VERHANDLUNGSSCHRIFT des Gemeinderates - Hartkirchen
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GR/06/2006<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die öffentliche Sitzung<br />
<strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong><br />
am 08.11.2006<br />
Tagungsort: Lan<strong>des</strong>musikschule, kleiner Schaunburgsaal<br />
Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:45 Uhr<br />
Anwesende:<br />
Vorsitzender<br />
Herr Wolfgang Schöppl<br />
Österreichische Volkspartei (ÖVP)<br />
Frau Gertrude Hofer<br />
Herr Dipl.Ing. Ernst Winzig<br />
Herr Dipl.Ing. Andreas Füreder<br />
Frau Andrea Arthofer<br />
Herr Franz Roithmayr<br />
Frau Eva Wiesinger<br />
Herr Rudolf Wieshofer<br />
Frau Waltraud Pichler<br />
Herr Franz Dunzinger<br />
Herr Gerhard Sageder<br />
nicht entschuldigt<br />
Herr Konrad Wagner<br />
Ersatzmitglieder ÖVP<br />
Herr Josef Roiß<br />
Vertretung für Herrn Johann Winkler<br />
Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)<br />
Herr Johann Humer<br />
Frau Mag. Doris Schöppl<br />
Herr Roland Lukatsch<br />
Herr Ernst Hofmann<br />
Herr Siegfried Giera<br />
Herr Daniel Wachsmann<br />
Herr Wolfram Moshammer<br />
Herr Rudolf Schwarzbauer<br />
Herr Ludwig Landl<br />
Herr Hannes Aichinger<br />
Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)<br />
Herr Peter Hinterberger<br />
Herr Gustav Arthofer<br />
Weiters anwesend:<br />
Herr Helmut Stögmüller
Frau Waltraud Dunzinger<br />
Es fehlen :<br />
Österreichische Volkspartei (ÖVP)<br />
Herr Johann Winkler<br />
Beruflich
Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister - einberufen wurde<br />
b) dass die Sitzung im Sitzungsplan <strong>des</strong> 2. Halbjahres 2006 enthalten und die Verständigung<br />
gemäß § 45 Abs. 2 oö. GemO. zeitgerecht schriftlich am 28.06.2006<br />
unter Bekanntgabe der Tagesordnung rechtzeitig vor der Sitzung erfolgt ist;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) dass die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 20.09.2006 bis zur heutigen<br />
Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist,<br />
und während der Sitzung noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis<br />
zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />
Weitere Mitteilungen <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
Der Vorsitzende teilt mit, dass nach der Gemeindeordnung 1990 idF. LGBl.Nr. 152/2001<br />
§ 54 Abs. (3) die Verhandlungsschrift vom Vorsitzenden, von je einem Mitglied der im Gemeinderat<br />
vertretenen Fraktionen, welche zu Beginn jeder Sitzung dem Vorsitzenden von<br />
den jeweiligen Fraktionsobmännern namhaft zu machen sind, und vom Schriftführer zu unterfertigen<br />
ist.<br />
Es werden die Fraktionsobfrau der ÖVP, sowie die Fraktionsobmänner der SPÖ und FPÖ für<br />
die Unterfertigung der Verhandlungsschrift namhaft gemacht.
1 ANGELEGENHEITEN BETREFFEND GEMEINDEGEBARUNG<br />
1.1 Prüfbericht betreffend Sitzung <strong>des</strong> Prüfungsausschusses vom 25. September<br />
2006<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Am 25. September 2006 fand eine Prüfungsausschusssitzung statt.<br />
Auf der Tagesordnung stand:<br />
1. Prüfungsbericht über die Einschau in die Gebarung der Gemeinde; weitere Beratung<br />
2. Allfälliges<br />
Die Prüfungsfeststellungen sind im Prüfungsbericht über diese Sitzung festgehalten. Der Prüfungsbericht<br />
wird vom Obmann-Stellvertreter <strong>des</strong> Prüfungsausschusses vollinhaltlich verlesen.<br />
Der Prüfbericht wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
1.2 Prüfbericht betreffend Prüfungsausschusssitzung vom 18. Oktober 2006<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Am 18. Oktober 2006 fand eine Prüfungsausschusssitzung statt.<br />
Auf der Tagesordnung stand:<br />
3. Bauhofbesichtigung<br />
4. Belegprüfung 2. Vj. 2006<br />
5. Allfälliges<br />
Die Prüfungsfeststellungen sind im Prüfungsbericht über diese Sitzung festgehalten. Der Prüfungsbericht<br />
wird vom Obmann-Stellvertreter <strong>des</strong> Prüfungsausschusses vollinhaltlich verlesen.<br />
BERATUNG:<br />
Vorsitzender<br />
Die Anschaffung neuer Bauhoffahrzeuge wird in den nächsten Jahren notwendig sein, da die Fahrzeuge<br />
alt sind. Wir haben gute Bauhofmitarbeiter, die auf die Fahrzeuge schauen, sonst würde so<br />
manches nicht mehr funktionieren.<br />
Zu den Winterdienstzeiten: Es weiß jeder, dass der vorige strenge Winter eine Ausnahme war,<br />
daher sind auch höhere Kosten angefallen.<br />
Bezüglich Materiallagerung wurde der Auftrag gegeben, sowenig wie möglich am Bauhof zu lagern.<br />
Es wird auch von Firmen, die bei uns arbeiten z.B. Kanalbau am Bauhof Material zwischengelagert.<br />
Es ist keine Frage, dass es besser wäre, wenn es eine Einzänung im Bereich <strong>des</strong> Materiallagers<br />
gäbe, es sind jedoch bisher noch nie Probleme aufgetreten.<br />
Für den Treibstoff wurden immer Angebote eingeholt und der Billigste hat geliefert und kommt so<br />
sicher billiger, als wenn wir auf der Tankstelle 10% bekommen.<br />
Winterdienst-Maschinenring: Es gab im vorigen Winter extreme Situationen und es war eine Ausnahme,<br />
dass Hr. Geyerhofer über den Maschinenring einige Tragtoren zur Schneeräumung angefordert<br />
hat, außerdem ist ein Gerät ausgefallen. Es handelte sich lediglich um einige Stunden Aushilfe,<br />
diese Stunden wurden v. Hr. Geyerhofer gegengezeichnet.<br />
Der Sand am Kindergartenspielplatz wurde gleich von uns bezahlt, da wir ihn ansonsten über die<br />
Abrechnung verrechnet bekommen.<br />
Über den Schaden am Combi <strong>des</strong> Bauhofes wurde intern entschieden. Es wurde nachgefragt,<br />
was die Reparatur kostet und was ein Austausch kosten würde. Wir haben uns für die Reparatur<br />
entschieden, da ein gebrauchter Combi doppelt so teuer gewesen wäre.<br />
Gehsteig Deinham/Brandstatt wurde zur Gänze über die Straßenmeisterei abgerechnet.<br />
Bei der öffentlichen Beleuchtung handelte es sich um außerordentliche Störungen, die bezahlt<br />
werden müssen.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Bei einer Anfrage beim Maschinenring habe ich innerhalb 2 Stunden 2 Varianten bekommen mit<br />
Verrechnungen nach Regiesätzen, nach Pauschalvergütung etc.. Wenn ich so etwas machen möchte,<br />
dann brauche ich 2 Stunden und habe ein komplettes Angebot, ich habe es nicht über den Maschinenring<br />
Eferding gemacht, sondern habe einen anderen Maschinenring genommen und zwar<br />
den in Linz, Auf der Gugl, hier hätte man in kürzester Zeit ein Angebort gehabt und der Maschinenring<br />
übergibt dann die Aufträge und wir haben nichts damit zu tun. Ich habe mir auch den Vergleich<br />
bei Kommunalfahrzeugen angeschaut, wenn ich einen Traktor mit 102 PS kaufe kostet der im Jahr €<br />
17.990,--, wenn ich auslagere kostet er € 14.000,--. Wenn man will kann man schon sparen, es besteht<br />
hier Handlungsbedarf in der Finanzpolitik der Gemeinde.<br />
Gibt es für den verursachten Schaden am Combi einen Bericht, wir haben nur die Rechnung gesehen.<br />
Vorsitzender<br />
Wenn wir den Schaden nicht ersetzen, ganz gleich bei welchem Fahrzeug, dann wird uns niemand<br />
mehr einsteigen.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Ich habe auch schon S 49.000,-- bezahlt für einen Schaden an einem Dienstfahrzeug. Es muss begründet<br />
und abgeklärt werden und soll in den einzelnen Gremien (Gemeinderat) behandelt werden.<br />
Mir geht es um die Transparenz bei einem solchen Schaden, es muss ja auch einen Unfallbericht<br />
der Polizei geben. Es soll nicht sein, dass man durch Zufall erfährt, dass es eine Rechnung für ein<br />
kaputtes Fahrzeug über € 3.200,-- gibt.<br />
Vorsitzender<br />
Es wurde geprüft und Angebote eingeholt und natürlich gibt es einen Unfallbericht.
AL Helmut Stögmüller<br />
Für die Erhaltung <strong>des</strong> Gemeindevermögens ist der Bürgermeister nach der Gemeindeordnung verantwortlich<br />
und er hat dieses Fahrzeug wieder hergestellt und in weiterer Folge ist bei dieser Betragsgrenze,<br />
wenn überhaupt, der Gemeindevorstand und nicht der Gemeinderat zuständig. Es gibt<br />
bei der Erhaltung <strong>des</strong> Gemeindevermögens keine Wertgrenzen und es ist erhalten worden.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Mir geht es nicht darum, sondern um die Transparanz bei einem solchen Schaden.<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
Nach der Gemeindeordnung fällt es in die Zuständigkeit <strong>des</strong> Bürgermeisters.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Plötzlich ist der Bürgermeister für alles zuständig.<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
So steht es in der Gemeindeordnung und an die müssen wir uns halten.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Hinter diesem Gebetsbuch versteckt ihr euch.<br />
Vorsitzender<br />
Wir verstecken uns nicht, wir halten uns an die Gesetze.<br />
GR Johann Humer<br />
Es sollte zumin<strong>des</strong>t der Gemeindevorstand darüber informiert werden, es geht gar nicht darum, dass<br />
das die Gemeinde nicht bezahlt, wenn keine grobe Fahrlässigkeit besteht.<br />
GR Ernst Hofmann<br />
Bauausschuss und Umweltausschuss hatten bereits Sitzungen und haben, wie vorgeschlagen wurde,<br />
Berichte abgeliefert, dafür möchte ich mich bedanken. Ich hoffe, dass es auch bei den anderen<br />
Ausschüssen so gut klappt.<br />
GR Rudolf Wieshofer<br />
Wenn ein Fremder z.B. die Straßenmeisterei etwas baut, erkennt man auf der Rechnung nicht, ob<br />
diese geprüft wurde oder nicht. Es wäre gut, wenn man erkennbar auf der Rechnung hätte, dass<br />
diese auch geprüft ist, dann weiß man es ist in Ordnung.<br />
Vorsitzender<br />
Danke für die Anregung.<br />
Der Prüfbericht wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.<br />
GR Ernst Hofmann (SPÖ) kommt um 19.15 Uhr während der Verlesung von TOP 1.2
1.3 Nachtragsvoranschlag 2006<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Während dem lfd. Rechnungsjahr haben sich Mehreinnahmen sowie Mehraufwendungen ergeben,<br />
welche im Voranschlag nicht vorgesehen waren; außerdem sind Kreditübertragungen und<br />
-überschreitungen eingetreten. Dadurch ergibt sich die Notwendigkeit der Erstellung eines Nachtragsvoranschlages.<br />
Der Nachtragsvoranschlag wird<br />
A. im Ordentlichen Nachtragsvoranschlag<br />
in den Einnahmen mit .................................................................... € 5.221.000,00<br />
(gegenüber € 5.057.200,00 Einnahmen <strong>des</strong> ordentl. Voranschlages)<br />
in den Ausgaben mit ...................................................................... € 5.221.000,00<br />
(gegenüber € 5.507.200,00 Ausgaben <strong>des</strong> ordentl. Voranschlages)<br />
B. im Außerordentlichen Nachtragsvoranschlag<br />
in den Einnahmen mit .................................................................... € 1.567.400,00<br />
(gegenüber € Einnahmen <strong>des</strong> ao. Voranschlages)<br />
in den Ausgaben mit ...................................................................... € 2.214.800,00<br />
(gegenüber € Ausgaben <strong>des</strong> ao. Voranschlages)<br />
....................................................................................................Abgang: € 647.400,00<br />
festgesetzt.<br />
Die Steuerhebesätze für das Jahr 2006 werden nicht verändert.<br />
Die wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Voranschlag sind im Bericht zum Nachtragsvoranschlag,<br />
welchen die Finanzabteilung erstellt hat, erläutert.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2006 möge in der im Entwurf vorliegenden Fassung<br />
beschlossen werden.<br />
BERATUNG:<br />
GR Johann Humer<br />
Bekommen wir für die 4 großen Ortstafeln eine Förderung vom REGEF?<br />
GR Gertrude Hofer<br />
Die Rechnungen müssen von der Gemeinde vorfinanziert werden und wurden dann nach Eferding<br />
geschickt.Die Förderung für diese Tafeln ist bei der Gesamtförderung für das Freizeitwegeprojekt<br />
dabei.<br />
GR Johann Humer<br />
Vielleicht können wir bei der nächsten GR-Sitzung erfahren, was wir bekommen?<br />
Straßenbeleuchtung: Wie läuft das genau ab, wenn wir Störungen haben; wer meldet das und wird<br />
es von der Gemeinde kontrolliert?<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
Sie melden sich auf der Gemeinde und es gibt auch Aufzeichnungen dazu. Es ist so, wenn 3% von<br />
unseren 250 Lampen ausfallen, dann kommen sie, das ist im Wartungsvertrag drinnen. Wenn dazwischen<br />
etwas anderes ist, muss das separat bezahlt werden. Zum Jahresende gibt es einen Bericht.<br />
GR Johann Humer<br />
Einen Bericht über die Pauschale, alles andere wird einzeln abgerechnet.<br />
Neubau Feuerwehrzeughaus: Es steht, dass der Grundankauf nicht über Leasing finanziert worden<br />
ist.<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
Ein Teil, den wir für Straßen und Parkplätze gekauft haben, wurde direkt von uns an die Diözesanfinanzkammer<br />
bezahlt.<br />
GR Johann Humer<br />
Die BZ-Mittel, die wir zusätzlich bekommen haben, waren die vorher nicht zugesichert?<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
erklärt diesen Punkt.
