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Gemeinderatssitzung 2005-03-30 - .PDF - Hartkirchen

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verhalt als vollständig erhoben und ist hinsichtlich dessen rechtlicher Beurteilung mit der Vorinstanz<br />

einer Meinung. Es wird daher auf die Gründe im Bescheid der Vorinstanz verwiesen (VwGH. vom<br />

29.1.1997, Zl.: 96/01-1083 ua). Ein solcher Verweis im Berufungsbescheid auf die Begründung des<br />

unterinstanzlichen Bescheides ist insoweit zulässig, als in dortigen Gründen auf alle im Rechtsmittel<br />

vorgebrachten Tatsachen und Rechtausführungen bereits eingegangen wurde. (VwGH vom<br />

22.12.1999, 94/08/0214, 0215).<br />

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 07.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong> diese Angelegenheit sowie insbesondere den<br />

vorliegenden Bescheidentwurf vom <strong>03</strong>.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong> vorberaten und stellt dabei einstimmig an den Gemeinderat<br />

den Antrag, aufgrund der vorliegenden Akten- bzw. Sachlage und der anzuwendenden<br />

Gesetzgebung die Berufung des Herrn Othmar Ozlberger als unbegründet abzuweisen.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

• Der Berufung des Herrn Othmar Ozlberger, eingebracht mit Schreiben vom 21.10.2004 (ha.<br />

eingelangt am 22.10.2004) gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 01.10.2004 (zugestellt<br />

am 05.10.2004) Zl.: 131-9/AB3288/4/1/2004 (Kanalisations- u. Wasserversorgungsanlage)<br />

wird nicht stattgegeben.<br />

Die in der Berufung vorgebrachten Einwendungen werden als unbegründet abgewiesen.<br />

Der Beschlussfassung wird der Bescheidentwurf des Gemeindeamtes <strong>Hartkirchen</strong> vom<br />

<strong>03</strong>.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong>, Zl.: 131-9/3288/4/2/<strong>2005</strong> ( Wasser- u. Kanalisationsanlage) zugrundegelegt. Dieser<br />

Bescheidentwurf wird als Beilage zum Amtsvortrag sämtlichen Mitgliedern des Gemeinderates<br />

durch Ausfolgung einer Kopie bzw. durch Auflage während der Sitzung zur Kenntnis<br />

gebracht.<br />

BERATUNG:<br />

Vorsitzender Vizebgm. Johann Winkler<br />

Die Gesetzeslage ist hier eindeutig und wurde auch vom Bauausschuss so vorberaten.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Es steht drinnen, dass zum Grundstück 40 Jahre nur über den angrenzenden Grünlandstreifen zugefahren<br />

werden kann, wenn nun vorgeschrieben wird, ist es möglich, dass der Aufschließungsbeitrag<br />

verfällt und wieder eine Vorschreibung erfolgt.<br />

AL Helmut Stögmüller<br />

Der Aufschließungsbeitrag verfällt nicht, falls einmal gebaut wird, ist dieser Aufschließungsbeitrag<br />

anzurechnen, der Erhaltungsbeitrag verfällt.<br />

Vorsitzender Vizebgm. Johann Winkler<br />

Es gab eine Zufahrt über das Baugrundstück Zielpunkt-Markt, es wurde jedoch bei der Verpachtung<br />

verabsäumt die Zufahrt zum Grundstück Nr.3288/4 zu sichern. Es geht hier nicht um den Verkehrsflächenbeitrag<br />

sondern um den Aufschließungsbeitrag für Wasser und Kanal.<br />

GR Gerhard Sageder<br />

Er hätte die Zufahrt im Pachtvertrag privatrechtlich vereinbaren müssen.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Im Raumordnungsgesetz 1994 habe ich zum Verfall des Aufschließungsbeitrages keine detaillierten<br />

Angaben gefunden.<br />

Vorsitzender Vizebgm. Johann Winkler<br />

Wenn nach 15 Jahren dort gebaut wird, dann wird ihm der Betrag, den er jetzt geleistet hat, angerechnet.<br />

AL Helmut Stögmüller<br />

Das Grundstück hat 1044 m², wobei jedoch nur 500 m² in dem Bereich liegen, der für die Vorschreibung<br />

des Aufschließungsbeitrages in Frage kommt.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Das mit der Freihaltefläche hat mich auch bei Breit schon gestört.<br />

Vorsitzender Vizebgm. Johann Winkler<br />

Die Freihaltefläche wird zur Berechnung nicht herangezogen, das war auch bei Breit so. Die Freihaltefläche<br />

hat eine eigene Parzellennummer. Wir müssen uns hier an die gesetzliche Vorgabe halten,<br />

wenn es im 50 m Bereich liegt muss der Aufschließungsbeitrag für Kanal und Wasser vorgeschrieben<br />

werden.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Ich werde diesem TOP genau wie bei Breit nicht zustimmen, denn ich will vom Land genaue Unterlagen<br />

haben, wie es mit der Umfahrung weitergeht. Es heißt Freihaltefläche, aber man weiß nicht wie,<br />

wo was?

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