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Gemeinderatssitzung 2011-12-14 (63 KB) - .PDF - Hartkirchen ...

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GR/05/<strong>2011</strong>VERHANDLUNGSSCHRIFTüber die öffentliche Sitzungdes Gemeinderatesam <strong>14</strong>.<strong>12</strong>.<strong>2011</strong>Tagungsort: Landesmusikschule, kleiner SchaunburgsaalBeginn: 18:00 Uhr Ende: 19:20 UhrVorsitzenderHerr Wolfgang SchöpplÖsterreichische Volkspartei (ÖVP)Frau Gertrude HoferHerr Severin WiesmüllerHerr Rudolf WieshoferHerr Franz DunzingerHerr Johann RoithmayrHerr Ing. Josef GreinöckerHerr Gerhard SagederFrau Eva WiesingerHerr Josef RoißErsatzmitglieder ÖVPFrau Eva Aichinger-HadererHerr Mag. pharm. Erwin GeigerAnwesende:Frau Margot ArthoferSozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)Herr Wolfram MoshammerHerr Johann HumerHerr Ernst HofmannFrau Gabriele Maria WürmerHerr Roland LukatschHerr Michael HumerErsatzmitglieder SPÖHerr Werner FalkHerr Gerhard KloimsteinFreiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)Herr Peter HinterbergerHerr Gustav ArthoferHerr Christoph SchauerHerr Helmut LambergWeiters anwesend:Vertretung für Herrn Martin HoferVertretung für Herrn Johann WinklerVertretung für Herrn Peter NeißlVertretung für Herrn Hannes AichingerVertretung für Herrn Daniel Wachsmann


Herr Helmut StögmüllerFrau Waltraud DunzingerEs fehlen :Österreichische Volkspartei (ÖVP)Herr Johann WinklerBeruflichHerr DI(FH) Andreas FürederBeruflichHerr Konrad WagnerBeruflichErsatzmitglieder ÖVPHerr Martin HoferVertretung für Herrn DI(FH) Andreas FürederHerr Harald HoferVertretung für Herrn Konrad WagnerHerr Peter NeißlVertretung für Herrn Harald HoferSozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)Herr Hannes AichingerBeruflichHerr Gerhard HinterbergerBeruflichErsatzmitglieder SPÖHerr Daniel WachsmannVertretung für Herrn Gerhard Hinterberger


Der Vorsitzende eröffnet um 18:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dassa) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister - einberufen wurdeb) dass die Sitzung im Sitzungsplan des 2. Halbjahres <strong>2011</strong> enthalten und die Verständigunggemäß § 45 Abs. 2 oö. GemO. zeitgerecht schriftlich am 29.06.<strong>2011</strong>unter Bekanntgabe der Tagesordnung rechtzeitig vor der Sitzung erfolgt ist;c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;d) dass die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 04.10.<strong>2011</strong> bis zur heutigenSitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist,und während der Sitzung noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift biszum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.Weitere Mitteilungen des VorsitzendenDer Vorsitzende verliest einen Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 oö. Gemeindeordnung1990 i.d.g.F.. Es soll nachstehender Tagesordnungspunkt in die <strong>Gemeinderatssitzung</strong>vom <strong>14</strong>.<strong>12</strong>.<strong>2011</strong> aufgenommen werden:Abwasserbeseitigungsanlage BA 11 (Photovoltaik für Kanalpumpwerke); Auftragsvergabefür Lieferung und Montage der PhotovoltaikanlageDer Vorsitzende ersucht den Gemeinderat diesen Dringlichkeitsantrag am Schluss der Sitzungvor TOP Allfälliges zu behandeln.Der Antrag des Vorsitzenden wird mit Erheben der Hand einstimmig angenommen.


1.2 Prüfbericht betreffend Prüfungsausschusssitzung vom 1. Dezember <strong>2011</strong>BERICHT DES VORSITZENDEN:Am 1. Dezember fand die 5. Prüfungsausschusssitzung <strong>2011</strong> statt.Auf der Tagesordnung stand:Voranschlag 20<strong>12</strong>; erste ErläuterungenBelegprüfung 3. Vierteljahr <strong>2011</strong>Übernahme der Verkehrsfläche Feldweg in das öffentliche Gut; Prüfung der Pläne und BeitragsleistungenAllfälligesDie Prüfungsfeststellungen sind im Prüfungsbericht über diese Sitzung festgehalten. Der Prüfungsberichtwird vom Obmann des Prüfungsausschusses vollinhaltlich verlesen.ANTRAG DES VORSITZENDEN:Der Prüfbericht betreffend Prüfungsausschusssitzung vom 1.<strong>12</strong>.<strong>2011</strong> wird zur Kenntnis genommen.Der Prüfbericht wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.


