19.04.2014 Aufrufe

VERHANDLUNGSSCHRIFT des Gemeinderates - Hartkirchen

VERHANDLUNGSSCHRIFT des Gemeinderates - Hartkirchen

VERHANDLUNGSSCHRIFT des Gemeinderates - Hartkirchen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

GR/06/2006<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die öffentliche Sitzung<br />

<strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong><br />

am 08.11.2006<br />

Tagungsort: Lan<strong>des</strong>musikschule, kleiner Schaunburgsaal<br />

Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:45 Uhr<br />

Anwesende:<br />

Vorsitzender<br />

Herr Wolfgang Schöppl<br />

Österreichische Volkspartei (ÖVP)<br />

Frau Gertrude Hofer<br />

Herr Dipl.Ing. Ernst Winzig<br />

Herr Dipl.Ing. Andreas Füreder<br />

Frau Andrea Arthofer<br />

Herr Franz Roithmayr<br />

Frau Eva Wiesinger<br />

Herr Rudolf Wieshofer<br />

Frau Waltraud Pichler<br />

Herr Franz Dunzinger<br />

Herr Gerhard Sageder<br />

nicht entschuldigt<br />

Herr Konrad Wagner<br />

Ersatzmitglieder ÖVP<br />

Herr Josef Roiß<br />

Vertretung für Herrn Johann Winkler<br />

Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)<br />

Herr Johann Humer<br />

Frau Mag. Doris Schöppl<br />

Herr Roland Lukatsch<br />

Herr Ernst Hofmann<br />

Herr Siegfried Giera<br />

Herr Daniel Wachsmann<br />

Herr Wolfram Moshammer<br />

Herr Rudolf Schwarzbauer<br />

Herr Ludwig Landl<br />

Herr Hannes Aichinger<br />

Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)<br />

Herr Peter Hinterberger<br />

Herr Gustav Arthofer<br />

Weiters anwesend:<br />

Herr Helmut Stögmüller


Frau Waltraud Dunzinger<br />

Es fehlen :<br />

Österreichische Volkspartei (ÖVP)<br />

Herr Johann Winkler<br />

Beruflich


Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister - einberufen wurde<br />

b) dass die Sitzung im Sitzungsplan <strong>des</strong> 2. Halbjahres 2006 enthalten und die Verständigung<br />

gemäß § 45 Abs. 2 oö. GemO. zeitgerecht schriftlich am 28.06.2006<br />

unter Bekanntgabe der Tagesordnung rechtzeitig vor der Sitzung erfolgt ist;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) dass die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 20.09.2006 bis zur heutigen<br />

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist,<br />

und während der Sitzung noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis<br />

zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />

Weitere Mitteilungen <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass nach der Gemeindeordnung 1990 idF. LGBl.Nr. 152/2001<br />

§ 54 Abs. (3) die Verhandlungsschrift vom Vorsitzenden, von je einem Mitglied der im Gemeinderat<br />

vertretenen Fraktionen, welche zu Beginn jeder Sitzung dem Vorsitzenden von<br />

den jeweiligen Fraktionsobmännern namhaft zu machen sind, und vom Schriftführer zu unterfertigen<br />

ist.<br />

Es werden die Fraktionsobfrau der ÖVP, sowie die Fraktionsobmänner der SPÖ und FPÖ für<br />

die Unterfertigung der Verhandlungsschrift namhaft gemacht.


1 ANGELEGENHEITEN BETREFFEND GEMEINDEGEBARUNG<br />

1.1 Prüfbericht betreffend Sitzung <strong>des</strong> Prüfungsausschusses vom 25. September<br />

2006<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Am 25. September 2006 fand eine Prüfungsausschusssitzung statt.<br />

Auf der Tagesordnung stand:<br />

1. Prüfungsbericht über die Einschau in die Gebarung der Gemeinde; weitere Beratung<br />

2. Allfälliges<br />

Die Prüfungsfeststellungen sind im Prüfungsbericht über diese Sitzung festgehalten. Der Prüfungsbericht<br />

wird vom Obmann-Stellvertreter <strong>des</strong> Prüfungsausschusses vollinhaltlich verlesen.<br />

Der Prüfbericht wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.


1.2 Prüfbericht betreffend Prüfungsausschusssitzung vom 18. Oktober 2006<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Am 18. Oktober 2006 fand eine Prüfungsausschusssitzung statt.<br />

Auf der Tagesordnung stand:<br />

3. Bauhofbesichtigung<br />

4. Belegprüfung 2. Vj. 2006<br />

5. Allfälliges<br />

Die Prüfungsfeststellungen sind im Prüfungsbericht über diese Sitzung festgehalten. Der Prüfungsbericht<br />

wird vom Obmann-Stellvertreter <strong>des</strong> Prüfungsausschusses vollinhaltlich verlesen.<br />

BERATUNG:<br />

Vorsitzender<br />

Die Anschaffung neuer Bauhoffahrzeuge wird in den nächsten Jahren notwendig sein, da die Fahrzeuge<br />

alt sind. Wir haben gute Bauhofmitarbeiter, die auf die Fahrzeuge schauen, sonst würde so<br />

manches nicht mehr funktionieren.<br />

Zu den Winterdienstzeiten: Es weiß jeder, dass der vorige strenge Winter eine Ausnahme war,<br />

daher sind auch höhere Kosten angefallen.<br />

Bezüglich Materiallagerung wurde der Auftrag gegeben, sowenig wie möglich am Bauhof zu lagern.<br />

Es wird auch von Firmen, die bei uns arbeiten z.B. Kanalbau am Bauhof Material zwischengelagert.<br />

Es ist keine Frage, dass es besser wäre, wenn es eine Einzänung im Bereich <strong>des</strong> Materiallagers<br />

gäbe, es sind jedoch bisher noch nie Probleme aufgetreten.<br />

Für den Treibstoff wurden immer Angebote eingeholt und der Billigste hat geliefert und kommt so<br />

sicher billiger, als wenn wir auf der Tankstelle 10% bekommen.<br />

Winterdienst-Maschinenring: Es gab im vorigen Winter extreme Situationen und es war eine Ausnahme,<br />

dass Hr. Geyerhofer über den Maschinenring einige Tragtoren zur Schneeräumung angefordert<br />

hat, außerdem ist ein Gerät ausgefallen. Es handelte sich lediglich um einige Stunden Aushilfe,<br />

diese Stunden wurden v. Hr. Geyerhofer gegengezeichnet.<br />

Der Sand am Kindergartenspielplatz wurde gleich von uns bezahlt, da wir ihn ansonsten über die<br />

Abrechnung verrechnet bekommen.<br />

Über den Schaden am Combi <strong>des</strong> Bauhofes wurde intern entschieden. Es wurde nachgefragt,<br />

was die Reparatur kostet und was ein Austausch kosten würde. Wir haben uns für die Reparatur<br />

entschieden, da ein gebrauchter Combi doppelt so teuer gewesen wäre.<br />

Gehsteig Deinham/Brandstatt wurde zur Gänze über die Straßenmeisterei abgerechnet.<br />

Bei der öffentlichen Beleuchtung handelte es sich um außerordentliche Störungen, die bezahlt<br />

werden müssen.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Bei einer Anfrage beim Maschinenring habe ich innerhalb 2 Stunden 2 Varianten bekommen mit<br />

Verrechnungen nach Regiesätzen, nach Pauschalvergütung etc.. Wenn ich so etwas machen möchte,<br />

dann brauche ich 2 Stunden und habe ein komplettes Angebot, ich habe es nicht über den Maschinenring<br />

Eferding gemacht, sondern habe einen anderen Maschinenring genommen und zwar<br />

den in Linz, Auf der Gugl, hier hätte man in kürzester Zeit ein Angebort gehabt und der Maschinenring<br />

übergibt dann die Aufträge und wir haben nichts damit zu tun. Ich habe mir auch den Vergleich<br />

bei Kommunalfahrzeugen angeschaut, wenn ich einen Traktor mit 102 PS kaufe kostet der im Jahr €<br />

17.990,--, wenn ich auslagere kostet er € 14.000,--. Wenn man will kann man schon sparen, es besteht<br />

hier Handlungsbedarf in der Finanzpolitik der Gemeinde.<br />

Gibt es für den verursachten Schaden am Combi einen Bericht, wir haben nur die Rechnung gesehen.<br />

Vorsitzender<br />

Wenn wir den Schaden nicht ersetzen, ganz gleich bei welchem Fahrzeug, dann wird uns niemand<br />

mehr einsteigen.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Ich habe auch schon S 49.000,-- bezahlt für einen Schaden an einem Dienstfahrzeug. Es muss begründet<br />

und abgeklärt werden und soll in den einzelnen Gremien (Gemeinderat) behandelt werden.<br />

Mir geht es um die Transparenz bei einem solchen Schaden, es muss ja auch einen Unfallbericht<br />

der Polizei geben. Es soll nicht sein, dass man durch Zufall erfährt, dass es eine Rechnung für ein<br />

kaputtes Fahrzeug über € 3.200,-- gibt.<br />

Vorsitzender<br />

Es wurde geprüft und Angebote eingeholt und natürlich gibt es einen Unfallbericht.


AL Helmut Stögmüller<br />

Für die Erhaltung <strong>des</strong> Gemeindevermögens ist der Bürgermeister nach der Gemeindeordnung verantwortlich<br />

und er hat dieses Fahrzeug wieder hergestellt und in weiterer Folge ist bei dieser Betragsgrenze,<br />

wenn überhaupt, der Gemeindevorstand und nicht der Gemeinderat zuständig. Es gibt<br />

bei der Erhaltung <strong>des</strong> Gemeindevermögens keine Wertgrenzen und es ist erhalten worden.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Mir geht es nicht darum, sondern um die Transparanz bei einem solchen Schaden.<br />

AL Helmut Stögmüller<br />

Nach der Gemeindeordnung fällt es in die Zuständigkeit <strong>des</strong> Bürgermeisters.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Plötzlich ist der Bürgermeister für alles zuständig.<br />

AL Helmut Stögmüller<br />

So steht es in der Gemeindeordnung und an die müssen wir uns halten.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Hinter diesem Gebetsbuch versteckt ihr euch.<br />

Vorsitzender<br />

Wir verstecken uns nicht, wir halten uns an die Gesetze.<br />

GR Johann Humer<br />

Es sollte zumin<strong>des</strong>t der Gemeindevorstand darüber informiert werden, es geht gar nicht darum, dass<br />

das die Gemeinde nicht bezahlt, wenn keine grobe Fahrlässigkeit besteht.<br />

GR Ernst Hofmann<br />

Bauausschuss und Umweltausschuss hatten bereits Sitzungen und haben, wie vorgeschlagen wurde,<br />

Berichte abgeliefert, dafür möchte ich mich bedanken. Ich hoffe, dass es auch bei den anderen<br />

Ausschüssen so gut klappt.<br />

GR Rudolf Wieshofer<br />

Wenn ein Fremder z.B. die Straßenmeisterei etwas baut, erkennt man auf der Rechnung nicht, ob<br />

diese geprüft wurde oder nicht. Es wäre gut, wenn man erkennbar auf der Rechnung hätte, dass<br />

diese auch geprüft ist, dann weiß man es ist in Ordnung.<br />

Vorsitzender<br />

Danke für die Anregung.<br />

Der Prüfbericht wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.<br />

GR Ernst Hofmann (SPÖ) kommt um 19.15 Uhr während der Verlesung von TOP 1.2


1.3 Nachtragsvoranschlag 2006<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Während dem lfd. Rechnungsjahr haben sich Mehreinnahmen sowie Mehraufwendungen ergeben,<br />

welche im Voranschlag nicht vorgesehen waren; außerdem sind Kreditübertragungen und<br />

-überschreitungen eingetreten. Dadurch ergibt sich die Notwendigkeit der Erstellung eines Nachtragsvoranschlages.<br />

Der Nachtragsvoranschlag wird<br />

A. im Ordentlichen Nachtragsvoranschlag<br />

in den Einnahmen mit .................................................................... € 5.221.000,00<br />

(gegenüber € 5.057.200,00 Einnahmen <strong>des</strong> ordentl. Voranschlages)<br />

in den Ausgaben mit ...................................................................... € 5.221.000,00<br />

(gegenüber € 5.507.200,00 Ausgaben <strong>des</strong> ordentl. Voranschlages)<br />

B. im Außerordentlichen Nachtragsvoranschlag<br />

in den Einnahmen mit .................................................................... € 1.567.400,00<br />

(gegenüber € Einnahmen <strong>des</strong> ao. Voranschlages)<br />

in den Ausgaben mit ...................................................................... € 2.214.800,00<br />

(gegenüber € Ausgaben <strong>des</strong> ao. Voranschlages)<br />

....................................................................................................Abgang: € 647.400,00<br />

festgesetzt.<br />

Die Steuerhebesätze für das Jahr 2006 werden nicht verändert.<br />

Die wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Voranschlag sind im Bericht zum Nachtragsvoranschlag,<br />

welchen die Finanzabteilung erstellt hat, erläutert.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2006 möge in der im Entwurf vorliegenden Fassung<br />

beschlossen werden.<br />

BERATUNG:<br />

GR Johann Humer<br />

Bekommen wir für die 4 großen Ortstafeln eine Förderung vom REGEF?<br />

GR Gertrude Hofer<br />

Die Rechnungen müssen von der Gemeinde vorfinanziert werden und wurden dann nach Eferding<br />

geschickt.Die Förderung für diese Tafeln ist bei der Gesamtförderung für das Freizeitwegeprojekt<br />

dabei.<br />

GR Johann Humer<br />

Vielleicht können wir bei der nächsten GR-Sitzung erfahren, was wir bekommen?<br />

Straßenbeleuchtung: Wie läuft das genau ab, wenn wir Störungen haben; wer meldet das und wird<br />

es von der Gemeinde kontrolliert?<br />

AL Helmut Stögmüller<br />

Sie melden sich auf der Gemeinde und es gibt auch Aufzeichnungen dazu. Es ist so, wenn 3% von<br />

unseren 250 Lampen ausfallen, dann kommen sie, das ist im Wartungsvertrag drinnen. Wenn dazwischen<br />

etwas anderes ist, muss das separat bezahlt werden. Zum Jahresende gibt es einen Bericht.<br />

GR Johann Humer<br />

Einen Bericht über die Pauschale, alles andere wird einzeln abgerechnet.<br />

Neubau Feuerwehrzeughaus: Es steht, dass der Grundankauf nicht über Leasing finanziert worden<br />

ist.<br />

AL Helmut Stögmüller<br />

Ein Teil, den wir für Straßen und Parkplätze gekauft haben, wurde direkt von uns an die Diözesanfinanzkammer<br />

bezahlt.<br />

GR Johann Humer<br />

Die BZ-Mittel, die wir zusätzlich bekommen haben, waren die vorher nicht zugesichert?<br />

AL Helmut Stögmüller<br />

erklärt diesen Punkt.


