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GR-Sitzung 12/2011 (45 KB) - .PDF - St. Johann am Walde

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Verhandlungsschrift <strong>GR</strong> <strong>12</strong> / <strong>2011</strong><br />

über die öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Gemeinderates <strong>St</strong>. <strong>Johann</strong> <strong>am</strong> <strong>Walde</strong><br />

<strong>am</strong> 02.03.<strong>2011</strong><br />

Ort:<br />

<strong>Sitzung</strong>ssaal der Gemeinde <strong>St</strong>. <strong>Johann</strong> <strong>am</strong> <strong>Walde</strong><br />

Anwesende:<br />

Gerhard Berger (SPÖ) Bürgermeister<br />

Robert Forstenpointner (SPÖ) GV<br />

Gabriele Haslinger (SPÖ) GV<br />

Franz Pumberger (SPÖ) <strong>GR</strong><br />

Franz <strong>St</strong>rasser (SPÖ) <strong>GR</strong><br />

Margit Feichtenschlager (SPÖ) <strong>GR</strong><br />

Alexander Lenerth (SPÖ) <strong>GR</strong><br />

Gerhard Dicker (SPÖ) <strong>GR</strong><br />

Reinhard Huber (SPÖ) <strong>GR</strong><br />

Alexander Murauer (SPÖ) <strong>GR</strong><br />

Hermann Kinz (ÖVP) GV<br />

Edeltraud Lindlbauer (ÖVP) <strong>GR</strong><br />

Josef Katzdobler (ÖVP) <strong>GR</strong><br />

Konrad Ing. Nagl (ÖVP) GV (wird unter Tagesordnung 2 beschlossen)<br />

Georg Feichtenschlager (ÖVP) <strong>GR</strong><br />

Margarete Sperl (ÖVP) GV<br />

Georg Grubmüller (ÖVP) <strong>GR</strong><br />

Günter Reichinger (ÖVP) <strong>GR</strong><br />

Franz H<strong>am</strong>merer (ÖVP) <strong>GR</strong><br />

<strong>Johann</strong> Prüwasser (FPÖ) <strong>GR</strong><br />

Patrick Feichtenschlager (FPÖ) GV<br />

Thomas <strong>St</strong>ockh<strong>am</strong>mer (FPÖ) <strong>GR</strong><br />

Rainer Hofmann (FPÖ) <strong>GR</strong><br />

Ersatz:<br />

Georg Feichtenschlager (SPÖ) <strong>GR</strong><br />

Ludwig Feßl (ÖVP) <strong>GR</strong><br />

Es fehlen:<br />

Thomas Buchbauer (SPÖ) <strong>GR</strong><br />

Alois Kinz (ÖVP) <strong>GR</strong> (wird unter Tagesordnung 1 beschlossen)<br />

Beginn:<br />

19:30 Uhr<br />

Seite 1 von <strong>12</strong>


Der Vorsitzende eröffnet die <strong>Sitzung</strong> und stellt fest, dass<br />

a) sie von ihm einberufen worden ist,<br />

b) die Verständigung hierzu an alle <strong>GR</strong>-Mitglieder rechtzeitig u. nachweislich, unter Bekanntgabe<br />

der nachstehenden Tagesordnungspunkte erfolgte und <strong>am</strong> 16.02.<strong>2011</strong> durch Anschlag an der<br />

Amtstafel bekannt gemacht worden ist und<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />

Er bestimmt P<strong>am</strong>ela Schrattenecker zur Schriftführerin dieser <strong>Sitzung</strong>.<br />

Die letzte Verhandlungsschrift wurde an die Fraktionsobmänner zur Begutachtung versandt, es gibt<br />

keine Einwände.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Berufung auf frei gewordenes Mandat im Gemeinderat gem. § 75 KWO<br />

2. ÖVP-Wahl: neues GV-Mitglied gem. § 26 GemO 1990 - Beratung und Beschluss<br />

3. ÖVP-Wahl: Nachbesetzung in diversen Ausschüssen - Beratung und Beschluss<br />

4. Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2010 - Beratung und Beschluss<br />

5. Flächenwidmungsplanänderung bzgl. Windräder; SUP-Verfahren - Beratung und<br />

Beschluss<br />

6. Änderung ÖEK 2.2 inkl. FWP-Änderung 3.5 (Baugründe Kraus) - Beratung und<br />

Beschluss<br />

7. Rodung und Geländekorrektur auf Parz. 42/1 (alter Bauhof), KG <strong>St</strong>. <strong>Johann</strong> - Beratung<br />

und Beschluss<br />

8. Bestandsvertrag zw. KG und Gemeinde - Beratung und Beschluss<br />

9. Mietvertrag zw. Gemeinde und Dr. Wöran - Beratung und Beschluss<br />

10. Grundsatzbeschluss für Ausnahmen von Aufschließungsbeiträgen - Beratung und<br />

Beschluss<br />

<strong>12</strong>. Protokoll des Prüfungsausschusses vom 10.02.<strong>2011</strong> - zur Kenntnisnahme<br />

13. Allfälliges<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass in die heutige Tagesordnung drei Dringlichkeitsanträge aufzunehmen<br />

wären. Er liest die Anträge (liegen dem Protokoll bei) vollinhaltlich vor.<br />

a.) Änderung des FWP-Planes im Bereich der Parzellen 2408/3, 2408/1 und 2408/2<br />

(Guggenberger Sieglinde, Scherfeck) – Beratung und Beschluss<br />

b.) Änderung des ÖEK im Bereich der Parzelle 3648/1 (Mairleitner Helmut, <strong>St</strong>raß) –<br />

Beratung und Beschluss<br />

c.) ÖVP - Antrag der Landjugend für die zur Verfügungstellung des alten<br />

Musikprobenraumes im Schulzentrum inklusive Übernahme der Betriebskosten<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Aufnahme der Dringlichkeitsanträge in die heutige<br />

Tagesordnung einstimmig beschlossen. Die Anträge werden als Tagesordnungspunkte 13, 14 und 15<br />

behandelt.<br />

Seite 2 von <strong>12</strong>


1. Berufung auf frei gewordenes Mandat im Gemeinderat gem. § 75 KWO<br />

Der Vorsitzende liest das Schreiben über den Mandatsverzicht von Augustin Ferdinand<br />

vollinhaltlich vor. Herr Augustin verzichtet auf sämtliche Funktionen als Vorstands- Gemeinderatsund<br />

