br />
(2) Weitere <strong>Vertrag</strong>sgrundlagen sind <strong>de</strong>r Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 SGB XI zur<br />
Kurzzeitpflege und vollstationären Pflege (NRW), die Vergütungsvereinbarung nach §<br />
84 SGB XI sowie <strong>de</strong>r Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI in <strong>de</strong>r jeweils gültigen<br />
Fassung. Soweit sie diesem <strong>Vertrag</strong> nicht in <strong>de</strong>r Anlage beigefügt sind, wer<strong>de</strong>n sie von<br />
<strong>de</strong>r Einrichtung zur Verfügung gestellt.<br />
§ 3 Leistungen <strong>de</strong>r Einrichtung<br />
(1) Die Einrichtung erbringt <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>m Bewohner folgen<strong>de</strong> Leistungen:<br />
a) Unterkunft in einem Einzel-/Doppelzimmer. Es hat die Nummer xx und ist ausgestattet<br />
mit: Pflegebett, Klei<strong>de</strong>rschrank, Nachttisch, Tisch, Stuhl o<strong>de</strong>r Sessel,<br />
________________________________<br />
Das Zimmer ist ausgestattet mit: Bad/WC (evtl. in gemeinsamer Nutzung mit einem<br />
Nachbarzimmer), Waschtisch, Telefonanschluss, Haus-Notrufanlage, Satellitenanschluss<br />
o<strong>de</strong>r Kabelanschluss, Leselampe<br />
b) Verpflegung in folgen<strong>de</strong>m Umfang:<br />
- Normalkost: Frühstück<br />
Mittagessen<br />
Nachmittagskaffee<br />
Aben<strong>de</strong>ssen<br />
Zwischenmahlzeiten<br />
- Bei Bedarf: leichte Vollkost o<strong>de</strong>r<br />
Diätkost nach ärztlicher Anordnung<br />
........................................................<br />
sowie eine ausreichen<strong>de</strong> je<strong>de</strong>rzeit erhältliche Getränkeversorgung<br />
(Kaffee, Tee, Mineralwasser und Saft)<br />
c) Dem Pflegebedarf sowie <strong>de</strong>m Gesundheitszustand <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners<br />
entsprechen<strong>de</strong> Pflege und Betreuung nach <strong>de</strong>m allgemein anerkannten<br />
Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse nach <strong>de</strong>m Elften Buch Sozialgesetzbuch<br />
- Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) (Pflegeklasse/Pflegestufe):<br />
Pflegestufe x<br />
entsprechend <strong>de</strong>m Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 SGB XI zur Kurzzeitpflege<br />
und vollstationären Pflege (NRW).<br />
Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6.. Seite 2 von 10 Stand 4 – Oktober 2009
Bei Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Pflegebedarfes passt die Einrichtung ihre Leistungen<br />
<strong>de</strong>m verän<strong>de</strong>rten Bedarf an.<br />
d) Zusätzliche Betreuung und Aktivierung <strong>de</strong>r pflegebedürftigen Bewohnerinnen und<br />
Bewohner mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung<br />
(Personenkreis gem. § 45 a SGB XI), soweit die Pflegekassen hierfür einen Vergütungszuschlag<br />
zahlen.<br />
e) Pflege und Betreuung, die nicht in <strong>de</strong>n leistungsrechtlichen Rahmen <strong>de</strong>s SGB<br />
XI fällt (sog. Stufe 0 nach § 61 SGB XII).<br />
f) Regelmäßige Reinigung <strong>de</strong>s überlassenen Wohnraumes. Der Umfang <strong>de</strong>r Reinigungsarbeiten<br />
ist <strong>de</strong>m Leistungsverzeichnis für hauswirtschaftliche Dienstleistungen<br />
zu entnehmen. Dieses kann bei <strong>de</strong>r Einrichtungsleitung eingesehen wer<strong>de</strong>n.<br />
g) Überlassung, Reinigung und Instandhaltung von Bettwäsche und Handtüchern;<br />
h) Waschen und Mangeln <strong>de</strong>r maschinenwaschbaren persönlichen Bekleidung und<br />
Wäsche;<br />
i) Haustechnik und Verwaltung ( z.B. Barbetragsverwaltung, Vermittlung von Einund<br />
Auszugshilfen etc.) im notwendigen Umfang.<br />
j) Bereitstellung von Inkontinenzmitteln, soweit erfor<strong>de</strong>rlich und von <strong>de</strong>r Krankenversicherung<br />
nicht zur Verfügung gestellt.<br />
(2) Die Gemeinschaftsräume und -einrichtungen stehen <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>m Bewohner<br />
zur Mitbenutzung zur Verfügung.<br />
(3) Die Einrichtung übergibt <strong>de</strong>r Bewohnerin / <strong>de</strong>m Bewohner folgen<strong>de</strong> Schlüssel:<br />
...........................................................................................................................<br />
Die Anfertigung weiterer Schlüssel darf nur die Einrichtungsleitung veranlassen.<br />
Der Verlust von Schlüsseln ist umgehend <strong>de</strong>r Einrichtungsleitung zu mel<strong>de</strong>n; die Ersatzbeschaffung<br />
erfolgt durch die Einrichtungsleitung, bei Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Bewohnerin<br />
/ <strong>de</strong>s Bewohners auf ihre / seine Kosten. Alle Schlüssel sind Eigentum <strong>de</strong>r Einrichtung.<br />
Bei Beendigung <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses im bei<strong>de</strong>rseitigen Einvernehmen o<strong>de</strong>r<br />
durch Kündigung hat die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner die Schlüssel vollzählig an die<br />
Einrichtungsleitung zurückzugeben.<br />
(4) Es gilt die freie Arzt- und Apothekenwahl, erfor<strong>de</strong>rlichenfalls ist die Einrichtung <strong>de</strong>r<br />
Bewohnerin/<strong>de</strong>m Bewohner bei <strong>de</strong>r Vermittlung dieser Leistungen behilflich.<br />
Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6.. Seite 3 von 10 Stand 4 – Oktober 2009
§ 4 Leistungsentgelt<br />
(1) Die Entgelte für die Leistungen gem. § 3 richten sich nach <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Kostenträgern<br />
(zuständigen Pflegekassen und Sozialhilfeträgern) getroffenen Vergütungsvereinbarungen.<br />
(2) Die Bemessung <strong>de</strong>s Leistungsentgeltes entspricht <strong>de</strong>r Einstufung <strong>de</strong>s Bewohners / <strong>de</strong>r<br />
Bewohnerin in eine Pflegestufe durch die jeweilige Pflegekasse.<br />
Das Leistungsentgelt beträgt pro Tag (Stand xx/xxxx):<br />
- Entgelt für Unterkunft € xx,xx tägl.<br />
(inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen)<br />
Entgelt für Verpflegung) € xx,xx tägl.<br />
(inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen)<br />
- Pflegeleistungen im Bereich <strong>de</strong>s SGB XI<br />
Stufe I € xx,xx tägl.<br />
Stufe II € xx,xx tägl.<br />
Stufe III € xx,xx tägl.<br />
- Zuschlag außergewöhnlich hoher und intensiver<br />
Pflegeaufwand („Härtefall“)<br />
€ ................... 10,36 tägl.<br />
- Pflege und Betreuung, die nicht in <strong>de</strong>n<br />
leistungsrechtlichen Rahmen <strong>de</strong>s SGB XI fällt<br />
