PDF/3,87MB - Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg
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Anhang<br />
3. Anhang<br />
A. Allgemeine Angaben<br />
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des<br />
Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über<br />
die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute<br />
(RechKredV) aufgestellt.<br />
Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen<br />
des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der<br />
Bank.<br />
In der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung<br />
ergaben sich keine Veränderungen.<br />
Die in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angegebenen<br />
Vorjahresbeträge sind vergleichbar.<br />
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-,<br />
Bewertungs- und Umrechnungsmethoden<br />
Die auf EUR lautenden Barreserven wurden mit dem<br />
Nennwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und<br />
an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei<br />
die Zinsabgrenzungen für Ratenkredite abgesetzt wurden.<br />
Disagiobeträge sind in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />
abgegrenzt worden. Diese Beträge werden<br />
grundsätzlich planmäßig, und zwar zeitanteilig, aufgelöst.<br />
Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken<br />
sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen<br />
und Einzelrückstellungen abgedeckt. Für die<br />
latenten Kreditrisiken wurde unter Berücksichtigung der<br />
steuerlichen Richtlinien eine Pauschalwertberichtigung<br />
gebildet. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die<br />
besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven<br />
gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine<br />
Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Im Hinblick auf die vorgesehenen<br />
erhöhten Eigenkapitalanforderungen ab dem<br />
Geschäftsjahr 2013 (Basel III-Regelwerk vom 16. Dezember<br />
2010) wurden Vorsorgereserven (§ 340f HGB) in Höhe<br />
von TEUR 11.300 aufgelöst und insgesamt ein Betrag von<br />
TEUR 22.000 dem Fonds für allgemeine Bankrisiken<br />
(§ 340g HGB) zugeführt.<br />
Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen<br />
Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche<br />
Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip<br />
bewertet. Dabei wurden die von den „Wertpapiermitteilungen“<br />
zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse<br />
herangezogen.<br />
39<br />
Bei der bilanziellen Berücksichtigung von Bewertungseinheiten<br />
(ausschließlich Devisentermingeschäfte) ist keine<br />
Methode zur Feststellung der Wirksamkeit (Effektivitätsmessung)<br />
erforderlich, da Grund- und Deckungsgeschäfte<br />
ausschließlich betrags- und fristenkongruent abgeschlossen<br />
werden (Volumen siehe Abschnitt D).<br />
Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich<br />
erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder<br />
Chancen aufweisen, werden als einheitlicher Vermögensgegenstand<br />
nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert<br />
und bewertet.<br />
Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften<br />
sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
wurden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
bilanziert. Im Falle einer voraussichtlich<br />
dauerhaften Wertminderung sind sie mit dem niedrigeren<br />
beizulegenden Zeitwert angesetzt.<br />
Die Sachanlagen und die entgeltlich erworbenen immateriellen<br />
Vermögensgegenstände wurden zu den Anschaffungskosten<br />
bzw. Herstellungskosten und, soweit<br />
abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen<br />
bewertet. Die Abschreibungen wurden über die<br />
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich<br />
an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten<br />
Abschreibungstabellen orientiert, bei Gebäuden linear<br />
bzw. mit fallenden Staffelsätzen und beim beweglichen<br />
Sachanlagevermögen linear bzw. degressiv mit dem Zweieinhalbfachen<br />
der linearen Abschreibung vorgenommen.<br />
Erhöhte Absetzungen für Abnutzung und Abschreibungen<br />
gemäß § 6b EStG sowie Sonderabschreibungen nach<br />
dem Steuerrecht gemäß § 3 Zonenrandförderungsgesetz<br />
für vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte Sachanlagen<br />
wurden weitergeführt.<br />
Ab dem 1. Januar 2010 angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter<br />
mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 150<br />
wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen<br />
erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben,<br />
sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten,<br />
vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag,<br />
für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 150, aber nicht<br />
über EUR 410 lagen. Die aus Vorjahren bestehenden Sammelposten<br />
geringwertiger Wirtschaftsgüter werden über<br />
die Laufzeit weiterhin linear abgeschrieben.<br />
Das aufgrund der Körperschaftsteueränderung 2006 aktivierte<br />
Körperschaftsteuerguthaben wurde auf Basis der<br />
aktuellen Swapkurve mit durchschnittlich 1,53 % (Vorjahr<br />
2,12 %) abgezinst. Die vierte Rate wurde im Geschäftsjahr<br />
ausgezahlt. Die weitere Tilgung erfolgt ratenweise in<br />
den nächsten sechs Jahren.<br />
Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte – bis auf die<br />
abgezinsten Sparbriefe, die zum Ausgabebetrag zuzüglich<br />
anteilig abgegrenzter Zinsen bis zum Bilanzstichtag<br />
passiviert werden – zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag.<br />
Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung<br />
und aus Zuschlägen wurde durch Rückstellungsbildung in<br />
angemessenem Umfang Rechnung getragen.<br />
Den Pensionsrückstellungen und den Rückstellungen für<br />
Altersteilzeit liegen versicherungsmathematische Berechnungen<br />
auf Basis der „Richttafeln 2005 G“ (Prof. Dr.<br />
Klaus Heubeck) zugrunde. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften<br />
und Altersteilzeitrückstellungen werden<br />
mittels Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Laufende<br />
Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen<br />
gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind<br />
mit dem Barwert bilanziert. Der bei der Abzinsung der<br />
Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Altersteilzeit<br />
angewendete Zinssatz von 5,13 % wurde unter<br />
Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253<br />
Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit<br />
von 15 Jahren festgelegt. Dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß<br />
gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung<br />
(RückAbzinsV).<br />
Es wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in<br />
Höhe von 1,84 % (Vorjahr in einer Spanne von 1,99 %<br />
bis 2,04 %) und eine Rentendynamik in Höhe von 1,84 %<br />
(Vorjahr 2,04 %) zugrunde gelegt.<br />
Die Zusage für Jubiläumszahlungen wurde gekündigt,<br />
daher besteht die Jubiläumsrückstellung nur noch in Höhe<br />
der Zahlungen für eine vereinbarte Übergangsfrist. Die<br />
Beträge wurden manuell errechnet und gemäß § 253<br />
Abs. 2 HGB abgezinst.<br />
Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten und<br />
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen<br />
in angemessener Höhe gebildet.<br />
40<br />
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr<br />
wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.<br />
Über die Höhe der passiven Steuerlatenzen hinausgehende<br />
aktive latente Steuern wurden in Ausübung des<br />
Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert<br />
(vgl. Erläuterungen im Abschnitt D).<br />
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände<br />
und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs<br />
des Bilanzstichtages umgerechnet. Für die Umrechnung<br />
noch nicht abgewickelter Termingeschäfte wurde<br />
der Terminkurs des Bilanzstichtages zugrunde gelegt.<br />
Die Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden<br />
Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten betrug bis<br />
zu einem Jahr oder es lagen die Anforderungen an eine<br />
besondere Deckung vor. Erfolgswirksame Beträge aus der<br />
Währungsumrechnung ergaben sich hieraus nicht.<br />
Als besonders gedeckt werden gegenläufige Fremdwährungspositionen<br />
angesehen, soweit sie sich betragsmäßig<br />
und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen.<br />
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung<br />
des Jahresergebnisses aufgestellt.<br />
Anhang