Ausschussmitglied. Weiters liest er das Schreiben bzgl. der Annahme des frei gewordenen<br />

Mandats von Kinz Alois (vorher <strong>GR</strong>-Ersatzmitglied) vollinhaltlich vor. Somit beruft Bgm. Berger<br />

gem. § 75 Abs. 2 KWO oben genanntes Mitglied (in Abwesenheit) auf das frei gewordene Mandat.<br />

2. ÖVP-Wahl: Neues GV-Mitglied gem. § 26 GemO 1990 – Beratung und Beschluss<br />

Nachdem Herr Augustin Ferdinand auch im Gemeindevorstand vertreten war, muss nun seitens der<br />

ÖVP-Fraktion ein neues Mitglied in den Gemeindevorstand gewählt werden. Der Vorsitzende liest<br />

den Wahlvorschlag vollinhaltlich vor. Es wird Herr Ing. Nagl Konrad vorgeschlagen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden fasst die ÖVP-Fraktion in offener Abstimmung durch Erheben der<br />

Hand folgenden einstimmigen<br />

Beschluss:<br />

Herr Ing. Nagl wird anstelle von Herrn Augustin Ferdinand in den Gemeindevorstand bestellt.<br />

Ing. Nagl Konrad wird von Bgm. Berger als GV angelobt. Der Wahlvorschlag der ÖVP liegt<br />

diesem Protokoll bei und bildet einen wesentlichen Bestandteil desselben.<br />

3. ÖVP-Wahl: Nachbesetzung in diversen Ausschüssen – Beratung und Beschluss<br />

Nachdem Herr Augustin Ferdinand Mitglied diverser Ausschüsse war, sind diese <strong>St</strong>ellen durch ein<br />

Mitglied der ÖVP-Fraktion nach zu besetzen. Der Vorsitzende liest den Wahlvorschlag der ÖVP<br />

vollinhaltlich vor. Es werden folgende Mitglieder vorgeschlagen:<br />

Ausschuss Funktion Neues Mitglied<br />

<strong>St</strong>raßenbauangelegenheiten, Mitglied<br />

Ing. Nagl Konrad<br />

Kultur<br />

u.-<br />

Sportangelegenheiten<br />

<strong>St</strong>raßenbauangelegenheiten, Ersatzmitglied<br />

Katzdobler Hannes<br />

Kultur<br />

u.-<br />

Sportangelegenheiten<br />

Personalbeirat Ersatzmitglied Ing. Nagl Konrad<br />

Koordinierungsausschuss für Mitglied<br />

Feichtenschlager Georg<br />

Kanal-u.<br />

Klärangelegenheiten<br />

Koordinierungsausschuss für Ersatzmitglied<br />

Ing. Nagl Konrad<br />

Kanal-u.<br />

Klärangelegenheiten<br />

Sozialhilfeverband Ersatzmitglied Ing. Nagl Konrad<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden fasst die ÖVP-Fraktion in offener Abstimmung durch Erheben der<br />

Hand folgenden einstimmigen<br />

Beschluss:<br />

Seite 3 von <strong>12</strong>


Die neuen Mitglieder laut Wahlvorschlag werden anstelle von Augustin Ferdinand in diverse<br />

Ausschüsse bestellt. Der Wahlvorschlag der ÖVP liegt diesem Protokoll bei und bildet einen<br />

wesentlichen Bestandteil desselben.<br />

4. Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2010 –Beratung und Beschluss<br />

Es fand bereits eine Vorbesprechung im Beisein von Bgm. Berger Gerhard, AL Hintermaier Josef,<br />

Buchhalterin Schrattenecker P<strong>am</strong>ela, Fraktionsobmann Kinz Hermann (ÖVP), GV Sperl Margarete<br />

(ÖVP) und Fraktionsobmann Prüwasser <strong>Johann</strong> (FPÖ) statt. An die Gemeinderäte wird eine<br />

Ges<strong>am</strong>tübersicht der Einnahmen und Ausgaben (OH und AOH), der Vermögens- und<br />

Schuldenrechnung sowie Abweichungen gegenüber dem Voranschlag ausgegeben. Schrattenecker<br />

P<strong>am</strong>ela liest die Jahresergebnisse wie folgt vor.<br />

Ges<strong>am</strong>teinnahmen OH € 3.001.036,33<br />

Ges<strong>am</strong>tausgaben OH € 3.278.835,09<br />

Soll-Abgang OH € 277.798,76<br />

Ges<strong>am</strong>teinnahmen AOH € 1.165.134,93<br />

Ges<strong>am</strong>tausgaben AOH € 806.696,83<br />

Soll-Überschuss AOH € 358.438,10<br />

Vermögen insges<strong>am</strong>t € 11.769.883,49<br />

Schulden insges<strong>am</strong>t € 3.855.057,29<br />

Weiters werden die Abweichungen über € 2.000,00 und mehr als 5% gegenüber dem Voranschlag<br />

vollinhaltlich vorgelesen. GV Feichtenschlager fragt warum bei der Kostenstelle 1 814000 729900<br />

(Vergütungen Winterdienst) im VA nichts veranschlagt wurde. Frau Schrattenecker antwortet, dass<br />

diese Kostenstelle neu angelegt wurde und die VA-Summe (€ 21.100,00) unter 1 611000 729900<br />

veranschlagt war. GV Kinz fragt, ob die Ausspeisung kostendeckend geführt wird. Lt. AL<br />

Hintermaier soll die Ausspeisung kostendeckend geführt werden. Wenn Erhöhungen der Beiträge<br />

notwendig sind, wird dies bei der RA-Prüfung sicher seitens der BH angezeigt. <strong>GR</strong> Prüwasser fragt<br />

nach, ob bezüglich Zinszuschüsse seitens der Gemeinde Mettmach (wie bei RA-Besprechung <strong>am</strong><br />