GR Peter Hinterberger<br />

Man sieht die Finanzpolitik der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> durch die Führung von Bürgermeister<br />

Schöppl. Wir hatten im Finanzjahr 2003 einen Fehlbetrag im AOH von € 141.436,42, im Jahr 2004 €<br />

226.911,94, im Jahr 2005 € 437.607,97 und jetzt haben wir den Fehlbetrag von € 647.400,00. Meine<br />

Wortmeldung ist die Selbe wie im Dezember 2004, 2004 habe ich darauf hingewiesen, wie die Finanzpolitik<br />

ausschaut. Der Nachtragsvoranschlag 2006 spiegelt das wieder, da es immer die Fehlbeträge<br />

sind, die damals von mir dargestellt wurden. Ich habe im Dezember 2004 dem Budget 2005<br />

nicht zugestimmt, habe auch dem Finanzplan nicht zugestimmt und habe ihn kritisiert und auch begründet<br />

wieso. Dem Rechnungsabschluss 2005 habe ich auch nicht zugestimmt und kann daher die<br />

gleichen Kritikpunkte für 2006 wieder hernehmen. Die Schuld an dem Außerordentlichen Haushalt<br />

ist immer wieder der Finanzplan, der durch den Herrn Bürgermeister in der Amtsstube und dem „der<br />

rechts neben ihm sitzt“ erstellt wird. Daher kann ich dem Nachtragsvoranschlag nicht zustimmen, ich<br />

brauche nur die Kritik von 2004 hernehmen.<br />

GR Johann Humer<br />

Ich werde dem Nachtragsvoranschlag schon zustimmen. Für mich ist der Nachtragsvoranschlag<br />

eine Sache, bei der sich Budgetposten wiederspiegeln, die nicht voraussehbar waren und zusätzlich<br />

dazugekommen sind, für die es aber Beschlüsse gibt. Wir haben dem Voranschlag nicht zugestimmt,<br />

da verschiedene Sachen nicht drinnen waren. Der Nachtragsvoranschlag ist jedoch für mich<br />

für Sachen die im Laufe eines Jahres zusätzlich beschlossen wurden. Über den Rechnungsabschluss<br />

wird man wieder gesondert diskutieren müssen.<br />

Vorsitzender<br />

Hr. Hinterberger kann gerne Vorschläge zur Verbesserung bringen.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Ich bin seit 1997 im Gemeinderat und habe auch immer wieder Vorschläge eingebracht, ich wollte<br />

auch immer meine Mitarbeit anbieten, aber sie wird ja verwehrt.<br />

Vorsitzender<br />

Das stimmt sicher nicht.<br />

GR Gustav Arthofer<br />

Was sich niederschlägt sind, wie z.B. beim Straßenbau, wo die Hälfte veranschlagt wird und es<br />

dann das Doppelte kostet. Natürlich haben wir jede Menge Wasser- und Kanalbau in unserer Gemeinde,<br />

was uns von Seiten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> aufgezwungen wurde, das sind wiederum eure Leute. Wir<br />

müssen uns an die Gesetze halten und bekommen kein Geld vom Land.<br />

Vorsitzender<br />

Es weiß jeder hier herinnen, dass wir einen intensiven Kanalbau gehabt haben und die Straßen<br />

anschließend wieder ordentlich hergestellt wurden, der Rest der Künette verbleibt dabei uns.<br />

GR Wolfram Moshammer<br />

Feuerwehrzeughaus Haizing Fenster: Ich möchte hier an die Bauführung in der Gemeinde appellieren,<br />

denn <strong>des</strong> handelt sich um ein öffentliches Gebäude. Beim Bau <strong>des</strong> Feuerwehrzeughauses waren<br />

immer Plastikfenster der Wunsch der Feuerwehr Haizing, der Grund war, das Holzfenster immer<br />

gestrichen werden müssen. Arch. Deinhammer beharrte aber damals auf Holzfenster und hat einen<br />

befreundeten Tischlermeister mit den Fenstern beauftragt. Die Fenster sind die schlechtesten von<br />

der Qualität, wie ich und verschiedene Tischler gesehen haben. Man sollte schon auf Leute, die<br />

dann das Gebäude benutzen hören und nicht immer auf den Architekten. Wenn wir damals gemacht<br />

hätten, was die Feuerwehr wollte, hätten wir uns wahrscheinlich jetzt die € 9.500,-- sparen können.<br />

Vorsitzender<br />

Das war alles vor meiner Zeit, aber soviel ich weiß, gab es damals ein Ortsentwicklungskonzept und<br />

daher gab es gewisse Richtlinien, an die man sich halten musste. Es gab sicher eine Ausschreibung<br />

wie überall und der Tischler war damals der Billigstbieter. Ich muss auch dazusagen, dass nicht alle<br />

Fenster kaputt sind, es geht hier vorwiegend um die Westseite.<br />

GR Wolfram Moshammer<br />

Seit 5 Jahren regnet es hinein und seit 13 Jahren gibt es das Feuerwehrhaus. Ich habe meine Fenster<br />

10 Jahre und es regnet nicht hinein. Von Baubeginn an war es ein Anliegen der Feuerwehr Plastikfenster<br />

zu bekommen, weil sie niemand streicht.<br />

GR Franz Dunzinger<br />

Zu dem, dass es 5 Jahre hineinregnet, möchte ich sagen, wenn ich Nutznießer <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> bin,<br />

unternehme ich sofort etwas, wenn es hineinregnet.<br />

GR Hannes Aichinger<br />

Es hat damals geheißen, die Gemeindearbeiter werden die Fenster pflegen.<br />

GR Wolfram Moshammer<br />

Es darf nach so kurzer Zeit nicht hineinregnen, auch wenn die Fenster nicht gestrichen werden.


Vorsitzender<br />

Jeder weiß, dass Holzfenster gepflegt werden müssen, so schön sie sind.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

20 JA STIMMEN (ÖVP u. SPÖ)<br />

2 NEIN STIMMEN (GR P. Hinterberger FPÖ u. GR G. Arthofer FPÖ)<br />

2 STIMMENTHALTUNGEN (GR R. Schwarzbauer SPÖ u. GR Daniel Wachsmann SPÖ)<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 1.3


1.4 Weiterführung der Lehrlingsförderung<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Die Förderung der Lehrlingsausbildung durch die Gemeinde wurde vom Gemeinderat in der Sitzung<br />

vom 02.11.2005 für den Förderungszeitraum 2006 verlängert (Beginn 1997).<br />

Die Höhe der Förderung für einen neu eingestellten Lehrling beträgt pauschal € 145,35.<br />

In der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> wurden von November 2005 - Oktober 2006 elf Lehrlingseinstellungen<br />

gefördert, d.s. € 1.598,85.<br />

Der Gemeindevorstand hat die Weitergewährung der Lehrlingsförderung in der Sitzung vom 16.<br />

Oktober 2006 befürwortet.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

Die geltende Förderung der Lehrlingsausbildung wird um ein weiteres Jahr (also bis Ende 2007)<br />

verlängert.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 1.4


2 BAU-, RAUMPLANUNGS-, STRASSEN- UND GRUNDANGELEGENHEITEN<br />

2.1 Mag. Erwin Baminger, Deinham 16, 4070 Eferding; Antrag auf Abänderung<br />

<strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes Nr. 04 (Grundstück Nr. 2956/2, KG. <strong>Hartkirchen</strong>)<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Mit schriftlicher Eingabe vom 14.09.2006 ersucht Herr Mag. Erwin Baminger, Deinham 16, 4070<br />

Eferding, um die Abänderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes Nr. 04 hinsichtlich Umwidmung eines<br />

Teilbereiches <strong>des</strong> Grundstückes Nr. 2956/2, KG. <strong>Hartkirchen</strong>, von derzeit „Schutzzone im Bauland“<br />

auf Bauland Wohngebiet im Ortschaftsbereich Deinham.<br />

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines neuen Wohnhauses mit einer Wohnfläche von<br />

ca. 110 - 130 m2 ebenerdig und ohne Kellerausführung. Als Lärmschutzgründen infolge der dort<br />

vorbeiführenden Brandstätter-Lan<strong>des</strong>straße ist die Zurückversetzung in derzeitigen Freihaltebereich<br />

gewünscht. Gleichzeitig würden die drei bestehenden Nebengebäude entfernt werden. Weiters gibt<br />

er die Verpflichtung ab, nach dem Tod seiner Mutter das derzeitige Wohnhaus zu schleifen. Damit<br />

ergibt sich, dass in Zukunft wieder nur ein Hauptgebäude bei seiner Liegenschaft besteht.<br />

Der Ortsplaner Arch. DI Erich Deinhammer führt in seiner fachlichen Stellungnahme vom 28.09.2006<br />

folgen<strong>des</strong> aus:<br />

Antragsteller:<br />

Mag. Erwin Baminger, Deinham 16, 4070 Eferding<br />

derzeitige Widmung: W – Wohngebiet inkl. Schutzzone im Bauland Bm und Ff 4<br />

Bm… Schutz gegenüber Emissionsträger Lan<strong>des</strong>strasse<br />

Ff 4… Keine Neuerrichtung von Gebäuden<br />

Widmungswunsch: Entfallen der Schutzzone im Bauland Ff 4<br />

Lage:<br />

in der Ortschaft Deinham<br />

Angrenzende Widmungen:<br />

N: W – Wohngebiet<br />

O: L – Lan<strong>des</strong>strasse<br />

S: Ln - land- und forstwirtschaftliche genutzte Fläche, Grünland<br />

W: Ln - land- und forstwirtschaftliche genutzte Fläche, Grünland<br />

Techn. Infrastruktur:<br />

Verkehrserschließung: über öffentliche Strasse gegeben<br />

Abwasserbeseitigung: vorhanden<br />

Trinkwasserversorgung: vorhanden<br />

ÖEK:<br />

liegt innerhalb der definitiven Siedlungsgrenzen<br />

Herr Mag. Baminger beantragt, dass die im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan Nr. 4 ausgewiesene<br />

Schutzzone im Bauland, Ff 4… Keine Neuerrichtung von Gebäuden, auf<br />

Grst. Nr. 2956/2 aufgelassen oder verkleinert wird.<br />

Der Antragsteller beabsichtigt, ein neues Wohnhaus im Bereich der Schutzzone Ff 4, mit einer<br />

Grundfläche von etwa 110 – 130 m², zu errichten.<br />

Die bereits bestehenden Objekte, drei Nebengebäude und ein Wohnobjekt, werden geschliffen.<br />

Das beantragte Grundstück befindet in der Ortschaft Deinham, KG <strong>Hartkirchen</strong> und liegt innerhalb<br />

der Gelben Zone <strong>des</strong> Gewässerbezirks, außerdem noch im hochwassergefährdeten Bereich.<br />

Bei der Überarbeitung zum Flächenwidmungsplan Nr. 4 wurde diese Widmung mit den Schutzzonen<br />

mit den zuständigen Stellen <strong>des</strong> Amtes der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung festgelegt und in dieser Form genehmigt.<br />

Aus ortsplanerischer Sicht spricht nichts gegen eine Vergrößerung der bebaubaren Fläche bzw. eine<br />

Verkleinerung der Schutzzone Ff 4 im westlichen Bereich.<br />

In diesem Fall ist der bestimmende Faktor die Hochwassersituation die mit den zuständigen Stellen<br />

zu klären ist.<br />

Der Örtliche Ausschuss für Raumplanungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 19.10.2006<br />

unter Zugrundelegung der fachlichen Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI Erich Deinhammer


über diesen Umwidmungsantrag eine Vorberatung vorgenommen. Er stellt dabei einstimmig an den<br />

Gemeinderat den Antrag auf Fassung <strong>des</strong> Einleitungsbeschlusses zur Änderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 04.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

Der Flächenwidmungsplan Nr. 04 wird hinsichtlich <strong>des</strong> Grundstückes Nr. 2956/2, KG. <strong>Hartkirchen</strong><br />

(Ortschaftsbereich Deinham) dahingehend abgeändert, dass die im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan<br />

