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VERHANDLUNGSSCHRIFT des Gemeinderates - Hartkirchen

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3.2 Änderung bzw. Neufassung der Wassergebührenordnung<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Der Ausschuss für Bau-, Raumplanungs-, Straßen-, Wasser- und Kanalangelegenheiten hat sich in<br />

seiner Sitzung vom 19. Oktober mit der Überarbeitung der Wassergebührenordnung aufgrund der<br />

Zuweisung durch den Prüfungsausschuss befasst und gibt dem Gemeinderat folgende Empfehlung:<br />

A) Anschlussgebühren:<br />

Die OÖ. Lan<strong>des</strong>regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Juni 2005 im Rahmen der „Förderungsrichtlinien“<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft und entsprechend<br />

§ 7 Abs. 4, Zif. 2 dieser Förderungsrichtlinien zumutbare Gebühren als Voraussetzung zur Gewährung<br />

einer Förderung aus Lan<strong>des</strong>mittel festgesetzt. Die Min<strong>des</strong>tanschlussgebühr 2007 (entspricht<br />

150 m²) soll (entsprechend dieser Richtlinien) netto 1.612,00 € (d.s. 1.773,20 € inkl. 10 % USt)<br />

oder umgerechnet auf je m2 der Bemessungsgrundlage netto 10,75 € je m² (d.s. 11,83 % inkl. 10 %<br />

USt.) betragen.<br />

Die Min<strong>des</strong>tanschlussgebühr der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> betrug 2006 netto 1.723,00 € bzw. netto<br />

11,49 € je m² der Bemessungsgrundlage. Der Ausschuss schlägt vor, die Anschlussgebühren entsprechend<br />

der Indexsteigerung per 1.1.2007 um 2,04 % zu erhöhen:<br />

Die Wasseranschlussgebühren betragen demnach:<br />

exkl. Ust<br />

inkl.USt.<br />

Min<strong>des</strong>tanschlussgebühr: . 1.758,00 Euro 1.933,80Euro<br />

bzw. je m2 der Bemessungsgrundlage 11,72 Euro 12,90 Euro<br />

Da es beim Zuschlag zur Drucksteigerungsanlage in letzter Zeit vermehrt zu Problemen gekommen<br />

ist – es mussten sogar Messungen durchgeführt werden – soll in § 3 Abs. 3 der Wortlaut „jedoch<br />

mit Ausnahme jener Objekte, welche den Anschluss ohne Drucksteigerung vornehmen können“<br />

gestrichen werden.<br />

B) Benützungsgebühren:<br />

Die ab dem Jahr 2007 gültigen Min<strong>des</strong>t-Benützungsgebühren für die Wasserversorgungsanlage<br />

wurden lt. Voranschlagserlass 2006 mit netto 1,20 € je m³ (1,32 € inkl. USt.) festgesetzt. Die Benützungsgebühr<br />

2006 betrug netto 1,15 € je m³. Prozentuell ausgedrückt beträgt die Erhöhung 4,3%.<br />

Die übrigen Wasserbenützungsgebühren werden entsprechend diesem Satz erhöht.<br />

Für das Befüllen von Schwimmbäder empfiehlt der Ausschuss folgende Vorgangsweise:<br />

Es soll in den Gemeindenachrichten darauf hingewiesen werden, dass die Bäder vorwiegend über<br />

die Ortswasserleitung bzw. wenn möglich über den eigenen Hausbrunnen zu füllen sind. Falls eine<br />

Befüllung durch die Feuerwehr gewünscht wird, ist die Befüllung in Absprache mit der Firma WDL<br />

durchzuführen, da es in letzter Zeit vermehrt zu Engpässen gekommen ist. Weiters werden zwei<br />

Tarife vorgeschlagen:<br />

- Für die Entnahme von Wasser aus Hydranten beträgt die Wasserbezugsgebühr pro m³ bezogener<br />

und durch einen Wasserzähler gemessener Wassermenge bei Liegenschaften, die nicht an die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind, € 2,04. Ausgenommen von dieser Bestimmung<br />

ist die Entnahme für Brandbekämpfung.<br />

- Für die Entnahme von Wasser aus Hydranten beträgt die Wasserbezugsgebühr pro m³ bezogener<br />

und durch einen Wasserzähler gemessener Wassermenge bei Liegenschaften, welche an die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind, € 4,15. Ausgenommen von dieser Bestimmung<br />

ist die Entnahme für Brandbekämpfung.<br />

GRUNDGEBÜHR:<br />

Zur Bedeckung der laufenden Betriebskosten und der Finanzierung der Wasserversorgungsanlage<br />

(z.B. Instandhaltung, Darlehensrückzahlung) wird eine jährliche Grundgebühr in der Höhe von netto<br />

30,40 € (33,44 € inkl. USt.) für jede angeschlossene Liegenschaft eingehoben.

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