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„Wohnen am Kulkwitzer See“ - DGG - Deutsche Gesellschaft für ...

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Das Objekt<br />

AUSBAU DER<br />

GEWERBEEINHEITEN<br />

Der Ausbau der Gewerbeeinheiten<br />

ist in einer gesonderten Baubeschreibung<br />

festgelegt.<br />

KELLER<br />

Kellerfußboden<br />

Zementestrich auf Unterbeton mit<br />

wischfestem Anstrich.<br />

allein die Baubeschreibung und die<br />

Baueingabepläne des Architekten<br />

einschließlich etwaiger Tekturen. Das<br />

in den Grundrissen eingezeichnete<br />

Mobiliar, auch Küchen, soweit nicht<br />

ausdrücklich in dieser Baubeschreibung<br />

genannt, stellt einen Einrichtungsvorschlag<br />

des Architekten dar<br />

und ist im Kaufpreis nicht enthalten.<br />

München, Juni 1995<br />

Decken- und Wandbehandlung<br />

Betondecken und -wände bzw. Kalksandsteinwände<br />

bleiben unverputzt<br />

und werden weiß gestrichen.<br />

Trockenräume<br />

Der Boden wird mit Steinzeugfliesen<br />

belegt.<br />

TIEFGARAGENANLAGE<br />

Für jede Wohnung ist ein Pkw-Abstellplatz<br />

vorgesehen. Die Ausführung<br />

erfolgt in Beton; die Boden-, Wandund<br />

Deckenstärken sind je nach statischen<br />

Erfordernissen ausgelegt. Die<br />

mit dem 2. Bauabschnitt gemeins<strong>am</strong><br />

genutzte Garageneinfahrt sowie die<br />

Garagenausfahrt erhalten jeweils<br />

ein elektrisch betriebenes Tor mit<br />

Schlüsselschaltung bzw. Zugschalter<br />

innen. Lüftungsanlage, Beleuchtung,<br />

Beschilderung und Feuerlöscher werden<br />

nach den behördlichen Auflagen<br />

hergestellt.<br />

Oberirdische Pkw-Abstellplätze<br />

Im Bereich der Tiefgarageneinfahrt<br />

als auch im Bereich der Tiefgaragenausfahrt<br />

sind jeweils einige private<br />

Pkw-Abstellplätze vorgesehen. Die<br />

Abstellplätze erhalten eine wasserdurchlässige<br />

Oberfläche sowie eine<br />

Pergola in Verbindung mit den angrenzenden<br />

Mülltonnenabstellflächen<br />

und der Fahrradabstellfläche.<br />

ÄNDERUNGEN<br />

Änderungen in der Planung aufgrund<br />

der Fortschreibung des Gestaltungskonzeptes,<br />

den technischen Erfordernissen<br />

in der weiteren Planungsphase,<br />

den vorgesehenen Materialien<br />

und Einrichtungsgegenständen sind<br />

vorbehalten soweit sie aus technischen<br />

oder aus Gründen der Materialbeschaffung<br />

zweckmäßig sind<br />

und durch gleichwertige Leistungen<br />

bzw. Materialien ersetzt werden.<br />

Änderungen aufgrund von behördlichen<br />

Auflagen sind maßgebend<br />

und werden vom Käufer anerkannt.<br />

Grundlage der Ausführung bilden<br />

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