09.02.<strong>2011</strong> vereinbart) nachgefragt wurde. Lt. AL Hintermaier muss dies seinerseits noch abgeklärt<br />

werden. GV Kinz fragt nach, was mit Bauhofpersonaleinsatz gemeint ist. Frau Schrattenecker<br />

antwortet, dass es sich hierbei um die Arbeitsleistungen der Bauhofmitarbeiter handelt, welche für<br />

den jeweiligen Bereich (Ortsplatz, Obereck 48 etc.) geleistet werden. GV Kinz fragt, ob in diesem<br />

Schuldenstand auch die Schulden der KG enthalten sind bzw. wie sich die Schulden<br />

zus<strong>am</strong>mensetzen. Frau Schrattenecker antwortet, dass bei dem oben angeführten Schuldenstand die<br />

Schulden der KG nicht enthalten sind. Betreff der genauen Zus<strong>am</strong>mensetzung der Schulden wird<br />

von Frau Schrattenecker eine detaillierte Aufstellung an GV Kinz, GV Sperl und GV Nagl per Email<br />

(<strong>am</strong> nächsten Arbeitstag) übermittelt. Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden fasst der <strong>GR</strong> in offener Abstimmung durch Erheben der Hand<br />

folgenden einstimmigen<br />

Beschluss:<br />

Seite 4 von <strong>12</strong>


Der Rechnungsabschluss 2010 wird vollinhaltlich zur Kenntnis vorgenommen. Eine<br />

Ges<strong>am</strong>taufstellung des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes, der Vermögens- und<br />

Schuldenrechnung sowie der Abweichungen liegt diesem Protokoll bei und bildet einen<br />

wesentlichen Bestandteil desselben.<br />

5. Änderung ÖEK und Flächenwidmungsplanänderung bzgl. Windräder; SUP-Verfahren<br />

– Beratung und Beschluss<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass bereits einige Male im Gemeinderat das Thema „Windräder“<br />

diskutiert wurde. Es waren bei der <strong>GR</strong>-<strong>Sitzung</strong> im Dezember 2010 die Befürworter bzw. Gegner der<br />

Windräder anwesend, um ihre Argumente kundzumachen. Weiters trägt der Vorsitzende alle<br />

vorliegenden negativen und positiven <strong>St</strong>ellungnahmen der zuständigen Behörden vor. Er merkt auch<br />

an, dass noch zahlreiche Schreiben von Bewohnern aus <strong>St</strong>. <strong>Johann</strong> bzw. Umgebung vorliegen,<br />

welche gegen die Errichtung der Windräder sind. Er liest ein Schreiben diesbezüglich vor. Weiters<br />

wird noch ein Schreiben von Landesrat Anschober Rudi vorgetragen. Der Vorsitzende merkt an,<br />

dass z.B. bei einer Baugrundumwidmung keine Umwidmung erfolgt, sobald eine negative<br />

<strong>St</strong>ellungnahme vorliegt. In diesem Fall liegen mehrere negative <strong>St</strong>ellungnahmen vor und es soll<br />

trotzdem zu einer Umwidmung kommen. Der Vorsitzende findet, dass teilweise mit zweierlei Maß<br />

gemessen wird. GV Nagl merkt an, dass er sich ausführlich mit den vorliegenden Unterlagen befasst<br />

hat. Für GV Nagl überwiegen die positiven Aspekte. Er findet, dass eine Verlärmung bzw.<br />

Minderung des Erholungswertes nicht vorliegt. GV Forstenpointner wirft ein, dass sich jeder seine<br />

persönliche Meinung bilden soll bzw. bereits gebildet hat. <strong>GR</strong> Pumberger merkt an, dass einige<br />

Bewohner der Ortschaft Frauschereck bereits über Lärmbelästigung durch das bestehende Windrad<br />

klagen. <strong>GR</strong> Prüwasser fragt wie die Abstimmung in den anderen Gemeinden ausgegangen ist. Laut<br />

Vorsitzendem wurde in Pöndorf knapp positiv entschieden ebenso in Lohnsburg. GV Sperl ist<br />

ebenfalls für eine rasche Abstimmung und befürwortet die Produktion von Alternativenergie. <strong>GR</strong><br />

Grubmüller fragt, wieviele Karten bei der Meinungsumfrage der SPÖ abgegeben wurden. Lt. GV<br />

Forstenpointner wurden 19 positive und 18 negative <strong>St</strong>ellungnahmen abgegeben. Das Interesse der<br />

Gemeindebevölkerung hält sich in Grenzen. Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.<br />

Der Vorsitzende beantragt, dass die Abstimmung in diesem Fall geheim erfolgen soll. Dies<br />

wird einstimmig beschlossen.<br />

Der Vorsitzende teilt das Ergebnis der geheimen Abstimmung (lt. beiliegender Abstimmungszettel)<br />

wie folgt mit:<br />

Beschluss:<br />

Die Änderung ÖEK und Flächenwidmungsplanänderung betreff Windräder wird mit 18 JA<br />

und 7 NEIN <strong>St</strong>immen genehmigt.<br />

6. Änderung des ÖEK 2.2 inkl. FWP-Änderung 3.5 (Baugründe Kraus) – Beratung und<br />

Beschluss<br />

Der Vorsitzende trägt das Ansuchen betreff der geplanten Änderung vor. Ebenso die positiven<br />

<strong>St</strong>ellungnahmen vom Land Oö. und der Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft. AL Hintermaier<br />

zeigt die geplante Änderung <strong>am</strong> Lageplan. Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden fasst der <strong>GR</strong> in offener Abstimmung durch Erheben der Hand<br />

folgenden einstimmigen<br />

Seite 5 von <strong>12</strong>


Beschluss:<br />

Die Änderung ÖEK 2.2 inkl. FWP-Änderung 3.5 (Baugründe Kraus) wird genehmigt.<br />

7. Rodung und Geländekorrektur auf Parz. 42/1 (alter Bauhof), KG <strong>St</strong>. <strong>Johann</strong> –<br />

Beratung und Beschluss<br />

Der Vorsitzende trägt das Ansuchen an die Bezirkshauptmannschaft Braunau Abteilung Forst und<br />

Naturschutz betreff der geplanten Änderung vor. Ebenso die <strong>St</strong>ellungnahme vom angrenzenden<br />

