âWohnen am Kulkwitzer Seeâ - DGG - Deutsche Gesellschaft für ...
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Das Angebot<br />
chenverordnung, nicht andere Berechnungsformeln<br />
zugrunde gelegt<br />
werden müssen, welche zu einer anderen<br />
anrechenbaren Fläche führen.<br />
Im Übrigen ist es dem Erwerber bei<br />
einem vertragsgerechten Verhalten<br />
durch seine Vertragspartner nach<br />
dem Gesetz grundsätzlich nicht gestattet,<br />
die Aufhebung des Grundstückskaufvertrages<br />
zu verlangen<br />
oder den Rücktritt vom Vertrag zu<br />
erklären. Solche Möglichkeiten bestehen<br />
in der Regel nur, wenn sich<br />
der Verkäufer seinerseits vertragswidrig<br />
verhält. Gründe, die in der<br />
Person des Erwerbers liegen, zum<br />
Beispiel Finanzierungsschwierigkeiten<br />
oder einseitige Motive in der Person<br />
des Erwerbers, zum Beispiel der<br />
im nachhinein auftretende Wunsch,<br />
die Erwerbskosten für eine andere<br />
Vermögensanlage oder die private<br />
Lebensführung zu verwenden, gestatten<br />
nicht den Rücktritt vom Vertrag.<br />
Den Erwerber trifft deshalb das<br />
Risiko, dass er <strong>am</strong> Grundstückskauf<br />
festhalten muss, auch wenn er aufgrund<br />
seiner persönlichen und wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse daran nicht<br />
(mehr) festhalten will.<br />
III. Standort<br />
Der Wert einer Immobilie bestimmt<br />
sich zu einem großen Teil nach dem<br />
Standort. Hierbei wird unterschieden<br />
zwischen Aktivräumen (mehr<br />
Leute ziehen in die Gegend) und<br />
Passivräumen (mehr Leute ziehen<br />
aus der Gegend weg). Gleichzeitig<br />
ist noch einmal weiter zu unterscheiden<br />
zwischen dem so genannten<br />
Makrostandort (Stadt, in der sich<br />
die Investition befindet) und dem so<br />
genannten Mikrostandort (Stadtteil<br />
/ Gegend, in der sich die Immobilie<br />
befindet).<br />
Der angebotene Standort und die<br />
Lage sind im Prospekt eingehend<br />
beschrieben. Das Umfeld der Wohnanlage,<br />
in der sich die erworbene<br />
Eigentumswohnung befindet, sowie<br />
die Entwicklung der Mieten und Immobilienpreise<br />
können sich – auch<br />
in Abhängigkeit von konjunkturellen<br />
Schwankungen und Bauvorhaben<br />
sowie Infrastrukturmaßnahmen in<br />
unmittelbarer Nähe – nachteilig verändern,<br />
was erhebliche Auswirkungen<br />
auf die Werthaltigkeit der Eigentumswohnung<br />
haben kann.<br />
IV. Bausubstanz und Erhaltungszustand<br />
Der Wert einer Immobilie hängt<br />
weiterhin wesentlich von dem nachfrageorientierten<br />
und an moderne<br />
Wohnverhältnisse angepassten Zuschnitt<br />
sowie den üblicherweise gewünschten<br />
Ausstattungsmerkmalen<br />
ab. Daneben ist selbstverständlich<br />
auch die Bauqualität für die Werthaltigkeit<br />
des Investments entscheidend.<br />
Bei den Gebäuden handelt es sich<br />
um Bestandswohnungen, welche ca.<br />
1996 und 1998 errichtet wurden.<br />
Der genaue Wohnungszustand kann<br />
durch Besichtigung oder Rückfrage<br />
bei der Prospektherausgeberin in Erfahrung<br />
gebracht werden. Hinsichtlich<br />
des Zustands des Sondereigentums<br />
ist darauf hinzuweisen, dass die<br />
Wohneinheiten überwiegend bereits<br />
langjährig vermietet sind. Die Wohnungen<br />
befinden sich dementsprechend<br />
in unterschiedlichen Zuständen.<br />
Demnach ist dem Erwerber zu<br />
empfehlen, die zu erwerbende Wohnung<br />
ggf. mit einem Sachverständigen<br />
zu besichtigen.<br />
Da die Errichtung der Neubauten ca.<br />
12 bzw. 14 Jahre zurückliegt, können<br />
von der Bausubstanz her bedingte<br />
negative Abweichungen zu aktuellen<br />
DIN-Normen für Neubauten<br />
auftreten. Der Erwerber trägt mithin<br />
das Risiko, dass bauliche Mängel der<br />
erworbenen Wohnung vorhanden<br />
sind oder die Qualität der Bausubstanz<br />
nicht aktuellen Neubaunormen<br />
entspricht. Schließlich kann<br />
die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer<br />
bezüglich des Gemeinschaftseigentums<br />
die Durchführung<br />
