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„Wohnen am Kulkwitzer See“ - DGG - Deutsche Gesellschaft für ...

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Das Angebot<br />

chenverordnung, nicht andere Berechnungsformeln<br />

zugrunde gelegt<br />

werden müssen, welche zu einer anderen<br />

anrechenbaren Fläche führen.<br />

Im Übrigen ist es dem Erwerber bei<br />

einem vertragsgerechten Verhalten<br />

durch seine Vertragspartner nach<br />

dem Gesetz grundsätzlich nicht gestattet,<br />

die Aufhebung des Grundstückskaufvertrages<br />

zu verlangen<br />

oder den Rücktritt vom Vertrag zu<br />

erklären. Solche Möglichkeiten bestehen<br />

in der Regel nur, wenn sich<br />

der Verkäufer seinerseits vertragswidrig<br />

verhält. Gründe, die in der<br />

Person des Erwerbers liegen, zum<br />

Beispiel Finanzierungsschwierigkeiten<br />

oder einseitige Motive in der Person<br />

des Erwerbers, zum Beispiel der<br />

im nachhinein auftretende Wunsch,<br />

die Erwerbskosten für eine andere<br />

Vermögensanlage oder die private<br />

Lebensführung zu verwenden, gestatten<br />

nicht den Rücktritt vom Vertrag.<br />

Den Erwerber trifft deshalb das<br />

Risiko, dass er <strong>am</strong> Grundstückskauf<br />

festhalten muss, auch wenn er aufgrund<br />

seiner persönlichen und wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse daran nicht<br />

