Pressereferent Jörg Rau in den Ruhestand verabschiedet - werbeC ...
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Seite 6, Nr. 01/2010<br />
Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />
Kreisanzeiger des Landkreises Demm<strong>in</strong><br />
Förmliche Bekanntmachung<br />
Anträge auf Erteilung von Leitungsund<br />
Anlagenrechtsbesche<strong>in</strong>igungen<br />
Der Landrat des Landkreises Demm<strong>in</strong> als<br />
untere Wasserbehörde gibt bekannt:<br />
Der Wasser- u. Abwasserzweckverband Demm<strong>in</strong>/ Altentreptow hat Anträge auf Erteilung<br />
von Leitungs- und Anlagenrechtsbesche<strong>in</strong>igungen gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbere<strong>in</strong>igungsgesetz<br />
(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S 2182, 2192 ) zuletzt geändert<br />
durch Artikel 93 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) für die<br />
1. Tr<strong>in</strong>kwasserleitung zwischen <strong>den</strong> Ortslagen Friedrichsruh u. Fouquett<strong>in</strong><br />
2. Tr<strong>in</strong>kwasserleitung <strong>in</strong> der Ortslage Kriesow- Tüzen- Borgfeld Ausbau<br />
3. Tr<strong>in</strong>kwasserleitung <strong>in</strong> der Ortslage Fahrenholz<br />
4. Tr<strong>in</strong>kwasserleitung <strong>in</strong> der Ortslage Burow<br />
gestellt.<br />
Im Landkreis Demm<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d folgende Gemarkungen und Fluren betroffen:<br />
1. Tr<strong>in</strong>kwasserleitung 2. Tr<strong>in</strong>kwasserleitung<br />
Gemarkung Flur Gemarkung Flur<br />
Friedrichsruh 1 Tüzen 1<br />
Fouquett<strong>in</strong> 1 Kriesow 1<br />
Borgfeld 1<br />
3. Tr<strong>in</strong>kwasserleitung 4. Tr<strong>in</strong>kwasserleitung<br />
Gemarkung Flur Gemarkung Flur<br />
Fahrenholz 1 Burow 1<br />
Die von <strong>den</strong> Anlagen der beantragten Leitungen betroffenen Grundstückseigentümer<br />
der Flur-stücke, die sich <strong>in</strong> <strong>den</strong> o.a. Fluren der jeweiligen Gemarkungen bef<strong>in</strong><strong>den</strong>,<br />
können die e<strong>in</strong>ge-reichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen zu <strong>den</strong> jeweils<br />
üblichen Geschäftszeiten <strong>in</strong> der Zeit vom<br />
11. Januar 2010 bis 05. Februar 2010<br />
bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Demm<strong>in</strong>, Quitzerower Weg 31,<br />
17109 Demm<strong>in</strong>, Zimmer 020 e<strong>in</strong>sehen (telefonische Anfragen unter 03998 434 349<br />
o. 434 341).<br />
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist e<strong>in</strong>e beschränkte persönliche Dienstbarkeit für<br />
alle am 3. Oktober 1990 bestehen<strong>den</strong> Wasserleitungen und der dazugehörigen Elektroleitungen<br />
e<strong>in</strong>-schließlich aller dazugehörigen Anlagen entstan<strong>den</strong>.<br />
Die durch Gesetz entstan<strong>den</strong>e beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur<br />
<strong>den</strong> Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach e<strong>in</strong>getretenen Veränderungen müssen<br />
durch e<strong>in</strong>en zivilrechtlichen Vertrag zwischen <strong>den</strong> Zweckverbän<strong>den</strong> und <strong>den</strong> Grundstückseigentümern<br />
geklärt wer<strong>den</strong>.<br />
H<strong>in</strong>weis zur E<strong>in</strong>legung von Widersprüchen:<br />
Nach § 9 Abs. 4 Satz 5 und Abs. 5 Satz 2 GBBerG hat der Eigentümer e<strong>in</strong>es mit der Dienstbarkeit<br />
belasteten Grundstücks die Möglichkeit, <strong>in</strong>nerhalb von 4 Wochen nach Beg<strong>in</strong>n der<br />
öffentlichen Bekanntmachung des Antrages Widerspruch gegen die Erteilung der Besche<strong>in</strong>igung<br />
e<strong>in</strong>zulegen.<br />
Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstan<strong>den</strong> ist, kann e<strong>in</strong> Widerspruch<br />
nicht damit begründet wer<strong>den</strong>, dass ke<strong>in</strong> E<strong>in</strong>verständnis mit der Belastung des Grundbuches<br />
erteilt wird.<br />
