Informationen zur Prüfung - Teildienststelle Altenkirchen
Informationen zur Prüfung - Teildienststelle Altenkirchen
Informationen zur Prüfung - Teildienststelle Altenkirchen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Studienseminar Koblenz<br />
Allgemeines Seminar<br />
<strong>Teildienststelle</strong> <strong>Altenkirchen</strong><br />
Stand: 9.1.2012<br />
<strong>Informationen</strong> <strong>zur</strong> praktischen Prüfung<br />
Terminierung der Examenslehrproben<br />
Die Terminierung der ersten und zweiten Examenslehrproben (Reihenfolge SI/SII ist variabel) findet<br />
nach folgendem Verfahren statt: Sie teilen uns auf dem Formblatt bis Mittwoch, den 1. Februar 2012,<br />
Ihre Vorschläge für die beiden Examenslehrproben mit. Wichtig: Geben Sie jeweils zwei Ausweich-/<br />
Alternativtermine an. Der Prüfungsplan wird dem Landesprüfungsamt <strong>zur</strong> Genehmigung vorgelegt und<br />
Ihnen anschließend bereitgestellt. Die ersten Examenslehrproben werden ab dem 22. Februar 2012<br />
stattfinden und bis zum 4. Mai 2012 abgeschlossen.<br />
Themenvergabe zu den Examenslehrproben<br />
Nach der Prüfungsordnung legt der Fachleiter das Thema der Lehrprobe fest. Das Thema wird dem<br />
Studienreferendar am fünften Werktag vor der Lehrprobe bekannt gegeben. Samstage, Sonntage und<br />
Feiertage sind in dieser Sicht keine Werktage.<br />
Abgabe des Entwurfs<br />
Bei den Examenslehrproben verfahren Sie wie bei den bisherigen Lehrproben. Neu ist: Mail-<br />
Zusendung ohne Ausnahme bis 12.00 Uhr (Beleg durch Sendeuhrzeit) am letzten Werktag vor<br />
der Lehrprobe an info@altenkirchen.studienseminar-koblenz.de. Das Sekretariat leitet Ihren<br />
Entwurf an den Seminarvertreter und an den Leiter des Unterausschusses (1.<br />
Examenslehrproben) bzw. an den Prüfungsvorsitzenden (2. Examenslehrproben) weiter. Fordern<br />
Sie eine Lesebestätigung an (Menüpunkt: Extras/Lesebestätigung anfordern). Das<br />
unterschriebene Exemplar für die Prüfungsakte übergeben Sie am Tag der Lehrprobe dem<br />
Seminarvertreter.<br />
Beispiele: Lehrprobe am Donnerstag, dann Themenvergabe Donnerstag der Vorwoche und<br />
Abgabe des Entwurfs am Mittwochvormittag. Lehrprobe am Montag, dann Themenvergabe<br />
Montag der Vorwoche und Abgabe des Entwurfs am Freitagvormittag.<br />
Die Abgabe der weiteren Exemplare für Fachleiter, schulische Ausbildungsleiter, ggf. Fachlehrer<br />
regeln Sie jeweils in individueller Absprache mit den Personen.<br />
Lehrprobenbesprechung<br />
Der Prüfungsausschuss besteht aus einem externen Vorsitzenden, dem Seminarleiter oder<br />
Stellvertreter und dem zuständigen Fachleiter.<br />
Schulleiter und Schulischer Ausbildungsleiter dürfen bei der Lehrprobe einschließlich der<br />
Besprechung anwesend sein (§ 20 [8]). Mitreferendare und neue Referendare dürfen nicht<br />
teilnehmen.<br />
Der Prüfungsausschuss berät und beschließt in nichtöffentlicher Sitzung nach Anhörung des<br />
Studienreferendars über das Ergebnis jeder Lehrprobe. An der Beratung über das Ergebnis nimmt<br />
der Fachlehrer mit beratender Stimme teil. Findet die Lehrprobe im eigenverantwortlichen<br />
Unterricht statt, so nimmt der Schulleiter oder der von ihm beauftragte schulische<br />
Ausbildungsleiter mit beratender Stimme teil (§ 20 [6]).<br />
Prüfungsunfähigkeit<br />
Die Prüfungsunfähigkeit muss unverzüglich durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Das<br />
Landesprüfungsamt kann die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen.<br />
Prüfungserleichterungen bei Behinderungen<br />
Schwerbehinderte Prüflinge können Prüfungserleichterungen beantragen. Wenden Sie sich ggf. an<br />
die Seminarleitung.<br />
Z:\Referendare\Referendare Aug 2010-Juli 2012\Prüfung\<strong>Informationen</strong> zu den Prüfungen 2012.doc
<strong>Informationen</strong> <strong>zur</strong> mündlichen Prüfung<br />
Themen der mündlichen Prüfung<br />
Hauptgegenstand der Prüfung ist grundlegendes Berufswissen zu folgenden Themen aus den<br />
Pflichtmodulen:<br />
1. Moderation<br />
2. Aufgabenstellungen<br />
3. Methoden und Materialien<br />
4. Diagnose und Rückmeldung<br />
5. Lernprozess<br />
6. Unterrichtsstörungen<br />
7. Leistungsmessung<br />
8. Kognition<br />
9. Offene Unterrichtsformen<br />
10. Erziehung<br />
Zur Vorbereitung auf die Prüfung in den Pflichtthemen reichen die Materialien aus, die Ihnen auf der<br />
Webseite in den Unterlagen zum Pflichtmodul 338 in Kürze als ZIP-Ordner <strong>zur</strong> Verfügung gestellt und<br />
Ihnen zu diesem Zeitpunkt zusätzlich per E-Mail zugeleitet werden. Sie bereiten sich auf alle zehn<br />