Grundbesitzer Feichtenschlager Anton (Mitterecker). Der Vorsitzende teilt mit, dass die geplante<br />

Rodung vor Ort mit den anderen Fraktionsobmännern/frauen begutachtet wurde. GV Kinz fragt, wie<br />

es bei der geplanten Änderung wasserrechtlich ausschaut, da in unmittelbarer Nähe das<br />

Wasserschutzgebiet beginnt. Lt. Vorsitzendem waren Herr Kölbinger (Forstabteilung) und Herr<br />

Reschenhofer (Naturschutzabteilung) vor Ort und haben in die Pläne Einsicht genommen. Es wurden<br />

keine Einwände eingebracht. GV Sperl befürwortet die geplante Rodung bzw. Aufschotterung für<br />

neue Parkplätze, möchte jedoch unbedingt eine Abklärung betreff Wasserschutzgebiet. Ihrem<br />

Wissen nach wollte Feichtenschlager Anton in diesem Bereich vor einigen Jahren einen Weg<br />

aufschottern, dies wurde aber aufgrund des Wasserschutzgebietes abgelehnt. Außerdem verläuft in<br />

diesem Bereich ein Rohr, wo <strong>St</strong>romleitungen zu sehen sind. GV Sperl fragt, ob jemand Bescheid<br />

weiß, um welche Leitungen es sich handelt. Lt. Bauhofmitarbeiter Bogner (Zuhörer) handelt es sich<br />

um eine „aufgelassene“ <strong>St</strong>romleitung. GV Sperl fragt, ob der Weg noch Gemeindegrund ist. Lt.<br />

Vorsitzendem befindet sich dieser im Gemeindeeigentum. GV Sperl fragt, betreff der geplanten<br />

Vorgangsweise bei der Rodung. Sie befürwortet, dass die unteren Baumreihen als <strong>St</strong>ütze für die<br />

Böschung dienen und Querreihen aus Bäumen bzw. im unteren Bereich <strong>St</strong>eine als sichere<br />

Halterungen befestigt werden. Weiters befürwortet sie die Montage eines Schrankes, d<strong>am</strong>it nicht<br />

unerlaubt Material abgeladen werden kann. GV Feichtenschlager fragt, ob bereits eine<br />

Kostenschätzung zu diesem Vorhaben vorliegt. Lt. Vorsitzendem wird das Material zum Anschütten<br />

kostenlos von Fa. Feßl geliefert. Ebenso ist das Planieren des abgeladenen Materials durch Fa. Feßl<br />

kostenlos. GV Sperl fragt, ob Drainagen notwendig sind. Der Vorsitzende antwortet, dass keine<br />

Drainagen verlegt werden müssen, sondern beim bestehenden Ablauf muss ein Versickerungsbecken<br />

errichtet werden. Das Material für die Errichtung des Beckens muss seitens der Gemeinde getragen<br />

werden. Seitens des Gewässerbezirks werden 1-2 Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt. GV Nagl<br />

meint, dass die Vorteile bei diesem geplanten Projekt überwiegen, jedoch findet er eine Abstimmung<br />

schwierig, solange keine Kostenschätzung vorliegt.<br />

Der Vorsitzende meint, dass es sich um keinen großen Kostenaufwand handeln kann, da auch der<br />

bestehende Holzbestand veräußert wird. Das Anschütten erfolgt ohne Kosten seitens der Fa. Feßl,<br />

die Rodung muss mit dem Harwester erfolgen und wird wahrscheinlich einen Gewinn von ca. €<br />

1.500,-- bis 2.000,-- durch den Verkauf des Holzes ergeben. <strong>GR</strong> Prüwasser wirft ein, dass er den<br />

geplanten Parkplatz nicht als geeignet sieht. Es folgt eine Diskussion über die Notwendigkeit bzw.<br />

Sinnhaftigkeit des geplanten Parkplatzes. GV Forstenpointner merkt an, dass im Zuge des geplanten<br />

Projektes in erster Linie auch die Lagerfläche des alten Bauhofes vergrößert wird. <strong>GR</strong> Prüwasser<br />

sieht auch Zweifel betreff der geplanten Rodung im Zus<strong>am</strong>menhang mit Windschäden beim<br />

Waldbestand von Feichtenschlager Anton. GV Kinz bringt nochmal vor, dass unbedingt noch das<br />

Thema „Wasserschutzgebiet“ bzw. „Wasserrecht“ abgeklärt werden muss. Der Vorsitzende schlägt<br />

vor, die Abstimmung unter Vorbehalt betreff Abklärung Wasserschutzgebiet bzw. Wasserrecht<br />

durchzuführen. Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden fasst der <strong>GR</strong> in offener Abstimmung durch Erheben der Hand<br />

folgenden [mit einem <strong>St</strong>immverhältnis 20:5 (ges<strong>am</strong>te FPÖ dagegen, <strong>GR</strong> Lenerth, SPÖ, Endhaltung)]<br />

Beschluss:<br />

Seite 6 von <strong>12</strong>


Die Rodung und Geländekorrektur auf Parz. 42/1 (alter Bauhof), KG <strong>St</strong>. <strong>Johann</strong> wird unter<br />

Vorbehalt der Abklärung betreff Wasserschutzgebiet bzw. Wasserrecht genehmigt.<br />

8. Bestandsvertrag zw. KG und Gemeinde – Beratung und Beschluss<br />

AL Hintermaier trägt den Bestandsvertrag (Kopie liegt diesem Protokoll bei) vollinhaltlich vor. Es<br />

ergibt sich ein monatlicher Mietzins in der Höhe von € 2.353,-- zuzgl. 20% U<strong>St</strong>. rückwirkend<br />

per 01.06.2010. GV Sperl fragt, ob die AfA-Bemessungsgrundlage in der Höhe von 1,5 % in diesem<br />

Fall gerechtfertigt ist, ohne dass der Gemeinde Probleme mit dem Finanz<strong>am</strong>t entstehen. Lt. AL<br />

