Ulrich Wittwer Referat auf dem Reha-Kolleg „Aktive ...
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<strong>Ulrich</strong> <strong>Wittwer</strong><br />
<strong>Referat</strong> <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>Reha</strong>-<strong>Kolleg</strong> „Aktive Arbeitsmarktpolitik für chronisch kranke und behinderte Menschen“<br />
Möglichkeiten zur Integration in Arbeit<br />
durch berufliche <strong>Reha</strong>bilitation<br />
1. Vorbemerkungen<br />
Durch das Thema ist vorgegeben, nur Möglichkeiten der beruflichen <strong>Reha</strong>bilitation zu behandeln, nach<strong>dem</strong> eine Behinderung bereits eingetreten ist und der<br />
behinderte Mensch seinen Arbeitsplatz verloren hat, also am Arbeitsleben zumindest vorübergehend nicht mehr teilhaben kann. Nicht Gegenstand des<br />
Vortrages sind auch behinderte jugendliche Menschen.<br />
Es muss aber dar<strong>auf</strong> hingewiesen werden, dass das SGB IX der Prävention einen hohen Stellenwert einräumt und vorschreibt, dass die <strong>Reha</strong>-Träger alles<br />
zu tun haben, damit der Eintritt einer Behinderung einschließlich einer chronischen Krankheit vermieden wird (§ 3 SGB IX).<br />
Zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehören darüber hinaus auch Hilfen zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes einschließlich der Leistungen zur<br />
Beratung sowie Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen (§ 33 Abs. 3 SGB IX).<br />
2. Allgemeine Rahmenbedingungen<br />
Die Möglichkeiten der Integration in Arbeit durch berufliche <strong>Reha</strong>bilitation bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben hängen nicht zuletzt von<br />
allgemeinen Rahmenbedingungen ab. Zu den wesentlichen Rahmenbedingungen sind zu zählen<br />
- gesetzliche Grundlagen, die eine Förderung ermöglichen,<br />
- die Bereitstellung von Mitteln, die eine Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten,<br />
- <strong>Reha</strong>bilitationsträger, die sich der Verpflichtung aus den gesetzlichen Bestimmungen und der Sozialpolitik stellen,<br />
- <strong>Reha</strong>bilitationseinrichtungen, die in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung stehen,<br />
- ein Arbeitsmarkt, der bereit und in der Lage ist, qualifizierte behinderte Menschen <strong>auf</strong>zunehmen,<br />
- behinderte bzw. chronisch kranke Menschen, die bereit sind, sich den Herausforderungen für eine erfolgreiche Integration zu stellen,<br />
- ein differenziertes, <strong>auf</strong> die Bedürfnisse der behinderten Menschen und des Arbeitsmarktes abgestelltes Leistungsangebot.<br />
Sofern die vorgenannten Rahmenbedingungen erfüllt sind, kann davon ausgegangen werden, dass durch berufliche <strong>Reha</strong>bilitation eine Integration von<br />
behinderten Menschen gelingt.
3. Die gesetzlichen Grundlagen<br />
Die gesetzlichen Grundlagen für eine aktive Behindertenpolitik zur Gewährleistung von Teilhabe am Arbeitsleben als Teil der Sozialpolitik sind<br />
umfassend und eröffnen für die Entscheidungsträger große Spielräume und den behinderten Menschen individuelle Chancen. Insbesondere<br />
das 2001 in Kraft getretene SGB IX ist ein wichtiger Meilenstein.<br />
Die <strong>Reha</strong>bilitationsträger werden verpflichtet, bei der Beantragung von Sozialleistungen stets zunächst zu prüfen, ob Leistungen zur Teilhabe,<br />
z. B. zur Teilhabe am Arbeitsleben, Erfolg versprechend sind. Leistungen zur Teilhabe haben also Vorrang vor sonstigen Sozialleistungen (z.<br />
B. Rente, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege).<br />
Das SGB IX stärkt darüber hinaus die Rechte behinderter Menschen, in<strong>dem</strong> es die <strong>Reha</strong>bilitationsträger verpflichtet, bei der Gewährung von<br />
Leistungen die Bedürfnisse, Fähigkeiten und Neigungen der behinderten Menschen zu berücksichtigen und diesen in bestimmten Fällen auch<br />
ein Wunsch- und Wahlrecht einräumt. Das SGB IX verweist zwar zur Leistungsgewährung <strong>auf</strong> die einzelnen Leistungsgesetze, ist aber dann,<br />
wenn dort keine besondere Regelung besteht, unmittelbar geltendes Recht (§ 4 Abs. 2 SGB IX).<br />
4. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />
Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind die erforderlichen Leistungen zu erbringen, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von<br />
Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und<br />
ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst <strong>auf</strong> Dauer zu sichern (§ 33 Abs. 1 SGB IX). Die Bedürfnisse und Besonderheiten behinderter Frauen<br />
sind besonders zu berücksichtigen.<br />
