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Produktsicherheit und Wettbewerb: Staatliche Verantwortung ...

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<strong>Produktsicherheit</strong> in Deutschland<br />

Abschnitt 4 -<br />

Besondere Vorschriften<br />

§ 11 Zugelassene Stellen<br />

§ 12 Aufgaben der B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeitsschutz <strong>und</strong><br />

Arbeitsmedizin<br />

§ 13 Ausschuss für technische Arbeitsmittel <strong>und</strong><br />

Verbraucherprodukte<br />

Voraussetzung für Benennung ist ein Anerkennungsverfahren<br />

Auch Stellen aus EU/EWR<br />

Bekannt machen durch zuständige Behörde<br />

Kontrolle durch zuständige Behörde<br />

„Akkreditierungsverfahren“ durch „Anerkennungsverfahren“ ersetzt<br />

24. Mai 2005<br />

zuständige Behörde ist die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)<br />

45/69<br />

Matthias Honnacker

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