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Informationen zur Prüfung - Teildienststelle Altenkirchen

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Studienseminar Koblenz<br />

Allgemeines Seminar<br />

<strong>Teildienststelle</strong> <strong>Altenkirchen</strong><br />

Stand: 9.1.2012<br />

<strong>Informationen</strong> <strong>zur</strong> praktischen Prüfung<br />

Terminierung der Examenslehrproben<br />

Die Terminierung der ersten und zweiten Examenslehrproben (Reihenfolge SI/SII ist variabel) findet<br />

nach folgendem Verfahren statt: Sie teilen uns auf dem Formblatt bis Mittwoch, den 1. Februar 2012,<br />

Ihre Vorschläge für die beiden Examenslehrproben mit. Wichtig: Geben Sie jeweils zwei Ausweich-/<br />

Alternativtermine an. Der Prüfungsplan wird dem Landesprüfungsamt <strong>zur</strong> Genehmigung vorgelegt und<br />

Ihnen anschließend bereitgestellt. Die ersten Examenslehrproben werden ab dem 22. Februar 2012<br />

stattfinden und bis zum 4. Mai 2012 abgeschlossen.<br />

Themenvergabe zu den Examenslehrproben<br />

Nach der Prüfungsordnung legt der Fachleiter das Thema der Lehrprobe fest. Das Thema wird dem<br />

Studienreferendar am fünften Werktag vor der Lehrprobe bekannt gegeben. Samstage, Sonntage und<br />

Feiertage sind in dieser Sicht keine Werktage.<br />

Abgabe des Entwurfs<br />

­ Bei den Examenslehrproben verfahren Sie wie bei den bisherigen Lehrproben. Neu ist: Mail-<br />

Zusendung ohne Ausnahme bis 12.00 Uhr (Beleg durch Sendeuhrzeit) am letzten Werktag vor<br />

der Lehrprobe an info@altenkirchen.studienseminar-koblenz.de. Das Sekretariat leitet Ihren<br />

Entwurf an den Seminarvertreter und an den Leiter des Unterausschusses (1.<br />

Examenslehrproben) bzw. an den Prüfungsvorsitzenden (2. Examenslehrproben) weiter. Fordern<br />

Sie eine Lesebestätigung an (Menüpunkt: Extras/Lesebestätigung anfordern). Das<br />

unterschriebene Exemplar für die Prüfungsakte übergeben Sie am Tag der Lehrprobe dem<br />

Seminarvertreter.<br />

Beispiele: Lehrprobe am Donnerstag, dann Themenvergabe Donnerstag der Vorwoche und<br />

Abgabe des Entwurfs am Mittwochvormittag. Lehrprobe am Montag, dann Themenvergabe<br />

Montag der Vorwoche und Abgabe des Entwurfs am Freitagvormittag.<br />

­ Die Abgabe der weiteren Exemplare für Fachleiter, schulische Ausbildungsleiter, ggf. Fachlehrer<br />

regeln Sie jeweils in individueller Absprache mit den Personen.<br />

Lehrprobenbesprechung<br />

­ Der Prüfungsausschuss besteht aus einem externen Vorsitzenden, dem Seminarleiter oder<br />

Stellvertreter und dem zuständigen Fachleiter.<br />

­ Schulleiter und Schulischer Ausbildungsleiter dürfen bei der Lehrprobe einschließlich der<br />

Besprechung anwesend sein (§ 20 [8]). Mitreferendare und neue Referendare dürfen nicht<br />

teilnehmen.<br />

­ Der Prüfungsausschuss berät und beschließt in nichtöffentlicher Sitzung nach Anhörung des<br />

Studienreferendars über das Ergebnis jeder Lehrprobe. An der Beratung über das Ergebnis nimmt<br />

der Fachlehrer mit beratender Stimme teil. Findet die Lehrprobe im eigenverantwortlichen<br />

Unterricht statt, so nimmt der Schulleiter oder der von ihm beauftragte schulische<br />

Ausbildungsleiter mit beratender Stimme teil (§ 20 [6]).<br />

Prüfungsunfähigkeit<br />

Die Prüfungsunfähigkeit muss unverzüglich durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Das<br />

Landesprüfungsamt kann die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen.<br />

Prüfungserleichterungen bei Behinderungen<br />

Schwerbehinderte Prüflinge können Prüfungserleichterungen beantragen. Wenden Sie sich ggf. an<br />

die Seminarleitung.<br />

Z:\Referendare\Referendare Aug 2010-Juli 2012\Prüfung\<strong>Informationen</strong> zu den Prüfungen 2012.doc


<strong>Informationen</strong> <strong>zur</strong> mündlichen Prüfung<br />

Themen der mündlichen Prüfung<br />

Hauptgegenstand der Prüfung ist grundlegendes Berufswissen zu folgenden Themen aus den<br />

Pflichtmodulen:<br />

1. Moderation<br />

2. Aufgabenstellungen<br />

3. Methoden und Materialien<br />

4. Diagnose und Rückmeldung<br />

5. Lernprozess<br />

6. Unterrichtsstörungen<br />

7. Leistungsmessung<br />

8. Kognition<br />

9. Offene Unterrichtsformen<br />

10. Erziehung<br />

Zur Vorbereitung auf die Prüfung in den Pflichtthemen reichen die Materialien aus, die Ihnen auf der<br />

Webseite in den Unterlagen zum Pflichtmodul 338 in Kürze als ZIP-Ordner <strong>zur</strong> Verfügung gestellt und<br />

Ihnen zu diesem Zeitpunkt zusätzlich per E-Mail zugeleitet werden. Sie bereiten sich auf alle zehn<br />