(sog. Stufe O im Sinne von § 61 SGB XII)<br />
€ .................... xx,xx tägl.<br />
Betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen<br />
im Sinne <strong>de</strong>s § 82 Abs. 3 SGB XI und <strong>de</strong>r dazu<br />
ergangenen Ausführungsvorschriften<br />
(teilweise öffentliche För<strong>de</strong>rung):<br />
Doppelzimmer € xx,xx tägl.<br />
Einzelzimmer € xx,xx tägl.<br />
=========================================================<br />
insgesamt<br />
€ .............. (x)xx,xx tägl.<br />
Davon übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung in <strong>de</strong>r Regel monatlich 1.023 €<br />
/ 1.279 € / 1.510 € / 1.825 € (ab 01/2010 - Stufe 1/2/3/ Härtefall)<br />
Bei Bedarf fallen zusätzliche Kosten für Inkontinenzmaterial i.H.v. € 26,81 monatlich<br />
an, soweit die Kosten nicht von <strong>de</strong>r jeweiligen Krankenversicherung übernommen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Für die Leistungen <strong>de</strong>r zusätzliche Betreuung und Aktivierung gem. § 2 Abs. 1 d)<br />
dieses <strong>Vertrag</strong>es fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 100 € monatlich an.<br />
(3) Wird die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner vollständig und dauerhaft durch Son<strong>de</strong>nernährung<br />
auf Kosten Dritter (z.B. Krankenversicherung) versorgt, verringert sich das Gesamtentgelt<br />
um die ersparten Aufwendungen. Die Reduzierung beläuft sich entsprechend<br />
<strong>de</strong>r aktuellen Vergütungsvereinbarung x,xx € [Anmerkung: 1/3 <strong>de</strong>s Entgeltes<br />
für Verpflegung] täglich.<br />
(4) Die Einrichtung ist berechtigt, das Entgelt durch einseitige Erklärung zu erhöhen,<br />
wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage <strong>de</strong>r Sach- und Personalkosten verän<strong>de</strong>rt<br />
und sowohl die Erhöhung als auch das erhöhte Entgelt angemessen sind. Ei-<br />
Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6.. Seite 4 von 10 Stand 4 – Oktober 2009
ne Erhöhung <strong>de</strong>s Investitionsbetrages ist nur zulässig, soweit er betriebsnotwendig<br />
ist und nicht durch öffentliche För<strong>de</strong>rungen ge<strong>de</strong>ckt wird. Die Einrichtung hat <strong>de</strong>r<br />
Bewohnerin/<strong>de</strong>m Bewohner die beabsichtigte Erhöhung <strong>de</strong>s Entgeltes schriftlich mitzuteilen<br />
und zu begrün<strong>de</strong>n. Aus <strong>de</strong>r Mitteilung muss <strong>de</strong>r Zeitpunkt hervorgehen, zu<br />
<strong>de</strong>m die Einrichtung die Erhöhung <strong>de</strong>s Entgelts verlangt. In <strong>de</strong>r Begründung muss sie<br />
unter Angabe <strong>de</strong>s Umlagemaßstabes die Positionen benennen, für die sich durch die<br />
verän<strong>de</strong>rte Berechnungsgrundlage Kostensteigerungen ergeben, und die bisherigen<br />
Entgeltbestandteile <strong>de</strong>n vorgesehenen neuen Entgeltbestandteilen gegenüberstellen.<br />
Der Bewohner schul<strong>de</strong>t das erhöhte Entgelt frühestens vier Wochen nach Zugang<br />
<strong>de</strong>s hinreichend begrün<strong>de</strong>ten Erhöhungsverlangens. Der Bewohner muss rechtzeitig<br />
Gelegenheit erhalten, die Angaben <strong>de</strong>r Einrichtung durch Einsichtnahme in die Kalkulationsunterlagen<br />
zu überprüfen.<br />
(5) Die Einrichtung ist berechtigt, das Entgelt durch einseitige Erklärung zu erhöhen,<br />
wenn <strong>de</strong>r individuelle Betreuungs- und Pflegebedarf <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners<br />
zunimmt. Die Erhöhung ist bei entsprechen<strong>de</strong>r Feststellung durch <strong>de</strong>n Leistungsbescheid<br />
<strong>de</strong>r Pflegekasse zulässig, wenn die Einrichtung die Entgelterhöhung vorab<br />
<strong>de</strong>m Bewohner / <strong>de</strong>r Bewohnerin schriftlich begrün<strong>de</strong>t hat. In dieser Begründung sind<br />
die bisherigen und die verän<strong>de</strong>rten Leistungen sowie die dafür jeweils zu entrichten<strong>de</strong>n<br />
Entgelte gegenüberzustellen. Die Erhöhung wird wirksam nach Zugang bei <strong>de</strong>r<br />
Bewohnerin/<strong>de</strong>m Bewohner, auch wenn im Leistungsbescheid <strong>de</strong>r Pflegekasse ein<br />
früherer Zeitpunkt bestimmt wird.<br />
(6) Bei vorübergehen<strong>de</strong>r Abwesenheit wird grundsätzlich ein Leistungsentgelt nach<br />
Maßgaben <strong>de</strong>s Rahmenvertrages gem. § 75 Abs. 1 SGB XI (Kurzzeitpflege und vollstationäre<br />
Pflege) NRW berechnet. Danach kann vom ersten Tag <strong>de</strong>r ganztägigen<br />
Abwesenheit wegen Aufenthaltes in einem Krankenhaus, in einer stationären Rehabilitationseinrichtung<br />
sowie wegen Urlaubs eine Platzgebühr berechnet wer<strong>de</strong>n. Innerhalb<br />
eines Kalen<strong>de</strong>rjahres besteht Anspruch auf Platzgebühr für bis zu 42 Tage.<br />
Bei Krankenhausaufenthalten und bei Aufenthalten in Rehabilitationseinrichtungen<br />
verlängert sich <strong>de</strong>r Abrechnungszeitraum für die Dauer dieser Aufenthalte. Die Platzgebühr<br />
beträgt jeweils 75 v.H. <strong>de</strong>r Pflegevergütung (vgl. § 84 Abs. 1 SGB XI) und <strong>de</strong>r<br />
Entgelte für Unterkunft und Verpflegung. Abweichend von Satz 5 sind für die ersten 3<br />
Tage <strong>de</strong>r ganztägigen Abwesenheit die ungekürzte Pflegevergütung und die jeweils<br />
gültigen ungekürzten Entgelte für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen.<br />
(7) Das Entgelt für die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ist bei vorübergehen<strong>de</strong>r<br />
Abwesenheit in voller Höhe zu entrichten.<br />
§ 5 Fälligkeit und Abrechnung<br />
(1) Die Leistungsentgelte sind jeweils im Voraus am Ersten eines Monats fällig; sie sind<br />
spätestens 10 Tage nach Rechnungslegung zu zahlen. Abweichen<strong>de</strong> Bestimmungen<br />
und Vereinbarungen mit Kostenträgern bleiben unberührt.<br />
(2) Ergibt sich aufgrund <strong>de</strong>r Abrechnung eine Differenz gegenüber <strong>de</strong>m nach Absatz 1 in<br />
Rechnung gestellten Leistungsentgelt, so ist spätestens mit <strong>de</strong>r nächstfälligen Zahlung<br />
ein Ausgleich herbeizuführen. Die Aufrechnung an<strong>de</strong>rer For<strong>de</strong>rungen ist nur zulässig,<br />
wenn diese unbestritten o<strong>de</strong>r rechtskräftig festgestellt sind.<br />
Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6.. Seite 5 von 10 Stand 4 – Oktober 2009
(3) Soweit Entgelte von öffentlichen Kostenträgern übernommen wer<strong>de</strong>n, wird mit diesen<br />
abgerechnet. Die Bewohnerin/Der Bewohner wird über die Höhe <strong>de</strong>s übernommenen<br />
