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Lauenburg - inixmedia

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Denkmalschutz und Denkmalpflege<br />

Archäologische<br />

Denkmalpflege<br />

Der Kreis Herzogtum <strong>Lauenburg</strong> zählt mit mehreren<br />

tausend in der Archäologischen Landesaufnahme<br />

registrierten Fundstellen und archäologischen<br />

Denkmalen zu einer der denkmälerreichsten<br />

Regionen in Schleswig-Holstein. Bedeutende<br />

Fundstellen der mittleren Steinzeit, Grabanlagen<br />

der Jungsteinzeit, Grabhügel der Bronzezeit, slawische<br />

Ringwälle sowie mittelalterliche Burgen<br />

und Landwehren machen die regionalgeschichtliche<br />

Entwicklung noch heute in der Landschaft<br />

erlebbar. 695 dieser Denkmale sind aufgrund<br />

ihrer besonderen Bedeutung in das Archäologische<br />

Denkmalbuch eingetragen worden.<br />

Im Kreis Herzogtum <strong>Lauenburg</strong> unterstützen vier<br />

ehrenamtliche Vertrauensleute die untere Denkmalschutzbehörde.<br />

Sie geben Anregungen zu<br />

Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen und nehmen<br />

bei Bedarf Kontakt zu Denkmaleigentümern<br />

auf.<br />

Der Boden ist sozusagen ein Archiv, in das nicht<br />

beliebig und ohne fachliche Beratung eingegriffen<br />

werden sollte. Bitte teilen Sie Beobachtungen<br />

über Funde oder mögliche Gefährdungen von<br />

Denkmalen der zuständigen Denkmalschutzbehörde<br />

des Kreises oder dem Archäologischen<br />

Landesamt Schleswig-Holstein, Brockdorff-Rantzau-Straße<br />

70, 24837 Schleswig mit.<br />

Allgemeine Informationen zur archäologischen<br />

Denkmalpflege in Schleswig-Holstein erhalten<br />

Sie unter<br />

www.archaeologie.schleswig-holstein.de<br />

Bau- und Gartendenkmalpflege<br />

Bau- und Gartendenkmale sind Zeugnisse der<br />

Geschichte im öffentlichen Raum. Wir setzen uns<br />

mit ihnen nicht wie mit Erinnerungs- oder Kunstgegenständen<br />

in Museen zu besonderen Zeiten<br />

durch Betrachtung auseinander, sondern durch<br />

alltäglichen Umgang und Benutzung wie mit Sachen<br />

der Gegenwart. Auf diese Weise wirkt Geschichtliches<br />

gegenwärtig als Bereicherung unserer<br />

Lebenserfahrung, mitunter als Herausforderung<br />

oder gar als „Stein des Anstoßes“, und ermöglicht<br />

zugleich kritische Distanz zum Heute.<br />

Aufgabe des Landes Schleswig-Holstein ist es,<br />

Kulturdenkmale zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich<br />

zu erforschen. Der Kreis Herzogtum<br />

<strong>Lauenburg</strong> wirkt bei der Wahrnehmung von Denkmalschutz<br />

und -pflege als untere Denkmalschutzbehörde<br />

mit. Der Kreis ist für die Genehmigung<br />

von Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen im<br />

Kreisgebiet zuständig und berät in rechtlichen,<br />

baulichen und finanziellen Fragen, die den Denkmalschutz<br />

betreffen. Bei der unteren Denkmalschutzbehörde<br />

erfahren Sie auch, ob es sich bei<br />

Ihrem Gebäude oder Garten um ein Kulturdenkmal<br />

handelt und ob es als solches wegen seiner<br />

besonderen Bedeutung in das Denkmalbuch eingetragen<br />

wurde bzw. als Garten dem gesetzlichen<br />

Schutz unterliegt.<br />

Aufgaben der Denkmalpflege<br />

Die aktive Denkmalpflege ist ein fester Bestandteil<br />

zum Erhalt unserer Kulturlandschaft im Kreis<br />

Herzogtum-<strong>Lauenburg</strong>, die rund 1.500 Bau- und<br />

Gartendenkmale ausweist. Ziel ist, in Abstimmung<br />

mit dem Eigentümer bereits im frühen<br />

Planungsstadium einen denkmalpflegerisch sinnvollen<br />

Umgang mit dem Bau-/Gartendenkmal und<br />

dessen Nutzung zu erreichen. Dies ist zugleich<br />

zwingende Voraussetzung für die Beantragung<br />

von Zuwendungen zur Erhaltung von Baudenkmalen,<br />

aber auch für die spätere Inanspruchnahme<br />

steuerlicher Vergünstigungen. Finanzielle und<br />

steuerliche Gründe machen darüber hinaus eine<br />

vorherige Beteiligung und Abstimmung mit der<br />

Denkmalschutzbehörde unerlässlich, denn Maßnahmen,<br />

die nicht vorher mit ihr abgestimmt und<br />

von ihr genehmigt worden sind, dürfen nachträglich<br />

weder als steuerbegünstigt aus Denkmalschutzgründen<br />

bescheinigt werden, noch erhalten<br />

sie eine Förderung durch Landes- und Kreiszuwendungen.<br />

Die denkmalrechtlichen Anforderungen,<br />

die an Bauvorlagen und die Gestaltung eines<br />

Gebäudes zu stellen sind, unterscheiden sich<br />

meist von den allgemeinen baurechtlich notwendigen<br />

Vorlagen. Der Bauwillige erspart sich nicht<br />

nur die Kosten einer Überarbeitung seines Antrages,<br />

sondern trägt auch zur Beschleunigung des<br />

Genehmigungsverfahrens bei, wenn im Vorwege<br />

bei der Denkmalschutzbehörde alle Fragen und<br />

Probleme bei der praktischen Durchführung eines<br />

denkmalgerechten Bauvorhabens erörtert werden.<br />

Welche Unterlagen Sie für einen denkmalrechtlichen<br />

Genehmigungsantrag benötigen,<br />

teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.<br />

Der Beratungsbedarf für Eigentümer und Entwurfsverfasser<br />

ist erheblich, da das Denkmalschutzgesetz<br />

trotz der Vielfalt und der Einzigartigkeit<br />

von Kulturdenkmalen keine allgemeingültigen<br />

Bestimmungen oder detaillierte Anforderungen<br />

enthält. Ihre Mitwirkung ist besonders<br />

wichtig. Die Beratung ist kostenlos.<br />

©www.pixelio.de, Rainer Sturm<br />

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