Gemeinderatssitzung 2005-03-30 - .PDF - Hartkirchen
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GR/02/<strong>2005</strong><br />
VERHANDLUNGSSCHRIFT<br />
über die öffentliche Sitzung<br />
des Gemeinderates<br />
am <strong>30</strong>.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong><br />
Tagungsort: Landesmusikschule, kleiner Schaunburgsaal<br />
Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:45 Uhr<br />
Anwesende:<br />
Vorsitzender<br />
Herr Wolfgang Schöppl<br />
Österreichische Volkspartei (ÖVP)<br />
Herr Johann Winkler<br />
Frau Gertrude Hofer<br />
Herr Dipl.Ing. Ernst Winzig<br />
Herr Ing. Andreas Füreder<br />
Frau Andrea Arthofer<br />
Herr Franz Roithmayr<br />
Herr Rudolf Wieshofer<br />
Frau Waltraud Pichler<br />
Herr Franz Dunzinger<br />
Herr Gerhard Sageder<br />
Ersatzmitglieder ÖVP<br />
Herr Konrad Wagner<br />
Vertretung für Frau Eva Wiesinger<br />
Herr Josef Roiß<br />
Vertretung für Herrn Dr.med. Walter Entholzer<br />
Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)<br />
Herr Johann Humer<br />
Frau Mag. Doris Schöppl<br />
Herr Roland Lukatsch<br />
Herr Ernst Hofmann<br />
Herr Siegfried Giera<br />
Herr Daniel Wachsmann<br />
Herr Wolfram Moshammer<br />
Herr Ludwig Landl<br />
Herr Hannes Aichinger<br />
Ersatzmitglieder SPÖ<br />
Herr Franz Hofer<br />
Vertretung für Frau Gertrude Wachsmann<br />
Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)<br />
Herr Peter Hinterberger<br />
Herr Gustav Arthofer
Weiters anwesend:<br />
Herr Helmut Stögmüller<br />
Frau Waltraud Dunzinger<br />
Es fehlen :<br />
Österreichische Volkspartei (ÖVP)<br />
Herr Dr.med. Walter Entholzer<br />
Entschuldigt<br />
Frau Eva Wiesinger<br />
Entschuldigt<br />
Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)<br />
Herr Rudolf Schwarzbauer<br />
Entschuldigt<br />
Ersatzmitglieder SPÖ<br />
Herr Gerhard Schauer<br />
Vertretung für Herrn Rudolf Schwarzbauer<br />
Herr Gerhard Hinterberger<br />
Vertretung für Herrn Gerhard Schauer<br />
Frau Gertrude Wachsmann<br />
Vertretung für Herrn Gerhard Hinterberger
Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister - einberufen wurde<br />
b) dass die Sitzung im Sitzungsplan des 1. Halbjahres <strong>2005</strong> enthalten und die Verständigung<br />
gemäß § 45 Abs. 2 oö. GemO. zeitgerecht schriftlich am 07.12.2004<br />
unter Bekanntgabe der Tagesordnung rechtzeitig vor der Sitzung erfolgt ist;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) dass die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 16.02.<strong>2005</strong> bis zur heutigen<br />
Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist,<br />
und während der Sitzung noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis<br />
zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />
Weitere Mitteilungen des Vorsitzenden<br />
Der Vorsitzende teilt mit, dass nach der Gemeindeordnung 1990 idF. LGBl.Nr. 152/2001<br />
§ 54 Abs. (3) die Verhandlungsschrift vom Vorsitzenden, von je einem Mitglied der im Gemeinderat<br />
vertretenen Fraktionen, welche zu Beginn jeder Sitzung dem Vorsitzenden von<br />
den jeweiligen Fraktionsobmännern namhaft zu machen sind, und vom Schriftführer zu unterfertigen<br />
ist.<br />
Es werden die Fraktionsobmänner der SPÖ und FPÖ, sowie die Fraktionsobfrau der ÖVP für<br />
die Unterfertigung der Verhandlungsschrift namhaft gemacht.<br />
Bei TOP 2.2 Othmar Ozlberger, 4081 <strong>Hartkirchen</strong>, Kirchenplatz 13; Berufung gegen den<br />
Aufschließungsbeitrag (Kanal u. Wasser) übernimmt Vizebürgermeister Johann Winkler<br />
den Vorsitz. Bürgermeister Wolfgang Schöppl enthält sich wegen Befangenheit bei<br />
der Beratung und Beschlussfassung seiner Stimme.<br />
Der Vorsitzende teilt mit, dass am Karsamstag Altbürgermeister Leopold Hofer nach<br />
kurzer schwerer Krankheit verstorben ist und aus diesem Anlass nun eine kurze Trauersitzung<br />
stattfindet.
1 ANGELEGENHEITEN BETREFFEND GEMEINDEGEBARUNG<br />
1.1 Prüfbericht betreffend Prüfungsausschusssitzung vom 10. März <strong>2005</strong><br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Am 10. März <strong>2005</strong> fand eine Prüfungsausschusssitzung statt.<br />
Auf der Tagesordnung stand:<br />
1. Rechnungsabschluss 2004<br />
2. Allfälliges<br />
Die Prüfungsfeststellungen sind im Prüfungsbericht über diese Sitzung festgehalten. Der Prüfungsbericht<br />
wird vom Obmann des Prüfungsausschusses vollinhaltlich verlesen.<br />
Der Prüfbericht wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
1.2 Rechnungsabschluss 2004<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Gemäß den Bestimmungen der oö. Gemeindeordnung 1990 in der Fassung LGBl. 152/2001 und der<br />
GemHKRO bildet der Bericht des Prüfungsausschusses die Grundlage für die Beschlussfassung<br />
über den Rechnungsabschluss.<br />
Der Rechnungsabschluss wurde am 10. März <strong>2005</strong> durch den Prüfungsausschuss geprüft und der<br />
Prüfbericht in der heutigen Sitzung zur Kenntnis genommen.<br />
BERATUNG:<br />
GR Johann Humer<br />
Die Abweichungen zum Voranschlag sind detailliert erläutert, es ist sich noch ausgegangen auszugleichen.<br />
Im außerordentlichen Haushalt schaut es schon ganz anders aus, Zuführungen vom ordentlichen<br />
Haushalt waren nicht möglich, daher konnten viele Vorhaben nicht ausfinanziert werden.<br />
Es waren im Budget € 1.000,-- für die Ausstattung von Spielplätzen vorgesehen, diese wurden aber<br />
nicht verbraucht. Es wäre dringend notwendig unsere Spielplätze in einem zeitgemäßen Zustand zu<br />
bringen.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Ich möchte wissen was der BAV nach dem neuen EU-Gesetz und Einführung der thermischen Entsorgung<br />
<strong>2005</strong>/2006 für eine Aufgabe hat? Wozu braucht der BAV € 100.000,--? Wurde seitens der<br />
Gemeinde in einer Bürgermeistersitzung nachgefragt, ob wir den BAV noch brauchen?<br />
Vorsitzender<br />
Es gibt noch keine konkreten Zahlen, daher kann dazu noch nichts gesagt werden.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Der BAV braucht nichts mehr organisieren, die Hauptaufgabe, warum der BAV gegründet worden<br />
ist, ist mit dem EU Gesetz 2004 verloren gegangen.<br />
GR Johann Humer<br />
Das Ganze beruht ja auf Landesgesetzen und der BAV hat ja nicht nur die Aufgabe für Mülldeponien<br />
zu sorgen, wie es früher war. In Zukunft gibt es die thermische Entsorgung, zurzeit ist ein Übergang<br />
zwischen dem alten und neuen System, zu den Aufgaben des BAV gehört auch der Betrieb der<br />
ASZ, Sperrmüllsammlungen und viele andere Dinge.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Es sind € 72.000,-- als Kostenersatz an den BAV und € 41.000,-- an Gemeindeverbände zu zahlen,<br />
das ist der erste Punkt, wo im ordentlichen Haushalt Einsparungen getroffen werden könnten. Vielleicht<br />
könnte das der Bürgermeister in einer Bürgermeistersitzung vorbringen und dann dem Land<br />
vorgetragen werden.<br />
Vorsitzender<br />
Zurzeit ist Umstellungsphase, der BAV ist jedoch bemüht einzusparen, wo es möglich ist.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
In anderen Bundesländern wurde vorgesorgt, dass <strong>2005</strong> mit dem neuen EU Gesetz bereits gearbeitet<br />
werden kann.<br />
Es müssen Voraussetzungen geschaffen werden, in welche Richtung wir bei Hallenbad und Sauna<br />
gehen. Wir haben Einnahmen von rund € 39.000,-- und über € 70.000,-- Ausgaben. Andere Gemeinden<br />
müssen ja keine Gastschulbeiträge, da es nicht verpflichtend ist. Wir führen das Gebäude<br />
und haben die Kosten, die wir dem Bürger verrechnen müssen.<br />
Ich habe beim KDZ Wien eine Haushaltsanalyse unseres Rechnungsabschlusses machen lassen.<br />
Wenn wir wieder einen gewissen Wert erreichen wollen, dann können wir den Haushalt in Zukunft,<br />
die nächsten 42,5 Jahre, nur mehr auf Nettoneuverschuldungen finanzieren, daher mein Appell,<br />
sparen wir ein, wo es geht.<br />
Vorsitzender<br />
Im Hallenbad ist überraschend der Wärmetauscher gebrochen, das konnte niemand vorhersehen,<br />
daher die Abgänge. Die anderen Kosten sind vom Gesetz her vorgegeben und diese steigen, aber<br />
es geht auch den anderen Gemeinden so, da muss sicher von oben, sei es von Land oder Bund,<br />
etwas gemacht werden.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
In den Nachrichten wurde 2002 geschrieben, dass Bürgermeistersprecher Johann Meyr beim Land<br />
vorstellig war, wie die Gemeinden wieder zu mehr Geld kommen, vielleicht kann Bürgermeister Meyr<br />
gefragt werden, was er erreicht hat.