Anteils informiert.<br />
§ 6 Mitwirkungspflichten<br />
(1) Die Bewohnerin/Der Bewohner ist zur Vermeidung von ansonsten möglicherweise<br />
entstehen<strong>de</strong>n rechtlichen und finanziellen Nachteilen gehalten, die erfor<strong>de</strong>rlichen Anträge<br />
zu stellen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen (z.B. für Leistungen nach<br />
SGB XI, SGB XII und Pflegewohngeld in NW). Bei fehlen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r falscher Information<br />
<strong>de</strong>r Einrichtung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kostenträger drohen <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>m Bewohner ansonsten<br />
Regresse.<br />
(2) Die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner ist insbeson<strong>de</strong>re verpflichtet, einen Antrag auf Einstufung<br />
und Überprüfung <strong>de</strong>r Einstufung durch die Pflegekasse nach schriftlicher und begrün<strong>de</strong>ter<br />
Auffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Einrichtung zu stellen. Weigert sich die Bewohnerin/<strong>de</strong>r<br />
Bewohner, <strong>de</strong>n Antrag zu stellen, kann die Einrichtung ihr/ihm o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Kostenträger<br />
ab <strong>de</strong>m ersten Tag <strong>de</strong>s zweiten Monats nach <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung vorläufig <strong>de</strong>n Pflegesatz<br />
nach <strong>de</strong>r nächsthöheren Pflegeklasse berechnen. Wer<strong>de</strong>n die Voraussetzungen<br />
für eine höhere Pflegestufe vom Medizinischen Dienst nicht bestätigt und lehnt die<br />
Pflegekasse eine Höherstufung <strong>de</strong>swegen ab, hat die Einrichtung <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>m<br />
Bewohner <strong>de</strong>n überzahlten Betrag unverzüglich zurückzuzahlen; <strong>de</strong>r Rückzahlungsbetrag<br />
ist rückwirkend ab Zahlung <strong>de</strong>s erhöhten Entgeltes mit wenigstens 5<br />
v.H. zu verzinsen. Das Kündigungsrecht nach § 18 dieses <strong>Vertrag</strong>es bleibt unberührt.<br />
(3) Der Mitwirkung <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners bedarf <strong>de</strong>s weiteren auch die Feststellung,<br />
ob sie/er zum Personenkreis mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung<br />
und Betreuung <strong>de</strong>s § 45 a SGB XI gehört. Zur Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Leistung<br />
nach § 2 Abs. 1 d dieses <strong>Vertrag</strong>es bedarf es zusätzlich <strong>de</strong>r Antragstellung <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s<br />
Bewohners an die Pflegekasse auf entsprechen<strong>de</strong> Einstufung, soweit<br />
dies noch nicht geschehen ist.<br />
§ 7 Eingebrachte Sachen<br />
(1) Im Einvernehmen mit <strong>de</strong>r Einrichtungsleitung kann die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner Möbel<br />
und an<strong>de</strong>re Einrichtungsgegenstän<strong>de</strong> in ihr / sein Zimmer einbringen. Die von <strong>de</strong>r<br />
Bewohnerin/<strong>de</strong>m Bewohner eingebrachten elektrischen, netzabhängig betriebenen<br />
Geräte wer<strong>de</strong>n auf ihre/seine Kosten regelmäßig durch die Einrichtung bzw. auf <strong>de</strong>ren<br />
Veranlassung geprüft. Solche Geräte, die nicht verkehrssicher sind, dürfen nicht betrieben<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
(2) Persönliche Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners können außerhalb <strong>de</strong>r zur<br />
Verfügung gestellten Räumlichkeiten nur aufgrund einer beson<strong>de</strong>ren Vereinbarung untergebracht<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
(3) Wertgegenstän<strong>de</strong> können nach Möglichkeit und beson<strong>de</strong>rer Vereinbarung von <strong>de</strong>r<br />
Einrichtung in Verwahrung genommen wer<strong>de</strong>n. Eine Verwahrung in geson<strong>de</strong>rten<br />
Schließfächern ist möglich.<br />
Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6.. Seite 6 von 10 Stand 4 – Oktober 2009
§ 8 Tierhaltung<br />
Die Haltung von Kleintieren ist möglich. Sie bedarf <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Einrichtungsleitung.<br />
§ 9 Haftung<br />
(1) Bewohnerin/Bewohner und Einrichtung haften einan<strong>de</strong>r für Sachschä<strong>de</strong>n im Rahmen<br />
dieses <strong>Vertrag</strong>es nur bei Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen bleibt es <strong>de</strong>r<br />
Bewohnerin/<strong>de</strong>m Bewohner überlassen, eine Sachversicherung abzuschließen.<br />
(2) Für Personenschä<strong>de</strong>n wird im Rahmen <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Das<br />
gilt auch für sonstige Schä<strong>de</strong>n.<br />
§ 10 Datenschutz<br />
(1) Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen <strong>de</strong>r Einrichtung sind zur Verschwiegenheit sowie zur<br />
Beachtung <strong>de</strong>r gelten<strong>de</strong>n Datenschutzbestimmungen verpflichtet.<br />
(2) Soweit es zur Durchführung <strong>de</strong>r Leistungserbringung erfor<strong>de</strong>rlich ist, dürfen personenbezogene<br />
Daten <strong>de</strong>r Bewohnerin / <strong>de</strong>s Bewohners durch die Einrichtung erhoben,<br />
gespeichert, verarbeitet und an Dritte übermittelt wer<strong>de</strong>n. Die Einwilligungen zur<br />
Erhebung und Speicherung und zur Übermittlung bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform und sind<br />
wi<strong>de</strong>rruflich (siehe Anlagen).<br />
(3) Die Bewohnerin / <strong>de</strong>r Bewohner hat das Recht auf Auskunft, welche Daten über sie /<br />
ihn gespeichert sind.<br />
§ 11 Recht auf Beratung und Beschwer<strong>de</strong><br />
(1) Die Bewohnerin/Der Bewohner hat das Recht, sich bei <strong>de</strong>r Einrichtung und <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r<br />
Anlage 4 genannten Stellen beraten zu lassen und sich dort über Mängel bei Erbringung<br />
<strong>de</strong>r im <strong>Vertrag</strong> vorgesehenen Leistungen zu beschweren.<br />
(2) Die Bewohnerin/Der Bewohner hat Anspruch darauf, dass die Einrichtung das von <strong>de</strong>r<br />
Arbeitsgemeinschaft <strong>de</strong>r Spitzenverbän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Freien Wohlfahrtspflege <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
NRW für ihre Mitglie<strong>de</strong>r in einer Selbstverpflichtung festgelegte interne und externe<br />
Beschwer<strong>de</strong>management gewährleistet. Die Selbstverpflichtungserklärung in <strong>de</strong>r Fassung<br />
