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„Wohnen am Kulkwitzer See“ - DGG - Deutsche Gesellschaft für ...

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die Mietgarantie erst ab Beginn des<br />

auf den Besitzübergang folgenden<br />

Monats geleistet wird, der Käufer<br />

aber schon ab dem Zeitpunkt des<br />

Besitzübergangs die Bewirtschaftungskosten,<br />

insbesondere die Hausgelder<br />

für die Wohnungseigentümergemeinschaft,<br />

zu zahlen hat.<br />

Trotz der Mietgarantie ist dem Erwerber<br />

anzuraten, auch ein gewisses<br />

Leerstands- und d<strong>am</strong>it Mietausfallrisiko<br />

einzukalkulieren. Nach Ablauf der<br />

Garantiefrist oder nach Verbrauch der<br />

Garantieeinlage trägt der Erwerber<br />

bzw. der Mietpool das Risiko für die<br />

Übernahme und die Begleichung der<br />

Miete und der Betriebskosten durch<br />

den Mieter und hat er über den Mietpool<br />

Mietausfälle bei Wohnungen<br />

anderer Erwerber wirtschaftlich anteilig<br />

zu tragen. Außerdem trägt der<br />

Erwerber nach Ablauf oder Verbrauch<br />

der Mietgarantie das Risiko, auf eigene<br />

Kosten für eine Neuvermietung<br />

sorgen zu müssen und die Kosten<br />

tragen zu müssen, um seine Rechte<br />

gegenüber den Mietern durchzusetzen.<br />

Bei Nichtzahlung der Miete<br />

muss der Erwerber bzw. der Mietpool<br />

die Kosten und die Risiken einer<br />

Räumungs- und Zahlungsklage oder<br />

eine Vollstreckung gegenüber dem<br />

Mieter tragen. Lediglich während der<br />

Garantiezeit steht die in Form einer<br />

Einlage der Mietpool-GbR geleistete<br />

Mietgarantie auch zur Abdeckung<br />

von Inkassokosten und der anderer<br />

im Nutzungskonzept beschriebenen<br />

Kosten zu. Die in Form einer Einlage<br />

geleistete Mietgarantie und der<br />

in dieser Form geleistete Beitrag zur<br />

Vermietung ist der Höhe nach auf die<br />

Einlage begrenzt. Es ist denkbar, dass<br />

die Einlage schon während der Garantiezeit<br />

aufgebraucht ist und Mietausfälle<br />

und sämtliche Kosten dann<br />

schon ab diesem Zeitpunkt von der<br />

Mietpool-GbR und d<strong>am</strong>it mittelbar<br />

dem Erwerber zu tragen sind.<br />

Der Erwerber muss außerdem d<strong>am</strong>it<br />

rechnen, dass es nicht möglich<br />

ist, die gegenwärtig vereinbarten<br />

Mieten, die unter der Mietgarantie<br />

liegen können, in der Zukunft in<br />

nennenswertem Umfang erhöhen zu<br />

können. Der Erwerber ist bei Mieterhöhungsverlangen<br />

zur Anpassung an<br />

die ortsübliche Vergleichsmiete auf<br />

die ortsüblichen Vergleichsmieten<br />

beschränkt. Mieterhöhungsverlangen<br />

sind nur nach Ablauf bestimmter<br />

Fristen seit der letzten Mieterhöhung<br />

möglich und in der Höhe nach auf<br />

eine Kappungsgrenze beschränkt.<br />

Der Erwerber trägt deshalb das Risiko,<br />

nur in eingeschränktem Umfang<br />

eine Erhöhung und Anpassung der<br />

Miete verlangen zu können.<br />

Daneben ist zu beachten, dass der Erwerber<br />

nach Beitritt in der Mietpoolgesellschaft<br />

gebunden ist und vor<br />

Ablauf der im Mietpool-<strong>Gesellschaft</strong>ervertrag<br />

vorgesehenen Frist nur aus<br />

wichtigem Grund kündigen kann.<br />

Bei einem Mietpool ist immer zu<br />

berücksichtigen, dass der Vermieter<br />

nicht nur das Vermietungs- und Kostenrisiko<br />

seiner Wohnung, sondern<br />

zumindest prozentual auch das Vermietungs-<br />

und Kostenrisiko fremder<br />

Wohnungen trägt. Entsprechende<br />

Abschläge sind zumindest bei einer<br />

mittel- und längerfristigen Prognose<br />

einzukalkulieren. Das Vermietungsund<br />

Kostenrisiko der eigenen und<br />

fremder Wohnungen kann sich zum<br />

Beispiel realisieren, wenn die betreffende<br />

Wohnung leer steht, wenn in<br />

die Wohnung durch Zwangsverwaltung<br />

oder -versteigerung vollstreckt<br />

wird oder wenn Mieten an die finanzierende<br />

Bank fließen, der die Mieten<br />

abgetreten wurden und die aus der<br />

Mietabtretung auf Grund einer nicht<br />

vertragsgemäßen Darlehensrückführung<br />

Rechte ableitet. Die Initiatoren<br />

entschieden sich jedoch bewusst<br />

für das Konzept der frühzeitigen,<br />

konstanten und sicheren Einnahme<br />

im Vergleich zur potenziell hohen,<br />

jedoch zweifelhaften. Die gleichmäßige<br />

Höhe und Aufteilung der<br />

Mieteinnahmen besteht im Übrigen<br />

nur solange die Vermieter in der Gemeinschaft<br />

zus<strong>am</strong>mengeschlossen<br />

