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Ulrich Wittwer Referat auf dem Reha-Kolleg „Aktive ...

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<strong>Ulrich</strong> <strong>Wittwer</strong><br />

<strong>Referat</strong> <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>Reha</strong>-<strong>Kolleg</strong> „Aktive Arbeitsmarktpolitik für chronisch kranke und behinderte Menschen“<br />

Möglichkeiten zur Integration in Arbeit<br />

durch berufliche <strong>Reha</strong>bilitation<br />

1. Vorbemerkungen<br />

Durch das Thema ist vorgegeben, nur Möglichkeiten der beruflichen <strong>Reha</strong>bilitation zu behandeln, nach<strong>dem</strong> eine Behinderung bereits eingetreten ist und der<br />

behinderte Mensch seinen Arbeitsplatz verloren hat, also am Arbeitsleben zumindest vorübergehend nicht mehr teilhaben kann. Nicht Gegenstand des<br />

Vortrages sind auch behinderte jugendliche Menschen.<br />

Es muss aber dar<strong>auf</strong> hingewiesen werden, dass das SGB IX der Prävention einen hohen Stellenwert einräumt und vorschreibt, dass die <strong>Reha</strong>-Träger alles<br />

zu tun haben, damit der Eintritt einer Behinderung einschließlich einer chronischen Krankheit vermieden wird (§ 3 SGB IX).<br />

Zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehören darüber hinaus auch Hilfen zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes einschließlich der Leistungen zur<br />

Beratung sowie Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen (§ 33 Abs. 3 SGB IX).<br />

2. Allgemeine Rahmenbedingungen<br />

Die Möglichkeiten der Integration in Arbeit durch berufliche <strong>Reha</strong>bilitation bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben hängen nicht zuletzt von<br />

allgemeinen Rahmenbedingungen ab. Zu den wesentlichen Rahmenbedingungen sind zu zählen<br />

- gesetzliche Grundlagen, die eine Förderung ermöglichen,<br />

- die Bereitstellung von Mitteln, die eine Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten,<br />

- <strong>Reha</strong>bilitationsträger, die sich der Verpflichtung aus den gesetzlichen Bestimmungen und der Sozialpolitik stellen,<br />

- <strong>Reha</strong>bilitationseinrichtungen, die in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung stehen,<br />

- ein Arbeitsmarkt, der bereit und in der Lage ist, qualifizierte behinderte Menschen <strong>auf</strong>zunehmen,<br />

- behinderte bzw. chronisch kranke Menschen, die bereit sind, sich den Herausforderungen für eine erfolgreiche Integration zu stellen,<br />

- ein differenziertes, <strong>auf</strong> die Bedürfnisse der behinderten Menschen und des Arbeitsmarktes abgestelltes Leistungsangebot.<br />

Sofern die vorgenannten Rahmenbedingungen erfüllt sind, kann davon ausgegangen werden, dass durch berufliche <strong>Reha</strong>bilitation eine Integration von<br />

behinderten Menschen gelingt.


3. Die gesetzlichen Grundlagen<br />

Die gesetzlichen Grundlagen für eine aktive Behindertenpolitik zur Gewährleistung von Teilhabe am Arbeitsleben als Teil der Sozialpolitik sind<br />

umfassend und eröffnen für die Entscheidungsträger große Spielräume und den behinderten Menschen individuelle Chancen. Insbesondere<br />

das 2001 in Kraft getretene SGB IX ist ein wichtiger Meilenstein.<br />

Die <strong>Reha</strong>bilitationsträger werden verpflichtet, bei der Beantragung von Sozialleistungen stets zunächst zu prüfen, ob Leistungen zur Teilhabe,<br />

z. B. zur Teilhabe am Arbeitsleben, Erfolg versprechend sind. Leistungen zur Teilhabe haben also Vorrang vor sonstigen Sozialleistungen (z.<br />

B. Rente, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege).<br />

Das SGB IX stärkt darüber hinaus die Rechte behinderter Menschen, in<strong>dem</strong> es die <strong>Reha</strong>bilitationsträger verpflichtet, bei der Gewährung von<br />

Leistungen die Bedürfnisse, Fähigkeiten und Neigungen der behinderten Menschen zu berücksichtigen und diesen in bestimmten Fällen auch<br />

ein Wunsch- und Wahlrecht einräumt. Das SGB IX verweist zwar zur Leistungsgewährung <strong>auf</strong> die einzelnen Leistungsgesetze, ist aber dann,<br />

wenn dort keine besondere Regelung besteht, unmittelbar geltendes Recht (§ 4 Abs. 2 SGB IX).<br />

4. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />

Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind die erforderlichen Leistungen zu erbringen, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von<br />

Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und<br />

ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst <strong>auf</strong> Dauer zu sichern (§ 33 Abs. 1 SGB IX). Die Bedürfnisse und Besonderheiten behinderter Frauen<br />

sind besonders zu berücksichtigen.<br />

Unter beruflicher <strong>Reha</strong>bilitation ist also die Zusammenfassung aller Maßnahmen zu verstehen, die möglichst zu einer optimalen Berufs- und<br />

Lebenssituation der behinderten Menschen im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe beitragen.<br />

Eine Praxis, die bestimmte Personengruppen von vornherein ausgrenzt (z. B. durch pauschale Eingliederungsquoten) ist gesetzlich nicht<br />

zulässig. Wenn nachweisbar eine Teilhabe am Arbeitsleben nicht erreicht werden kann, muss eine negative Einzelfallentscheidung sorgfältig<br />

begründet werden.<br />

Der aus diesen Grundsatzregelungen abgeleitete Leistungskatalog ist daher sehr umfassend und beinhaltet neben den bereits genannten<br />

Leistungen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes Leistungen zur Beratung, Eignungsabklärung, Diagnostik (<strong>Reha</strong>-Assessment), Qualifizierung und<br />

Vermittlung.


5. Personenkreis<br />

Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden, von den unter Ziffer 1 genannten Fällen abgesehen, erforderlich, wenn Menschen <strong>auf</strong><br />

Grund einer Behinderung oder den Folgen von Erkrankungen oder Unfällen nicht mehr in der Lage sind, in ihrem bisherigen Umfeld zu<br />

arbeiten. Der Personenkreis war in der Regel über viele Jahre beruflich tätig und ist durch ein plötzliches schädigendes Ereignis aus seinem<br />

bisherigen Berufsleben hinaus gestoßen worden. Er benötigt eine Qualifizierung, die ihm eine Eingliederung trotz der Behinderung ermöglicht.<br />

Im Einzelnen handelt es sich um Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, Herz-Kreisl<strong>auf</strong>-Erkrankungen,<br />

Stoffwechselerkrankungen, Erkrankungen der Atemwege, psychische Behinderungen sowie um Sinnesbehinderungen (Hörgeschädigte,<br />

Sehbehinderte und Blinde).<br />

Der Personenkreis ist nicht wegen struktureller Probleme oder der Insolvenz eines Unternehmens arbeitslos geworden, sondern ausschließlich<br />

<strong>auf</strong> Grund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen.<br />

Es ist davon auszugehen, dass der Personenkreis hoch motiviert ist, wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert zu werden, denn Arbeit ist<br />

gerade für diese Menschen mehr als Broterwerb. Sie sichert nicht nur die materielle Existenz, sondern bestimmt auch die gesellschaftliche<br />

Position der Menschen. Insbesondere für behinderte Menschen bedeutet Arbeit auch Selbstbestätigung, Selbstentfaltung und ein<br />

zurückgewonnenes Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten.<br />

6. Die Bedingungen des Arbeitsmarktes<br />

Die Situation <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Arbeitsmarkt verändert sich ständig. Die Volkswirtschaft entwickelt sich immer stärker weg von Erwerbstätigkeiten in der<br />

Landwirtschaft und Industrie hin zu einer Tätigkeit im Dienstleistungssektor. Modellrechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und<br />

Berufsforschung (IAB) haben ergeben, dass bis 2015 der Anteil der Erwerbspersonen in der Land- und Forstwirtschaft bei 2 % stagnieren, im<br />

produzierenden Gewerbe <strong>auf</strong> 24 % fallen und in der Dienstleistung <strong>auf</strong> 74 % steigen wird. Parallel dazu reduzieren sich Arbeitsplätze für gering<br />

Qualifizierte, während Arbeitsplätze für hoch qualifizierte Fachkräfte und Managementfunktionen zunehmen werden.<br />