1.3 Mittelfristige Finanzplanung 20<strong>12</strong>-2015; BeschlussfassungBERICHT DES VORSITZENDEN:Gemäß § 16 Abs. 1 der Oö. Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung 2002, LGBl. Nr.65 haben die Gemeinden eine über den einjährigen Planungszeitraum des Voranschlages hinausreichendemehrjährige Planung der kommunalen Haushaltswirtschaft in Form eines mittelfristigenFinanzplanes für einen Zeitraum von vier Finanzjahren zu erstellen. Der mittelfristige Finanzplan istalljährlich zugleich mit dem Voranschlagsentwurf für das nächste Finanzjahr dem Gemeinderat zurallfälligen Anpassung an geänderte Verhältnisse und zur Fortführung für ein weiteres Finanzjahrvorzulegen.Die Gemeinde ist seit dem Finanzjahr 2009 Abgangsgemeinde. Die Aufsichtsbehörde fordert daher,dass die Ausfinanzierung laufender Vorhaben Priorität haben muss und demnach bis 2013 ein Investitionsstoppempfohlen wird.Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung vom 15. November festgelegt, folgende Vorhaben indie Mittelfristige Finanzplanung 20<strong>12</strong>-2015 aufzunehmen:FF Öd in Bergen – Depotneubau ab 2013Vereinsheim Neubau ab 2013Gemeindestraße Schaumberg (ab Parkplatz) ab <strong>2011</strong> bis 2013Steinschlagsicherung Steinwand ab 20<strong>12</strong>Altenheim; Herstellung der Infrastruktur ab 20<strong>12</strong>Straßenbau -Feldweg ab 2013Wasserversorgung BA 07 – Ortszentrum, Transportleitung ab 20<strong>12</strong>Angemerkt wird, dass lt. Voranschlagserlass „ausnahmslos nur Vorhaben aufgenommen werdendürfen, die mit dem Gemeinderessort definitiv abgestimmt sind und für die die Finanzierung zurGänze gesichert ist.Die Vorgangsweise zahlreicher Oö. Gemeinden, den mittelfristigen Finanzplan auch als Dokumentationzukünftig geplanter oder vorgesehener Vorhaben zu nutzen, wird im Sinne der erforderlichenPlanung und Steuerung der mittelfristig zu erreichenden Maastrichtergebnisse zu unterlassen sein.“Die Punkte Kinderspielplätze und Energietechnische Sanierung des Amtsgebäudes (Fenster, Fassadeusw.) sollen an die Landesregierung herangetragen werden, um abzuklären, wann eine Realisierungmöglich wäre. Weiters ist der Beschaffungsplan der Feuerwehren zu aktualisieren.ANTRAG DES VORSITZENDEN:Der mittelfristige Finanzplan für die Jahre 20<strong>12</strong> bis 2015 wird in der im Entwurf vorliegenden Fassungfestgesetzt.BERATUNG:GR Johann HumerIch bin dafür, dass wir diese Vorhaben in die Mittelfristige Finanzplanung hineinnehmen, auch wennes heißt, die Gemeinde darf nur mehr außerordentlichen Vorhaben hineinnehmen, deren Finanzierunggesichert ist. Bei den ersten beiden bin ich nicht sicher, ob die Finanzierung definitiv gesichertist.AL Helmut StögmüllerIn Absprache mit dem Landesrat gibt es eine Perspektive für 2013.BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag des Vorsitzendeneinstimmige Annahme durch Handerheben.------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 1.3


Die Kassenkreditaufnahme soll mit 500.000,00 € bei der Raiffeisenbank <strong>Hartkirchen</strong>,390.000,00 € bei der Sparkasse <strong>Hartkirchen</strong> und 100.000 € bei der BAWAG P.S.K als ortsansässigeBanken festgelegt werden. Für die Kassenkreditaufnahme liegen die Entwürfevor, welche dem Gemeinderat, durch vollinhaltliches Verlesen zur Kenntnis gebracht werden.Im Einzelnen wird zum Voranschlagsentwurf auf den Bericht zum Voranschlag 20<strong>12</strong>, welchen dieFinanzabteilung der Gemeinde erstellt hat, verwiesen.ANTRAG DES VORSITZENDEN: Der Gemeinderat möge den Voranschlag für das Finanzjahr 20<strong>12</strong> (Teil A und B des Berichtes)in der vorliegenden und zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegenen Fassung beschließen. Ebenso mögen die Hebesätze (Teil C des Berichtes), die Höhe der Benützungsgebühren (Teil Ddes Berichtes), der Dienstpostenplan (Teil E des Berichtes) beschlossen werden. Der Höchstbetrag des Kassenkredites von 990.000,00 und die Aufnahme des Kassenkredites(Teil F des Berichtes) bei den ortsansässigen Banken wird ebenfalls beschlossen.BERATUNG:VorsitzenderBei Wasser und Kanal handelt es sich um eine vom Land vorgegebene Indexanpassung.GR Johann HumerWir sind eigentlich schon ein paar Jahre in derselben Situation, wenn wir den Voranschlag zu beschließenhaben. Den Voranschlag und den Bericht dazu hat die Buchhaltung bestens aufbereitet,aber es sind leider die Mittel nicht da, um wieder größere Projekte angehen zu können. Ich habekeine größeren Fragen dazu, die Hebesätze für Wasser und Kanal werden indexmäßig angepasst,im Abfallbereich kommen wir ohne eine Erhöhung aus, wir waren in diesem Bereich gut unterwegsund hoffen auch im nächsten das Auslangen zu finden.GR Peter HinterbergerUnsere Fraktion wird dem Voranschlag ein generelles JA geben, jedoch in zwei Teilbereichen werdenwir keine Zustimmung geben. Unsere Kritik richtet sich gegen den SHV-Beitrag und denKrankenanstaltenbeitrag, wodurch die Schulden der Gemeinden immer mehr nach oben geschraubtwerden.GR Peter Hinterberger stellt folgenden Antrag:Der Gemeinderat <strong>Hartkirchen</strong> möge ein generelles „JA“ dem Budgetvoranschlag 20<strong>12</strong> geben,ein „NEIN“ zum Ansatz 1/419000-75200 Teilbereich SHV-Umlage Seite 35 € 1.085.000,-- und„NEIN“ zum Ansatz 1/562000-75100 Krankenanstaltenbeitrag Seite 41 € 736.900,--.GR Peter HinterbergerDas Land gibt diese zwei Teilbereiche einfach vor, es handelt sich um ein 1/3 des Budgets, dahergebe ich dem nicht meine Zustimmung, es geht um Ertragsanteile, die jeder Gemeinde fehlen. DenKindergarten habe ich gar nicht hineingenommen, den hebe ich mir für das nächste Budget auf.Vorgabe des Landes vor der Wahl 2009 und die Umsetzung nachher durch die Gemeinden.GR Johann HumerIch glaube wir haben aber nur die Möglichkeit den Voranschlag zu beschließen oder abzulehnenund können nicht über jeden Budgetposten einzeln abstimmen, ich sehe das problematisch, auchvon der Gemeindeordnung her.GR Peter HinterbergerEs gibt eine Wortmeldung von GR Johann Humer aus dem Jahr 2008, da sollte auch bei gewissenPunkten getrennt abgestimmt werden.GR Johann HumerUm welchen TOP ist es bei dieser Wortmeldung gegangen?GR Peter HinterbergerEs war 2008 und es ging um den Voranschlag 2009.GR Johann HumerUm welche Punkte genau bei diesem TOP?GR Peter HinterbergerEs wurde getrennt über die Punkte A – B und C – F abgestimmt.AL Helmut Stögmüller


