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Vollmachten und Richtlinien Handbuch der TU Graz - mibla.TUGraz ...

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4.7.2. Bedingungen für die Vollmacht<br />

• Berücksichtigung <strong>der</strong> <strong>Richtlinien</strong> des Rektorates<br />

• Vorgespräch bzw. Koordination mit <strong>der</strong> Leiterin bzw. dem Leiter <strong>der</strong> Organisationseinheit<br />

• Schriftlichkeit <strong>der</strong> Vollmacht<br />

• Verlautbarung im Mitteilungsblatt <strong>der</strong> Universität<br />

• Sonstige Bedingungen o<strong>der</strong> Einschränkungen <strong>der</strong> Vollmacht müssen beachtet werden!<br />

• Für Vorhaben gemäß §§ 26 <strong>und</strong> 27 UG müssen zusätzlich die Meldepflichten an das Rektorat<br />

(§ 26 Abs.4 bzw. § 27 Abs.5 UG) beachtet werden <strong>und</strong> die Voraussetzungen gemäß § 26<br />

Abs.2 UG gewährleistet sein.<br />

STAND: ZUSAMMENFASSUNG ÄNDERUNGEN 2011-2012/ IN DER FASSUNG 11. APRIL 2013 14

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