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GR-Sitzung 12/2011 (45 KB) - .PDF - St. Johann am Walde

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Beschluss:<br />

Die Änderung ÖEK 2.2 inkl. FWP-Änderung 3.5 (Baugründe Kraus) wird genehmigt.<br />

7. Rodung und Geländekorrektur auf Parz. 42/1 (alter Bauhof), KG <strong>St</strong>. <strong>Johann</strong> –<br />

Beratung und Beschluss<br />

Der Vorsitzende trägt das Ansuchen an die Bezirkshauptmannschaft Braunau Abteilung Forst und<br />

Naturschutz betreff der geplanten Änderung vor. Ebenso die <strong>St</strong>ellungnahme vom angrenzenden<br />

Grundbesitzer Feichtenschlager Anton (Mitterecker). Der Vorsitzende teilt mit, dass die geplante<br />

Rodung vor Ort mit den anderen Fraktionsobmännern/frauen begutachtet wurde. GV Kinz fragt, wie<br />

es bei der geplanten Änderung wasserrechtlich ausschaut, da in unmittelbarer Nähe das<br />

Wasserschutzgebiet beginnt. Lt. Vorsitzendem waren Herr Kölbinger (Forstabteilung) und Herr<br />

Reschenhofer (Naturschutzabteilung) vor Ort und haben in die Pläne Einsicht genommen. Es wurden<br />

keine Einwände eingebracht. GV Sperl befürwortet die geplante Rodung bzw. Aufschotterung für<br />

neue Parkplätze, möchte jedoch unbedingt eine Abklärung betreff Wasserschutzgebiet. Ihrem<br />

Wissen nach wollte Feichtenschlager Anton in diesem Bereich vor einigen Jahren einen Weg<br />

aufschottern, dies wurde aber aufgrund des Wasserschutzgebietes abgelehnt. Außerdem verläuft in<br />

diesem Bereich ein Rohr, wo <strong>St</strong>romleitungen zu sehen sind. GV Sperl fragt, ob jemand Bescheid<br />

weiß, um welche Leitungen es sich handelt. Lt. Bauhofmitarbeiter Bogner (Zuhörer) handelt es sich<br />

um eine „aufgelassene“ <strong>St</strong>romleitung. GV Sperl fragt, ob der Weg noch Gemeindegrund ist. Lt.<br />

Vorsitzendem befindet sich dieser im Gemeindeeigentum. GV Sperl fragt, betreff der geplanten<br />

Vorgangsweise bei der Rodung. Sie befürwortet, dass die unteren Baumreihen als <strong>St</strong>ütze für die<br />

Böschung dienen und Querreihen aus Bäumen bzw. im unteren Bereich <strong>St</strong>eine als sichere<br />

Halterungen befestigt werden. Weiters befürwortet sie die Montage eines Schrankes, d<strong>am</strong>it nicht<br />

unerlaubt Material abgeladen werden kann. GV Feichtenschlager fragt, ob bereits eine<br />

Kostenschätzung zu diesem Vorhaben vorliegt. Lt. Vorsitzendem wird das Material zum Anschütten<br />

kostenlos von Fa. Feßl geliefert. Ebenso ist das Planieren des abgeladenen Materials durch Fa. Feßl<br />

kostenlos. GV Sperl fragt, ob Drainagen notwendig sind. Der Vorsitzende antwortet, dass keine<br />

Drainagen verlegt werden müssen, sondern beim bestehenden Ablauf muss ein Versickerungsbecken<br />

errichtet werden. Das Material für die Errichtung des Beckens muss seitens der Gemeinde getragen<br />

werden. Seitens des Gewässerbezirks werden 1-2 Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt. GV Nagl<br />

meint, dass die Vorteile bei diesem geplanten Projekt überwiegen, jedoch findet er eine Abstimmung<br />

schwierig, solange keine Kostenschätzung vorliegt.<br />

Der Vorsitzende meint, dass es sich um keinen großen Kostenaufwand handeln kann, da auch der<br />

bestehende Holzbestand veräußert wird. Das Anschütten erfolgt ohne Kosten seitens der Fa. Feßl,<br />

die Rodung muss mit dem Harwester erfolgen und wird wahrscheinlich einen Gewinn von ca. €<br />

1.500,-- bis 2.000,-- durch den Verkauf des Holzes ergeben. <strong>GR</strong> Prüwasser wirft ein, dass er den<br />

geplanten Parkplatz nicht als geeignet sieht. Es folgt eine Diskussion über die Notwendigkeit bzw.<br />

Sinnhaftigkeit des geplanten Parkplatzes. GV Forstenpointner merkt an, dass im Zuge des geplanten<br />

Projektes in erster Linie auch die Lagerfläche des alten Bauhofes vergrößert wird. <strong>GR</strong> Prüwasser<br />

sieht auch Zweifel betreff der geplanten Rodung im Zus<strong>am</strong>menhang mit Windschäden beim<br />

Waldbestand von Feichtenschlager Anton. GV Kinz bringt nochmal vor, dass unbedingt noch das<br />

Thema „Wasserschutzgebiet“ bzw. „Wasserrecht“ abgeklärt werden muss. Der Vorsitzende schlägt<br />

vor, die Abstimmung unter Vorbehalt betreff Abklärung Wasserschutzgebiet bzw. Wasserrecht<br />

durchzuführen. Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden fasst der <strong>GR</strong> in offener Abstimmung durch Erheben der Hand<br />

folgenden [mit einem <strong>St</strong>immverhältnis 20:5 (ges<strong>am</strong>te FPÖ dagegen, <strong>GR</strong> Lenerth, SPÖ, Endhaltung)]<br />

Beschluss:<br />

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