(mehr) festhalten will.<br />

III. Standort<br />

Der Wert einer Immobilie bestimmt<br />

sich zu einem großen Teil nach dem<br />

Standort. Hierbei wird unterschieden<br />

zwischen Aktivräumen (mehr<br />

Leute ziehen in die Gegend) und<br />

Passivräumen (mehr Leute ziehen<br />

aus der Gegend weg). Gleichzeitig<br />

ist noch einmal weiter zu unterscheiden<br />

zwischen dem so genannten<br />

Makrostandort (Stadt, in der sich<br />

die Investition befindet) und dem so<br />

genannten Mikrostandort (Stadtteil<br />

/ Gegend, in der sich die Immobilie<br />

befindet).<br />

Der angebotene Standort und die<br />

Lage sind im Prospekt eingehend<br />

beschrieben. Das Umfeld der Wohnanlage,<br />

in der sich die erworbene<br />

Eigentumswohnung befindet, sowie<br />

die Entwicklung der Mieten und Immobilienpreise<br />

können sich – auch<br />

in Abhängigkeit von konjunkturellen<br />

Schwankungen und Bauvorhaben<br />

sowie Infrastrukturmaßnahmen in<br />

unmittelbarer Nähe – nachteilig verändern,<br />

was erhebliche Auswirkungen<br />

auf die Werthaltigkeit der Eigentumswohnung<br />

haben kann.<br />

IV. Bausubstanz und Erhaltungszustand<br />

Der Wert einer Immobilie hängt<br />

weiterhin wesentlich von dem nachfrageorientierten<br />

und an moderne<br />

Wohnverhältnisse angepassten Zuschnitt<br />

sowie den üblicherweise gewünschten<br />

Ausstattungsmerkmalen<br />

ab. Daneben ist selbstverständlich<br />

auch die Bauqualität für die Werthaltigkeit<br />

des Investments entscheidend.<br />

Bei den Gebäuden handelt es sich<br />

um Bestandswohnungen, welche ca.<br />

1996 und 1998 errichtet wurden.<br />

Der genaue Wohnungszustand kann<br />

durch Besichtigung oder Rückfrage<br />

bei der Prospektherausgeberin in Erfahrung<br />

gebracht werden. Hinsichtlich<br />

des Zustands des Sondereigentums<br />

ist darauf hinzuweisen, dass die<br />

Wohneinheiten überwiegend bereits<br />

langjährig vermietet sind. Die Wohnungen<br />

befinden sich dementsprechend<br />

in unterschiedlichen Zuständen.<br />

Demnach ist dem Erwerber zu<br />

empfehlen, die zu erwerbende Wohnung<br />

ggf. mit einem Sachverständigen<br />

zu besichtigen.<br />

Da die Errichtung der Neubauten ca.<br />

12 bzw. 14 Jahre zurückliegt, können<br />

von der Bausubstanz her bedingte<br />

negative Abweichungen zu aktuellen<br />

DIN-Normen für Neubauten<br />

auftreten. Der Erwerber trägt mithin<br />

das Risiko, dass bauliche Mängel der<br />

erworbenen Wohnung vorhanden<br />

sind oder die Qualität der Bausubstanz<br />

nicht aktuellen Neubaunormen<br />

entspricht. Schließlich kann<br />

die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer<br />

bezüglich des Gemeinschaftseigentums<br />

die Durchführung<br />

von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen<br />

beschließen,<br />

weil Baumängel vorliegen oder andere<br />

Qualitätsmängel die Nutzung<br />

beeinträchtigten. Die Kosten hierfür<br />

treffen die Gemeinschaft und d<strong>am</strong>it<br />

den Erwerber. Wichtig für die<br />

Bewertung einer Immobilie ist auch<br />

die Energiebilanz des Hauses bzw.<br />

der Wohnung. Gerade aufgrund der<br />

Energieeinsparverordnung können<br />

sich Pflichten des Wohnungseigentümers<br />

oder der Hausgemeinschaft,<br />

beispielsweise zur Erneuerung des<br />

Heizkessels oder Wartung von Klimaanlagen<br />

etc., ergeben, welche mit<br />

zusätzlichen finanziellen Aufwendungen<br />

verbunden sind.<br />

V. Nutzungskonzept<br />

Die angebotenen Eigentumswohnungen<br />

eignen sich grundsätzlich sowohl<br />

zur Selbstnutzung als auch zur<br />

Vermietung. Da die Eigentumswohnungen<br />

im hier vorliegenden Fall jedoch<br />

zum großen Teil vermietet sind,<br />

ist eine Selbstnutzung der Wohnung<br />

in den meisten Fällen in absehbarer<br />

Zeit nicht möglich.<br />

Selbstnutzung<br />

Sofern der Käufer beabsichtigt die<br />

Wohnung selbst zu nutzen, ist zu<br />

beachten, dass die dem Mietpool<br />

versprochene Mietgarantie und der<br />

Beitrag zur Vermietung im Kaufpreis<br />

enthalten sind. Für Selbstnutzer<br />

kommt der Beitritt zum Mietpool<br />

nicht in Betracht. Der Käufer sollte<br />

sich bei Vertragsunterzeichnung<br />

deshalb mit dem Verkäufer über die<br />

beabsichtigte Selbstnutzung abstimmen.<br />

Eine Reduzierung der Angebotspreise<br />

ist allerdings auch dann nicht<br />

möglich, wenn der Beitritt zum Mietpool<br />

unterbleibt.<br />

Vermietung<br />

Entscheidet sich der Käufer dagegen<br />

für die Vermietung, kommt es für seine<br />

Kapitalanlage wesentlich auf die<br />

Vermietbarkeit beziehungsweise den<br />

Mietertrag der Eigentumswohnung<br />

an. Aufgrund des Standortes, der<br />

Wohnungsgrößen sowie der Architektur<br />

geht der Prospektherausgeber<br />

von einer potenziell guten Vermietbarkeit<br />

der Eigentumswohnungen<br />

aus, weshalb der Verkäufer dem<br />

Mietpool eine Mietgarantie anbot.<br />

Der Mietpool erhält in Form einer<br />

Einlage in den Mietpool eine auf die<br />

Höhe der Einlage und eine Frist von<br />

5 Jahre beschränkte Garantie für die<br />

prospektierten Nettomieteinnahmen<br />

für die angebotene Wohnung. Die<br />

Mietgarantie erfasst nicht die Bewirtschaftungskosten<br />

und Nebenkosten.<br />

Der Erwerber trägt deshalb das Risiko,<br />

dass er trotz Beteiligung <strong>am</strong> Mietpool<br />

und trotz Mietgarantie Kosten<br />

hat, mit denen er nicht rechnet. Zum<br />

Beispiel können unerwartete Kosten<br />

durch außergewöhnliche Instandhaltungsmaßnahmen<br />

entstehen, die<br />

durch die Instandhaltungsrücklage<br />

nicht gedeckt sind. Betriebskostenumlagen<br />

können bei Mietern nicht<br />

realisiert werden. Die monatliche Gebühr<br />

für die Sondereigentumsverwaltung<br />

ist unabhängig von Mietpool<br />

und Mietgarantie zu leisten.<br />

Die tatsächlichen Mieterträge in<br />

den verschiedenen Wohneinheiten<br />

sind unterschiedlich. Die vorgesehene<br />

Mietgarantie liegt zum Teil über<br />

den tatsächlich aktuellen vereinbarten<br />

Mieten und kann auch über der<br />

Miethöhe liegen, die in absehbarer<br />

Zeit durch Mieterhöhungen erzielt<br />

werden kann. Eine Gewähr für die<br />

Bonität des aktuellen und eventuell<br />

eines neu einziehenden Mieters kann<br />

nicht übernommen werden. Der Erwerber<br />

trägt deshalb das Risiko, dass<br />

er nach Ablauf der Mietgarantie oder<br />

nach Verbrauch der in Form einer festen<br />

Einlage geleisteten Mietgarantie<br />

nicht die erwarteten Mieteinnahmen<br />

und Ausschüttungen vom Mietpool<br />

erzielt. Die zu beanspruchende Miete<br />

und die Ausschüttungen des Mietpools<br />

können geringer sein als die<br />

Mietgarantie. Mieter können zahlungsunwillig<br />

oder zahlungsunfähig<br />

sein. Schließlich ist zu beachten, dass<br />

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