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Protokoll Hohn zum Thema Zinsschranke wowo2-1

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Schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung (Escape-Klausel- § 8a (3) KStG)<br />

5. Zinsvortrag:<br />

• Zinsaufwendungen die durch die <strong>Zinsschranke</strong>nregelung nicht abzugsfähig<br />

waren können in die folgenden Wirtschaftsjahre vorgetragen werden.<br />

• In den meisten Fällen wird der Vortrag jedoch nicht in Anspruch<br />

genommen, da sich die finanzielle Struktur des Unternehmens nicht<br />

verändert. Die Zinsvorträge bauschen sich somit von Jahr zu Jahr immer<br />

mehr auf.<br />

• Bei der Aufgabe oder der Übertragung des Betriebs geht der Zinsvortrag<br />

verloren.<br />

6.Fazit:<br />

• Kurze Zusammenfassung des Gesagten und Darstellung der Folgen

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