Ausgabe 2006/11 - Hartkirchen
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Wasser u. Kanal<br />
Kanal-u.Wasser-Gebührenerhöhungen ab 01.01.2007<br />
Der Gemeinderat hat am 8. November <strong>2006</strong> einstimmig beschlossen, die<br />
Kanal- und Wasseranschlussgebühren, sowie die Kanal- und Wasserbenützungsgebühren<br />
entsprechend den Förderungsrichtlinien des Landes per<br />
1. Jänner 2007 zu erhöhen.<br />
Kanalanschlussgebühr pro m²: EURO 21,45, mind. jedoch EURO 3.218,20<br />
Kanalbenützungsgebühr: EURO 3,25 pro m³-Wasserverbrauch<br />
Jährliche Grundgebühr für Kanalbenützung:<br />
EURO 53,50 (nur bei Abrechnung nach Wasserbezug)<br />
Ist das Objekt nicht an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen,<br />
betragen die Benützungsgebühren EURO 3,25/m² der<br />
Bemessungsgrundlage. Es gelangt keine Grundgebühr zur Vorschreibung.<br />
Bei Haushalten, welche eine eigene Wasserversorgung (Brunnen) besitzen,<br />
kann die Errechnung der Benützungsgebühr auf Wunsch durch den Einbau<br />
eines von der Gemeinde verplombten Wasserzählers ebenfalls nach dem tatsächlichen<br />
Wasserverbrauch erfolgen.<br />
Wasseranschlussgebühr pro m² EURO 12,90, mind. jedoch EURO 1.933,80<br />
Wasserbenützungsgebühr beträgt EURO 1,32/m³<br />
Jährliche Grundgebühr für Wasserbenützung: EURO 33,44.<br />
Gegenüberstellung der Benützungsgebühren <strong>2006</strong> und 2007<br />
Kanal <strong>2006</strong> Kanal 2007<br />
Benützungsgebühr/Wasserverbr. EURO 3,01 EURO 3,25<br />
jährl.Grundgebühr EURO 50,71 EURO 53,50<br />
Benützungsgebühr/Fläche EURO 3,08 EURO 3,25<br />
Wasser <strong>2006</strong> Wasser 2007<br />
Benützungsgebühr EURO 1,27 EURO 1,32<br />
jährl.Grundgebühr EURO 32,07 EURO 33,44<br />
Alle Preise verstehen sich inkl. 10 % MwSt.<br />
Warum diese Erhöhungen und die Einführung einer Grundgebühr<br />
Aufgrund der Verschlechterung des Grundwassers und der Vollziehung<br />
des Bodenschutzgesetzes ist eine Erweiterung des Kanal- und Wassernetzes<br />
unumgänglich. Kanal- und Wasserprojekte werden vom Land nur<br />
gefördert, wenn die Gebühren in entsprechender Höhe verrechnet<br />
werden. Es handelt sich dabei um Mindestgebühren, die bei uns bei<br />
weitem noch nicht kostendeckend sind.<br />
Die Einhebung der Grundgebühr ist für die teilweise Bedeckung der<br />
anfallenden Betriebs-, Erhaltungs- und Finanzierungskosten der Kanalbzw.<br />
Wasserversorgungsanlagen erforderlich.<br />
Wasserentnahme aus<br />
Hydranten<br />
Sämtliche Wasserentnahmen<br />
sind im voraus der Gemeinde<br />
<strong>Hartkirchen</strong> (07273/8956) zu<br />
melden und genehmigen zu lassen.<br />
Unerlaubte Wasserentnahme ist<br />
Diebstahl und wird unverzüglich<br />
zur Anzeige gebracht.<br />
Lehrlingsförderung<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde<br />
<strong>Hartkirchen</strong> hat in seiner Sitzung<br />
vom 8. November <strong>2006</strong> beschlossen,<br />
die Förderung der Lehrlingsausbildung<br />
um ein weiteres Jahr (also<br />
bis Ende 2007) zu verlängern. Die<br />
Förderungsaktion wird mit einem<br />
Förderbetrag von € 145,35 pro<br />
Lehrling weitergeführt.<br />
Alle Betriebe aus <strong>Hartkirchen</strong>,<br />
welche neue Lehrlinge aufgenommen<br />
haben, können Anträge im<br />
Gemeindeamt bei Fr. Birngruber<br />
stellen. Die Förderungsanträge sind<br />
frühestens nach Ablauf der Probezeit<br />
und spätestens 4 Monate nach<br />
Einstellung des Lehrlings einzubringen.<br />
OÖ. Abwasserentsorgungsgesetz<br />
2001<br />
Wir möchten noch einmal darauf<br />
hinweisen, dass nach dem Oö.<br />
Abwasserentsorgungsgesetz<br />
2001 jeder Senkgrubeninhaber<br />
über die geordnete Entsorgung<br />
der Senkgrubeninhalte einen<br />
Entsorgungsnachweis führen<br />
muss.<br />
Entsprechende Formulare liegen<br />
zur Abholung im Gemeindeamt<br />
(Bauamt) auf und können unter<br />
www.hartkirchen.ooe.gv.at<br />
herunter geladen werden.<br />
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