Unter beruflicher <strong>Reha</strong>bilitation ist also die Zusammenfassung aller Maßnahmen zu verstehen, die möglichst zu einer optimalen Berufs- und<br />
Lebenssituation der behinderten Menschen im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe beitragen.<br />
Eine Praxis, die bestimmte Personengruppen von vornherein ausgrenzt (z. B. durch pauschale Eingliederungsquoten) ist gesetzlich nicht<br />
zulässig. Wenn nachweisbar eine Teilhabe am Arbeitsleben nicht erreicht werden kann, muss eine negative Einzelfallentscheidung sorgfältig<br />
begründet werden.<br />
Der aus diesen Grundsatzregelungen abgeleitete Leistungskatalog ist daher sehr umfassend und beinhaltet neben den bereits genannten<br />
Leistungen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes Leistungen zur Beratung, Eignungsabklärung, Diagnostik (<strong>Reha</strong>-Assessment), Qualifizierung und<br />
Vermittlung.
5. Personenkreis<br />
Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden, von den unter Ziffer 1 genannten Fällen abgesehen, erforderlich, wenn Menschen <strong>auf</strong><br />
Grund einer Behinderung oder den Folgen von Erkrankungen oder Unfällen nicht mehr in der Lage sind, in ihrem bisherigen Umfeld zu<br />
arbeiten. Der Personenkreis war in der Regel über viele Jahre beruflich tätig und ist durch ein plötzliches schädigendes Ereignis aus seinem<br />
bisherigen Berufsleben hinaus gestoßen worden. Er benötigt eine Qualifizierung, die ihm eine Eingliederung trotz der Behinderung ermöglicht.<br />
Im Einzelnen handelt es sich um Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, Herz-Kreisl<strong>auf</strong>-Erkrankungen,<br />
Stoffwechselerkrankungen, Erkrankungen der Atemwege, psychische Behinderungen sowie um Sinnesbehinderungen (Hörgeschädigte,<br />
Sehbehinderte und Blinde).<br />
Der Personenkreis ist nicht wegen struktureller Probleme oder der Insolvenz eines Unternehmens arbeitslos geworden, sondern ausschließlich<br />
<strong>auf</strong> Grund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen.<br />
Es ist davon auszugehen, dass der Personenkreis hoch motiviert ist, wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert zu werden, denn Arbeit ist<br />
gerade für diese Menschen mehr als Broterwerb. Sie sichert nicht nur die materielle Existenz, sondern bestimmt auch die gesellschaftliche<br />
Position der Menschen. Insbesondere für behinderte Menschen bedeutet Arbeit auch Selbstbestätigung, Selbstentfaltung und ein<br />
zurückgewonnenes Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten.<br />
6. Die Bedingungen des Arbeitsmarktes<br />
Die Situation <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Arbeitsmarkt verändert sich ständig. Die Volkswirtschaft entwickelt sich immer stärker weg von Erwerbstätigkeiten in der<br />
Landwirtschaft und Industrie hin zu einer Tätigkeit im Dienstleistungssektor. Modellrechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und<br />
Berufsforschung (IAB) haben ergeben, dass bis 2015 der Anteil der Erwerbspersonen in der Land- und Forstwirtschaft bei 2 % stagnieren, im<br />
produzierenden Gewerbe <strong>auf</strong> 24 % fallen und in der Dienstleistung <strong>auf</strong> 74 % steigen wird. Parallel dazu reduzieren sich Arbeitsplätze für gering<br />
Qualifizierte, während Arbeitsplätze für hoch qualifizierte Fachkräfte und Managementfunktionen zunehmen werden.<br />
Die vorgenannten Veränderungen <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Arbeitsmarkt verlangen gut ausgebildete Arbeitskräfte. Das Qualifikationsniveau der Bevölkerung ist<br />
also zu steigern. Der bereits zu erkennende Fachkräftemangel kann nur durch umfassende Qualifizierung behoben werden. Schon heute kann<br />
der Standort Deutschland nur durch Innovationsbereitschaft, Kreativität und Qualität überzeugen. Dabei müssen die Kosten zwar so niedrig wie<br />
möglich gehalten werden, aber es ist unsinnig und nicht redlich zu glauben oder gar zu fordern, Deutschland könnte bei Löhnen und Kosten mit<br />
so genannten Billigländern in nah und fern konkurrieren. Konkurrieren aber kann Deutschland mit <strong>dem</strong> Qualifizierungsniveau der<br />
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.<br />
Dabei spielen neben der Vermittlung von Fertigkeiten und Fachqualifikationen Schlüsselqualifikationen eine dominierende Rolle. Dazu gehören<br />
Teamfähigkeit, Kompetenz zur Problemidentifizierung und Problemlösung, Verantwortungs- und Kommunikationsfähigkeit. Fachliche<br />
Qualifikationen sind nicht zu vernachlässigen, denn die steigenden Anforderungen an Arbeitsqualität und Arbeitsleistung lassen sich nur durch<br />
spezialisierte Kompetenzen erfüllen.
