Lauenburg - inixmedia
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Denkmalschutz und Denkmalpflege<br />
Archäologische<br />
Denkmalpflege<br />
Der Kreis Herzogtum <strong>Lauenburg</strong> zählt mit mehreren<br />
tausend in der Archäologischen Landesaufnahme<br />
registrierten Fundstellen und archäologischen<br />
Denkmalen zu einer der denkmälerreichsten<br />
Regionen in Schleswig-Holstein. Bedeutende<br />
Fundstellen der mittleren Steinzeit, Grabanlagen<br />
der Jungsteinzeit, Grabhügel der Bronzezeit, slawische<br />
Ringwälle sowie mittelalterliche Burgen<br />
und Landwehren machen die regionalgeschichtliche<br />
Entwicklung noch heute in der Landschaft<br />
erlebbar. 695 dieser Denkmale sind aufgrund<br />
ihrer besonderen Bedeutung in das Archäologische<br />
Denkmalbuch eingetragen worden.<br />
Im Kreis Herzogtum <strong>Lauenburg</strong> unterstützen vier<br />
ehrenamtliche Vertrauensleute die untere Denkmalschutzbehörde.<br />
Sie geben Anregungen zu<br />
Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen und nehmen<br />
bei Bedarf Kontakt zu Denkmaleigentümern<br />
auf.<br />
Der Boden ist sozusagen ein Archiv, in das nicht<br />
beliebig und ohne fachliche Beratung eingegriffen<br />
werden sollte. Bitte teilen Sie Beobachtungen<br />
über Funde oder mögliche Gefährdungen von<br />
Denkmalen der zuständigen Denkmalschutzbehörde<br />
des Kreises oder dem Archäologischen<br />
Landesamt Schleswig-Holstein, Brockdorff-Rantzau-Straße<br />
70, 24837 Schleswig mit.<br />
Allgemeine Informationen zur archäologischen<br />
Denkmalpflege in Schleswig-Holstein erhalten<br />
Sie unter<br />
www.archaeologie.schleswig-holstein.de<br />
Bau- und Gartendenkmalpflege<br />
Bau- und Gartendenkmale sind Zeugnisse der<br />
Geschichte im öffentlichen Raum. Wir setzen uns<br />
mit ihnen nicht wie mit Erinnerungs- oder Kunstgegenständen<br />
in Museen zu besonderen Zeiten<br />
durch Betrachtung auseinander, sondern durch<br />
alltäglichen Umgang und Benutzung wie mit Sachen<br />
der Gegenwart. Auf diese Weise wirkt Geschichtliches<br />
gegenwärtig als Bereicherung unserer<br />
Lebenserfahrung, mitunter als Herausforderung<br />
oder gar als „Stein des Anstoßes“, und ermöglicht<br />
zugleich kritische Distanz zum Heute.<br />
Aufgabe des Landes Schleswig-Holstein ist es,<br />
Kulturdenkmale zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich<br />
zu erforschen. Der Kreis Herzogtum<br />
<strong>Lauenburg</strong> wirkt bei der Wahrnehmung von Denkmalschutz<br />
und -pflege als untere Denkmalschutzbehörde<br />
mit. Der Kreis ist für die Genehmigung<br />
von Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen im<br />
Kreisgebiet zuständig und berät in rechtlichen,<br />
baulichen und finanziellen Fragen, die den Denkmalschutz<br />
betreffen. Bei der unteren Denkmalschutzbehörde<br />
erfahren Sie auch, ob es sich bei<br />
Ihrem Gebäude oder Garten um ein Kulturdenkmal<br />
handelt und ob es als solches wegen seiner<br />
besonderen Bedeutung in das Denkmalbuch eingetragen<br />
wurde bzw. als Garten dem gesetzlichen<br />
Schutz unterliegt.<br />
Aufgaben der Denkmalpflege<br />
Die aktive Denkmalpflege ist ein fester Bestandteil<br />
zum Erhalt unserer Kulturlandschaft im Kreis<br />
Herzogtum-<strong>Lauenburg</strong>, die rund 1.500 Bau- und<br />
Gartendenkmale ausweist. Ziel ist, in Abstimmung<br />
mit dem Eigentümer bereits im frühen<br />
Planungsstadium einen denkmalpflegerisch sinnvollen<br />
Umgang mit dem Bau-/Gartendenkmal und<br />
dessen Nutzung zu erreichen. Dies ist zugleich<br />
zwingende Voraussetzung für die Beantragung<br />
von Zuwendungen zur Erhaltung von Baudenkmalen,<br />
aber auch für die spätere Inanspruchnahme<br />
steuerlicher Vergünstigungen. Finanzielle und<br />
steuerliche Gründe machen darüber hinaus eine<br />
vorherige Beteiligung und Abstimmung mit der<br />
Denkmalschutzbehörde unerlässlich, denn Maßnahmen,<br />
die nicht vorher mit ihr abgestimmt und<br />
von ihr genehmigt worden sind, dürfen nachträglich<br />
weder als steuerbegünstigt aus Denkmalschutzgründen<br />
bescheinigt werden, noch erhalten<br />
sie eine Förderung durch Landes- und Kreiszuwendungen.<br />
Die denkmalrechtlichen Anforderungen,<br />
die an Bauvorlagen und die Gestaltung eines<br />
Gebäudes zu stellen sind, unterscheiden sich<br />
meist von den allgemeinen baurechtlich notwendigen<br />
Vorlagen. Der Bauwillige erspart sich nicht<br />
nur die Kosten einer Überarbeitung seines Antrages,<br />
sondern trägt auch zur Beschleunigung des<br />
Genehmigungsverfahrens bei, wenn im Vorwege<br />
bei der Denkmalschutzbehörde alle Fragen und<br />
Probleme bei der praktischen Durchführung eines<br />
denkmalgerechten Bauvorhabens erörtert werden.<br />
Welche Unterlagen Sie für einen denkmalrechtlichen<br />
Genehmigungsantrag benötigen,<br />
teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.<br />
Der Beratungsbedarf für Eigentümer und Entwurfsverfasser<br />
ist erheblich, da das Denkmalschutzgesetz<br />
trotz der Vielfalt und der Einzigartigkeit<br />
von Kulturdenkmalen keine allgemeingültigen<br />
Bestimmungen oder detaillierte Anforderungen<br />
enthält. Ihre Mitwirkung ist besonders<br />
wichtig. Die Beratung ist kostenlos.<br />
©www.pixelio.de, Rainer Sturm<br />
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