vom 22.02.2000 ist Bestandteil dieses <strong>Vertrag</strong>es und als Anlage 6 beigefügt.<br />
(3) Die Rechte nach § 10 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) in Hinblick auf<br />
die Kürzung <strong>de</strong>s Entgeltes bei Nicht- o<strong>de</strong>r Schlechtleistung bleiben unberührt.<br />
§ 12 Beson<strong>de</strong>re Regelungen für <strong>de</strong>n To<strong>de</strong>sfall<br />
(1) Im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners sind zu benachrichtigen:<br />
1. Musterbetreuerin, Mia, Musterstr. 99, 99999 Musterstadt, 099/999999<br />
Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6.. Seite 7 von 10 Stand 4 – Oktober 2009
2. Mustertochter, Maria, Mustweg 14, 47999 Duismuster, 020999/99 215<br />
(2) Die Einrichtung stellt <strong>de</strong>n Nachlass, soweit möglich, durch räumlichen Verschluss sicher.<br />
Unbescha<strong>de</strong>t einer etwaigen letztwilligen Verfügung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r gesetzlichen Erbfolge<br />
soll <strong>de</strong>r Besitz <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners an<br />
- Musterbetreuerin, Mia, Musterstr. 99, 99999 Musterstadt, 099/999999<br />
o<strong>de</strong>r im Verhin<strong>de</strong>rungsfall an<br />
- Mustertochter, Maria, Mustweg 14, 47999 Duismuster, 020999/99 215<br />
ausgehändigt wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 13 Beendigung <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses<br />
(1) Der <strong>Vertrag</strong> kann im bei<strong>de</strong>rseitigen Einvernehmen o<strong>de</strong>r durch Kündigung eines <strong>Vertrag</strong>spartners<br />
been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Im Übrigen en<strong>de</strong>t das <strong>Vertrag</strong>sverhältnis mit <strong>de</strong>m Tod<br />
<strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners.<br />
(2) Falls die Sachen <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners nicht binnen einer Woche nach <strong>Vertrag</strong>sen<strong>de</strong><br />
abgeholt wor<strong>de</strong>n sind, können sie auf Kosten <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners<br />
bzw. <strong>de</strong>s Nachlasses durch die Einrichtung an<strong>de</strong>rweitig untergebracht wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 14 Kündigung durch die Bewohnerin/<strong>de</strong>n Bewohner<br />
(1) Die Bewohnerin/Der Bewohner kann <strong>de</strong>n <strong>Vertrag</strong> spätestens am dritten Werktag eines<br />
Kalen<strong>de</strong>rmonats zum Ablauf <strong>de</strong>sselben Monats schriftlich kündigen. Bei einer Erhöhung<br />
<strong>de</strong>s Entgeltes ist eine Kündigung je<strong>de</strong>rzeit für <strong>de</strong>n Zeitpunkt möglich, zu <strong>de</strong>m die<br />
Einrichtung die Erhöhung <strong>de</strong>s Entgeltes verlangt.<br />
(2) Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses kann die Bewohnerin/<strong>de</strong>r<br />
Bewohner je<strong>de</strong>rzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>m<br />
Bewohner erst nach Beginn <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses eine Ausfertigung<br />
<strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>es ausgehändigt, kann die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner auch noch bis zum<br />
Ablauf von zwei Wochen nach <strong>de</strong>r Aushändigung kündigen.<br />
(3) Die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner kann <strong>de</strong>n <strong>Vertrag</strong> aus wichtigem Grund je<strong>de</strong>rzeit ohne<br />
Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihr/ihm die Fortsetzung <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>es<br />
bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.<br />
§ 15 Kündigung durch die Einrichtung<br />
(1) Die Einrichtung kann <strong>de</strong>n <strong>Vertrag</strong> nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung<br />
bedarf <strong>de</strong>r Schriftform und ist zu begrün<strong>de</strong>n. Ein wichtiger Grund liegt insbeson<strong>de</strong>re<br />
vor, wenn<br />
Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6.. Seite 8 von 10 Stand 4 – Oktober 2009
1. die Einrichtung <strong>de</strong>n Betrieb einstellt, wesentlich einschränkt o<strong>de</strong>r in seiner Art verän<strong>de</strong>rt<br />
und die Fortsetzung <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>s für die Einrichtung eine unzumutbare<br />
Härte be<strong>de</strong>uten wür<strong>de</strong>,<br />
2. die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner ihre/seine vertraglichen Pflichten schuldhaft so<br />
gröblich verletzt, dass <strong>de</strong>r Einrichtung die Fortsetzung <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>es nicht mehr<br />
zugemutet wer<strong>de</strong>n kann; dies gilt insbeson<strong>de</strong>re dann, wenn die Bewohnerin / <strong>de</strong>r<br />
Bewohner ihre/seine Mitwirkungspflicht dadurch verletzt, dass sie/er trotz Auffor<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r Einrichtung nach § 6 Abs. 2 <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>es bei <strong>de</strong>r Pflegekasse keinen<br />
Antrag auf Höherstufung stellt, o<strong>de</strong>r<br />
3. die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner<br />
a) für zwei aufeinan<strong>de</strong>rfolgen<strong>de</strong> Termine mit <strong>de</strong>r Entrichtung <strong>de</strong>s Entgelts o<strong>de</strong>r<br />
eines Teils <strong>de</strong>s Entgelts, <strong>de</strong>r das Entgelt für einen Monat übersteigt, im Verzug<br />
ist o<strong>de</strong>r<br />
b) in einem Zeitraum, <strong>de</strong>r sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit <strong>de</strong>r Entrichtung<br />
<strong>de</strong>s Entgelts in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, <strong>de</strong>r das<br />
Entgelt für zwei Monate erreicht.<br />
Die Kündigung <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>es zum Zwecke <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>s Entgelts ist ausgeschlossen.<br />
(2) Die Einrichtung kann aus <strong>de</strong>m Grund <strong>de</strong>s Abs. 1 S. 3 Nr. 2 2. Halbsatz nur kündigen,<br />
wenn sie zuvor die Bewohnerin/<strong>de</strong>n Bewohner unter Bestimmung einer angemessenen<br />
Frist und unter Hinweis auf die beabsichtigte Kündigung erneut auf die Mitwirkungspflicht<br />
hingewiesen hat und <strong>de</strong>r Kündigungsgrund nicht durch eine Antragsstellung<br />
entfallen ist.<br />
