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Gesetzliche Rahmenbedingungen der Geflügelhaltung und - Amt für ...

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… weitere Vorgaben Bodenhaltung<br />

• 1 m Öffnung zum Auslauf o<strong>der</strong> zum Kaltscharrraum<br />

je 500 Hennen<br />

(Ausnahme: 1 m für 1000, wenn nur so die Stallklimaführung<br />

sichergestellt werden kann).<br />

• Auslaufhaltungen müssen künftig einen<br />

Kaltscharrraum haben<br />

(Ausnahme: Gilt nicht, wenn bautechnische<br />

o<strong>der</strong> rechtliche Gründe entgegenstehen).<br />

• Auslaufflächen müssen von allen Hennen<br />

gleichzeitig <strong>und</strong> gleichmäßig genutzt<br />

werden können.<br />

Sachgebiet 2.4 T - Anna Nagel<br />

<strong>Amt</strong> für Ernährung, Landwirtschaft <strong>und</strong> Forsten<br />

Ansbach

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