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Sitzung vom 22.03.2012 - Selzach

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41<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

Die von Andreas Fankhauser mit Schreiben <strong>vom</strong> 15. März 2012 gegen die Rechnung für Anschlussgebühren<br />

<strong>vom</strong> 12. März 2012 eingereichte Einsprache wird abgewiesen.<br />

5. Erschliessungsanlagen im Gebiet Weissenstein (Ausbau Weissensteinweg, Neubau Oberer<br />

Weingartenweg/Ausbau Verbindungsweg, Ausbau Hubmattweg, Ausbau Hasenmattweg,<br />

Neubau Wasserleitung Oberer Weingartenweg, 2. Etappe): Genehmigung definitive Beitragsberechnungen<br />

und Eröffnung der definitiven Beitragsverfügungen<br />

Akten<br />

Urteil Schätzungskommission <strong>vom</strong> 19. November 2009<br />

Urteil Verwaltungsgericht <strong>vom</strong> 14. April 2010<br />

Urteil Bundesgericht <strong>vom</strong> 22. August 2011<br />

Tabelle „definitive Berechnung der Erschliessungsbeiträge Ausbau Weissensteinweg“<br />

Tabelle „definitive Berechnung der Erschliessungsbeiträge Neubau Oberer Weingartenweg/Ausbau<br />

Verbindungsweg“<br />

Tabelle „definitive Berechnung der Erschliessungsbeiträge Ausbau Hubmattweg“<br />

<br />

<br />

Tabelle „definitive Berechnung der Erschliessungsbeiträge Ausbau Hasenmattweg“<br />

Tabelle „definitive Berechnung der Erschliessungsbeiträge Neubau Wasserleitung Oberer Weingartenweg,<br />

2. Etappe“<br />

Ausgangslage<br />

Am 27. April 2006 genehmigte der Gemeinderat die Beitragspläne „Erschliessung Gebiet Weissenstein“<br />

mit den dazugehörigen Beitragsberechnungen. Die öffentliche Auflage der Akten erfolgte in der Zeit <strong>vom</strong><br />

4. Mai 2006 bis 6. Juni 2006. Die betroffenen Grundeigentümer wurden schriftlich informiert. Gegen einzelne<br />

Beitragspläne ergriffen etliche Grundeigentümer bei den zuständigen Instanzen das Rechtsmittel.<br />

In der Folge beschloss der Gemeinderat am 17. Januar 2008, die beanstandeten Beitragspläne zu überarbeiten<br />

und ein neues Beitragsverfahren durchzuführen.<br />

Am 6. November 2008 genehmigte dann der Gemeinderat die folgenden überarbeiteten Beitragspläne:<br />

- Ausbau Weissensteinweg<br />

- Neubau Oberer Weingartenweg<br />

- Ausbau Hubmattweg<br />

- Ausbau Hasenmattweg<br />

- Ausbau Verbindungsweg<br />

- Neubau Wasserleitung Oberer Weingartenweg, 2. Etappe<br />

Deren Auflage erfolgte in der Zeit <strong>vom</strong> 13. November 2008 bis 15. Dezember 2008. Während der Auflagezeit<br />

reichten etliche betroffene Grundeigentümer beim Gemeinderat Einsprache ein. Der Gemeinderat<br />

entschied über diese Einsprachen an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 26. Februar 2009.<br />

Die von Robert Rudolf und Peter und Monika Gisiger sowie von weiteren Grundeigentümern gegen die<br />

Entscheide des Gemeinderates hinsichtlich Weissensteinweg erhobenen Beschwerden hiess die Schätzungskommission<br />

am 19. November 2009 in zwei Punkten gut. Sie erklärte, der von den Grundeigentümern<br />

zu tragende Kostenanteil für den Ausbau des Weissensteinwegs sei bereits im Jahre 2006 auf<br />

50 % festgelegt worden und könne nicht neu auf 100 % erhöht werden. Aus dem gleichen Grund dürfe<br />

auch die Ausnützungsziffer des Grundstücks Nr. 3312 nicht von 0.6 auf 0.4 gesenkt werden.<br />

Zu den weiteren Beschwerden gegen die Beschlüsse des Gemeinderates entschied die Schätzungskommission:<br />

<br />

Die Beschwerden betreffend Reduktion des Beitragssatzes resp. Entlassung aus dem Beitragsperimeter<br />

des Oberen Weingartenweges werden abgewiesen.<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc

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