GR Mag. Doris Schöppl<br />
Die Betreibung des Hallenbades ist für die Gemeinde einen finanzielle Belastung, das ist nichts Neues.<br />
Wir müssen uns aber im Klaren sein, dass es vom Platzbedarf der Schule her dringend notwendig<br />
ist, da wir sonst einen zweiten Turnsaal benötigen würden, damit die Turnstunden abgehalten<br />
werden können, die laut Lehrplan vorgeschrieben sind.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Es geht darum, was zahlen die Nachbargemeinden an die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> für die Benützung<br />
unseres Hallenbades?<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
Die Nachbargemeinden zahlen anteilsmäßig ihren Beitrag dazu.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag des Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 1.2
2 BAU-, RAUMPLANUNGS-, STRASSEN- UND GRUNDANGELEGENHEITEN<br />
2.1 Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.<strong>03</strong> (Antragsteller Jäger Ernst u. Kunigunde,<br />
4081 Schaumberg 48); Genehmigungsbeschluss<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 07.12.2004 wurde das Vorverfahren zur gegenständlichen<br />
Flächenwidmungsplanabänderung hinsichtlich einer geringfügigen Erweiterung der<br />
Wohngebietswidmung im Bereich des Grundstückes 233/9, KG. Schaumberg, zum Zwecke der<br />
Durchführung von Baumaßnahmen bei der Liegenschaft „Schaumberg 48“, eingeleitet.<br />
Die beteiligte Fachabteilung beim Amt der Oö. Landesregierung, Örtliche Raumplanung hat dazu mit<br />
Schreiben vom 15.2.<strong>2005</strong> mitgeteilt, dass die minimale Baulanderweiterung auf der Osthangfläche<br />
unterhalb der Schaumburg ohne Einwand zur Kenntnis genommen wird. Zu den Festlegungen im<br />
verordneten Örtlichen Entwicklungskonzept ist ein Widerspruch aufgrund des geringen Ausmaßes<br />
der Neuwidmungsfläche nicht gegeben. Eine Begründung für den Baubestand auf den betroffenen<br />
Flächen darf allerdings als Grundlage für die abschließende Beurteilung durch die Baurechtsabteilung<br />
im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erwartet werden.<br />
Der Regionsbeauftragte für Natur- u. Landschaftsschutz Herr Hofrat DI Liebisch berichtet in seiner<br />
Stellungnahme, dass die gegenständliche nach West ansteigende Hangfläche unterhalb der<br />
Schaumburg teilweise durch einen Gebäudeanbau bebaut wurde. Der gegenständliche Widmungsakt<br />
ist daher zur nachträglichen Sanktionierung der baurechtlichen Erfordernisse für die Bauplatzgröße.<br />
Nachdem das gegenständliche Bauvorhaben selbst in mehreren Schritten durch den Regionsbeauftragten<br />
in der optischen Ausformung begleitet wurde und die Dachflächen in Summe sich<br />
harmonisch in den Siedlungsrand einfügen, wird dieser Arrondierung der Bauplatzzone bei dem<br />
bisher nicht optimal konfigurierten Grundstück Nr. 233/9 auch naturschutzfachlich zugestimmt. Eine<br />
weitere Hauptbebauung dieser Fläche ist sowohl topografisch als auch von der Belichtungssituation<br />
in Summe nicht mehr möglich. Daher zusammenfassend positive Beurteilungssituation aus naturschutzfachlicher<br />
Sicht.<br />
Der Vertreter der Landesforstdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung, Herr DI. Theobald Lummerstorfer<br />
berichtet in seiner Stellungnahme, dass er beim Lokalaugenschein im Oktober 2004<br />
festgestellt hat, dass das bestehende Wohngebäude in westlicher Richtung erweitert worden ist. Der<br />
Erweiterungszubau war zu diesem Zeitpunkt bereits fertig gestellt. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft<br />
Eferding vom 08.07.2004 wurde festgestellt, dass es sich bei dieser Teilfläche um<br />
Nichtwald im Sinne des Forstgesetzes 1975 handelt. Aus forstfachlicher Sicht kann der nachträglichen<br />
Baulanderweiterung zugestimmt werden, da einerseits der Wohnbau bereits abgeschlossen ist<br />
und andererseits den Hauseigentümern bewusst ist, dass ihr Objekt in Zukunft durch eventuelle<br />
Stürme von den angrenzenden Waldparzellen gefährdet ist. Die Gefährdung war schon bisher für<br />
das bestehende Wohngebäude gegeben. Weiters handelt es sich nur um eine flächenmäßig geringfügige<br />
Erweiterung des Baulandes.<br />
Von den übrigen im Zuge des Vorverfahrens beteiligten Stellen und Behörden wurden innerhalb der<br />
Stellungnahmefrist keine bzw. positive Stellungnahmen abgegeben.<br />
Weiters wurde im Zuge des verkürzten Verfahrens gemäß § 36 Abs. 4 des Oö. ROG. 1994 mit<br />
Schreiben vom 21.02.<strong>2005</strong> (Stellungnahmefrist bis 08.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong>) die Verständigung der durch die<br />
beabsichtigte Planänderung Betroffenen durchgeführt. Dabei ist von den Liegenschaftseigentümern<br />
Horst Beltrame und Ingrid Lanz mit Schreiben vom 07.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong> nachstehende Stellungnahme eingelangt:<br />
• Sie stimmen einer Umwidmung von Grünland in Bauland nur dann zu, wenn dies für sie<br />
ohne Verursachung von Kosten erfolgt (Straßenbau, Zufahrten, Aufschließung oder Umleitung<br />
von Leitungsträgern). Bei Zu- oder Neubau von beheizten Wohn- u. Lagerflächen ist<br />
jedoch unbedingt zu beachten, dass die Abgasführung so ausgeführt wird, dass die bereits<br />
vorhandene Situation von extrem schlechter Luftqualität bei Niederdruck nicht weiter erhöht<br />
wird.<br />
Zu dieser Einwendung wird festgestellt, dass sich durch die gegenständliche Umwidmung keinerlei<br />
Änderungen in der Straßenführung bzw. Aufschließung ergeben. Die Situation der Abgasführung<br />
von beheizten Räumen wird im Zuge eines allfällig später abzuführenden Baubewilligungsverfahren<br />
zu beurteilen sein. Von den übrigen Betroffenen wurden keine Stellungnahmen abgegeben.<br />
Der Ausschuss für örtliche Raumordnungsangelegenheiten hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung<br />
am 07.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong> vorberaten und stellt dabei einstimmig an den Gemeinderat den Antrag auf<br />
Beschlussfassung hinsichtlich Genehmigung der gegenständlichen Fächenwidmungsplan-
Änderung.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
• Die Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.<strong>03</strong> betreffend Umwidmung einer Teilfläche des<br />
Grundstückes Nr. 233/9, KG. Schaumberg (Eigentümer Ernst u. Kunigunde Jäger, 4081<br />
Schaumberg Nr. 48) von derzeit Grünland in „Bauland-Wohngebiet“, wird genehmigt.<br />
Der Beschlussfassung werden<br />
1. der Erhebungsbogen vom <strong>30</strong>.11.2004<br />
2. die fachliche Stellungnahme des Ortsplaners vom <strong>30</strong>.11.2004<br />
3. die Abänderungspläne Nr. 4.<strong>03</strong> vom <strong>30</strong>.11.2004 (Planverfasser Arch.DI Erich Deinhammer,<br />
4070 Eferding) in 6-facher Ausfertigung<br />
Diese Unterlagen werden den Mitgliedern des Gemeinderates durch vollinhaltliches Verlesen<br />
bzw. Auflage der Pläne zur Kenntnis gebracht.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag des Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.1
2.2 Othmar Ozlberger, 4081 Kirchenplatz 13; Berufung gegen den Aufschließungsbeitrag<br />
(Kanal u. Wasser)<br />
Bei diesem Tagesordnungspunkt übernimmt Vizebürgermeister Johann Winkler den Vorsitz.<br />
Bürgermeister Wolfgang Schöppl enthält sich wegen Befangenheit bei der Beratung und Beschlussfassung<br />
seiner Stimme.<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Mit durchgeführtem Ermittlungsverfahren der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> vom 27.05.2004 wurde Herr<br />
Othmar Ozlberger von der beabsichtigten Vorschreibung des Aufschließungsbeitrages für das Grundstück<br />
Nr. 3288/4, KG. <strong>Hartkirchen</strong>, im Bauland gem. § 25 ff des O.Ö. Raumordnungsgesetzes 1994<br />
idgF., verständigt.<br />
Herr Othmar Ozlberger nahm zu dem Ergebnis dieses Ermittlungsverfahrens mit schriftlicher Einwendung<br />
vom 01.07.2004 (ha. eingelangt am 02.07.2004) wie folgt Stellung:<br />
• Nachdem das oben genannte Grundstück ausschließlich über die Parzelle Nr. 3288/1 befahrbar<br />
wäre, dieses Grundstück jedoch für die geplante Umfahrung freigehalten werden muss, ist<br />
eine Zufahrt zur Parzelle Nr. 3288/4 nicht möglich. Obwohl als „gemischtes Baugebiet“ gewidmet,<br />
kann dieses Grundstück nur landwirtschaftlich genutzt werden.<br />
Da ein Grundstück nur dann als aufgeschlossen bewertet werden kann, wenn es selbständig<br />
bebaubar ist, sieht er keinen Grund einen Aufschließungsbeitrag zu leisten. Sollte jedoch eine<br />
Zufahrt geschaffen werden, ist er natürlich bereit, der Vorschreibung nachzukommen.<br />
Diese Einwendung hat der Bürgermeister als Abgabenbehörde erster Instanz in seinem Abgabenbescheid<br />
vom 01.10.2004 unter Pkt. 4) und der dortigen genauen Angabe von Argumenten und Fakten<br />
als<br />
unbegründet abgewiesen.<br />
Vor Bescheiderlassung hat die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> noch eine Anfrage an das Amt der Oö. Landesregierung,<br />
Abt. Straßenplanung hinsichtlich einer verkehrsmäßigen Aufschließung des Grundstückes<br />
gerichtet. Mit dortiger Nachricht vom 24.8.2004 teilt die Abteilung Strategische Straßenplanung der<br />
Gemeinde sinngemäß mit, dass das abgabengegenständliche Grundstück über das im Besitze von<br />
Ozlberger gelegene Grundstück Nr. 3288/2 (Zielpunkt-Markt - diese Grundstücke bildeten ursprünglich<br />
eine Einheit) aufzuschließen ist. Seitens der Oö. Landesstraßenverwaltung besteht keine Möglichkeit<br />
über angrenzende Landesstraßen (B 1<strong>30</strong>, B 131) derzeit und auch künftig, nach Realisierung<br />
der Umfahrung Karling, eine Aufschließung zu dem o.a. Grundstück zu schaffen.<br />
Diese Stellungnahme der Oö. Landesregierung wurde Herrn Othmar Ozlberger mit Schreiben der<br />
Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> vom 20.09.2004 in Form einer Kopie zur Kenntnis gebracht.<br />
Gegen diesen erstinstanzlichen Bescheid hat Herr Ozlberger nun innerhalb der offenen Frist zeitgerecht<br />
mit Schreiben vom 21.10.2004 (ha. eingelangt am 22.10.2004) das Rechtsmittel der Berufung<br />
eingebracht und begründet diese im Wesentlichen wie nachstehend angeführt:<br />
• Er erhebt Einspruch gegen den ihm vorgeschriebenen Aufschließungsbeitrag. Es ist ihm<br />
unmöglich das betreffende Grundstück Nr. 3288/4 über das südlich gelegene Grundstück Nr.<br />
3288/2 (Zielpunkt-Markt) aufzuschließen, da ein 40 jähriger Pachtvertrag besteht. Aus diesem<br />
Grund ist eine Aufschließung ausschließlich über den angrenzenden Grünlandstreifen, der<br />
seit ca. 40 Jahren für die geplante Umfahrung freigehalten werden muss, möglich.<br />