Die vorgenannten Veränderungen <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Arbeitsmarkt verlangen gut ausgebildete Arbeitskräfte. Das Qualifikationsniveau der Bevölkerung ist<br />

also zu steigern. Der bereits zu erkennende Fachkräftemangel kann nur durch umfassende Qualifizierung behoben werden. Schon heute kann<br />

der Standort Deutschland nur durch Innovationsbereitschaft, Kreativität und Qualität überzeugen. Dabei müssen die Kosten zwar so niedrig wie<br />

möglich gehalten werden, aber es ist unsinnig und nicht redlich zu glauben oder gar zu fordern, Deutschland könnte bei Löhnen und Kosten mit<br />

so genannten Billigländern in nah und fern konkurrieren. Konkurrieren aber kann Deutschland mit <strong>dem</strong> Qualifizierungsniveau der<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.<br />

Dabei spielen neben der Vermittlung von Fertigkeiten und Fachqualifikationen Schlüsselqualifikationen eine dominierende Rolle. Dazu gehören<br />

Teamfähigkeit, Kompetenz zur Problemidentifizierung und Problemlösung, Verantwortungs- und Kommunikationsfähigkeit. Fachliche<br />

Qualifikationen sind nicht zu vernachlässigen, denn die steigenden Anforderungen an Arbeitsqualität und Arbeitsleistung lassen sich nur durch<br />

spezialisierte Kompetenzen erfüllen.


Auch bei der beruflichen <strong>Reha</strong>bilitation ist daher zu bedenken, dass „einfach qualifizierte Beschäftigte“ nicht gefragt sind, sondern von der<br />

Industrie freigesetzt werden. Bei den behinderten Menschen ist noch zu bedenken, dass sie neben ihrer Behinderung die Tatsache zu<br />

verkraften haben, dass sie in ihrem bisherigen Umfeld nicht mehr eingesetzt werden können, im Prinzip also ohne eine abgeschlossene<br />

Berufsausbildung sind. Vergleicht man die Erhebung der Bundesanstalt für Arbeit vom September 2002, waren von den in Deutschland<br />

gemeldeten 3,9 Mio. Arbeitslosen 35 % ohne abgeschlossene Berufsausbildung.<br />

7. Aufgaben der beruflichen <strong>Reha</strong>bilitation<br />

Die berufliche <strong>Reha</strong>bilitation muss die Anforderungen und Entwicklungen des Arbeitsmarktes berücksichtigen, wenn eine Integration von<br />

behinderten Menschen in Arbeit dauerhaft gelingen soll. Generell ist zu fragen, welche Qualifizierungen aus der Sicht des Arbeitsmarktes und<br />

der behinderten Menschen richtig sind. Behinderte Menschen müssen die Maßnahmen bekommen, die sie <strong>auf</strong> Grund ihrer Bedürfnisse und<br />

Fähigkeiten benötigen. Es müssen aber auch Inhalte vermittelt werden, die am Arbeitsplatz gebraucht werden.<br />

Erforderlich sind Vergleiche von Fähigkeiten der behinderten Menschen mit den Anforderungen des Berufes oder des in Betracht kommenden<br />

Arbeitsplatzes. Nach dieser sorgfältigen Abklärung ist im Einvernehmen mit den behinderten Menschen ein Vorschlag zu unterbreiten, der am<br />

besten eine dauerhafte Eingliederung ermöglicht.<br />

Das bedeutet, dass für den Einzelfall die individuell richtige Maßnahme vorgeschlagen werden muss. Dabei ist im Hinblick <strong>auf</strong> die Situation und<br />

die Erfordernisse des Arbeitsmarktes stets eine umfassende Qualifizierung anderen Maßnahmen vorzuziehen, wenn diese Erfolg versprechend<br />

ist, da nur so die vom Arbeitsmarkt geforderten Fachkräfte zur Verfügung gestellt werden können.<br />

Das bedeutet aber auch, dass unabhängig vom Lernort insbesondere für ältere und für behinderte Menschen, die in ihrem Berufsfeld noch tätig<br />

sein können, vielfältige Teilqualifizierungen und Ausbildungsmodule ausreichend sein können, die nur mehrere Monate dauern. Eine ähnliche<br />

Bedeutung haben Zusatzqualifikationen, die während einer <strong>Reha</strong>bilitationsmaßnahme zur Verbesserung der Eingliederungschancen<br />

angeboten oder als gesonderte Maßnahme durchgeführt werden können. Nach Möglichkeit müssen die individuellen Bedarfe ermittelt und<br />

Einzelfallmaßnahmen geplant werden.


