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VERHANDLUNGSSCHRIFT des Gemeinderates - Hartkirchen

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2.6 Gemein<strong>des</strong>traße Paching, Teilauflassung öffentliches Gut; Auflassungsverordnung<br />

gem. § 11 Abs. 3 Oö.Straßengesetz 1991<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Mit schriftlicher Eingabe vom 10.08.2006 ersuchen die Ehegatten Schauer Johann u. Christine,<br />

4081 <strong>Hartkirchen</strong>, Paching 8, um die Auflassung eines Teilstückes <strong>des</strong> öffentlichen Gutes der Gemein<strong>des</strong>traße<br />

Paching (Parz. Nr. 2067/7, KG. Öd in Bergen) zwecks Errichtung einer Doppelgarage.<br />

In der Sitzung <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> am 20.09.2006 wurde der Grundsatzbeschluss über diese Auflassung<br />

<strong>des</strong> öffentlichen Gutes gefasst.<br />

Gemäß § 11 Abs. 3 <strong>des</strong> Oö. Straßengesetz 1991 hat die Auflassung einer öffentlichen Straße bei<br />

Verkehrsflächen der Gemeinde durch Verordnung <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> zu erfolgen, wenn die öffentliche<br />

Straße wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden<br />

ist.<br />

Gemäß § 11 Abs. 3 in Verbindung mit § 11 Abs. 6 u. 7 <strong>des</strong> Oö. Straßengesetz 1991 wurde in der<br />

Zeit vom 21.09.2006 bis 05.10.2006 darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen für die beabsichtigte<br />

Auflassung durch vier Wochen, nämlich vom 06.10.2006 bis 03.11.2006 bei der Gemeinde zur<br />

öffentlichen Einsichtnahme mit dem Hinweis aufliegen, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse<br />

glaubhaft machen kann, schriftliche Einwendungen u. Anregungen beim Gemeindeamt <strong>Hartkirchen</strong><br />

einbringen kann (siehe Kundmachung der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> vom 21.09.2006). Gleichzeitig<br />

wurden mit ha. Schreiben vom 21.09.2006 sämtliche von der Auflassung unmittelbar betroffene<br />

Grundeigentümer nachweislich von der Planauflage verständigt. Innerhalb dieser Stellungnahmefrist<br />

sind hieramts keine Stellungnahmen bzw. Einwände eingelangt.<br />

Der Gemeinderat hat nunmehr eine Beschlussfassung über den vorliegenden Verordnungsentwurf<br />

vorzunehmen.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

Die Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 in Verbindung mit § 11 Abs. 6-7 <strong>des</strong> Oö. Straßengesetz 1991<br />

idgF. betreffend die Auflassung einer Teilfläche <strong>des</strong> öffentlichen Gutes der Gemein<strong>des</strong>traße Paching<br />

( Parz. Nr. 2067/7, KG. Öd in Bergen) wird gemäß dem vorliegenden Verordnungsentwurf vom<br />

30.10.2006, Zl.: 612/Pa/Sch/2006, beschlossen.<br />

Der Beschlussfassung werden<br />

1. der Verordnungsentwurf der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> vom 30.10.2006, Zl.: 612/Pa/Sch/2006<br />

(Beilage zur Verhandlungsschrift) sowie<br />

2. das Katastralmappenblatt der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong>, mit Datum vom 10.08.2006, Maßstab<br />

1:500<br />

zugrunde gelegt.<br />

Diese Unterlagen werden den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> durch vollinhaltliches Verlesen bzw.<br />

durch Auflage zur Kenntnis gebracht.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

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