liest aus der Gemeindeordnung vor und erklärt Einzelheiten.Es entsteht ein kurze rege Diskussion über diesen Punkt.GR Peter Hinterbergerzieht seinen Antrag zurück.BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag des Vorsitzenden21 JA STIMMEN (ÖVP u. SPÖ)4 NEIN STIMMEN (FPÖ)0 STIMMENTHALTUNGEN------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 1.4


2 BAU-, RAUMPLANUNGS-, STRASSEN- UND GRUNDANGELEGENHEITEN2.1 Umwidmung des Grundstückes Nr. 1510/1, KG. <strong>Hartkirchen</strong> (Teilstück) vonderzeit Grünland in Bauland-Dorfgebiet (Antragsteller Altenhofer Markus,4101 Feldkirchen, Schauerbachweg 44)BERICHT DES VORSITZENDEN:Herr Markus Altenhofer, 4101 Feldkirchen/Donau, Schauerbachweg 44 hat sich mit schriftlicher Eingabevom 18.11.<strong>2011</strong> wie folgt an die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> gewandt.Der derzeit auf dem Grundstück befindliche Wohnhausstock der ehemaligen KleinstlandwirtschaftLiegenschaft „Senghübl 3“ Baufläche .198 entspricht keinesfalls mehr den heutigen Anforderungeneines zeitgemäßen Wohnbedarfes.Eine Adaptierung bzw. Sanierung dieses Altbestandes zur Erzielung eines zeitgemäßen Wohn- bzw.Nutzungsbedarfes ist aufgrund des schlechten und überalterten Bauzustandes nicht möglich bzw.falls überhaupt machbar, würden die Kosten einer solchen Sanierung jene eines Neubaus erheblichübersteigen und ist daher wirtschaftlich nicht vertretbar.Es ist daher die Errichtung eines neuen Wohnhauses im Anschluss an den südwestlichen Bereichdes jetzigen Bestandes vorgesehen.Bis zum Bezug des Neubaues ist Wohnnutzung für meine Mutter Frau Theresia Zehetner im jetzigenAltbestand notwendig, im Anschluss daran wird der Altbestand demoliert.Er ersucht daher um eine für die Baumaßnahme erforderliche geringfügige Erweiterung der Dorfgebietsausweisungin Richtung Südosten laut Darstellung im beiliegenden Auszug aus dem FlächenwidmungsplanNr. 04 und die damit verbundene Abänderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 04.Die schriftliche Zustimmung der Grundeigentümerin Frau Theresia Zehetner, 4081 <strong>Hartkirchen</strong>,Senghübl Nr. 3, auf dem Ansuchen liegt vor.Der Ortsplaner Herr Arch. DI Erich Deinhammer gibt in seiner schriftlichen fachlichen Stellungnahmemit dem Datum vom 23.11.<strong>2011</strong> folgendes bekannt:Antragsteller/in: Altenhofer Markus, Schauerbachweg 44, 4101 Feldkirchen an der DonauDerzeitige Widmung: Ln – land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche, GrünlandWidmungswunsch:D – DorfgebietLage:Ortschaft SenghüblAngrenzende Widmungen: N: Ln – land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche, GrünlandO: Ln – land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche, GrünlandS: Gemeindestraße anschließend D – DorfgebietW: D – DorfgebietTechnische Infrastruktur: Verkehrserschließung: über Bestand gegebenAbwasserbeseitigung: über Bestand gegebenTrinkwasserversorgung: über Bestand gegebenÖEK:Ortschaft ist mit Siedlungsgrenzen definiertHerr Altenhofer Markus beantragt die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grst. Nr. 1510/1, KG<strong>Hartkirchen</strong> von derzeit Grünland auf Bauland D – Dorfgebiet.Die beantragte Teilfläche befindet sich in der Ortschaft Senghübl und soll als Erweiterungsfläche,zum bestehenden Wohngebäude Senghübl 3, genutzt werden.Begründet wird der Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes damit, dass eine Sanierungdes Bestandes aufgrund des Alters und der Wirtschaftlichkeit nicht mehr vertretbar erscheint.Die Erweiterungsfläche in einer Breite von 15 m und einer Tiefe von rund 27m soll für die Errichtungeines neuen Wohnhauses im südwestlichen Anschluss an das Bestandsobjekt genutzt werden.Die gesamte technische Infrastruktur ist vorhanden und es entstehen somit der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong>keine zusätzlichen Aufschließungskosten.Im derzeit rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> ist dieOrtschaft Senghübl mit definitiven Siedlungsgrenzen definiert.


