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Gesetzliche Rahmenbedingungen der Geflügelhaltung und - Amt für ...

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Vermarktungsnormen für Eier<br />

‣ Jede Transportverpackung mit Eiern wird vom Erzeuger an <strong>der</strong><br />

Produktionsstätte mit Namen <strong>und</strong> Anschrift des Erzeugerbetriebes,<br />

Erzeugercode, Zahl <strong>und</strong>/ o<strong>der</strong> Gewicht <strong>der</strong> Eier, Legedatum o<strong>der</strong><br />

-periode <strong>und</strong> dem Versanddatum gekennzeichnet.<br />

‣ Diese Informationen sind in den Begleitpapieren zu vermerken.<br />

‣ Werden Packstellen aus eigenen, auf demselben Betriebsgelände<br />

gelegenen Produktionseinheiten mit Eiern beliefert, die sich nicht in<br />

Behältnissen befinden, so erfolgt die Kennzeichnung in <strong>der</strong> ersten<br />

Packstelle.<br />

Sachgebiet 2.4 T - Anna Nagel<br />

<strong>Amt</strong> für Ernährung, Landwirtschaft <strong>und</strong> Forsten<br />

Ansbach

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