Auch bei der beruflichen <strong>Reha</strong>bilitation ist daher zu bedenken, dass „einfach qualifizierte Beschäftigte“ nicht gefragt sind, sondern von der<br />
Industrie freigesetzt werden. Bei den behinderten Menschen ist noch zu bedenken, dass sie neben ihrer Behinderung die Tatsache zu<br />
verkraften haben, dass sie in ihrem bisherigen Umfeld nicht mehr eingesetzt werden können, im Prinzip also ohne eine abgeschlossene<br />
Berufsausbildung sind. Vergleicht man die Erhebung der Bundesanstalt für Arbeit vom September 2002, waren von den in Deutschland<br />
gemeldeten 3,9 Mio. Arbeitslosen 35 % ohne abgeschlossene Berufsausbildung.<br />
7. Aufgaben der beruflichen <strong>Reha</strong>bilitation<br />
Die berufliche <strong>Reha</strong>bilitation muss die Anforderungen und Entwicklungen des Arbeitsmarktes berücksichtigen, wenn eine Integration von<br />
behinderten Menschen in Arbeit dauerhaft gelingen soll. Generell ist zu fragen, welche Qualifizierungen aus der Sicht des Arbeitsmarktes und<br />
der behinderten Menschen richtig sind. Behinderte Menschen müssen die Maßnahmen bekommen, die sie <strong>auf</strong> Grund ihrer Bedürfnisse und<br />
Fähigkeiten benötigen. Es müssen aber auch Inhalte vermittelt werden, die am Arbeitsplatz gebraucht werden.<br />
Erforderlich sind Vergleiche von Fähigkeiten der behinderten Menschen mit den Anforderungen des Berufes oder des in Betracht kommenden<br />
Arbeitsplatzes. Nach dieser sorgfältigen Abklärung ist im Einvernehmen mit den behinderten Menschen ein Vorschlag zu unterbreiten, der am<br />
besten eine dauerhafte Eingliederung ermöglicht.<br />
Das bedeutet, dass für den Einzelfall die individuell richtige Maßnahme vorgeschlagen werden muss. Dabei ist im Hinblick <strong>auf</strong> die Situation und<br />
die Erfordernisse des Arbeitsmarktes stets eine umfassende Qualifizierung anderen Maßnahmen vorzuziehen, wenn diese Erfolg versprechend<br />
ist, da nur so die vom Arbeitsmarkt geforderten Fachkräfte zur Verfügung gestellt werden können.<br />
Das bedeutet aber auch, dass unabhängig vom Lernort insbesondere für ältere und für behinderte Menschen, die in ihrem Berufsfeld noch tätig<br />
sein können, vielfältige Teilqualifizierungen und Ausbildungsmodule ausreichend sein können, die nur mehrere Monate dauern. Eine ähnliche<br />
Bedeutung haben Zusatzqualifikationen, die während einer <strong>Reha</strong>bilitationsmaßnahme zur Verbesserung der Eingliederungschancen<br />
angeboten oder als gesonderte Maßnahme durchgeführt werden können. Nach Möglichkeit müssen die individuellen Bedarfe ermittelt und<br />
Einzelfallmaßnahmen geplant werden.
