âWohnen am Kulkwitzer Seeâ - DGG - Deutsche Gesellschaft für ...
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die Mietgarantie erst ab Beginn des<br />
auf den Besitzübergang folgenden<br />
Monats geleistet wird, der Käufer<br />
aber schon ab dem Zeitpunkt des<br />
Besitzübergangs die Bewirtschaftungskosten,<br />
insbesondere die Hausgelder<br />
für die Wohnungseigentümergemeinschaft,<br />
zu zahlen hat.<br />
Trotz der Mietgarantie ist dem Erwerber<br />
anzuraten, auch ein gewisses<br />
Leerstands- und d<strong>am</strong>it Mietausfallrisiko<br />
einzukalkulieren. Nach Ablauf der<br />
Garantiefrist oder nach Verbrauch der<br />
Garantieeinlage trägt der Erwerber<br />
bzw. der Mietpool das Risiko für die<br />
Übernahme und die Begleichung der<br />
Miete und der Betriebskosten durch<br />
den Mieter und hat er über den Mietpool<br />
Mietausfälle bei Wohnungen<br />
anderer Erwerber wirtschaftlich anteilig<br />
zu tragen. Außerdem trägt der<br />
Erwerber nach Ablauf oder Verbrauch<br />
der Mietgarantie das Risiko, auf eigene<br />
Kosten für eine Neuvermietung<br />
sorgen zu müssen und die Kosten<br />
tragen zu müssen, um seine Rechte<br />
gegenüber den Mietern durchzusetzen.<br />
Bei Nichtzahlung der Miete<br />
muss der Erwerber bzw. der Mietpool<br />
die Kosten und die Risiken einer<br />
Räumungs- und Zahlungsklage oder<br />
eine Vollstreckung gegenüber dem<br />
Mieter tragen. Lediglich während der<br />
Garantiezeit steht die in Form einer<br />
Einlage der Mietpool-GbR geleistete<br />
Mietgarantie auch zur Abdeckung<br />
von Inkassokosten und der anderer<br />
im Nutzungskonzept beschriebenen<br />
Kosten zu. Die in Form einer Einlage<br />
geleistete Mietgarantie und der<br />
in dieser Form geleistete Beitrag zur<br />
Vermietung ist der Höhe nach auf die<br />
Einlage begrenzt. Es ist denkbar, dass<br />
die Einlage schon während der Garantiezeit<br />
aufgebraucht ist und Mietausfälle<br />
und sämtliche Kosten dann<br />
schon ab diesem Zeitpunkt von der<br />
Mietpool-GbR und d<strong>am</strong>it mittelbar<br />
dem Erwerber zu tragen sind.<br />
Der Erwerber muss außerdem d<strong>am</strong>it<br />
rechnen, dass es nicht möglich<br />
ist, die gegenwärtig vereinbarten<br />
Mieten, die unter der Mietgarantie<br />
liegen können, in der Zukunft in<br />
nennenswertem Umfang erhöhen zu<br />
können. Der Erwerber ist bei Mieterhöhungsverlangen<br />
zur Anpassung an<br />
die ortsübliche Vergleichsmiete auf<br />
die ortsüblichen Vergleichsmieten<br />
beschränkt. Mieterhöhungsverlangen<br />
sind nur nach Ablauf bestimmter<br />
Fristen seit der letzten Mieterhöhung<br />
möglich und in der Höhe nach auf<br />
eine Kappungsgrenze beschränkt.<br />
Der Erwerber trägt deshalb das Risiko,<br />
nur in eingeschränktem Umfang<br />
eine Erhöhung und Anpassung der<br />
Miete verlangen zu können.<br />
Daneben ist zu beachten, dass der Erwerber<br />
nach Beitritt in der Mietpoolgesellschaft<br />
gebunden ist und vor<br />
Ablauf der im Mietpool-<strong>Gesellschaft</strong>ervertrag<br />
vorgesehenen Frist nur aus<br />
wichtigem Grund kündigen kann.<br />
Bei einem Mietpool ist immer zu<br />
berücksichtigen, dass der Vermieter<br />
nicht nur das Vermietungs- und Kostenrisiko<br />
seiner Wohnung, sondern<br />
zumindest prozentual auch das Vermietungs-<br />
und Kostenrisiko fremder<br />
Wohnungen trägt. Entsprechende<br />
Abschläge sind zumindest bei einer<br />
mittel- und längerfristigen Prognose<br />
einzukalkulieren. Das Vermietungsund<br />
Kostenrisiko der eigenen und<br />
fremder Wohnungen kann sich zum<br />
Beispiel realisieren, wenn die betreffende<br />
Wohnung leer steht, wenn in<br />
die Wohnung durch Zwangsverwaltung<br />
oder -versteigerung vollstreckt<br />
wird oder wenn Mieten an die finanzierende<br />
Bank fließen, der die Mieten<br />
abgetreten wurden und die aus der<br />
Mietabtretung auf Grund einer nicht<br />
vertragsgemäßen Darlehensrückführung<br />
Rechte ableitet. Die Initiatoren<br />
entschieden sich jedoch bewusst<br />
für das Konzept der frühzeitigen,<br />
konstanten und sicheren Einnahme<br />
im Vergleich zur potenziell hohen,<br />
jedoch zweifelhaften. Die gleichmäßige<br />
Höhe und Aufteilung der<br />
Mieteinnahmen besteht im Übrigen<br />
nur solange die Vermieter in der Gemeinschaft<br />
zus<strong>am</strong>mengeschlossen<br />
sind. Im Fall der Beendigung der Teilnahme<br />
