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Energie und Umwelt<br />
ENERGIEEINSPARVERORDNUNG<br />
(ENEV) UND ENERGIEAUSWEIS<br />
Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung<br />
(EnEV) vom 1. Oktober 2009 ist es, den Energiebedarf<br />
für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich<br />
um etwa 30 Prozent zu senken.<br />
Für Neubauten gelten dabei zwei wesentliche<br />
Neuerungen:<br />
➜ Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-<br />
Primärenergiebedarf wird um durchschnittlich<br />
30 Prozent verschärft.<br />
➜ Die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung<br />
der Gebäudehülle werden um<br />
durchschnittlich 15 Prozent erhöht, das heißt,<br />
die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss<br />
durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten als<br />
bisher.<br />
Weiterhin enthält die EnEV die Grundlagen für<br />
den Inhalt eines Energieausweises/Energiepasses,<br />
der Daten über die Energiebilanz eines Gebäudes<br />
liefert und zusätzlich Vorschläge zur sinnvollen<br />
und wirtschaftlichen Modernisierung enthält.<br />
Die EnEV sieht die Erstellung von Energieausweisen<br />
grundsätzlich als Bedarfsausweis vor, ermöglicht<br />
aber für eingeschränkte Gebäudekategorien<br />
auch den Verbrauchsausweis. Während beim<br />
bedarfsorientierten Energieausweis das Gebäude<br />
nach der energetischen Qualität der Gebäudehülle<br />
und der verwendeten Anlagentechnik beurteilt<br />
wird, gibt der verbrauchsorientierte Energieausweis<br />
lediglich den tatsächlichen Energieverbrauch<br />
von mindestens drei zurückliegenden<br />
Jahren wieder. Der bedarfsorientierte Energieausweis<br />
liefert nicht nur Daten zum Energieverbrauch,<br />
sondern beziffert auch, unter Berücksichtigung<br />
des verwendeten Energieträgers, den<br />
Primärenergiebedarf.<br />
Für Neubauten wird der Energieausweis bereits<br />
seit 2002 ausgestellt. Dieser wird in der Regel<br />
über den Bauträger oder Architekten erstellt. Für<br />
Bestandsbauten wird der Energieausweis Schritt<br />
für Schritt seit Juli 2008 zur Pflicht. Zwingend<br />
erforderlich ist der Energieausweis dann bei energetischen<br />
Modernisierungsmaßnahmen. Bei Verkauf,<br />
Vermietung oder Verpachtung muss der<br />
Eigentümer zwar nicht von sich aus aktiv werden,<br />
aber auf Verlangen des Interessenten, Neumieters<br />
oder Käufers ist der Energieausweis vorzulegen.<br />
In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 m²<br />
Nutzfläche und Publikumsverkehr muss ein Energieausweis<br />
ausgehängt werden. Baudenkmäler<br />
sind ausgenommen.<br />
Viele Informationen zum Energieausweis finden<br />
Sie auch unter:<br />
www.energieleitstelle.de<br />
www.verbraucherzentrale-sh.de<br />
www.energiepass-aussteller-verzeichnis.de<br />
DAS NEUE WÄRMEGESETZ<br />
Am 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-<br />
Wärmegesetz in Kraft getreten. Es schreibt vor,<br />
dass Eigentümer künftiger Gebäude einen Teil<br />
ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien<br />
decken müssen. Das gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude,<br />
deren Bauantrag bzw. -anzeige<br />
nach dem 1. Januar 2009 eingereicht wurde.<br />
Genutzt werden können alle Formen von erneuerbaren<br />
Energien, auch in Kombination. Wer<br />
keine erneuerbaren Energien einsetzen will, kann<br />
auch andere Klima schonende Maßnahmen ergreifen:<br />
Eigentümer können ihr Haus stärker<br />
dämmen (15 % mehr als von der EnEV vorgeschrieben),<br />
Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen<br />
oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung<br />
nutzen. Bei der Ausgestaltung des Gesetzes wurde<br />
darauf geachtet, dass es jedem Gebäudeeigentümer<br />
möglich ist, eine individuelle, maßgeschneiderte<br />
und kostengünstige Lösung zu finden.<br />
Wird nur eine erneuerbare Energiequelle genutzt,<br />
sind bestimmte Mindestanteile bei der Deckung<br />
des Wärmeenergiebedarfs vorgeschrieben:<br />
Eine Förderung zum Einstieg in die Wärme aus<br />
erneuerbaren Energien aus dem Marktanreizprogramm<br />
(MAP) der Bundesregierung gibt es seit<br />
Juli 2010 nur noch für den Bestand (www.erneuerbare-energien.de),<br />
nicht mehr für Anlagen, die<br />
in Neubauten errichtet werden.<br />
ENERGIEBERATUNG<br />
In Schleswig-Holstein ist der Heizenergieverbrauch<br />
von Wohngebäuden mit über 150 Kilowattstunden<br />
pro Quadratmeter Wohnfläche im Bundesvergleich<br />
sehr hoch. Ursachen sind Klima und Wind,<br />
aber auch der Altbaubestand, der noch viel Energie-<br />
und CO 2 -Einsparungspotenzial birgt.<br />
©www.pixelio.de, Klaus-Uwe Gerhardt<br />
Obwohl eine effiziente Wärmedämmung der Außenmauern<br />
oder der Keller- und Dachbodendecken<br />
oft das größte Einsparpotenzial bietet und<br />
z. B. durch das KfW-Programm „Energieeffizient<br />
Sanieren“ gefördert werden kann (s. Kapitel Fördermittel),<br />
scheuen Hauseigentümer häufig Sanierungsmaßnahmen<br />
an der Gebäudehülle. Hier<br />
ist ein Gespräch mit einem unabhängigen Energieberater<br />
hilfreich, um zunächst herauszufinden,<br />
welche Maßnahmen bei einem Gebäude überhaupt<br />
sinnvoll sind, welche Kosten bei der Umsetzung<br />
entstehen und wie groß das Einsparpotenzial<br />
ist.<br />
Energieberatungen werden z. B. von der Verbraucherzentrale<br />
Schleswig-Holstein angeboten, die<br />
Mieter, Bauherren und Eigenheimbesitzer kompetent<br />
und anbieter unabhängig zu folgenden<br />
Themen informiert:<br />
➜ Energiesparende Heizungsanlagen<br />
in Alt- und Neubauten<br />
➜ Erneuerbare Energien wie<br />
Wärmepumpen und Holzpelletheizungen<br />
➜ Photovoltaik und Solarthermie<br />
➜ Wärmeschutz im Gebäudebestand<br />
und in Neubauten<br />
➜ Energieausweis<br />
➜ Schimmel und Feuchtigkeit<br />
in Wohngebäuden<br />
➜ Stromverbrauch<br />
➜ Staatliche Förderung<br />
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de<br />
www.verbraucherzentrale-sh.de<br />
Eine ausführliche und umfassende „Vor-Ort-Beratung“<br />
durch einen zugelassenen Energieberater<br />
wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und<br />
Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Unter www.<br />
bafa.de können die Förderbedingungen sowie<br />
Listen mit Energieberatern für eine bestimmte<br />
Region abgerufen werden.<br />
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