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Ausgabe 2006/11 - Hartkirchen

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Wasser u. Kanal<br />

Kanal-u.Wasser-Gebührenerhöhungen ab 01.01.2007<br />

Der Gemeinderat hat am 8. November <strong>2006</strong> einstimmig beschlossen, die<br />

Kanal- und Wasseranschlussgebühren, sowie die Kanal- und Wasserbenützungsgebühren<br />

entsprechend den Förderungsrichtlinien des Landes per<br />

1. Jänner 2007 zu erhöhen.<br />

Kanalanschlussgebühr pro m²: EURO 21,45, mind. jedoch EURO 3.218,20<br />

Kanalbenützungsgebühr: EURO 3,25 pro m³-Wasserverbrauch<br />

Jährliche Grundgebühr für Kanalbenützung:<br />

EURO 53,50 (nur bei Abrechnung nach Wasserbezug)<br />

Ist das Objekt nicht an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen,<br />

betragen die Benützungsgebühren EURO 3,25/m² der<br />

Bemessungsgrundlage. Es gelangt keine Grundgebühr zur Vorschreibung.<br />

Bei Haushalten, welche eine eigene Wasserversorgung (Brunnen) besitzen,<br />

kann die Errechnung der Benützungsgebühr auf Wunsch durch den Einbau<br />

eines von der Gemeinde verplombten Wasserzählers ebenfalls nach dem tatsächlichen<br />

Wasserverbrauch erfolgen.<br />

Wasseranschlussgebühr pro m² EURO 12,90, mind. jedoch EURO 1.933,80<br />

Wasserbenützungsgebühr beträgt EURO 1,32/m³<br />

Jährliche Grundgebühr für Wasserbenützung: EURO 33,44.<br />

Gegenüberstellung der Benützungsgebühren <strong>2006</strong> und 2007<br />

Kanal <strong>2006</strong> Kanal 2007<br />

Benützungsgebühr/Wasserverbr. EURO 3,01 EURO 3,25<br />

jährl.Grundgebühr EURO 50,71 EURO 53,50<br />

Benützungsgebühr/Fläche EURO 3,08 EURO 3,25<br />

Wasser <strong>2006</strong> Wasser 2007<br />

Benützungsgebühr EURO 1,27 EURO 1,32<br />

jährl.Grundgebühr EURO 32,07 EURO 33,44<br />

Alle Preise verstehen sich inkl. 10 % MwSt.<br />

Warum diese Erhöhungen und die Einführung einer Grundgebühr<br />

Aufgrund der Verschlechterung des Grundwassers und der Vollziehung<br />

des Bodenschutzgesetzes ist eine Erweiterung des Kanal- und Wassernetzes<br />

unumgänglich. Kanal- und Wasserprojekte werden vom Land nur<br />

gefördert, wenn die Gebühren in entsprechender Höhe verrechnet<br />

werden. Es handelt sich dabei um Mindestgebühren, die bei uns bei<br />

weitem noch nicht kostendeckend sind.<br />

Die Einhebung der Grundgebühr ist für die teilweise Bedeckung der<br />

anfallenden Betriebs-, Erhaltungs- und Finanzierungskosten der Kanalbzw.<br />

Wasserversorgungsanlagen erforderlich.<br />

Wasserentnahme aus<br />

Hydranten<br />

Sämtliche Wasserentnahmen<br />

sind im voraus der Gemeinde<br />

<strong>Hartkirchen</strong> (07273/8956) zu<br />

melden und genehmigen zu lassen.<br />

Unerlaubte Wasserentnahme ist<br />

Diebstahl und wird unverzüglich<br />

zur Anzeige gebracht.<br />

Lehrlingsförderung<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde<br />

<strong>Hartkirchen</strong> hat in seiner Sitzung<br />

vom 8. November <strong>2006</strong> beschlossen,<br />

die Förderung der Lehrlingsausbildung<br />

um ein weiteres Jahr (also<br />

bis Ende 2007) zu verlängern. Die<br />

Förderungsaktion wird mit einem<br />

Förderbetrag von € 145,35 pro<br />

Lehrling weitergeführt.<br />

Alle Betriebe aus <strong>Hartkirchen</strong>,<br />

welche neue Lehrlinge aufgenommen<br />

haben, können Anträge im<br />

Gemeindeamt bei Fr. Birngruber<br />

stellen. Die Förderungsanträge sind<br />

frühestens nach Ablauf der Probezeit<br />

und spätestens 4 Monate nach<br />

Einstellung des Lehrlings einzubringen.<br />

OÖ. Abwasserentsorgungsgesetz<br />

2001<br />

Wir möchten noch einmal darauf<br />

hinweisen, dass nach dem Oö.<br />

Abwasserentsorgungsgesetz<br />

2001 jeder Senkgrubeninhaber<br />

über die geordnete Entsorgung<br />

der Senkgrubeninhalte einen<br />

Entsorgungsnachweis führen<br />

muss.<br />

Entsprechende Formulare liegen<br />

zur Abholung im Gemeindeamt<br />

(Bauamt) auf und können unter<br />

www.hartkirchen.ooe.gv.at<br />

herunter geladen werden.<br />

6 Hartkirchner Gemeindenachrichten

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