VERHANDLUNGSSCHRIFT des Gemeinderates - Hartkirchen
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2.6 Gemein<strong>des</strong>traße Paching, Teilauflassung öffentliches Gut; Auflassungsverordnung<br />
gem. § 11 Abs. 3 Oö.Straßengesetz 1991<br />
BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />
Mit schriftlicher Eingabe vom 10.08.2006 ersuchen die Ehegatten Schauer Johann u. Christine,<br />
4081 <strong>Hartkirchen</strong>, Paching 8, um die Auflassung eines Teilstückes <strong>des</strong> öffentlichen Gutes der Gemein<strong>des</strong>traße<br />
Paching (Parz. Nr. 2067/7, KG. Öd in Bergen) zwecks Errichtung einer Doppelgarage.<br />
In der Sitzung <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> am 20.09.2006 wurde der Grundsatzbeschluss über diese Auflassung<br />
<strong>des</strong> öffentlichen Gutes gefasst.<br />
Gemäß § 11 Abs. 3 <strong>des</strong> Oö. Straßengesetz 1991 hat die Auflassung einer öffentlichen Straße bei<br />
Verkehrsflächen der Gemeinde durch Verordnung <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> zu erfolgen, wenn die öffentliche<br />
Straße wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden<br />
ist.<br />
Gemäß § 11 Abs. 3 in Verbindung mit § 11 Abs. 6 u. 7 <strong>des</strong> Oö. Straßengesetz 1991 wurde in der<br />
Zeit vom 21.09.2006 bis 05.10.2006 darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen für die beabsichtigte<br />
Auflassung durch vier Wochen, nämlich vom 06.10.2006 bis 03.11.2006 bei der Gemeinde zur<br />
öffentlichen Einsichtnahme mit dem Hinweis aufliegen, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse<br />
glaubhaft machen kann, schriftliche Einwendungen u. Anregungen beim Gemeindeamt <strong>Hartkirchen</strong><br />
einbringen kann (siehe Kundmachung der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> vom 21.09.2006). Gleichzeitig<br />
wurden mit ha. Schreiben vom 21.09.2006 sämtliche von der Auflassung unmittelbar betroffene<br />
Grundeigentümer nachweislich von der Planauflage verständigt. Innerhalb dieser Stellungnahmefrist<br />
sind hieramts keine Stellungnahmen bzw. Einwände eingelangt.<br />
Der Gemeinderat hat nunmehr eine Beschlussfassung über den vorliegenden Verordnungsentwurf<br />
vorzunehmen.<br />
ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
Die Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 in Verbindung mit § 11 Abs. 6-7 <strong>des</strong> Oö. Straßengesetz 1991<br />
idgF. betreffend die Auflassung einer Teilfläche <strong>des</strong> öffentlichen Gutes der Gemein<strong>des</strong>traße Paching<br />
( Parz. Nr. 2067/7, KG. Öd in Bergen) wird gemäß dem vorliegenden Verordnungsentwurf vom<br />
30.10.2006, Zl.: 612/Pa/Sch/2006, beschlossen.<br />
Der Beschlussfassung werden<br />
1. der Verordnungsentwurf der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> vom 30.10.2006, Zl.: 612/Pa/Sch/2006<br />
(Beilage zur Verhandlungsschrift) sowie<br />
2. das Katastralmappenblatt der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong>, mit Datum vom 10.08.2006, Maßstab<br />
1:500<br />
zugrunde gelegt.<br />
Diese Unterlagen werden den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> durch vollinhaltliches Verlesen bzw.<br />
durch Auflage zur Kenntnis gebracht.<br />
BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />
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