Seitens der Abgabenbehörde wird hier nochmals auf den Umstand hingewiesen, dass hinsichtlich<br />
des Bestehens einer Verpflichtung zur Entrichtung eines Aufschließungsbeitrages für Kanal und<br />
Wasser es nicht darauf ankommt, ob auch die übrigen Aufschließungsmerkmale (im gegenständlichen<br />
Fall Aufschließung durch Verkehrsfläche) vorhanden sind. Entsprechend einer Rechtsauskunft<br />
der Baurechtsabteilung beim Amt der Oö. Landesregierung vom 28.11.2000, AZ.: BauR-154467/1-<br />
2000-Stö/Vi) gilt ein Grundstück auch dann als aufgeschlossen, wenn die Aufschließungskriterien der<br />
Z. 1 bis 3 des § 25 Abs. 4 Oö. R0G 1994 nicht kumulativ erfüllt sind.<br />
Bemerkt wird hiezu nochmals, dass eine Vorschreibung des Beitrages zu den Kosten der Herstellung<br />
einer öffentlichen Verkehrsfläche der Gemeinde (Verkehrsflächenbeitrag) seitens der Abgabenbehörde<br />
für das gegenständliche Grundstück ohnedies nicht erfolgte und somit nicht Gegenstand dieses<br />
Abgabenverfahrens bildet.<br />
Durch die gegenständliche Berufung sind keine durch die Begründung der Vorinstanz offen gelassene<br />
Fragen vorgelegt worden. In diesem Zusammenhang erachtet die Berufungsbehörde den Sach-
verhalt als vollständig erhoben und ist hinsichtlich dessen rechtlicher Beurteilung mit der Vorinstanz<br />
einer Meinung. Es wird daher auf die Gründe im Bescheid der Vorinstanz verwiesen (VwGH. vom<br />
29.1.1997, Zl.: 96/01-1083 ua). Ein solcher Verweis im Berufungsbescheid auf die Begründung des<br />
unterinstanzlichen Bescheides ist insoweit zulässig, als in dortigen Gründen auf alle im Rechtsmittel<br />
vorgebrachten Tatsachen und Rechtausführungen bereits eingegangen wurde. (VwGH vom<br />
22.12.1999, 94/08/0214, 0215).<br />
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 07.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong> diese Angelegenheit sowie insbesondere den<br />
vorliegenden Bescheidentwurf vom <strong>03</strong>.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong> vorberaten und stellt dabei einstimmig an den Gemeinderat<br />
den Antrag, aufgrund der vorliegenden Akten- bzw. Sachlage und der anzuwendenden<br />
Gesetzgebung die Berufung des Herrn Othmar Ozlberger als unbegründet abzuweisen.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
• Der Berufung des Herrn Othmar Ozlberger, eingebracht mit Schreiben vom 21.10.2004 (ha.<br />
eingelangt am 22.10.2004) gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 01.10.2004 (zugestellt<br />
am 05.10.2004) Zl.: 131-9/AB3288/4/1/2004 (Kanalisations- u. Wasserversorgungsanlage)<br />
wird nicht stattgegeben.<br />
Die in der Berufung vorgebrachten Einwendungen werden als unbegründet abgewiesen.<br />
Der Beschlussfassung wird der Bescheidentwurf des Gemeindeamtes <strong>Hartkirchen</strong> vom<br />
<strong>03</strong>.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong>, Zl.: 131-9/3288/4/2/<strong>2005</strong> ( Wasser- u. Kanalisationsanlage) zugrundegelegt. Dieser<br />
Bescheidentwurf wird als Beilage zum Amtsvortrag sämtlichen Mitgliedern des Gemeinderates<br />
durch Ausfolgung einer Kopie bzw. durch Auflage während der Sitzung zur Kenntnis<br />
gebracht.<br />
BERATUNG:<br />
Vorsitzender Vizebgm. Johann Winkler<br />
Die Gesetzeslage ist hier eindeutig und wurde auch vom Bauausschuss so vorberaten.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Es steht drinnen, dass zum Grundstück 40 Jahre nur über den angrenzenden Grünlandstreifen zugefahren<br />
werden kann, wenn nun vorgeschrieben wird, ist es möglich, dass der Aufschließungsbeitrag<br />
verfällt und wieder eine Vorschreibung erfolgt.<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
Der Aufschließungsbeitrag verfällt nicht, falls einmal gebaut wird, ist dieser Aufschließungsbeitrag<br />
anzurechnen, der Erhaltungsbeitrag verfällt.<br />
Vorsitzender Vizebgm. Johann Winkler<br />
Es gab eine Zufahrt über das Baugrundstück Zielpunkt-Markt, es wurde jedoch bei der Verpachtung<br />
verabsäumt die Zufahrt zum Grundstück Nr.3288/4 zu sichern. Es geht hier nicht um den Verkehrsflächenbeitrag<br />
sondern um den Aufschließungsbeitrag für Wasser und Kanal.<br />
GR Gerhard Sageder<br />
Er hätte die Zufahrt im Pachtvertrag privatrechtlich vereinbaren müssen.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Im Raumordnungsgesetz 1994 habe ich zum Verfall des Aufschließungsbeitrages keine detaillierten<br />
Angaben gefunden.<br />
Vorsitzender Vizebgm. Johann Winkler<br />
Wenn nach 15 Jahren dort gebaut wird, dann wird ihm der Betrag, den er jetzt geleistet hat, angerechnet.<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
Das Grundstück hat 1044 m², wobei jedoch nur 500 m² in dem Bereich liegen, der für die Vorschreibung<br />
des Aufschließungsbeitrages in Frage kommt.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Das mit der Freihaltefläche hat mich auch bei Breit schon gestört.<br />
Vorsitzender Vizebgm. Johann Winkler<br />
Die Freihaltefläche wird zur Berechnung nicht herangezogen, das war auch bei Breit so. Die Freihaltefläche<br />
hat eine eigene Parzellennummer. Wir müssen uns hier an die gesetzliche Vorgabe halten,<br />
wenn es im 50 m Bereich liegt muss der Aufschließungsbeitrag für Kanal und Wasser vorgeschrieben<br />
werden.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Ich werde diesem TOP genau wie bei Breit nicht zustimmen, denn ich will vom Land genaue Unterlagen<br />
haben, wie es mit der Umfahrung weitergeht. Es heißt Freihaltefläche, aber man weiß nicht wie,<br />
wo was?
Vorsitzender Vizebgm. Johann Winkler<br />
Wenn die Planung so weit gediehen ist, dann werden wir auch wissen, welche Flächen sie brauchen,<br />
derzeit ist es eine Korridorfreihaltung. Wir haben uns sicher richtig entschieden, dass wir diese Flächen<br />
freihalten, denn wir sehen am Beispiel Hinzenbach was los ist, wenn keine Flächen für eine Umfahrung<br />
da sind. Es handelt sich um ein Landesgesetz, das wir zu vollziehen haben und bei einer<br />
Überprüfung die Vorschreibung belegen müssen.<br />
GR Gustav Arthofer<br />
Es werden Abgaben vorgeschrieben, obwohl er nicht weiß, ob er einmal dort hinbauen kann.<br />
Vorsitzender Vizebgm. Johann Winkler<br />
Alle haben Autos und fahren auf der Straße, um Verkehrsflächen, die man braucht um die Verkehrsflüsse<br />
zu bewegen steht es dann nicht so gut.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag des Vorsitzenden<br />
23 JA STIMMEN (ÖVP u. SPÖ)<br />
2 NEIN STIMMEN (GR G. Arthofer FPÖ u. GR P. Hinterberger FPÖ)<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.2<br />
Vizebürgermeister Johann Winkler übergibt den Vorsitz wieder an Bürgermeister Wolfgang<br />
Schöppl.
2.3 Roiter Gottfried, 4081 Steinwand 24; Übernahme eines Grundteilstückes in<br />
das öffentliche Straßengut<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Die Ehegatten Gottfried u. Hermine Roiter sind mit dem Ansuchen um Teilung des Grundstückes Nr.<br />
467, KG. Öd in Bergen, zwecks Bauplatzschaffung für ihre Tochter Birgit Roiter bei der Gemeinde<br />
<strong>Hartkirchen</strong> vorstellig geworden. Die verkehrsmäßige Aufschließung dieses Grundstückes soll über<br />
den Güterweg Steinwand sowie im Anschluss über eine neu zu schaffende Zufahrtsstraße im westlichen<br />
Bereich des künftigen Bauplatzes über die Grundstücke Nr. 467 bzw. teilweise auch über einen<br />
Grundstücksstreifen aus dem Grundstück Nr. 468/1 (Eigentümer Alfred Schwung) erfolgen. In<br />
diesem Straßenverlauf ist bereits die Leitung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage verlegt und<br />
auch der Kanalstrang für die künftige Parzelle soll in dieser Straße zur Verlegung kommen. Entsprechend<br />
einem von Herrn Roiter der Gemeinde vorgelegten Planentwurf vom 19.01.<strong>2005</strong> soll die neu<br />
zu errichtende Zufahrtsstraße bis zur neuen südlichen Parzellengrenze bzw. Grundstücksbeginnes<br />
beginnend vom GW. Steinwand in das öffentliche Gut übernommen werden, anschließend soll die<br />
Zufahrt im Privatbesitz verbleiben, das Steigungsverhältnis ist im Plan 17,3 % angegeben.<br />
Daraufhin wurde die Straßenbaufirma Held &Francke beauftragt, in dieser Angelegenheit an Ort und<br />
Stelle eine Höhen- bzw. Geländeaufnahme vorzunehmen und darüber eine Skizze über die künftige<br />
Zufahrt auszufertigen. Entsprechend dieser Skizze ist auf den ersten 5 Metern eine max. Steigung<br />
von 5 % einzuhalten, für den restlichen Auffahrtsbereich ist aus fahrtechnischen Gründen (Winter,<br />
vereiste Fahrbahn) die Variante mit max. 15 % Steigung auszuführen. Dies auch deshalb, da die<br />
ersten ca. 15 Meter in das öffentliche Gut übernommen werden sollten und die Gemeinde hinsichtlich<br />
Erhaltung und Durchführung des Winterdienstes haftbar ist.<br />
Der Bauausschuss hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung am 07.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong> vorberaten und stellt<br />
dabei an den Gemeinderat den Antrag auf Übernahme des betreffenden Straßenstückes in das öffentliche<br />
Gut der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> unter nachstehenden Bedingungen:<br />
1. Das in das öffentliche Gut zu übernehmende Straßenteilstück beginnend bei der Einfahrt<br />
bzw. Anbindung beim Güterweg Steinwand darf auf den ersten 5 Meter eine maximale Steigung<br />
von 5 % aufweisen, der restliche Auffahrts- bzw. Straßenbereich ist mit einer maximalen<br />
Neigung von 15 % herzustellen.<br />
2. Die Kosten über alllenfalls im Zuge des Straßenbaues notwendig werdende Hang- u. Böschungssicherungen<br />
wie z.B. die Errichtung von Stützmauern, Hangstützungen (Böschungssteine)<br />
sind zur Gänze von den Liegenschaftseigentümern Roiter zu tragen bzw.<br />
sind diese für deren Herstellung verantwortlich.<br />
Zwischenzeitlich fand am 17.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong> die Vermessung des Bauplatzes durch den Geometer DI. Gerhard<br />
Rabanser aus 4070 Eferding, statt, welcher die Planurkunde vom 21.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong>, GZ.: 0815/05<br />
zugrunde liegt.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
Die neu zu schaffende Zufahrtsstraße mit der Grundstücksbezeichnung Nr. 468/4, KG. Öd in Bergen,<br />
im Ortschaftsbereich Steinwand, entsprechend der Darstellung im Vermessungsplan des DI.<br />
Gerhard Rabanser, 4070 Eferding, vom 21.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong> GZ.: 0815/05, bestehend aus den Teilstücken<br />
der Grundparzelle Nr. 467 (Eigentümer Gottfried u. Hermine Roiter, 4081 Steinwand 24) und 468/1<br />
(Eigentümer Alfred Schwung), beide KG. 45021 Öd in Bergen, wird unter nachstehend angeführten<br />
