Sitzung vom 22.03.2012 - Selzach
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Einstimmiger Beschluss<br />
Die von Andreas Fankhauser mit Schreiben <strong>vom</strong> 15. März 2012 gegen die Rechnung für Anschlussgebühren<br />
<strong>vom</strong> 12. März 2012 eingereichte Einsprache wird abgewiesen.<br />
5. Erschliessungsanlagen im Gebiet Weissenstein (Ausbau Weissensteinweg, Neubau Oberer<br />
Weingartenweg/Ausbau Verbindungsweg, Ausbau Hubmattweg, Ausbau Hasenmattweg,<br />
Neubau Wasserleitung Oberer Weingartenweg, 2. Etappe): Genehmigung definitive Beitragsberechnungen<br />
und Eröffnung der definitiven Beitragsverfügungen<br />
Akten<br />
Urteil Schätzungskommission <strong>vom</strong> 19. November 2009<br />
Urteil Verwaltungsgericht <strong>vom</strong> 14. April 2010<br />
Urteil Bundesgericht <strong>vom</strong> 22. August 2011<br />
Tabelle „definitive Berechnung der Erschliessungsbeiträge Ausbau Weissensteinweg“<br />
Tabelle „definitive Berechnung der Erschliessungsbeiträge Neubau Oberer Weingartenweg/Ausbau<br />
Verbindungsweg“<br />
Tabelle „definitive Berechnung der Erschliessungsbeiträge Ausbau Hubmattweg“<br />
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<br />
Tabelle „definitive Berechnung der Erschliessungsbeiträge Ausbau Hasenmattweg“<br />
Tabelle „definitive Berechnung der Erschliessungsbeiträge Neubau Wasserleitung Oberer Weingartenweg,<br />
2. Etappe“<br />
Ausgangslage<br />
Am 27. April 2006 genehmigte der Gemeinderat die Beitragspläne „Erschliessung Gebiet Weissenstein“<br />
mit den dazugehörigen Beitragsberechnungen. Die öffentliche Auflage der Akten erfolgte in der Zeit <strong>vom</strong><br />
4. Mai 2006 bis 6. Juni 2006. Die betroffenen Grundeigentümer wurden schriftlich informiert. Gegen einzelne<br />
Beitragspläne ergriffen etliche Grundeigentümer bei den zuständigen Instanzen das Rechtsmittel.<br />
In der Folge beschloss der Gemeinderat am 17. Januar 2008, die beanstandeten Beitragspläne zu überarbeiten<br />
und ein neues Beitragsverfahren durchzuführen.<br />
Am 6. November 2008 genehmigte dann der Gemeinderat die folgenden überarbeiteten Beitragspläne:<br />
- Ausbau Weissensteinweg<br />
- Neubau Oberer Weingartenweg<br />
- Ausbau Hubmattweg<br />
- Ausbau Hasenmattweg<br />
- Ausbau Verbindungsweg<br />
- Neubau Wasserleitung Oberer Weingartenweg, 2. Etappe<br />
Deren Auflage erfolgte in der Zeit <strong>vom</strong> 13. November 2008 bis 15. Dezember 2008. Während der Auflagezeit<br />
reichten etliche betroffene Grundeigentümer beim Gemeinderat Einsprache ein. Der Gemeinderat<br />
entschied über diese Einsprachen an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 26. Februar 2009.<br />
Die von Robert Rudolf und Peter und Monika Gisiger sowie von weiteren Grundeigentümern gegen die<br />
Entscheide des Gemeinderates hinsichtlich Weissensteinweg erhobenen Beschwerden hiess die Schätzungskommission<br />
am 19. November 2009 in zwei Punkten gut. Sie erklärte, der von den Grundeigentümern<br />
zu tragende Kostenanteil für den Ausbau des Weissensteinwegs sei bereits im Jahre 2006 auf<br />
50 % festgelegt worden und könne nicht neu auf 100 % erhöht werden. Aus dem gleichen Grund dürfe<br />
auch die Ausnützungsziffer des Grundstücks Nr. 3312 nicht von 0.6 auf 0.4 gesenkt werden.<br />
Zu den weiteren Beschwerden gegen die Beschlüsse des Gemeinderates entschied die Schätzungskommission:<br />
<br />
Die Beschwerden betreffend Reduktion des Beitragssatzes resp. Entlassung aus dem Beitragsperimeter<br />
des Oberen Weingartenweges werden abgewiesen.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc