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Frühjahr 2013 - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ...

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<strong>Amt</strong> für Ernährung, <strong>Landwirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Forsten</strong> Abensberg<br />

AELF Abensberg lag der Anteil der Online<br />

gestellten MFA bei 80 %. Falls bei<br />

der MFA-Online-Erfassung des eigenen<br />

Betriebes Fragen bzw. Unklarheiten<br />

bestehen, nehmen Sie bitte mit Ihrem<br />

Sachbearbeiter telefonisch Kontakt auf.<br />

Wir werden Sie auch heuer bei der Online-Antragstellung<br />

bestmöglich unterstützen!<br />

Stand der Reform der gemeinsamen<br />

Agrarpolitik (GAP) nach <strong>2013</strong><br />

Bisher wurde von den Regierungschefs<br />

der Mitgliedsländer lediglich der Finanzrahmen<br />

für die Förderperiode nach<br />

<strong>2013</strong> beschlossen (Kürzung der Finanzmittel<br />

um ca. 5 % bereits ab 2014).<br />

Dieser muss jedoch noch vom EU-<br />

Parlament am 13.03.<strong>2013</strong> bestätigt<br />

werden. Die inhaltlichen Änderungen<br />

werden aller Voraussicht nach erst ab<br />

dem Förderjahr 2015 für die Landwirte<br />

zum Tragen kommen. Über die Vorschläge<br />

der EU-Kommission vom<br />

12.10.2011 wird voraussichtlich am<br />

14.03.<strong>2013</strong> das Europäischen Parlament<br />

abstimmen, im Spätherbst <strong>2013</strong><br />

sollen die entsprechenden EU-<br />

Rechtsakte <strong>und</strong> Anfang 2014 die Mitgliedsstaaten<br />

ihre Durchführungsverordnungen<br />

erlassen.<br />

Im Folgenden werden die wesentlichen<br />

Inhalte des KOM-Vorschlages zur<br />

1. Säule (Betriebsprämie) kurz vorgestellt:<br />

1. Neuzuweisung von ZA<br />

- bisherige ZA verlieren ihre Gültigkeit<br />

2. Basisprämie<br />

- umfasst 70 % der EU-Direktzahlungsbeihilfe<br />

(Aktivierung der ZA<br />

nach dem bisherigen Verfahren)<br />

3. Greening (Durchführung von Ökologisierungsmaßnahmen)<br />

- ist verpflichtend für den Erhalt der<br />

Basisprämie<br />

- umfasst 30 % der EU-Direktzahlungsprämie<br />

- besteht aus folgenden Komponenten:<br />

Anbaudiversifizierung<br />

einzelbetrieblicher Erhalt des<br />

Dauergrünlandes<br />

Mindestanteil an Flächen für<br />

Umweltzwecke<br />

Freistellung vom Greening für<br />

- Ökobetriebe<br />

- bei Teilnahme an bestimmten Agrarumweltmaßnahmen<br />

- Betriebe in Natura 2000-Gebieten,<br />

die die Ziele des Natura-2000-<br />

Richtlinien einhalten<br />

- Teilnahme an Umweltzertifizierungsmaßnahmen<br />

- Kleinlandwirte<br />

4. Kürzung der Direktzahlungen (außer<br />

der Greening-Prämie) für Betriebe<br />

ab einem Prämienvolumen<br />

von über 150.000 €.<br />

5. Kleinlandwirteregelung<br />

- Pauschale jährliche Zahlung i.H.<br />

von ca. 1.000 €, die alle Direktzahlungen<br />

ersetzt <strong>und</strong> der Landwirt<br />

von Cross-Compliance <strong>und</strong><br />

Greening freigestellt ist.<br />

6. Junglandwirteregelung<br />

- Landwirte unter 40 Jahren erhalten<br />

für max. 5 Jahre seit Niederlassung<br />

einen 25 %-igen Zuschlag<br />

auf die Basisprämie für<br />

einen maximalen Flächenumfang<br />

zwischen 25 <strong>und</strong> 46 ha.<br />

Es kann davon ausgegangen werden,<br />

dass sich erst im Verlauf des Jahres<br />

2014 die konkreten Bestimmungen<br />

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