Auflagen und Bedingungen in das öffentliche Straßengut der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> übernommen:<br />
3. Das in das öffentliche Gut zu übernehmende Straßenstück (Parz. Nr. 468/4), beginnend bei<br />
der Einfahrt bzw. Anbindung beim Güterweg Steinwand darf auf den ersten 5 Meter eine<br />
maximale Steigung von 5 % aufweisen, der restliche Auffahrts- bzw. Straßenbereich ist mit<br />
einer maximalen Steigung von 15 % herzustellen.<br />
4. Die Kosten über alllenfalls im Zuge des Straßenbaues notwendig werdende Hang- u. Böschungssicherungen<br />
wie z.B. die Errichtung von Stützmauern, Hangstützungen (Böschungssteine)<br />
sind zur Gänze von den Liegenschaftseigentümern Roiter zu tragen bzw.<br />
sind diese für deren fachgerechte Herstellung verantwortlich.<br />
BERATUNG:
Vizebgm. Johann Winkler<br />
Wir haben in der Clubsitzung ausführlich darüber beraten und sehen in der Haftung der Gemeinde<br />
ein größeres Problem, speziell im Winter, da die Straße hinten sehr steil ansteigt und der Winterdienst<br />
nicht immer auf der Stelle da sein kann. Wir sind dafür, dass wir die ersten 15 m ins öffentliche<br />
Gut übernehmen, aber der Antrag sollte dahingehend abgeändert werden, dass die ersten 5<br />
Meter eine maximale Steigung von 3% aufweisen dürfen und nicht 5%, im Gesetz steht jeder weitere<br />
Meter darf 5% steigen.<br />
GR Rudolf Wieshofer<br />
Bei den Prozenten geht es um Ausrundungen, der Höhenunterschied sind auf diese Länge 10 cm,<br />
er kommt oben um 10 cm niedriger an, das wird er sicher mit dem Haus richten können.<br />
GR Johann Humer<br />
Nach meinen Informationen passierte ja das Ganze in Absprache mit dem Bauamt, ich bin schon<br />
überrascht, dass hier andere Normen gelten.<br />
Vorsitzender<br />
Der Wunsch von Hr. Roiter war gleich mit 15% wegzufahren, es wurde ihm dann mitgeteilt, dass das<br />
nicht geht. Es wurde ihm geraten das Haus etwas anders zu planen und die 5% waren eher ein<br />
Kompromiss, in der Bauordnung steht aber, dass die ersten 5 Meter eine maximale Steigung von<br />
3% aufweisen dürfen.<br />
GR Johann Humer<br />
Es wurde auch im Bauausschuss so behandelt wie es jetzt im Amtsvortrag steht und einstimmig<br />
beschlossen.<br />
GR Rudolf Wieshofer<br />
Wir wollen die Bebaubarkeit des Grundstückes ermöglichen, aber es soll gesetzeskonform sein.<br />
GR Siegfried Giera<br />
schlägt zur Klärung ein Telefonat mit Hr. Gottfried Roiter vor.<br />
Vizebgm. Johann Winkler<br />
Zum Verständnis unserer Bedenken: Wenn wir das jetzt so beschließen, dann haben wir ein großes<br />
Problem, sollte dort ein Unfall passieren.<br />
GR Johann Humer<br />
stellt den Antrag, dass der Tagesordnungspunkt unterbrochen wird und ein Telefonat mit Hr.<br />
Gottfried Roiter geführt wird.<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen und der Tagesordnungspunkt nach dem Telefonat<br />
weiterbehandelt.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag des Vorsitzenden mit der Abänderung, dass die<br />
ersten 5 Meter nur eine maximale Steigung von 3% aufweisen dürfen.<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.3
2.4 Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 01, Korrektur im Bereich der Ortschaft<br />
Vornholz; Genehmigungsbeschluss<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 10.11.2004 wurde das Vorverfahren hinsichtlich<br />
Anpassung bzw. Korrektur des Örtlichen Entwicklungskonzepts Nr. 01 der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> im<br />
nördlichen Ortschaftsbereich Vornholz. Der Grund für diese Maßnahme ist die beabsichtigte Verkabelung<br />
der im dortigen Bereich sich befindlichen <strong>30</strong> kv Leitung.<br />
Die beteiligte Fachabteilung beim Amt der Oö. Landesregierung, Örtliche Raumordnung berichtet in<br />
ihrer Stellungnahme, dass auf Grund der geänderten Voraussetzungen (geplante Verkabelung einer<br />
Hochspannungsfreileitung) im nordöstlichen Randbereich der Ortschaft Vornholz eine geringfügige<br />
Verschiebung der dzt. definierten Baulandgrenze in diesem Ortsteil erfolgen soll. Dies wird zur<br />
Kenntnis genommen, wenn die forstfachlichen Forderungen noch Berücksichtigung finden. Die Plandarstellung<br />
ist etwas irreführend, da nicht nur der tatsächliche Planungsraum - welcher tatsächlich<br />
ein vergleichsweise geringfügiges Ausmaß aufweist – als Änderungsbereich gekennzeichnet ist.<br />
Abschließend wird noch mitgeteilt, dass die Begründbarkeit der ggstl. ÖEK-Änderung (die Festlegungen<br />
sind erst seit September 20<strong>03</strong> verordnet) von der Baurechtsabteilung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens<br />
zu beurteilen sind.<br />
Der Regionsbeauftragte für Natur- u. Landschaftsschutz stellt fest, dass aus naturräumlicher Sicht<br />
festzuhalten ist, dass durch die Verlegung der Hochspannungsleitung die nunmehrige ÖEK-<br />
Änderung als Arrondierung einzustufen ist, solange der Grünkeil – wie auch dargestellt – zwischen<br />
den beiden Baulandflächen wenigstens im nördlichen Bereich verbleibt. Hier ist im Gegensatz zur<br />
südlichen bereits gewidmeten Baulandfläche keine direkte Verbindung der zu bebauenden<br />
Grundstücke auf ca. 50 m von Nord-West- in Süd-Ost-Richtung gegeben. Abschließend wird zusammenfassend<br />
festgestellt, dass naturschutzfachlich mit den öffentlichen Interessen an der Erhaltung<br />
des Natur- u. Landschaftsschutzes noch in Übereinklang stehend.<br />
Nach einem am 2.3.<strong>2005</strong> durchgeführten Lokalaugenschein berichtet Herr DI. Lummerstorfer vom<br />
Forstdienst der BH. Eferding in seiner Stellungnahme, dass er in seiner ersten Stellungnahme vom<br />
11.01.<strong>2005</strong> einen Mindestabstand von <strong>30</strong> Meter vom nördlich angrenzenden Wald vorgeschlagen<br />
hat. Da es sich um eine ebene Fläche handelt, die in Zukunft bebaut werden könnte und die nördlich<br />
angrenzende Waldparzelle nach Norden abfällt, kann auf den Mindestabstand von <strong>30</strong> Meter verzichtet<br />
werden. Er macht aber darauf aufmerksam, dass ein Objekt auf der neuen Umwidmungsfläche<br />
im südlichen Bereich der neuen Parzelle errichtet werden soll, um eine Gefährdung durch Windwurf<br />
zu minimieren.<br />
Die Energie AG berichtet in ihrer Stellungnahme, dass durch die geplante Verkabelung der bestehenden<br />
<strong>30</strong> kV Freileitung kann die derzeitige Grenze der baulichen Entwicklung in nördliche Richtung<br />
verlegt werden. Das <strong>30</strong> kV Kabelprojekt ist unmittelbar vor der energierechtlichen Einreichung<br />
zur Genehmigung. Nach Bauausführung des Kabelprojektes besteht gegen die Abänderung des<br />
örtlichen Entwicklungskonzeptes im Bereich Vornholz seitens ihres Unternehmens kein Einwand.<br />
Von den übrigen im Zuge des Vorverfahrens verständigten Ämter u. Behörden sind keine bzw. ausschließlich<br />
positive Stellungnahmen eingelangt.<br />
Weiters wurde im Zuge des verkürzten Verfahrens gem. § 36 Abs. 4 des Oö. ROG. 1994 mit Schreiben<br />
vom 02.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong> (Stellungnahmefrist bis 18.3.<strong>2005</strong>) die Verständigung der durch die beabsichtigte<br />
Planänderung betroffenen Grundeigentümern durchgeführt. Dabei sind keinerlei schriftliche<br />
Stellungnahmen eingelangt.<br />
Der örtliche Ausschuss für Raumordnungsangelegenheiten hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung<br />
am 07.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong> vorberaten und stellt dabei an den Gemeinderat den einstimmigen Antrag auf<br />
Beschlussfassung hinsichtlich der gegenständlichen Korrektur bzw. Anpassung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />
Nr. 01 im Ortschaftsbereich von Vornholz.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
• Die Korrektur bzw. Anpassung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 01 im nordöstlichen<br />
Ortschaftsbereich von Vornholz infolge Verkabelung der dortigen <strong>30</strong> kv-Leitung hinsichtlich<br />
Verlegungen der „Grenzen der baulichen Entwicklung“ entsprechend der Darstellung im Änderungsplan<br />
Nr. 1.01 des Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinhammer, 4070 Eferding, vom<br />
04.11.2004 (geändert am 02.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong>), wird genehmigt.<br />
Der Beschlussfassung werden<br />
1. die fachliche Stellungnahme des Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinhammer, 4070<br />
Eferding, vom 04.11.2004
2. die Änderungspläne Nr. 1.01 vom 04.11.2004 (geändert am 02.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong>), Planverfasser<br />
Arch. DI. Erich Deinhammer, 4070 Eferding, in 6-facher Ausfertigung<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag des Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.4
2.5 Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.04; Einleitungsbeschluss (Antragsteller<br />
Loimayr Franz, Unterdoppl 13, 4731 Prambachkirchen) - Vorberatung<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Mit schriftlicher Eingabe vom 22.2.<strong>2005</strong> stellt Herr Franz Loimayr, wh. 4731 Prambachkirchen, Unterdoppl<br />
13, an die Gemeinde das Ansuchen um Umwidmung seiner Parzelle Nr. 359/2, KG. <strong>Hartkirchen</strong><br />
(Ausmaß 783 m2) im Ortsbereich von Kellnering, von derzeit Grünland in Bauland-<br />
Dorfgebiet und der damit verbundenen Abänderung des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes Nr.<br />
04 samt Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 01.<br />
Er begründet sein Ansuchen wie folgt angeführt:<br />
Bereits im Jahre 1984 erwarb er von seinem Vater als weichender Erbe von der elterlichen Liegenschaft<br />
„Kellering Nr. 11“ das gegenständliche Grundstück zum Zwecke der Errichtung einer sogen.<br />
Arbeiterwohnstätte. Daraus resultiert auch das seinerzeitige und bei der Gemeinde aufliegende Ansuchen<br />
um Bauplatzbewilligung vom 14.11.1984 als auch der Vermessungsplan des Geometers DI.<br />
Loidolt mit dem Datum vom 08.11.1984. Sein Vater und er waren dazumals als auch zwischenzeitlich<br />
immer der Meinung, dass dieses Grundstück im Flächenwidmungsplan als Bauland gewidmet<br />
ist, bis er im Zuge der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes Nr. <strong>03</strong> bzw. der Neuerstellung<br />
des Flächenwidmungsplanes Nr. 04 beim Gemeindeamt Nachfrage bezüglich der Aufrechterhaltung<br />
der Baulandwidmung für sein Grundstück hielt. Dabei wurde ihm vom zuständigen Sachbearbeiter<br />
zu seiner Verwunderung mitgeteilt, dass das Grundstück im Flächenwidmungsplan Nr. <strong>03</strong> (Genehmigungsdatum<br />
Amt der LR. vom 11.08.1988) nicht als Bauland sondern als Grünland ausgewiesen<br />