GR Peter Hinterberger<br />
Man sieht die Finanzpolitik der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> durch die Führung von Bürgermeister<br />
Schöppl. Wir hatten im Finanzjahr 2003 einen Fehlbetrag im AOH von € 141.436,42, im Jahr 2004 €<br />
226.911,94, im Jahr 2005 € 437.607,97 und jetzt haben wir den Fehlbetrag von € 647.400,00. Meine<br />
Wortmeldung ist die Selbe wie im Dezember 2004, 2004 habe ich darauf hingewiesen, wie die Finanzpolitik<br />
ausschaut. Der Nachtragsvoranschlag 2006 spiegelt das wieder, da es immer die Fehlbeträge<br />
sind, die damals von mir dargestellt wurden. Ich habe im Dezember 2004 dem Budget 2005<br />
nicht zugestimmt, habe auch dem Finanzplan nicht zugestimmt und habe ihn kritisiert und auch begründet<br />
wieso. Dem Rechnungsabschluss 2005 habe ich auch nicht zugestimmt und kann daher die<br />
gleichen Kritikpunkte für 2006 wieder hernehmen. Die Schuld an dem Außerordentlichen Haushalt<br />
ist immer wieder der Finanzplan, der durch den Herrn Bürgermeister in der Amtsstube und dem „der<br />
rechts neben ihm sitzt“ erstellt wird. Daher kann ich dem Nachtragsvoranschlag nicht zustimmen, ich<br />
brauche nur die Kritik von 2004 hernehmen.<br />
GR Johann Humer<br />
Ich werde dem Nachtragsvoranschlag schon zustimmen. Für mich ist der Nachtragsvoranschlag<br />
eine Sache, bei der sich Budgetposten wiederspiegeln, die nicht voraussehbar waren und zusätzlich<br />
dazugekommen sind, für die es aber Beschlüsse gibt. Wir haben dem Voranschlag nicht zugestimmt,<br />
da verschiedene Sachen nicht drinnen waren. Der Nachtragsvoranschlag ist jedoch für mich<br />
für Sachen die im Laufe eines Jahres zusätzlich beschlossen wurden. Über den Rechnungsabschluss<br />
wird man wieder gesondert diskutieren müssen.<br />
Vorsitzender<br />
Hr. Hinterberger kann gerne Vorschläge zur Verbesserung bringen.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Ich bin seit 1997 im Gemeinderat und habe auch immer wieder Vorschläge eingebracht, ich wollte<br />
auch immer meine Mitarbeit anbieten, aber sie wird ja verwehrt.<br />
Vorsitzender<br />
Das stimmt sicher nicht.<br />
GR Gustav Arthofer<br />
Was sich niederschlägt sind, wie z.B. beim Straßenbau, wo die Hälfte veranschlagt wird und es<br />
dann das Doppelte kostet. Natürlich haben wir jede Menge Wasser- und Kanalbau in unserer Gemeinde,<br />
was uns von Seiten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> aufgezwungen wurde, das sind wiederum eure Leute. Wir<br />
müssen uns an die Gesetze halten und bekommen kein Geld vom Land.<br />
Vorsitzender<br />
Es weiß jeder hier herinnen, dass wir einen intensiven Kanalbau gehabt haben und die Straßen<br />
anschließend wieder ordentlich hergestellt wurden, der Rest der Künette verbleibt dabei uns.<br />
GR Wolfram Moshammer<br />
Feuerwehrzeughaus Haizing Fenster: Ich möchte hier an die Bauführung in der Gemeinde appellieren,<br />
denn <strong>des</strong> handelt sich um ein öffentliches Gebäude. Beim Bau <strong>des</strong> Feuerwehrzeughauses waren<br />
immer Plastikfenster der Wunsch der Feuerwehr Haizing, der Grund war, das Holzfenster immer<br />
gestrichen werden müssen. Arch. Deinhammer beharrte aber damals auf Holzfenster und hat einen<br />
befreundeten Tischlermeister mit den Fenstern beauftragt. Die Fenster sind die schlechtesten von<br />
der Qualität, wie ich und verschiedene Tischler gesehen haben. Man sollte schon auf Leute, die<br />
dann das Gebäude benutzen hören und nicht immer auf den Architekten. Wenn wir damals gemacht<br />
hätten, was die Feuerwehr wollte, hätten wir uns wahrscheinlich jetzt die € 9.500,-- sparen können.<br />
Vorsitzender<br />
Das war alles vor meiner Zeit, aber soviel ich weiß, gab es damals ein Ortsentwicklungskonzept und<br />
daher gab es gewisse Richtlinien, an die man sich halten musste. Es gab sicher eine Ausschreibung<br />
wie überall und der Tischler war damals der Billigstbieter. Ich muss auch dazusagen, dass nicht alle<br />
Fenster kaputt sind, es geht hier vorwiegend um die Westseite.<br />
GR Wolfram Moshammer<br />
Seit 5 Jahren regnet es hinein und seit 13 Jahren gibt es das Feuerwehrhaus. Ich habe meine Fenster<br />
10 Jahre und es regnet nicht hinein. Von Baubeginn an war es ein Anliegen der Feuerwehr Plastikfenster<br />
zu bekommen, weil sie niemand streicht.<br />
GR Franz Dunzinger<br />
Zu dem, dass es 5 Jahre hineinregnet, möchte ich sagen, wenn ich Nutznießer <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> bin,<br />
unternehme ich sofort etwas, wenn es hineinregnet.<br />
GR Hannes Aichinger<br />
Es hat damals geheißen, die Gemeindearbeiter werden die Fenster pflegen.<br />
GR Wolfram Moshammer<br />
Es darf nach so kurzer Zeit nicht hineinregnen, auch wenn die Fenster nicht gestrichen werden.
Vorsitzender<br />
Jeder weiß, dass Holzfenster gepflegt werden müssen, so schön sie sind.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
20 JA STIMMEN (ÖVP u. SPÖ)<br />
2 NEIN STIMMEN (GR P. Hinterberger FPÖ u. GR G. Arthofer FPÖ)<br />
2 STIMMENTHALTUNGEN (GR R. Schwarzbauer SPÖ u. GR Daniel Wachsmann SPÖ)<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 1.3
1.4 Weiterführung der Lehrlingsförderung<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Die Förderung der Lehrlingsausbildung durch die Gemeinde wurde vom Gemeinderat in der Sitzung<br />
vom 02.11.2005 für den Förderungszeitraum 2006 verlängert (Beginn 1997).<br />
Die Höhe der Förderung für einen neu eingestellten Lehrling beträgt pauschal € 145,35.<br />
In der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> wurden von November 2005 - Oktober 2006 elf Lehrlingseinstellungen<br />
gefördert, d.s. € 1.598,85.<br />
Der Gemeindevorstand hat die Weitergewährung der Lehrlingsförderung in der Sitzung vom 16.<br />
Oktober 2006 befürwortet.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
Die geltende Förderung der Lehrlingsausbildung wird um ein weiteres Jahr (also bis Ende 2007)<br />
verlängert.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 1.4
2 BAU-, RAUMPLANUNGS-, STRASSEN- UND GRUNDANGELEGENHEITEN<br />
2.1 Mag. Erwin Baminger, Deinham 16, 4070 Eferding; Antrag auf Abänderung<br />
<strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes Nr. 04 (Grundstück Nr. 2956/2, KG. <strong>Hartkirchen</strong>)<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Mit schriftlicher Eingabe vom 14.09.2006 ersucht Herr Mag. Erwin Baminger, Deinham 16, 4070<br />
Eferding, um die Abänderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes Nr. 04 hinsichtlich Umwidmung eines<br />
Teilbereiches <strong>des</strong> Grundstückes Nr. 2956/2, KG. <strong>Hartkirchen</strong>, von derzeit „Schutzzone im Bauland“<br />
auf Bauland Wohngebiet im Ortschaftsbereich Deinham.<br />
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines neuen Wohnhauses mit einer Wohnfläche von<br />
ca. 110 - 130 m2 ebenerdig und ohne Kellerausführung. Als Lärmschutzgründen infolge der dort<br />
vorbeiführenden Brandstätter-Lan<strong>des</strong>straße ist die Zurückversetzung in derzeitigen Freihaltebereich<br />
gewünscht. Gleichzeitig würden die drei bestehenden Nebengebäude entfernt werden. Weiters gibt<br />
er die Verpflichtung ab, nach dem Tod seiner Mutter das derzeitige Wohnhaus zu schleifen. Damit<br />
ergibt sich, dass in Zukunft wieder nur ein Hauptgebäude bei seiner Liegenschaft besteht.<br />
Der Ortsplaner Arch. DI Erich Deinhammer führt in seiner fachlichen Stellungnahme vom 28.09.2006<br />
folgen<strong>des</strong> aus:<br />
Antragsteller:<br />
Mag. Erwin Baminger, Deinham 16, 4070 Eferding<br />
derzeitige Widmung: W – Wohngebiet inkl. Schutzzone im Bauland Bm und Ff 4<br />
Bm… Schutz gegenüber Emissionsträger Lan<strong>des</strong>strasse<br />
Ff 4… Keine Neuerrichtung von Gebäuden<br />
Widmungswunsch: Entfallen der Schutzzone im Bauland Ff 4<br />
Lage:<br />
in der Ortschaft Deinham<br />
Angrenzende Widmungen:<br />
N: W – Wohngebiet<br />
O: L – Lan<strong>des</strong>strasse<br />
S: Ln - land- und forstwirtschaftliche genutzte Fläche, Grünland<br />
W: Ln - land- und forstwirtschaftliche genutzte Fläche, Grünland<br />
Techn. Infrastruktur:<br />
Verkehrserschließung: über öffentliche Strasse gegeben<br />
Abwasserbeseitigung: vorhanden<br />
Trinkwasserversorgung: vorhanden<br />
ÖEK:<br />
liegt innerhalb der definitiven Siedlungsgrenzen<br />
Herr Mag. Baminger beantragt, dass die im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan Nr. 4 ausgewiesene<br />
Schutzzone im Bauland, Ff 4… Keine Neuerrichtung von Gebäuden, auf<br />
Grst. Nr. 2956/2 aufgelassen oder verkleinert wird.<br />
Der Antragsteller beabsichtigt, ein neues Wohnhaus im Bereich der Schutzzone Ff 4, mit einer<br />
Grundfläche von etwa 110 – 130 m², zu errichten.<br />
Die bereits bestehenden Objekte, drei Nebengebäude und ein Wohnobjekt, werden geschliffen.<br />
Das beantragte Grundstück befindet in der Ortschaft Deinham, KG <strong>Hartkirchen</strong> und liegt innerhalb<br />
der Gelben Zone <strong>des</strong> Gewässerbezirks, außerdem noch im hochwassergefährdeten Bereich.<br />
Bei der Überarbeitung zum Flächenwidmungsplan Nr. 4 wurde diese Widmung mit den Schutzzonen<br />
mit den zuständigen Stellen <strong>des</strong> Amtes der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung festgelegt und in dieser Form genehmigt.<br />
Aus ortsplanerischer Sicht spricht nichts gegen eine Vergrößerung der bebaubaren Fläche bzw. eine<br />
Verkleinerung der Schutzzone Ff 4 im westlichen Bereich.<br />
In diesem Fall ist der bestimmende Faktor die Hochwassersituation die mit den zuständigen Stellen<br />
zu klären ist.<br />
Der Örtliche Ausschuss für Raumplanungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 19.10.2006<br />
unter Zugrundelegung der fachlichen Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI Erich Deinhammer
über diesen Umwidmungsantrag eine Vorberatung vorgenommen. Er stellt dabei einstimmig an den<br />
Gemeinderat den Antrag auf Fassung <strong>des</strong> Einleitungsbeschlusses zur Änderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes<br />
Nr. 04.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
Der Flächenwidmungsplan Nr. 04 wird hinsichtlich <strong>des</strong> Grundstückes Nr. 2956/2, KG. <strong>Hartkirchen</strong><br />
(Ortschaftsbereich Deinham) dahingehend abgeändert, dass die im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan<br />
Nr. 4 ausgewiesene Schutzzone im Bauland, Ff 4… Keine Neuerrichtung von Gebäuden,<br />
entsprechend aufgelassen bzw. verkleinert wird.<br />
Das Abänderungsverfahren gemäß den Bestimmungen <strong>des</strong> Oö. Raumordnungsgesetz 1994 idgF.<br />
wird eingeleitet.<br />
Diesem Beschluss liegt die fachliche Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinhammer<br />
vom 28.09.2006, weiters das Erhebungsblatt zur Verständigung <strong>des</strong> Amtes der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung,<br />
sowie der Auszug aus dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong>, Maßstab<br />
1:1000, zugrunde.<br />
Diese Unterlagen werden den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> durch vollinhaltliches Verlesen bzw.<br />
durch Auflage <strong>des</strong> Planausschnittes aus dem Flächenwidmungsplan, zur Kenntnis gebracht.<br />
BERATUNG:<br />
Vorsitzender<br />
Wir haben 2003 den Flächenwidmungsplan beschlossen, durch das Hochwasser sind Korrekturen<br />
dazugekommen, daher muss der Antrag sicher von den zuständigen Stellen geprüft werden.<br />
GR Johann Humer<br />
Es wurde auch im Bauausschuss ausführlich darüber diskutiert. Es handelt sich um einen sensiblen<br />
Bereich vom Hochwasser her, daher brauchen wir die zuständigen Stellen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> dazu, damit<br />
diese ihre Stellungnehmen abgeben, ob es möglich ist oder nicht. Man soll dem Bauwerber die Möglichkeit<br />
geben, dass es vom Land geprüft wird.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.1
2.2 Roswitha Gruber, Riedegg 60, 4210 Gallneukirchen, Ansuchen um Abänderung<br />
<strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes Nr. 04 (Grundstück Nr. 1651, KG. <strong>Hartkirchen</strong>)<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Mit schriftlicher Eingabe vom 11.09.2006 ersucht Frau Roswitha Gruber, Riedegg 60, 4210 Gallneukirchen,<br />
um die Abänderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes Nr. 04 hinsichtlich Umwidmung eines<br />
Teilbereiches <strong>des</strong> Grundstückes Nr. 1651, KG. <strong>Hartkirchen</strong>, von derzeit Grünland in Bauland-<br />
Dorfgebiet im Ortschaftsbereich Hainbach.<br />
Der Ortsplaner Arch. DI Erich Deinhammer führt in seiner fachlichen Stellungnahme vom 28.09.2006<br />
folgen<strong>des</strong> aus:<br />
Antragsteller:<br />
Gruber Roswitha, Riedegg 60, 4210 Gallneukirchen<br />
derzeitige Widmung:<br />
Ln – land- und forstwirtschaftliche genutzte Fläche, Grünland<br />
Widmungswunsch:<br />
D – Dorfgebiet<br />
Lage:<br />
in der Ortschaft Hainbach<br />
Angrenzende Widmungen: N: Gemein<strong>des</strong>trasse, anschließend D – Dorfgebiet<br />
O: Ln – land- und forstwirtschaftliche genutzte Fläche, Grünland<br />
S: Ln – land- und forstwirtschaftliche genutzte Fläche, Grünland<br />
W: Ln – land- und forstwirtschaftliche genutzte Fläche, Grünland<br />
Techn. Infrastruktur:<br />
Verkehrserschließung: über öffentliche Strasse gegeben<br />
Abwasserbeseitigung: vorhanden<br />
Trinkwasserversorgung: vorhanden<br />
ÖEK:<br />
liegt teilweise innerhalb der definitiven Siedlungsgrenzen<br />
Frau Roswitha Gruber beantragt die Umwidmung eines Teilbereiches der Grst. Nr. 1651 von derzeit<br />
land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche, Grünland in Bauland – Dorfgebiet.<br />
Das beantragte Teilgrundstück liegt in der Ortschaft Hainbach, KG <strong>Hartkirchen</strong>.<br />
Im direkten nördlichen Anschluss befindet sich bereits gewidmetes und bebautes Dorfgebiet.<br />
Die Neuwidmung soll als Bauparzelle, für die Errichtung eines Eigenheims, für den Sohn dienen.<br />
Die betroffene Fläche liegt größtenteils innerhalb der Siedlungsgrenzen für den Planungszeitraum,<br />
erfüllt somit die Vorgaben <strong>des</strong> Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />
Die geringfügige Überschreitung der Siedlungsgrenze in östlicher Richtung, kann als tolerierbar<br />
anerkannt werden, es muss daher eine Änderung <strong>des</strong> ÖEK nicht durchgeführt werden.<br />
Im derzeit rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 wurde festgelegt, dass es ein Leitziel<br />
der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> ist, dort eine sinnvolle Siedlungsentwicklung zuzulassen, wo die infrastrukturellen<br />
Einrichtungen vorhanden sind. Um die großen wirtschaftlichen Aufwendungen für die<br />
technische Infrastruktur zu rechtfertigen.<br />
Die gesamte technische Infrastruktur wie Verkehrserschließung, Abwasserentsorgung, Trinkwasserversorgung<br />
sind im direkten Anschluss vorhanden.<br />
Aus fachlicher Sicht <strong>des</strong> Ortsplaners besteht gegen die Umwidmung einer Teilfläche aus Grundstücke<br />
Nr. 1651 von derzeit Grünland in Bauland – Dorfgebiet kein Einwand.<br />
Es sollte jedoch ein entsprechender Widmungsabstand zu südlich gelegenen Objekt auf Grst. Nr.<br />
1654 eingehalten werden.<br />
Der Vorschlag Bm – Bauliche Maßnahmen im Anschluss an das Objekt auf Grst. Nr. 1654 einzuziehen,<br />
ändert nichts an der Tatsache, dass der Min<strong>des</strong>tabstand von 3,0 m nicht eingehalten wird.<br />
Es ist daher die Teilung so vorzusehen, dass der Min<strong>des</strong>tabstand gewährleistet ist.
In dieser Angelegenheit fand bereits am 27.10.2005 eine Vorbesichtigung mit den Vertretern <strong>des</strong><br />
Amtes der OÖ. Lan<strong>des</strong>regierung, Örtliche Raumplanung und dem Regionsbeauftragten für Natur- u.<br />
Landschaftsschutz, statt. Dabei wurde der Umwidmungsantrag von den Sachverständigen grundsätzlich<br />
positiv beurteilt. Gefordert wurde dabei, dass im Wege der Bauplatzbewilligung zu berücksichtigen<br />
sein wird, dass von den angrenzenden Gebäuden die künftigen Bauplatzgrenzen allseits<br />
wenigstens 5,0 m Abstand eingehalten wird, um ein Durchgehen bzw. Bewirtschaften dieser nördlichen<br />
bzw. westlichen Wiesenzone noch zu ermöglichen. Unter dieser Einschränkung und der Ausformung<br />
von geraden Grundgrenzen naturschutzfachlich keine Bedenken. Weiters wird festgestellt,<br />
dass im ÖEK diesbezüglich keine Änderungen notwendig sind.<br />
Dieser Forderung der Sachverständigen wurde im vorliegenden Planentwurf dahingehend Rechnung<br />
getragen, indem mit der Widmungsfläche ein entsprechender Abstand zu den Gebäuden eingehalten<br />
wird.<br />
Der Örtliche Ausschuss für Raumplanungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 19.10.2006<br />
unter Zugrundelegung der fachlichen Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI Erich Deinhammer<br />
über diesen Umwidmungsantrag eine Vorberatung vorgenommen. Er stellt dabei einstimmig an den<br />
Gemeinderat den Antrag auf Fassung <strong>des</strong> Einleitungsbeschlusses zur Änderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes<br />
Nr. 04.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
Der Flächenwidmungsplan Nr. 04 wird hinsichtlich Umwidmung eines Teilbereiches <strong>des</strong> Grundstückes<br />
Nr. 1651, KG. <strong>Hartkirchen</strong> (Ortschaftsbereich Hainbach) von derzeit Grünland in Bauland<br />
„Dorfgebiet“, abgeändert.<br />
Das Abänderungsverfahren gemäß den Bestimmungen <strong>des</strong> Oö. Raumordnungsgesetz 1994 idgF.<br />
wird eingeleitet.<br />
Diesem Beschluss liegt die fachliche Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinhammer<br />
vom 28.09.2006, weiters das Erhebungsblatt zur Verständigung <strong>des</strong> Amtes der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung,<br />
sowie der Auszug aus dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong>, Maßstab<br />
1:1000, zugrunde.<br />
Diese Unterlagen werden den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> durch vollinhaltliches Verlesen bzw.<br />
durch Auflage <strong>des</strong> Planausschnittes aus dem Flächenwidmungsplan, zur Kenntnis gebracht.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.2
2.3 Bruckner Michael, Aschach/D., Ansuchen um Abänderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes<br />
Nr. 04 (Grundstück Nr. 751, KG. <strong>Hartkirchen</strong>)<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Mit schriftlicher Eingabe vom 12.10.2006 ersucht Herr Michael Bruckner, 4082 Aschach/Donau,<br />
Stelzhammerstraße 7, um die Abänderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes Nr. 04 hinsichtlich Umwidmung<br />
eines Teilbereiches <strong>des</strong> Grundstückes Nr. 751, KG. <strong>Hartkirchen</strong> (Ortschaftsbereich Vornholz)<br />
von derzeit Grünland in Bauland-Dorfgebiet, Schutzzone im Bauland (Bauliche Maßnahmen) Bm =<br />
Nur die Errichtung von Nebengebäuden u. Nebenanlagen zulässig.<br />
Der Ortsplaner Arch. DI. Erich Deinhammer führt in seiner fachlichen Stellungnahme vom<br />
17.10.2006 dazu folgen<strong>des</strong> aus:<br />
Antragsteller:<br />
Michael Bruckner, Stelzhammerstrasse 7, 4081 <strong>Hartkirchen</strong><br />
derzeitige Widmung:<br />
Ln – land- und forstwirtschaftliche genutzte Fläche, Grünland<br />
Widmungswunsch:<br />
D – Dorfgebiet, Schutzzone im Bauland Bm<br />
Lage:<br />
in der Ortschaft Vornholz<br />
Angrenzende Widmungen: N: Ln – land- und forstwirtschaftliche genutzte Fläche, Grünland<br />
O: Ln – land- und forstwirtschaftliche genutzte Fläche, Grünland<br />
S: Gemein<strong>des</strong>trasse, anschließend D – Dorfgebiet<br />
W: D – Dorfgebiet<br />
Techn. Infrastruktur:<br />
Verkehrserschließung: über öffentliche Strasse gegeben<br />
Abwasserbeseitigung: vorhanden<br />
Trinkwasserversorgung: vorhanden<br />
ÖEK:<br />
liegt innerhalb der definitiven Siedlungsgrenzen<br />
Herr Michael Bruckner beantragt die Umwidmung eines Teilbereiches <strong>des</strong> Grst. Nr. 751 von derzeit<br />
land- und forstwirtschaftlich genutzter Fläche, Grünland in Bauland – Dorfgebiet mit einer Überlagerung<br />
einer Schutzzone im Bauland – Bauliche Maßnahmen Bm = Nur die Errichtung von Nebengebäuden<br />
und Nebenlagen ist zulässig.<br />
Aufschüttungen im großen Umfang wurden auf dem beantragten Umwidmungsbereich durchgeführt.<br />
Das beantragte Teilgrundstück liegt in der Ortschaft Vornholz, KG <strong>Hartkirchen</strong> und schließt westlich<br />
an bereits gewidmetes und bebautes Dorfgebiet an.<br />
Die Neuwidmung hat ein Gesamtausmaß von rund 500 m², es soll keine eigenständige Bebauung<br />
mit einem Hauptgebäude ermöglichen werden, aufgrund der großzügigen Aufschüttungen.<br />
Die betroffene Fläche liegt innerhalb der Siedlungsgrenzen für den Planungszeitraum, erfüllt somit<br />
allen Vorgaben <strong>des</strong> Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />
Die gesamte technische Infrastruktur wie Verkehrserschließung, Abwasserentsorgung, Trinkwasserversorgung<br />
sind im direkten Anschluss vorhanden.<br />
Aus fachlicher Sicht <strong>des</strong> Ortsplaners besteht gegen die Umwidmung einer Teilfläche aus Grundstücke<br />
Nr. 751 von derzeit Grünland in Bauland – Dorfgebiet mit Schutzzone Bm (wegen Aufschüttung)<br />
kein Einwand.<br />
Der Örtliche Ausschuss für Raumplanungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 19.10.2006<br />
unter Zugrundelegung der fachlichen Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI Erich Deinhammer<br />
über diesen Umwidmungsantrag eine Vorberatung vorgenommen. Er stellt dabei einstimmig an den<br />
Gemeinderat den Antrag auf Fassung <strong>des</strong> Einleitungsbeschlusses zur Änderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes<br />
Nr. 04.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
Der Flächenwidmungsplan Nr. 04 wird hinsichtlich Umwidmung eines Teilbereiches <strong>des</strong> Grundstückes<br />
Nr. 751, KG. <strong>Hartkirchen</strong> (Ortschaftsbereich Vornholz) von derzeit Grünland in Bauland-<br />
Dorfgebiet, Schutzzone im Bauland (Bauliche Maßnahmen) Bm = Nur die Errichtung von Nebengebäuden<br />
u. Nebenanlagen zulässig, abgeändert.<br />
Das Abänderungsverfahren gemäß den Bestimmungen <strong>des</strong> Oö. Raumordnungsgesetz 1994 idgF.<br />
wird eingeleitet.
Diesem Beschluss liegt die fachliche Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinhammer<br />
vom 17.10..2006, weiters das Erhebungsblatt zur Verständigung <strong>des</strong> Amtes der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung,<br />
sowie der Auszug aus dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong>, Maßstab<br />
1:1000, zugrunde.<br />
Diese Unterlagen werden den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> durch vollinhaltliches Verlesen bzw.<br />
durch Auflage <strong>des</strong> Planausschnittes aus dem Flächenwidmungsplan, zur Kenntnis gebracht.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.3
2.4 Bebauungsplan Nr. 16, Änderung Nr. 08, Grundsatzbeschluss<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Der gegenständliche Bebauungsplan Nr. 16 für den Ortsbereich <strong>Hartkirchen</strong> „Südwest“ wurde im<br />
Jahre 1981 erstellt (Genehmigungsdatum <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong> der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung vom 27.3.1981)<br />
und in der Vergangenheit mehrmals überarbeitet, letztmalig in den Jahren 1997 – 1999 (Änderung<br />
Nr. 07). Bei wiederholt von Kaufinteressenten bei der Gemeinde über die noch verfügbaren<br />
Grundstücke eingeholten Erkundigungen bezüglich Vorschriften u. Vorgaben bei deren Bebauung<br />
wird festgestellt, dass die im Bebauungsplan verbindlich vorgegebenen Richtlinien nicht mehr den<br />
heutigen Ansprüchen u. Vorstellungen der Bauwerber entsprechen. Daher stellt sich die Frage einer<br />
Überarbeitung <strong>des</strong> Bebauungsplanes mit Anpassung der Baurichtlinien an die heutigen Gegebenheiten.<br />
Mit dieser Maßnahme könnte auch eine schnellere Verwertung und Bebauung der<br />
Grundstücke gesichert werden.<br />
Der Ortsplaner Arch. DI.Deinhammer stellt in seiner fachlichen Stellungnahme vom 17.10.2006 dazu<br />
folgen<strong>des</strong> fest:<br />
Der Bebauungsplan Nr. 16 „Süd - West“ umfasst insgesamt 48 Bauplätze.<br />
Die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> beabsichtigt die Überarbeitung <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 16 „SÜD -<br />
WEST“ mit Genehmigungsvermerk vom 30. 03. 1981 durchzuführen. Insgesamt wurden bereits 7<br />
Änderungsverfahren, letzte mit Genehmigungsdatum vom 05. 02. 1999, durchgeführt.<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Alters <strong>des</strong> Bebauungsplanes von 25 Jahren entspricht der Bebauungsplan nicht<br />
mehr den Anforderungen einer zeitgemäßen Bebauung.<br />
Die bebaubaren Flächen und Baufluchtlinien entsprechen dem derzeitigen Größenstandard, das<br />
Größenreglement betreffend Objektgrößen soll durch die Geschossflächenzahl geregelt werden.<br />
Die Bestimmungen über Dachform, Dachneigung, Dachdeckung und Firstrichtung sind sehr eng<br />
gehalten und genau fixiert, weiters sind die Gestaltungsrichtlinien nicht mehr zeitgemäß bzw. sprechen<br />
den derzeitigen Vorstellungen entgegen.<br />
Der Bebauungsplan dient nicht mehr einer „ordnungsgemäßen geregelten Bebauung“, sondern stellt<br />
teilweise eine Behinderung dar.<br />
Eine generelle Überarbeitung <strong>des</strong> Bebauungsplanes erscheint aus ortsplanerischer Sicht als empfehlenswert,<br />
es soll eine freiere Festlegung von Vorgaben angewandt werden, insbesondere im Bezug<br />
auf die Dachformen usw.<br />
Zusammenfassend wird festgestellt, dass eine generelle Überarbeitung <strong>des</strong> Bpl. Nr. 16 „SÜD<br />
WEST“, dem Gemeindeamt <strong>Hartkirchen</strong> zu empfehlen ist um eine größere Gestaltungsmöglichkeiten<br />
der Objekte im Bezug auf Ausführung von Objekten zu ermöglichen (z.B.: Pultdächer oder<br />
Flachdächer, größere Bebaubare Fläche, Ausweisung von GFZ zur Objektgrößenregulierung…), es<br />
sollen die Vorgaben freier gestaltet werden, aber trotzdem eine geordnete Bebauung entstehen.<br />
Auch die bereits bebauten Grundstücke sind in der Überarbeitung wichtig, weil bei Um- und Zubauten<br />
eine zeitgemäße Bebauung möglich sein soll.<br />
Der Bauausschuss hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung am 19.10.2006 beraten und stellt dabei<br />
nachstehenden Antrag auf Beschlussfassung an den Gemeinderat.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
1. Der Bebauungsplan Nr. 16.07 „<strong>Hartkirchen</strong>-Südwest“ mit dem Genehmigungsdatum <strong>des</strong><br />
Beschei<strong>des</strong> <strong>des</strong> Amtes der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung vom 27.03.1981 wird abgeändert bzw.<br />
überarbeitet (Änderung Nr. 16.08).<br />
2. Mit der Überarbeitung <strong>des</strong> Bebauungsplanes wird unser Ortsplaner Arch. DI Erich Deinhammer,<br />
4070 Eferding, beauftragt. Die Überarbeitung u. Digitalisierung <strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />
beläuft sich laut Honorarberechnung vom 17.10.2006 <strong>des</strong> Arch. DI. Erich Deinhammer<br />
auf Euro 3.884,64 incl. MwSt. (Anm.: Nebenrechnungen werden nach tatsächlichem<br />
Aufwand berechnet).<br />
3. Nachdem ein öffentliches Interesse an der Überarbeitung und Aktualisierung <strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />
gegeben ist (Begründung= nach einer Aktualisierung der Bebauungsrichtlinien<br />
für eine zeitgemäße Bebauung sind die Voraussetzungen für eine schnellere Verwertung<br />
bzw. Bebauung der noch unbebauten Grundstücke bzw. eines Lückenschlusses im dorti-
gen Siedlungsbereiches gegeben)<br />
4. Mit der Erstellung bzw. Überarbeitung der Bebauungsrichtlinien für die Erstellung eines<br />
Plan-Vorentwurfes werden die zuständigen Unterausschüsse beauftragt. Als Grundlage dienen<br />
dabei die fachliche Stellungnahme sowie die Vorschläge <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI E-<br />
rich Deinhammer.<br />
Diesem Beschluss werden nachstehende Unterlagen zugrunde gelegt:<br />
1. fachliche Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinhammer, mit Datum vom<br />
17.10.2006<br />
2. schriftlicher Vorschlag über die Änderung <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinhammer<br />
3. Honorarberechnung Arch. DI. Erich Deinhammer, mit Datum vom 17.10.2006<br />
BERATUNG:<br />
Vorsitzender<br />
Der Bebauungsplan wurde 1981 beschlossen, damals gab es andere straffere Richtlinien, in der<br />
Zwischenzeit wurde das Ganze gelockert, daher soll der Bebauungsplan abgeändert werden. Vielleicht<br />
sind dann die restlichen Grundstücke leichter vermittelbar, dem sollen wir uns sicher nicht in<br />
den Weg stellen.<br />
GR Johann Humer<br />
Es ist sicher eine sinnvolle Sache, wenn in diesem Bereich der Bebauungsplan überarbeitet wird,<br />
denn jetzt war es so, dass er Bauwerber abgeschreckt hat, er war nicht mehr zeitgemäß. Es sicher<br />
wichtig für die Entwicklung im Ort, dass wir das machen.<br />
GR Wolfram Moshammer<br />
Ist die Honorarberechnung für das eine Projekt?<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
Die Aufsichtbehörde fordert, dass der Plan digitalisiert erstellt wird.<br />
GR Wolfram Moshammer<br />
Ich möchte ersuchen, dass hier nochmals nachverhandelt wird, denn es handelt sich bei € 3.884,64<br />
um eine sehr hohe Summe.<br />
Vorsitzender<br />
Es hält sich an die Richtsätze, die jeder verlangen kann. Ich werde mit Arch.Dipl.Ing. Deinhammer<br />
reden und nachverhandeln.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.4
2.5 Ortschaft Senghübl; Widmung, Einreihung und Auflassung von öffentlichen<br />
Straßen gem. § 11 Oö. Straßengesetz. 1991<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Im Ortschaftsbereich Senghübl fand durch das Amt der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung, Liegenschaftsvermessung,<br />
am 6.10.2006 bzw. 12.06.2006 eine Vermessung von Straßenteilstücken <strong>des</strong> Güterweges<br />
Senghübl statt. Es handelt sich dabei einerseits um die Schaffung von neuen öffentlichen Straßen<br />
bzw. auch Auflassung eines bestehenden öffentlichen Gutes, welche sich durch eine Neuordnung<br />
nach dem Bau <strong>des</strong> Güterweges Senghübl ergeben hat (Flurbereinigung). Dieser Vermessung liegen<br />
die Planurkunden <strong>des</strong> Amtes der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung, GeoL-A (Liegenschaftsvermessung) mit<br />
dem Datum vom 21.07.2006, GZ.: 9353-2/04 und 9353-2A/06 vom 11.08.2006 sowie die Gegenüberstellungen<br />
der Grundstücke, zugrunde. Sämtliche privatrechtliche Übereinkommen seitens der<br />
Grundeigentümer über die kostenlose Abtretung der erforderlichen Grundflächen in das öffentliche<br />
Gut liegen der Gemeinde bereits vor.<br />
Der örtliche Ausschuss für Straßenangelegenheiten hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung am<br />
19.10.2006 vor beraten und stellt dabei an den Gemeinderat nachstehenden Antrag auf Beschlussfassung.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
1. Die gegenständlichen u. nachstehend angeführten Straßen(teil)stücke werden in das öffentliche<br />
Gut der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> übernommen und es erfolgt die Widmung als Straßengattung<br />
„Güterwege“ gemäß § 8 Abs. 2 Zif. 2 <strong>des</strong> Oö.Str.G. 1991.<br />
1.1. Güterweg Senghübl-Zufahrt „Krammel-Leithner“ (Parz. Nr. 3099/3, KG. <strong>Hartkirchen</strong>)<br />
1.2. Güterweg Senghübl-Zufahrt „Hinterdorfer“ (Parz. Nr. 3099/4, KG. <strong>Hartkirchen</strong>)<br />
1.3. Güterweg Senghübl-Zufahrt „Lindorfer“ (Parz. Nr. 3099/5, KG. <strong>Hartkirchen</strong>)<br />
2. Das betreffende Straßenteilstück (Parz. Nr. 3103) wird entsprechend der Darstellung in der<br />
Planurkunde vom 11.08.2006, GZ.: 9353-2A/06 als öffentliches Gut aufgelassen und es erfolgt<br />
die kostenlose Übertragung dieser Grundstücksteile an die jeweiligen Grundeigentümer<br />
entsprechend der Planurkunde bzw. Gegenüberstellung <strong>des</strong> Amtes der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung.<br />
(Begründung: seitens der Liegenschaftseigentümer erfolgte auch eine kostenlose Abtretung<br />
der Grundflächen an das neu ausweisende öffentliche Gut =Flächenabtausch) bzw.<br />
auch seinerseits im Zuge <strong>des</strong> Güterwegneubaues Senghübl wurden sämtliche Grundflächen<br />
kostenlos an das öffentliche Gut abgetreten.<br />
2.1. Das öffentliche Gut (Parz. Nr. 3103) entlang <strong>des</strong> Grundstückes Nr. 1507 (Eigentümer<br />
Petra Steindl) bzw. 1501/1 (Eigentümer Alois u. Martina Lindorfer) wird nicht aufgelassen<br />
und wurde entsprechend der Darstellung gemäß Planurkunde in der Natur vermarkt. Damit<br />
wird dem Ansuchen der Frau Petra Steindl, Hachlham 26, 4081 <strong>Hartkirchen</strong>, vom 9.11.2005<br />
um Erhaltung dieses öffentlichen Gutes, entsprochen.<br />
3. Die Widmung u. Einreihung der Straßenteilstücke in die Straßengattung „Güterwege“ sowie<br />
die Auflassung <strong>des</strong> öffentlichen Gutes wird nach den gesetzlichen Bestimmungen <strong>des</strong> §<br />
11 Oö. Straßengesetz 1991 idgF. durchgeführt (Widmungs- u. Einreihung bzw. Auflassungsverordnung).<br />
BERATUNG:<br />
Vorsitzender<br />
Es hat hier Diskussionen zwischen Lindorfer und Steindl gegeben, Lindorfer hat jetzt akzeptiert,<br />
dass es öffentlich wird. Ich muss hier auch dankenswerter Weise erwähnen, dass sich Hr. Georg<br />
Hofmann sehr um die Abwicklung und Vermessung bemüht hat.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.5
2.6 Gemein<strong>des</strong>traße Paching, Teilauflassung öffentliches Gut; Auflassungsverordnung<br />
gem. § 11 Abs. 3 Oö.Straßengesetz 1991<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Mit schriftlicher Eingabe vom 10.08.2006 ersuchen die Ehegatten Schauer Johann u. Christine,<br />
4081 <strong>Hartkirchen</strong>, Paching 8, um die Auflassung eines Teilstückes <strong>des</strong> öffentlichen Gutes der Gemein<strong>des</strong>traße<br />
Paching (Parz. Nr. 2067/7, KG. Öd in Bergen) zwecks Errichtung einer Doppelgarage.<br />
In der Sitzung <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> am 20.09.2006 wurde der Grundsatzbeschluss über diese Auflassung<br />
<strong>des</strong> öffentlichen Gutes gefasst.<br />
Gemäß § 11 Abs. 3 <strong>des</strong> Oö. Straßengesetz 1991 hat die Auflassung einer öffentlichen Straße bei<br />
Verkehrsflächen der Gemeinde durch Verordnung <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> zu erfolgen, wenn die öffentliche<br />
Straße wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden<br />
ist.<br />
Gemäß § 11 Abs. 3 in Verbindung mit § 11 Abs. 6 u. 7 <strong>des</strong> Oö. Straßengesetz 1991 wurde in der<br />
Zeit vom 21.09.2006 bis 05.10.2006 darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen für die beabsichtigte<br />
Auflassung durch vier Wochen, nämlich vom 06.10.2006 bis 03.11.2006 bei der Gemeinde zur<br />
öffentlichen Einsichtnahme mit dem Hinweis aufliegen, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse<br />
glaubhaft machen kann, schriftliche Einwendungen u. Anregungen beim Gemeindeamt <strong>Hartkirchen</strong><br />
einbringen kann (siehe Kundmachung der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> vom 21.09.2006). Gleichzeitig<br />
wurden mit ha. Schreiben vom 21.09.2006 sämtliche von der Auflassung unmittelbar betroffene<br />
Grundeigentümer nachweislich von der Planauflage verständigt. Innerhalb dieser Stellungnahmefrist<br />
sind hieramts keine Stellungnahmen bzw. Einwände eingelangt.<br />
Der Gemeinderat hat nunmehr eine Beschlussfassung über den vorliegenden Verordnungsentwurf<br />
vorzunehmen.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
Die Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 in Verbindung mit § 11 Abs. 6-7 <strong>des</strong> Oö. Straßengesetz 1991<br />
idgF. betreffend die Auflassung einer Teilfläche <strong>des</strong> öffentlichen Gutes der Gemein<strong>des</strong>traße Paching<br />
( Parz. Nr. 2067/7, KG. Öd in Bergen) wird gemäß dem vorliegenden Verordnungsentwurf vom<br />
30.10.2006, Zl.: 612/Pa/Sch/2006, beschlossen.<br />
Der Beschlussfassung werden<br />
1. der Verordnungsentwurf der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> vom 30.10.2006, Zl.: 612/Pa/Sch/2006<br />
(Beilage zur Verhandlungsschrift) sowie<br />
2. das Katastralmappenblatt der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong>, mit Datum vom 10.08.2006, Maßstab<br />
1:500<br />
zugrunde gelegt.<br />
Diese Unterlagen werden den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> durch vollinhaltliches Verlesen bzw.<br />
durch Auflage zur Kenntnis gebracht.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.6
2.7 Prüfbericht über Gemeindegebarung - Baukostenzuschuss - Anpassung<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Im Zuge der Gebarungsprüfung durch die Bezirkshauptmannschaft Eferding wurde vom zuständigen<br />
Gemeindeprüfer festgelegt bzw. dies auch von ihm im Prüfbericht festgehalten, dass sämtliche freiwillige<br />
Leistungen und insbesondere Doppelförderungen, die von der Gemeinde gewährt werden, zu<br />
überarbeiten sind. Bei der Gewährung <strong>des</strong> Baukostenzuschusses ergibt sich, dass im abgelaufenen<br />
Kalenderjahr insgesamt 14 Anträge eingereicht wurden. Bei einem Zuschuss von Euro 307,-- pro<br />
Bauvorhaben ergibt dies einen Gesamtauszahlungsbetrag von Euro 4.298,--. Im heurigen Jahr 2006<br />
wurden bis zum heutigen Zeitpunkt von der Gemeinde insgesamt 5 Anträge bereits ausbezahlt,<br />
weitere 4 Anträge liegen derzeit dem Gemeindevorstand zur Beschlussfassung hinsichtlich Gewährung<br />
vor. Derzeit beträgt der Baukostenzuschuss Euro 315,--.<br />
Der Bauausschuss hat in dieser Angelegenheit in seiner Sitzung am 19.10.2006 eine Beratung<br />
durchgeführt. Zur Diskussion stand eine gänzliche Abschaffung dieser Förderung bzw. diese in einer<br />
geänderten Form bzw. Höhe weiter zu gewähren. Abschließend wurde einstimmig festgelegt, dass<br />
aufgrund <strong>des</strong> Auftrags der Aufsichtsbehörde im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung bzw. Gemeindegebarung<br />
die Höhe <strong>des</strong> bisherigen Zuschusses von Euro 315,-- um ca. 10 % gekürzt wird<br />
und dieser somit in Hinkunft und vorbehaltlich bis zu einer allfällig anderen Beschlussfassung Euro<br />
280,-- beträgt, eine jährliche Indexanpassung wird nicht mehr vorgenommen. Wirksam soll diese<br />
Neuregelung ab dem Kalenderjahr 2007 werden. Im Sinne dieser Ausführungen ergeht vom Ausschuss<br />
der einstimmige Antrag an den Gemeinderat auf Beschlussfassung.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
Der Baukostenzuschuss der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> beträgt ab dem Kalenderjahr 2007 in Hinkunft,<br />
vorbehaltlich bis zu einer allfällig anderen Beschlussfassung, Euro 280,--. Eine jährliche Indexanpassung<br />
wird nicht mehr vorgenommen.<br />
Durch diesen Beschluss werden die als Voraussetzung für die Gewährung <strong>des</strong> Baukostenzuschusses<br />
geltenden Richtlinien nicht berührt und gelten somit unverändert weiter.<br />
BERATUNG:<br />
Vorsitzender<br />
Der Bauausschuss hat darüber beraten und wir haben schon einmal im Gemeindevorstand darüber<br />
gesprochen. Mit der Kürzung um 10%, müssten wir das Auslangen finden, um die vom Land vorgegebenen<br />
€ 15,-- einzuhalten.<br />
GR Wolfram Moshammer<br />
Ich möchte zu den Förderungen sagen, dass ich prinzipiell dafür bin, dass es mit der Kürzung um<br />
10% so gehandhabt wird. Die Kürzung dieser Förderungen trifft natürlich genau den kleinen Häuslbauer.<br />
Ich kann mich mit solchen Aktionen nur abfinden, wenn es alle Förderungen betrifft, generell<br />
alle Förderungen minus 10%. Es ist sicher nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, wenn man schaut,<br />
wieviele das in Anspruch nehmen.<br />
GR Dipl.Ing. Ernst Winzig<br />
Da kann ich W. Moshammer nur Recht geben, aber es sind ja noch einige Förderungs- und Subventionsthemen<br />
ausständig. Es wird eine diesbezügliche Ausschusssitzung geben und in dem Gremium<br />
darüber beraten werden.<br />
GR Wolfram Moshammer<br />
Es soll schon jeder Ausschuss darüber beraten, aber dann soll es einen GR-Beschluss über eine<br />
10%ige generelle Kürzung aller Förderungen geben. Es soll nicht sein, heute machen wir das und in<br />
zwei Jahren das andere.<br />
GR Eva Wiesinger<br />
Beim Baukostenzuschuss handelt es sich um eine Doppelförderung und wir sind die einzige Gemeinde<br />
im ganzen Bezirk, die den noch auszahlt.<br />
GR Wolfram Moshammer<br />
Es stimmt, dass es sich um eine Doppelförderung handelt, aber es ist eine Förderung für den kleinen<br />
Häuslbauer.
GR Dipl.Ing. Ernst Winzig<br />
Wir sind ja auch vom Land angehalten, dass wir das zeitlich akkordiert machen und bis zu einer Frist<br />
(z.B. März) sagen können, wir sind alle unsere Förderungen genau durchgegangen. Es muss gemeinsam<br />
gehen.<br />
GR Franz Dunzinger<br />
Der Prüfungsausschuss hat das ja an alle Ausschüsse weitergeleitet, wo alle gefordert sind, damit<br />
Richtlinien erstellt werden. Wenn wir Richtlinien haben, dann muss das sowieso nächstes Jahr über<br />
die Bühne gehen.<br />
Vorsitzender<br />
Es kam vom Prüfungsausschuss der Auftrag, dass wir im Bauausschuss darüber beraten und das<br />
ist das Ergebnis. Wenn die weiteren Ausschüsse beraten z.B. der Kulturausschuss, werden wir es<br />
dann auch hier auf dem Tisch haben und wir stimmen dann darüber ab, wir können das nicht pauschal<br />
beschließen, wir müssen die Ausschüsse darüber beraten lassen. Wir können das sicher nicht<br />
zur Seite legen, denn wir müssen auch dem Land gegenüber Bericht erstatten.<br />
GR Rudolf Wieshofer<br />
Der Prüfungsausschuss hat ja nicht aus Schikane Berichte eingefordert, damit wir zu Beschlüssen<br />
kommen. Es wurden Fristen gesetzt, die relativ kurzfristig sind, damit jetzt alle Förderungen behandelt<br />
werden.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.7
3 WASSER- UND KANALANGELEGENHEITEN<br />
3.1 Änderung bzw. Neufassung der Kanalgebührenordnung<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Der Ausschuss für Bau-, Raumplanungs-, Straßen-, Wasser- und Kanalangelegenheiten hat sich in<br />
seiner Sitzung vom 19. Oktober mit der Überarbeitung der Kanalgebührenordnung aufgrund der<br />
Zuweisung durch den Prüfungsausschuss befasst und gibt dem Gemeinderat folgende Empfehlung<br />
zur Beschlussfassung:<br />
A) Anschlussgebühren:<br />
Die OÖ. Lan<strong>des</strong>regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Juni 2005 im Rahmen der „Förderungsrichtlinien“<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft und entsprechend<br />
§ 7 Abs. 4, Zif. 2 dieser Förderungsrichtlinien zumutbare Gebühren als Voraussetzung zur Gewährung<br />
einer Förderung aus Lan<strong>des</strong>mittel festgesetzt. Die Min<strong>des</strong>tanschlussgebühr 2007 (entspricht<br />
150 m²) soll (entsprechend dieser Richtlinien) netto 2.688,00 € (d.s. 2.956,80 € inkl. 10 % USt) oder<br />
umgerechnet auf je m2 der Bemessungsgrundlage netto 17,92 € je m² (d.s. 19,72 % inkl. 10 % USt.)<br />
betragen.<br />
Die Min<strong>des</strong>tanschlussgebühr der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> betrug 2006 netto 2.868,00 € bzw. netto<br />
19,12 € je m² der Bemessungsgrundlage. Der Ausschuss schlägt vor, die Anschlussgebühren entsprechend<br />
der Indexsteigerung per 1.1.2007 um 2,01 % zu erhöhen:<br />
Die Kanalanschlussgebühren betragen demnach:<br />
exkl. Ust<br />
inkl.USt.<br />
Min<strong>des</strong>tanschlussgebühr: . 2.925,64 Euro 3.218,20 Euro<br />
bzw. je m2 der Bemessungsgrundlage 19,50 Euro 21,45 Euro<br />
B) Benützungsgebühren:<br />
Die ab dem Jahr 2007 einzuhebenden Min<strong>des</strong>t-Benützungsgebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage<br />
werden entsprechend dem Erlass der OÖ. Lan<strong>des</strong>regierung, Abteilung Gemeinden vom 11.<br />
Juli 2005 mit netto 2,95 € je m³ (d.s. 3,25 € inkl. 10% USt.) gefordert.<br />
Für Liegenschaften, die nicht an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage angeschlossen<br />
sind, werden die Gebührensätze in der Kanalgebührenordnung entsprechend der geforderten Höhe<br />
angepasst, d.s. netto 2,95 € je m² Fläche (d.s. 3,25 € inkl. 10% USt.). Prozentuell ausgedrückt beträgt<br />
die Erhöhung 5,5 %. Die übrigen Kanalbenützungsgebühren werden entsprechend diesem<br />
Satz erhöht. Die Benützungsgebühr nach Wasserverbrauch wird ebenfalls mit netto 2,95 € festgelegt,<br />
da laut Erlass der OÖ. Lan<strong>des</strong>regierung, Abteilung Gemeinden vom 17. Juli 2006 bis spätestens<br />
zum Jahr 2010 die Kanalbenützungsgebühren im Sinne <strong>des</strong> Verursacherprinzips zu gestalten<br />
sind. Konkret heißt dies, dass die Kanalbenützungsgebühr nicht mehr nach der bebauten Fläche<br />
festgesetzt werden soll.<br />
Der Ausschuss empfiehlt daher, im nächsten Jahr mit den Beratungen – Einbau einer Uhr oder Anzahl<br />
der Personen in einem Haushalt - zu beginnen, damit eine zeitgerechte Umstellung erfolgen<br />
kann.<br />
Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung § 5 Abs. 3 der Verordnung<br />
soll die Min<strong>des</strong>tkanalbenützungsgebühr von 35 m³ auf 40 m³ pro im Haushalt lebender Personen<br />
und Jahr erhöht werden. Diese Richtsätze entsprechen den Empfehlungen der OÖ. Lan<strong>des</strong>regierung.<br />
GRUNDGEBÜHR:<br />
Zur Bedeckung der laufenden Betriebskosten und der Finanzierung der Abwasserbeseitigungsanlage<br />
(z.B. Instandhaltung, Darlehensrückzahlungen usw.) wird eine jährliche Grundgebühr in der<br />
Höhe (nur bei Abrechnung nach Wasserverbrauch) von netto 48,64 € (d.s. 53,50 € inkl. 10 %<br />
USt.) für jede angeschlossene Liegenschaft eingehoben.<br />
Bereitstellungsgebühr:<br />
Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat hinsichtlich der lt. Prüfbericht geforderten Festsetzung
einer Bereitstellungsgebühr für angeschlossene unbebaute Grundstücke, diese erst mit Vorschreibung<br />
und Fälligkeit der ersten Erhaltungsbeiträge nach den Bestimmungen der oö. Bauordnung (d.i.<br />
ab dem Jahr 2009) in die Gebührenordnung aufzunehmen. Im kommenden Jahr soll vorerst die<br />
Anzahl der betroffenen Grundstücke erhoben werden.<br />
Ein Verordnungsentwurf wird dem Gemeinderat durch Verlesen zur Kenntnis gebracht und der Verhandlungsschrift<br />