Hintermaier wurde dieser Vertrag von einem Rechtsanwalt erstellt. Es folgt eine kurze Diskussion ab<br />

wann (10 oder 15 Jahre) der Gemeindebau von der KG in das Eigentum der Gemeinde übergehen<br />

kann. Der Vorsitzende merkt an, dass das Modell “KG“ steuerrechtlich sehr umstritten ist. Es folgen<br />

keine weiteren Wortmeldungen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden fasst der <strong>GR</strong> in offener Abstimmung durch Erheben der Hand<br />

folgenden einstimmigen<br />

Beschluss:<br />

Der vollinhaltlich vorgetragene Bestandsvertrag zwischen KG und Gemeinde wird mit einem<br />

monatlichen Mietzins von € 2.353,-- zuzgl. 20 % U<strong>St</strong>. rückwirkend per 01.06.2010 beschlossen.<br />

9. Mietvertrag zw. Gemeinde und Dr. Wöran – Beratung und Beschluss<br />

AL Hintermaier trägt den Mietvertrag (Kopie liegt diesem Protokoll bei) vollinhaltlich vor. Es ergibt<br />

sich ein monatlicher Mietzins in der Höhe von € <strong>45</strong>0,-- zuzgl. 20% U<strong>St</strong>. Weiters ergeben sich<br />

Betriebskosten-Vorauszahlungen in der Höhe von € 150,-- zuzgl. 20% U<strong>St</strong>. (bis zur ersten BK-<br />

Abrechnung per 31.<strong>12</strong>.2010 spätestens <strong>am</strong> 30.06.<strong>2011</strong>). <strong>GR</strong> Prüwasser fragt betreff Abrechnung des<br />

<strong>St</strong>romverbrauchs. Lt. AL Hintermaier rechnet Dr. Wöran direkt mit der Energie AG. ab. Es muss bei<br />

der Berechnung der Betriebskosten der Anteil der Mutterberatung bzgl. des <strong>St</strong>romverbrauch<br />

berücksichtigt werden. GV Feichtenschlager fragt, wie der monatliche Mietzins errechnet wurde. AL<br />

Hintermaier antwortet, dass Dr. Wöran eine Hauptmietzinsvorauszahlung in der Höhe von € 37.800,-<br />

- zuzgl. 20% Ust. aufgerechnet auf 7 Jahre tätigen wird (lt. Vereinbarung vor Baubeginn). GV<br />

Feichtenschlager meint, dass der monatliche Mietzins relativ billig ist. GV Sperl fragt, ob die<br />

Hauptmietzinsvorauszahlung seitens Dr. Wöran bereits getätigt wurde. Lt. AL Hintermaier muss<br />

dies erst nach dem Beschluss vorgeschrieben wurde. GV Sperl kritisiert den sehr späten Zeitpunkt<br />

der Vorschreibung – erst 1 ½ Jahre nach Bezug der Praxis. Diese Kritik findet allgemeine<br />

Zustimmung. Es folgt eine kurze Diskussion betreff Notwendigkeit Vertragsabschlüsse. <strong>GR</strong><br />

Hofmann fragt, welche Konsequenzen eintreten, wenn der Mietvertrag von Dr. Wöran innerhalb der<br />

7 Jahre (für welche die Mietvorauszahlung getätigt wird) aufgelöst wird. Lt. AL Hintermaier muss<br />

dann eine Rückzahlung erfolgen. GV Sperl und GV Feichtenschlager fragen betreff Indexsteigerung<br />

innerhalb der 7 Jahre nach. AL Hintermaier trägt diesbezüglich einen Auszug aus dem Mietvertrag<br />

nochmals vor. GV Sperl fragt, ob eine Kündigung bei einem unbefristeten Mietvertrag möglich<br />

wäre. AL Hintermaier trägt nochmals einen Auszug aus dem Mietvertrag vor. GV Forstenpointner<br />

meint, dass der Vertrag sicher ordnungsgemäß aufgesetzt wurde, jedoch ist der Zeitpunkt des<br />

Vertragsabschlusses unverantwortlich. Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden fasst der <strong>GR</strong> in offener Abstimmung durch Erheben der Hand<br />

folgenden einstimmigen<br />

Seite 7 von <strong>12</strong>


Beschluss:<br />

Der vollinhaltlich vorgetragene Mietvertrag zwischen Gemeinde und Dr. Wöran wird<br />

beschlossen.<br />

10. Grundsatzbeschluss für Ausnahmen von Aufschließungsbeiträgen – Beratung und<br />

Beschluss<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass vor 10 Jahren eine Anzahl von Baugründen „stillgelegt“ wurden, d.h.<br />

dass für diese keine Aufschließungsbeiträge zu zahlen waren. Diese Frist ist nun abgelaufen. Es<br />

liegen 6 Anträge vor, welche nochmal eine <strong>St</strong>illlegung der Baugründe für 10 Jahre beantragen. <strong>GR</strong><br />

<strong>St</strong>rasser wirft ein, dass er gegen eine <strong>St</strong>illlegung ist. GV Kinz fragt mit welcher Begründung. <strong>GR</strong><br />

<strong>St</strong>rasser antwortet, dass eine nochmalige Bewilligung einer <strong>St</strong>illlegung von 10 Jahren für alle,<br />

welche die Aufschließungsbeiträge nach der abgelaufen Frist ordnungsgemäß bezahlt haben, schwer<br />

zu begründen sein wird. Der Vorsitzende merkt an, dass bei der nächsten ÖEK-Änderung in ca. 8<br />

Jahren sicher die Frage gestellt wird, warum Baugründe benötigt werden, wenn es eine Anzahl von<br />

stillgelegten Baugründen im Ort gibt. <strong>GR</strong> Prüwasser äußert sich ebenfalls gegen eine nochmalige<br />

<strong>St</strong>illlegung. Es folgt eine kurze Diskussion. AL Hintermaier trägt die N<strong>am</strong>en der Antragsteller für<br />

eine nochmalige <strong>St</strong>illlegung vor. GV Sperl fragt, ob diese Baugründe rückgewidmet werden können.<br />

Lt. Vorsitzendem wurde eine Rückwidmung bereits angeregt. Dies ist jedoch nicht mehr möglich, da<br />

durch die Rückwidmungen Baulücken entstehen würden. Es folgt nochmal ein kurzer<br />

Meinungsaustausch. Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden fasst der <strong>GR</strong> in offener Abstimmung durch Erheben der Hand<br />

folgenden [mit einem <strong>St</strong>immverhältnis 23:2 (2 x Endhaltung durch Murauer Alexander, SPÖ und<br />