ist. Auch im vorhergehenden Flächenwidmungsplan Nr. 02 wurde diese Parzelle nie als Bauland<br />
ausgewiesen.<br />
Nachdem er nun beabsichtigt das Grundstück in absehbarer Zeit zu bebauen, ersucht er um die<br />
Umwidmung in Bauland.<br />
Der Ortsplaner Arch. DI. Erich Deinhammer, 4070 Eferding, führt in seiner fachlichen Stellungnahme<br />
vom 02.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong> zum gegenständlichen Umwidmungsantrag folgendes aus:<br />
• Das gegenständliche Grundstück wird durch öffentliches Gut erschlossen und liegt im Anschlussbereich<br />
des Ortskanales und der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage. Lt.<br />
ÖEK liegt es außerhalb der definitiven Siedlungsgrenze. Herr Franz Loimayr beantragt die<br />
Widmung des Grst. 359/2, KG. <strong>Hartkirchen</strong> von derzeit Grünland in Bauland-Dorfgebiet zur<br />
Errichtung eines Wohnhauses. Das Grundstück Nr. 359/2 wird von drei Seiten von Landwirtschaften<br />
umgeben. Die nordwestlich gelegene Landwirtschaft wird noch mit Schweinemast<br />
betrieben. Der westlich gelegene landwirtschaftliche Betrieb ist mittlerweile aufgelassen,<br />
der östliche Hof wird mitbewirtschaftet. Im Umfeld bestehen auch einige reine<br />
Wohnobjekte. Das Grundstück liegt außerhalb der im Örtlichen Entwicklungskonzept definierten<br />
Siedlungsgrenzen, und im Bereich des Grünkeiles.<br />
Aus ortsplanerischer Sicht wird festgestellt, dass das Grundstück im direkten Anschluss an<br />
bestehendes Dorfgebiet liegt und eine Umwidmung aufgrund der siedlungsmäßigen Entwicklung<br />
unproblematisch erscheint, da es sich baulich gesehen um eine Baulücke handelt.<br />
Die Lage im direkten Anschluss an eine betreibende Haupterwerbslandwirtschaft und dem<br />
dadurch zu erwartenden Widmungskonflikt sprechen jedoch gegen die beantragte Widmung.<br />
Es wird daher von Seiten der Ortsplanung eine Abänderung in diesem Bereich nicht<br />
empfohlen.<br />
Im Falle einer Fächenwidmungsplan-Änderung wäre in jedem Fall auch die Änderung des<br />
Örtlichen Entwicklungskonzeptes notwendig. Dafür ist der Nachweis von öffentlichem Interesse<br />
erforderlich. Ein derartiger Nachweis dürfte in diesem Fall schwer zu erbringen sein,<br />
da die beantragte Umwidmung ein reines Einzelinteresse verfolgt.<br />
Der örtliche Ausschuss für Raumordnungsangelegenheiten hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung<br />
am 07.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong> vorberaten und stellt dabei einstimmig an den Gemeinderat den Antrag auf<br />
Beschlussfassung hinsichtlich Abänderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 04 samt Örtlichen Entwicklungskonzept<br />
Nr. 01 betreffend Umwidmung des gegenständlichen Grundstückes von derzeit<br />
Grünland in Bauland-Dorfgebiet.<br />
Begründet wird diese Entscheidung mit der Tatsache, dass im Zuge der Interessensabwägung maßgebliche<br />
Gründe für eine Umwidmung sprechen. Dies sind insbesondere der Umstand, dass das<br />
Grundstück wie auch vom Ortsplaner in seiner fachlichen Stellungnahme festgestellt, im direkten<br />
Anschluss an bestehendes Dorfgebiet liegt und eine Umwidmung aufgrund der siedlungsmäßigen<br />
Entwicklung unproblematisch erscheint, da es sich baulich gesehen um eine Baulücke handelt. Außerdem<br />
sind sämtliche infrastrukturelle Einrichtungen wie die Aufschließung durch die Gemeinde-
straße Kellnering als auch die Möglichkeit des Anschlusses an den öffentlichen Ortskanal und öffentliche<br />
Wasserversorgungsanlage gegeben.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
• Der Flächenwidmungsplan Nr. 04 samt Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 01 wird hinsichtlich<br />
Umwidmung des Grundstückes Nr. 359/2, KG. <strong>Hartkirchen</strong> (Ortschaftsbereich Kellnering)<br />
von derzeit Grünland in Bauland-Dorfgebiet, abgeändert. Das Abänderungsverfahren<br />
gemäß den Bestimmungen des Oö. Raumordnungsgesetz 1994 idgF. wird eingeleitet.<br />
• Diesem Beschluss liegt die fachliche Stellungnahme des Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinhammer,<br />
4070 Eferding, mit dem Datum vom 02.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong> zugrunde, welche den Mitgliedern<br />
des Gemeinderates durch vollinhaltliches Verlesen zur Kenntnis gebracht wird.<br />
BERATUNG:<br />
Vizebgm. Johann Winkler<br />
Ich möchte hier der Fairness halber dazu sagen, dass es sicher schwer wird, den Nachweis<br />
vom öffentlichen Interesse zu erbringen. Wir leiten das Abänderungsverfahren ein und werden sehen,<br />
was das Land dazu mitteilt.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Ich bin für den Einleitungsbeschluss, es wird auch von Arch.Dipl.Ing. Deinhammer in seiner Stellungnahme<br />
so mitgeteilt, das wichtigste Wort darin ist „Baulücke“, wenn das nicht drinnen stehen<br />
würde, wären es andere Voraussetzungen.<br />
GR Gustav Arthofer<br />
Es ist eine Straße, Kanal und Wasser vorhanden, es soll aber nachher keine Beschwerden wegen<br />
Geruchsbelästigung vom nordwestlich gelegenen Schweinemastbetrieb geben.<br />
GR Johann Humer<br />
Das größte Problem wird der Widmungskonflikt mit der Landwirtschaft und mit dem örtlichen Entwicklungskonzept<br />
sein.<br />
Vorsitzender<br />
Die Aussichten auf Umwidmung sind nicht sehr groß, aber es ist sicher wert, es zu versuchen.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag des Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.5
2.6 Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.05, Einleitungsbeschluss (Antragsteller<br />
Günther Helmhart, 4060 Leonding, Karningstraße 7) - Vorberatung<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Mit schriftlicher Eingabe vom 22.02.<strong>2005</strong> stellt Herr Günther Helmhart, 4060 Leonding, Karningstraße<br />
7, an die Gemeinde das Ansuchen um Umwidmung seiner Liegenschaft „Pupping 34“, Grundstück<br />
Nr. 499/3 (St.v.d.Zlg.) bzw. Nr. 2091 (St.n.d. Zlg), KG. Schaumberg, von derzeit Grünland in<br />
„Sternchenwidmung“.<br />
Das auf dem gegenständlichen Grundstück befindliche Kleinwohnhaus stellt eine ehemalige Kriegsbaracke<br />
und damit ein Kriegsrelikt aus dem 2. Weltkrieg dar. Eine Baubewilligung bzw. ein Bauplan<br />
für dieses Gebäude liegen bei der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> nach Durchsicht sämtlicher Archive nicht<br />
auf.<br />
Für die Liegenschaft liegen lediglich eine Baubewilligung mit dem Datum vom 26.8.1957 für die Errichtung<br />
eines „Holzschuppens mit eingebautem Hühnerstall“ sowie der Baubewilligungsbescheid<br />
des Gemeindeamtes <strong>Hartkirchen</strong> vom 15.12.1993 für die Errichtung eines Gemüsekellers auf.<br />
Festzuhalten ist, dass die gegenständliche Liegenschaft „Pupping 34“ im alten Flächenwidmungsplan<br />
Nr. <strong>03</strong> (Genehmigungsdatum Amt der Oö.LR. v. 11.8.1988) als sogen. „Sternchengebäude“<br />
ausgewiesen war. Im Zuge der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes Nr. <strong>03</strong> bzw. Neuerstellung<br />
des Flächenwidmungsplanes Nr. 04 (Genehmigungsdatum Amt der Oö.LR. v. 23.09.20<strong>03</strong>) erfolgte<br />
aufgrund der hieramts nicht aufliegenden und daher fehlenden Baubewilligung für das<br />
Stammgebäude (ehem. Kriegsbaracke) eine Rückwidmung der Liegenschaft in Grünland.<br />
Dieses Gebäude war laut hieramts aufliegenden Meldeamts-Unterlagen durchgehend und abgesehen<br />
von einer kurzen Unterbrechung seit dem Jahre 1950 bis einschließlich dem Jahre 2002 durch<br />
Familien bzw. Personen, welche dort ihren Hauptwohnsitz begründet haben, bewohnt.<br />
Nun soll dieses Gebäude veräußert werden und die künftigen Eigentümer beabsichtigen ebenfalls<br />
ihren Hauptwohnsitz dort zu begründen.<br />
Da es sich beim Gebäude wie oben bereits erwähnt, um ein Kriegsrelikt handelt, entspricht dieses<br />
nicht mehr einem zeitgemäßen Wohnbedürfnis- bzw. Wohnbedarf für einen dauerhaften Aufenthalt<br />
von Personen.<br />
Nachdem gemäß der derzeit geltenden Gesetzeslage (Oö. Raumordnungsgesetz 1994) im Grünland<br />
lediglich Erhaltungs- u. Instandsetzungsarbeiten am Gebäude möglich sind, wäre es aufgrund<br />
des optisch sehr schlechten äußeren Erscheinungsbildes adäquad bzw. günstiger, dass einer solchen<br />
(Sanierungs) Baumaßnahme ein Neubau unter Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben<br />
im Sinn des § 6 Abs. 1 Zif. 2 des Oö. Natur- u. Landschaftschutzgesetzes 2001 vorgezogen<br />
wird. Auch ein geringfügiger Zubau innerhalb der Widmungsgrenze, wenn diese Baumaßnahme in<br />
einem bestimmten (untergeordneten) Verhältnis zum Altbestand steht und dessen äußerem Erscheinungsbild<br />
angepasst ist, wäre mit einer künftigen „Sternchenausweisung“ möglich.<br />
Unter Anführung des oben angeführten Sachverhaltes erging mit ha. Schreiben vom 28.01.<strong>2005</strong><br />
eine Anfrage an die Baurechtsabteilung des Amtes der Oö. Landesregierung mit dem Ersuchen um<br />
Bekanntgabe, ob für die gegenständliche Liegenschaft eine Wiederaufnahme als „Sternchenwidmung“<br />
in Aussicht gestellt werden kann.<br />
Mit Schreiben vom 8.2.<strong>2005</strong>, AZl.: BauR-156<strong>03</strong>0/1-<strong>2005</strong>-Wö/Neu nimmt die dortige Abteilung,<br />
ohne Vorgriff auf ein künftiges Raumordnungsverfahren bzw. dessen Ergebnis, wie folgt Stellung:<br />
• Bei der Sternchensignatur im Sinne der Anlage 1 zur Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne<br />
handelt es sich um die Ausweisung eines „bestehenden Wohngebäudes im<br />
Grünland“. Diese Signatur weist von Grünland umgebene Baulandflächen mit dem Wohngebäude<br />
als Bestand aus. Bei der Prüfung der Zulässigkeit derartiger „Sternbauten“ ist daher<br />
von der Aufsichtsbehörde ein strenger Maßstab anzulegen, zumal bei diesen Gebäuden<br />
im Gegensatz zu (ehemals) kleinlandwirtschaftlichen Wohngebäuden die rechtliche<br />
Möglichkeit besteht, solche Gebäude abzureißen und durch einen entsprechenden Neubau<br />
zu ersetzen.<br />
Zum Nachweis, dass es sich bei einem bestimmten Gebäude tatsächlich um ein „bestehendes<br />
Wohngebäude“ (umgeben von Grünland) und nicht etwa um sonstig genutztes Gebäude<br />
handelt, werden daher in aller Regel Unterlagen wie Baubewilligung für Wohngebäude,<br />
Grundbuchsauszug udgl. verlangt.<br />
Was den gegenständlichen Fall betrifft, so kann die Gemeinde zwar keine entsprechende<br />
Baubewilligung für ein „Wohngebäude“ vorlegen, allerdings wurde nach der Entstehungsgeschichte<br />
das fragliche Bauwerk offensichtlich und glaubhaft begründet (auch im Hinblick<br />
auf die Bauplatzgröße) durchgehend für Wohnzwecke (und nicht für andere Zwecke) benützt.