Themen vor. Die Prüfer wählen die Prüfungsthemen in der Prüfung aus. Die Prüfungszeit von 30<br />

Minuten reicht in der Regel aus, um in drei Themen zu prüfen. Zwei davon werden dem Pflichtbereich<br />

entnommen und eines von Ihnen aus dem Wahlbereich vorgeschlagen.<br />

Sie teilen uns Ihr Wahlmodul <strong>zur</strong> Prüfung auf dem Formular <strong>zur</strong> Anmeldung der Examenslehrproben<br />

mit. Zur Vorbereitung auf die Prüfung im Wahlmodul reichen die auf der Seminarseite angegebenen<br />

Materialien aus.<br />

Bis zum 24. Januar 2012 senden Sie bitte Ihre Ausbildungsdokumentation per E-mail an<br />

info@altenkirchen.studienseminar-koblenz.de mit dem Betreff „Ausbildungsdokumentation“ zu.<br />

Gestaltung der mündlichen Prüfung<br />

Die mündlichen Prüfungen werden so gestaltet, dass Sie mit uns in ein diskursives Prüfungsgespräch<br />

eintreten können. Dabei fragen wir an passenden Stellen auch gezielt Ihre Kenntnisse ab, aber es<br />

werden nicht ausschließlich Prüfungsfragen gestellt. Sie werden auch mit Materialien, Thesen,<br />

Zitaten, Diagrammen, Untersuchungsergebnissen etc. konfrontiert, zu denen Sie Stellung beziehen<br />

müssen.<br />

­ Sie sollen in der Prüfung Ihre Kenntnisse zu den Aufgabenfeldern des Lehrerberufs zeigen und<br />

Ihre Entscheidungen theoretisch legitimieren (Kenntnisse).<br />

­ Selbstverständlich erwarten wir, dass Sie Ihre Überlegungen anhand eigener Erfahrungen – falls<br />

zum Thema vorhanden – belegen (Theorie-Praxis-Verknüpfung).<br />

­ Sie sollen sich mit Argumenten diskursiv auseinandersetzen und situativ reagieren können. Es ist<br />

nicht Sinn, angelesenes Wissen reproduktiv wiederzugeben (Argumentation).<br />

Z:\Referendare\Referendare Aug 2010-Juli 2012\Prüfung\<strong>Informationen</strong> zu den Prüfungen 2012.doc<br />

2


Bewertungsstufen der mündlichen Prüfung<br />

Die Bewertung ergibt sich aus den Leistungen in den drei genannten Bereichen. Im Abgleich mit dem<br />

Protokoll lässt sich die Note erfahrungsgemäß sehr gut mit folgendem Raster zuordnen. (Dieses<br />

Raster bewährt sich entsprechend angepasst auch bei mündlichen Abiturprüfungen.)<br />

sehr gut<br />

vertiefte und umfangreiche Kenntnisse, souveräner Umgang mit dem Wissen, sehr gut<br />

reflektiertes Verständnis der theoretischen Konzepte, Zusammenhänge und Hintergründe<br />

selbständige und ergiebige Theorie-Praxis-Verknüpfung auch bei schwierigen Themen und<br />

Situationen, besondere Verarbeitungstiefe<br />

hohes Problembewusstsein und differenzierte Argumentation, Einfühlungsvermögen und<br />

stimmiges Urteil, besonders klare Präsentation, sicheres und bewegliches Gesprächsverhalten<br />

gut<br />

gründliche und breite Kenntnisse, sinnvoller Umgang mit dem Wissen, vertieftes Verständnis der<br />

theoretischen Begriffe, Konzepte und Zusammenhänge<br />

sachadäquate Aufarbeitung der Theorie-Praxis-Bezüge, zutreffende praktische Umsetzung auch<br />

bei komplexeren Themen und Situationen<br />

umsichtiges Problembewusstsein und einsichtige Argumentation, Perspektivenwechsel und<br />

einleuchtendes Urteil, klare Präsentation, sicheres und bewegliches Gesprächsverhalten<br />

befriedigend<br />

solide Kenntnisse, Verständnis grundlegender theoretischer Konzepte und Begriffe<br />

brauchbare Theorie-Praxis-Verbindung, Anwendung auf überschaubare Themen und Situationen<br />

elementares Problembewusstsein, nachvollziehbare Argumentation, knappe und pragmatische<br />

Urteilsfindung, verständliche Darbietung, angemessenes Gesprächsverhalten<br />

ausreichend<br />

<br />

eingeschränkte Kenntnisse, oberflächliches theoretisches Verständnis, wenig Bemühen um<br />

Konzepte und Begriffe<br />

partielle Theorie-Praxis-Verknüpfung, mühsame oder wenig ergiebige Anwendung auf<br />

überschaubare Themen und Situationen<br />

Problembewusstsein in Grundzügen vorhanden, vordergründige Argumentation, wenig<br />

begründetes Urteil, Probleme bei der Präsentation und beim Gesprächsverhalten<br />

mangelhaft / ungenügend<br />

schwerwiegende Wissenslücken und Mängel, sehr eingeschränktes (oder fehlendes)<br />

theoretisches Verständnis und Bemühen<br />

keine Theorie-Praxis-Verknüpfung auch bei offenkundigen Zusammenhängen, sehr wenig (oder<br />

kein) Handlungswissen, fehlender Praxisbezug<br />

kaum (oder kein) Problembewusstsein, sehr fragwürdige (bzw. indiskutable) Argumentation, kein<br />

eigenes Urteil, erhebliche Darstellungsmängel, gravierende Schwierigkeiten bei der<br />

Verständigung<br />

Z:\Referendare\Referendare Aug 2010-Juli 2012\Prüfung\<strong>Informationen</strong> zu den Prüfungen 2012.doc<br />

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