ÃBUNGEN ZUR PRAKTISCHEN REZEPTUR
ÃBUNGEN ZUR PRAKTISCHEN REZEPTUR
ÃBUNGEN ZUR PRAKTISCHEN REZEPTUR
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Angaben auf dem Suchtgiftrezept:<br />
ÜBUNGEN <strong>ZUR</strong><br />
<strong>PRAKTISCHEN</strong> <strong>REZEPTUR</strong><br />
1. Name und Berufssitz des Arztes<br />
2. Name und Anschrift des Patienten oder “pro ordinatione”<br />
3. Bezeichnung des Arzneimittels<br />
4. Darreichungsform, Menge, Stärke. Die Mengenangaben,<br />
die sich auf die Menge Suchtgift im Rezept<br />
beziehen, müssen in Ziffern und Worten angegeben<br />
werden.<br />
5. Die Packungsgröße und Anzahl Packungen müssen in<br />
Ziffern und Worten angegeben sein.<br />
6. Eine genaue Gebrauchsanweisung, aus der die Dosis<br />
der Einzelgabe und die Häufigkeit der Gabe ersichtlich<br />
sein muß.<br />
7. Datum der Ausstellung<br />
8. Vollständige Unterschrift des Arztes<br />
9. Aufkleben der entsprechenden Vignette<br />
Suchtgiftverschreibung zur<br />
Schmerzbekämpfung<br />
(Einzelverschreibung)<br />
ÜBUNGEN <strong>ZUR</strong><br />
<strong>PRAKTISCHEN</strong> <strong>REZEPTUR</strong><br />
• Verschreibung auf Kassen- oder Privatrezept<br />
• Aufkleben der roten Vignette für Suchtgift-<br />
Einzelverschreibung (EV – mit einer fortlaufenden<br />
Nummer, beim Magistrat erhältlich)<br />
(Im Notfall kann der Arzt ohne Vignette ein starkes Opiat verschreiben.<br />
Dafür muss auf das Rezept "Notfall" geschrieben werden.)