Im Hinblick auf die do. Sachverhaltdarstellung, welche aufgrund der Angaben der Gemeinde<br />
durchaus nachvollziehbar glaubhaft ist, kann eine Widmung mit Sternsignatur in Betracht<br />
gezogen werden.<br />
Der Ortsplaner Arch. DI. Erich Deinhammer, 4070 Eferding, führt in seiner fachlichen Stellungnahme<br />
vom 02.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong> zum gegenständlichen Umwidmungsantrag folgendes aus:<br />
• Auf Grst. Nr. 499/3 bzw. 2091, KG. Schaumberg befindet sich ein Wohnhaus, das eine e-<br />
hemalige Kriegsbaracke aus dem 2. Weltkrieg darstellt. Für das bestehende Objekt kann<br />
keine Baubewilligung für ein Wohngebäude beigebracht werden, lediglich für die Errichtung<br />
eines Holzschuppens mit eingebautem Hühnerstall bzw. Errichtung eines Gemüsekellers.<br />
Im Flächenwidmungsplan Nr. 3 war das Objekt als sogen. Sternchenbau ausgewiesen und<br />
wurde im Zuge der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes aufgrund der fehlenden<br />
Baubewilligung in Grünland rückgewidmet.<br />
Es können für das Objekt zwar keine Baubewilligungen als Wohngebäude vorgelegt werden,<br />
nach der Entstehungsgeschichte des Objektes wurde jedoch begründet, dass es durchgehend<br />
für Wohnzwecke benützt wurde.<br />
Aufgrund dessen kann für das Objekt die Widmung Sternchensignatur in Betracht gezogen<br />
werden.<br />
Der örtliche Ausschuss für Raumordnungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 07.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong> die<br />
Angelegenheit vorberaten und stellt dabei an den Gemeinderat den einstimmigen Antrag auf Beschlussfassung<br />
hinsichtlich der gegenständlichen Abänderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 04.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
• Der Flächenwidmungsplan Nr. 04 wird hinsichtlich der Umwidmung der Liegenschaft „Pupping<br />
34“ bestehend aus Grundstück Nr. 499/3 (St.v.d.Zlg.) bzw. Nr. 2091 (St.n.d.Zlg.), KG.<br />
Schaumberg, von derzeit Grünland in „Sternchenausweisung“, abgeändert. Das Abänderungsverfahren<br />
gemäß den Bestimmungen des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 idgF.<br />
wird eingeleitet.<br />
• Diesem Beschluss liegt die fachliche Stellungnahme des Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinhammer,<br />
4070 Eferding, mit dem Datum vom 02.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong> zugrunde, welche den Mitgliedern<br />
des Gemeinderates durch vollinhaltliches Verlesen zur Kenntnis gebracht wird.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag des Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.6<br />
GR Mag Doris Schöppl (SPÖ) ist bei der Abstimmung nicht im Saal.
3 WASSER- UND KANALANGELEGENHEITEN<br />
3.1 Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Hartkirchen</strong>, BA 04; Abschluss Werkvertrag für<br />
die Bauausführungsphase<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Der 4. Bauabschnitt der Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Hartkirchen</strong> umfasst die Ortschaften bzw.<br />
Ortschaftsteile von Deinham-Süd, Mußbach, Gfehret, Koppl und soll in den Jahren <strong>2005</strong> und 2006<br />
ausgeführt werden.<br />
Die Bauleitungsaufgaben – Bauausführungsphase wurden nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes<br />
mit folgendem Ergebnis ausgeschrieben:<br />
Nr. Bieter<br />
Angebotssumme<br />
ohne USt. Euro<br />
01 Machowetz & Partner Consulting Ziviltechniker GmbH.<br />
4020 Linz, Sophiengutstraße 31 92.851,65<br />
02 Dipl. Ing. Eitler & Partner Ziviltechniker OEG<br />
4020 Linz, Niederreithstraße 43 91.835,49<br />
<strong>03</strong> Dipl. Ing. Gerhard Kurz Ingenieurkons. für Kulturtechnik<br />
4020 Linz, Rilkestraße 20 83.736,00<br />
Es soll der Zuschlag an den Bestbieter Dipl. Ing. Gerhard Kurz 4020 Linz, Rilkestraße 20 erteilt werden.<br />
Im Begleitschreiben führt der Bestbieter an, dass, wie bei den bereits abgewickelten Bauabschnitten,<br />
für die Honorarermittlung die Gebührenordnung 1980 anstatt der derzeit gültigen Honorarordnung<br />
2002 angewendet wurde.<br />
Der Entwurf des Werkvertrages für die Bauausführungsphase (Ausführungsplan und örtliche Bauleitung)<br />
des Bauabschnittes 04 liegt vor.<br />
Der Vertragsentwurf wird dem Gemeinderat, durch vollinhaltliches Verlesen, zur Kenntnis gebracht<br />
und zum wesentlichen Bestandteil der Verhandlungsschrift erklärt<br />
Die Endabrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Herstellungskosten.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
• Dem Büro Dipl. Ing. Gerhard Kurz wird die Ausführungsplanung und örtliche Bauaufsicht für<br />
das Bauvorhaben ABA <strong>Hartkirchen</strong>, BA 04, übertragen<br />
• Zu diesem Zweck wird der im Entwurf vorliegende und dem Gemeinderat, durch Verlesen,<br />
zur Kenntnis gebrachte Werkvertrag für die Ausführungsphase (Ausführungsplanung und<br />
örtliche Bauleitung) abgeschlossen. Der Vertragsentwurf wird der Verhandlungsschrift als<br />
Beilage angeschlossen.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag des Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 3.1<br />
GR Franz Hofer (SPÖ) ist bei der Abstimmung nicht im Saal.
3.2 Deinham Südost (Feriensiedlung); Verlegung der Ortswasserleitung im Zuge<br />
der Kanalbauarbeiten<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Im Zuge der Kanalbauarbeiten erfolgt die auch die Verlegung der öffentlichen Wasserleitung in der<br />
Feriensiedlung Deinham sowie der Ortschaft Deinham-Südost. Von den insgesamt 42 Liegenschaftsbesitzern<br />
haben sich 36 Eigentümer mittels schriftlicher Vereinbarung für einen Anschluss<br />
an das öffentliche Wasserleitungsnetz bereit erklärt. Dies ergibt einen Anschlussgrad von ca. 83 %.<br />
Da die Gebäude in der Feriensiedlung im Winter nicht bewohnt sind, ist der Einbau der Wassergarnitur<br />
bei den jeweiligen Hausanschlüssen frostsicher auszuführen. Es gibt zwei Möglichkeiten<br />
diesen Anschluss entsprechend auszuführen:<br />
1. Sollte bei der Liegenschaft ein frostsicheres Haus (Keller) vorhanden sein, ist der Einbau<br />
der Wassergarnitur direkt im Haus (z.B. Keller) möglich. Die Verlegung der Wasserleitung<br />
erfolgt analog wie auch bei anderen Hausanschlüssen in der Gemeinde bis in das Gebäude<br />
bzw. in den Keller (incl. Wassereinbaugarnitur) seitens und auch auf Kosten der Gemeinde.<br />
2. Wenn die Möglichkeit für den frostsicheren Einbau der Wassereinbaugarnitur im Haus nicht<br />
besteht (z.B. keine Unterkellerung) muss ein sogen. Wasserzähler-Schacht auf dem Grundstück<br />
situiert werden. Dieser Schacht wird 2,0 Meter von der Straßengrundgrenze auf das<br />
Grundstück hinein situiert und hat für die Gemeinde jederzeit zugänglich zu sein. Die Kosten<br />
für diesen Schacht sowie deren Setzung (ca. Euro 650,-) sowie die Verlegung der Wasserleitung<br />
bis zu diesem Schacht übernimmt die Gemeinde. Die Verlegung der Wasserleitung<br />
vom Wasserzähler-Schacht bis in das Gebäude hat der Liegenschaftseigentümer sodann<br />
selbst und auf seine Kosten vorzunehmen.<br />
3. Die Kosten für eine Verlegung der Wasserleitung bis in das Gebäude- bzw. Kellerinnere<br />
durch die Gemeinde einerseits bzw. Setzung und Anschaffung des Wasserzähler-Schachtes<br />
bzw. Leitungsverlegung bis zu diesem Schacht andererseits, sind annähernd identisch und<br />
somit ist auch das kostenmäßige Gleichheitsprinzip gewahrt.<br />
Den Grundeigentümern stehen folgende Anschluss- bzw. Ausführungsvarianten zur Auswahl:<br />
• Normaler Hausanschluss mit tatsächlicher Wasserentnahme und Bezahlung der Anschlussgebühr<br />
lt. gültiger Gebührenordnung.<br />
• Verplombter Hausanschluss (keine Wasserentnahme) u. Bezahlung der Mindestanschlussgebühr<br />
lt. Gebührenordnung<br />
• Jene Liegenschaftseigentümer, welche derzeit keinen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage<br />
tätigen, haben bei einem späteren Anschluss an diese, sämtliche Herstellungskosten<br />
wie in den oben angeführten Punkten 1) und 2) beschrieben (Verlegung in<br />
das Gebäude- bzw. Kellerinnere bzw. Anschluss mittels Wasserzähler-Schacht) ausdrücklich<br />
selber zu tragen bzw. auch das Einvernehmen bzw. die Zustimmung für die Grabungsarbeiten<br />
vom Eigentümer des Straßengutes herzustellen bzw. schriftlich einzuholen.<br />
Ebenso sind sämtliche Wiederherstellungsarbeiten am Straßengut vom Anschlusswerber<br />
zu tätigen. Die betroffenen Liegenschaftseigentümer wurden von der Gemeinde über diesen<br />
Umstand nachweislich schriftlich in Kenntnis gesetzt.<br />
Der örtliche Ausschuss für Wasser- u. Kanalangelegenheiten hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung<br />
am 07.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong> grundsätzlich vorberaten und gibt im Sinne der obigen Ausführung an den Gemeinderat<br />