sind. Im Fall der Beendigung der Teilnahme<br />

<strong>am</strong> Mietpool muss der Käufer<br />

d<strong>am</strong>it rechnen, dass die finanzierende<br />

Bank die aus ihrer Sicht hierdurch<br />

entstehenden Nachteile bei einer<br />

ggf. notwendig werdenden Verlängerung<br />

der Finanzierung zur Geltung<br />

bringt.<br />

Ferner ist zu berücksichtigen, dass<br />

insbesondere in der journalistischen<br />

Fachliteratur vereinzelt vertreten<br />

wird, dass der prospektierte Beitritt<br />

zu einer Vermietergemeinschaft mit<br />

Garantie aufgrund einer modellhaften<br />

Gestaltung gemäß § 15 b EStG<br />

als Beitritt zu einem Steuerstundungsmodell<br />

angesehen werden<br />

könnte, womit zukünftig zugewiesene<br />

Verluste weder mit Einkünften aus<br />

Gewerbebetrieb noch mit Einkünften<br />

aus anderen Einkunftsquellen ausgeglichen<br />

werden dürfen. Sofern<br />

dieses sog. Verrechnungsverbot aus<br />

§ 15 b EStG greifen sollte, kann dies<br />

zu einer Verschlechterung der Liquiditätsprognose<br />

führen. Da im vorliegenden<br />

Fall u.a. der Beitritt zum<br />

Mietpool mit Garantie ohne separate<br />

zu sofort abzugsfähigen Werbekosten<br />

führende Gebühren angeboten<br />

wird, insbesondere der Beitritt<br />

selbst nicht zu sofort abzugsfähigen<br />

Werbekosten führt – wie von § 15 b<br />

EStG vorausgesetzt – geht die Prospektherausgeberin<br />

davon aus, dass<br />

dies hier nicht zutrifft. Gestützt wird<br />

diese Ansicht auch durch ein Anwendungsschreiben<br />

zu § 15 b EStG des<br />

Bundesministeriums der Finanzen<br />

vom 17.07.2007 sowie noch weiter<br />

gehenden und detailierteren Äußerungen<br />

von Mitarbeitern des Ministeriums<br />

nebst der herrschenden<br />

Meinung in der steuerrechtlichen<br />

Literatur. Demnach ist ein Mietpool<br />

unschädlich und betrifft eine weiterhin<br />

kostenlos gewährte, das heißt<br />

in den Ges<strong>am</strong>tkaufpreis der Verkäuferkalkulation<br />

eingepreiste Garantie<br />

lediglich die Bewirtschaftungsphase<br />

und zwar nicht zur Steuerstundung<br />

sondern zur Einnahmesicherung.<br />

Eine Garantie für die Anwendung der<br />

Steuergesetze in diesem Sinne kann<br />

jedoch nicht übernommen werden.<br />

Zus<strong>am</strong>menfassend ist also festzuhalten,<br />

dass das Investment in eine in<br />

einem Mietpool zus<strong>am</strong>mengeschlossene<br />

Wohnung i. d. R. weder Spitzenmieten<br />

noch totale Mietausfälle mit<br />

sich bringt, nach Beendigung der<br />

Mietpoolgesellschaft in jedem Fall<br />

aber eine Änderung der Ertragsituation<br />

nach oben oder unten eintreten<br />

kann. Dies kann auch Einfluss auf ggf.<br />

notwendig werdende Anschlussfinanzierungen<br />

haben.<br />

Soweit im Prospekt von Mieteinnahmen<br />

gesprochen wird, handelt<br />

es sich ausdrücklich nur um unverbindliche<br />

Prognosen. In jedem Fall<br />

ist auch ein gewisses Leerstandsrisiko<br />

mit einzukalkulieren.<br />

Die Bonität der Mieter wird in der<br />

Regel anhand marktüblicher Kriterien<br />

überprüft (Selbstauskunft), wobei<br />

sich diese selbstverständlich auch im<br />

Laufe der Zeit (beispielsweise durch<br />

Verlust des Arbeitsplatzes) nachteilig<br />

verändern kann. Gleichzeitig ist<br />

zu berücksichtigen, dass trotz vorliegender<br />

Bezugsfertigkeit und Erteilung<br />

eines Vermittlungsauftrags<br />

die Neuvermietung bis zu mehrere<br />

Monate in Anspruch nehmen kann.<br />

Während dieser Zeit hat der Erwerber<br />

bzw. der Mietpool keine Mieteinnahmen<br />

und muss der Erwerber eine sich<br />

ergebende Finanzierungslücke aus<br />

eigenen Mitteln abdecken. Im Detail<br />

sollte sich der Erwerber hierzu mit<br />

der Verkäuferin bzw. Hausverwaltung<br />

abstimmen.<br />

Die Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft<br />

mbH bietet die Übernahme<br />

von Mietverwaltungsleistungen<br />

je Wohnungseigentum für derzeit<br />

monatlich 19,04 Euro incl. MwSt. an.<br />

Falls der Käufer dem Mietpool beitritt,<br />

ist der Abschluss eines Vertrages über<br />

die Sondereigentumsverwaltung mit<br />

der Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft<br />

mbH als Geschäftsführer<br />

der Mietpool-<strong>Gesellschaft</strong> zwingend.<br />

Die d<strong>am</strong>it verbundene monatliche<br />

Kostenbelastung der Gebühr für die<br />

Verwaltung ist vom Erwerber bei seiner<br />

Investitionsentscheidung einzu-<br />

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