<strong>am</strong> Mietpool muss der Käufer<br />
d<strong>am</strong>it rechnen, dass die finanzierende<br />
Bank die aus ihrer Sicht hierdurch<br />
entstehenden Nachteile bei einer<br />
ggf. notwendig werdenden Verlängerung<br />
der Finanzierung zur Geltung<br />
bringt.<br />
Ferner ist zu berücksichtigen, dass<br />
insbesondere in der journalistischen<br />
Fachliteratur vereinzelt vertreten<br />
wird, dass der prospektierte Beitritt<br />
zu einer Vermietergemeinschaft mit<br />
Garantie aufgrund einer modellhaften<br />
Gestaltung gemäß § 15 b EStG<br />
als Beitritt zu einem Steuerstundungsmodell<br />
angesehen werden<br />
könnte, womit zukünftig zugewiesene<br />
Verluste weder mit Einkünften aus<br />
Gewerbebetrieb noch mit Einkünften<br />
aus anderen Einkunftsquellen ausgeglichen<br />
werden dürfen. Sofern<br />
dieses sog. Verrechnungsverbot aus<br />
§ 15 b EStG greifen sollte, kann dies<br />
zu einer Verschlechterung der Liquiditätsprognose<br />
führen. Da im vorliegenden<br />
Fall u.a. der Beitritt zum<br />
Mietpool mit Garantie ohne separate<br />
zu sofort abzugsfähigen Werbekosten<br />
führende Gebühren angeboten<br />
wird, insbesondere der Beitritt<br />
selbst nicht zu sofort abzugsfähigen<br />
Werbekosten führt – wie von § 15 b<br />
EStG vorausgesetzt – geht die Prospektherausgeberin<br />
davon aus, dass<br />
dies hier nicht zutrifft. Gestützt wird<br />
diese Ansicht auch durch ein Anwendungsschreiben<br />
zu § 15 b EStG des<br />
Bundesministeriums der Finanzen<br />
vom 17.07.2007 sowie noch weiter<br />
gehenden und detailierteren Äußerungen<br />
von Mitarbeitern des Ministeriums<br />
nebst der herrschenden<br />
Meinung in der steuerrechtlichen<br />
Literatur. Demnach ist ein Mietpool<br />
unschädlich und betrifft eine weiterhin<br />
kostenlos gewährte, das heißt<br />
in den Ges<strong>am</strong>tkaufpreis der Verkäuferkalkulation<br />
eingepreiste Garantie<br />
lediglich die Bewirtschaftungsphase<br />
und zwar nicht zur Steuerstundung<br />
sondern zur Einnahmesicherung.<br />
Eine Garantie für die Anwendung der<br />
Steuergesetze in diesem Sinne kann<br />
jedoch nicht übernommen werden.<br />
Zus<strong>am</strong>menfassend ist also festzuhalten,<br />
dass das Investment in eine in<br />
einem Mietpool zus<strong>am</strong>mengeschlossene<br />
Wohnung i. d. R. weder Spitzenmieten<br />
noch totale Mietausfälle mit<br />
sich bringt, nach Beendigung der<br />
Mietpoolgesellschaft in jedem Fall<br />
aber eine Änderung der Ertragsituation<br />
nach oben oder unten eintreten<br />
kann. Dies kann auch Einfluss auf ggf.<br />
notwendig werdende Anschlussfinanzierungen<br />
haben.<br />
Soweit im Prospekt von Mieteinnahmen<br />
gesprochen wird, handelt<br />
es sich ausdrücklich nur um unverbindliche<br />
Prognosen. In jedem Fall<br />
ist auch ein gewisses Leerstandsrisiko<br />
mit einzukalkulieren.<br />
Die Bonität der Mieter wird in der<br />
Regel anhand marktüblicher Kriterien<br />
überprüft (Selbstauskunft), wobei<br />
sich diese selbstverständlich auch im<br />
Laufe der Zeit (beispielsweise durch<br />
Verlust des Arbeitsplatzes) nachteilig<br />
verändern kann. Gleichzeitig ist<br />
zu berücksichtigen, dass trotz vorliegender<br />
Bezugsfertigkeit und Erteilung<br />
eines Vermittlungsauftrags<br />
die Neuvermietung bis zu mehrere<br />
Monate in Anspruch nehmen kann.<br />
Während dieser Zeit hat der Erwerber<br />
bzw. der Mietpool keine Mieteinnahmen<br />
und muss der Erwerber eine sich<br />
ergebende Finanzierungslücke aus<br />
eigenen Mitteln abdecken. Im Detail<br />
sollte sich der Erwerber hierzu mit<br />
der Verkäuferin bzw. Hausverwaltung<br />
abstimmen.<br />
Die Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft<br />
mbH bietet die Übernahme<br />
von Mietverwaltungsleistungen<br />
je Wohnungseigentum für derzeit<br />
monatlich 19,04 Euro incl. MwSt. an.<br />
Falls der Käufer dem Mietpool beitritt,<br />
ist der Abschluss eines Vertrages über<br />
die Sondereigentumsverwaltung mit<br />
der Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft<br />
mbH als Geschäftsführer<br />
der Mietpool-<strong>Gesellschaft</strong> zwingend.<br />
Die d<strong>am</strong>it verbundene monatliche<br />
Kostenbelastung der Gebühr für die<br />
Verwaltung ist vom Erwerber bei seiner<br />
Investitionsentscheidung einzu-<br />
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