E<strong>in</strong> zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet se<strong>in</strong>, dass die von dem antragstellen<strong>den</strong><br />
Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass e<strong>in</strong> Widerspruch<br />
sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von e<strong>in</strong>er Leitung betroffen<br />
ist, oder <strong>in</strong> anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist.<br />
Wir möchten Sie daher bitten, nur <strong>in</strong> begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch<br />
zu machen.<br />
Der Widerspruch kann bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Demm<strong>in</strong>, Adolf-Pompe-<br />
Straße 12-15, 17109 Demm<strong>in</strong> schriftlich oder zur Niederschrift bis Ende der Ausle-gungsfrist<br />
erhoben wer<strong>den</strong>.<br />
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erteilt die untere Wasserbehörde gemäß § 9 Abs. 4<br />
GBBerG i. V. m. § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV)<br />
vom 20.12.1994 (BGBl. I 1994 S. 3900 ff) die Leitungs- und Anlagenrechtsbesche<strong>in</strong>igung.<br />
Konieczny<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
der Landrät<strong>in</strong> des Landkreises Ostvorpommern<br />
als untere Aufsichtsbehörde<br />
für <strong>den</strong> Wasser- und Bo<strong>den</strong>verband „Ryck-Ziese“<br />
Auf der Grundlage des Beschlusses vom 02. Dezember 2009 durch die Verbandsversammlung<br />
des Wasser- und Bo<strong>den</strong>verbandes „Ryck-Ziese“ und der Genehmigung<br />
der Landrät<strong>in</strong> des Landkreises Ostvorpommern als untere Aufsichtsbehörde vom<br />
10.12.2009 gemäß § 58 Abs.2 des Wasserverbandsgesetzes erfolgt die Bekanntmachung<br />
der<br />
2. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 15.03.2005<br />
des Wasser-und Bo<strong>den</strong>verbandes „Ryck-Ziese“<br />
Die Satzung wird wie folgt geändert:<br />
Der § 6 Absatz 2 der Satzung soll lauten:<br />
„Das Verbandsgebiet ist <strong>in</strong> 7 Schaubezirke e<strong>in</strong>geteilt. Durch Änderungen der kommunalen<br />
Verwaltungsstrukturen wird die Zusammensetzung der Schaubezirke nicht berührt.<br />
Schaubezirk l: Die Geme<strong>in</strong>de Elmenhorst und die Geme<strong>in</strong>de Sundhagen mit <strong>den</strong><br />
Ortsteilen Behnkendorf, Brandshagen, Miltzow und Re<strong>in</strong>berg<br />
Schaubezirk 2: Die Geme<strong>in</strong>de Mesekenhagen, die Geme<strong>in</strong>de Neuenkirchen und die<br />
Geme<strong>in</strong>de Sundhagen mit dem Ortsteil Kirchdorf<br />
Schaubezirk 3: Die Stadt Grimmen, die Geme<strong>in</strong>de Sundhagcn mit <strong>den</strong><br />
Ortsteilen Horst und Wilmshagen, die Geme<strong>in</strong>de Süderholz<br />
Schaubezirk 4: Die Geme<strong>in</strong>de Dersekow, die Geme<strong>in</strong>de H<strong>in</strong>richshagen,<br />
die Geme<strong>in</strong>de Levenhagen, die Geme<strong>in</strong>de Sassen-Trantow,<br />
die Geme<strong>in</strong>de Wackerow und die Geme<strong>in</strong>de Weitenhagen<br />
Schaubezirk 5:<br />
Schaubezirk 6:<br />
Schaubczirk 7:<br />
Die üniversitäts- und Hansestadt Greifswald<br />
Die Geme<strong>in</strong>de Brünzow, die Geme<strong>in</strong>de Kemnitz, die Geme<strong>in</strong>de<br />
Krösl<strong>in</strong>, die Geme<strong>in</strong>de Loiss<strong>in</strong>, die Geme<strong>in</strong>de Lubm<strong>in</strong>,<br />
die Geme<strong>in</strong>de Neu Boltenhagen, die Geme<strong>in</strong>de Rubenow<br />
und die Geme<strong>in</strong>de Wusterhusen<br />
Die Geme<strong>in</strong>de Diedrichshagen, die Geme<strong>in</strong>de Groß Kiesow, die<br />
Geme<strong>in</strong>de Hanshagen, die Geme<strong>in</strong>de Katzow, die Geme<strong>in</strong>de<br />
Lühmannsdorf und die Geme<strong>in</strong>de Wrangeisburg.“<br />
Der § 9 Absatz 8 soll folgende Ergänzung erhalten:<br />
„ Zur ordnungsgemäßen Ausfertigung des Protokolls wird der Ablauf der Verbandsversammlung<br />
vom Protokollführer mit geeigneten Datenträgern aufgezeichnet. Die<br />
Aufzeichnungen s<strong>in</strong>d nach Bestätigung des Protokolls der Verbandsversammlung umgehend<br />
