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Pressereferent Jörg Rau in den Ruhestand verabschiedet - werbeC ...

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Seite 6, Nr. 01/2010<br />

Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Kreisanzeiger des Landkreises Demm<strong>in</strong><br />

Förmliche Bekanntmachung<br />

Anträge auf Erteilung von Leitungsund<br />

Anlagenrechtsbesche<strong>in</strong>igungen<br />

Der Landrat des Landkreises Demm<strong>in</strong> als<br />

untere Wasserbehörde gibt bekannt:<br />

Der Wasser- u. Abwasserzweckverband Demm<strong>in</strong>/ Altentreptow hat Anträge auf Erteilung<br />

von Leitungs- und Anlagenrechtsbesche<strong>in</strong>igungen gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbere<strong>in</strong>igungsgesetz<br />

(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S 2182, 2192 ) zuletzt geändert<br />

durch Artikel 93 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) für die<br />

1. Tr<strong>in</strong>kwasserleitung zwischen <strong>den</strong> Ortslagen Friedrichsruh u. Fouquett<strong>in</strong><br />

2. Tr<strong>in</strong>kwasserleitung <strong>in</strong> der Ortslage Kriesow- Tüzen- Borgfeld Ausbau<br />

3. Tr<strong>in</strong>kwasserleitung <strong>in</strong> der Ortslage Fahrenholz<br />

4. Tr<strong>in</strong>kwasserleitung <strong>in</strong> der Ortslage Burow<br />

gestellt.<br />

Im Landkreis Demm<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d folgende Gemarkungen und Fluren betroffen:<br />

1. Tr<strong>in</strong>kwasserleitung 2. Tr<strong>in</strong>kwasserleitung<br />

Gemarkung Flur Gemarkung Flur<br />

Friedrichsruh 1 Tüzen 1<br />

Fouquett<strong>in</strong> 1 Kriesow 1<br />

Borgfeld 1<br />

3. Tr<strong>in</strong>kwasserleitung 4. Tr<strong>in</strong>kwasserleitung<br />

Gemarkung Flur Gemarkung Flur<br />

Fahrenholz 1 Burow 1<br />

Die von <strong>den</strong> Anlagen der beantragten Leitungen betroffenen Grundstückseigentümer<br />

der Flur-stücke, die sich <strong>in</strong> <strong>den</strong> o.a. Fluren der jeweiligen Gemarkungen bef<strong>in</strong><strong>den</strong>,<br />

können die e<strong>in</strong>ge-reichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen zu <strong>den</strong> jeweils<br />

üblichen Geschäftszeiten <strong>in</strong> der Zeit vom<br />

11. Januar 2010 bis 05. Februar 2010<br />

bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Demm<strong>in</strong>, Quitzerower Weg 31,<br />

17109 Demm<strong>in</strong>, Zimmer 020 e<strong>in</strong>sehen (telefonische Anfragen unter 03998 434 349<br />

o. 434 341).<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist e<strong>in</strong>e beschränkte persönliche Dienstbarkeit für<br />

alle am 3. Oktober 1990 bestehen<strong>den</strong> Wasserleitungen und der dazugehörigen Elektroleitungen<br />

e<strong>in</strong>-schließlich aller dazugehörigen Anlagen entstan<strong>den</strong>.<br />

Die durch Gesetz entstan<strong>den</strong>e beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur<br />

<strong>den</strong> Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach e<strong>in</strong>getretenen Veränderungen müssen<br />

durch e<strong>in</strong>en zivilrechtlichen Vertrag zwischen <strong>den</strong> Zweckverbän<strong>den</strong> und <strong>den</strong> Grundstückseigentümern<br />

geklärt wer<strong>den</strong>.<br />

H<strong>in</strong>weis zur E<strong>in</strong>legung von Widersprüchen:<br />

Nach § 9 Abs. 4 Satz 5 und Abs. 5 Satz 2 GBBerG hat der Eigentümer e<strong>in</strong>es mit der Dienstbarkeit<br />

belasteten Grundstücks die Möglichkeit, <strong>in</strong>nerhalb von 4 Wochen nach Beg<strong>in</strong>n der<br />

öffentlichen Bekanntmachung des Antrages Widerspruch gegen die Erteilung der Besche<strong>in</strong>igung<br />

e<strong>in</strong>zulegen.<br />

Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstan<strong>den</strong> ist, kann e<strong>in</strong> Widerspruch<br />

nicht damit begründet wer<strong>den</strong>, dass ke<strong>in</strong> E<strong>in</strong>verständnis mit der Belastung des Grundbuches<br />

erteilt wird.<br />

E<strong>in</strong> zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet se<strong>in</strong>, dass die von dem antragstellen<strong>den</strong><br />

Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass e<strong>in</strong> Widerspruch<br />

sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von e<strong>in</strong>er Leitung betroffen<br />

ist, oder <strong>in</strong> anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist.<br />