als Beilage angeschlossen.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
Die Kanalgebührenordnung wird entsprechend den Ausführungen im Bericht per 1.1.2007 abgeändert<br />
bzw. neu gefasst.<br />
Der Beschlussfassung liegt der diesbezügliche Verordnungsentwurf zugrunde, welcher der Verhandlungsschrift<br />
als Beilage angeschlossen wird.<br />
BERATUNG:<br />
GR Wolfram Moshammer<br />
Ist das eine Indexanpassung oder eine generelle Erhöhung?<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
Das Land gibt Min<strong>des</strong>tgebühren vor und dann die Indexanpassung. Wir liegen etwas über den Min<strong>des</strong>tgebühren.<br />
GR Wolfram Moshammer<br />
Wir erhöhen hier schon je<strong>des</strong> Jahr.<br />
Vorsitzender<br />
Das wird nicht aufzuhalten sein, denn es heißt für die Zukunft kostendeckend, da sind wir noch weit<br />
entfernt.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Ich bin mit Pkt. 3 Regelung für Schwimmbäder nicht einverstanden. Wieso kann man bei diesem<br />
Punkt nicht hineinschreiben: Ist ein Schwimmbad auf einer Liegenschaft, die durch das gemeindeeigene,<br />
gemeinnützige, öffentliche Kanalnetz erschlossen ist, bin ich dafür das Kanalanschlussgebühr<br />
bezahlt werden muss. Die technischen Möglichkeiten können ja leicht unterbrochen werden. Wenn<br />
das so drinnen steht, dann haben für mich die beiden Verordnungen Hand und Fuß. Wenn der Passus<br />
so abgeändert wird, dann haben wir endlich eine Handhabe und ich kann den Verordnungen<br />
zustimmen.<br />
GR Johann Humer<br />
Es wäre sicher vernünftig, wenn wir klare Richtlinien für die Anschlussgebühren von Schwimmbädern<br />
hätten. Es soll klar nachvollziehbar sein, ob die Anschlussgebühr zu entrichten ist oder nicht.<br />
Es wäre vielleicht interessant, wie das von anderen Gemeinden gehandhabt wird.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
In St.Marienkirchen hat jemand einen Schwimmteich gemacht, dem ist die Gebühr vorgeschrieben<br />
worden, das war im Sommer 2006. Wir tragen das Problem sicher schon 6 – 7 Jahre mit. Der Bescheid<br />
von der Gemeinde wird ja auch so erstellt, wieso können die Punkte vom Bescheid nicht in<br />
die Verordnung übernommen werden. Die ersten 15m³ sind frei, was darüber ist wird hineingenommen.<br />
ALHelmut Stögmüller<br />
So viel ich weiß, wurde ja im Bauausschuss darüber gesprochen, zumin<strong>des</strong>t waren die Vorgespräche<br />
so, dass man die Gebührenordnung generell überarbeiten will. Jetzt soll die vom Land geforderte<br />
Gebührenerhöhung beschlossen werden und im nächsten Jahr, da wir ja mit dem Kanal- und<br />
Wasserleitungsbau fertig werden, soll die Gebührenordnung generell überarbeitet werden.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Bevor die Ba<strong>des</strong>aison im April/Mai beginnt soll das mit den Schwimmbädern geregelt sein. Wir brauchen<br />
nur den Teil <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong> in die Verordnung übernehmen, dann haben wir das auch in der<br />
Wassergebührenordnung mit den € 2,04 bzw. mit € 4,15 geregelt. Mit einem Schlag haben wir zwei<br />
Verordnungen berichtigt.<br />
Vorsitzender<br />
Wir beschließen das jetzt und regeln das mit den Schwimmbädern bis zur Ba<strong>des</strong>aison im Frühjahr.<br />
Es soll in der nächsten Bauausschusssitzung darüber beraten werden.
Der Vorschlag von GR Peter Hinterberger den Pkt. Schwimmbäder in der Verordnung anzupassen<br />
bzw. abzuändern bis die Ba<strong>des</strong>aison beginnt wird vom Gemeinderat angenommen.<br />
Der Vorschlag soll auch bei TOP 3.2 gelten.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 3.1
3.2 Änderung bzw. Neufassung der Wassergebührenordnung<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Der Ausschuss für Bau-, Raumplanungs-, Straßen-, Wasser- und Kanalangelegenheiten hat sich in<br />
seiner Sitzung vom 19. Oktober mit der Überarbeitung der Wassergebührenordnung aufgrund der<br />
Zuweisung durch den Prüfungsausschuss befasst und gibt dem Gemeinderat folgende Empfehlung:<br />
A) Anschlussgebühren:<br />
Die OÖ. Lan<strong>des</strong>regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Juni 2005 im Rahmen der „Förderungsrichtlinien“<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft und entsprechend<br />
§ 7 Abs. 4, Zif. 2 dieser Förderungsrichtlinien zumutbare Gebühren als Voraussetzung zur Gewährung<br />
einer Förderung aus Lan<strong>des</strong>mittel festgesetzt. Die Min<strong>des</strong>tanschlussgebühr 2007 (entspricht<br />
150 m²) soll (entsprechend dieser Richtlinien) netto 1.612,00 € (d.s. 1.773,20 € inkl. 10 % USt)<br />
oder umgerechnet auf je m2 der Bemessungsgrundlage netto 10,75 € je m² (d.s. 11,83 % inkl. 10 %<br />
USt.) betragen.<br />
Die Min<strong>des</strong>tanschlussgebühr der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> betrug 2006 netto 1.723,00 € bzw. netto<br />
11,49 € je m² der Bemessungsgrundlage. Der Ausschuss schlägt vor, die Anschlussgebühren entsprechend<br />
der Indexsteigerung per 1.1.2007 um 2,04 % zu erhöhen:<br />
Die Wasseranschlussgebühren betragen demnach:<br />
exkl. Ust<br />
inkl.USt.<br />
Min<strong>des</strong>tanschlussgebühr: . 1.758,00 Euro 1.933,80Euro<br />
bzw. je m2 der Bemessungsgrundlage 11,72 Euro 12,90 Euro<br />
Da es beim Zuschlag zur Drucksteigerungsanlage in letzter Zeit vermehrt zu Problemen gekommen<br />
ist – es mussten sogar Messungen durchgeführt werden – soll in § 3 Abs. 3 der Wortlaut „jedoch<br />
mit Ausnahme jener Objekte, welche den Anschluss ohne Drucksteigerung vornehmen können“<br />
gestrichen werden.<br />
B) Benützungsgebühren:<br />
Die ab dem Jahr 2007 gültigen Min<strong>des</strong>t-Benützungsgebühren für die Wasserversorgungsanlage<br />
wurden lt. Voranschlagserlass 2006 mit netto 1,20 € je m³ (1,32 € inkl. USt.) festgesetzt. Die Benützungsgebühr<br />
2006 betrug netto 1,15 € je m³. Prozentuell ausgedrückt beträgt die Erhöhung 4,3%.<br />
Die übrigen Wasserbenützungsgebühren werden entsprechend diesem Satz erhöht.<br />
Für das Befüllen von Schwimmbäder empfiehlt der Ausschuss folgende Vorgangsweise:<br />
Es soll in den Gemeindenachrichten darauf hingewiesen werden, dass die Bäder vorwiegend über<br />
die Ortswasserleitung bzw. wenn möglich über den eigenen Hausbrunnen zu füllen sind. Falls eine<br />
Befüllung durch die Feuerwehr gewünscht wird, ist die Befüllung in Absprache mit der Firma WDL<br />
durchzuführen, da es in letzter Zeit vermehrt zu Engpässen gekommen ist. Weiters werden zwei<br />
Tarife vorgeschlagen:<br />
- Für die Entnahme von Wasser aus Hydranten beträgt die Wasserbezugsgebühr pro m³ bezogener<br />
und durch einen Wasserzähler gemessener Wassermenge bei Liegenschaften, die nicht an die öffentliche<br />
Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind, € 2,04. Ausgenommen von dieser Bestimmung<br />
ist die Entnahme für Brandbekämpfung.<br />
- Für die Entnahme von Wasser aus Hydranten beträgt die Wasserbezugsgebühr pro m³ bezogener<br />
und durch einen Wasserzähler gemessener Wassermenge bei Liegenschaften, welche an die öffentliche<br />
Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind, € 4,15. Ausgenommen von dieser Bestimmung<br />
ist die Entnahme für Brandbekämpfung.<br />
GRUNDGEBÜHR:<br />
Zur Bedeckung der laufenden Betriebskosten und der Finanzierung der Wasserversorgungsanlage<br />
(z.B. Instandhaltung, Darlehensrückzahlung) wird eine jährliche Grundgebühr in der Höhe von netto<br />
30,40 € (33,44 € inkl. USt.) für jede angeschlossene Liegenschaft eingehoben.
Bereitstellungsgebühr:<br />
Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat weiters, die lt. Prüfbericht geforderte Aufnahme einer<br />
Bereitstellungsgebühr analog der Kanalgebührenordnung frühestens mit erstmaliger Vorschreibung<br />
der Erhaltungsbeiträge in die Gebührenordnung.<br />
Bezüglich Anschlusszwang sollen im kommenden Jahr die betreffenden Objekte erhoben werden.<br />
Ein Verordnungsentwurf wird dem Gemeinderat durch Verlesen zur Kenntnis gebracht und der Verhandlungsschrift<br />
als Beilage angeschlossen wird.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
Die Wassergebührenordnung wird entsprechend den Ausführungen im Bericht per 1.1.2007 geändert<br />
bzw. neu gefasst.<br />
Der Beschlussfassung liegt der diesbezügliche Verordnungsentwurf zugrunde, welcher der Verhandlungsschrift<br />
als Beilage angeschlossen wird.<br />
Der Vorschlag von GR Peter Hinterberger bei TOP 3.1 den Pkt. Schwimmbäder in der Verordnung<br />
anzupassen bzw. abzuändern bis die Ba<strong>des</strong>aison beginnt wird auch bei diesem TOP<br />
übernommen.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 3.2
4 UMWELTANGELEGENHEITEN<br />
4.1 Änderung bzw. Neufassung der Abfallordnung<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Die vom Gemeinderat in der Sitzung vom 14. Dezember 2005 beschlossene Abfallordnung musste<br />
nunmehr dahingehend geändert werden, dass<br />
- die Bezeichnung „Siedlungsabfälle“ wieder durch den Begriff „Hausabfälle“ zu ersetzen ist,<br />
da lt. Umweltrechtsabteilung dieser Begriff erst im Zuge der nächsten Novellierung verwendet<br />
wird<br />
- in § 3 eine Abholung von sperrigen Abfällen ermöglicht werden muss<br />
- die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> entsprechend der Vereinbarung vom 3. August 2006 mit der Firma<br />
Nibelungen-Kompost, Hinterberger-Weißhäupl OEG in Haibach einen zweiten Kompostierer<br />
in Anspruch nehmen kann<br />
- bei den in § 5 Abs. 1 der Abfallordnung angeführten Abfalltonnen die entsprechenden EN-<br />
Nummern anzuführen sind.<br />
Der Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 24. Oktober 2006 die Abfallordnung beraten und<br />
empfiehlt dem Gemeinderat die Änderungen zu beschließen.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
Die Abfallordnung der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> wird entsprechend dem vorliegenden Änderungsentwurf<br />
geändert.<br />
Der Verordnungsentwurf wird der Beschlussfassung zugrunde gelegt und zum wesentlichen Bestandteil<br />
der Verhandlungsschrift erklärt.<br />
BERATUNG:<br />
GR Johann Humer<br />
Bei der Änderung bzw. Neufassung der Abfallordnung handelt es sich um formale Dinge. Wir sind<br />
wirklich froh, dass wir den zweiten Kompostierer in Sieberstal, der seit August in Betrieb ist, haben,<br />
es funktioniert sehr gut.<br />
Vorsitzender<br />
Wir müssen wirklich froh sein, dass wir eine Ausweichmöglichkeit haben, denn der Grün- und<br />
Strauchschnitt wird jährlich mehr. Wenn möglich werden Leute, die große Mengen anliefern, direkt<br />
zur Kompostieranlage nach Haibach geschickt, um unnötiges Ab- und Aufladen zu sparen.<br />
GR Gertrude Hofer<br />
Ich war zufällig am Montag Zeuge, wie jemand gleich zwei Hänger voll Grün- und Strauchschnitt<br />
einfach hingestellt hatte.<br />
GR Johann Humer<br />
Der konnte sicher ausfindig gemacht werden. Es steht eigentlich in der Abfallordnung haushaltsübliche<br />
Mengen, das ist natürlich auch wieder ein dehnbarer Begriff. Die Situation in den Griff zu bekommen<br />
ist wirklich schwierig, das hat auch noch keine Gemeinde geschafft. Wir sind in dem Bereich<br />
wirklich bürgerfreundlich, der Bürger kann zu jeder Tages- und Nachtzeit seinen Grün- und<br />
Strauchschnitt abgeben. Es wurden bereits andere Varianten diskutiert, es ist immer wieder das<br />
Problem, wenn es zeitlich beschränkt wird, muss wer da sein, der kontrolliert, das verursacht wiederum<br />
Kosten. Solange es sich in diesem Rahmen bewegt können wir es so beibehalten, das Ganze<br />
ist sicher zu beobachten. Es gab im heurigen Jahr von der Menge her keine gravierende Steigerung,<br />
aber es kann schon sein, dass in weiterer Zukunft eine andere Möglichkeit überlegt werden<br />
muss.<br />
GR Gustav Arthofer<br />
Ist bei der Kompostieranlage in Haibach immer wer anwesend?<br />
GR Johann Humer<br />
Es gibt fixe Öffnungszeiten. In Haibach haben auch die Bewohner jetzt nicht mehr die Möglichkeit<br />
den Grün- und Strauchschnitt zu deponieren, sondern müssen zu diesen Öffnungszeiten kommen,<br />
da die räumliche Nähe gegeben ist.