Vorschläge zur Qualifizierung müssen also<br />
- individuell ausgerichtet<br />
- zielgruppenorientiert<br />
- <strong>dem</strong> Bedarf des Arbeitsmarktes angepasst<br />
- praxisnah<br />
- ggf. modular <strong>auf</strong>gebaut<br />
sein. Auch Integrationsmaßnahmen, die überwiegend als Praktikum abgeleistet werden, können die richtige Maßnahme sein, da die<br />
Übernahmequote nach <strong>dem</strong> Praktikum sehr hoch ist.<br />
Im Mittelpunkt der Qualifizierung muss neben der Vermittlung von Fertigkeiten der Erwerb von Schlüsselqualifikationen stehen, die nicht<br />
zuletzt durch handlungsorientierte, projektorientierte und teamorientierte Qualifikation erfolgt.<br />
Keinesfalls dürfen die notwendigen Maßnahmen versagt werden, nur weil Mittel nicht in ausreichen<strong>dem</strong> Maße zur Verfügung stehen.<br />
8. Lernort<br />
Vor der Bewilligung einer Maßnahme ist stets zu prüfen, ob die Folgen der Erkrankung oder Behinderung eine Qualifizierung in einem Betrieb<br />
oder in einer sonstigen Bildungseinrichtung möglich machen oder ob die Maßnahme in einem Berufsförderungswerk durchgeführt werden<br />
muss. Bereits das Aktionsprogramm <strong>Reha</strong>bilitation aus <strong>dem</strong> Jahre 1970 ging primär von drei Lernorten aus. Berufsförderungswerke kommen<br />
in Betracht, wenn Art oder Schwere der Behinderung oder die Sicherung des Erfolges die besonderen Hilfen dieser Einrichtung erfordern. Zu<br />
diesen Hilfen gehören die von den Fachdiensten angebotenen medizinischen, psychologischen und sozialen Hilfen, aber auch besondere<br />
pädagogische Angebote. Wenn besondere Hilfen erforderlich sind, besteht <strong>auf</strong> Leistungen ein Rechtsanspruch (§ 35 SGB IX, § 102 SGB III).<br />
Diese Leistungen dürfen daher nicht bewirtschaftet werden.
9. Ergebnisse der beruflichen <strong>Reha</strong>bilitation<br />
Es ist zu begrüßen, dass die Bundesanstalt für Arbeit systematisch den Verbleib der TeilnehmerInnen an Qualifizierungsmaßnahmen<br />
erheben will. Dies würde die Transparenz erhöhen und Vergleiche ermöglichen. Bisher gibt es über mehrere Jahre durchgeführte<br />
Untersuchungen über den Verbleib der qualifizierten Behinderten nur in Berufsförderungswerken. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher<br />
Berufsförderungswerke führt seit Jahren Nachbefragungen der <strong>Reha</strong>bilitandinnen und <strong>Reha</strong>bilitanden durch. Sie hat in den vergangenen<br />
Jahrzehnten über 150.000 behinderte Menschen befragt. Die Ergebnisse machen eine überzeugende Eingliederungssituation deutlich.<br />
Über viele Jahre lagen die Eingliederungszahlen im Durchschnitt bei über 85 %, betragen aber auch nach der letzten Befragung zwei Jahre<br />
nach Beendigung der Maßnahme noch 69,7 %. Dies ist in Anbetracht der derzeitigen Arbeitsmarktsituation und die vorhandenen<br />
Auswirkungen der Behinderung ein hervorragendes Ergebnis. Eine Aufgliederung nach einzelnen Berufen zeigt, dass nach wie vor auch<br />
Eingliederungszahlen von knapp 80 % erreicht werden.<br />
Besonders unterstrichen wird die positive Eingliederungssituation durch die von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke<br />
durchgeführten Langzeituntersuchungen, die belegen, dass ehemalige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Berufsförderungswerke 6 bis 8<br />
Jahre nach Abschluss der Maßnahme noch zu 80 % eingegliedert sind.<br />
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke wird diese Untersuchungen in Zukunft ausschreiben und an wissenschaftliche<br />
Institute vergeben.<br />
10. Zusammenfassung<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch berufliche <strong>Reha</strong>bilitation behinderte Menschen erfolgreich und dauerhaft in das Arbeitsleben<br />
eingegliedert werden können und somit Maßnahmen der beruflichen <strong>Reha</strong>bilitation auch volkswirtschaftlich sinnvoll sind. Es kann also nicht<br />
an, sondern nur durch berufliche <strong>Reha</strong>bilitation gespart werden.<br />
Hamburg, 12.5.2003