Die beantragte Änderung liegt außerhalb der ausgewiesenen Siedlungsgrenzen.Eine Änderung des ÖEK´s ist von Seiten der Ortsplanung aufgrund der Erweiterung von rund 15mnicht erforderlich, weil dadurch kein neues eigenständiges Baugrundstück entsteht.Eine Verbreiterung der Verkehrsfläche Grst. Nr. 3101 und 1505/2 auf eine Mindestbreite von 6,00 msoll ermöglicht werden und es wir daher eine entsprechende Abtretung empfohlen.Von Seiten der Ortsplanung besteht gegen die Erweiterung von Bauland im Ausmaß von rund 420m² kein Einwand.Nachdem die beantragte Abänderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 04 ausschließlich im Einzelinteressedes Antragstellers gelegen ist, verpflichtet sich der Antragsteller Herr Markus Altenhofergegenüber der Gemeinde mittels einer abgeschlossenen privatrechtlichen Vereinbarung gemäß §36 Abs. 3 des OÖ. ROG. 1994 sämtliche Kosten der gegenständlichen Planerstellung, Abänderungsplänedes Planverfasser Arch. DI Erich Deinhammer, 4070 Eferding, zu übernehmenDer Bauausschuss hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung am 28.11.<strong>2011</strong> vorberaten und stelltan den Gemeinderat den einstimmigen Antrag auf Beschlussfassung.ANTRAG DES VORSITZENDEN:Der Gemeinderat möge beschließen:Der Flächenwidmungsplan Nr. 04 (Änderung Nr. 4.41) wird im Ortschaftsbereich von Senghübl wienachstehend angeführt, abgeändert:Umwidmung eines Teilstückes der Grundparzelle Nr. 1510/1, KG. <strong>Hartkirchen</strong>, von derzeitGrünland „Landwirtschaft“ und Bauland-Dorfgebiet. .Das Einleitungsverfahren entsprechend den Bestimmungen des OÖ. Raumordnungsgesetz 1994wird durchgeführt.Der Beschlussfassung werden nachstehende Unterlagen zugrunde gelegt:1. fachliche Stellungnahme des Ortsplaners Arch. DI Erich Deinhammer, 4070 Eferding, mitdem Datum vom 23.11.<strong>2011</strong>2. das Erhebungsblatt zur Verständigung des Amtes der OÖ. Landesregierung3. Auszug aus dem Flächenwidmungsplan Nr. 04, mit dem Datum vom 17.11.<strong>2011</strong>, Maßstab1:1000Diese Unterlagen werden den Mitgliedern des Gemeinderates durch vollinhaltliches Verlesen bzw.durch Auflage der Pläne zur Kenntnis gebracht.BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag des Vorsitzendeneinstimmige Annahme durch Handerheben.------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.1


3 WASSER-, KANAL- UND UMWELTANGELEGENHEITEN3.1 Änderung bzw. Neufassung der WassergebührenordnungBERICHT DES VORSITZENDEN:A)AnschlussgebührenEntsprechend dem Beschluss der Oö. Landesregierung vom 6. Juni 2005 im Rahmen der „Förderungsrichtlinien“des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft“ betragendie Mindestanschlussgebühren (excl. USt.) ab 1. Jänner 20<strong>12</strong>bei Wasserversorgungsanlagen€ 1.792,00 (excl. USt.)Die Mindestanschlussgebühren dürfen auf Grund der Förderungsrichtlinien der Oö. Landesregierungnicht unterschritten werden.Die Mindestanschlussgebühr der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> für das heurige Jahr <strong>2011</strong> beträgt netto €1.793,00 und liegt daher mit nur 1 € über der geforderten Mindestanschlussgebühr.Eine Valorisierung nach dem Verbraucherpreisindex (1986) ergibt eine Veränderung von 3,43 %,sodass die Finanzabteilung eine Anhebung aller Wasseranschlussgebühren in diesem Ausmaßvorschlägt:Unten angeführt wird eine Gegenüberstellung der Mindestanschlussgebühr (150 m²) excl. USt.<strong>2011</strong>: € 1.793,00 exkl.USt.<strong>2011</strong>: € 11,95/m² inkl.USt.20<strong>12</strong>: € 1.854,50 excl. USt20<strong>12</strong>: € <strong>12</strong>,36/m² excl. Ust.= 3,43 % Erhöhung= Valorisierung nach dem VPI 1986Angemerkt wird, dass die Wasseranschlussgebühren letztmalig im Jahr 2008 angehoben wurden.Es erfolgte keine inhaltliche Änderung der Wassergebührenordnung.B) BenützungsgebührenDie ab dem Jahr 20<strong>12</strong> gültigen Mindest-Benützungsgebühren für die Wasserversorgung wurden lt.Voranschlagserlass 20<strong>12</strong> mit netto € 1,35 je m³ (d.h. € 1,49 inkl. USt.) festgesetzt. Die Benützungsgebührim heurigen Jahr <strong>2011</strong> beträgt netto € 1,31 je m³. Prozentuell ausgedrückt ergibt sicheine Erhöhung von 3,47 % entsprechend dem Verbraucherpreisindex. Die übrigen Wasserbenützungsgebührensowie die Grundgebühr werden entsprechend diesem Satz erhöht.Es erfolgte keine inhaltliche Änderung der Wasserbenützungsgebühren.Der Ausschuss für Bau-, Raumplanungs-, Straßen-, Wasser- und Kanalangelegenheiten hat in seinerSitzung vom 28.11.<strong>2011</strong> in obiger Angelegenheit beraten und stellt an den Gemeinderat denAntrag auf Beschlussfassung.Ein Verordnungsentwurf wird dem Gemeinderat durch Verlesen zur Kenntnis gebracht und der Verhandlungsschriftals Beilage angeschlossen.ANTRAG DES VORSITZENDEN: Die Wassergebührenordnung wird, entsprechend den Ausführungen im Bericht per 1.1.20<strong>12</strong>abgeändert bzw. neu gefasst. Der Beschlussfassung liegt der diesbezügliche Verordnungsentwurf zugrunde, welcher der Verhandlungsschriftals Beilage angeschlossen wird.