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 4.1
4.2 Änderung bzw. Neufassung der Abfallgebührenordnung<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Die Abfallgebühr betrug in den Jahren 2005 und 2006 pro Tonne € 8,40 netto. Nunmehr bedarf jedoch<br />
die Gebühr im kommenden Jahr einer Anpassung an die zu erwartenden Ausgaben. Vom Amt<br />
wurde eine Kalkulation der Gebühr vorgenommen. Bei einer Gebühr von € 9,10 netto plus 10 %<br />
USt., d.h. also<br />
€ 10,01 pro 120 l – Tonne müsste annähernd eine Kostendeckung erreicht werden. Die Erhöhung<br />
war dadurch notwendig geworden, da lt. Rechnungsabschluss 2005 ein Abgang von € 13.321,31 zu<br />
verzeichnen war. Dieser Abgang ergab sich vor allem durch den Ankauf der neuen 120l – Mülltonnen,<br />
welcher bei Voranschlagserstellung noch nicht bekannt war. Der Betrag von € 18.135,00 netto<br />
für den Ankauf wurde auf die Jahre 2005 und 2006, also in zwei Teilbeträge, aufgeteilt, sodass auch<br />
im heurigen Jahr mit einem Abgang zu rechnen ist. Lt. Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft<br />
Eferding über die Einschau in die Gebarung der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> wird die Gemeinde<br />
aufgefordert, die Einrichtung Abfallbeseitigung künftig kostendeckend zu führen. Allfällige<br />
Abfallgebührenüberschüsse in den Folgejahren sollen einer zweckgebundenen Rücklage auch in<br />
Hinblick auf die Einführung der Biotonne zugeführt werden.<br />
Der Umweltausschuss der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> hat in seiner Sitzung vom 24. Oktober d. J. beraten<br />
und empfiehlt dem Gemeinderat die Gebührenerhöhung zu beschließen.<br />
Zu diesem Zweck liegt ein Entwurf der geänderten Abfallgebührenordnung vor, welche dem Gemeinderat,<br />
durch vollinhaltliches Verlesen, zur Kenntnis gebracht und der Verhandlungsschrift als<br />
Beilage angeschlossen wird.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
Die Abfallgebührenordnung wird entsprechend dem vorliegenden Verordnungsentwurf per 1.1.2007<br />
geändert.<br />
Der Verordnungsentwurf wird der Beschlussfassung zugrunde gelegt und der Verhandlungsschrift<br />
als Beilage angeschlossen.<br />
BERATUNG:<br />
GR Johann Humer<br />
Ausschlaggebend für die Erhöhung war der Ankauf der neuen 120l Mülltonnen. Es wurde im Ausschuss<br />
gesagt, dass es sinnvoller ist, diese über die Gemeinde auszutauschen und nicht extra zu<br />
berechnen, da sonst die Akzeptanz nicht da gewesen wäre, natürlich muss sie bezahlt werden und<br />
das hat sich in der Kalkulationen ausgewirkt. Wir sind auch in diesem Bereich aufgefordert Kostendeckung<br />
zu erreichen.<br />
Zur Summe was das Ganze kostet, wir haben 13 Abfuhren, eine kostet € 10,-- d.s. € 130,-- im Jahr.<br />
Vor 10 Jahren, als wir von der zweiwöchigen Abfuhr auf die vierwöchige hatten wir jährliche Kosten<br />
von € 104,--, sicher sind jetzt nur mehr halb so viele Abfuhrtermine. Damals gab es noch nicht den<br />
Altlastensanierungsbeitrag, den wir jetzt zahlen müssen. Es wurde im Vorjahr die Abfallordnung<br />
angepasst, denn es war so, dass jeder Haushalt eine Tonne haben musste, das wurde aber umgestellt,<br />
denn es hat dabei Ungerechtigkeiten gegeben, das ist auch ein Punkt der zu einer Verteuerung<br />
geführt hat. Wenn in einem Haus mehrere Generationen leben und es mehrere Haushalte gibt,<br />
so hat jeder Haushalt eine eigene Mülltonne gebraucht, das wurde nun abhängig von den Personen<br />
und nicht mehr von den Haushalten gemacht, daher haben wir weniger Einnahmen und das musste<br />
auch auf die anderen aufgeteilt werden. Die Gerechtigkeit ist jetzt sicher mehr gegeben als nach<br />
dem alten System, denn es gab einzelne, die sich daran gehalten haben und andere nicht. Es lässt<br />
sich in diesem Bereich auch nicht vermeiden, dass die Gebühren angepasst werden und das kann<br />
auch begründet werden.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Am 17.11.2005 hat Hr. Höckner in der Prüfungsausschusssitzung vorgetragen und dabei Folien<br />
vorgelegt, dabei kam für <strong>Hartkirchen</strong> eine Ersparnis für das Jahr 2006 von € 13.164,-- heraus und<br />
jetzt haben wir ein Defizit von € 13.321,31, also hat er sich für <strong>Hartkirchen</strong> um € 26.000,-- verkalkuliert.<br />
GR Johann Humer
Ich glaube GR P. Hinterberger vermischt hier einige Dinge.<br />
Vorsitzender<br />
Es hat sich damals um Schätzungen gehandelt, da man 2006 zur Verbrennung übergangen ist und<br />
die Kosten konnten nicht richtig abgeschätzt werden.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Ich habe damals gefragt, ob wir 2006, 2007 u. 2008 Gebührenerhöhungen haben, er hat damals<br />
dazu gesagt, dass wir keine Gebührenerhöhung hätten, es wird der Überhang für den Ankauf der<br />
Mülltonnen hergenommen und mit 2008 müssten wir herunterfallen, aber wir werden wahrscheinlich<br />
gleichbleiben. Alle, die im Prüfungsausschuss waren müssen sich noch erinnern können, wie Hr.<br />
Höckner die Folien präsaentiert hat. Im November 2005 da hatten wir bereits die Umstellung auf die<br />
thermische Verwertung in Wels und die Umstellung auf die 120l Tonnen und jetzt auf einmal müssen<br />
wir € 13.000,-- mehr bezahlen, d.s. € 26.000,-- Differenz. Ich verstehe nicht, dass Hr. Höckner innerhalb<br />
eines Jahres andere Zahlen präsentiert, als die er uns im November 2005 gezeigt hat.<br />
GR Johann Humer<br />
Über die Zahlen, die präsentiert wurden kann ich nichts sagen, da ich nicht dabei war und die Zahlen<br />
nicht kenne. Grundsätzlich ist es so, dass der BAV nur einen Teil der Kosten ausmacht, die wir<br />
in unserer Kalkulation drinnen haben, er wird sicher nicht berechnen können, was wir an Grün- und<br />
Strauchschnitt haben, das macht die Gemeinde eigenständig. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen,<br />
dass er gesagt hat, dass es billiger wird, wenn ja, weiß ich nicht warum. Das Ganze ist eine<br />
Zusammensetzung aus mehreren Faktoren, wo nicht nur der Bezirksabfallverband die Kalkulation<br />
machen kann. Wir müssen ja auch die ASZ mitzahlen, so steht auch der Neubau vom ASZ in Eferding<br />
an, wo alles über den Bezirksabfallverband abgewickelt wird und für diesen Neubau Rücklagen<br />
gemacht werden müssen.<br />
GR Rudolf Wieshofer<br />
Wir kalkulieren jetzt für das kommende Jahr unsere Müllgebühren und nicht die <strong>des</strong> BAV. Es handelt<br />
sich um zwei verschiedene Paar Schuhe.<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
Die Einsparung, die von Hr. Höckner angesprochen wurde, ist die Sammelgebühr auf Grund <strong>des</strong><br />
Nachtrages zum Vertrag mit der Fa. Zellinger und die Umstellung, dass nur mehr eine Person dabei<br />
ist, dabei wurde ja die Fa.Zellinger mit dem Preis heruntergehandelt pro Tonne Abholung, d.h. ja<br />
nicht, dass wir bei den Mengen, die wir haben, einsparen. Er kann unsere Sperrmüllgebühr nicht<br />
berechnen, denn er kann nicht vorhersagen, was tatsächlich kommt und er kann auch nicht sagen,<br />
was wir jährlich an Aufwand beim Grün- und Strauchschnitt haben, das ist ja alles in der Gebühr<br />
drinnen.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
23 JA STIMMEN<br />
1 STIMMENTHALTUNG (GR W. Moshammer SPÖ)<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 4.2
4.3 Förderung umweltschonender Heiz- und Energieanlagen; Änderung der Richtlinien<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Der Umweltausschuss der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> hat sich in seiner Sitzung vom 24. Oktober 2006<br />
aufgrund der Zuweisung durch den Prüfungsausschuss mit der Änderung der Richtlinien zur Förderung<br />
umweltschonender erneuerbarer Energiequellen befasst.<br />
Im Prüfbericht über die Einschau in die Gebarung wird die Gemeinde aufgefordert, die Förderungsausgaben<br />
einer kritischen Erfolgs- und Wirksamkeitskontrolle zu unterziehen und Einsparungsmöglichkeiten<br />
auszuloten. Insbesondere wären Doppelförderungen einzustellen.<br />
Da der finanzielle Handlungsspielraum der Gemeinde immer geringer wird, empfiehlt der Umweltsausschuss<br />
dem Gemeinderat die Förderung umweltschonender Heizanlagen ab 1.1.2007 um<br />
10 % zu kürzen.<br />
Die Richtlinien werden der Verhandlungsschrift als Beilage angeschlossen.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
Die Richtlinien zur Förderung der Errichtung von umweltschonenden, erneuerbarer Energiequellen<br />
(umweltschonende Heizanlagen) werden per 1.1.2007 geändert.<br />
Die Gemeindeförderung wird um 10 % gekürzt, die maximale Förderung beträgt nunmehr 327,00<br />
Euro pro förderungsfähige Anlage.<br />
BERATUNG:<br />
GR Johann Humer<br />
Es wurde im Umweltausschuss beraten, da wir vom Prüfungausschuss dazu aufgefordert wurden.<br />
Der Umweltausschuss hatte einhellig die Meinung, dass analog wie beim Baukostenzuschuss um<br />
10% gekürzt wird. Es gibt die Vorgabe € 15,-- pro Einwohner und Jahr. Es soll für 2007 sein und wir<br />
werden sehen, wie es sich entwickelt.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 4.3<br />
GR G. Hofer (ÖVP) war bei der Abstimmung nicht im Saal.