Vorschläge zur Qualifizierung müssen also<br />

- individuell ausgerichtet<br />

- zielgruppenorientiert<br />

- <strong>dem</strong> Bedarf des Arbeitsmarktes angepasst<br />

- praxisnah<br />

- ggf. modular <strong>auf</strong>gebaut<br />

sein. Auch Integrationsmaßnahmen, die überwiegend als Praktikum abgeleistet werden, können die richtige Maßnahme sein, da die<br />

Übernahmequote nach <strong>dem</strong> Praktikum sehr hoch ist.<br />

Im Mittelpunkt der Qualifizierung muss neben der Vermittlung von Fertigkeiten der Erwerb von Schlüsselqualifikationen stehen, die nicht<br />

zuletzt durch handlungsorientierte, projektorientierte und teamorientierte Qualifikation erfolgt.<br />

Keinesfalls dürfen die notwendigen Maßnahmen versagt werden, nur weil Mittel nicht in ausreichen<strong>dem</strong> Maße zur Verfügung stehen.<br />

8. Lernort<br />

Vor der Bewilligung einer Maßnahme ist stets zu prüfen, ob die Folgen der Erkrankung oder Behinderung eine Qualifizierung in einem Betrieb<br />

oder in einer sonstigen Bildungseinrichtung möglich machen oder ob die Maßnahme in einem Berufsförderungswerk durchgeführt werden<br />

muss. Bereits das Aktionsprogramm <strong>Reha</strong>bilitation aus <strong>dem</strong> Jahre 1970 ging primär von drei Lernorten aus. Berufsförderungswerke kommen<br />

in Betracht, wenn Art oder Schwere der Behinderung oder die Sicherung des Erfolges die besonderen Hilfen dieser Einrichtung erfordern. Zu<br />

diesen Hilfen gehören die von den Fachdiensten angebotenen medizinischen, psychologischen und sozialen Hilfen, aber auch besondere<br />

pädagogische Angebote. Wenn besondere Hilfen erforderlich sind, besteht <strong>auf</strong> Leistungen ein Rechtsanspruch (§ 35 SGB IX, § 102 SGB III).<br />

Diese Leistungen dürfen daher nicht bewirtschaftet werden.


9. Ergebnisse der beruflichen <strong>Reha</strong>bilitation<br />

Es ist zu begrüßen, dass die Bundesanstalt für Arbeit systematisch den Verbleib der TeilnehmerInnen an Qualifizierungsmaßnahmen<br />

erheben will. Dies würde die Transparenz erhöhen und Vergleiche ermöglichen. Bisher gibt es über mehrere Jahre durchgeführte<br />

Untersuchungen über den Verbleib der qualifizierten Behinderten nur in Berufsförderungswerken. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher<br />

Berufsförderungswerke führt seit Jahren Nachbefragungen der <strong>Reha</strong>bilitandinnen und <strong>Reha</strong>bilitanden durch. Sie hat in den vergangenen<br />

Jahrzehnten über 150.000 behinderte Menschen befragt. Die Ergebnisse machen eine überzeugende Eingliederungssituation deutlich.<br />

Über viele Jahre lagen die Eingliederungszahlen im Durchschnitt bei über 85 %, betragen aber auch nach der letzten Befragung zwei Jahre<br />

nach Beendigung der Maßnahme noch 69,7 %. Dies ist in Anbetracht der derzeitigen Arbeitsmarktsituation und die vorhandenen<br />

Auswirkungen der Behinderung ein hervorragendes Ergebnis. Eine Aufgliederung nach einzelnen Berufen zeigt, dass nach wie vor auch<br />

Eingliederungszahlen von knapp 80 % erreicht werden.<br />

Besonders unterstrichen wird die positive Eingliederungssituation durch die von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke<br />

durchgeführten Langzeituntersuchungen, die belegen, dass ehemalige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Berufsförderungswerke 6 bis 8<br />

Jahre nach Abschluss der Maßnahme noch zu 80 % eingegliedert sind.<br />

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke wird diese Untersuchungen in Zukunft ausschreiben und an wissenschaftliche<br />

Institute vergeben.<br />

10. Zusammenfassung<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch berufliche <strong>Reha</strong>bilitation behinderte Menschen erfolgreich und dauerhaft in das Arbeitsleben<br />

eingegliedert werden können und somit Maßnahmen der beruflichen <strong>Reha</strong>bilitation auch volkswirtschaftlich sinnvoll sind. Es kann also nicht<br />

an, sondern nur durch berufliche <strong>Reha</strong>bilitation gespart werden.<br />

Hamburg, 12.5.2003

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