(3) Die Einrichtung kann aus <strong>de</strong>m Grund <strong>de</strong>s Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 nur kündigen, wenn sie<br />
zuvor <strong>de</strong>m Bewohner unter Hinweis auf die beabsichtigte Kündigung erfolglos eine<br />
angemessene Zahlungsfrist gesetzt hat. Ist die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner in <strong>de</strong>n Fällen<br />
<strong>de</strong>s Abs.1 Satz 3 Nr. 3 mit <strong>de</strong>r Entrichtung <strong>de</strong>s Entgelts in Rückstand geraten, ist<br />
die Kündigung ausgeschlossen, wenn die Einrichtung vorher befriedigt wird. Die Kündigung<br />
wird unwirksam, wenn die Einrichtung bis zum Ablauf von zwei Monaten nach<br />
Eintritt <strong>de</strong>r Rechtshängigkeit <strong>de</strong>s Räumungsanspruchs hinsichtlich <strong>de</strong>s fälligen Entgelts<br />
die Einrichtung befriedigt wird o<strong>de</strong>r eine öffentliche Stelle sich zur Befriedigung<br />
verpflichtet.<br />
(4) In <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 kann die Einrichtung <strong>de</strong>n <strong>Vertrag</strong> ohne<br />
Einhaltung einer Frist kündigen. Im Übrigen ist eine Kündigung bis zum dritten Werktag<br />
eines Kalen<strong>de</strong>rmonats zum Ablauf <strong>de</strong>s nächsten Monats zulässig.<br />
§ 16 Nachweis von Leistungsersatz und Übernahme <strong>de</strong>r Umzugskosten<br />
(1) Hat die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner nach § 14 Abs. 3 aufgrund eines von <strong>de</strong>r Einrichtung<br />
zu vertreten<strong>de</strong>n Kündigungsgrun<strong>de</strong>s gekündigt, ist die Einrichtung <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>m<br />
Bewohner auf <strong>de</strong>ssen Verlangen zum Nachweis eines angemessenen Leistungsersatzes<br />
zu zumutbaren Bedingungen und zur Übernahme <strong>de</strong>r Umzugskosten in<br />
angemessenem Umfang verpflichtet. § 115 Abs. 4 SGB XI bleibt unberührt.<br />
(2) Hat die Einrichtung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 aus <strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s § 15 Abs. 1 Satz 3<br />
Nr. 1 gekündigt, so hat sie <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>m Bewohner auf <strong>de</strong>ren/<strong>de</strong>ssen Verlan-<br />
Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6.. Seite 9 von 10 Stand 4 – Oktober 2009
gen einen angemessenen Leistungsersatz zu zumutbaren Bedingungen nachzuweisen.<br />
Die Einrichtung hat auch die Kosten <strong>de</strong>s Umzugs in angemessenem Umfang zu<br />
tragen.<br />
(3) Die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner kann <strong>de</strong>n Nachweis eines angemessenen Leistungsersatzes<br />
zu zumutbaren Bedingungen nach Abs. 1 auch dann verlangen, wenn sie/er<br />
noch nicht gekündigt hat.<br />
Duisburg, <strong>de</strong>n __________________<br />
............................................................ ............................................................................<br />
(für die Einrichtung)<br />
(Bewohnerin/Bewohner)<br />
............................................................................<br />
(ggf. rechtliche Betreuerin o<strong>de</strong>r rechtlicher Betreuer/<br />
Bevollmächtigte o<strong>de</strong>r Bevollmächtigter)<br />
Anlagen:<br />
(1) Einzugsermächtigung<br />
(2) Heimentgelte<br />
(3) Einwilligung zur Datenweitergabe zu Abrechnungszwecken<br />
(4) Recht auf Beratung und Beschwer<strong>de</strong><br />
(5) Selbstverpflichtung <strong>de</strong>r Freien Wohlfahrtspflege NRW<br />
(6) Apothekenwahlrecht<br />
(7) Einwilligung nach <strong>de</strong>n Datenschutzbestimmungen<br />
(8) Einwilligung zur Datenweitergabe<br />
(9) Verwendung und Verwaltung <strong>de</strong>r Barbeträge<br />
(10) Erklärung zur Telefonnutzung<br />
Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6.. Seite 10 von 10 Stand 4 – Oktober 2009
Anlage 1<br />
Einzugsermächtigung<br />
Zurück zur Leistungsabrechnung<br />
Ermächtigung zum Einzug von For<strong>de</strong>rungen mittels Lastschriftverfahren<br />
Hiermit ermächtige ich das<br />
Evangelische Christophoruswerk e.V. , Duisburg<br />
bis auf schriftlichen Wi<strong>de</strong>rruf, die von mir/meiner/m Betreuten auf ihre/seine Rechnungen zu entrichten<strong>de</strong>n<br />
Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines/ihres/seines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen.<br />
Mia Musterbetreuerin<br />
Auftraggeber<br />
Petra Muster<br />
Bewohner<br />
Kontoinhaber (wenn dies nicht die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner ist)<br />
Name <strong>de</strong>s Geldinstitutes<br />
Bankleitzahl<br />
Erstmaliger Lastschrifteinzug:<br />
Kontonummer.<br />
_____________________________<br />
Für entsprechen<strong>de</strong> Deckung <strong>de</strong>s Kontos ist stets gesorgt. Es ist mir bekannt, dass seitens <strong>de</strong>s<br />
kontoführen<strong>de</strong>n Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, wenn das o.g. Konto<br />
die erfor<strong>de</strong>rliche Deckung nicht aufweist.<br />
Im Falle irrtümlicher o<strong>de</strong>r unrichtiger Einziehung besteht die Verpflichtung <strong>de</strong>s Evangelischen<br />
Christophoruswerkes auf Anzeige <strong>de</strong>s Fehlers hin, unverzüglich die unrichtig und irrtümlich abgerufenen<br />
Beträge auszugleichen. Weitergehen<strong>de</strong> Ansprüche gegen das Evangelische Christophoruswerk<br />
sind ausgeschlossen.<br />
_____________________, <strong>de</strong>n _______________<br />
X_________________________________________<br />
Unterschrift<br />
Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6. Anlage zum Heimvertrag Stand 4 - Oktober 2009
Anlage 2<br />
Heimentgelte im Muster-Haus<br />
gültig ab xx.xx.xxxx<br />
(Die tatsächlichen Entgelte alle Einrichtungen <strong>de</strong>s Christophoruswerkes<br />
entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>r aktuellen Preisliste)<br />
Zurück zur Leistungsabrechnung<br />
Preisangaben für das Wohnen im<br />
Doppelzimmer<br />
"0" 1 2 3<br />
Härtefall<br />
Zuschlag 10,36 €<br />
30,70 €<br />
Unterkunft X € X € X € X € X €<br />
Verpflegung X € X € X € X € X €<br />
Investitionsaufwendungen: X € X € X € X € X €<br />
Pflegesatz: X € X € X € X € X €<br />
Tägliches Heimentgelt: X € X € X € X € X €<br />
durchschnittliche Monatskosten (30,42 Tage)<br />
X € X € X € X € X €<br />
abzügl. Pflegekassenleistung *) -- 1.023,00 € 1.279,00 € 1.510,00 € 1.825,00 €<br />
Restkosten ohne Pflegewohngeldanspruch X € X € X € X € X €<br />
abzügl. max. Pflegewohngeld DZ *) -- X € X € X € X €<br />
Restkosten mit Pflegewohngeldabzug X € X € X € X € X €<br />