BERATUNG:VorsitzenderEs geht hier um eine vorgegebene Verbraucherpreisindexanpassung.GR Wolfram MoshammerEs ist keine Erhöhung, also nicht, dass damit mehr verdient wird, sondern eine Anpassung, wir hattenseit 2008 keine mehr.BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag des Vorsitzendeneinstimmige Annahme durch Handerheben.------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 3.1


3.2 Änderung bzw. Neufassung der KanalgebührenordnungBERICHT DES VORSITZENDEN:A)AnschlussgebührenEntsprechend dem Beschluss der Oö. Landesregierung vom 6. Juni 2005 im Rahmen der „Förderungsrichtlinien“des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft“ betragendie Mindestanschlussgebühren (excl. USt.) ab 1. Jänner 20<strong>12</strong>bei Abwasserbeseitigungsanlagen€ 2.990,00 (excl. USt.)Die Mindestanschlussgebühren dürfen auf Grund der Förderungsrichtlinien der Oö. Landesregierungnicht unterschritten werden.Die Mindestanschlussgebühr der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> für das heurige Jahr <strong>2011</strong> beträgt netto €2.984,45 und liegt daher unter der geforderten Mindestanschlussgebühr.Eine Valorisierung nach dem Verbraucherpreisindex (1986) ergibt eine Veränderung von 3,43 %,sodass die Finanzabteilung eine Anhebung aller Kanalanschlussgebühren in diesem Ausmaß vorschlägt:Unten angeführt wird eine Gegenüberstellung der Mindestanschlussgebühr (150 m²) excl. USt.<strong>2011</strong>: € 2.984,45 exkl.USt.<strong>2011</strong>: € 19,90/m² inkl.USt.20<strong>12</strong>: € 3.086,82 excl. USt20<strong>12</strong>: € 20,58/m² excl. Ust.= 3,43 % Erhöhung= Valorisierung nach dem VPI 1986Angemerkt wird, dass die Kanalanschlussgebühren letztmalig im Jahr 2008 angehoben wurden unddie Kanalbauarbeiten in der Gemeinde abgeschlossen sind.Es erfolgte keine inhaltliche Änderung der Kanalgebührenordnung.B) BenützungsgebührenDie ab dem Jahr 20<strong>12</strong> gültigen Mindest-Benützungsgebühren für die Abwasserbeseitigung wurdenlt. Voranschlagserlass 20<strong>12</strong> mit netto € 3,33 je m³ (d.h. € 3,66 inkl. USt.) festgesetzt. Die Benützungsgebührim heurigen Jahr <strong>2011</strong> beträgt netto € 3,22 je m³. Prozentuell ausgedrückt ergibt sicheine Erhöhung von 3,42 % entsprechend dem Verbraucherpreisindex. Die übrigen Kanalbenützungsgebührensowie die Grundgebühr werden entsprechend diesem Satz erhöht.Es erfolgte keine inhaltliche Änderung der Kanalbenützungsgebühren.Der Ausschuss für Bau-, Raumplanungs-, Straßen-, Wasser- und Kanalangelegenheiten hat in seinerSitzung vom 28.11.<strong>2011</strong> in obiger Angelegenheit beraten und stellt an den Gemeinderat denAntrag auf Beschlussfassung.Ein Verordnungsentwurf wird dem Gemeinderat durch Verlesen zur Kenntnis gebracht und der Verhandlungsschriftals Beilage angeschlossen.ANTRAG DES VORSITZENDEN:Der Gemeinderat möge beschließen: Die Kanalgebührenordnung wird, entsprechend den Ausführungen im Bericht per 1.1.20<strong>12</strong> abgeändertbzw. neu gefasst. Der Beschlussfassung liegt der diesbezügliche Verordnungsentwurf zugrunde, welcher der Verhandlungsschriftals Beilage angeschlossen wird.BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag des Vorsitzendeneinstimmige Annahme durch Handerheben.------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 3.2


3.3 Änderung bzw. Neufassung der AbfallordnungBERICHT DES VORSITZENDEN:Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> hat in seiner Sitzung vom 9. März <strong>2011</strong> eine Änderungbzw. Neufassung der Abfallordnung beschlossen, welche bei der Verordnungsprüfung durch dasAmt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft keine Gesetzwidrigkeit ergebenhat.Nunmehr haben zahlreiche Liegenschaftseigentümer der Ortschaften Deinham und Rathen denWunsch geäußert, ebenfalls an der Sammlung der biogenen Abfälle teilnehmen zu können, sodassder Ausschuss für Örtliche Umweltfragen in seiner Sitzung vom 30. November dahingehend beratenhat. Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der Einführung der Biotonnenabfuhr in den OrtschaftenDeinham und Rathen ab Jänner 20<strong>12</strong> zuzustimmen, da der Gemeinde dadurch keine wesentlichenMehrkosten für die Abholung der zusätzlichen <strong>12</strong> Biotonnen anfallen und die Biotonnenabfuhrohnehin in den Müllgebühren enthalten ist.ANTRAG DES VORSITZENDEN:Der Gemeinderat möge beschließen: Die Abfallordnung wird im § 2, Abs. 3 entsprechend den Ausführungen im Bericht ab 1.1.20<strong>12</strong>dahingehend geändert, dass die Ortschaften Deinham und Rathen in den Abholbereich der biogenenAbfälle aufgenommen werden. Der Beschlussfassung liegt der diesbezügliche Verordnungsentwurf zugrunde, welcher der Verhandlungsschriftals Beilage angeschlossen wird.Die Verordnung wird den Mitgliedern des Gemeinderates durch vollinhaltliches Verlesen zur Kenntnisgebracht.BERATUNG:GR Johann HumerEs gab von Liegenschaftseigentümern der Ortschaften Deinham und Rathen den Wunsch in dieSammlung von biogenen Abfällen mit einbezogen zu werden, darüber wurde im Umweltausschussberaten und man ist einstimmig zur Empfehlung an den Gemeinderat gekommen, diese beiden Ortschaftenin die Biotonnenabfuhr aufzunehmen. Es geht zurzeit um <strong>12</strong> Haushalte, die sich gemeldethaben, aber ich bin überzeugt, wenn es angelaufen ist, werden es noch mehr. Es werden zurzeitetwa 300 Biotonnen regelmäßig abgeholt und es ist bisher ohne Probleme über die Bühne gegangen,ganz im Gegenteil es ist sehr positiv aufgenommen worden. Es ist erfreulich, dass wir mit derim Vorjahr neu gemachten Gebührengestaltung auch im heurigen Jahr das Auslangen finden undauch im nächsten Jahr.GR Franz DunzingerMein Frage, wie ist es im Winter mit den kleineren Kübeln, die jetzt zum Grünschnitt gebracht werdenkonnten, denn im Winter wird ja kein Grünschnitt entsorgt werden, gibt es hier eine Alternative?GR Johann HumerDas werden wir mit dem Bauhof absprechen, es geht ja hier ein paar einzelne, vielleicht kann eineBiotonne dafür beim Bauhof aufgestellt werden, denn die Fa.Zellinger kommt ja zum Bauhof.BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag des Vorsitzendeneinstimmige Annahme durch Handerheben.------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 3.3


