Ulrich Wittwer Referat auf dem Reha-Kolleg „Aktive ...
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Auch bei der beruflichen <strong>Reha</strong>bilitation ist daher zu bedenken, dass „einfach qualifizierte Beschäftigte“ nicht gefragt sind, sondern von der<br />
Industrie freigesetzt werden. Bei den behinderten Menschen ist noch zu bedenken, dass sie neben ihrer Behinderung die Tatsache zu<br />
verkraften haben, dass sie in ihrem bisherigen Umfeld nicht mehr eingesetzt werden können, im Prinzip also ohne eine abgeschlossene<br />
Berufsausbildung sind. Vergleicht man die Erhebung der Bundesanstalt für Arbeit vom September 2002, waren von den in Deutschland<br />
gemeldeten 3,9 Mio. Arbeitslosen 35 % ohne abgeschlossene Berufsausbildung.<br />
7. Aufgaben der beruflichen <strong>Reha</strong>bilitation<br />
Die berufliche <strong>Reha</strong>bilitation muss die Anforderungen und Entwicklungen des Arbeitsmarktes berücksichtigen, wenn eine Integration von<br />
behinderten Menschen in Arbeit dauerhaft gelingen soll. Generell ist zu fragen, welche Qualifizierungen aus der Sicht des Arbeitsmarktes und<br />
der behinderten Menschen richtig sind. Behinderte Menschen müssen die Maßnahmen bekommen, die sie <strong>auf</strong> Grund ihrer Bedürfnisse und<br />
Fähigkeiten benötigen. Es müssen aber auch Inhalte vermittelt werden, die am Arbeitsplatz gebraucht werden.<br />
Erforderlich sind Vergleiche von Fähigkeiten der behinderten Menschen mit den Anforderungen des Berufes oder des in Betracht kommenden<br />
Arbeitsplatzes. Nach dieser sorgfältigen Abklärung ist im Einvernehmen mit den behinderten Menschen ein Vorschlag zu unterbreiten, der am<br />
besten eine dauerhafte Eingliederung ermöglicht.<br />
Das bedeutet, dass für den Einzelfall die individuell richtige Maßnahme vorgeschlagen werden muss. Dabei ist im Hinblick <strong>auf</strong> die Situation und<br />
die Erfordernisse des Arbeitsmarktes stets eine umfassende Qualifizierung anderen Maßnahmen vorzuziehen, wenn diese Erfolg versprechend<br />
ist, da nur so die vom Arbeitsmarkt geforderten Fachkräfte zur Verfügung gestellt werden können.<br />
Das bedeutet aber auch, dass unabhängig vom Lernort insbesondere für ältere und für behinderte Menschen, die in ihrem Berufsfeld noch tätig<br />
sein können, vielfältige Teilqualifizierungen und Ausbildungsmodule ausreichend sein können, die nur mehrere Monate dauern. Eine ähnliche<br />
Bedeutung haben Zusatzqualifikationen, die während einer <strong>Reha</strong>bilitationsmaßnahme zur Verbesserung der Eingliederungschancen<br />
angeboten oder als gesonderte Maßnahme durchgeführt werden können. Nach Möglichkeit müssen die individuellen Bedarfe ermittelt und<br />
Einzelfallmaßnahmen geplant werden.