Wir möchten Sie daher bitten, nur <strong>in</strong> begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch<br />

zu machen.<br />

Der Widerspruch kann bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Demm<strong>in</strong>, Adolf-Pompe-<br />

Straße 12-15, 17109 Demm<strong>in</strong> schriftlich oder zur Niederschrift bis Ende der Ausle-gungsfrist<br />

erhoben wer<strong>den</strong>.<br />

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erteilt die untere Wasserbehörde gemäß § 9 Abs. 4<br />

GBBerG i. V. m. § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV)<br />

vom 20.12.1994 (BGBl. I 1994 S. 3900 ff) die Leitungs- und Anlagenrechtsbesche<strong>in</strong>igung.<br />

Konieczny<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

der Landrät<strong>in</strong> des Landkreises Ostvorpommern<br />

als untere Aufsichtsbehörde<br />

für <strong>den</strong> Wasser- und Bo<strong>den</strong>verband „Ryck-Ziese“<br />

Auf der Grundlage des Beschlusses vom 02. Dezember 2009 durch die Verbandsversammlung<br />

des Wasser- und Bo<strong>den</strong>verbandes „Ryck-Ziese“ und der Genehmigung<br />

der Landrät<strong>in</strong> des Landkreises Ostvorpommern als untere Aufsichtsbehörde vom<br />

10.12.2009 gemäß § 58 Abs.2 des Wasserverbandsgesetzes erfolgt die Bekanntmachung<br />

der<br />

2. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 15.03.2005<br />

des Wasser-und Bo<strong>den</strong>verbandes „Ryck-Ziese“<br />

Die Satzung wird wie folgt geändert:<br />

Der § 6 Absatz 2 der Satzung soll lauten:<br />

„Das Verbandsgebiet ist <strong>in</strong> 7 Schaubezirke e<strong>in</strong>geteilt. Durch Änderungen der kommunalen<br />

Verwaltungsstrukturen wird die Zusammensetzung der Schaubezirke nicht berührt.<br />

Schaubezirk l: Die Geme<strong>in</strong>de Elmenhorst und die Geme<strong>in</strong>de Sundhagen mit <strong>den</strong><br />

Ortsteilen Behnkendorf, Brandshagen, Miltzow und Re<strong>in</strong>berg<br />

Schaubezirk 2: Die Geme<strong>in</strong>de Mesekenhagen, die Geme<strong>in</strong>de Neuenkirchen und die<br />

Geme<strong>in</strong>de Sundhagen mit dem Ortsteil Kirchdorf<br />

Schaubezirk 3: Die Stadt Grimmen, die Geme<strong>in</strong>de Sundhagcn mit <strong>den</strong><br />

Ortsteilen Horst und Wilmshagen, die Geme<strong>in</strong>de Süderholz<br />

Schaubezirk 4: Die Geme<strong>in</strong>de Dersekow, die Geme<strong>in</strong>de H<strong>in</strong>richshagen,<br />

die Geme<strong>in</strong>de Levenhagen, die Geme<strong>in</strong>de Sassen-Trantow,<br />

die Geme<strong>in</strong>de Wackerow und die Geme<strong>in</strong>de Weitenhagen<br />

Schaubezirk 5:<br />

Schaubezirk 6:<br />

Schaubczirk 7:<br />

Die üniversitäts- und Hansestadt Greifswald<br />

Die Geme<strong>in</strong>de Brünzow, die Geme<strong>in</strong>de Kemnitz, die Geme<strong>in</strong>de<br />

Krösl<strong>in</strong>, die Geme<strong>in</strong>de Loiss<strong>in</strong>, die Geme<strong>in</strong>de Lubm<strong>in</strong>,<br />

die Geme<strong>in</strong>de Neu Boltenhagen, die Geme<strong>in</strong>de Rubenow<br />

und die Geme<strong>in</strong>de Wusterhusen<br />

Die Geme<strong>in</strong>de Diedrichshagen, die Geme<strong>in</strong>de Groß Kiesow, die<br />

Geme<strong>in</strong>de Hanshagen, die Geme<strong>in</strong>de Katzow, die Geme<strong>in</strong>de<br />

Lühmannsdorf und die Geme<strong>in</strong>de Wrangeisburg.“<br />

Der § 9 Absatz 8 soll folgende Ergänzung erhalten:<br />

„ Zur ordnungsgemäßen Ausfertigung des Protokolls wird der Ablauf der Verbandsversammlung<br />

vom Protokollführer mit geeigneten Datenträgern aufgezeichnet. Die<br />

Aufzeichnungen s<strong>in</strong>d nach Bestätigung des Protokolls der Verbandsversammlung umgehend<br />

zu löschen. Darüber ist e<strong>in</strong>e vom Geschäftsführer zu unterzeichnende Protokollnotiz<br />

zu fertigen.“<br />

Die Anlage zu § 24 Absatz 3 der Satzung des Wasser- und Bo<strong>den</strong>verbandes<br />

