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Produktsicherheit und Wettbewerb: Staatliche Verantwortung ...

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<strong>Produktsicherheit</strong> in Deutschland<br />

Abschnitt 2 -<br />

Inverkehrbringen <strong>und</strong><br />

Kennzeichnen von<br />

Produkten<br />

§ 4 Inverkehrbringen <strong>und</strong> Ausstellen<br />

§ 5 Besondere Pflichten für das Inverkehrbringen von<br />

Verbraucherprodukten<br />

§ 6 CE-Kennzeichnung<br />

§ 7 GS-Zeichen<br />

Abschnitt 3 -<br />

Überwachung des<br />

Inverkehrbringens von<br />

Produkten<br />

§ 8 Aufgaben <strong>und</strong> Befugnisse der zuständigen Behörden<br />

§ 9 Meldeverfahren<br />

§ 10 Veröffentlichung von Informationen<br />

24. Mai 2005<br />

Abschnitt 4 -<br />

Besondere Vorschriften<br />

§ 11 Zugelassene Stellen<br />

§ 12 Aufgaben der B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeitsschutz <strong>und</strong><br />

Arbeitsmedizin<br />

§ 13 Ausschuss für technische Arbeitsmittel <strong>und</strong><br />

Verbraucherprodukte<br />

25/69<br />

Matthias Honnacker

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