Nr. 4 ausgewiesene Schutzzone im Bauland, Ff 4… Keine Neuerrichtung von Gebäuden,<br />

entsprechend aufgelassen bzw. verkleinert wird.<br />

Das Abänderungsverfahren gemäß den Bestimmungen <strong>des</strong> Oö. Raumordnungsgesetz 1994 idgF.<br />

wird eingeleitet.<br />

Diesem Beschluss liegt die fachliche Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinhammer<br />

vom 28.09.2006, weiters das Erhebungsblatt zur Verständigung <strong>des</strong> Amtes der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung,<br />

sowie der Auszug aus dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong>, Maßstab<br />

1:1000, zugrunde.<br />

Diese Unterlagen werden den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> durch vollinhaltliches Verlesen bzw.<br />

durch Auflage <strong>des</strong> Planausschnittes aus dem Flächenwidmungsplan, zur Kenntnis gebracht.<br />

BERATUNG:<br />

Vorsitzender<br />

Wir haben 2003 den Flächenwidmungsplan beschlossen, durch das Hochwasser sind Korrekturen<br />

dazugekommen, daher muss der Antrag sicher von den zuständigen Stellen geprüft werden.<br />

GR Johann Humer<br />

Es wurde auch im Bauausschuss ausführlich darüber diskutiert. Es handelt sich um einen sensiblen<br />

Bereich vom Hochwasser her, daher brauchen wir die zuständigen Stellen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> dazu, damit<br />

diese ihre Stellungnehmen abgeben, ob es möglich ist oder nicht. Man soll dem Bauwerber die Möglichkeit<br />

geben, dass es vom Land geprüft wird.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.1


2.2 Roswitha Gruber, Riedegg 60, 4210 Gallneukirchen, Ansuchen um Abänderung<br />

<strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes Nr. 04 (Grundstück Nr. 1651, KG. <strong>Hartkirchen</strong>)<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Mit schriftlicher Eingabe vom 11.09.2006 ersucht Frau Roswitha Gruber, Riedegg 60, 4210 Gallneukirchen,<br />

um die Abänderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes Nr. 04 hinsichtlich Umwidmung eines<br />

Teilbereiches <strong>des</strong> Grundstückes Nr. 1651, KG. <strong>Hartkirchen</strong>, von derzeit Grünland in Bauland-<br />

Dorfgebiet im Ortschaftsbereich Hainbach.<br />

Der Ortsplaner Arch. DI Erich Deinhammer führt in seiner fachlichen Stellungnahme vom 28.09.2006<br />

folgen<strong>des</strong> aus:<br />

Antragsteller:<br />

Gruber Roswitha, Riedegg 60, 4210 Gallneukirchen<br />

derzeitige Widmung:<br />

Ln – land- und forstwirtschaftliche genutzte Fläche, Grünland<br />

Widmungswunsch:<br />

D – Dorfgebiet<br />

Lage:<br />

in der Ortschaft Hainbach<br />

Angrenzende Widmungen: N: Gemein<strong>des</strong>trasse, anschließend D – Dorfgebiet<br />

O: Ln – land- und forstwirtschaftliche genutzte Fläche, Grünland<br />

S: Ln – land- und forstwirtschaftliche genutzte Fläche, Grünland<br />

W: Ln – land- und forstwirtschaftliche genutzte Fläche, Grünland<br />

Techn. Infrastruktur:<br />

Verkehrserschließung: über öffentliche Strasse gegeben<br />

Abwasserbeseitigung: vorhanden<br />

Trinkwasserversorgung: vorhanden<br />

ÖEK:<br />

liegt teilweise innerhalb der definitiven Siedlungsgrenzen<br />

Frau Roswitha Gruber beantragt die Umwidmung eines Teilbereiches der Grst. Nr. 1651 von derzeit<br />

land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche, Grünland in Bauland – Dorfgebiet.<br />

Das beantragte Teilgrundstück liegt in der Ortschaft Hainbach, KG <strong>Hartkirchen</strong>.<br />

Im direkten nördlichen Anschluss befindet sich bereits gewidmetes und bebautes Dorfgebiet.<br />

Die Neuwidmung soll als Bauparzelle, für die Errichtung eines Eigenheims, für den Sohn dienen.<br />

Die betroffene Fläche liegt größtenteils innerhalb der Siedlungsgrenzen für den Planungszeitraum,<br />

erfüllt somit die Vorgaben <strong>des</strong> Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Die geringfügige Überschreitung der Siedlungsgrenze in östlicher Richtung, kann als tolerierbar<br />

anerkannt werden, es muss daher eine Änderung <strong>des</strong> ÖEK nicht durchgeführt werden.<br />

Im derzeit rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 wurde festgelegt, dass es ein Leitziel<br />

der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> ist, dort eine sinnvolle Siedlungsentwicklung zuzulassen, wo die infrastrukturellen<br />

Einrichtungen vorhanden sind. Um die großen wirtschaftlichen Aufwendungen für die<br />

technische Infrastruktur zu rechtfertigen.<br />

Die gesamte technische Infrastruktur wie Verkehrserschließung, Abwasserentsorgung, Trinkwasserversorgung<br />

sind im direkten Anschluss vorhanden.<br />

Aus fachlicher Sicht <strong>des</strong> Ortsplaners besteht gegen die Umwidmung einer Teilfläche aus Grundstücke<br />

Nr. 1651 von derzeit Grünland in Bauland – Dorfgebiet kein Einwand.<br />

Es sollte jedoch ein entsprechender Widmungsabstand zu südlich gelegenen Objekt auf Grst. Nr.<br />

1654 eingehalten werden.<br />

Der Vorschlag Bm – Bauliche Maßnahmen im Anschluss an das Objekt auf Grst. Nr. 1654 einzuziehen,<br />

ändert nichts an der Tatsache, dass der Min<strong>des</strong>tabstand von 3,0 m nicht eingehalten wird.<br />

Es ist daher die Teilung so vorzusehen, dass der Min<strong>des</strong>tabstand gewährleistet ist.


In dieser Angelegenheit fand bereits am 27.10.2005 eine Vorbesichtigung mit den Vertretern <strong>des</strong><br />

Amtes der OÖ. Lan<strong>des</strong>regierung, Örtliche Raumplanung und dem Regionsbeauftragten für Natur- u.<br />

Landschaftsschutz, statt. Dabei wurde der Umwidmungsantrag von den Sachverständigen grundsätzlich<br />

positiv beurteilt. Gefordert wurde dabei, dass im Wege der Bauplatzbewilligung zu berücksichtigen<br />

sein wird, dass von den angrenzenden Gebäuden die künftigen Bauplatzgrenzen allseits<br />

wenigstens 5,0 m Abstand eingehalten wird, um ein Durchgehen bzw. Bewirtschaften dieser nördlichen<br />

bzw. westlichen Wiesenzone noch zu ermöglichen. Unter dieser Einschränkung und der Ausformung<br />

von geraden Grundgrenzen naturschutzfachlich keine Bedenken. Weiters wird festgestellt,<br />

dass im ÖEK diesbezüglich keine Änderungen notwendig sind.<br />

Dieser Forderung der Sachverständigen wurde im vorliegenden Planentwurf dahingehend Rechnung<br />

getragen, indem mit der Widmungsfläche ein entsprechender Abstand zu den Gebäuden eingehalten<br />

wird.<br />

Der Örtliche Ausschuss für Raumplanungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 19.10.2006<br />

unter Zugrundelegung der fachlichen Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI Erich Deinhammer<br />

über diesen Umwidmungsantrag eine Vorberatung vorgenommen. Er stellt dabei einstimmig an den<br />

Gemeinderat den Antrag auf Fassung <strong>des</strong> Einleitungsbeschlusses zur Änderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 04.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

Der Flächenwidmungsplan Nr. 04 wird hinsichtlich Umwidmung eines Teilbereiches <strong>des</strong> Grundstückes<br />

Nr. 1651, KG. <strong>Hartkirchen</strong> (Ortschaftsbereich Hainbach) von derzeit Grünland in Bauland<br />

„Dorfgebiet“, abgeändert.<br />

Das Abänderungsverfahren gemäß den Bestimmungen <strong>des</strong> Oö. Raumordnungsgesetz 1994 idgF.<br />

wird eingeleitet.<br />

Diesem Beschluss liegt die fachliche Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinhammer<br />

vom 28.09.2006, weiters das Erhebungsblatt zur Verständigung <strong>des</strong> Amtes der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung,<br />

sowie der Auszug aus dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong>, Maßstab<br />

1:1000, zugrunde.<br />

Diese Unterlagen werden den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> durch vollinhaltliches Verlesen bzw.<br />

durch Auflage <strong>des</strong> Planausschnittes aus dem Flächenwidmungsplan, zur Kenntnis gebracht.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.2


2.3 Bruckner Michael, Aschach/D., Ansuchen um Abänderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 04 (Grundstück Nr. 751, KG. <strong>Hartkirchen</strong>)<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Mit schriftlicher Eingabe vom 12.10.2006 ersucht Herr Michael Bruckner, 4082 Aschach/Donau,<br />

Stelzhammerstraße 7, um die Abänderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes Nr. 04 hinsichtlich Umwidmung<br />

eines Teilbereiches <strong>des</strong> Grundstückes Nr. 751, KG. <strong>Hartkirchen</strong> (Ortschaftsbereich Vornholz)<br />

von derzeit Grünland in Bauland-Dorfgebiet, Schutzzone im Bauland (Bauliche Maßnahmen) Bm =<br />

Nur die Errichtung von Nebengebäuden u. Nebenanlagen zulässig.<br />

Der Ortsplaner Arch. DI. Erich Deinhammer führt in seiner fachlichen Stellungnahme vom<br />

17.10.2006 dazu folgen<strong>des</strong> aus:<br />

Antragsteller:<br />

Michael Bruckner, Stelzhammerstrasse 7, 4081 <strong>Hartkirchen</strong><br />

derzeitige Widmung:<br />

Ln – land- und forstwirtschaftliche genutzte Fläche, Grünland<br />

Widmungswunsch:<br />

D – Dorfgebiet, Schutzzone im Bauland Bm<br />

Lage:<br />

in der Ortschaft Vornholz<br />

Angrenzende Widmungen: N: Ln – land- und forstwirtschaftliche genutzte Fläche, Grünland<br />

O: Ln – land- und forstwirtschaftliche genutzte Fläche, Grünland<br />

S: Gemein<strong>des</strong>trasse, anschließend D – Dorfgebiet<br />

W: D – Dorfgebiet<br />

Techn. Infrastruktur:<br />

Verkehrserschließung: über öffentliche Strasse gegeben<br />

Abwasserbeseitigung: vorhanden<br />

Trinkwasserversorgung: vorhanden<br />

ÖEK:<br />

liegt innerhalb der definitiven Siedlungsgrenzen<br />

Herr Michael Bruckner beantragt die Umwidmung eines Teilbereiches <strong>des</strong> Grst. Nr. 751 von derzeit<br />

land- und forstwirtschaftlich genutzter Fläche, Grünland in Bauland – Dorfgebiet mit einer Überlagerung<br />

einer Schutzzone im Bauland – Bauliche Maßnahmen Bm = Nur die Errichtung von Nebengebäuden<br />

und Nebenlagen ist zulässig.<br />

Aufschüttungen im großen Umfang wurden auf dem beantragten Umwidmungsbereich durchgeführt.<br />

Das beantragte Teilgrundstück liegt in der Ortschaft Vornholz, KG <strong>Hartkirchen</strong> und schließt westlich<br />

an bereits gewidmetes und bebautes Dorfgebiet an.<br />

Die Neuwidmung hat ein Gesamtausmaß von rund 500 m², es soll keine eigenständige Bebauung<br />

mit einem Hauptgebäude ermöglichen werden, aufgrund der großzügigen Aufschüttungen.<br />

Die betroffene Fläche liegt innerhalb der Siedlungsgrenzen für den Planungszeitraum, erfüllt somit<br />

allen Vorgaben <strong>des</strong> Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Die gesamte technische Infrastruktur wie Verkehrserschließung, Abwasserentsorgung, Trinkwasserversorgung<br />

sind im direkten Anschluss vorhanden.<br />

Aus fachlicher Sicht <strong>des</strong> Ortsplaners besteht gegen die Umwidmung einer Teilfläche aus Grundstücke<br />

Nr. 751 von derzeit Grünland in Bauland – Dorfgebiet mit Schutzzone Bm (wegen Aufschüttung)<br />

kein Einwand.<br />

Der Örtliche Ausschuss für Raumplanungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 19.10.2006<br />

unter Zugrundelegung der fachlichen Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI Erich Deinhammer<br />

über diesen Umwidmungsantrag eine Vorberatung vorgenommen. Er stellt dabei einstimmig an den<br />

Gemeinderat den Antrag auf Fassung <strong>des</strong> Einleitungsbeschlusses zur Änderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 04.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

Der Flächenwidmungsplan Nr. 04 wird hinsichtlich Umwidmung eines Teilbereiches <strong>des</strong> Grundstückes<br />

Nr. 751, KG. <strong>Hartkirchen</strong> (Ortschaftsbereich Vornholz) von derzeit Grünland in Bauland-<br />

Dorfgebiet, Schutzzone im Bauland (Bauliche Maßnahmen) Bm = Nur die Errichtung von Nebengebäuden<br />

u. Nebenanlagen zulässig, abgeändert.<br />

Das Abänderungsverfahren gemäß den Bestimmungen <strong>des</strong> Oö. Raumordnungsgesetz 1994 idgF.<br />

wird eingeleitet.