von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen<br />
beschließen,<br />
weil Baumängel vorliegen oder andere<br />
Qualitätsmängel die Nutzung<br />
beeinträchtigten. Die Kosten hierfür<br />
treffen die Gemeinschaft und d<strong>am</strong>it<br />
den Erwerber. Wichtig für die<br />
Bewertung einer Immobilie ist auch<br />
die Energiebilanz des Hauses bzw.<br />
der Wohnung. Gerade aufgrund der<br />
Energieeinsparverordnung können<br />
sich Pflichten des Wohnungseigentümers<br />
oder der Hausgemeinschaft,<br />
beispielsweise zur Erneuerung des<br />
Heizkessels oder Wartung von Klimaanlagen<br />
etc., ergeben, welche mit<br />
zusätzlichen finanziellen Aufwendungen<br />
verbunden sind.<br />
V. Nutzungskonzept<br />
Die angebotenen Eigentumswohnungen<br />
eignen sich grundsätzlich sowohl<br />
zur Selbstnutzung als auch zur<br />
Vermietung. Da die Eigentumswohnungen<br />
im hier vorliegenden Fall jedoch<br />
zum großen Teil vermietet sind,<br />
ist eine Selbstnutzung der Wohnung<br />
in den meisten Fällen in absehbarer<br />
Zeit nicht möglich.<br />
Selbstnutzung<br />
Sofern der Käufer beabsichtigt die<br />
Wohnung selbst zu nutzen, ist zu<br />
beachten, dass die dem Mietpool<br />
versprochene Mietgarantie und der<br />
Beitrag zur Vermietung im Kaufpreis<br />
enthalten sind. Für Selbstnutzer<br />
kommt der Beitritt zum Mietpool<br />
nicht in Betracht. Der Käufer sollte<br />
sich bei Vertragsunterzeichnung<br />
deshalb mit dem Verkäufer über die<br />
beabsichtigte Selbstnutzung abstimmen.<br />
Eine Reduzierung der Angebotspreise<br />
ist allerdings auch dann nicht<br />
möglich, wenn der Beitritt zum Mietpool<br />
unterbleibt.<br />
Vermietung<br />
Entscheidet sich der Käufer dagegen<br />
für die Vermietung, kommt es für seine<br />
Kapitalanlage wesentlich auf die<br />
Vermietbarkeit beziehungsweise den<br />
Mietertrag der Eigentumswohnung<br />
an. Aufgrund des Standortes, der<br />
Wohnungsgrößen sowie der Architektur<br />
geht der Prospektherausgeber<br />
von einer potenziell guten Vermietbarkeit<br />
der Eigentumswohnungen<br />
aus, weshalb der Verkäufer dem<br />
Mietpool eine Mietgarantie anbot.<br />
Der Mietpool erhält in Form einer<br />
Einlage in den Mietpool eine auf die<br />
Höhe der Einlage und eine Frist von<br />
5 Jahre beschränkte Garantie für die<br />
prospektierten Nettomieteinnahmen<br />
für die angebotene Wohnung. Die<br />
Mietgarantie erfasst nicht die Bewirtschaftungskosten<br />
und Nebenkosten.<br />
Der Erwerber trägt deshalb das Risiko,<br />
dass er trotz Beteiligung <strong>am</strong> Mietpool<br />
und trotz Mietgarantie Kosten<br />
hat, mit denen er nicht rechnet. Zum<br />
Beispiel können unerwartete Kosten<br />
durch außergewöhnliche Instandhaltungsmaßnahmen<br />
entstehen, die<br />
durch die Instandhaltungsrücklage<br />
nicht gedeckt sind. Betriebskostenumlagen<br />
können bei Mietern nicht<br />
realisiert werden. Die monatliche Gebühr<br />
für die Sondereigentumsverwaltung<br />
ist unabhängig von Mietpool<br />
und Mietgarantie zu leisten.<br />
Die tatsächlichen Mieterträge in<br />
den verschiedenen Wohneinheiten<br />
sind unterschiedlich. Die vorgesehene<br />
Mietgarantie liegt zum Teil über<br />
den tatsächlich aktuellen vereinbarten<br />
Mieten und kann auch über der<br />
Miethöhe liegen, die in absehbarer<br />
Zeit durch Mieterhöhungen erzielt<br />
werden kann. Eine Gewähr für die<br />
Bonität des aktuellen und eventuell<br />
eines neu einziehenden Mieters kann<br />
nicht übernommen werden. Der Erwerber<br />
trägt deshalb das Risiko, dass<br />
er nach Ablauf der Mietgarantie oder<br />
nach Verbrauch der in Form einer festen<br />
Einlage geleisteten Mietgarantie<br />
nicht die erwarteten Mieteinnahmen<br />
und Ausschüttungen vom Mietpool<br />
erzielt. Die zu beanspruchende Miete<br />
und die Ausschüttungen des Mietpools<br />
können geringer sein als die<br />
Mietgarantie. Mieter können zahlungsunwillig<br />
oder zahlungsunfähig<br />
sein. Schließlich ist zu beachten, dass<br />
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