Sitzung vom 22.03.2012 - Selzach
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besteht das Urteil des Bundesgerichtes, worin das Urteil der Schätzungskommission <strong>vom</strong> 19. November<br />
2009 bestätigt wird.<br />
Es ist somit angebracht, auch die Grundeigentümer, welche auf die Teilnahme am Verfahren verzichtet<br />
hatten, nur mit der Erhebung von 50 % der Kosten zu belasten. Der Fehlbetrag von rund Fr. 102'000.00<br />
muss somit aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Die Verwaltungskommission beantragt mit<br />
Beschluss <strong>vom</strong> 8. März 2012, die Kosten für den Ausbau des Weissensteinwegs für alle betroffenen<br />
Grundeigentümer nur zu 50 % auf diese zu überwälzen.<br />
Der unschöne Aspekt bleibt, dass einige Grundeigentümer zulasten der Gesamtheit der Steuerzahler<br />
privilegiert behandelt werden, da sie zu den sehr tiefen Ausbaukosten infolge gutem Zustand des Weissensteinweges<br />
auch noch <strong>vom</strong> 50% Betragssatz profitieren.(Der Satz pro beitragspflichtiger Fläche beträgt<br />
somit an Weissensteinweg Fr. 39.80/m2, während dieser im Hubmattweg Fr. 121.— beträgt!)<br />
Gemeindepräsident Stüdeli macht darauf aufmerksam, dass er als Präsident des Vereins Passionsspielhaus<br />
zu diesem Geschäft grundsätzlich in den Ausstand zu treten hat.<br />
Eintreten wird beschlossen<br />
Peter Brudermann: Die freie Liste unterstützt den Antrag der Verwaltungskommission. Für die Sportschützen<br />
<strong>Selzach</strong>-Altreu werden für das Grundstück Nr. 3312 (ehemals Sportschützen Helvetia) Gebühren<br />
von Fr. 43'123.40 fällig. Deren Bezahlung ist für den Verein kaum möglich und man wird nach Lösungen<br />
suchen müssen. Es stellt sich auch die Frage, wie die Liegenschaft genutzt werden kann.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli: Nachdem sich das Land in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen<br />
befindet, kann der Eigentümer verlangen, dass die Gemeinde das Grundstück erwirbt. Innert 5 Jahren<br />
muss dann die Gemeinde das Grundstück entweder erwerben oder einer anderen Zone zuteilen (in der<br />
Regel der angrenzenden Wohnzone).<br />
Andreas Altermatt: Der Antrag der Verwaltungskommission, die Kosten für den Ausbau des Weissensteinwegs<br />
allen betroffenen Grundeigentümern nur zu 50 % zu überwälzen, ist juristisch gerechtfertigt.<br />
Es bestehen Urteile der Schätzungskommission und des Verwaltungsgerichts, wonach bereits mit der<br />
Auflage des ersten Beitragsplans im Jahre 2006 der von den Grundeigentümern am Weissensteinweg<br />
zu tragende Kostenanteil rechtskräftig auf 50 % festgelegt worden sei. Das Bundesgericht wies die von<br />
der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> gegen das diesbezügliche Urteil des Verwaltungsgerichts eingereichte<br />
Beschwerde ab.<br />
Beschluss mit 10 Stimmen (Gemeindepräsident Stüdeli enthält sich als Präsident des Vereins Passionssielhaus<br />
der Stimme)<br />
1. Der Gemeinderat genehmigt die folgenden definitiven Berechnungen der Grundeigentümerbeiträge:<br />
- Ausbau Weissensteinweg<br />
- Neubau Oberer Weingartenweg/Ausbau Verbindungsweg<br />
- Ausbau Hubmattweg<br />
- Ausbau Hasenmattweg<br />
- Neubau Wasserleitung Oberer Weingartenweg, 2. Etappe<br />
2. Die Kosten für den Ausbau des Weissensteinwegs werden für alle betroffenen Grundeigentümer nur<br />
zu 50 % auf diese überwälzt.<br />
3. Der Gemeinderat teilt den betroffenen Grundeigentümern die Abrechnungssumme und die sich daraus<br />
ergebenden definitiven Beiträge mit eingeschriebenem Brief mit. Einsprachen können sich nur<br />
noch gegen die Abrechnungssumme richten und sind innert 10 Tagen seit der Zustellung der Beitragsverfügung<br />
beim Gemeinderat einzureichen.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 36 <strong>vom</strong> <strong>22.03.2012</strong>.doc