Diesem Beschluss liegt die fachliche Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinhammer<br />

vom 17.10..2006, weiters das Erhebungsblatt zur Verständigung <strong>des</strong> Amtes der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung,<br />

sowie der Auszug aus dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong>, Maßstab<br />

1:1000, zugrunde.<br />

Diese Unterlagen werden den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> durch vollinhaltliches Verlesen bzw.<br />

durch Auflage <strong>des</strong> Planausschnittes aus dem Flächenwidmungsplan, zur Kenntnis gebracht.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.3


2.4 Bebauungsplan Nr. 16, Änderung Nr. 08, Grundsatzbeschluss<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Der gegenständliche Bebauungsplan Nr. 16 für den Ortsbereich <strong>Hartkirchen</strong> „Südwest“ wurde im<br />

Jahre 1981 erstellt (Genehmigungsdatum <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong> der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung vom 27.3.1981)<br />

und in der Vergangenheit mehrmals überarbeitet, letztmalig in den Jahren 1997 – 1999 (Änderung<br />

Nr. 07). Bei wiederholt von Kaufinteressenten bei der Gemeinde über die noch verfügbaren<br />

Grundstücke eingeholten Erkundigungen bezüglich Vorschriften u. Vorgaben bei deren Bebauung<br />

wird festgestellt, dass die im Bebauungsplan verbindlich vorgegebenen Richtlinien nicht mehr den<br />

heutigen Ansprüchen u. Vorstellungen der Bauwerber entsprechen. Daher stellt sich die Frage einer<br />

Überarbeitung <strong>des</strong> Bebauungsplanes mit Anpassung der Baurichtlinien an die heutigen Gegebenheiten.<br />

Mit dieser Maßnahme könnte auch eine schnellere Verwertung und Bebauung der<br />

Grundstücke gesichert werden.<br />

Der Ortsplaner Arch. DI.Deinhammer stellt in seiner fachlichen Stellungnahme vom 17.10.2006 dazu<br />

folgen<strong>des</strong> fest:<br />

Der Bebauungsplan Nr. 16 „Süd - West“ umfasst insgesamt 48 Bauplätze.<br />

Die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> beabsichtigt die Überarbeitung <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 16 „SÜD -<br />

WEST“ mit Genehmigungsvermerk vom 30. 03. 1981 durchzuführen. Insgesamt wurden bereits 7<br />

Änderungsverfahren, letzte mit Genehmigungsdatum vom 05. 02. 1999, durchgeführt.<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Alters <strong>des</strong> Bebauungsplanes von 25 Jahren entspricht der Bebauungsplan nicht<br />

mehr den Anforderungen einer zeitgemäßen Bebauung.<br />

Die bebaubaren Flächen und Baufluchtlinien entsprechen dem derzeitigen Größenstandard, das<br />

Größenreglement betreffend Objektgrößen soll durch die Geschossflächenzahl geregelt werden.<br />

Die Bestimmungen über Dachform, Dachneigung, Dachdeckung und Firstrichtung sind sehr eng<br />

gehalten und genau fixiert, weiters sind die Gestaltungsrichtlinien nicht mehr zeitgemäß bzw. sprechen<br />

den derzeitigen Vorstellungen entgegen.<br />

Der Bebauungsplan dient nicht mehr einer „ordnungsgemäßen geregelten Bebauung“, sondern stellt<br />

teilweise eine Behinderung dar.<br />

Eine generelle Überarbeitung <strong>des</strong> Bebauungsplanes erscheint aus ortsplanerischer Sicht als empfehlenswert,<br />

es soll eine freiere Festlegung von Vorgaben angewandt werden, insbesondere im Bezug<br />

auf die Dachformen usw.<br />

Zusammenfassend wird festgestellt, dass eine generelle Überarbeitung <strong>des</strong> Bpl. Nr. 16 „SÜD<br />

WEST“, dem Gemeindeamt <strong>Hartkirchen</strong> zu empfehlen ist um eine größere Gestaltungsmöglichkeiten<br />

der Objekte im Bezug auf Ausführung von Objekten zu ermöglichen (z.B.: Pultdächer oder<br />

Flachdächer, größere Bebaubare Fläche, Ausweisung von GFZ zur Objektgrößenregulierung…), es<br />

sollen die Vorgaben freier gestaltet werden, aber trotzdem eine geordnete Bebauung entstehen.<br />

Auch die bereits bebauten Grundstücke sind in der Überarbeitung wichtig, weil bei Um- und Zubauten<br />

eine zeitgemäße Bebauung möglich sein soll.<br />

Der Bauausschuss hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung am 19.10.2006 beraten und stellt dabei<br />

nachstehenden Antrag auf Beschlussfassung an den Gemeinderat.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

1. Der Bebauungsplan Nr. 16.07 „<strong>Hartkirchen</strong>-Südwest“ mit dem Genehmigungsdatum <strong>des</strong><br />

Beschei<strong>des</strong> <strong>des</strong> Amtes der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung vom 27.03.1981 wird abgeändert bzw.<br />

überarbeitet (Änderung Nr. 16.08).<br />

2. Mit der Überarbeitung <strong>des</strong> Bebauungsplanes wird unser Ortsplaner Arch. DI Erich Deinhammer,<br />

4070 Eferding, beauftragt. Die Überarbeitung u. Digitalisierung <strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />

beläuft sich laut Honorarberechnung vom 17.10.2006 <strong>des</strong> Arch. DI. Erich Deinhammer<br />

auf Euro 3.884,64 incl. MwSt. (Anm.: Nebenrechnungen werden nach tatsächlichem<br />

Aufwand berechnet).<br />

3. Nachdem ein öffentliches Interesse an der Überarbeitung und Aktualisierung <strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />

gegeben ist (Begründung= nach einer Aktualisierung der Bebauungsrichtlinien<br />

für eine zeitgemäße Bebauung sind die Voraussetzungen für eine schnellere Verwertung<br />

bzw. Bebauung der noch unbebauten Grundstücke bzw. eines Lückenschlusses im dorti-


gen Siedlungsbereiches gegeben)<br />

4. Mit der Erstellung bzw. Überarbeitung der Bebauungsrichtlinien für die Erstellung eines<br />

Plan-Vorentwurfes werden die zuständigen Unterausschüsse beauftragt. Als Grundlage dienen<br />

dabei die fachliche Stellungnahme sowie die Vorschläge <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI E-<br />

rich Deinhammer.<br />

Diesem Beschluss werden nachstehende Unterlagen zugrunde gelegt:<br />

1. fachliche Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinhammer, mit Datum vom<br />

17.10.2006<br />

2. schriftlicher Vorschlag über die Änderung <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinhammer<br />

3. Honorarberechnung Arch. DI. Erich Deinhammer, mit Datum vom 17.10.2006<br />

BERATUNG:<br />

Vorsitzender<br />

Der Bebauungsplan wurde 1981 beschlossen, damals gab es andere straffere Richtlinien, in der<br />

Zwischenzeit wurde das Ganze gelockert, daher soll der Bebauungsplan abgeändert werden. Vielleicht<br />

sind dann die restlichen Grundstücke leichter vermittelbar, dem sollen wir uns sicher nicht in<br />

den Weg stellen.<br />

GR Johann Humer<br />

Es ist sicher eine sinnvolle Sache, wenn in diesem Bereich der Bebauungsplan überarbeitet wird,<br />

denn jetzt war es so, dass er Bauwerber abgeschreckt hat, er war nicht mehr zeitgemäß. Es sicher<br />

wichtig für die Entwicklung im Ort, dass wir das machen.<br />

GR Wolfram Moshammer<br />

Ist die Honorarberechnung für das eine Projekt?<br />

AL Helmut Stögmüller<br />

Die Aufsichtbehörde fordert, dass der Plan digitalisiert erstellt wird.<br />

GR Wolfram Moshammer<br />

Ich möchte ersuchen, dass hier nochmals nachverhandelt wird, denn es handelt sich bei € 3.884,64<br />

um eine sehr hohe Summe.<br />

Vorsitzender<br />

Es hält sich an die Richtsätze, die jeder verlangen kann. Ich werde mit Arch.Dipl.Ing. Deinhammer<br />

reden und nachverhandeln.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.4


2.5 Ortschaft Senghübl; Widmung, Einreihung und Auflassung von öffentlichen<br />

Straßen gem. § 11 Oö. Straßengesetz. 1991<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Im Ortschaftsbereich Senghübl fand durch das Amt der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung, Liegenschaftsvermessung,<br />

am 6.10.2006 bzw. 12.06.2006 eine Vermessung von Straßenteilstücken <strong>des</strong> Güterweges<br />

Senghübl statt. Es handelt sich dabei einerseits um die Schaffung von neuen öffentlichen Straßen<br />

bzw. auch Auflassung eines bestehenden öffentlichen Gutes, welche sich durch eine Neuordnung<br />

nach dem Bau <strong>des</strong> Güterweges Senghübl ergeben hat (Flurbereinigung). Dieser Vermessung liegen<br />

die Planurkunden <strong>des</strong> Amtes der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung, GeoL-A (Liegenschaftsvermessung) mit<br />

dem Datum vom 21.07.2006, GZ.: 9353-2/04 und 9353-2A/06 vom 11.08.2006 sowie die Gegenüberstellungen<br />

der Grundstücke, zugrunde. Sämtliche privatrechtliche Übereinkommen seitens der<br />

Grundeigentümer über die kostenlose Abtretung der erforderlichen Grundflächen in das öffentliche<br />

Gut liegen der Gemeinde bereits vor.<br />

Der örtliche Ausschuss für Straßenangelegenheiten hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung am<br />

19.10.2006 vor beraten und stellt dabei an den Gemeinderat nachstehenden Antrag auf Beschlussfassung.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

1. Die gegenständlichen u. nachstehend angeführten Straßen(teil)stücke werden in das öffentliche<br />

Gut der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> übernommen und es erfolgt die Widmung als Straßengattung<br />

„Güterwege“ gemäß § 8 Abs. 2 Zif. 2 <strong>des</strong> Oö.Str.G. 1991.<br />

1.1. Güterweg Senghübl-Zufahrt „Krammel-Leithner“ (Parz. Nr. 3099/3, KG. <strong>Hartkirchen</strong>)<br />

1.2. Güterweg Senghübl-Zufahrt „Hinterdorfer“ (Parz. Nr. 3099/4, KG. <strong>Hartkirchen</strong>)<br />

1.3. Güterweg Senghübl-Zufahrt „Lindorfer“ (Parz. Nr. 3099/5, KG. <strong>Hartkirchen</strong>)<br />

2. Das betreffende Straßenteilstück (Parz. Nr. 3103) wird entsprechend der Darstellung in der<br />

Planurkunde vom 11.08.2006, GZ.: 9353-2A/06 als öffentliches Gut aufgelassen und es erfolgt<br />

die kostenlose Übertragung dieser Grundstücksteile an die jeweiligen Grundeigentümer<br />

entsprechend der Planurkunde bzw. Gegenüberstellung <strong>des</strong> Amtes der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung.<br />

(Begründung: seitens der Liegenschaftseigentümer erfolgte auch eine kostenlose Abtretung<br />

der Grundflächen an das neu ausweisende öffentliche Gut =Flächenabtausch) bzw.<br />

auch seinerseits im Zuge <strong>des</strong> Güterwegneubaues Senghübl wurden sämtliche Grundflächen<br />

kostenlos an das öffentliche Gut abgetreten.<br />

2.1. Das öffentliche Gut (Parz. Nr. 3103) entlang <strong>des</strong> Grundstückes Nr. 1507 (Eigentümer<br />

Petra Steindl) bzw. 1501/1 (Eigentümer Alois u. Martina Lindorfer) wird nicht aufgelassen<br />

und wurde entsprechend der Darstellung gemäß Planurkunde in der Natur vermarkt. Damit<br />

wird dem Ansuchen der Frau Petra Steindl, Hachlham 26, 4081 <strong>Hartkirchen</strong>, vom 9.11.2005<br />

um Erhaltung dieses öffentlichen Gutes, entsprochen.<br />

3. Die Widmung u. Einreihung der Straßenteilstücke in die Straßengattung „Güterwege“ sowie<br />

die Auflassung <strong>des</strong> öffentlichen Gutes wird nach den gesetzlichen Bestimmungen <strong>des</strong> §<br />

11 Oö. Straßengesetz 1991 idgF. durchgeführt (Widmungs- u. Einreihung bzw. Auflassungsverordnung).<br />

BERATUNG:<br />

Vorsitzender<br />

Es hat hier Diskussionen zwischen Lindorfer und Steindl gegeben, Lindorfer hat jetzt akzeptiert,<br />

dass es öffentlich wird. Ich muss hier auch dankenswerter Weise erwähnen, dass sich Hr. Georg<br />

Hofmann sehr um die Abwicklung und Vermessung bemüht hat.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.5


2.6 Gemein<strong>des</strong>traße Paching, Teilauflassung öffentliches Gut; Auflassungsverordnung<br />

gem. § 11 Abs. 3 Oö.Straßengesetz 1991<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Mit schriftlicher Eingabe vom 10.08.2006 ersuchen die Ehegatten Schauer Johann u. Christine,<br />

4081 <strong>Hartkirchen</strong>, Paching 8, um die Auflassung eines Teilstückes <strong>des</strong> öffentlichen Gutes der Gemein<strong>des</strong>traße<br />

Paching (Parz. Nr. 2067/7, KG. Öd in Bergen) zwecks Errichtung einer Doppelgarage.<br />

In der Sitzung <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> am 20.09.2006 wurde der Grundsatzbeschluss über diese Auflassung<br />

<strong>des</strong> öffentlichen Gutes gefasst.<br />

Gemäß § 11 Abs. 3 <strong>des</strong> Oö. Straßengesetz 1991 hat die Auflassung einer öffentlichen Straße bei<br />

Verkehrsflächen der Gemeinde durch Verordnung <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> zu erfolgen, wenn die öffentliche<br />

Straße wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden<br />

ist.<br />

Gemäß § 11 Abs. 3 in Verbindung mit § 11 Abs. 6 u. 7 <strong>des</strong> Oö. Straßengesetz 1991 wurde in der<br />

Zeit vom 21.09.2006 bis 05.10.2006 darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen für die beabsichtigte<br />

Auflassung durch vier Wochen, nämlich vom 06.10.2006 bis 03.11.2006 bei der Gemeinde zur<br />

öffentlichen Einsichtnahme mit dem Hinweis aufliegen, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse<br />

glaubhaft machen kann, schriftliche Einwendungen u. Anregungen beim Gemeindeamt <strong>Hartkirchen</strong><br />

einbringen kann (siehe Kundmachung der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> vom 21.09.2006). Gleichzeitig<br />

wurden mit ha. Schreiben vom 21.09.2006 sämtliche von der Auflassung unmittelbar betroffene<br />

Grundeigentümer nachweislich von der Planauflage verständigt. Innerhalb dieser Stellungnahmefrist<br />

sind hieramts keine Stellungnahmen bzw. Einwände eingelangt.<br />

Der Gemeinderat hat nunmehr eine Beschlussfassung über den vorliegenden Verordnungsentwurf<br />

vorzunehmen.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

Die Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 in Verbindung mit § 11 Abs. 6-7 <strong>des</strong> Oö. Straßengesetz 1991<br />

idgF. betreffend die Auflassung einer Teilfläche <strong>des</strong> öffentlichen Gutes der Gemein<strong>des</strong>traße Paching<br />

( Parz. Nr. 2067/7, KG. Öd in Bergen) wird gemäß dem vorliegenden Verordnungsentwurf vom<br />

30.10.2006, Zl.: 612/Pa/Sch/2006, beschlossen.<br />

Der Beschlussfassung werden<br />

1. der Verordnungsentwurf der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> vom 30.10.2006, Zl.: 612/Pa/Sch/2006<br />

(Beilage zur Verhandlungsschrift) sowie<br />

2. das Katastralmappenblatt der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong>, mit Datum vom 10.08.2006, Maßstab<br />

1:500<br />

zugrunde gelegt.<br />

Diese Unterlagen werden den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> durch vollinhaltliches Verlesen bzw.<br />

durch Auflage zur Kenntnis gebracht.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.6


2.7 Prüfbericht über Gemeindegebarung - Baukostenzuschuss - Anpassung<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Im Zuge der Gebarungsprüfung durch die Bezirkshauptmannschaft Eferding wurde vom zuständigen<br />

Gemeindeprüfer festgelegt bzw. dies auch von ihm im Prüfbericht festgehalten, dass sämtliche freiwillige<br />

Leistungen und insbesondere Doppelförderungen, die von der Gemeinde gewährt werden, zu<br />

überarbeiten sind. Bei der Gewährung <strong>des</strong> Baukostenzuschusses ergibt sich, dass im abgelaufenen<br />

Kalenderjahr insgesamt 14 Anträge eingereicht wurden. Bei einem Zuschuss von Euro 307,-- pro<br />

Bauvorhaben ergibt dies einen Gesamtauszahlungsbetrag von Euro 4.298,--. Im heurigen Jahr 2006<br />

wurden bis zum heutigen Zeitpunkt von der Gemeinde insgesamt 5 Anträge bereits ausbezahlt,<br />

weitere 4 Anträge liegen derzeit dem Gemeindevorstand zur Beschlussfassung hinsichtlich Gewährung<br />

vor. Derzeit beträgt der Baukostenzuschuss Euro 315,--.<br />

Der Bauausschuss hat in dieser Angelegenheit in seiner Sitzung am 19.10.2006 eine Beratung<br />

durchgeführt. Zur Diskussion stand eine gänzliche Abschaffung dieser Förderung bzw. diese in einer<br />

geänderten Form bzw. Höhe weiter zu gewähren. Abschließend wurde einstimmig festgelegt, dass<br />

aufgrund <strong>des</strong> Auftrags der Aufsichtsbehörde im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung bzw. Gemeindegebarung<br />

die Höhe <strong>des</strong> bisherigen Zuschusses von Euro 315,-- um ca. 10 % gekürzt wird<br />

und dieser somit in Hinkunft und vorbehaltlich bis zu einer allfällig anderen Beschlussfassung Euro<br />

280,-- beträgt, eine jährliche Indexanpassung wird nicht mehr vorgenommen. Wirksam soll diese<br />

Neuregelung ab dem Kalenderjahr 2007 werden. Im Sinne dieser Ausführungen ergeht vom Ausschuss<br />

der einstimmige Antrag an den Gemeinderat auf Beschlussfassung.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

Der Baukostenzuschuss der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> beträgt ab dem Kalenderjahr 2007 in Hinkunft,<br />

vorbehaltlich bis zu einer allfällig anderen Beschlussfassung, Euro 280,--. Eine jährliche Indexanpassung<br />

wird nicht mehr vorgenommen.<br />

Durch diesen Beschluss werden die als Voraussetzung für die Gewährung <strong>des</strong> Baukostenzuschusses<br />

geltenden Richtlinien nicht berührt und gelten somit unverändert weiter.<br />

BERATUNG:<br />

Vorsitzender<br />

Der Bauausschuss hat darüber beraten und wir haben schon einmal im Gemeindevorstand darüber<br />

gesprochen. Mit der Kürzung um 10%, müssten wir das Auslangen finden, um die vom Land vorgegebenen<br />

€ 15,-- einzuhalten.<br />

GR Wolfram Moshammer<br />

Ich möchte zu den Förderungen sagen, dass ich prinzipiell dafür bin, dass es mit der Kürzung um<br />

10% so gehandhabt wird. Die Kürzung dieser Förderungen trifft natürlich genau den kleinen Häuslbauer.<br />

Ich kann mich mit solchen Aktionen nur abfinden, wenn es alle Förderungen betrifft, generell<br />

alle Förderungen minus 10%. Es ist sicher nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, wenn man schaut,<br />

wieviele das in Anspruch nehmen.<br />

GR Dipl.Ing. Ernst Winzig<br />

Da kann ich W. Moshammer nur Recht geben, aber es sind ja noch einige Förderungs- und Subventionsthemen<br />

ausständig. Es wird eine diesbezügliche Ausschusssitzung geben und in dem Gremium<br />

darüber beraten werden.<br />

GR Wolfram Moshammer<br />

Es soll schon jeder Ausschuss darüber beraten, aber dann soll es einen GR-Beschluss über eine<br />

10%ige generelle Kürzung aller Förderungen geben. Es soll nicht sein, heute machen wir das und in<br />

zwei Jahren das andere.<br />

GR Eva Wiesinger<br />

Beim Baukostenzuschuss handelt es sich um eine Doppelförderung und wir sind die einzige Gemeinde<br />

im ganzen Bezirk, die den noch auszahlt.<br />

GR Wolfram Moshammer<br />

Es stimmt, dass es sich um eine Doppelförderung handelt, aber es ist eine Förderung für den kleinen<br />

Häuslbauer.


GR Dipl.Ing. Ernst Winzig<br />

Wir sind ja auch vom Land angehalten, dass wir das zeitlich akkordiert machen und bis zu einer Frist<br />

(z.B. März) sagen können, wir sind alle unsere Förderungen genau durchgegangen. Es muss gemeinsam<br />

gehen.<br />

GR Franz Dunzinger<br />

Der Prüfungsausschuss hat das ja an alle Ausschüsse weitergeleitet, wo alle gefordert sind, damit<br />

Richtlinien erstellt werden. Wenn wir Richtlinien haben, dann muss das sowieso nächstes Jahr über<br />

die Bühne gehen.<br />

Vorsitzender<br />

Es kam vom Prüfungsausschuss der Auftrag, dass wir im Bauausschuss darüber beraten und das<br />

ist das Ergebnis. Wenn die weiteren Ausschüsse beraten z.B. der Kulturausschuss, werden wir es<br />

dann auch hier auf dem Tisch haben und wir stimmen dann darüber ab, wir können das nicht pauschal<br />

beschließen, wir müssen die Ausschüsse darüber beraten lassen. Wir können das sicher nicht<br />

zur Seite legen, denn wir müssen auch dem Land gegenüber Bericht erstatten.<br />

GR Rudolf Wieshofer<br />

Der Prüfungsausschuss hat ja nicht aus Schikane Berichte eingefordert, damit wir zu Beschlüssen<br />

kommen. Es wurden Fristen gesetzt, die relativ kurzfristig sind, damit jetzt alle Förderungen behandelt<br />

werden.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 2.7


3 WASSER- UND KANALANGELEGENHEITEN<br />

3.1 Änderung bzw. Neufassung der Kanalgebührenordnung<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Der Ausschuss für Bau-, Raumplanungs-, Straßen-, Wasser- und Kanalangelegenheiten hat sich in<br />

seiner Sitzung vom 19. Oktober mit der Überarbeitung der Kanalgebührenordnung aufgrund der<br />

Zuweisung durch den Prüfungsausschuss befasst und gibt dem Gemeinderat folgende Empfehlung<br />

zur Beschlussfassung:<br />

A) Anschlussgebühren:<br />

Die OÖ. Lan<strong>des</strong>regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Juni 2005 im Rahmen der „Förderungsrichtlinien“<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft und entsprechend<br />

§ 7 Abs. 4, Zif. 2 dieser Förderungsrichtlinien zumutbare Gebühren als Voraussetzung zur Gewährung<br />

einer Förderung aus Lan<strong>des</strong>mittel festgesetzt. Die Min<strong>des</strong>tanschlussgebühr 2007 (entspricht<br />

150 m²) soll (entsprechend dieser Richtlinien) netto 2.688,00 € (d.s. 2.956,80 € inkl. 10 % USt) oder<br />

umgerechnet auf je m2 der Bemessungsgrundlage netto 17,92 € je m² (d.s. 19,72 % inkl. 10 % USt.)<br />

betragen.<br />

Die Min<strong>des</strong>tanschlussgebühr der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> betrug 2006 netto 2.868,00 € bzw. netto<br />

19,12 € je m² der Bemessungsgrundlage. Der Ausschuss schlägt vor, die Anschlussgebühren entsprechend<br />

der Indexsteigerung per 1.1.2007 um 2,01 % zu erhöhen:<br />

Die Kanalanschlussgebühren betragen demnach:<br />

exkl. Ust<br />

inkl.USt.<br />

Min<strong>des</strong>tanschlussgebühr: . 2.925,64 Euro 3.218,20 Euro<br />

bzw. je m2 der Bemessungsgrundlage 19,50 Euro 21,45 Euro<br />

B) Benützungsgebühren:<br />

Die ab dem Jahr 2007 einzuhebenden Min<strong>des</strong>t-Benützungsgebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage<br />

werden entsprechend dem Erlass der OÖ. Lan<strong>des</strong>regierung, Abteilung Gemeinden vom 11.<br />

Juli 2005 mit netto 2,95 € je m³ (d.s. 3,25 € inkl. 10% USt.) gefordert.<br />

Für Liegenschaften, die nicht an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage angeschlossen<br />

sind, werden die Gebührensätze in der Kanalgebührenordnung entsprechend der geforderten Höhe<br />

angepasst, d.s. netto 2,95 € je m² Fläche (d.s. 3,25 € inkl. 10% USt.). Prozentuell ausgedrückt beträgt<br />

die Erhöhung 5,5 %. Die übrigen Kanalbenützungsgebühren werden entsprechend diesem<br />

Satz erhöht. Die Benützungsgebühr nach Wasserverbrauch wird ebenfalls mit netto 2,95 € festgelegt,<br />

da laut Erlass der OÖ. Lan<strong>des</strong>regierung, Abteilung Gemeinden vom 17. Juli 2006 bis spätestens<br />

zum Jahr 2010 die Kanalbenützungsgebühren im Sinne <strong>des</strong> Verursacherprinzips zu gestalten<br />

sind. Konkret heißt dies, dass die Kanalbenützungsgebühr nicht mehr nach der bebauten Fläche<br />

festgesetzt werden soll.<br />

Der Ausschuss empfiehlt daher, im nächsten Jahr mit den Beratungen – Einbau einer Uhr oder Anzahl<br />

der Personen in einem Haushalt - zu beginnen, damit eine zeitgerechte Umstellung erfolgen<br />

kann.<br />

Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung § 5 Abs. 3 der Verordnung<br />

soll die Min<strong>des</strong>tkanalbenützungsgebühr von 35 m³ auf 40 m³ pro im Haushalt lebender Personen<br />

und Jahr erhöht werden. Diese Richtsätze entsprechen den Empfehlungen der OÖ. Lan<strong>des</strong>regierung.<br />

GRUNDGEBÜHR:<br />

Zur Bedeckung der laufenden Betriebskosten und der Finanzierung der Abwasserbeseitigungsanlage<br />

(z.B. Instandhaltung, Darlehensrückzahlungen usw.) wird eine jährliche Grundgebühr in der<br />

Höhe (nur bei Abrechnung nach Wasserverbrauch) von netto 48,64 € (d.s. 53,50 € inkl. 10 %<br />

USt.) für jede angeschlossene Liegenschaft eingehoben.<br />

Bereitstellungsgebühr:<br />

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat hinsichtlich der lt. Prüfbericht geforderten Festsetzung


einer Bereitstellungsgebühr für angeschlossene unbebaute Grundstücke, diese erst mit Vorschreibung<br />

und Fälligkeit der ersten Erhaltungsbeiträge nach den Bestimmungen der oö. Bauordnung (d.i.<br />

ab dem Jahr 2009) in die Gebührenordnung aufzunehmen. Im kommenden Jahr soll vorerst die<br />