H<strong>am</strong>merer Franz, ÖVP)]<br />

Beschluss:<br />

Der Grundsatzbeschluss für Ausnahmen von Aufschließungsbeiträgen wird abgelehnt. Es gibt<br />

kein nochmalige <strong>St</strong>illlegung für weitere 10 Jahre.<br />

<strong>12</strong>. Protokoll des Prüfungsausschusses vom 10.02.<strong>2011</strong> – zur Kenntnisnahme<br />

Der Vorsitzende liest das Protokoll über die Prüfungsausschusssitzung vom 11.02.<strong>2011</strong> betreff<br />

Überprüfung Rechnungsabschluss 2010 vollinhaltlich vor. GV Sperl merkt an, dass bei diesem<br />

hohen Schuldenstand unbedingt der Sparstift (z.B. vorübergehende <strong>St</strong>reichung Förderung<br />

Heizanlagen) angesetzt werden muss. GV Sperl merkt weiters an, dass man sich betreff WV<br />

Schlagereck – neue Leitungen Gedanken für die Zukunft machen muss.. Der Vorsitzende antwortet,<br />

dass im MFP <strong>2011</strong> für die WV Schlagereck bereits € <strong>12</strong>0.000,-- veranschlagt sind, da diese<br />

Erneuerung sicher in den nächsten Jahren anfallen wird. Bei den Leitungen sind im Durchschnitt 2-3<br />

Reparaturen pro Jahr notwendig und da diese bereits seit den 60er Jahren bestehen, wird eine totale<br />

Erneuerung unausbleiblich sein. GV Kinz fragt, wieviele Mitglieder bei der WV Schlagereck sind.<br />

Lt. AL Hintermaier 27 oder 28 Haushalte. GV Sperl fragt, seit wann sich die WV Schlagereck im<br />

Besitz der Gemeinde befindet. Der Vorsitzende antwortet, dass dies früher auch eine<br />

Wassergenossenschaft war und vor einigen Jahren (der genaue Zeitpunkt ist im Moment nicht<br />

bekannt) von der Gemeinde übernommen wurde. GV Kinz fragt, ob die Instandhaltung der WV<br />

Schlagereck von der Gemeinde getragen werden muss. Lt. Vorsitzendem muss die Instandhaltung<br />

von der Gemeinde getragen werden, da sich die WV Schlagereck im Besitz der Gemeinde befindet.<br />

Seite 8 von <strong>12</strong>


Frau Schrattenecker teilt mit, dass bei der WV Schlagereck eine Anschlussgebühr von ca. € 2.500,--<br />

zu entrichten ist und der Wasserpreis pro m³ im Moment € 1,10 inkl. beträgt.<br />

Betreff Sparmaßnahmen merkt der Vorsitzende an, dass im Bereich der Schulaufsicht z.B. eine ca.<br />

50% Einsparung erfolgt ist. GV Forstenpointner fordert die anwesenden Gemeinderäte auf, bei Ideen<br />

zu Einsparungen (auch im kleinen Bereich) diese kundzutun. Es folgen keine Wortmeldungen.<br />

Das Protokoll der Prüfungsausschusssitzung liegt diesem Protokoll bei und bildet einen wesentlichen<br />

Bestandteil.<br />

13. Dringlichkeitsantrag – Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Parzellen<br />

2408/3, 2408/1 und 2408/2 – Beratung und Beschluss<br />

Der Vorsitzende trägt das Ansuchen betreff der geplanten Änderung (im Bereich Guggenberger<br />

Sieglinde, Scherfeck) vor. AL Hintermaier zeigt die geplante Änderung <strong>am</strong> Lageplan. Der<br />

Vorsitzende teilt mit, dass ca. 700 m² der Baulandwidmung aus der Parzelle 2408/3 in die Parzelle<br />

2408/2 verschoben werden sollen. Zusätzlich soll die Baulandwidmung auf Parzelle 2408/2 um bis<br />

zu 300 m² erweitert werden. Weiters teilt er mit, dass er die geplante Änderung nach einem<br />

Lokalaugenschein unbedingt befürworte, da es keine negativen Argumente für die geplante FWP-<br />

Änderung gibt. Es folgen keine Wortmeldungen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden fasst der <strong>GR</strong> in offener Abstimmung durch Erheben der Hand<br />

folgenden einstimmigen<br />

Beschluss:<br />

Die Flächenwidmungsplanänderung im Bereich der Parzellen 2408/3, 2408/1 und 2408/2 wird<br />

beschlossen.<br />

14. Dringlichkeitsantrag – Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes im Bereich der<br />

Parzelle 3648/1 – Beratung und Beschluss<br />

Der Vorsitzende trägt das Ansuchen betreff der geplanten Änderung (Mairleitner Helmut, <strong>St</strong>raß -<br />

Richtung Golfplatz auf rechter Seite) vor. AL Hintermaier zeigt die geplante Änderung <strong>am</strong><br />

Lageplan. Lt. AL muss die Arrondierungsfläche im ÖEK geändert werden und dann kann die FWP-<br />

Änderung beantragt werden. Es folgt eine kurze Diskussion über die Lage. Es folgen keine weiteren<br />

Wortmeldungen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden fasst der <strong>GR</strong> in offener Abstimmung durch Erheben der Hand<br />

folgenden einstimmigen<br />

Beschluss:<br />

Die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes im Bereich der Parzelle 3648/1 wird<br />

beschlossen.<br />

15. Dringlichkeitsantrag – ÖVP - Antrag der Landjugend für die zur Verfügungsstellung<br />

des alten Musikprobelokales im Schulzentrum inkl. Übernahme der Betriebskosten –<br />

Beratung und Beschluss<br />

Seite 9 von <strong>12</strong>


GV Kinz teilt mit, dass bereits im Juni 2010 ein Ansuchen der Landjugend an die Gemeinde gestellt<br />

wurde betreff der zur Verfügungstellung eines Raumes. Da bis dato keine Reaktion seitens der<br />

Gemeindevertretung gekommen ist, wurde ein Dringlichkeitsantrag seitens der ÖVP gestellt. GV<br />