„Ryck-Ziese“, Veranlagungsregeln, soll unter Ziffer 3 lauten:<br />

„ 3. Ermittlung der Beitragse<strong>in</strong>heiten (BE)<br />

Die Mitglieder wer<strong>den</strong> mit der Gesamtfläche, mit der sie am Verbandsgebiet beteiligt<br />

s<strong>in</strong>d, zu <strong>den</strong> allgeme<strong>in</strong>en Beiträgen herangezogen. Die beitragspflichtige Fläche <strong>in</strong> ha<br />

multipliziert mit dem Faktor Gewässerdichte <strong>in</strong> der jeweiligen Mitgliedsgeme<strong>in</strong>de ergeben<br />

die Summe der Beitragse<strong>in</strong>heiten für das Mitglied.<br />

Der Faktor Gewässerdichte ist der l O.Teil der tatsächlichen Gewässerdichte <strong>in</strong> m/ha<br />

am 01.01. e<strong>in</strong>es je<strong>den</strong> Jahres gerundet auf e<strong>in</strong>e Stelle h<strong>in</strong>ter dem Komma.“<br />

Die I. Satzung zur Änderung der Satzung des Wasser- und Bo<strong>den</strong>verbandes „Ryck-<br />

Ziese“ tritt am Tage nach der letzten Veröffentlichung durch die Aufsichtsbehörde<br />

<strong>in</strong> Kraft.<br />

Groß Kiesow, <strong>den</strong> 14.12.2009<br />

Berster<br />

Verbandsvorsteher<br />

Vere<strong>in</strong> freut sich auf Petra Kusch-Lück<br />

als Schirmherr<strong>in</strong> des 13. Lichterfestes<br />

Nachdem die Funktion bislang e<strong>in</strong>e Männerdomäne war, wird Petra Kusch-Lück die<br />

erste Schirmherr<strong>in</strong> beim 13. Lichterfest rund um <strong>den</strong> Kummerower See.<br />

Die beliebte Fernsehmoderator<strong>in</strong>, die über Jahrzehnte ihr Publikum am Bildschirm<br />

und auf der Bühne mit e<strong>in</strong>er bewundernswerten Ausstrahlung begeistert, tritt damit an<br />

die Stelle der Sänger<strong>in</strong> Ute Feu<strong>den</strong>berg, deren Management die zunächst gegebene<br />

Zusage aus term<strong>in</strong>lichen Grün<strong>den</strong> zurückgezogen hat.<br />

„Wir freuen uns auf Petra Kusch-Lück, die von uns ke<strong>in</strong>eswegs<br />

als ‚Ersatz für Ute Freu<strong>den</strong>berg’ angesehen wird,“<br />

sagte Lichterfest-Vere<strong>in</strong>svorsitzende Dorit Moritz. „Wir<br />

hätten sie ebenso gut vorher ansprechen können, ohne dann<br />

enttäuscht zu wer<strong>den</strong>“. Um so mehr anerkennt der Lichterfestvere<strong>in</strong>,<br />

dass Petra Kusch-Lück und ihr Ehemann, der<br />

Sänger Roland Neudert, ihren Spanien-Urlaub im Juli nächsten<br />

Jahres um e<strong>in</strong>en Tag verkürzen wollen, um an <strong>den</strong><br />

Kummerower See zu kommen. „Aber auch hier wer<strong>den</strong> sich<br />

beide wohlfühlen“, ist sich Dorit Moritz sicher und beruft<br />

sich dabei auf die überaus positiven Reaktionen der Vere<strong>in</strong>smitglieder.<br />

Petra Kusch-Lück erlernte zunächst <strong>den</strong> Beruf e<strong>in</strong>er Krankenschwester, war dann ab<br />

1969 nebenberuflich im zweiten Programm des DDR-Fernsehens als Ansager<strong>in</strong> tätig.<br />

Dreimal moderierte sie die damals sehr populäre Unterhaltungssendung „E<strong>in</strong> Kessel<br />

Buntes“. Anerkennung und Bewunderung erfuhr ihr Mut, als sie sich <strong>in</strong> der „Nacht der<br />

Prom<strong>in</strong>enten“ sogar <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Rau</strong>btierkäfig wagte.<br />

Viele Fernsehzuschauer haben Petra Kusch-Lück gewiss als Moderator<strong>in</strong> der Volksmusik-Sendung<br />

„Musikantenscheune“ <strong>in</strong> guter Er<strong>in</strong>nerung, die von 1995 bis 2003 über<br />

die Bildschirme flimmerte. Wenn sie am 20. August 2006 die 500. Sendung ihrer<br />

Geburtstagsshow „Alles Gute“ feiern konnte, muss man schon von e<strong>in</strong>er Tradition<br />

sprechen, die nicht nur das Interesse der Publikums, sondern auch der Charme ihrer<br />

Moderator<strong>in</strong> am Leben erhält.<br />

In der Zeit vor 1989 ist Petra Kusch-Lück acht Mal <strong>in</strong> Folge zum Fernsehliebl<strong>in</strong>g

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