Gesetzliche Rahmenbedingungen der Geflügelhaltung und - Amt für ...
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… weitere Vorgaben Bodenhaltung<br />
• 1 m Öffnung zum Auslauf o<strong>der</strong> zum Kaltscharrraum<br />
je 500 Hennen<br />
(Ausnahme: 1 m für 1000, wenn nur so die Stallklimaführung<br />
sichergestellt werden kann).<br />
• Auslaufhaltungen müssen künftig einen<br />
Kaltscharrraum haben<br />
(Ausnahme: Gilt nicht, wenn bautechnische<br />
o<strong>der</strong> rechtliche Gründe entgegenstehen).<br />
• Auslaufflächen müssen von allen Hennen<br />
gleichzeitig <strong>und</strong> gleichmäßig genutzt<br />
werden können.<br />
Sachgebiet 2.4 T - Anna Nagel<br />
<strong>Amt</strong> für Ernährung, Landwirtschaft <strong>und</strong> Forsten<br />
Ansbach