Anzahl der betroffenen Grundstücke erhoben werden.<br />

Ein Verordnungsentwurf wird dem Gemeinderat durch Verlesen zur Kenntnis gebracht und der Verhandlungsschrift<br />

als Beilage angeschlossen.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

Die Kanalgebührenordnung wird entsprechend den Ausführungen im Bericht per 1.1.2007 abgeändert<br />

bzw. neu gefasst.<br />

Der Beschlussfassung liegt der diesbezügliche Verordnungsentwurf zugrunde, welcher der Verhandlungsschrift<br />

als Beilage angeschlossen wird.<br />

BERATUNG:<br />

GR Wolfram Moshammer<br />

Ist das eine Indexanpassung oder eine generelle Erhöhung?<br />

AL Helmut Stögmüller<br />

Das Land gibt Min<strong>des</strong>tgebühren vor und dann die Indexanpassung. Wir liegen etwas über den Min<strong>des</strong>tgebühren.<br />

GR Wolfram Moshammer<br />

Wir erhöhen hier schon je<strong>des</strong> Jahr.<br />

Vorsitzender<br />

Das wird nicht aufzuhalten sein, denn es heißt für die Zukunft kostendeckend, da sind wir noch weit<br />

entfernt.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Ich bin mit Pkt. 3 Regelung für Schwimmbäder nicht einverstanden. Wieso kann man bei diesem<br />

Punkt nicht hineinschreiben: Ist ein Schwimmbad auf einer Liegenschaft, die durch das gemeindeeigene,<br />

gemeinnützige, öffentliche Kanalnetz erschlossen ist, bin ich dafür das Kanalanschlussgebühr<br />

bezahlt werden muss. Die technischen Möglichkeiten können ja leicht unterbrochen werden. Wenn<br />

das so drinnen steht, dann haben für mich die beiden Verordnungen Hand und Fuß. Wenn der Passus<br />

so abgeändert wird, dann haben wir endlich eine Handhabe und ich kann den Verordnungen<br />

zustimmen.<br />

GR Johann Humer<br />

Es wäre sicher vernünftig, wenn wir klare Richtlinien für die Anschlussgebühren von Schwimmbädern<br />

hätten. Es soll klar nachvollziehbar sein, ob die Anschlussgebühr zu entrichten ist oder nicht.<br />

Es wäre vielleicht interessant, wie das von anderen Gemeinden gehandhabt wird.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

In St.Marienkirchen hat jemand einen Schwimmteich gemacht, dem ist die Gebühr vorgeschrieben<br />

worden, das war im Sommer 2006. Wir tragen das Problem sicher schon 6 – 7 Jahre mit. Der Bescheid<br />

von der Gemeinde wird ja auch so erstellt, wieso können die Punkte vom Bescheid nicht in<br />

die Verordnung übernommen werden. Die ersten 15m³ sind frei, was darüber ist wird hineingenommen.<br />

ALHelmut Stögmüller<br />

So viel ich weiß, wurde ja im Bauausschuss darüber gesprochen, zumin<strong>des</strong>t waren die Vorgespräche<br />

so, dass man die Gebührenordnung generell überarbeiten will. Jetzt soll die vom Land geforderte<br />

Gebührenerhöhung beschlossen werden und im nächsten Jahr, da wir ja mit dem Kanal- und<br />

Wasserleitungsbau fertig werden, soll die Gebührenordnung generell überarbeitet werden.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Bevor die Ba<strong>des</strong>aison im April/Mai beginnt soll das mit den Schwimmbädern geregelt sein. Wir brauchen<br />

nur den Teil <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong> in die Verordnung übernehmen, dann haben wir das auch in der<br />

Wassergebührenordnung mit den € 2,04 bzw. mit € 4,15 geregelt. Mit einem Schlag haben wir zwei<br />

Verordnungen berichtigt.<br />

Vorsitzender<br />

Wir beschließen das jetzt und regeln das mit den Schwimmbädern bis zur Ba<strong>des</strong>aison im Frühjahr.<br />

Es soll in der nächsten Bauausschusssitzung darüber beraten werden.


Der Vorschlag von GR Peter Hinterberger den Pkt. Schwimmbäder in der Verordnung anzupassen<br />

bzw. abzuändern bis die Ba<strong>des</strong>aison beginnt wird vom Gemeinderat angenommen.<br />

Der Vorschlag soll auch bei TOP 3.2 gelten.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 3.1


3.2 Änderung bzw. Neufassung der Wassergebührenordnung<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Der Ausschuss für Bau-, Raumplanungs-, Straßen-, Wasser- und Kanalangelegenheiten hat sich in<br />

seiner Sitzung vom 19. Oktober mit der Überarbeitung der Wassergebührenordnung aufgrund der<br />

Zuweisung durch den Prüfungsausschuss befasst und gibt dem Gemeinderat folgende Empfehlung:<br />

A) Anschlussgebühren:<br />

Die OÖ. Lan<strong>des</strong>regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Juni 2005 im Rahmen der „Förderungsrichtlinien“<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft und entsprechend<br />

§ 7 Abs. 4, Zif. 2 dieser Förderungsrichtlinien zumutbare Gebühren als Voraussetzung zur Gewährung<br />

einer Förderung aus Lan<strong>des</strong>mittel festgesetzt. Die Min<strong>des</strong>tanschlussgebühr 2007 (entspricht<br />

150 m²) soll (entsprechend dieser Richtlinien) netto 1.612,00 € (d.s. 1.773,20 € inkl. 10 % USt)<br />

oder umgerechnet auf je m2 der Bemessungsgrundlage netto 10,75 € je m² (d.s. 11,83 % inkl. 10 %<br />

USt.) betragen.<br />

Die Min<strong>des</strong>tanschlussgebühr der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> betrug 2006 netto 1.723,00 € bzw. netto<br />

11,49 € je m² der Bemessungsgrundlage. Der Ausschuss schlägt vor, die Anschlussgebühren entsprechend<br />

der Indexsteigerung per 1.1.2007 um 2,04 % zu erhöhen:<br />

Die Wasseranschlussgebühren betragen demnach:<br />

exkl. Ust<br />

inkl.USt.<br />

Min<strong>des</strong>tanschlussgebühr: . 1.758,00 Euro 1.933,80Euro<br />

bzw. je m2 der Bemessungsgrundlage 11,72 Euro 12,90 Euro<br />

Da es beim Zuschlag zur Drucksteigerungsanlage in letzter Zeit vermehrt zu Problemen gekommen<br />

ist – es mussten sogar Messungen durchgeführt werden – soll in § 3 Abs. 3 der Wortlaut „jedoch<br />

mit Ausnahme jener Objekte, welche den Anschluss ohne Drucksteigerung vornehmen können“<br />

gestrichen werden.<br />

B) Benützungsgebühren:<br />

Die ab dem Jahr 2007 gültigen Min<strong>des</strong>t-Benützungsgebühren für die Wasserversorgungsanlage<br />

wurden lt. Voranschlagserlass 2006 mit netto 1,20 € je m³ (1,32 € inkl. USt.) festgesetzt. Die Benützungsgebühr<br />

2006 betrug netto 1,15 € je m³. Prozentuell ausgedrückt beträgt die Erhöhung 4,3%.<br />

Die übrigen Wasserbenützungsgebühren werden entsprechend diesem Satz erhöht.<br />

Für das Befüllen von Schwimmbäder empfiehlt der Ausschuss folgende Vorgangsweise:<br />

Es soll in den Gemeindenachrichten darauf hingewiesen werden, dass die Bäder vorwiegend über<br />

die Ortswasserleitung bzw. wenn möglich über den eigenen Hausbrunnen zu füllen sind. Falls eine<br />

Befüllung durch die Feuerwehr gewünscht wird, ist die Befüllung in Absprache mit der Firma WDL<br />

durchzuführen, da es in letzter Zeit vermehrt zu Engpässen gekommen ist. Weiters werden zwei<br />

Tarife vorgeschlagen:<br />

- Für die Entnahme von Wasser aus Hydranten beträgt die Wasserbezugsgebühr pro m³ bezogener<br />

und durch einen Wasserzähler gemessener Wassermenge bei Liegenschaften, die nicht an die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind, € 2,04. Ausgenommen von dieser Bestimmung<br />

ist die Entnahme für Brandbekämpfung.<br />

- Für die Entnahme von Wasser aus Hydranten beträgt die Wasserbezugsgebühr pro m³ bezogener<br />

und durch einen Wasserzähler gemessener Wassermenge bei Liegenschaften, welche an die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind, € 4,15. Ausgenommen von dieser Bestimmung<br />

ist die Entnahme für Brandbekämpfung.<br />

GRUNDGEBÜHR:<br />

Zur Bedeckung der laufenden Betriebskosten und der Finanzierung der Wasserversorgungsanlage<br />

(z.B. Instandhaltung, Darlehensrückzahlung) wird eine jährliche Grundgebühr in der Höhe von netto<br />

30,40 € (33,44 € inkl. USt.) für jede angeschlossene Liegenschaft eingehoben.


Bereitstellungsgebühr:<br />

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat weiters, die lt. Prüfbericht geforderte Aufnahme einer<br />

Bereitstellungsgebühr analog der Kanalgebührenordnung frühestens mit erstmaliger Vorschreibung<br />

der Erhaltungsbeiträge in die Gebührenordnung.<br />

Bezüglich Anschlusszwang sollen im kommenden Jahr die betreffenden Objekte erhoben werden.<br />

Ein Verordnungsentwurf wird dem Gemeinderat durch Verlesen zur Kenntnis gebracht und der Verhandlungsschrift<br />

als Beilage angeschlossen wird.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

Die Wassergebührenordnung wird entsprechend den Ausführungen im Bericht per 1.1.2007 geändert<br />

bzw. neu gefasst.<br />

Der Beschlussfassung liegt der diesbezügliche Verordnungsentwurf zugrunde, welcher der Verhandlungsschrift<br />

als Beilage angeschlossen wird.<br />

Der Vorschlag von GR Peter Hinterberger bei TOP 3.1 den Pkt. Schwimmbäder in der Verordnung<br />

anzupassen bzw. abzuändern bis die Ba<strong>des</strong>aison beginnt wird auch bei diesem TOP<br />

übernommen.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 3.2


4 UMWELTANGELEGENHEITEN<br />

4.1 Änderung bzw. Neufassung der Abfallordnung<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Die vom Gemeinderat in der Sitzung vom 14. Dezember 2005 beschlossene Abfallordnung musste<br />

nunmehr dahingehend geändert werden, dass<br />

- die Bezeichnung „Siedlungsabfälle“ wieder durch den Begriff „Hausabfälle“ zu ersetzen ist,<br />

da lt. Umweltrechtsabteilung dieser Begriff erst im Zuge der nächsten Novellierung verwendet<br />

wird<br />

- in § 3 eine Abholung von sperrigen Abfällen ermöglicht werden muss<br />

- die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> entsprechend der Vereinbarung vom 3. August 2006 mit der Firma<br />

Nibelungen-Kompost, Hinterberger-Weißhäupl OEG in Haibach einen zweiten Kompostierer<br />

in Anspruch nehmen kann<br />

- bei den in § 5 Abs. 1 der Abfallordnung angeführten Abfalltonnen die entsprechenden EN-<br />

Nummern anzuführen sind.<br />

Der Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 24. Oktober 2006 die Abfallordnung beraten und<br />

empfiehlt dem Gemeinderat die Änderungen zu beschließen.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

Die Abfallordnung der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> wird entsprechend dem vorliegenden Änderungsentwurf<br />

geändert.<br />

Der Verordnungsentwurf wird der Beschlussfassung zugrunde gelegt und zum wesentlichen Bestandteil<br />

der Verhandlungsschrift erklärt.<br />

BERATUNG:<br />

GR Johann Humer<br />

Bei der Änderung bzw. Neufassung der Abfallordnung handelt es sich um formale Dinge. Wir sind<br />

wirklich froh, dass wir den zweiten Kompostierer in Sieberstal, der seit August in Betrieb ist, haben,<br />

es funktioniert sehr gut.<br />

Vorsitzender<br />

Wir müssen wirklich froh sein, dass wir eine Ausweichmöglichkeit haben, denn der Grün- und<br />

Strauchschnitt wird jährlich mehr. Wenn möglich werden Leute, die große Mengen anliefern, direkt<br />

zur Kompostieranlage nach Haibach geschickt, um unnötiges Ab- und Aufladen zu sparen.<br />

GR Gertrude Hofer<br />

Ich war zufällig am Montag Zeuge, wie jemand gleich zwei Hänger voll Grün- und Strauchschnitt<br />

einfach hingestellt hatte.<br />

GR Johann Humer<br />

Der konnte sicher ausfindig gemacht werden. Es steht eigentlich in der Abfallordnung haushaltsübliche<br />

Mengen, das ist natürlich auch wieder ein dehnbarer Begriff. Die Situation in den Griff zu bekommen<br />

ist wirklich schwierig, das hat auch noch keine Gemeinde geschafft. Wir sind in dem Bereich<br />

wirklich bürgerfreundlich, der Bürger kann zu jeder Tages- und Nachtzeit seinen Grün- und<br />

Strauchschnitt abgeben. Es wurden bereits andere Varianten diskutiert, es ist immer wieder das<br />

Problem, wenn es zeitlich beschränkt wird, muss wer da sein, der kontrolliert, das verursacht wiederum<br />

Kosten. Solange es sich in diesem Rahmen bewegt können wir es so beibehalten, das Ganze<br />

ist sicher zu beobachten. Es gab im heurigen Jahr von der Menge her keine gravierende Steigerung,<br />

aber es kann schon sein, dass in weiterer Zukunft eine andere Möglichkeit überlegt werden<br />

muss.<br />

GR Gustav Arthofer<br />

Ist bei der Kompostieranlage in Haibach immer wer anwesend?<br />

GR Johann Humer<br />

Es gibt fixe Öffnungszeiten. In Haibach haben auch die Bewohner jetzt nicht mehr die Möglichkeit<br />

den Grün- und Strauchschnitt zu deponieren, sondern müssen zu diesen Öffnungszeiten kommen,<br />

da die räumliche Nähe gegeben ist.


BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 4.1


4.2 Änderung bzw. Neufassung der Abfallgebührenordnung<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Die Abfallgebühr betrug in den Jahren 2005 und 2006 pro Tonne € 8,40 netto. Nunmehr bedarf jedoch<br />

die Gebühr im kommenden Jahr einer Anpassung an die zu erwartenden Ausgaben. Vom Amt<br />

wurde eine Kalkulation der Gebühr vorgenommen. Bei einer Gebühr von € 9,10 netto plus 10 %<br />

USt., d.h. also<br />

€ 10,01 pro 120 l – Tonne müsste annähernd eine Kostendeckung erreicht werden. Die Erhöhung<br />

war dadurch notwendig geworden, da lt. Rechnungsabschluss 2005 ein Abgang von € 13.321,31 zu<br />

verzeichnen war. Dieser Abgang ergab sich vor allem durch den Ankauf der neuen 120l – Mülltonnen,<br />

welcher bei Voranschlagserstellung noch nicht bekannt war. Der Betrag von € 18.135,00 netto<br />

für den Ankauf wurde auf die Jahre 2005 und 2006, also in zwei Teilbeträge, aufgeteilt, sodass auch<br />

im heurigen Jahr mit einem Abgang zu rechnen ist. Lt. Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft<br />

Eferding über die Einschau in die Gebarung der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> wird die Gemeinde<br />

aufgefordert, die Einrichtung Abfallbeseitigung künftig kostendeckend zu führen. Allfällige<br />

Abfallgebührenüberschüsse in den Folgejahren sollen einer zweckgebundenen Rücklage auch in<br />

Hinblick auf die Einführung der Biotonne zugeführt werden.<br />

Der Umweltausschuss der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> hat in seiner Sitzung vom 24. Oktober d. J. beraten<br />

und empfiehlt dem Gemeinderat die Gebührenerhöhung zu beschließen.<br />

Zu diesem Zweck liegt ein Entwurf der geänderten Abfallgebührenordnung vor, welche dem Gemeinderat,<br />

durch vollinhaltliches Verlesen, zur Kenntnis gebracht und der Verhandlungsschrift als<br />

Beilage angeschlossen wird.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

Die Abfallgebührenordnung wird entsprechend dem vorliegenden Verordnungsentwurf per 1.1.2007<br />

geändert.<br />

Der Verordnungsentwurf wird der Beschlussfassung zugrunde gelegt und der Verhandlungsschrift<br />

als Beilage angeschlossen.<br />

BERATUNG:<br />

GR Johann Humer<br />

Ausschlaggebend für die Erhöhung war der Ankauf der neuen 120l Mülltonnen. Es wurde im Ausschuss<br />

gesagt, dass es sinnvoller ist, diese über die Gemeinde auszutauschen und nicht extra zu<br />

berechnen, da sonst die Akzeptanz nicht da gewesen wäre, natürlich muss sie bezahlt werden und<br />

das hat sich in der Kalkulationen ausgewirkt. Wir sind auch in diesem Bereich aufgefordert Kostendeckung<br />

zu erreichen.<br />

Zur Summe was das Ganze kostet, wir haben 13 Abfuhren, eine kostet € 10,-- d.s. € 130,-- im Jahr.<br />

Vor 10 Jahren, als wir von der zweiwöchigen Abfuhr auf die vierwöchige hatten wir jährliche Kosten<br />

von € 104,--, sicher sind jetzt nur mehr halb so viele Abfuhrtermine. Damals gab es noch nicht den<br />

Altlastensanierungsbeitrag, den wir jetzt zahlen müssen. Es wurde im Vorjahr die Abfallordnung<br />

angepasst, denn es war so, dass jeder Haushalt eine Tonne haben musste, das wurde aber umgestellt,<br />

denn es hat dabei Ungerechtigkeiten gegeben, das ist auch ein Punkt der zu einer Verteuerung<br />

geführt hat. Wenn in einem Haus mehrere Generationen leben und es mehrere Haushalte gibt,<br />

so hat jeder Haushalt eine eigene Mülltonne gebraucht, das wurde nun abhängig von den Personen<br />

und nicht mehr von den Haushalten gemacht, daher haben wir weniger Einnahmen und das musste<br />

auch auf die anderen aufgeteilt werden. Die Gerechtigkeit ist jetzt sicher mehr gegeben als nach<br />

dem alten System, denn es gab einzelne, die sich daran gehalten haben und andere nicht. Es lässt<br />

sich in diesem Bereich auch nicht vermeiden, dass die Gebühren angepasst werden und das kann<br />

auch begründet werden.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Am 17.11.2005 hat Hr. Höckner in der Prüfungsausschusssitzung vorgetragen und dabei Folien<br />

vorgelegt, dabei kam für <strong>Hartkirchen</strong> eine Ersparnis für das Jahr 2006 von € 13.164,-- heraus und<br />

jetzt haben wir ein Defizit von € 13.321,31, also hat er sich für <strong>Hartkirchen</strong> um € 26.000,-- verkalkuliert.<br />

GR Johann Humer


Ich glaube GR P. Hinterberger vermischt hier einige Dinge.<br />

Vorsitzender<br />

Es hat sich damals um Schätzungen gehandelt, da man 2006 zur Verbrennung übergangen ist und<br />

die Kosten konnten nicht richtig abgeschätzt werden.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Ich habe damals gefragt, ob wir 2006, 2007 u. 2008 Gebührenerhöhungen haben, er hat damals<br />

dazu gesagt, dass wir keine Gebührenerhöhung hätten, es wird der Überhang für den Ankauf der<br />

Mülltonnen hergenommen und mit 2008 müssten wir herunterfallen, aber wir werden wahrscheinlich<br />

gleichbleiben. Alle, die im Prüfungsausschuss waren müssen sich noch erinnern können, wie Hr.<br />

Höckner die Folien präsaentiert hat. Im November 2005 da hatten wir bereits die Umstellung auf die<br />

thermische Verwertung in Wels und die Umstellung auf die 120l Tonnen und jetzt auf einmal müssen<br />

wir € 13.000,-- mehr bezahlen, d.s. € 26.000,-- Differenz. Ich verstehe nicht, dass Hr. Höckner innerhalb<br />

eines Jahres andere Zahlen präsentiert, als die er uns im November 2005 gezeigt hat.<br />

GR Johann Humer<br />

Über die Zahlen, die präsentiert wurden kann ich nichts sagen, da ich nicht dabei war und die Zahlen<br />

nicht kenne. Grundsätzlich ist es so, dass der BAV nur einen Teil der Kosten ausmacht, die wir<br />

in unserer Kalkulation drinnen haben, er wird sicher nicht berechnen können, was wir an Grün- und<br />

Strauchschnitt haben, das macht die Gemeinde eigenständig. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen,<br />

dass er gesagt hat, dass es billiger wird, wenn ja, weiß ich nicht warum. Das Ganze ist eine<br />

Zusammensetzung aus mehreren Faktoren, wo nicht nur der Bezirksabfallverband die Kalkulation<br />

machen kann. Wir müssen ja auch die ASZ mitzahlen, so steht auch der Neubau vom ASZ in Eferding<br />

an, wo alles über den Bezirksabfallverband abgewickelt wird und für diesen Neubau Rücklagen<br />

gemacht werden müssen.<br />

GR Rudolf Wieshofer<br />

Wir kalkulieren jetzt für das kommende Jahr unsere Müllgebühren und nicht die <strong>des</strong> BAV. Es handelt<br />

sich um zwei verschiedene Paar Schuhe.<br />

AL Helmut Stögmüller<br />

Die Einsparung, die von Hr. Höckner angesprochen wurde, ist die Sammelgebühr auf Grund <strong>des</strong><br />

Nachtrages zum Vertrag mit der Fa. Zellinger und die Umstellung, dass nur mehr eine Person dabei<br />

ist, dabei wurde ja die Fa.Zellinger mit dem Preis heruntergehandelt pro Tonne Abholung, d.h. ja<br />

nicht, dass wir bei den Mengen, die wir haben, einsparen. Er kann unsere Sperrmüllgebühr nicht<br />

berechnen, denn er kann nicht vorhersagen, was tatsächlich kommt und er kann auch nicht sagen,<br />

was wir jährlich an Aufwand beim Grün- und Strauchschnitt haben, das ist ja alles in der Gebühr<br />

drinnen.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

23 JA STIMMEN<br />

1 STIMMENTHALTUNG (GR W. Moshammer SPÖ)<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 4.2


4.3 Förderung umweltschonender Heiz- und Energieanlagen; Änderung der Richtlinien<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Der Umweltausschuss der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> hat sich in seiner Sitzung vom 24. Oktober 2006<br />

aufgrund der Zuweisung durch den Prüfungsausschuss mit der Änderung der Richtlinien zur Förderung<br />

umweltschonender erneuerbarer Energiequellen befasst.<br />

Im Prüfbericht über die Einschau in die Gebarung wird die Gemeinde aufgefordert, die Förderungsausgaben<br />

einer kritischen Erfolgs- und Wirksamkeitskontrolle zu unterziehen und Einsparungsmöglichkeiten<br />

auszuloten. Insbesondere wären Doppelförderungen einzustellen.<br />

Da der finanzielle Handlungsspielraum der Gemeinde immer geringer wird, empfiehlt der Umweltsausschuss<br />

dem Gemeinderat die Förderung umweltschonender Heizanlagen ab 1.1.2007 um<br />

10 % zu kürzen.<br />

Die Richtlinien werden der Verhandlungsschrift als Beilage angeschlossen.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

Die Richtlinien zur Förderung der Errichtung von umweltschonenden, erneuerbarer Energiequellen<br />

(umweltschonende Heizanlagen) werden per 1.1.2007 geändert.<br />

Die Gemeindeförderung wird um 10 % gekürzt, die maximale Förderung beträgt nunmehr 327,00<br />

Euro pro förderungsfähige Anlage.<br />

BERATUNG:<br />

GR Johann Humer<br />

Es wurde im Umweltausschuss beraten, da wir vom Prüfungausschuss dazu aufgefordert wurden.<br />

Der Umweltausschuss hatte einhellig die Meinung, dass analog wie beim Baukostenzuschuss um<br />

10% gekürzt wird. Es gibt die Vorgabe € 15,-- pro Einwohner und Jahr. Es soll für 2007 sein und wir<br />

werden sehen, wie es sich entwickelt.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 4.3<br />

GR G. Hofer (ÖVP) war bei der Abstimmung nicht im Saal.


5 KULTUR-, SPORT- UND SUBVENTIONSANGELEGENHEITEN<br />

5.1 Gewährung von Subventionen 2006, die in die Zuständigkeit <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong><br />

fallen<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Die Zuständigkeit für die Gewährung von Subventionen fiel vor der Novelle 2002 der OÖ. Gemeindeordnung<br />

1990 ausschließlich in die Zuständigkeit <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong>. Die Neufassung <strong>des</strong> § 56<br />

(Aufgaben <strong>des</strong> Gemeindevorstan<strong>des</strong>) Abs. 2 Z. 3 ermächtigt den Gemeindevorstand, Subventionen<br />

bis zu 0,05 % der Einnahmen <strong>des</strong> ordentlichen Gemeindevoranschlages <strong>des</strong> laufenden Haushaltes<br />

(das sind 2006 € 2.528,00), höchstens jedoch bis zu einem Beitrag von € 2.000,- zu vergeben.<br />

Die Vergabe von Subventionen über € 2.000,- bleibt daher in der Zuständigkeit <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong>.<br />

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 25. September 2006 die Angelegenheit „Förderungen“<br />

aufgrund <strong>des</strong> Prüfberichtes über die Einschau in die Gebarung der Gemeinde beraten und<br />

empfiehlt dem Gemeinderat für das Jahr 2006 die bestehende Vorgangsweise beizubehalten.<br />

Für das kommende Finanzjahr wird der Bereich Förderungen an die jeweilig zuständigen Ausschüsse<br />

– Kultur-, Umwelt-, Bauausschuss sowie an den Gemeindevorstand - verwiesen. Es müssen<br />

Richtlinien für die Gewährung sowie eine konkrete Regelung <strong>des</strong> Abwicklungsprozederes festgelegt<br />

werden. Die Richtlinien für Gemeindeförderungen mit max. 15 € je Einwohner müssen hier miteinbezogen<br />

werden.<br />

Als Frist wurde vom Prüfungsausschuss Ende März 2007 festgesetzt.<br />

VEREIN<br />

2005<br />

€<br />

2006<br />

€<br />

Musikkapelle <strong>Hartkirchen</strong> 3.634,00 3.634,00<br />

Union Fußball Club <strong>Hartkirchen</strong> 2.326,00 2.326,00<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

Die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> gewährt im Jahr 2006 an die oa. Vereine die lt. Vorschlag angeführten<br />