X €<br />
Der Einzelzimmerzuschlag beträgt 3,00 € täglich, das max. Pflegewohngeld im Einzelzimmer ist: X €<br />
*) sofern die Leistungsvoraussetzungen gegeben sind.<br />
Pflegestufe<br />
Der Verpflegungssatz bei ausschließlicher Ernährung über PEG-Son<strong>de</strong> (gemäß Definition in <strong>de</strong>r aktuellen<br />
Vergütungsvereinbarung) reduziert sich um <strong>de</strong>n Lebensmitteleinsatz auf täglich:<br />
Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6. Anlage zum Heimvertrag Stand 4 - Oktober 2009
Anlage 3<br />
Zurück zur Leistungsabrechnung<br />
Name, Vorname: Muster, Petra, geb. am 18.04.1911<br />
Einwilligung zur Datenweitergabe zu Abrechnungszwecken<br />
Ich bin einverstan<strong>de</strong>n, dass folgen<strong>de</strong> Daten:<br />
Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, letzter Wohnort, Angehörige<br />
/Betreuer ggfls. mit Wirkungskreisen, Aufnahmedatum, Versicherungsnummer, Auszug<br />
o<strong>de</strong>r Abwesenheiten, Pflegestufe, Zimmerart, Aktenzeichen<br />
und <strong>de</strong>ren Aktualisierung<br />
zum Zweck <strong>de</strong>r Abrechnung<br />
an folgen<strong>de</strong> Personen bzw. Institutionen wi<strong>de</strong>rruflich weitergegeben wer<strong>de</strong>n:<br />
Leistungsabrechnung, wenn sie nicht einrichtungsintern erfolgt,<br />
zuständige Pflege- und Krankenkasse<br />
Träger <strong>de</strong>r Sozialhilfe<br />
Diese Einwilligung kann je<strong>de</strong>rzeit schriftlich wi<strong>de</strong>rrufen wer<strong>de</strong>n. Im Fall <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs können je<br />
nach Adressat <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs Einschränkungen in <strong>de</strong>r Versorgung bzw. finanzielle Nachteile entstehen.<br />
_______________<br />
Ort, Datum<br />
____ ___________________________________<br />
Unterschrift <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners<br />
_______________<br />
Ort, Datum<br />
____ ___________________________________<br />
Unterschrift <strong>de</strong>r Betreuerin/<strong>de</strong>s Betreuers<br />
Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6. Anlage zum Heimvertrag Stand 4 - Oktober 2009
Anlage 4<br />
Recht auf Beratung und Beschwer<strong>de</strong><br />
Anlage zu § 11 <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>es<br />
Zurück zur Leistungsabrechnung<br />
Wenn Sie Beratung brauchen o<strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>n haben, können Sie sich an die Einrichtungsund<br />
Pflegedienstleitung, Frau Michaela Musterleiterin. Frau Musterleiterin wen<strong>de</strong>n. Sie ist zu<br />
erreichen unter folgen<strong>de</strong>r Anschrift<br />
Muster Haus Bonhoefferstr. xx in 47138 Duisburg<br />
Telefon: 0203 / 410 – 9999, Fax: 0203 / 410 - 9992<br />
• Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Beratungswünsche und Beschwer<strong>de</strong>n<br />
unmittelbar an <strong>de</strong>n Träger <strong>de</strong>r Einrichtung zu richten. Dieser ist unter folgen<strong>de</strong>r Anschrift<br />
zu erreichen:<br />
Evangelisches Christophoruswerk e.V., Bonhoefferstr. 6, 47138 Duisburg. Ihr Ansprechpartner<br />
ist Herr Weinbach, Rufnummer 0203/410-1009, Fax 0203/410-1010.<br />
• Sie können Ihre Beratungswünsche o<strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>n auch an <strong>de</strong>n Heimbeirat <strong>de</strong>r Einrichtung<br />
richten. In je<strong>de</strong>m Wohnbereich ist ein Aushang mit <strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>r aktuellen<br />
Heimbeiratsmitglie<strong>de</strong>r am „Schwarzen Brett“.<br />
Nachfolgend sind einige Anschriften und Telefonnummern von Institutionen aufgeführt, an die Sie sich auch<br />
wen<strong>de</strong>n können:<br />
a) Der zuständige Spitzenverband <strong>de</strong>r Freien Wohlfahrtspflege, ist das Diakonischen Werk<br />
Rheinland-Westfalen-Lippe, Lenaustr. 41, 40470 Düsseldorf, Telefon (0211) 6398-0, Fax<br />
(0211) 6398-299<br />
b) Heimaufsicht: Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen, Heimaufsicht, Schwanenstr. 5<br />
– 7, 47049 Duisburg, (0203) 283-3797/-3895, Fax: (0203) 283-2374<br />
c) Der zuständiger Sozialhilfeträger: Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen, Steinsche<br />
Gasse 31, 47049 Duisburg, (0203) 283-0, Fax: (0203) 283-4287<br />
d) Die örtliche Verbraucherberatung: Verbraucher-Zentrale NRW, Beratungsstelle Duisburg,<br />
Klöcknerstr. 48, 47057 Duisburg-Neudorf Tel.: 02 03 / 36 22 49, o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verbraucherzentrale<br />
in Düsseldorf: Verbraucherzentrale in NRW, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf, Tel.:<br />
0211/3809-0, Fax: 0211/3809-172.<br />
e) Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse: AOK Rheinland, Regionaldirektion Duisburg, Postfach 10<br />
10 52, 47001 Duisburg<br />
Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6. Anlage zum Heimvertrag Stand 4 - Oktober 2009
Zurück zur Leistungsabrechnung<br />
Anlage 5<br />
Selbstverpflichtung <strong>de</strong>r Freien Wohlfahrtspflege <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein-Westfalen für internes<br />
und externes Beschwer<strong>de</strong>management in Einrichtungen und Diensten <strong>de</strong>r Pflege, Alten-<br />
und Behin<strong>de</strong>rtenarbeit<br />
1. Beschwer<strong>de</strong>n von Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Patientinnen und Patienten sowie<br />
Klientinnen und Klienten in Einrichtungen <strong>de</strong>r Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen<br />
(insbeson<strong>de</strong>re in Pflegeeinrichtungen <strong>de</strong>r stationären, teilstationären und häuslichen Pflege)<br />
sind selbstverständlicher Baustein <strong>de</strong>r systematischen Qualitätssicherung. Das Vorhan<strong>de</strong>nsein<br />
eines Beschwer<strong>de</strong>managements wird <strong>de</strong>shalb von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und <strong>de</strong>n<br />
Trägern als Chance zur Weiterentwicklung einer menschengerechten fachlichen Arbeit verstan<strong>de</strong>n.<br />
2. In <strong>de</strong>n Einrichtungen und Diensten können Beschwer<strong>de</strong>n je<strong>de</strong>rzeit vorgebracht wer<strong>de</strong>n, in je<strong>de</strong>m<br />
Fall zu <strong>de</strong>n üblichen Geschäftszeiten.<br />
Die Träger und Einrichtungen sorgen dafür, dass die Beschwer<strong>de</strong>n unverzüglich dokumentiert<br />
und einer für die Einrichtung zuständigen Person o<strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>stelle unterbreitet wer<strong>de</strong>n.<br />
