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Gemeinderatssitzung 2005-03-30 - .PDF - Hartkirchen

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3 WASSER- UND KANALANGELEGENHEITEN<br />

3.1 Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Hartkirchen</strong>, BA 04; Abschluss Werkvertrag für<br />

die Bauausführungsphase<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Der 4. Bauabschnitt der Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Hartkirchen</strong> umfasst die Ortschaften bzw.<br />

Ortschaftsteile von Deinham-Süd, Mußbach, Gfehret, Koppl und soll in den Jahren <strong>2005</strong> und 2006<br />

ausgeführt werden.<br />

Die Bauleitungsaufgaben – Bauausführungsphase wurden nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes<br />

mit folgendem Ergebnis ausgeschrieben:<br />

Nr. Bieter<br />

Angebotssumme<br />

ohne USt. Euro<br />

01 Machowetz & Partner Consulting Ziviltechniker GmbH.<br />

4020 Linz, Sophiengutstraße 31 92.851,65<br />

02 Dipl. Ing. Eitler & Partner Ziviltechniker OEG<br />

4020 Linz, Niederreithstraße 43 91.835,49<br />

<strong>03</strong> Dipl. Ing. Gerhard Kurz Ingenieurkons. für Kulturtechnik<br />

4020 Linz, Rilkestraße 20 83.736,00<br />

Es soll der Zuschlag an den Bestbieter Dipl. Ing. Gerhard Kurz 4020 Linz, Rilkestraße 20 erteilt werden.<br />

Im Begleitschreiben führt der Bestbieter an, dass, wie bei den bereits abgewickelten Bauabschnitten,<br />

für die Honorarermittlung die Gebührenordnung 1980 anstatt der derzeit gültigen Honorarordnung<br />

2002 angewendet wurde.<br />

Der Entwurf des Werkvertrages für die Bauausführungsphase (Ausführungsplan und örtliche Bauleitung)<br />

des Bauabschnittes 04 liegt vor.<br />

Der Vertragsentwurf wird dem Gemeinderat, durch vollinhaltliches Verlesen, zur Kenntnis gebracht<br />

und zum wesentlichen Bestandteil der Verhandlungsschrift erklärt<br />

Die Endabrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Herstellungskosten.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

• Dem Büro Dipl. Ing. Gerhard Kurz wird die Ausführungsplanung und örtliche Bauaufsicht für<br />

das Bauvorhaben ABA <strong>Hartkirchen</strong>, BA 04, übertragen<br />

• Zu diesem Zweck wird der im Entwurf vorliegende und dem Gemeinderat, durch Verlesen,<br />

zur Kenntnis gebrachte Werkvertrag für die Ausführungsphase (Ausführungsplanung und<br />

örtliche Bauleitung) abgeschlossen. Der Vertragsentwurf wird der Verhandlungsschrift als<br />

Beilage angeschlossen.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag des Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 3.1<br />

GR Franz Hofer (SPÖ) ist bei der Abstimmung nicht im Saal.

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