4 SCHUL- UND KINDERGARTENANGELEGENHEITEN4.1 Kostenersatz für Kindergartentransport; TarifanpassungBERICHT DES VORSITZENDEN:Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> hat in seiner Sitzung vom 09. März <strong>2011</strong> einen monatlichenKostenersatz zu den Kindertransportkosten in Höhe von 9,20 € je Monat beschlossen.Auch eine soziale Staffelung wurde wie folgt beschlossen:2. Kind einer Familie - 4, 60 € pro Monat3. Kind einer Familie - kein BeitragNunmehr hat die Oö. Landesregierung in ihrer Sitzung vom 07.11. <strong>2011</strong> eine Erhöhung der in denRichtlinien für die Gewährung von Landesbeiträgen zu den Kosten des Transportes von Kindernzum Zwecke des Kindergartenbesuches enthaltenen Tarife um weitere 3,4 % beschlossen. Die neuenTarife sind mit 1.9.<strong>2011</strong> (rückwirkend) in Kraft getreten und auf alle Transporte, die nach diesemZeitpunkt durchgeführt werden, anzuwenden.In Zahlen ausgedrückt würde dies folgende Erhöhung bedeuten:altneu1. Kind einer Familie - 9,20 € - 9,50 €2. Kind einer Familie - 4,60 € - 4,80 €3. Kind einer Familie - kein Beitrag - kein BeitragANTRAG DES VORSITZENDEN:Der Gemeinderat möge beschließen:Der Kostenersatz zu den Kindergartentransportkosten wird ab 1. Jänner 20<strong>12</strong> wie folgt neu festgesetzt:1. Kind einer Familie - 9,50 €2. Kind einer Familie - 4,80 €3. Kind einer Familie - kein BeitragBESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag des Vorsitzendeneinstimmige Annahme durch Handerheben.------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 4.1


5 ANTRÄGE GEM. § 46 Abs. 2 OÖ. GEMEINDEORDNUNG5.1 FPÖ-Fraktion; Resolution an die Mitglieder der oö. Landesregierung betreffendNeuregelung zur Finanzierung der SHVBERICHT DES VORSITZENDEN:Die FPÖ-Gemeindefraktion hat am 18.11.<strong>2011</strong> folgenden Antrag gemäß § 46 Abs. 2 oö. Gemeindeordnung1990 idgF. eingebracht:Die FPÖ-Gemeinderatsfraktion <strong>Hartkirchen</strong> stellt den Antrag an den Gemeinderat die nachstehendeResolution an die Mitglieder der oö. Landesregierung zu beschließen.RESOLUTIONDie oö. Landesregierung wird aufgefordert, Neuregelungen zur Finanzierung der SHV zu veranlassen.Die Gemeinden müssen spürbar entlastet werden. Weiters wird die Bundesregierungaufgefordert, endlich bundesweit eine gesetzlich geregelte Pflegeversicherung zur Finanzierungder künftigen Sozialleistungen einzuführen.Begründung:Die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> hat im Jahr 2010 eine Sozialhilfeumlage von insg. € 1.029.283,13 zuleisten. Im Jahr 2009 betrug die Sozialhilfeumlage € 896.885,78, im Jahr 2008 € 779.174,85 und imJahr 2000 € 377.699,23. Das ist eine Steigerung von rund 172,5%.Die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> bekennt sich ausdrücklich zu den Leistungen der Sozialhilfe und derBehindertenhilfe, ist jedoch der Meinung, dass die derzeitige Finanzierungsform so nicht mehr weiteraufrechterhalten werden kann.Analog dazu sind auch die Leistungen und Kosten im Bereich der Jugendwohlfahrt einer Neubewertungzu unterziehen,Die Kopie des Antrages ist dem Amtsvortrag angeschlossen.Der Originalantrag ist wesentlicher Bestandteil der Verhandlungsschrift dieser <strong>Gemeinderatssitzung</strong>.BERATUNG:GR Peter HinterbergerGestern war dieser Antrag TOP in der SHV-Sitzung, dabei wurde mit NEIN gestimmt, es hat michaber heute ein Bürgermeister angerufen und mir mitgeteilt, dass er mit JA gestimmt hätte, aber hatnicht gewusst, wie er vorgehen muss. Die Zahlungen an den SHV bringen die Gemeinden um ihreErtragsanteile, der Bürgermeister muss dann beim Land OÖ vorsprachig werden und um seine Ertragsanteilebitte, damit er etwas tun darf. Es geht um 2 MIO, die wir einzahlen, diese Resolutionbetrifft die Sozialhilfeumlage, die nächste Resolution wird den Krankenanstaltenbeitrag betreffen. Ichsehe die Resolution als einen „Hilfeschrei“ der Gemeinden an das Land OÖ. Wenn man sich vorstellt,dass auch die Jugendwohlfahrt heuer noch einmal steigt und wir dann bei 1,5 MIO sind. DieBuchhaltung hat sehr klar dargestellt, wo unsere Gelder hingehen.GR Johann HumerDie schlechte Finanzlage der Gemeinden steht außer Zweifel, wir sind uns auch alle klar, dass vielin die falsche Richtung läuft. Ich habe bei dieser Resolution ein Problem mit der Forderung an dieBundesregierung eine gesetzlich geregelte Pflegeversicherung einzuführen, denn wer bezahlt diesewieder. Die Pflegeversicherung wird dann wieder jedem Arbeitnehmer abgezogen, wie Sozial- undPensionsversicherung, es soll nicht wieder den Arbeitern und Angestellten aufgebürdet werden. Eswurde schon angesprochen, dieser Antrag war wortgleich auch gestern im Sozialhilfeverband TOPund wurde in der Verbandssitzung relativ klar abgelehnt, auch wenn nachher ein Bürgermeister anruft,er hätte so viel Mut haben müssen, das dort zu sagen. Dort wurde argumentiert u.a. auch vomBezirkshauptmann, als Obmann des Sozialhilfeverbandes, dass er in der momentanen Situationdiese Resolution eher kontraproduktiv findet, da jetzt die ersten Maßnahmen, mir der Schaffung desPflegefonds, ergriffen wurden, wodurch dem SHV Mittel zur Verfügung stehen werden, heuer werdenes noch ca. € 300.000,-- sein und im nächsten Jahr wird mit € 500.000,-- gerechnet. Für heuerwurde der Hebesatz mit 34% festgesetzt, die Zahlung des Pflegefonds, die noch eintreffen wird, daswird den Gemeinden im nächsten Jahr refundiert und für das nächste Jahr, geht man davon aus,


