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ÜBUNGEN ZUR PRAKTISCHEN REZEPTUR

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Angaben auf dem Suchtgiftrezept:<br />

ÜBUNGEN <strong>ZUR</strong><br />

<strong>PRAKTISCHEN</strong> <strong>REZEPTUR</strong><br />

1. Name und Berufssitz des Arztes<br />

2. Name und Anschrift des Patienten oder “pro ordinatione”<br />

3. Bezeichnung des Arzneimittels<br />

4. Darreichungsform, Menge, Stärke. Die Mengenangaben,<br />

die sich auf die Menge Suchtgift im Rezept<br />

beziehen, müssen in Ziffern und Worten angegeben<br />

werden.<br />

5. Die Packungsgröße und Anzahl Packungen müssen in<br />

Ziffern und Worten angegeben sein.<br />

6. Eine genaue Gebrauchsanweisung, aus der die Dosis<br />

der Einzelgabe und die Häufigkeit der Gabe ersichtlich<br />

sein muß.<br />

7. Datum der Ausstellung<br />

8. Vollständige Unterschrift des Arztes<br />

9. Aufkleben der entsprechenden Vignette<br />

Suchtgiftverschreibung zur<br />

Schmerzbekämpfung<br />

(Einzelverschreibung)<br />

ÜBUNGEN <strong>ZUR</strong><br />

<strong>PRAKTISCHEN</strong> <strong>REZEPTUR</strong><br />

• Verschreibung auf Kassen- oder Privatrezept<br />

• Aufkleben der roten Vignette für Suchtgift-<br />

Einzelverschreibung (EV – mit einer fortlaufenden<br />

Nummer, beim Magistrat erhältlich)<br />

(Im Notfall kann der Arzt ohne Vignette ein starkes Opiat verschreiben.<br />

Dafür muss auf das Rezept "Notfall" geschrieben werden.)

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