Kinz möchte die jüngsten Mitglieder der Landjugend (ab 14 Jahren) nicht zum Besuch eines<br />

Gasthauses animieren und befürwortet daher unbedingt, dass seitens der Gemeinde der alte<br />

Musikproberaum im Bereich Schulzentrum zur Verfügung gestellt wird. Der Vorsitzende antwortet,<br />

dass der Gemeinderat im Mai 2010 einen Grundsatzbeschluss betreff Errichtung eines Jugendtreffs<br />

beschlossen hat und die Räumlichkeiten des alten Musikproberaumes bei Genehmigung des<br />

Jugendtreff für dieses vorgesehen wären. Weiters teilt er mit, dass dieser Raum auch im Notfall für<br />

die 3. Kindergartengruppe reserviert werden muss und erläutert dies wie folgt: Der Raum in der<br />

Volksschule, wo sich derzeit die 3. Kindergartengruppe befindet, ist nur bis 2010/<strong>2011</strong> bewilligt,<br />

außerdem möchte die Volksschule den Raum wieder für den Eigenbedarf nutzen. Der Vorsitzende<br />

möchte jedoch unbedingt die Weiterbenutzung des Raumes in der Volksschule durchbringen, da<br />

dieser für die Benützung als Kindergartengruppenraum mit Unkosten in der Höhe von ca. € 28.000,-<br />

umgebaut wurde. Lt. Vorsitzendem gibt es in der Volksschule 2 Computerräume, welche nicht<br />

zweckmässig genützt werden. Er wird ein Gespräch mit den Verantwortlichen der VS führen, ob<br />

nicht diese Räume als weitere Klassenräume genutzt werden können, um die Erhaltung des 3.<br />

Kindergartengruppenraumes zu sichern. Ebenso muss - wenn eine Verlängerung der Bewilligung<br />

seitens des Landes nicht erfolgt - eine neue Räumlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Weiters<br />

teilt der Vorsitzende mit, dass nach Begutachtung durch das Land (Mag. Brauner) der alte<br />

Musikproberaum auch ideal als Jugendtreff geeignet wäre. Laut Vorsitzendem kann er sich eine<br />

gemeins<strong>am</strong>e Nutzung des Musikproberaumes durch Landjugend und Jugendtreff vorstellen, da diese<br />

sicher zu unterschiedlichen Zeiten anwesend sein werden. GV Sperl merkt betreff Jugendtreff an: Im<br />

Mai 2010 wurde ein Grundsatzbeschluss betreff Errichtung eines Jugendtreff beschlossen. Zu<br />

diesem Zeitpunkt wurde von einer 80% Förderung ausgegangen. Tatsächlich werden 20% gefördert.<br />

Weiters erläutert sie die Kosten betreff Betreuungskosten beim Jugendtreff bzw. die Jahresausgaben.<br />

GV Sperl merkt an, dass sich die Bevölkerung unter „Jugendtreff“ eine Organisation für Jugendliche<br />

vorstellt und nicht wie geplant für Hauptschüler ab 11 Jahren. Lt. GV Sperl hat die JVP eine<br />

Umfrage bei den Jugendlichen betreff Interessen bzw. Freizeit durchgeführt. Bei dieser Umfrage war<br />

das Resultat, dass die Jugendlichen kein Veranstaltungszentrum mit Aufsicht wollen. Außerdem ist<br />

sie der Meinung, dass durch die Einführung eines Jugendtreffs (ab Hauptschulalter) den Eltern nicht<br />

die Erziehung abgenommen bzw. beeinflusst werden soll. GV Forstenpointner merkt an, dass die<br />

Landjugend sicher einen Großteil der Jugendlichen abdeckt. Jedoch sollen auch andere<br />

Möglichkeiten für die Jugend geboten werden. GV Forstenpointner trägt nochmals die Daten (<strong>St</strong>and<br />

Mai 2010) betreff Schaffung Jugendtreff vor (veranschlagte Investitionssumme: € 10.000,-- im MFP<br />

<strong>2011</strong>). Er befürwortet intensiv die Errichtung eines Jugendtreffs, da nicht jeder Jugendliche bei<br />

einem Verein integriert ist bzw. dabei sein will. GV Sperl wirft ein, dass bei Nutzung des Raumes<br />

durch die Landjugend keine Reinigungskosten, Betreuungskosten, usw. anfallen. Sie bezweifelt,<br />

dass eine Doppelbenutzung des Raumes funktioniert. GV Forstenpointner merkt an, dass es für<br />

diesen Zweck eine Hausordnung geben muss. Lt. GV Forstenpointner fragen die Leute, wie es im<br />

Verlauf des Projektes Jugendtreff aussieht. Aus seiner Sicht besteht also Interesse bei der<br />

Bevölkerung in Hinsicht auf das Projekt. Der Vorsitzende merkt an, wenn seitens des Landes Oö.<br />

keine Finanzzusage kommt, kann die Gemeinde als Abgangsgemeinde das Projekt sowieso nicht<br />

verwirklichen. Es folgt eine kurze Diskussion. <strong>GR</strong> Prüwasser ist der Meinung, dass der alte<br />

Musikproberaum nur durch 1 Verein genutzt werden kann. GV Forstenpointner teilt mit, dass wir<br />

bereits vom Land Oö. (Mag. Hummer) € 1.910,-- für die Errichtung des Jugendtreff erhalten haben.<br />

Ebenso wurden € 1.000,-- seitens der Vereine aus dem Gewinn bei der Gemeindeeröffnung<br />

gespendet. Es folgt ein Meinungsaustausch über die Benutzung eines Raumes durch 2 Vereine bzw.<br />

die Nutzung der Turnhallen. GV Sperl schlägt nochmals vor, dass die Landjugend den alten<br />

Musikproberaum erhält und das Jugendtreff – wenn SErrichtung durch Finanzierung seitens des<br />

Landes zustande kommt – in einem „leerstehenden“ Raum in der Volksschule eingerichtet wird. Der<br />