dass die Verbandsumlage bei 31,18 % liegen wird. Es geht schon in eine Richtung, die eine kleineEntspannung in diesem Bereich bringen wird. Wir können schon fordern, dass das Land das allesfinanzieren soll, aber es weiß auch jeder wie es finanziell beim Land und beim Bund ausschaut. Esgeht um unsere Steuergelder von denen wir hier reden. Es ist schon klar, dass wir als Gemeindekeinen Spielraum mehr haben, aber es wir sicher nicht so sein, dass wir die Resolution an die Mitgliederder Landesregierung schicken und wir bekommen das Geld, wo soll es dort hergenommenwerden, jeder weiß um die Ausgaben in diesem Bereich. Ich bin auch der Meinung, dass dieseProblematik die Gemeinden aufs Gröbste belastet, wofür ich in der Resolution sicher nicht bin, dasswir die Bundesregierung auffordern, eine geregelte Pflegeversicherung einzuführen, daher werdenich diesem Antrag nicht zustimmen.GR Gertrude HoferIch glaube GR Johann Humer hat es schon vorweggenommen, wir wissen alle um die finanzielleLage der Gemeinden, aber wir sind sicher nicht für eine Pflegeversicherung, die auf alle umgelegtwird.GR Peter Hinterbergerverliest einen Artikel aus dem Jahr 2003 von einem Bürgermeister aus dem Bezirk Eferding, dieserhat das damals schon angesprochen. Ich führe die Chronologie schon seit 10 Jahren und habe immerauf die Problematik hingewiesen. Man kann die Resolution abändern und den Teil mit der Pflegeversicherungherausnehmen.VorsitzenderGR Peter Hinterberger hat die jetzige Lage schon immer befürchtet und nun ist es auch so eingetroffen.Die Kurve im Diagramm ist in den letzten Jahren immer steil bergauf gegangen, sie hat 20<strong>12</strong>einen kleinen Knick. Meine Meinung ist, dass der Gemeindebund in Oberösterreich schwach ist. Ichhabe mit Präsident Mödlhammer diskutiert, Salzburg hat nur 6 Abgangsgemeinden im Gegensatzzu Oberösterreich. Der Präsident ist in Salzburg nicht in der Landesregierung, es ist alles transparenter,es kann jeder Bürger hineinschauen, wie die Projekte der Gemeinden finanziert werden. Beiuns fehlt die Transparenz unter den Landesräten, es lässt sich niemand hineinschauen. Es wirdüber uns hinweg entschieden.GR Peter HinterbergerDas ist noch nicht das Ende, ich werde das noch weiter vorantreiben. Der Landesrechnungshofbericht2005 bestätigt mir alle Angaben. Das Land steht auf Null und die Gemeinden sind in den Minuszahlen,das kann nicht sein, es geht um die Ertragsanteile, die den Gemeinden abgehen. Eskann nicht sein, dass das Land etwas verordnet und die Gemeinden haben zu zahlen. Wir bezahlenin der Gemeinde pro Kopf für den SHV € 250,00. Wir sollen auf unsere Gemeinden schauen undauch noch ein wenig gestalten können, sonst sind wir im Gemeinderat nur mehr da, um zu beschließen,was uns vom Land verordnet wird.GR Peter Hinterbergerändert den Antrag wie folgt:Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, Neuregelungen zur Finanzierung der SHV zu veranlassen.Die Gemeinden müssen spürbar entlastet werden. Weiters wird die Bundesregierungaufgefordert, endlich bundesweit eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der künftigenSozialleistungen einzuführen.BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den geänderten Antrag der freiheitlichen Gemeindefraktion<strong>14</strong> JA STIMMENPeter Hinterberger, Gustav Arthofer, Christoph Schauer, Helmut Lamberg (FPÖ)Josef Greinöcker, Eva Wiesinger, Rudolf Wieshofer, Gerhard Sageder, Josef Roiß, JohannRoithmayr, Severin Wiesmüller, Margot Arthofer, Gertrude Hofer (ÖVP)Ernst Hofmann (SPÖ)7 NEIN STIMMENWolfram Moshammer, Johann Humer, Gabriele Würmer, Roland Lukatsch, Michael Humer,Werner Falk, Gerhard Kloimstein (SPÖ)4 STIMMENTHALTUNGENEva Aichinger-Haderer, Franz Dunzinger, Erwin Geiger, Wolfgang Schöppl (ÖVP)------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 5.1