zu löschen. Darüber ist e<strong>in</strong>e vom Geschäftsführer zu unterzeichnende Protokollnotiz<br />
zu fertigen.“<br />
Die Anlage zu § 24 Absatz 3 der Satzung des Wasser- und Bo<strong>den</strong>verbandes<br />
„Ryck-Ziese“, Veranlagungsregeln, soll unter Ziffer 3 lauten:<br />
„ 3. Ermittlung der Beitragse<strong>in</strong>heiten (BE)<br />
Die Mitglieder wer<strong>den</strong> mit der Gesamtfläche, mit der sie am Verbandsgebiet beteiligt<br />
s<strong>in</strong>d, zu <strong>den</strong> allgeme<strong>in</strong>en Beiträgen herangezogen. Die beitragspflichtige Fläche <strong>in</strong> ha<br />
multipliziert mit dem Faktor Gewässerdichte <strong>in</strong> der jeweiligen Mitgliedsgeme<strong>in</strong>de ergeben<br />
die Summe der Beitragse<strong>in</strong>heiten für das Mitglied.<br />
Der Faktor Gewässerdichte ist der l O.Teil der tatsächlichen Gewässerdichte <strong>in</strong> m/ha<br />
am 01.01. e<strong>in</strong>es je<strong>den</strong> Jahres gerundet auf e<strong>in</strong>e Stelle h<strong>in</strong>ter dem Komma.“<br />
Die I. Satzung zur Änderung der Satzung des Wasser- und Bo<strong>den</strong>verbandes „Ryck-<br />
Ziese“ tritt am Tage nach der letzten Veröffentlichung durch die Aufsichtsbehörde<br />
<strong>in</strong> Kraft.<br />
Groß Kiesow, <strong>den</strong> 14.12.2009<br />
Berster<br />
Verbandsvorsteher<br />
Vere<strong>in</strong> freut sich auf Petra Kusch-Lück<br />
als Schirmherr<strong>in</strong> des 13. Lichterfestes<br />
Nachdem die Funktion bislang e<strong>in</strong>e Männerdomäne war, wird Petra Kusch-Lück die<br />
erste Schirmherr<strong>in</strong> beim 13. Lichterfest rund um <strong>den</strong> Kummerower See.<br />
Die beliebte Fernsehmoderator<strong>in</strong>, die über Jahrzehnte ihr Publikum am Bildschirm<br />
und auf der Bühne mit e<strong>in</strong>er bewundernswerten Ausstrahlung begeistert, tritt damit an<br />
die Stelle der Sänger<strong>in</strong> Ute Feu<strong>den</strong>berg, deren Management die zunächst gegebene<br />
Zusage aus term<strong>in</strong>lichen Grün<strong>den</strong> zurückgezogen hat.<br />
„Wir freuen uns auf Petra Kusch-Lück, die von uns ke<strong>in</strong>eswegs<br />
als ‚Ersatz für Ute Freu<strong>den</strong>berg’ angesehen wird,“<br />
sagte Lichterfest-Vere<strong>in</strong>svorsitzende Dorit Moritz. „Wir<br />
hätten sie ebenso gut vorher ansprechen können, ohne dann<br />
enttäuscht zu wer<strong>den</strong>“. Um so mehr anerkennt der Lichterfestvere<strong>in</strong>,<br />
dass Petra Kusch-Lück und ihr Ehemann, der<br />
Sänger Roland Neudert, ihren Spanien-Urlaub im Juli nächsten<br />
Jahres um e<strong>in</strong>en Tag verkürzen wollen, um an <strong>den</strong><br />
Kummerower See zu kommen. „Aber auch hier wer<strong>den</strong> sich<br />
beide wohlfühlen“, ist sich Dorit Moritz sicher und beruft<br />
sich dabei auf die überaus positiven Reaktionen der Vere<strong>in</strong>smitglieder.<br />
Petra Kusch-Lück erlernte zunächst <strong>den</strong> Beruf e<strong>in</strong>er Krankenschwester, war dann ab<br />
1969 nebenberuflich im zweiten Programm des DDR-Fernsehens als Ansager<strong>in</strong> tätig.<br />
Dreimal moderierte sie die damals sehr populäre Unterhaltungssendung „E<strong>in</strong> Kessel<br />
Buntes“. Anerkennung und Bewunderung erfuhr ihr Mut, als sie sich <strong>in</strong> der „Nacht der<br />
Prom<strong>in</strong>enten“ sogar <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Rau</strong>btierkäfig wagte.<br />
Viele Fernsehzuschauer haben Petra Kusch-Lück gewiss als Moderator<strong>in</strong> der Volksmusik-Sendung<br />
„Musikantenscheune“ <strong>in</strong> guter Er<strong>in</strong>nerung, die von 1995 bis 2003 über<br />
die Bildschirme flimmerte. Wenn sie am 20. August 2006 die 500. Sendung ihrer<br />
Geburtstagsshow „Alles Gute“ feiern konnte, muss man schon von e<strong>in</strong>er Tradition<br />
sprechen, die nicht nur das Interesse der Publikums, sondern auch der Charme ihrer<br />
Moderator<strong>in</strong> am Leben erhält.<br />
In der Zeit vor 1989 ist Petra Kusch-Lück acht Mal <strong>in</strong> Folge zum Fernsehliebl<strong>in</strong>g