die Empfehlung auf dortige Beschlussfassung.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Ausbau des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes in die Ortschaft Deinham-Südost bzw. Feriensiedlung<br />
Deinham wird im Zuge der dortigen Kanalbauarbeiten unter den im Bericht des Vorsitzenden<br />
genauer erläuterten Anschlussvoraussetzungen, vorgenommen.<br />
BERATUNG:<br />
Vizebgm. Johann Winkler<br />
Das Problem war, dass nach dem Hochwasser, die Wasserqualität dort sehr schlecht war. Es wurde<br />
überlegt ob eine Wasserversorgung dort möglich ist und es wurde mit dem Büro Eitler ein Projekt<br />
ausgearbeitet. Es ist so, dass von den 42 Objekten 36 an die Wasserleitung anschließen werden
und es werden möglicherweise noch 2 dazukommen. In der Feriensiedlung zahlen alle die Mindestan-schlussgebühr,<br />
die anderen 6 Objekte werden nach m² berechnet. Es müsste sich nach Berechnung<br />
der Projektfirma mit 15% Förderung vom Land und die günstige Möglichkeit, dass wir die<br />
Wasserleitung mit dem Kanal mitverlegen können, kostendeckend ausgehen. Beginn der Bauarbeiten<br />
soll im Mai sein, damit wird nicht in Badesaison kommen. Der Gehsteig in Brandstatt soll im Zuge<br />
des Kanalbaues gemacht werden um möglichst kostengünstig zu arbeiten. Die Arbeiten werden<br />
von der Straßenmeisterei durchgeführt.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag des Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 3.2
4 SUBVENTIONSANGELEGENHEITEN<br />
4.1 Röm,-Kath. Pfarramt <strong>Hartkirchen</strong>; Gemeindebeitrag zur Renovierung der<br />
Friedhofs-Aufbahrungsräume<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Das röm.-kath. Pfarramt ersucht mit Eingabe vom 17.11.2004 um Gewährung eines Gemeindebeitrages<br />
zur durchgeführten Renovierung der Friedhof-Aufbahrungsräume.<br />
Nach der vor einigen Jahren erfolgten Außenrenovierung der Friedhofsanlagen war nunmehr auch<br />
die Sanierung der Aufbahrungsräume dringend erforderlich geworden.<br />
Im Lauf der letzten Monate wurden das Mauerwerk, die Tore, sowie die Fenster der beiden Räume<br />
saniert. Außerdem erfolgten die erforderlichen Malerarbeiten.<br />
Für die angeführten Maßnahmen ergab sich ein Aufwand von ca. € 10.700,00. Zusätzlich wurden<br />
von Seiten der Pfarrbevölkerung 33,5 Robotstunden und 6 Traktorstunden unentgeltlich aufgebracht.<br />
Ergänzung nach GV-Sitzung 24.11.2004<br />
Das Ansuchen wurde in der GV-Sitzung vom 24.11.2004 beraten und die Beratung mit dem Ergebnis<br />
vertagt, noch Erkundigung einzuholen,<br />
a) welche Einnahme aus der Benützung der Aufbahrungshalle erzielt werden<br />
b) ob der Bestatter einen Beitrag zu den Kosten der Renovierung geleistet hat?<br />
Das Pfarramt teilt am 16.2.<strong>2005</strong> mit, dass<br />
a) für die Benützung der Aufbahrungshalle 8 Euro und für die Benützung der Kühlanlage 7,50<br />
Euro pro Tag den Hinterbliebenen, die für die Begräbniskosten aufzukommen haben, vorgeschrieben<br />
wird.<br />
b) Der Bestatter hat zu den Kosten der Renovierung keinen Beitrag geleistet.<br />
Ergänzung nach GV-Sitzung 14.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong><br />
Der Gemeindevorstand befürwortet die Gewährung eines Kostenbeitrages im Ausmaß von 20 % der<br />
Kosten (€ 10.700,00), somit ein Betrag von € 2.140,00.<br />
BESCHLUSSVORSCHLAG FÜR GEMEINDERAT:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
• Die Gemeinde leistet zu der durchgeführten Renovierung der Friedhof-Aufbahrungsräume<br />
einen einmaligen Kostenbeitrag in Höhe von 2.140,00 Euro.<br />
BERATUNG:<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Wäre es nicht möglich, darauf hinzuweisen, dass auch die Gemeinde Pupping einen Gemeindebeitrag<br />
leisten soll.<br />
GR Johann Humer<br />
Der Bestatter sollte auch seinen Beitrag dazu leisten, denn er benützt das Gebäude in Ausübung<br />
seiner Tätigkeit, das ist aber scheinbar nicht möglich.<br />
GR Josef Roiß<br />
Es gab das Angebot von Hr. Knogler die Türen kostenlos herzurichten (außer Materialkosten), das<br />
war aber nicht möglich.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag des Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 4.1
5 ANTRÄGE GEM. § 46 Abs. 2 OÖ. GEMEINDEORDNUNG<br />
5.1 SPÖ-Fraktion; Antrag auf Einsetzung einer ständigen Arbeitsgruppe für Angelegenheiten<br />
der Feuerwehren und des Zivilschutzes<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Die SPÖ-Gemeinderatsfraktion hat am 14.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong> folgenden Antrag gemäß § 46 Abs. 2 oö. Gemeindeordnung<br />
1990 idF. LGBl. Nr. 152/2001 eingebracht.<br />
Im Gemeindegebiet <strong>Hartkirchen</strong> sind vier eigenständige Feuerwehren tätig. Die Ausstattung dieser<br />
Feuerwehren umfasst je ein Zeughaus sowie insgesamt 10 Fahrzeuge. Die Kosten für die Anschaffung<br />
und Erhaltung trägt die Gemeinde. Die derzeitige Finanzlage der Gemeinde erfordert eine genaue<br />
und zielorientierte Koordinierung der Finanzmittel für die nächsten 10 – 15 Jahre in diesem<br />
Bereich.<br />
Da in den Entscheidungsgremien der Gemeinde (Gemeindevorstand, Gemeinderat) sehr wenig<br />
Fachleute auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens tätig sind, ist die SPÖ-Fraktion der Meinung, dass<br />
es sinnvoll wäre, eine Arbeitsgruppe für dieses Fachgebiet einzurichten.<br />
In diese Arbeitsgruppe sollen die vier Feuerwehren mit je einem Vertreter sowie je einem Mitglied<br />
der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen nominiert werden.<br />
Die Aufgabe des Arbeitskreises besteht in der Aufarbeitung bzw. Vorberatung aller in das Gebiet<br />
des Feuerwehr- und Zivilschutzwesens fallenden Angelegenheiten für den Gemeindevorstand bzw.<br />
für den Gemeinderat.<br />
Die SPÖ-Fraktion stellt daher folgenden Antrag an den Gemeinderat:<br />
Der Gemeinderat möge die Einsetzung eines Arbeitskreises für die Aufgaben des Feuerwehr- und<br />
Zivilschutzwesens nach dem im Antrag angeführten Kriterien beschließen.<br />
BERATUNG:<br />
GR Wolfram Moshammer<br />
Wir haben in <strong>Hartkirchen</strong> 4 eigenständige Feuerwehren und die Kosten trägt die Gemeinde, unsere<br />
Finanzkraft ist nicht die Beste, daher müssen wir Taten setzen um die Zukunft unserer Feuerwehren<br />
zu sichern. Wir brauchen uns nichts vorzumachen, es wird in den nächsten 10 Jahren nicht besser<br />
mit unseren Finanzmitteln. Die Feuerwehren sind in unserer Gemeinde für den Schutz der Gemeindebe-völkerung<br />
da und daher eine der wichtigsten Einrichtungen in unserer Gemeinde. Warum fordern<br />
wir eine Arbeitsgruppe? Haben sie gewusst, dass ein TLF 2000, Kostenpunkt € 250.000,--, ein<br />
LFB für die Feuerwehr <strong>Hartkirchen</strong>, Kostenpunkt € 250.000,--, ein Kommandofahrzeug, Kostenpunkt<br />
€ 60.000,-- angekauft werden müssen und 2 Kleinlöschfahrzeuge über 20 Jahre alt sind und bei der<br />
Feuerwehr Öd in Bergen ein Fahrzeug im Freien steht und daher auch etwas geschehen muss und<br />
dass bei fast jeder Gemeindevorstandssitzung Themen die die Feuerwehr betreffen behandelt werden<br />
müssen. Nach dem Landesgesetzblatt OÖ. sind wir in der Pflichtbereichsklasse 4 b eingestuft,<br />
somit sind wir auch verpflichtet, die Fahrzeuge, die vorgeschrieben sind zu betreiben und zu erhalten.<br />
Ich bin davon überzeugt, dass die Einrichtung einer solchen Arbeitsgruppe Sinn hätte, denn<br />
dann könnten die Vorhaben, die in den nächsten Jahren ins Haus stehen koordiniert und fachgerecht<br />
behandelt werden. Die vier Kommandanten der Feuerwehren haben großes Engagement und<br />
Fachwissen, in ihrer Ausübung als Kommandanten haben sie eine enorme Verantwortung gegenüber<br />
ihren Feuerwehrmännern, dem Einsatzgerät und der Gemeinde. Dieses Fachwissen mit den<br />
Gemeindevertretern und den finanziellen Rahmenbedingungen zu vereinen, ist Sinn dieser Arbeitsgruppe.<br />
Die anfallenden Kosten, die in den nächsten Jahren entstehen werden, kann man nicht einfach<br />
den 4 Kommandanten in Absprache mit dem Bürgermeister in die Schuhe schieben, denn<br />
auch der Bürgermeister kauft keine Feuerwehrautos sondern sicherlich der Gemeinderat. Wie im<br />
Antrag schon erwähnt, wäre es sinnvoll einen Vertreter der ÖVP, SPÖ und FPÖ und die vie Feuerwehrkommandanten<br />
in einem Arbeitskreis zusammenzuführen. Warum ein Arbeitskreis? In einem<br />
Arbeitskreis arbeiten auch unpolitische Leute mit, in einem Ausschuss können nur politische Organe<br />
tätig sein. Aus unserer Sicht wäre ein solcher Arbeitskreis sehr sinnvoll, nicht nur bei großen Anschaffungen<br />
wie Feuerwehrautos oder Renovierung der Feuerwehrhäuser, sondern gerade bei kleineren<br />
Anschaffungen, mit denen wir uns fast in jeder zweiten Gemeindevorstandssitzung befassen.