5 KULTUR-, SPORT- UND SUBVENTIONSANGELEGENHEITEN<br />
5.1 Gewährung von Subventionen 2006, die in die Zuständigkeit <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong><br />
fallen<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Die Zuständigkeit für die Gewährung von Subventionen fiel vor der Novelle 2002 der OÖ. Gemeindeordnung<br />
1990 ausschließlich in die Zuständigkeit <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong>. Die Neufassung <strong>des</strong> § 56<br />
(Aufgaben <strong>des</strong> Gemeindevorstan<strong>des</strong>) Abs. 2 Z. 3 ermächtigt den Gemeindevorstand, Subventionen<br />
bis zu 0,05 % der Einnahmen <strong>des</strong> ordentlichen Gemeindevoranschlages <strong>des</strong> laufenden Haushaltes<br />
(das sind 2006 € 2.528,00), höchstens jedoch bis zu einem Beitrag von € 2.000,- zu vergeben.<br />
Die Vergabe von Subventionen über € 2.000,- bleibt daher in der Zuständigkeit <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong>.<br />
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 25. September 2006 die Angelegenheit „Förderungen“<br />
aufgrund <strong>des</strong> Prüfberichtes über die Einschau in die Gebarung der Gemeinde beraten und<br />
empfiehlt dem Gemeinderat für das Jahr 2006 die bestehende Vorgangsweise beizubehalten.<br />
Für das kommende Finanzjahr wird der Bereich Förderungen an die jeweilig zuständigen Ausschüsse<br />
– Kultur-, Umwelt-, Bauausschuss sowie an den Gemeindevorstand - verwiesen. Es müssen<br />
Richtlinien für die Gewährung sowie eine konkrete Regelung <strong>des</strong> Abwicklungsprozederes festgelegt<br />
werden. Die Richtlinien für Gemeindeförderungen mit max. 15 € je Einwohner müssen hier miteinbezogen<br />
werden.<br />
Als Frist wurde vom Prüfungsausschuss Ende März 2007 festgesetzt.<br />
VEREIN<br />
2005<br />
€<br />
2006<br />
€<br />
Musikkapelle <strong>Hartkirchen</strong> 3.634,00 3.634,00<br />
Union Fußball Club <strong>Hartkirchen</strong> 2.326,00 2.326,00<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
Die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> gewährt im Jahr 2006 an die oa. Vereine die lt. Vorschlag angeführten<br />
Subventionen.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 5.1
6 ALLFÄLLIGES<br />
Vorsitzender<br />
teilt mit, dass der Regionalentwicklungsverband Eferding 10 kreative Leute aus unserer Gemeinde<br />
sucht, die mitarbeiten wollen. Vielleicht kennt wer wen, von dem er weiß, dass er kreativ ist,<br />
Ideen hat und vielleicht hier mitarbeiten möchte. Es ist jeder aus der Gemeinde eingeladen mitzuarbeiten.<br />
Vielleicht kann ein Projekt in unserer Gemeinde sinnvoll umgesetzt werden.<br />
GR Gertrude Hofer<br />
Es geht hier darum, dass die Gemeindebürger Ideen und Vorstellungen einbringen, wie z.B. beim<br />
Hofladen Haiß in Karling, da hat ja auch die Gemeinde kein Geld gebraucht. Es gibt eben Projekte,<br />
die vielleicht verwirklicht werden könnten und für die man Fördergelder von der EU bekommt.<br />
Vorsitzender<br />
Mit der Sanierung beim Güterweg Würting I wurde bereits begonnen und es soll übernächste<br />
Woche asphaltiert werden.<br />
Der Güterweg Reith ist bis auf die Brücke ziemlich fertig.<br />
GR Johann Humer<br />
Der Durchgang von der Pflegerstraße zur Friedhofstraße (es war ein Artikel in den Tipps) wurde<br />
bereits in der letzten Bauausschusssitzung besprochen, dabei wurde der Bürgermeister aufgefordert<br />
nochmals ein Gespräch mit Hr. Steininger zu führen. Es wurden jedoch Tatsachen z.B. mit einem<br />
gemauerten Sockel geschaffen, wodurch der Durchgang nicht mehr möglich ist. Es gibt eine Unterschriftenliste<br />
mit 30 Unterschriften. Für den Bereich Lohningersiedlung ist es schon ein großes Anliegen,<br />
dass dieser Weg bestehen bleibt, er wird wirklich genutzt und ist ein sicherer Weg für Fußgänger<br />
und teilweise auch Radfahrer, wobei ich betonen möchte, man soll durchgehen können. Es<br />
ist auch der Spielplatz dort, wo man mit kleinen Kindern hingehen kann.<br />
Vorsitzender<br />
Ich habe mit Hr. Steininger Kontakt aufgenommen, sie wollen sich noch rechtlich informieren und<br />
Bedenkzeit haben.<br />
GR Eva Wiesinger<br />
Es stimmt sicher nicht, dass das seit 30 Jahren ein öffentlicher Weg ist. Ich lebe immer in <strong>Hartkirchen</strong><br />
und kenne die Gegebenheiten.<br />
GR Andrea Arthofer<br />
Ich glaube es muss auch Privateigentum respektiert werden, denn es möchte sicher keiner, dass<br />
jedermann durch seinen privaten Garten gehen kann. Außerdem kann sich jeder am „Doktorwegerl“<br />
gehen.<br />
GR Johann Humer<br />
Es ist sicher ein Unterschied, wenn ich eine Parzelle kaufe oder bekomme, wo eben schon seit Jahren<br />
durchgegangen wird, dann ist mir die Problematik bekannt. Wenn im Nachhinein wer durchgeht,<br />
dann ist es keine Debatte. Ich habe mit Fr. Deisenhammer gesprochen, sie haben 1953 gebaut und<br />
wie sie das erste Jahr im Haus gewohnt haben, sind die Leute zu Allerheiligen immer durch ihren<br />
Garten gegangen, weil früher ein Weg durchgegangen ist und die Leute haben sich erst später umgestellt.<br />
GR Eva Wiesinger<br />
Wir haben eine Parzelle, da ist inzwischen ein ausgetretener Weg durch und in 10 Jahren heißt es<br />
dann vielleicht auch das ist ein öffentlicher Weg, was nicht stimmt.<br />
GR Johann Humer<br />
Da ist der Grundeigentümer gefordert, dass er das nicht zulässt.<br />
GR Eva Wiesinger<br />
Ich kann nicht einen Zaun um den Grund machen.<br />
GR Johann Humer<br />
Es wird auf das hinauslaufen, dass wir in <strong>Hartkirchen</strong> keine Gehwege mehr haben, wenn wir das<br />
einfach so zur Kenntnis nehmen, dass das keine Bedeutung für die Öffentlichkeit hat.<br />
GR Eva Wiesinger<br />
Es ist ja in unmittelbarer Nähe das „Doktorwegerl“, wo jeder gehen kann. Ich bin auch für öffentliche<br />
Wege, wir haben auch dafür schon Grund hergegeben, aber dort handelt es sich um etwas anderes.<br />
Vorsitzender<br />
Es muss auch ein Übereinkommen und die Zustimmung <strong>des</strong> Grundeigentümers vorliegen.<br />
GR Johann Humer<br />
Die weitere Vorgangsweise ist, dass es demnächst ein Gespräch mit Steininger geben wird.
GR Johann Humer<br />
Zur Arbeitsgruppennsitzung Generalsanierung der Volks- und Hauptschule hätte ich eine Frage<br />
betreffend den Architekten. Es ist klar, dass Architekt Deinhammer beauftragt wurde einen Ist-<br />
Zustands-Plan für das Ganze zu erstellen, wir sehen es aber schon wieder in die Richtung gehen,<br />
dass wir Architekt Deinhammer als fixen Architekten dabei haben. Es ist überhaupt keine Frage,<br />
dass eine gewisse Grundlage geschaffen werden muss, aber ich möchte schon, dass von Vornherein<br />
in diesem Gremium klargestellt ist, dass es nicht wieder von Haus aus heißt, Arch. Deinhammer<br />
macht das und sonst keiner. Wir müssen in diesem Bereich Ideen einholen und es sollen sich andere<br />
Architekten bewerben können.<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
Das ist auch nicht geplant, er hat den Ist-Bestands-Plan gemacht und hat Überlegungen angestellt,<br />
was eigentlich möglich ist. Wir müssen eine Entscheidung finden, welche Variante wir dann wählen<br />
und diese Entscheidung werden wir selber treffen.<br />
GR Johann Humer<br />
Eine aktuelle Information aus der Arbeitsgruppe Sendemasten. Es hat am Wochenende einen<br />
Vertragsabschluss zwischen Betreiber und einem Grundstücksbesitzer gegeben. Es ist sicher eine<br />
große Verbesserung für die Hartkirchner Bevölkerung vom Standort her, wir haben dazu nächste<br />
Woche eine Beiratssitzung, wo das diskutiert wird. Bei der Vertragsgestaltung war man bemüht,<br />
möglichst viele Punkte, die die Bürgerinitiative aus Erfahrungen gesammelt hat, unterzubringen. Es<br />
ist nicht alles gelungen, denn es wurde auch vom Betreiber her gesagt, dass er wirtschaftlich arbeiten<br />
muss und er kann sich nicht alles in den Vertrag hineinschreiben lassen. Es ist viel aufgenommen<br />
worden, es wird eine gesonderte Information erfolgen. Ich hoffe wir bewegen uns in die richtige<br />
Richtung.<br />
GR Roland Lukatsch<br />
Könnten beim Pichler-Haus in Karling die Sträucher, die auf den Gehsteig hängen, zurückgeschnitten<br />
werden.<br />
Vorsitzender<br />
Es ist eigentlich der Grundbesitzer zuständig, aber wir werden dem nachgehen.<br />
GR Wolfram Moshammer<br />
In der Schule Öd in Bergen proben Jungmusiker, es ist ja ausgemacht, dass diese den Strom<br />
selber anmelden.<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
Der Strom ist ja drinnen, er wird den Musikern verrechnet. Der Zähler wurde abgeschrieben, wie sie<br />
eingezogen sind und das wird verrechnet.<br />
GR Ernst Hofmann<br />
Wie weit wird der Güterweg Lackner – Steindl saniert?<br />
Vorsitzender<br />
Bis zur Kurve wurde jetzt mitgemacht und drainagiert, denn es gab dort eine nasse Stelle, daher war<br />
auch die Straße dort sehr schlecht.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Es gibt auch einige Wegerl in Karling, die immer wieder benützt werden, die werden sogar hergerichtet.<br />
Kann man nicht von Seiten der Gemeinde diese Wegerl und Kirchensteige aufnehmen, denn<br />
ansonsten sind sie plötzlich einmal weg.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Haben sich beim Häuserer-Masten die Spiegel in der Größenordnung verändert oder täuscht mich<br />
das?<br />
Ich möchte wissen, welche Strahlungen vom Handy-Masten ausgehen und ob das Auswirkungen<br />
auf den Kindergarten hat? Das ist eine Aufgabe für den Arbeitskreis. Gibt es schon Informationen<br />
wieviele Handy-Masten im Bezirk Eferding errichtet werden bzw. geplant sind, Standorte etc.? Wurde<br />
darüber in der Bürgermeisterkonferenz schon gesprochen.<br />
Vorsitzender<br />
Es wurde noch nicht darüber gesprochen, bei der letzten Bürgermeisterkonferenz gabe es ein sehr<br />
dichtes Programm, aber ich werde es bei der nächsten Konferenz anspreche, wenn genügend Zeit<br />
bleibt.
GR Peter Hinterberger<br />
Wie weit bekommt der Arbeitskreis Einsicht in die Vereinbarung zwischen Breit und der Firma.<br />
GR Johann Humer<br />
Ich glaube, dass ist nicht Thema in diesem Gremium, sondern im Arbeitskreis.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Ich wurde an einem Sonntag angerufen, dass <strong>Hartkirchen</strong> einem „Glasscherbenviertel“ gleicht.<br />
Ich bin daraufhin nach <strong>Hartkirchen</strong> gefahren, da hat Hr. Geyerhofer vom Bauhof bereits gesäubert.<br />
Es lagen eine Menge Glasscherben rund um die Schule, bei den roten Röhren hat es ebenfalls<br />
fürchterlich ausgeschaut, das Ganze wurde auch fotografiert. Wie gedenkt man in der Gemeinde<br />
dem Problem her zu werden?<br />
Vorsitzender<br />
Wenn es Vorschläge dazu gibt, können sie jederzeit eingebracht werden.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Den Vorschlag dieses Projekt zu errichten, muss ja auch jemand gehabt haben.<br />
GR Mag. Doris Schöppl<br />
Es handelt sich hier um ein Projekt <strong>des</strong> REGEF „Jugend gestaltet Freiräume“. Es wurden die Jugendlichen<br />
aller Gemeinden aufgefordert mitzuarbeiten. Es hieß damals, die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong><br />
kann sich hier nicht ausschließen. Es haben bei der Gestaltung damals 13 – 15jährige Jugendliche<br />
mitgearbeitet, wenn diese Röhren jetzt in der Nacht für etwas anderes genutzt werden, kann man<br />
nicht sagen, es wurde ein schlechtes Projekt gemacht. Es ist uns allen klar, dass das ein Problem ist<br />
und die einzige Abhilfe sind Sicherheitsbeamte; die in der Nacht patrouillieren, aber das muss erst<br />
einmal bezahlt werden.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Unser Bauhofmitarbeiter muss am Sonntag alles säubern, das ist keine Lösung.<br />
Vorsitzender<br />
Bitte; dann bringe einen Lösungsvorschlag.<br />
GR Johann Humer<br />
Das Problem sind ja nicht die Röhren, denn es hat sich jetzt vom Kinderspielplatz dorthin verlagert.<br />
Wir haben in <strong>Hartkirchen</strong> für Jugendliche in dem Alter nichts anzubieten, wo sollen sie hingehen.<br />
Vorsitzender<br />
Ich kann nur berichten, dass alle Gemeinden dieses Problem haben. Es ist ganz schwierig das zu<br />
unterbinden, aber ich bin gern bereit über jeden Vorschlag, der vielleicht zur Verbesserung beiträgt,<br />
zu reden.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Haben wir zuwenig Geld, weil die Ortsbeleuchtung in Karling nicht funktioniert, alle vier Woche<br />
fällt sie aus.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Werden die Gräben bei den einzelnen Zufahrtswegerln usw. in <strong>Hartkirchen</strong> geräumt oder bleibt<br />
das Laub drinnen liegen?<br />
Vorsitzender<br />
Die Gräben werden alle zwei Jahre gründlich von der Güterwegmeisterei geräumt und ansonsten<br />
vom Bauhof mitgemacht, zurzeit mussten aber auch die Schneestecken gesetzt werden.<br />
GR Waltraud Pichler<br />
Die Leute glauben oft, dass aufgeschüttet wird, weil die Bäche so hoch sind. Es sind Biber, die<br />
das verursachen, sie sperren oft Bäche richtig ab.<br />
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Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung:<br />
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegenen Verhandlungsschrift über die Sitzung<br />
vom 20.09.2006 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />
mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:45 Uhr.<br />
Schöppl Wolfgang e.h.<br />
Vorsitzender<br />
Humer Johann e.h.<br />
Gemeinderat<br />
Hinterberger Peter e.h.<br />
Gemeinderat<br />
Hofer Gertrude e.h.<br />
Gemeinderat<br />
Dunzinger Waltraud<br />
Schriftführer<br />
Der Vorsitzende beurkundet hiemit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der<br />
Sitzung vom 13.12.2006 keine Einwendungen erhoben wurden.<br />
<strong>Hartkirchen</strong>, am 13.12.2006<br />
Der Vorsitzende:<br />
Wolfgang Schöppl