Themen vor. Die Prüfer wählen die Prüfungsthemen in der Prüfung aus. Die Prüfungszeit von 30<br />
Minuten reicht in der Regel aus, um in drei Themen zu prüfen. Zwei davon werden dem Pflichtbereich<br />
entnommen und eines von Ihnen aus dem Wahlbereich vorgeschlagen.<br />
Sie teilen uns Ihr Wahlmodul <strong>zur</strong> Prüfung auf dem Formular <strong>zur</strong> Anmeldung der Examenslehrproben<br />
mit. Zur Vorbereitung auf die Prüfung im Wahlmodul reichen die auf der Seminarseite angegebenen<br />
Materialien aus.<br />
Bis zum 24. Januar 2012 senden Sie bitte Ihre Ausbildungsdokumentation per E-mail an<br />
info@altenkirchen.studienseminar-koblenz.de mit dem Betreff „Ausbildungsdokumentation“ zu.<br />
Gestaltung der mündlichen Prüfung<br />
Die mündlichen Prüfungen werden so gestaltet, dass Sie mit uns in ein diskursives Prüfungsgespräch<br />
eintreten können. Dabei fragen wir an passenden Stellen auch gezielt Ihre Kenntnisse ab, aber es<br />
werden nicht ausschließlich Prüfungsfragen gestellt. Sie werden auch mit Materialien, Thesen,<br />
Zitaten, Diagrammen, Untersuchungsergebnissen etc. konfrontiert, zu denen Sie Stellung beziehen<br />
müssen.<br />
Sie sollen in der Prüfung Ihre Kenntnisse zu den Aufgabenfeldern des Lehrerberufs zeigen und<br />
Ihre Entscheidungen theoretisch legitimieren (Kenntnisse).<br />
Selbstverständlich erwarten wir, dass Sie Ihre Überlegungen anhand eigener Erfahrungen – falls<br />
zum Thema vorhanden – belegen (Theorie-Praxis-Verknüpfung).<br />
Sie sollen sich mit Argumenten diskursiv auseinandersetzen und situativ reagieren können. Es ist<br />
nicht Sinn, angelesenes Wissen reproduktiv wiederzugeben (Argumentation).<br />
Z:\Referendare\Referendare Aug 2010-Juli 2012\Prüfung\<strong>Informationen</strong> zu den Prüfungen 2012.doc<br />
2
Bewertungsstufen der mündlichen Prüfung<br />
Die Bewertung ergibt sich aus den Leistungen in den drei genannten Bereichen. Im Abgleich mit dem<br />
Protokoll lässt sich die Note erfahrungsgemäß sehr gut mit folgendem Raster zuordnen. (Dieses<br />
Raster bewährt sich entsprechend angepasst auch bei mündlichen Abiturprüfungen.)<br />
sehr gut<br />
vertiefte und umfangreiche Kenntnisse, souveräner Umgang mit dem Wissen, sehr gut<br />
reflektiertes Verständnis der theoretischen Konzepte, Zusammenhänge und Hintergründe<br />
selbständige und ergiebige Theorie-Praxis-Verknüpfung auch bei schwierigen Themen und<br />
Situationen, besondere Verarbeitungstiefe<br />
hohes Problembewusstsein und differenzierte Argumentation, Einfühlungsvermögen und<br />
stimmiges Urteil, besonders klare Präsentation, sicheres und bewegliches Gesprächsverhalten<br />
gut<br />
gründliche und breite Kenntnisse, sinnvoller Umgang mit dem Wissen, vertieftes Verständnis der<br />
theoretischen Begriffe, Konzepte und Zusammenhänge<br />
sachadäquate Aufarbeitung der Theorie-Praxis-Bezüge, zutreffende praktische Umsetzung auch<br />
bei komplexeren Themen und Situationen<br />
umsichtiges Problembewusstsein und einsichtige Argumentation, Perspektivenwechsel und<br />
einleuchtendes Urteil, klare Präsentation, sicheres und bewegliches Gesprächsverhalten<br />
befriedigend<br />
solide Kenntnisse, Verständnis grundlegender theoretischer Konzepte und Begriffe<br />
brauchbare Theorie-Praxis-Verbindung, Anwendung auf überschaubare Themen und Situationen<br />
elementares Problembewusstsein, nachvollziehbare Argumentation, knappe und pragmatische<br />
Urteilsfindung, verständliche Darbietung, angemessenes Gesprächsverhalten<br />
ausreichend<br />
<br />
eingeschränkte Kenntnisse, oberflächliches theoretisches Verständnis, wenig Bemühen um<br />
Konzepte und Begriffe<br />
partielle Theorie-Praxis-Verknüpfung, mühsame oder wenig ergiebige Anwendung auf<br />
überschaubare Themen und Situationen<br />
Problembewusstsein in Grundzügen vorhanden, vordergründige Argumentation, wenig<br />
begründetes Urteil, Probleme bei der Präsentation und beim Gesprächsverhalten<br />
mangelhaft / ungenügend<br />
schwerwiegende Wissenslücken und Mängel, sehr eingeschränktes (oder fehlendes)<br />
theoretisches Verständnis und Bemühen<br />
keine Theorie-Praxis-Verknüpfung auch bei offenkundigen Zusammenhängen, sehr wenig (oder<br />
kein) Handlungswissen, fehlender Praxisbezug<br />
kaum (oder kein) Problembewusstsein, sehr fragwürdige (bzw. indiskutable) Argumentation, kein<br />
eigenes Urteil, erhebliche Darstellungsmängel, gravierende Schwierigkeiten bei der<br />
Verständigung<br />
Z:\Referendare\Referendare Aug 2010-Juli 2012\Prüfung\<strong>Informationen</strong> zu den Prüfungen 2012.doc<br />
3