Subventionen.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------ ENDE TOP. 5.1


6 ALLFÄLLIGES<br />

Vorsitzender<br />

teilt mit, dass der Regionalentwicklungsverband Eferding 10 kreative Leute aus unserer Gemeinde<br />

sucht, die mitarbeiten wollen. Vielleicht kennt wer wen, von dem er weiß, dass er kreativ ist,<br />

Ideen hat und vielleicht hier mitarbeiten möchte. Es ist jeder aus der Gemeinde eingeladen mitzuarbeiten.<br />

Vielleicht kann ein Projekt in unserer Gemeinde sinnvoll umgesetzt werden.<br />

GR Gertrude Hofer<br />

Es geht hier darum, dass die Gemeindebürger Ideen und Vorstellungen einbringen, wie z.B. beim<br />

Hofladen Haiß in Karling, da hat ja auch die Gemeinde kein Geld gebraucht. Es gibt eben Projekte,<br />

die vielleicht verwirklicht werden könnten und für die man Fördergelder von der EU bekommt.<br />

Vorsitzender<br />

Mit der Sanierung beim Güterweg Würting I wurde bereits begonnen und es soll übernächste<br />

Woche asphaltiert werden.<br />

Der Güterweg Reith ist bis auf die Brücke ziemlich fertig.<br />

GR Johann Humer<br />

Der Durchgang von der Pflegerstraße zur Friedhofstraße (es war ein Artikel in den Tipps) wurde<br />

bereits in der letzten Bauausschusssitzung besprochen, dabei wurde der Bürgermeister aufgefordert<br />

nochmals ein Gespräch mit Hr. Steininger zu führen. Es wurden jedoch Tatsachen z.B. mit einem<br />

gemauerten Sockel geschaffen, wodurch der Durchgang nicht mehr möglich ist. Es gibt eine Unterschriftenliste<br />

mit 30 Unterschriften. Für den Bereich Lohningersiedlung ist es schon ein großes Anliegen,<br />

dass dieser Weg bestehen bleibt, er wird wirklich genutzt und ist ein sicherer Weg für Fußgänger<br />

und teilweise auch Radfahrer, wobei ich betonen möchte, man soll durchgehen können. Es<br />

ist auch der Spielplatz dort, wo man mit kleinen Kindern hingehen kann.<br />

Vorsitzender<br />

Ich habe mit Hr. Steininger Kontakt aufgenommen, sie wollen sich noch rechtlich informieren und<br />

Bedenkzeit haben.<br />

GR Eva Wiesinger<br />

Es stimmt sicher nicht, dass das seit 30 Jahren ein öffentlicher Weg ist. Ich lebe immer in <strong>Hartkirchen</strong><br />

und kenne die Gegebenheiten.<br />

GR Andrea Arthofer<br />

Ich glaube es muss auch Privateigentum respektiert werden, denn es möchte sicher keiner, dass<br />

jedermann durch seinen privaten Garten gehen kann. Außerdem kann sich jeder am „Doktorwegerl“<br />

gehen.<br />

GR Johann Humer<br />

Es ist sicher ein Unterschied, wenn ich eine Parzelle kaufe oder bekomme, wo eben schon seit Jahren<br />

durchgegangen wird, dann ist mir die Problematik bekannt. Wenn im Nachhinein wer durchgeht,<br />

dann ist es keine Debatte. Ich habe mit Fr. Deisenhammer gesprochen, sie haben 1953 gebaut und<br />

wie sie das erste Jahr im Haus gewohnt haben, sind die Leute zu Allerheiligen immer durch ihren<br />

Garten gegangen, weil früher ein Weg durchgegangen ist und die Leute haben sich erst später umgestellt.<br />

GR Eva Wiesinger<br />

Wir haben eine Parzelle, da ist inzwischen ein ausgetretener Weg durch und in 10 Jahren heißt es<br />

dann vielleicht auch das ist ein öffentlicher Weg, was nicht stimmt.<br />

GR Johann Humer<br />

Da ist der Grundeigentümer gefordert, dass er das nicht zulässt.<br />

GR Eva Wiesinger<br />

Ich kann nicht einen Zaun um den Grund machen.<br />

GR Johann Humer<br />

Es wird auf das hinauslaufen, dass wir in <strong>Hartkirchen</strong> keine Gehwege mehr haben, wenn wir das<br />

einfach so zur Kenntnis nehmen, dass das keine Bedeutung für die Öffentlichkeit hat.<br />

GR Eva Wiesinger<br />

Es ist ja in unmittelbarer Nähe das „Doktorwegerl“, wo jeder gehen kann. Ich bin auch für öffentliche<br />

Wege, wir haben auch dafür schon Grund hergegeben, aber dort handelt es sich um etwas anderes.<br />

Vorsitzender<br />

Es muss auch ein Übereinkommen und die Zustimmung <strong>des</strong> Grundeigentümers vorliegen.<br />

GR Johann Humer<br />

Die weitere Vorgangsweise ist, dass es demnächst ein Gespräch mit Steininger geben wird.


GR Johann Humer<br />

Zur Arbeitsgruppennsitzung Generalsanierung der Volks- und Hauptschule hätte ich eine Frage<br />

betreffend den Architekten. Es ist klar, dass Architekt Deinhammer beauftragt wurde einen Ist-<br />

Zustands-Plan für das Ganze zu erstellen, wir sehen es aber schon wieder in die Richtung gehen,<br />

dass wir Architekt Deinhammer als fixen Architekten dabei haben. Es ist überhaupt keine Frage,<br />

dass eine gewisse Grundlage geschaffen werden muss, aber ich möchte schon, dass von Vornherein<br />

in diesem Gremium klargestellt ist, dass es nicht wieder von Haus aus heißt, Arch. Deinhammer<br />

macht das und sonst keiner. Wir müssen in diesem Bereich Ideen einholen und es sollen sich andere<br />

Architekten bewerben können.<br />

AL Helmut Stögmüller<br />

Das ist auch nicht geplant, er hat den Ist-Bestands-Plan gemacht und hat Überlegungen angestellt,<br />

was eigentlich möglich ist. Wir müssen eine Entscheidung finden, welche Variante wir dann wählen<br />

und diese Entscheidung werden wir selber treffen.<br />

GR Johann Humer<br />

Eine aktuelle Information aus der Arbeitsgruppe Sendemasten. Es hat am Wochenende einen<br />

Vertragsabschluss zwischen Betreiber und einem Grundstücksbesitzer gegeben. Es ist sicher eine<br />

große Verbesserung für die Hartkirchner Bevölkerung vom Standort her, wir haben dazu nächste<br />

Woche eine Beiratssitzung, wo das diskutiert wird. Bei der Vertragsgestaltung war man bemüht,<br />

möglichst viele Punkte, die die Bürgerinitiative aus Erfahrungen gesammelt hat, unterzubringen. Es<br />

ist nicht alles gelungen, denn es wurde auch vom Betreiber her gesagt, dass er wirtschaftlich arbeiten<br />

muss und er kann sich nicht alles in den Vertrag hineinschreiben lassen. Es ist viel aufgenommen<br />

worden, es wird eine gesonderte Information erfolgen. Ich hoffe wir bewegen uns in die richtige<br />

Richtung.<br />

GR Roland Lukatsch<br />

Könnten beim Pichler-Haus in Karling die Sträucher, die auf den Gehsteig hängen, zurückgeschnitten<br />

werden.<br />

Vorsitzender<br />

Es ist eigentlich der Grundbesitzer zuständig, aber wir werden dem nachgehen.<br />

GR Wolfram Moshammer<br />

In der Schule Öd in Bergen proben Jungmusiker, es ist ja ausgemacht, dass diese den Strom<br />

selber anmelden.<br />

AL Helmut Stögmüller<br />

Der Strom ist ja drinnen, er wird den Musikern verrechnet. Der Zähler wurde abgeschrieben, wie sie<br />

eingezogen sind und das wird verrechnet.<br />

GR Ernst Hofmann<br />

Wie weit wird der Güterweg Lackner – Steindl saniert?<br />

Vorsitzender<br />

Bis zur Kurve wurde jetzt mitgemacht und drainagiert, denn es gab dort eine nasse Stelle, daher war<br />

auch die Straße dort sehr schlecht.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Es gibt auch einige Wegerl in Karling, die immer wieder benützt werden, die werden sogar hergerichtet.<br />

Kann man nicht von Seiten der Gemeinde diese Wegerl und Kirchensteige aufnehmen, denn<br />

ansonsten sind sie plötzlich einmal weg.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Haben sich beim Häuserer-Masten die Spiegel in der Größenordnung verändert oder täuscht mich<br />

das?<br />

Ich möchte wissen, welche Strahlungen vom Handy-Masten ausgehen und ob das Auswirkungen<br />

auf den Kindergarten hat? Das ist eine Aufgabe für den Arbeitskreis. Gibt es schon Informationen<br />

wieviele Handy-Masten im Bezirk Eferding errichtet werden bzw. geplant sind, Standorte etc.? Wurde<br />

darüber in der Bürgermeisterkonferenz schon gesprochen.<br />

Vorsitzender<br />

Es wurde noch nicht darüber gesprochen, bei der letzten Bürgermeisterkonferenz gabe es ein sehr<br />

dichtes Programm, aber ich werde es bei der nächsten Konferenz anspreche, wenn genügend Zeit<br />

bleibt.


GR Peter Hinterberger<br />

Wie weit bekommt der Arbeitskreis Einsicht in die Vereinbarung zwischen Breit und der Firma.<br />

GR Johann Humer<br />

Ich glaube, dass ist nicht Thema in diesem Gremium, sondern im Arbeitskreis.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Ich wurde an einem Sonntag angerufen, dass <strong>Hartkirchen</strong> einem „Glasscherbenviertel“ gleicht.<br />

Ich bin daraufhin nach <strong>Hartkirchen</strong> gefahren, da hat Hr. Geyerhofer vom Bauhof bereits gesäubert.<br />

Es lagen eine Menge Glasscherben rund um die Schule, bei den roten Röhren hat es ebenfalls<br />

fürchterlich ausgeschaut, das Ganze wurde auch fotografiert. Wie gedenkt man in der Gemeinde<br />

dem Problem her zu werden?<br />

Vorsitzender<br />

Wenn es Vorschläge dazu gibt, können sie jederzeit eingebracht werden.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Den Vorschlag dieses Projekt zu errichten, muss ja auch jemand gehabt haben.<br />

GR Mag. Doris Schöppl<br />

Es handelt sich hier um ein Projekt <strong>des</strong> REGEF „Jugend gestaltet Freiräume“. Es wurden die Jugendlichen<br />

aller Gemeinden aufgefordert mitzuarbeiten. Es hieß damals, die Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong><br />

kann sich hier nicht ausschließen. Es haben bei der Gestaltung damals 13 – 15jährige Jugendliche<br />

mitgearbeitet, wenn diese Röhren jetzt in der Nacht für etwas anderes genutzt werden, kann man<br />

nicht sagen, es wurde ein schlechtes Projekt gemacht. Es ist uns allen klar, dass das ein Problem ist<br />

und die einzige Abhilfe sind Sicherheitsbeamte; die in der Nacht patrouillieren, aber das muss erst<br />

einmal bezahlt werden.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Unser Bauhofmitarbeiter muss am Sonntag alles säubern, das ist keine Lösung.<br />

Vorsitzender<br />

Bitte; dann bringe einen Lösungsvorschlag.<br />

GR Johann Humer<br />

Das Problem sind ja nicht die Röhren, denn es hat sich jetzt vom Kinderspielplatz dorthin verlagert.<br />

Wir haben in <strong>Hartkirchen</strong> für Jugendliche in dem Alter nichts anzubieten, wo sollen sie hingehen.<br />

Vorsitzender<br />

Ich kann nur berichten, dass alle Gemeinden dieses Problem haben. Es ist ganz schwierig das zu<br />

unterbinden, aber ich bin gern bereit über jeden Vorschlag, der vielleicht zur Verbesserung beiträgt,<br />

zu reden.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Haben wir zuwenig Geld, weil die Ortsbeleuchtung in Karling nicht funktioniert, alle vier Woche<br />

fällt sie aus.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Werden die Gräben bei den einzelnen Zufahrtswegerln usw. in <strong>Hartkirchen</strong> geräumt oder bleibt<br />

das Laub drinnen liegen?<br />

Vorsitzender<br />

Die Gräben werden alle zwei Jahre gründlich von der Güterwegmeisterei geräumt und ansonsten<br />

vom Bauhof mitgemacht, zurzeit mussten aber auch die Schneestecken gesetzt werden.<br />

GR Waltraud Pichler<br />

Die Leute glauben oft, dass aufgeschüttet wird, weil die Bäche so hoch sind. Es sind Biber, die<br />

das verursachen, sie sperren oft Bäche richtig ab.<br />

----------------------------------------------------------------------------------- ENDE TOP.ALLFÄLLIGES


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung:<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegenen Verhandlungsschrift über die Sitzung<br />

vom 20.09.2006 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />

mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:45 Uhr.<br />

Schöppl Wolfgang e.h.<br />

Vorsitzender<br />

Humer Johann e.h.<br />

Gemeinderat<br />

Hinterberger Peter e.h.<br />

Gemeinderat<br />

Hofer Gertrude e.h.<br />

Gemeinderat<br />

Dunzinger Waltraud<br />

Schriftführer<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der<br />

Sitzung vom 13.12.2006 keine Einwendungen erhoben wurden.<br />

<strong>Hartkirchen</strong>, am 13.12.2006<br />

Der Vorsitzende:<br />

Wolfgang Schöppl

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!