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Vorsitzende und GV Forstenpointner sind strikt gegen diesen Vorschlag. GV Sperl hebt hervor, dass<br />

die Landjugend innerhalb kurzer Zeit bereits einen hohen Mitgliederstand hat und daher dringend<br />

eigene Räumlichkeiten benötigt. Landjugendmitglied Sperl Christoph (Zuhörer) bezweifelt ebenfalls<br />

die gemeins<strong>am</strong>e Nutzung (Schäden an Einrichtung, Lagerung von Eigentum Landjugend usw.). <strong>GR</strong><br />

Murauer meint, man soll den Jugendlichen die Chance geben, zu zeigen, ob die Nutzung durch 2<br />

Vereine nicht doch funktioniert. GV Sperl, GV Kinz und <strong>GR</strong> Prüwasser sind der Meinung, dass in<br />

der heutigen <strong>Sitzung</strong> unbedingt ein Grundsatzbeschluss für die Nutzung des Raumes durch die LJ<br />

erfolgen soll. Es folgt eine Diskussion über einen Grundsatzbeschluss zur Nutzung durch die<br />

Landjugend. <strong>GR</strong> Lenerth ist der Meinung, man soll der Landjugend den Raum vorrübergehend zur<br />

Verfügung stellen. Wenn die Errichtung des Jugendtreffs Realität wird, muss eine neue<br />

Vereinbarung zwischen Landjugend und Jugendtreff getroffen und im Gemeinderat beschlossen<br />

werden. Der Vorsitzende wirft ein, wie es mit der Band „Supervision“ aussieht, welche den<br />

Musikproberaum im Moment als Proberaum benutzt. Er fragt GV Sperl ob sie Rücksprache mit<br />

„Supervision“ gehalten habe betreff der Neuvergabe des Raumes. Es folgt diesbezüglich eine<br />

Diskussion zwischen GV Sperl und dem Vorsitzendem. Laut Meinung GV Sperl muss<br />

„Supervision“ innerhalb einer festgelegten Frist den Raum räumen. GV Forstenpointner schlägt vor,<br />

heute einen Grundsatzbeschluss zur vorübergehenden Nutzung des Raumes durch die LJ zu<br />

beschließen. Wenn die Errichtung des Jugendtreffs Realität wird, muss erneut eine Regelung betreff<br />

der Nutzung durch Landjugend und Jugendtreff vereinbart werden.<br />

Der Vorsitzende fasst die Daten für den Beschluss nochmals wie folgt zus<strong>am</strong>men:<br />

- vorübergehende Nutzung des alten Musikproberaumes durch die Landjugend<br />

- Band „Supervision“ muss innerhalb einer festgelegten Frist den Raum räumen<br />

- bei Errichtung des Jugendtreffs (Finanzzusage seitens des Land Oö) Regelung für<br />

gemeins<strong>am</strong>e Nutzung durch Landjugend und Jugendtreff<br />

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden fasst der <strong>GR</strong> in offener Abstimmung durch Erheben der Hand<br />

folgenden einstimmigen<br />

Beschluss:<br />

Es wird ein Grundsatzbeschluss für die Nutzung des alten Musikproberaumes durch die<br />

Landjugend beschlossen. Mit dem Vorbehalt, dass bei der Errichtung eines Jugendtreffs eine<br />

Vereinbarung zwischen Landjugend und Jugendtreff für die gemeins<strong>am</strong>e Benutzung des<br />

Raumes getroffen werden muss.<br />

16. Allfälliges<br />

GV Sperl teilt mit, dass <strong>am</strong> Freitag 11. März um 19:30 in der „Sepp Öller“ Sporthalle in<br />

Mattighofen die „Siegerehrung der TIPS-Blumenschau“ stattfindet. Es sind 2 Preisträger aus Saiga<br />

Hans vertreten.<br />

GV Feichtenschlager fragt, ob bereits Kosten für die Planung der AULA Hauptschule (Plankosten,<br />

Architektenhonorar etc.) entstanden sind. Laut Vorsitzendem sind bis dato keine Kosten entstanden.<br />

GV Forstenpointer fordert alle Mitglieder des Gemeinderates auf, sich Gedanken zu machen, welche<br />

Veranstaltungen im Sinne „ F<strong>am</strong>ilienfreundliche Gemeinde“ gemeins<strong>am</strong> überparteilich veranstaltet<br />

werden könnten.<br />

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AL Hintermaier trägt den Voranschlagsbericht <strong>2011</strong> von der BH Braunau dem Gemeinderat zur<br />

Kenntnisnahme vor. Der Voranschlagsbericht liegt diesem Protokoll bei und bildet einen<br />

wesentlichen Bestandteil desselben.<br />

<strong>GR</strong> Prüwasser fragt, ob der geplante <strong>St</strong>apler für den Bauhof bereits gekauft oder gemietet wurde.<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass bis dato keines von beidem zutrifft. <strong>GR</strong> Grubmüller fragt, wo der<br />

<strong>St</strong>apler steht. Der <strong>St</strong>apler steht beim Lagerhaus Mattighofen zum Service bzw. Überprüfung. Erst<br />

nach diesem Durchcheck werden Verhandlungen betreff Vermietung aufgenommen.<br />

<strong>GR</strong> Prüwasser fragt, wann die <strong>St</strong>raße Fischer asphaltiert wird. Lt. Vorsitzendem muss nochmals bei<br />

Herrn Froschauer Abteilung <strong>St</strong>raßenbau beim Land nachgefragt werden. Der Vorsitzende teilt <strong>GR</strong><br />

Prüwasser mit, dass dringend eine <strong>St</strong>raßenbausitzung einberufen werden soll. Es müssen alle <strong>St</strong>raßen<br />

befahren werden, d<strong>am</strong>it entschieden werden kann, welche <strong>St</strong>raßen mit den vorhandenen Geldmitteln<br />

saniert werden können.<br />

Ende: 22:<strong>45</strong> Uhr<br />

Schriftführer:<br />

Der Vorsitzende:<br />

........................................................ ............................................................<br />

(SPÖ)<br />

........................................................ ............................................................<br />

(ÖVP Vertreter)<br />

(FPÖ Vertreter)<br />

Es wird bestätigt, dass die Verhandlungsschrift bei der <strong>GR</strong> – <strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> _______________ aufgelegen ist<br />

und ___________ Einwände erhoben worden sind.<br />

......................................................................<br />

Der Bürgermeister<br />

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