08.01.2015 Aufrufe

Lauenburg - inixmedia

Lauenburg - inixmedia

Lauenburg - inixmedia

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Energie und Umwelt<br />

ENERGIEEINSPARVERORDNUNG<br />

(ENEV) UND ENERGIEAUSWEIS<br />

Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung<br />

(EnEV) vom 1. Oktober 2009 ist es, den Energiebedarf<br />

für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich<br />

um etwa 30 Prozent zu senken.<br />

Für Neubauten gelten dabei zwei wesentliche<br />

Neuerungen:<br />

➜ Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-<br />

Primärenergiebedarf wird um durchschnittlich<br />

30 Prozent verschärft.<br />

➜ Die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung<br />

der Gebäudehülle werden um<br />

durchschnittlich 15 Prozent erhöht, das heißt,<br />

die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss<br />

durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten als<br />

bisher.<br />

Weiterhin enthält die EnEV die Grundlagen für<br />

den Inhalt eines Energieausweises/Energiepasses,<br />

der Daten über die Energiebilanz eines Gebäudes<br />

liefert und zusätzlich Vorschläge zur sinnvollen<br />

und wirtschaftlichen Modernisierung enthält.<br />

Die EnEV sieht die Erstellung von Energieausweisen<br />

grundsätzlich als Bedarfsausweis vor, ermöglicht<br />

aber für eingeschränkte Gebäudekategorien<br />

auch den Verbrauchsausweis. Während beim<br />

bedarfsorientierten Energieausweis das Gebäude<br />

nach der energetischen Qualität der Gebäudehülle<br />

und der verwendeten Anlagentechnik beurteilt<br />

wird, gibt der verbrauchsorientierte Energieausweis<br />

lediglich den tatsächlichen Energieverbrauch<br />

von mindestens drei zurückliegenden<br />

Jahren wieder. Der bedarfsorientierte Energieausweis<br />

liefert nicht nur Daten zum Energieverbrauch,<br />

sondern beziffert auch, unter Berücksichtigung<br />

des verwendeten Energieträgers, den<br />

Primärenergiebedarf.<br />

Für Neubauten wird der Energieausweis bereits<br />

seit 2002 ausgestellt. Dieser wird in der Regel<br />

über den Bauträger oder Architekten erstellt. Für<br />

Bestandsbauten wird der Energieausweis Schritt<br />

für Schritt seit Juli 2008 zur Pflicht. Zwingend<br />

erforderlich ist der Energieausweis dann bei energetischen<br />

Modernisierungsmaßnahmen. Bei Verkauf,<br />

Vermietung oder Verpachtung muss der<br />

Eigentümer zwar nicht von sich aus aktiv werden,<br />

aber auf Verlangen des Interessenten, Neumieters<br />

oder Käufers ist der Energieausweis vorzulegen.<br />

In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 m²<br />

Nutzfläche und Publikumsverkehr muss ein Energieausweis<br />

ausgehängt werden. Baudenkmäler<br />

sind ausgenommen.<br />

Viele Informationen zum Energieausweis finden<br />

Sie auch unter:<br />

www.energieleitstelle.de<br />

www.verbraucherzentrale-sh.de<br />

www.energiepass-aussteller-verzeichnis.de<br />

DAS NEUE WÄRMEGESETZ<br />

Am 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-<br />

Wärmegesetz in Kraft getreten. Es schreibt vor,<br />

dass Eigentümer künftiger Gebäude einen Teil<br />

ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien<br />

decken müssen. Das gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude,<br />

deren Bauantrag bzw. -anzeige<br />

nach dem 1. Januar 2009 eingereicht wurde.<br />

Genutzt werden können alle Formen von erneuerbaren<br />

Energien, auch in Kombination. Wer<br />

keine erneuerbaren Energien einsetzen will, kann<br />

auch andere Klima schonende Maßnahmen ergreifen:<br />

Eigentümer können ihr Haus stärker<br />

dämmen (15 % mehr als von der EnEV vorgeschrieben),<br />

Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen<br />

oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung<br />

nutzen. Bei der Ausgestaltung des Gesetzes wurde<br />

darauf geachtet, dass es jedem Gebäudeeigentümer<br />

möglich ist, eine individuelle, maßgeschneiderte<br />

und kostengünstige Lösung zu finden.<br />

Wird nur eine erneuerbare Energiequelle genutzt,<br />

sind bestimmte Mindestanteile bei der Deckung<br />

des Wärmeenergiebedarfs vorgeschrieben:<br />

Eine Förderung zum Einstieg in die Wärme aus<br />

erneuerbaren Energien aus dem Marktanreizprogramm<br />

(MAP) der Bundesregierung gibt es seit<br />

Juli 2010 nur noch für den Bestand (www.erneuerbare-energien.de),<br />

nicht mehr für Anlagen, die<br />

in Neubauten errichtet werden.<br />

ENERGIEBERATUNG<br />

In Schleswig-Holstein ist der Heizenergieverbrauch<br />

von Wohngebäuden mit über 150 Kilowattstunden<br />

pro Quadratmeter Wohnfläche im Bundesvergleich<br />

sehr hoch. Ursachen sind Klima und Wind,<br />

aber auch der Altbaubestand, der noch viel Energie-<br />

und CO 2 -Einsparungspotenzial birgt.<br />

©www.pixelio.de, Klaus-Uwe Gerhardt<br />

Obwohl eine effiziente Wärmedämmung der Außenmauern<br />

oder der Keller- und Dachbodendecken<br />

oft das größte Einsparpotenzial bietet und<br />

z. B. durch das KfW-Programm „Energieeffizient<br />

Sanieren“ gefördert werden kann (s. Kapitel Fördermittel),<br />

scheuen Hauseigentümer häufig Sanierungsmaßnahmen<br />

an der Gebäudehülle. Hier<br />

ist ein Gespräch mit einem unabhängigen Energieberater<br />

hilfreich, um zunächst herauszufinden,<br />

welche Maßnahmen bei einem Gebäude überhaupt<br />

sinnvoll sind, welche Kosten bei der Umsetzung<br />

entstehen und wie groß das Einsparpotenzial<br />

ist.<br />

Energieberatungen werden z. B. von der Verbraucherzentrale<br />

Schleswig-Holstein angeboten, die<br />

Mieter, Bauherren und Eigenheimbesitzer kompetent<br />

und anbieter unabhängig zu folgenden<br />

Themen informiert:<br />

➜ Energiesparende Heizungsanlagen<br />

in Alt- und Neubauten<br />

➜ Erneuerbare Energien wie<br />

Wärmepumpen und Holzpelletheizungen<br />

➜ Photovoltaik und Solarthermie<br />

➜ Wärmeschutz im Gebäudebestand<br />

und in Neubauten<br />

➜ Energieausweis<br />

➜ Schimmel und Feuchtigkeit<br />

in Wohngebäuden<br />

➜ Stromverbrauch<br />

➜ Staatliche Förderung<br />

www.verbraucherzentrale-energieberatung.de<br />

www.verbraucherzentrale-sh.de<br />

Eine ausführliche und umfassende „Vor-Ort-Beratung“<br />

durch einen zugelassenen Energieberater<br />

wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und<br />

Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Unter www.<br />

bafa.de können die Förderbedingungen sowie<br />

Listen mit Energieberatern für eine bestimmte<br />

Region abgerufen werden.<br />

31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!