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Kreisjournal - Wartburgkreis

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Amtsblatt des <strong>Wartburgkreis</strong>es - 20.07.2010 - Ausgabe 12/10 Seite 8<br />

II. Für die genannte schulorganisatorische Maßnahme wird die<br />

sofortige Vollziehung angeordnet. Die Anordnung des Sofortvollzugs<br />

ist notwendig, um die Durchsetzung der beschlossenen<br />

schulorganisatorischen Maßnahme zum Beginn<br />

des Schuljahres 2010/2011 zu sichern. Sie ist erforderlich,<br />

um das Schuljahr in Bezug auf die sächlichen Voraussetzungen<br />

und die Schülerbeförderung so vorbereiten zu können,<br />

dass eine ordnungsgemäße Beschulung der Kinder gewährleistet<br />

ist.<br />

Hinweis:<br />

Die Bekanntmachung des zugrunde liegenden Beschlusses des<br />

Kreistages vom 28. April 2010 (öffentliche Bekanntmachung<br />

vom 18. Mai 2010) und die Zustimmung des Thüringer Ministeriums<br />

für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 24. Juni 2010<br />

können während der Sprechzeit im Landratsamt <strong>Wartburgkreis</strong>,<br />

Amt für Schule und Kultur, Erzberger Allee 14 in 36433 Bad<br />

Salzungen eingesehen werden.<br />

Bad Salzungen, den 08. Juli 2010<br />

In Vertretung<br />

gez. Krauser<br />

Erster Kreisbeigeordneter<br />

Öffentliche Ausschreibung<br />

nach § 12 VOB/A<br />

TEILRÜCKBAU UND GENERALSANIERUNG DER<br />

STAATLICHEN GRUNDSCHULE “LUDWIG<br />

BECHSTEIN“ IN BAD LIEBENSTEIN<br />

Der <strong>Wartburgkreis</strong>, vertreten durch den Landrat, beabsichtigt<br />

für das Objekt Teilrückbau und Generalsanierung der Staatlichen<br />

Grundschule “Ludwig Bechstein“ in 36448 Bad Liebenstein,<br />

Rohstraße 4, für den 2. Bauabschnitt folgende<br />

Leistungen zu vergeben:<br />

Los 17:<br />

Vergabe - Nr. 11155/10-K/Sieb/23<br />

Sanierung Sportraum<br />

1 Stück 2- flg. Sporthallentür<br />

ca. 17,00 qm Prallschutzwand<br />

2 Stück Sprossenwand versetzen<br />

1 Stück Kletterstangenanlage versetzen<br />

1 Stück Basketballkorb versetzen<br />

Entschädigung für die 2-fache Bereitstellung der Verdingungsunterlage<br />

= 20,00 EUR<br />

Los 18:<br />

Vergabe - Nr. 11155/10-K/Sieb/24<br />

Rückbau Anbau<br />

ca. 2.600 cbm umbauter Raum<br />

Entschädigung für die 2-fache Bereitstellung der Verdingungsunterlage<br />

= 20,00 EUR<br />

Die Verdingungsunterlagen der Vergabe Los 17 und Los 18 sind<br />

beim<br />

Planungsbüro Böhme & Partner GmbH<br />

Michaelisstraße 23, 36433 Bad Salzungen<br />

Telefon: 03695 69290 Telefax: 03695 692921<br />

schriftlich anzufordern.<br />

Für den Postversand sind 3,00 EUR und für eine CD-Bereitstellung<br />

sind 5,00 EUR zusätzlich je Los-Nr. zu entrichten.<br />

Die Entschädigung für die Bereitstellung der Verdingungsunterlagen<br />

ist zahlbar durch Verrechnungsscheck unter Angabe<br />

des Planungsbüros und der Vergabe -Nr.<br />

Ein Tag nach Eingang der Bewerbung einschl. des Verrechnungsschecks<br />

erfolgt der Versand der Unterlagen bzw. ist eine<br />

Abholung möglich. Die Schutzgebühr wird nicht zurück erstattet.<br />

Das Risiko des Postversandes trägt der Bieter.<br />

Abholung: ab 21.07.2010<br />

Ausführungszeitraum: September bis Oktober 2010<br />

Submission: Dienstag, 10. August 2010<br />

Los 17: 13:20 Uhr<br />

Submissionsort:<br />

Los 18: 13:40 Uhr<br />

Landratsamt <strong>Wartburgkreis</strong><br />

Beratungsraum 1<br />

Erzberger Allee 14<br />

36433 Bad Salzungen<br />

Bei der Eröffnung dürfen nur Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten<br />

anwesend sein.<br />

Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 10.September 2010.<br />

Die Abgabe der Angebote kann vor dem Submissionstermin im<br />

Landratsamt <strong>Wartburgkreis</strong>, Sekretariat Amt für Schule und<br />

Kultur (Zi.103), Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen, erfolgen.<br />

Die Angebote sind in einem als Angebot gekennzeichneten<br />

verschlossenem Umschlag abzugeben.<br />

Digitale Angebote sind nicht zugelassen.<br />

Teilnahmebedingungen:<br />

Für die Auftragserteilung kommen nur Bieter in Frage, die ihre<br />

Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. § 6<br />

Abs. 3 VOB/A nachweisen.<br />

Auf Verlangen sind die gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen<br />

des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der<br />

Krankenkasse sowie Referenzen von Maßnahmen anderer Auftraggeber<br />

vorzulegen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit<br />

gemäß § 5 Abs 1 des Gesetzes zur Bekämpfung<br />

der Schwarzarbeit einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister<br />

nach § 150a Gewerbeordnung auf Verlangen des Auftraggebers<br />

vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate<br />

sein. Ausländische Bieter haben auf Verlangen eine gleichwertige<br />

Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.<br />

Es ist eine gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug<br />

bei Bauleistungen gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 des Einkommenssteuergesetzes<br />

(EStG) vorzulegen. Anderenfalls hat der<br />

Auftragnehmer den Namen und die Anschrift des für ihn zuständigen<br />

Finanzamtes sowie Steuernummer mitzuteilen. Der<br />

Auftraggeber ist dann gesetzlich verpflichtet, 15 % des Auszahlungsbetrages<br />

einzubehalten, abzuführen und die Restsumme<br />

(85 %) auszuzahlen.<br />

Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden,<br />

wenn die geforderten Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt<br />

werden.<br />

Der Auftraggeber behält sich gemäß § 9 VOB/A vor, vom Auftragnehmer<br />

nach Fertigstellung 3 % der Abrechnungssumme<br />

als Sicherheit für die Gewährleistung zu verlangen. Stattdessen<br />

kann eine Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstitutes<br />

oder Kreditversicherers übergeben werden.<br />

Nachauftragnehmer sind im Angebot zu benennen und bedürfen<br />

der Zustimmung des Auftraggebers. (§ 4 Pkt. 8 Abs. 1<br />

VOB/B).<br />

Der Zuschlag wird nach § 18 VOB/A auf das Angebot erteilt,<br />

das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint.<br />

Die Zahlungen erfolgen nach §16 VOB/B.<br />

Die Vergabeprüfstelle gemäß § 21 VOB/A ist das Thüringer<br />

Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabeangelegenheiten,<br />

Weimarplatz 4, 99423 Weimar.<br />

In Vertretung<br />

gez. Krauser<br />

Erster Kreisbeigeordneter

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