Vizebgm. Johann Winkler<br />
Wir haben eingehend darüber beraten und befunden, dass wir aus folgendem Grund gegen eine<br />
solche „Zwangsbeglückung“ sind. Die Kommandanten der vier Feuerwehren setzen sich alljährlich<br />
zusammen und legen ihre Bedarfswünsche dem Bürgermeister vor, dazu haben wir ein Globalbudget,<br />
das schon sehr gut funktioniert. Unsere Kommandanten sind sehr gut ausgebildet und wir glauben<br />
nicht, dass sie Berater brauchen, was sie zu tun haben und was sie brauchen. Es steht außer<br />
Zweifel, dass die finanzielle Situation bei allen Feuerwehren ein Problem ist und es immer wieder<br />
Fahrzeuge gibt die dreißig Jahre alt sind, es gibt Bundesländer, da sind sie noch älter. Wo würde<br />
das hinführen, vielleicht sollten wir dann auch für die Musikkapelle einen Arbeitskreis bilden? Die<br />
SPÖ kann einen solchen Arbeitskreis schaffen, die ÖVP lehnt einen solchen Arbeitskreis ab und<br />
wird sich daran nicht beteiligen. Es wurde darüber nicht nur in unseren Reihen, sondern auch mit<br />
Feuerwehrkameraden diskutiert.<br />
GR Johann Humer<br />
Wenn man das Mehrheitsverhältnis im Gemeinderat kennt, weiß man, dass es bei einer Abstimmung<br />
ohne Stimmen der ÖVP keinen Arbeitskreis gibt. Der Vergleich mit der Musikkapelle passt<br />
nicht, denn wir haben nicht vier Musikkapellen sondern nur eine, im Gegensatz dazu aber 4 Feuerwehren.<br />
Die Ablehnung für diesen Arbeitskreis ist uns ja auch schon im Gemeindevorstand entgegengeschlagen.<br />
Uns war es ein Anliegen ein Gremium zu schaffen, das mit Weitblick koordiniert und<br />
den Gemeinderat darüber informiert. Wir wollen die Feuerwehren nicht bevormunden, aber die Gemeinde<br />
zahlt und daher soll sie auch ein gewisses Mitspracherecht haben. Es ist sicher sinnvoller,<br />
wenn die Anträge koordiniert werden bevor sie an den Gemeindevorstand oder Gemeinderat gehen<br />
z.B. hat eine Feuerwehr einen Antrag für Pager vorgelegt, es haben alle 4 Feuerwehren € 700,--<br />
bekommen.<br />
GR Mag. Doris Schöppl<br />
Es geht hier nicht darum die Feuerwehrkommandanten zu bevormunden, sondern darum, dass<br />
ständig Anträge der Feuerwehren auf der Tagesordnung sind und dann gibt es Diskussionen, ob es<br />
ins Global-budget gehört oder nicht. Wir haben im Gemeindevorstand noch nie eine Liste gesehen,<br />
was ins Globalbudget gehört und was nicht, es wäre daher eine Arbeitskreis gut, der diese Dinge<br />
aufbereitet für den Gemeindevorstand, damit die Gelder sinnvoll verwaltet werden können.<br />
Vizebgm. Johann Winkler<br />
Ich habe zweimal im Gemeindevorstand erklärt, dass alle Anschaffungen, die das Feuerwehrhaus<br />
betreffen der Gemeinde obliegen, wie auch große Schäden an Feuerwehrfahrzeugen, alle anderen<br />
Sachen müssen im Globalbudget abgewickelt werden.<br />
GR Hannes Aichinger<br />
Es wird immer Diskussionen geben auch wenn 4 Kommandanten und von jeder Fraktion ein Vertreter<br />
beisammensitzen. Mit einem Arbeitskreis könnte nicht passieren, dass eine Feuerwehr einen<br />
Antrag für Pager einbringt und die anderen drei Feuerwehren, die keinen Antrag eingebracht haben,<br />
bekommen auch das Gleiche.<br />
Vizebgm. Johann Winkler<br />
Das Alarmierungssystem der Feuerwehr ist die Sirene, es steht nirgends, dass der Pager Gesetz ist.<br />
Es sollte ein Kompromiss sein, da alle 4 Feuerwehren Auslagen für das Alarmierungssystem hatten.<br />
GR Ernst Hofmann<br />
Bei der Erstellung des Globalbudgets <strong>2005</strong> hat die Feuerwehr Haizing einen Antrag für die Pager<br />
eingebracht, der Betrag war aber nicht im Budget enthalten, daher kam der Antrag der Feuerwehr<br />
Haizing. Außerdem hat das Bezirksfeuerwehrkommando eine Ankaufsaktion gemacht, es wäre von<br />
den vier Feuerwehren unklug gewesen nicht mitzumachen.<br />
Vorsitzender<br />
Aus diesem Grund wurde es von der Gemeinde unterstützt und es sollen alle vier Feuerwehren<br />
gleich behandelt werden. Die Selbständigkeit der Feuerwehren soll mit dem Globalbudget gefördert<br />
werden. Auf meinen Antrag hin wurde auch eine Reihung für den Ankauf der Feuerwehrautos in den<br />
nächsten Jahren vorgelegt. Dazu, dass eine Feuerwehrauto bei der FF-Öd in Bergen im Freien<br />
steht, möchte ich bemerken, dass dieses Auto von der FF-Öd in Bergen zusätzlich gehalten wird,<br />
denn für die FF-Öd in Bergen sind zwei Feuerwehrautos vorgesehen.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Es gibt ja einen Pflichtbereichskommandanten, der in seiner Aufgabenstellung die 4 Feuerwehren<br />
führt und mit der Gemeinde verhandelt. Es müsste eigentlich alles beim Pflichtbereichskommandanten<br />
vorliegen und er geht damit zum Bürgermeister.<br />
Vizebgm. Johann Winkler<br />
Ohne gesetzliche Aspekte zu nennen, ist der Pflichtbereichskommandant der Sprecher der vier Feuerwehren.<br />
Es wird jedoch nie alleine Gespräche führen, wenn es um Anschaffungen geht, sondern<br />
den jeweiligen Kommandanten mitnehmen.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Im Arbeitskreis sind die 4 FF-Kommandanten und die drei Vertreter der Fraktionen, die die Dinge
vorberaten, diese geben das Ergebnis an den Pflichtbereichskommandanten weiter und dieser geht<br />
damit zum Bürgermeister. Der Pflichtbereichskommandant holt sich das Feedback vom Arbeitskreis<br />
und der Bürgermeister von den Vertretern der Fraktionen. In Eberstallzell wurden auch die Feuerwehren<br />
zusammengelegt und sind trotzdem eigenständig, obwohl sie einen Kommandanten haben<br />
und das ist der Pflichtbereichskommandant.<br />
Vizebgm. Johann Winkler<br />
Wie schaut es in Eberstallzell mit dem FF-Zeughaus aus und gibt es dort einen Arbeitskreis?<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Das FF-Zeughaus wird von der Feuerwehr koordiniert, ob es einen Arbeitskreis gibt, konnte ich nicht<br />
fragen.<br />
Vizebgm. Johann Winkler<br />
Ich weiß, dass es in Eberstallzell keinen Arbeitskreis gibt.<br />
GR Wolfram Moshammer<br />
Man muss schon dazusagen, dass die Feuerwehren eigenständig sind und auch ein eigenes Kommando<br />
haben, also jede Feuerwehr ist für sich selbst verantwortlich. Dieses Gespräch beweist, dass<br />
dieses Thema ein sehr großes Aufgabengebiet für einen Arbeitskreis wäre.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Wie stellt sich der Bürgermeister die Finanzierung für die Gerätesbeschaffung der Feuerwehr für die<br />
nächsten 10 Jahre vor?<br />
Vorsitzender<br />
Es weiß jeder hier, dass wir vom Land abhängig sind und jede Finanzierung auch von dort genehmigt<br />
werden muss.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag der SPÖ Fraktion<br />
12 JA STIMMEN SPÖ u. FPÖ<br />
13 NEIN STIMMEN ÖVP<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 5.1
6 ALLFÄLLIGES<br />
Vizebgm. Johann Winkler<br />
Informationen zum Kanalbau.<br />
In Steinwand (z. Z. in der Nähe Schwung) wird bis zum Ende gearbeitet, damit der Radwegbereich<br />
fertig wird und macht dann die Anschlüsse von hinten nach vorn. Nach Fertigstellung hinter der Kirche<br />
arbeitet diese Partie weiter in der Feriensiedlung Deinham. Für die Siedlung in der Steinwand<br />
findet im Mai eine Besprechung statt, wo alle offenen Fragen behandelt werden und wenn es sich<br />
heuer noch zeitlich ausgeht wird Gfehret mitgemacht. Die Pfarre ist an uns herangetreten, ob nicht<br />
für das Mesnerhaus der Kanal- u. Wasseranschluss hergestellt werden kann, da auf längere Sicht<br />
vielleicht doch jemand hineinkommen soll. Die Leute in der Ambergersiedlung wurden darüber informiert,<br />
wenn die Wasserleitung nicht im Zuge des Kanalbaues mitverlegt werden kann und alle<br />
mitmachen, dann wird das gar nicht behandelt. Erst wenn wir wissen wie viel mitmachen, wird sich<br />
der Gemeindevorstand mit diesem Thema auseinandersetzen.<br />
Vorsitzender<br />
Es wurde den Leuten in der Ambergersiedlung erklärt, dass die Verlegung der Wasserleitung nie<br />
mehr so kostengünstig gemacht werden kann, als wenn sie jetzt mit dem Kanal mitverlegt wird. Es<br />
kam dann ein gewisses Umdenken und auch Solidarität mit denen, die in der Ambergersiedlung ein<br />
Problem mit dem Wasser haben, es wurde ihnen Bedenkzeit bis Ende April gegeben. Es liegt eine<br />
Kostenschätzung von ca. € 120.000,-- ohne Steuern vor, bei 15 – 20 Anschlüssen.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Am 15.März war die Wasserrechtsverhandelung wegen dem Brunnen in Deinham, wie schaut<br />
es mit dem Brunnen aus, denn es gibt immer wieder Fragen.<br />
Vizebgm. Johann Winkler<br />
Die Wasserrechtsverhandlung wurde vertagt, d.h. es werden die genauen Kosten erhoben, was uns<br />
das Wasser kostet, wenn wir es in Eferding kaufen müssen, die Leitung zum Flugplatz gebaut werden<br />
muss oder eine andere Variante der Notwasserversorgung und von der Landwirtschaftskammer<br />
wird errechnet, was uns die Entschädigung der Landwirte kostet. Mag. Graspon hat mitgeteilt, dass<br />
es bis zur nächsten Verhandlung Herbst werden wird, da viele Gutachten und Kostenschätzungen<br />
notwendig sind.<br />
GR Siegfried Giera<br />
Der Zaun bei der Volksschule in Hilkering ist kaputt.<br />
GR Ernst Hofmann<br />
Beim Güterweg Würting Schule Öd in Bergen Richtung Schmied reißt es bei jedem starken Regen<br />
das Bankett weg.<br />
Vorsitzender<br />
Wir werden mit der Güterwegmeisterei Kontakt aufnehmen, was verbessert werden kann.<br />
GR Hannes Aichinger<br />
Wann wird bei Eigner Hans Peter in Hainbach der Grundstreifen asphaltiert?<br />
Vizebgm. Johann Winkler<br />
Das wird heuer im Zuge der Asphaltierungsarbeiten mitgemacht, aber wir müssen uns dort sowieso<br />
etwas überlegen, da der Einmündungswinkel ein Problem darstellt.<br />
GR Franz Dunzinger<br />
Auf der Kreuzung bei Moser Friedrich Kellnering soll der Graben mit Steinen ausgelegt werden,<br />
da er durch starke Regenfälle ausgeschwemmt ist und sonst das Bankett mit der Asphaltkante einbricht.<br />
Vorsitzender<br />
Wird an den Bauhof weitergeleitet.
GR Wolfram Moshammer<br />
Wurde der Auftrag für die Schaukästen in Haizing schon erteilt?<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
Das ist soweit abgeklärt und wird in den nächsten Tagen gemacht.<br />
GR Waltraud Pichler<br />
Weiß man etwas über das Wettbüro in Pfaffing?<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
Es handelt sich um genehmigungspflichtige Spielapparate, zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft.<br />
Wir haben Hr. Dogu diesbezüglich gefragt, er hat uns mitgeteilt, dass er diese Spielautomaten<br />
bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldet hat, der Gastgewerbebetrieb wurde untersagt.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. ALLFÄLLIGES
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung:<br />
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegenen Verhandlungsschrift über die Sitzung<br />
vom 16.02.<strong>2005</strong> wurden keine Einwendungen erhoben.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />
mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:45 Uhr.<br />
Schöppl Wolfgang<br />
Vorsitzender<br />
Humer Johann<br />
Gemeinderat<br />
Hofer Gertrude<br />
Gemeinderat<br />
HInterberger Peter<br />
Gemeinderat<br />
Waltraud Dunzinger<br />
Schriftführer<br />
Der Vorsitzende beurkundet hiemit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der<br />
Sitzung vom 11.05.<strong>2005</strong> keine Einwendungen erhoben wurden.<br />
<strong>Hartkirchen</strong>, am 11.05.<strong>2005</strong><br />
Der Vorsitzende:<br />
Wolfgang Schöppl<br />
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