Frühjahr 2013 - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ...
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<strong>Amt</strong> für Ernährung, <strong>Landwirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Forsten</strong> Abensberg<br />
AELF Abensberg lag der Anteil der Online<br />
gestellten MFA bei 80 %. Falls bei<br />
der MFA-Online-Erfassung des eigenen<br />
Betriebes Fragen bzw. Unklarheiten<br />
bestehen, nehmen Sie bitte mit Ihrem<br />
Sachbearbeiter telefonisch Kontakt auf.<br />
Wir werden Sie auch heuer bei der Online-Antragstellung<br />
bestmöglich unterstützen!<br />
Stand der Reform der gemeinsamen<br />
Agrarpolitik (GAP) nach <strong>2013</strong><br />
Bisher wurde von den Regierungschefs<br />
der Mitgliedsländer lediglich der Finanzrahmen<br />
für die Förderperiode nach<br />
<strong>2013</strong> beschlossen (Kürzung der Finanzmittel<br />
um ca. 5 % bereits ab 2014).<br />
Dieser muss jedoch noch vom EU-<br />
Parlament am 13.03.<strong>2013</strong> bestätigt<br />
werden. Die inhaltlichen Änderungen<br />
werden aller Voraussicht nach erst ab<br />
dem Förderjahr 2015 für die Landwirte<br />
zum Tragen kommen. Über die Vorschläge<br />
der EU-Kommission vom<br />
12.10.2011 wird voraussichtlich am<br />
14.03.<strong>2013</strong> das Europäischen Parlament<br />
abstimmen, im Spätherbst <strong>2013</strong><br />
sollen die entsprechenden EU-<br />
Rechtsakte <strong>und</strong> Anfang 2014 die Mitgliedsstaaten<br />
ihre Durchführungsverordnungen<br />
erlassen.<br />
Im Folgenden werden die wesentlichen<br />
Inhalte des KOM-Vorschlages zur<br />
1. Säule (Betriebsprämie) kurz vorgestellt:<br />
1. Neuzuweisung von ZA<br />
- bisherige ZA verlieren ihre Gültigkeit<br />
2. Basisprämie<br />
- umfasst 70 % der EU-Direktzahlungsbeihilfe<br />
(Aktivierung der ZA<br />
nach dem bisherigen Verfahren)<br />
3. Greening (Durchführung von Ökologisierungsmaßnahmen)<br />
- ist verpflichtend für den Erhalt der<br />
Basisprämie<br />
- umfasst 30 % der EU-Direktzahlungsprämie<br />
- besteht aus folgenden Komponenten:<br />
Anbaudiversifizierung<br />
einzelbetrieblicher Erhalt des<br />
Dauergrünlandes<br />
Mindestanteil an Flächen für<br />
Umweltzwecke<br />
Freistellung vom Greening für<br />
- Ökobetriebe<br />
- bei Teilnahme an bestimmten Agrarumweltmaßnahmen<br />
- Betriebe in Natura 2000-Gebieten,<br />
die die Ziele des Natura-2000-<br />
Richtlinien einhalten<br />
- Teilnahme an Umweltzertifizierungsmaßnahmen<br />
- Kleinlandwirte<br />
4. Kürzung der Direktzahlungen (außer<br />
der Greening-Prämie) für Betriebe<br />
ab einem Prämienvolumen<br />
von über 150.000 €.<br />
5. Kleinlandwirteregelung<br />
- Pauschale jährliche Zahlung i.H.<br />
von ca. 1.000 €, die alle Direktzahlungen<br />
ersetzt <strong>und</strong> der Landwirt<br />
von Cross-Compliance <strong>und</strong><br />
Greening freigestellt ist.<br />
6. Junglandwirteregelung<br />
- Landwirte unter 40 Jahren erhalten<br />
für max. 5 Jahre seit Niederlassung<br />
einen 25 %-igen Zuschlag<br />
auf die Basisprämie für<br />
einen maximalen Flächenumfang<br />
zwischen 25 <strong>und</strong> 46 ha.<br />
Es kann davon ausgegangen werden,<br />
dass sich erst im Verlauf des Jahres<br />
2014 die konkreten Bestimmungen<br />
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