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VERHANDLUNGSSCHRIFT des Gemeinderates - Hartkirchen

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einer Bereitstellungsgebühr für angeschlossene unbebaute Grundstücke, diese erst mit Vorschreibung<br />

und Fälligkeit der ersten Erhaltungsbeiträge nach den Bestimmungen der oö. Bauordnung (d.i.<br />

ab dem Jahr 2009) in die Gebührenordnung aufzunehmen. Im kommenden Jahr soll vorerst die<br />

Anzahl der betroffenen Grundstücke erhoben werden.<br />

Ein Verordnungsentwurf wird dem Gemeinderat durch Verlesen zur Kenntnis gebracht und der Verhandlungsschrift<br />

als Beilage angeschlossen.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

Die Kanalgebührenordnung wird entsprechend den Ausführungen im Bericht per 1.1.2007 abgeändert<br />

bzw. neu gefasst.<br />

Der Beschlussfassung liegt der diesbezügliche Verordnungsentwurf zugrunde, welcher der Verhandlungsschrift<br />

als Beilage angeschlossen wird.<br />

BERATUNG:<br />

GR Wolfram Moshammer<br />

Ist das eine Indexanpassung oder eine generelle Erhöhung?<br />

AL Helmut Stögmüller<br />

Das Land gibt Min<strong>des</strong>tgebühren vor und dann die Indexanpassung. Wir liegen etwas über den Min<strong>des</strong>tgebühren.<br />

GR Wolfram Moshammer<br />

Wir erhöhen hier schon je<strong>des</strong> Jahr.<br />

Vorsitzender<br />

Das wird nicht aufzuhalten sein, denn es heißt für die Zukunft kostendeckend, da sind wir noch weit<br />

entfernt.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Ich bin mit Pkt. 3 Regelung für Schwimmbäder nicht einverstanden. Wieso kann man bei diesem<br />

Punkt nicht hineinschreiben: Ist ein Schwimmbad auf einer Liegenschaft, die durch das gemeindeeigene,<br />

gemeinnützige, öffentliche Kanalnetz erschlossen ist, bin ich dafür das Kanalanschlussgebühr<br />

bezahlt werden muss. Die technischen Möglichkeiten können ja leicht unterbrochen werden. Wenn<br />

das so drinnen steht, dann haben für mich die beiden Verordnungen Hand und Fuß. Wenn der Passus<br />

so abgeändert wird, dann haben wir endlich eine Handhabe und ich kann den Verordnungen<br />

zustimmen.<br />

GR Johann Humer<br />

Es wäre sicher vernünftig, wenn wir klare Richtlinien für die Anschlussgebühren von Schwimmbädern<br />

hätten. Es soll klar nachvollziehbar sein, ob die Anschlussgebühr zu entrichten ist oder nicht.<br />

Es wäre vielleicht interessant, wie das von anderen Gemeinden gehandhabt wird.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

In St.Marienkirchen hat jemand einen Schwimmteich gemacht, dem ist die Gebühr vorgeschrieben<br />

worden, das war im Sommer 2006. Wir tragen das Problem sicher schon 6 – 7 Jahre mit. Der Bescheid<br />

von der Gemeinde wird ja auch so erstellt, wieso können die Punkte vom Bescheid nicht in<br />

die Verordnung übernommen werden. Die ersten 15m³ sind frei, was darüber ist wird hineingenommen.<br />

ALHelmut Stögmüller<br />

So viel ich weiß, wurde ja im Bauausschuss darüber gesprochen, zumin<strong>des</strong>t waren die Vorgespräche<br />

so, dass man die Gebührenordnung generell überarbeiten will. Jetzt soll die vom Land geforderte<br />

Gebührenerhöhung beschlossen werden und im nächsten Jahr, da wir ja mit dem Kanal- und<br />

Wasserleitungsbau fertig werden, soll die Gebührenordnung generell überarbeitet werden.<br />

GR Peter Hinterberger<br />

Bevor die Ba<strong>des</strong>aison im April/Mai beginnt soll das mit den Schwimmbädern geregelt sein. Wir brauchen<br />

nur den Teil <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong> in die Verordnung übernehmen, dann haben wir das auch in der<br />

Wassergebührenordnung mit den € 2,04 bzw. mit € 4,15 geregelt. Mit einem Schlag haben wir zwei<br />

Verordnungen berichtigt.<br />

Vorsitzender<br />

Wir beschließen das jetzt und regeln das mit den Schwimmbädern bis zur Ba<strong>des</strong>aison im Frühjahr.<br />

Es soll in der nächsten Bauausschusssitzung darüber beraten werden.

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