6 ALLFÄLLIGESGR Wolfram Moshammerlädt zum Ball am 21.01.20<strong>12</strong> ein.GR Peter HinterbergerDie Anrainer sind an mich herangetreten, wann es eine Besprechung hinsichtlich Umfahrunggeben wird.GR Gustav ArthoferIn Koppl steht immer ein Auto beim Haus Koppl 26 auf der Straße, wenn man um die Kurvekommt ist das gefährlich.GR Ernst HofmannBeim Pachinger Bach rinnt bei der ersten Brücke, wenn man herauf fährt, das Wasser drüber.Anschließend Weihnachtswünsche von Bürgermeister Wolfgang Schöppl und den Fraktionen.------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP.ALLFÄLLIGES


7 DRINGLICHKEITSANTRAG GEMÄSS § 46 Abs. 3 OÖ. GemO.7.1 Abwasserbeseitigungsanlage BA 11 (Photovoltaik für Kanalpumpwerke); Auftragsvergabefür Lieferung und Montage der PhotovoltaikanlageBERICHT DES VORSITZENDEN:In der <strong>Gemeinderatssitzung</strong> vom <strong>14</strong>.6.<strong>2011</strong> wurde der Grundsatzbeschluss für die Stromversorgungder Kanalpumpwerke durch Photovaltaik beschlossen.Vom Planer DI Kurz wurde der Standort (Bauhof) in Absprache mit dem Energiemanager desREGEF festgelegt und in weiterer Folge die Ausschreibungsunterlagen erstellt.Das Vergabeverfahren wurde im nicht offenen Verfahren, Unterschwellenbereich, an 7 Firmen ausgeschrieben,wobei von sämtlichen geladenen Firmen Angebote eingereicht wurden.Die Angebotsöffnung fand am Freitag, 9. Dezember <strong>2011</strong>, 10:00 Uhr statt.Als Bestbieter ging die Fa. ETB Elektrotechnik Buchroither GmbH., 4081 Karling 44, mit einem Angebotspreisinkl.Ust. von 90.322,58 Euro hervor. Die Angebote wurden vom Planer geprüft und bereitsdem Land betreffend Zustimmung zur Vergabe vorgelegt.Es soll heute der Vergabebeschluss an den Bestbieter erfolgen, zumal lt. Fördervertrag die Fertigstellungsfristmit 31.<strong>12</strong>.<strong>2011</strong> festgelegt ist. In der Ausschreibung wurde gefordert, dass die Montagenoch im heurigen Jahr zu erfolgen hat, was von den bietenden Firmen auch zugesichert wurde.ANTRAG DES VORSITZENDEN:Der Gemeinderat möge beschließen:Die Lieferung und Montage der Photovoltaikanlage für die Kanalpumpwerke, Abwasserbeseitigungsanlage<strong>Hartkirchen</strong>, BA 11, wird aufgrund des Ausschreibungsergebnisses an die BestbieterfirmaETB Elektrotechnik Buchroither GmbH., 4081 Karling 44, mit einer Anbotsumme von 90.322,58Euro inkl.USt. vergeben. Die Auftragsvergabe erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung zur Vergabedurch das Land Oberösterreich.BERATUNG:GR Johann HumerEs handelt sich um eine wirklich positive Sache, nachdem wir ja in der Energiesparregion sind, esfreut mich auch, dass ein Hartkirchner Unternehmer den Zuschlag bekommen hat, weil er Best- undBilligstbieter war. Ich wurde in der Umweltausschusssitzung gefragt, warum als Standort der Bauhofausgewählt wurde, hat man dabei die Bauhofkooperation bedacht, die ja anstehen wird und dassdas Gebäude uns in ein paar Jahren vielleicht nicht mehr gehört? Ich war bei der Besichtigung nichtdabei, daher konnte ich dazu im Ausschuss nicht viel sagen.AL Helmut StögmüllerEs handelt sich im Prinzip um das einzige Dach, das uns zur Verfügung steht, da man auch mit derSchule nicht weiß, was kommt. Die Anlage kann wieder abgebaut oder mit dem Gebäude verkauftwerden und wieder eine neue gemacht werden. Es muss auch die Ausrichtung passen und die istam Bauhof ideal.GR Johann HumerVom Gebäude her gibt es keine Diskussion.VorsitzenderWir mussten auch schnell handeln, da die Montage lt. Fördervertrag heuer noch zu erfolgen hat.GR Peter HinterbergerWir müssen froh sein, dass wir überhaupt noch in die Förderung gekommen sind.BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag des Vorsitzendeneinstimmige Annahme durch Handerheben.------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 7.1


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung:Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegenen Verhandlungsschrift über die Sitzungvom 04.10.<strong>2011</strong> wurden keine Einwendungen erhoben.Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nichtmehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 19:20 Uhr.VorsitzenderSchriftführerNicht genehmigte Fassung der Verhandlungsschrift an die GR-Fraktionen übermittelt am:Der Vorsitzende beurkundet hiemit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in derSitzung vom ________________ keine Einwendungen erhoben wurden.<strong>Hartkirchen</strong>, am __________________Der Vorsitzende:_____________________________Bestätigung über das ordnungsgemäße Zustandekommen der Verhandlungsschrift:<strong>Hartkirchen</strong>, am __________________Der Vorsitzende:Für die ÖVP-Fraktion:_________________________________________________________________Für die SPÖ-Fraktion:Für die FPÖ-Fraktion:_________________________________________________________________

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