Den Beschwer<strong>de</strong>führen<strong>de</strong>n muss <strong>de</strong>utlich sein, dass Vorfälle konkret benannt wer<strong>de</strong>n müssen,<br />
damit eine sachgerechte Bearbeitung <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong> möglich ist.<br />
Je<strong>de</strong>r Träger wird Grundsätze eines solchen „internen Beschwer<strong>de</strong>managements“ festlegen<br />
und diese in geeigneter Weise bekannt machen.<br />
3. Je<strong>de</strong> Einrichtung teilt ihren <strong>Vertrag</strong>spartnerinnen und <strong>Vertrag</strong>spartnern Anschriften und Telefonnummern<br />
interner und externer Stellen mit, wie z.B.<br />
a) vom Träger beauftragte Person zur Entgegennahme von Beschwer<strong>de</strong>n (interne Beschwer<strong>de</strong>stelle),<br />
b) Heimbeirat,<br />
c) Spitzenverband <strong>de</strong>r Freien Wohlfahrtspflege,<br />
d) Heimaufsicht,<br />
e) zuständige Kranken- und Pflegekasse, Sozialhilfeträger,<br />
f) Verbraucherberatung.<br />
4. Die 17 Spitzenverbän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Freien Wohlfahrtspflege verpflichten sich,<br />
a) durch geeignete verbandliche Informations- und Fortbildungsveranstaltungen die Beschwer<strong>de</strong>kultur<br />
in <strong>de</strong>n Einrichtungen <strong>de</strong>r Freien Wohlfahrtspflege auszubauen;<br />
b) auf je<strong>de</strong> eingehen<strong>de</strong> (mündlich o<strong>de</strong>r schriftlich) erhobene Beschwer<strong>de</strong> binnen 7 Tagen zu reagieren.<br />
Soweit erfor<strong>de</strong>rlich, wer<strong>de</strong>n die Spitzenverbän<strong>de</strong> im Rahmen ihrer satzungsgemäßen<br />
Aufgaben beraten, vermitteln und in streitigen Fällen mo<strong>de</strong>rieren, soweit das gewünscht<br />
wird.<br />
5. In <strong>de</strong>n Musterverträgen <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft <strong>de</strong>r Spitzenverbän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Freien Wohlfahrtspflege<br />
wird <strong>de</strong>n Klienten <strong>de</strong>r Freien Wohlfahrtspflege ein Rechtsanspruch auf Einhaltung dieser<br />
Selbstverpflichtung eingeräumt.<br />
22.02.2000, aktualisiert am 12.02.2008<br />
Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6. Anlage zum Heimvertrag Stand 4 - Oktober 2009
Anlage 6<br />
Verbleibt in <strong>de</strong>r Einrichtung<br />
Apothekenwahlrecht<br />
Name <strong>de</strong>s Bewohners: Petra Muster<br />
Geburtstag: 18.04.1911<br />
ehemalige Anschrift: 47999 Duisburg, Musterstr.11<br />
Einrichtungsanschrift: 47138 Duisburg, Bonhoefferstr. 19<br />
Hiermit erkläre ich mein Einverständnis, dass<br />
◦ die Einrichtung die Organisation meiner Medikamente / <strong>de</strong>r Medikamente meiner/s Betreuten<br />
über eine benannte Apotheke gemäß § 12a Apothekengesetz übernimmt und sie die dafür<br />
notwendigen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Krankenkasse, Versicherungsnummer,<br />
Medikation) <strong>de</strong>r <strong>Vertrag</strong>sapotheke übermittelt;<br />
◦ diese Medikamente von <strong>de</strong>r Einrichtung fachgerecht verwaltet und aufbewahrt wer<strong>de</strong>n und<br />
dass die Einrichtung nicht mehr von mir/ihr/ihm benötigte Medikamente entsorgt.<br />
◦ Die beliefern<strong>de</strong> Apotheke meine/ihre/seine gesundheitsbezogenen Daten speichert und ausschließlich<br />
zur Klärung von arzneimittelbezogenen Problemen verwen<strong>de</strong>t.<br />
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />
◦ Mit <strong>de</strong>m oben genannten bin ich nicht einverstan<strong>de</strong>n und erkläre, dass ich die Medikamente<br />
weiterhin persönlich beschaffen wer<strong>de</strong>.<br />
Zutreffen<strong>de</strong>s bitte ankreuzen, Unzutreffen<strong>de</strong>s streichen.<br />
Ort, Datum:<br />
________________________________<br />
Unterschrift:<br />
X________________________________<br />
Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6. Anlage zum Heimvertrag Stand 4 - Oktober 2009
Anlage 7<br />
Verbleibt in <strong>de</strong>r Einrichtung<br />
Name, Vorname: Muster, Petra geb. am 18.04.1911<br />
Einwilligung nach <strong>de</strong>n Datenschutzbestimmungen<br />
Ich bin einverstan<strong>de</strong>n, dass das Ev. Christophoruswerk folgen<strong>de</strong> Daten bei mir/meinem/r Betreuten/m<br />
erhebt, speichert und aktualisiert, um eine Bewohnerdokumentation für mich/sie/ihn zu führen:<br />
Stammdaten (Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Konfession, Familienstand,<br />
letzter Wohnort)<br />
Biografische Daten (Lebensgeschichte, Gewohnheiten, beson<strong>de</strong>re Fähigkeiten, Abneigungen,<br />
Tabus)<br />
Arztberichte incl. Diagnosen und Befun<strong>de</strong><br />
Anamnese-Dokumentation<br />
Pflegeplanung<br />
o Pflegeprobleme<br />
o Ressourcen<br />
o Pflegeziele<br />
o Pflegemaßnahmen (Grundpflege, Hauswirtschaftliche Betreuung, ärztlich verordnete<br />
Behandlungspflege, ärztlich verordnete Medikamente, Psychosoziale Betreuung)<br />
Pflegedokumentation (schriftlich / fotografisch)<br />
o Leistungsnachweise <strong>de</strong>r Pflege<br />
o Bewohnerberichte<br />
o Leistungsnachweise medizinischer, therapeutischer und psychosozialer Betreuung<br />
o Einfuhr-/Ausfuhr-Bilanz bei Bedarf<br />
o Mobilisations- und Lagerungs-Pläne/Protokolle bei Bedarf<br />
o Dokumentation zu allen erfor<strong>de</strong>rlichen Prophylaxen, z.B. Dekubitus, Sturz, Kontrakturen,<br />
Soor<br />
o Wunddokumentation (Risikoskala/Wunddokumentation)<br />
o Sturzdokumentation (Risikoskala/Sturzprotokolle)<br />
o Dokumentation freiheitsentziehen<strong>de</strong>r Maßnahmen incl. Genehmigung<br />
o Evaluation <strong>de</strong>s Pflegeprozesses incl. Auswertung / Darstellung<br />
(2) Diese Einwilligung kann je<strong>de</strong>rzeit schriftlich wi<strong>de</strong>rrufen wer<strong>de</strong>n. Ich bin darüber informiert wor<strong>de</strong>n,<br />
dass für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs <strong>de</strong>r Einverständniserklärung unter Umstän<strong>de</strong>n Einschränkungen<br />
in meiner/ihrer/seiner Versorgung bzw. finanzielle Nachteile (z.B. verspätete o<strong>de</strong>r abgelehnte<br />
Kostenzusage eines Sozialleistungsträgers) entstehen können.<br />
________________________________________________________<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners<br />
_______________<br />
Ort, Datum<br />
____ ___________________________________<br />
Unterschrift <strong>de</strong>r Betreuerin/<strong>de</strong>s Betreuers<br />
Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6. Anlage zum Heimvertrag Stand 4 - Oktober 2009
Anlage 8<br />
Verbleibt in <strong>de</strong>r Einrichtung<br />
Name, Vorname: Muster, Petra geb. am 18.04.1911<br />
Einwilligung zur Datenweitergabe<br />
Ich bin einverstan<strong>de</strong>n, dass<br />
die behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Ärzte<br />
Einblick in die Pflegedokumentation und Arztberichte incl. Diagnosen und Befun<strong>de</strong> und <strong>de</strong>ren<br />
Aktualisierung<br />
zum Zweck <strong>de</strong>r gesundheitlichen Versorgung erhalten;<br />
<strong>de</strong>r Medizinische Dienst <strong>de</strong>r Krankenkassen<br />
Einsicht in die Pflegedokumentation und <strong>de</strong>ren Aktualisierung<br />
zum Zweck <strong>de</strong>r Begutachtung <strong>de</strong>r Pflegebedürftigkeit erhält;<br />
Therapeuten (Logopä<strong>de</strong>n, Physiotherapeuten, Podologen etc.)<br />
Beobachtungsdaten aus <strong>de</strong>m Pflegebericht und <strong>de</strong>ren Aktualisierung mündlich<br />
mitgeteilt wer<strong>de</strong>n<br />
zum Zweck <strong>de</strong>r therapeutischen Behandlung.<br />
Diese Einwilligung kann je<strong>de</strong>rzeit schriftlich wi<strong>de</strong>rrufen wer<strong>de</strong>n. Im Fall <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs können je<br />
nach Adressat <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs Einschränkungen in <strong>de</strong>r Versorgung bzw. finanzielle Nachteile entstehen.<br />
_______________<br />
Ort, Datum<br />
____ ___________________________________<br />
Unterschrift <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners<br />
_______________<br />
Ort, Datum<br />
____ ___________________________________<br />
Unterschrift <strong>de</strong>r Betreuerin/<strong>de</strong>s Betreuers<br />
Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6. Anlage zum Heimvertrag Stand 4 - Oktober 2009
Anlage 9<br />
Verwendung und Verwaltung <strong>de</strong>r Barbeträge<br />
Verbleibt in <strong>de</strong>r Einrichtung<br />
(außer beim Kreuz im 2. Kästchen)<br />
Name, Vorname: Muster, Petra, geb. am 18.04.1911<br />
Ich / Mein/e Betreute/r wer<strong>de</strong> / wird voraussichtlich Sozialhilfe erhalten. Diese beinhaltet<br />
auch einen „Barbetrag zur persönlichen Verfügung“ (§ 35 Abs. 2 Sozialgesetzbuch SGB<br />
XII). Hiermit treffe ich mit <strong>de</strong>m Evgl. Christophoruswerk folgen<strong>de</strong> Vereinbarung:<br />
Das Evgl. Christophoruswerk leitet meinen Barbetrag vollständig an mich / meine/n Betreute/n<br />
weiter.<br />
*) Das Evgl. Christophoruswerk soll <strong>de</strong>n Barbetrag an folgen<strong>de</strong> Personen zur bestimmungsgemäßen<br />
Verwendung auszahlen/überweisen:<br />
Name: Musterbetreuerin<br />
Vorname: Mia<br />
Anschrift: 99999 Musterstadt, Musterstr. 99<br />
Kontonr: _____________________________________________<br />
BLZ:<br />
Bank:<br />
_____________________________________________<br />
_____________________________________________<br />
Ich bin damit einverstan<strong>de</strong>n, dass alle Rechnungen für mich / meine/n Betreute/n an die o.g.<br />
Person weitergeleitet , bzw. direkt vom Leistungserbringer dorthin geschickt wer<strong>de</strong>n.<br />
*) Anlage unbedingt an die Leistungsabrechnung weiterleiten.<br />
Da ich <strong>de</strong>n Barbetrag ohne Unterstützung nicht bestimmungsgemäß verwen<strong>de</strong>n und ich keine<br />
geeignete Vertrauensperson benennen kann, beauftrage ich das Evgl. Christophoruswerk<br />
diese Bezüge zu verwalten.<br />
Ich / Mein/e Betreute/r wer<strong>de</strong> / wird voraussichtlich KEINE Sozialhilfe erhalten. Hiermit treffe<br />
ich mit <strong>de</strong>m Evgl. Christophoruswerk folgen<strong>de</strong> Vereinbarung:<br />
Ich bin damit einverstan<strong>de</strong>n, dass alle Rechnungen für mich / meine/n Betreute/n an die unten<br />
genannte Person weitergeleitet, bzw. direkt vom Leistungserbringer dorthin geschickt wer<strong>de</strong>n:<br />
Name: Musterbetreuerin<br />
Vorname: Mia<br />
Anschrift: 99999 Musterstadt, Musterstr. 99<br />
Da ich mein eigenes Geld / das Geld meiner/s Betreuten für die kleinen Dinge <strong>de</strong>s täglichen<br />
Lebens ohne Unterstützung nicht verwen<strong>de</strong>n und ich keine geeignete Vertrauensperson benennen<br />
kann, beauftrage ich das Evgl. Christophoruswerk etwas Eigengeld für mich zu verwalten.<br />
Dafür wer<strong>de</strong> ich regelmäßig kleinere Beträge einzahlen o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Heimkostenrechnung<br />
einziehen lassen. Mir ist bekannt, dass das Christophoruswerk nicht in Vorleistung geht.<br />
Zutreffen<strong>de</strong>s bitte ankreuzen / Unzutreffen<strong>de</strong>s streichen<br />
Ort, Datum: ______________<br />
Unterschrift: _____________________________<br />
(Bewohner/in o<strong>de</strong>r Betreuer/in<br />
Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6. Anlage zum Heimvertrag Stand 4 - Oktober 2009
Anlage 10<br />
Verbleibt in <strong>de</strong>r Einrichtung<br />
Erklärung zur Telefonnutzung für Bewohner<br />
Ich,<br />
Petra Muster<br />
möchte ab <strong>de</strong>m<br />
das Telefon, mit <strong>de</strong>r Nummer<br />
in <strong>de</strong>m Zimmer, Nummer<br />
Z2<br />
nutzen<br />
Ich bin darüber informiert, dass bei einer Nutzung <strong>de</strong>s Telefons eine Grundgebühr pro angebrochenem<br />
Monat von 6,20 € (einschließlich MwSt.) und die Verbindungsentgelte<br />
entrichtet wer<strong>de</strong>n müssen. Diese belaufen sich (ohne Son<strong>de</strong>rrufnummern) einschließlich<br />
MwSt. zurzeit auf:<br />
Gesprächsgebühren Festnetz<br />
örtlich: 4,1 Ct./Min. rund um die Uhr<br />
national: 5,1 Ct./Min. rund um die Uhr<br />
Ausland 11 Ct./Min. rund um die Uhr<br />
Gesprächsgebühren Mobilfunk: 22 Ct./Min. rund um die Uhr<br />
Ein verän<strong>de</strong>rter MwSt.-Satz hat eine Gebührenanpassung zur Folge.<br />
nicht nutzen<br />
Ich erkläre, dass das Telefon nicht genutzt wird. Im Einzelzimmer befin<strong>de</strong>t sich dann kein Telefon,<br />
im Doppelzimmer habe ich / mein/e Betreute/r keine Nutzungsrechte für das Telefon.<br />
Zutreffen<strong>de</strong>s bitte ankreuzen, Unzutreffen<strong>de</strong>s streichen<br />
Die Zahlungsmodalitäten wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Einrichtung geklärt.<br />
Duisburg, <strong>de</strong>n<br />
X<br />
Unterschrift Bewohner/in, Bevollmächtigter, Betreuer<br />
Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6. Anlage zum Heimvertrag Stand 4 - Oktober 2009