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VERHANDLUNGSSCHRIFT des Gemeinderates - Hartkirchen

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In dieser Angelegenheit fand bereits am 27.10.2005 eine Vorbesichtigung mit den Vertretern <strong>des</strong><br />

Amtes der OÖ. Lan<strong>des</strong>regierung, Örtliche Raumplanung und dem Regionsbeauftragten für Natur- u.<br />

Landschaftsschutz, statt. Dabei wurde der Umwidmungsantrag von den Sachverständigen grundsätzlich<br />

positiv beurteilt. Gefordert wurde dabei, dass im Wege der Bauplatzbewilligung zu berücksichtigen<br />

sein wird, dass von den angrenzenden Gebäuden die künftigen Bauplatzgrenzen allseits<br />

wenigstens 5,0 m Abstand eingehalten wird, um ein Durchgehen bzw. Bewirtschaften dieser nördlichen<br />

bzw. westlichen Wiesenzone noch zu ermöglichen. Unter dieser Einschränkung und der Ausformung<br />

von geraden Grundgrenzen naturschutzfachlich keine Bedenken. Weiters wird festgestellt,<br />

dass im ÖEK diesbezüglich keine Änderungen notwendig sind.<br />

Dieser Forderung der Sachverständigen wurde im vorliegenden Planentwurf dahingehend Rechnung<br />

getragen, indem mit der Widmungsfläche ein entsprechender Abstand zu den Gebäuden eingehalten<br />

wird.<br />

Der Örtliche Ausschuss für Raumplanungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 19.10.2006<br />

unter Zugrundelegung der fachlichen Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI Erich Deinhammer<br />

über diesen Umwidmungsantrag eine Vorberatung vorgenommen. Er stellt dabei einstimmig an den<br />

Gemeinderat den Antrag auf Fassung <strong>des</strong> Einleitungsbeschlusses zur Änderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 04.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

Der Flächenwidmungsplan Nr. 04 wird hinsichtlich Umwidmung eines Teilbereiches <strong>des</strong> Grundstückes<br />

Nr. 1651, KG. <strong>Hartkirchen</strong> (Ortschaftsbereich Hainbach) von derzeit Grünland in Bauland<br />

„Dorfgebiet“, abgeändert.<br />

Das Abänderungsverfahren gemäß den Bestimmungen <strong>des</strong> Oö. Raumordnungsgesetz 1994 idgF.<br />

wird eingeleitet.<br />

Diesem Beschluss liegt die fachliche Stellungnahme <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinhammer<br />

vom 28.09.2006, weiters das Erhebungsblatt zur Verständigung <strong>des</strong> Amtes der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung,<br />

sowie der Auszug aus dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong>, Maßstab<br />

1:1000, zugrunde.<br />

Diese Unterlagen werden den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> durch vollinhaltliches Verlesen bzw.<br />

durch Auflage <strong>des</strong> Planausschnittes aus dem Flächenwidmungsplan, zur Kenntnis gebracht.<br />

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

einstimmige Annahme durch Handerheben.<br />

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