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Gemeinderatssitzung 2011-12-14 (63 KB) - .PDF - Hartkirchen ...

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2 BAU-, RAUMPLANUNGS-, STRASSEN- UND GRUNDANGELEGENHEITEN2.1 Umwidmung des Grundstückes Nr. 1510/1, KG. <strong>Hartkirchen</strong> (Teilstück) vonderzeit Grünland in Bauland-Dorfgebiet (Antragsteller Altenhofer Markus,4101 Feldkirchen, Schauerbachweg 44)BERICHT DES VORSITZENDEN:Herr Markus Altenhofer, 4101 Feldkirchen/Donau, Schauerbachweg 44 hat sich mit schriftlicher Eingabevom 18.11.<strong>2011</strong> wie folgt an die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> gewandt.Der derzeit auf dem Grundstück befindliche Wohnhausstock der ehemaligen KleinstlandwirtschaftLiegenschaft „Senghübl 3“ Baufläche .198 entspricht keinesfalls mehr den heutigen Anforderungeneines zeitgemäßen Wohnbedarfes.Eine Adaptierung bzw. Sanierung dieses Altbestandes zur Erzielung eines zeitgemäßen Wohn- bzw.Nutzungsbedarfes ist aufgrund des schlechten und überalterten Bauzustandes nicht möglich bzw.falls überhaupt machbar, würden die Kosten einer solchen Sanierung jene eines Neubaus erheblichübersteigen und ist daher wirtschaftlich nicht vertretbar.Es ist daher die Errichtung eines neuen Wohnhauses im Anschluss an den südwestlichen Bereichdes jetzigen Bestandes vorgesehen.Bis zum Bezug des Neubaues ist Wohnnutzung für meine Mutter Frau Theresia Zehetner im jetzigenAltbestand notwendig, im Anschluss daran wird der Altbestand demoliert.Er ersucht daher um eine für die Baumaßnahme erforderliche geringfügige Erweiterung der Dorfgebietsausweisungin Richtung Südosten laut Darstellung im beiliegenden Auszug aus dem FlächenwidmungsplanNr. 04 und die damit verbundene Abänderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 04.Die schriftliche Zustimmung der Grundeigentümerin Frau Theresia Zehetner, 4081 <strong>Hartkirchen</strong>,Senghübl Nr. 3, auf dem Ansuchen liegt vor.Der Ortsplaner Herr Arch. DI Erich Deinhammer gibt in seiner schriftlichen fachlichen Stellungnahmemit dem Datum vom 23.11.<strong>2011</strong> folgendes bekannt:Antragsteller/in: Altenhofer Markus, Schauerbachweg 44, 4101 Feldkirchen an der DonauDerzeitige Widmung: Ln – land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche, GrünlandWidmungswunsch:D – DorfgebietLage:Ortschaft SenghüblAngrenzende Widmungen: N: Ln – land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche, GrünlandO: Ln – land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche, GrünlandS: Gemeindestraße anschließend D – DorfgebietW: D – DorfgebietTechnische Infrastruktur: Verkehrserschließung: über Bestand gegebenAbwasserbeseitigung: über Bestand gegebenTrinkwasserversorgung: über Bestand gegebenÖEK:Ortschaft ist mit Siedlungsgrenzen definiertHerr Altenhofer Markus beantragt die Umwidmung einer Teilfläche aus dem Grst. Nr. 1510/1, KG<strong>Hartkirchen</strong> von derzeit Grünland auf Bauland D – Dorfgebiet.Die beantragte Teilfläche befindet sich in der Ortschaft Senghübl und soll als Erweiterungsfläche,zum bestehenden Wohngebäude Senghübl 3, genutzt werden.Begründet wird der Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes damit, dass eine Sanierungdes Bestandes aufgrund des Alters und der Wirtschaftlichkeit nicht mehr vertretbar erscheint.Die Erweiterungsfläche in einer Breite von 15 m und einer Tiefe von rund 27m soll für die Errichtungeines neuen Wohnhauses im südwestlichen Anschluss an das Bestandsobjekt genutzt werden.Die gesamte technische Infrastruktur ist vorhanden und es entstehen somit der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong>keine zusätzlichen Aufschließungskosten.Im derzeit rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> ist dieOrtschaft Senghübl mit definitiven Siedlungsgrenzen definiert.

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