Horner Sportmagazin - Trenz AG
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Zweckes, hier zur Förderung des Sports, nutzen kann. Eine<br />
zu erstellende Satzung enthält den Namen, den Sitz, den<br />
Zweck, das Vermögen sowie die Bildung des Vorstands der<br />
Stiftung und muss die in der Anlage 1 zur § 60 AO bezeichneten<br />
Festlegungen enthalten.<br />
3. Welche Steuervergünstigungen gelten für die Stiftung?<br />
Damit eine Stiftung als steuerbegünstigt anerkannt werden<br />
kann, müssen die Satzung und die tatsächliche Geschäftsführung<br />
den Anforderungen der §§ 51 ff Abgabenordnung<br />
entsprechen. Dazu ist ein Antrag an das Finanzamt zu stellen.<br />
Gemeinnützige Zwecke, wie z.B. die Förderung des<br />
Sports, sind von den meisten Steuern befreit. So sind bei der<br />
gemeinnützigen Stiftung die Errichtung sowie spätere Zustiftungen<br />
von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer befreit.<br />
Zuwendungen (Spenden und Zustiftungen)<br />
berechtigen den Spender oder (Zu-) Stifter darüber hinaus<br />
zum Sonderausgabenabzug. Das rückwirkend zum<br />
01.01.2007 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Stärkung<br />
des bürgerschaftlichen Engagements sieht für sämtliche<br />
Steuerarten, vor allem für die Ertragssteuern, die Erbschaftsund<br />
Schenkungssteuer, die Grunderwerbsteuer und die Umsatzsteuer,<br />
bei Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften<br />
Befreiungs- und Entlastungstatbestände vor. Es<br />
spielt keine Rolle, ob die aufgewendeten Mittel aus dem privaten<br />
Bereich des Stifters oder aus einem Betriebsvermögen<br />
stammen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2007 können<br />
Zuwendungen an steuerbegünstigte Einrichtungen insgesamt<br />
bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte<br />
bzw. alternativ bis zu 4 ‰ der Summe der gesamten<br />
Rund um die Eiche<br />
Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne<br />
und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden.<br />
4. Wie gestaltet sich das weitere Verfahren?<br />
Der Vorstand des TV Eiche Horn hat sich auf seiner Sitzung<br />
am 17.12.2009 mit diesem Thema beschäftigt und die Gründung<br />
einer Stiftung zur Förderung des Sports begrüßt und<br />
seine Beteiligung und Unterstützung ausgesprochen. In der<br />
Sitzung des Hauptausschusses am 11.02.2010 und in der Mitgliederversammlung<br />
am 25.02.2010 ist die Gründung einer<br />
Stiftung vorgestellt und zustimmend aufgenommen worden.<br />
Auf der Sitzung des Vorstands am 18.03.2010 werden ein<br />
Vorschlag für eine Mustersatzung und die Grundzüge des<br />
Gründungsverfahrens vorgestellt. Der Verein soll „Keimzelle“<br />
und zugleich Stifter einer steuerbegünstigten Stiftung<br />
sein. Im April sollen sich Stiftungsinteressierte organisieren<br />
und sich als Stifter bzw. Zustifter betätigen. Es wird eine Veranstaltung<br />
unter kompetenter Begleitung und Beratung<br />
durch einen auf diesem Fachgebiet ausgewiesenen Steuerberater<br />
stattfinden.<br />
Stiftungsinteressierte können sich schon jetzt in der Geschäftsstelle<br />
des TV Eiche Horn weiter informieren bzw. sich<br />
als Stiftungsinteressierte registrieren lassen. Entweder unter<br />
Telefon 23 40 60, Fax 23 77 40 oder über den stellvertretender<br />
Vorsitzender, Dr. Karl-Detlef Fuchs, Telefon Kanzlei 32 10 11<br />
oder über E-Mail dr-fuchs@die-rechtsanwaelte.com<br />
Dr. Karl-Detlef Fuchs<br />
stellvertretender Vorsitzender<br />
Dr. Hans-Dieter Just<br />
Apotheker<br />
Wilhelm-Röntgen-Str. 4<br />
im Extra-Markt, 28357 Bremen-Horn<br />
Tel. (0421) 20 54 44, Fax (0421) 205 44 55<br />
www.apomarkus.de<br />
<strong>Horner</strong> <strong>Sportmagazin</strong> | 02.2010 | 25