VERHANDLUNGSSCHRIFT des Gemeinderates - Hartkirchen
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einer Bereitstellungsgebühr für angeschlossene unbebaute Grundstücke, diese erst mit Vorschreibung<br />
und Fälligkeit der ersten Erhaltungsbeiträge nach den Bestimmungen der oö. Bauordnung (d.i.<br />
ab dem Jahr 2009) in die Gebührenordnung aufzunehmen. Im kommenden Jahr soll vorerst die<br />
Anzahl der betroffenen Grundstücke erhoben werden.<br />
Ein Verordnungsentwurf wird dem Gemeinderat durch Verlesen zur Kenntnis gebracht und der Verhandlungsschrift<br />
als Beilage angeschlossen.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
Die Kanalgebührenordnung wird entsprechend den Ausführungen im Bericht per 1.1.2007 abgeändert<br />
bzw. neu gefasst.<br />
Der Beschlussfassung liegt der diesbezügliche Verordnungsentwurf zugrunde, welcher der Verhandlungsschrift<br />
als Beilage angeschlossen wird.<br />
BERATUNG:<br />
GR Wolfram Moshammer<br />
Ist das eine Indexanpassung oder eine generelle Erhöhung?<br />
AL Helmut Stögmüller<br />
Das Land gibt Min<strong>des</strong>tgebühren vor und dann die Indexanpassung. Wir liegen etwas über den Min<strong>des</strong>tgebühren.<br />
GR Wolfram Moshammer<br />
Wir erhöhen hier schon je<strong>des</strong> Jahr.<br />
Vorsitzender<br />
Das wird nicht aufzuhalten sein, denn es heißt für die Zukunft kostendeckend, da sind wir noch weit<br />
entfernt.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Ich bin mit Pkt. 3 Regelung für Schwimmbäder nicht einverstanden. Wieso kann man bei diesem<br />
Punkt nicht hineinschreiben: Ist ein Schwimmbad auf einer Liegenschaft, die durch das gemeindeeigene,<br />
gemeinnützige, öffentliche Kanalnetz erschlossen ist, bin ich dafür das Kanalanschlussgebühr<br />
bezahlt werden muss. Die technischen Möglichkeiten können ja leicht unterbrochen werden. Wenn<br />
das so drinnen steht, dann haben für mich die beiden Verordnungen Hand und Fuß. Wenn der Passus<br />
so abgeändert wird, dann haben wir endlich eine Handhabe und ich kann den Verordnungen<br />
zustimmen.<br />
GR Johann Humer<br />
Es wäre sicher vernünftig, wenn wir klare Richtlinien für die Anschlussgebühren von Schwimmbädern<br />
hätten. Es soll klar nachvollziehbar sein, ob die Anschlussgebühr zu entrichten ist oder nicht.<br />
Es wäre vielleicht interessant, wie das von anderen Gemeinden gehandhabt wird.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
In St.Marienkirchen hat jemand einen Schwimmteich gemacht, dem ist die Gebühr vorgeschrieben<br />
worden, das war im Sommer 2006. Wir tragen das Problem sicher schon 6 – 7 Jahre mit. Der Bescheid<br />
von der Gemeinde wird ja auch so erstellt, wieso können die Punkte vom Bescheid nicht in<br />
die Verordnung übernommen werden. Die ersten 15m³ sind frei, was darüber ist wird hineingenommen.<br />
ALHelmut Stögmüller<br />
So viel ich weiß, wurde ja im Bauausschuss darüber gesprochen, zumin<strong>des</strong>t waren die Vorgespräche<br />
so, dass man die Gebührenordnung generell überarbeiten will. Jetzt soll die vom Land geforderte<br />
Gebührenerhöhung beschlossen werden und im nächsten Jahr, da wir ja mit dem Kanal- und<br />
Wasserleitungsbau fertig werden, soll die Gebührenordnung generell überarbeitet werden.<br />
GR Peter Hinterberger<br />
Bevor die Ba<strong>des</strong>aison im April/Mai beginnt soll das mit den Schwimmbädern geregelt sein. Wir brauchen<br />
nur den Teil <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong> in die Verordnung übernehmen, dann haben wir das auch in der<br />
Wassergebührenordnung mit den € 2,04 bzw. mit € 4,15 geregelt. Mit einem Schlag haben wir zwei<br />
Verordnungen berichtigt.<br />
Vorsitzender<br />
Wir beschließen das jetzt und regeln das mit den Schwimmbädern bis zur Ba<strong>des</strong>aison im Frühjahr.<br />
Es soll in der nächsten Bauausschusssitzung darüber beraten werden.