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Gemeinderatssitzung 2005-03-30 - .PDF - Hartkirchen

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2.4 Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 01, Korrektur im Bereich der Ortschaft<br />

Vornholz; Genehmigungsbeschluss<br />

BERICHT DES VORSITZENDEN:<br />

Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 10.11.2004 wurde das Vorverfahren hinsichtlich<br />

Anpassung bzw. Korrektur des Örtlichen Entwicklungskonzepts Nr. 01 der Gemeinde <strong>Hartkirchen</strong> im<br />

nördlichen Ortschaftsbereich Vornholz. Der Grund für diese Maßnahme ist die beabsichtigte Verkabelung<br />

der im dortigen Bereich sich befindlichen <strong>30</strong> kv Leitung.<br />

Die beteiligte Fachabteilung beim Amt der Oö. Landesregierung, Örtliche Raumordnung berichtet in<br />

ihrer Stellungnahme, dass auf Grund der geänderten Voraussetzungen (geplante Verkabelung einer<br />

Hochspannungsfreileitung) im nordöstlichen Randbereich der Ortschaft Vornholz eine geringfügige<br />

Verschiebung der dzt. definierten Baulandgrenze in diesem Ortsteil erfolgen soll. Dies wird zur<br />

Kenntnis genommen, wenn die forstfachlichen Forderungen noch Berücksichtigung finden. Die Plandarstellung<br />

ist etwas irreführend, da nicht nur der tatsächliche Planungsraum - welcher tatsächlich<br />

ein vergleichsweise geringfügiges Ausmaß aufweist – als Änderungsbereich gekennzeichnet ist.<br />

Abschließend wird noch mitgeteilt, dass die Begründbarkeit der ggstl. ÖEK-Änderung (die Festlegungen<br />

sind erst seit September 20<strong>03</strong> verordnet) von der Baurechtsabteilung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens<br />

zu beurteilen sind.<br />

Der Regionsbeauftragte für Natur- u. Landschaftsschutz stellt fest, dass aus naturräumlicher Sicht<br />

festzuhalten ist, dass durch die Verlegung der Hochspannungsleitung die nunmehrige ÖEK-<br />

Änderung als Arrondierung einzustufen ist, solange der Grünkeil – wie auch dargestellt – zwischen<br />

den beiden Baulandflächen wenigstens im nördlichen Bereich verbleibt. Hier ist im Gegensatz zur<br />

südlichen bereits gewidmeten Baulandfläche keine direkte Verbindung der zu bebauenden<br />

Grundstücke auf ca. 50 m von Nord-West- in Süd-Ost-Richtung gegeben. Abschließend wird zusammenfassend<br />

festgestellt, dass naturschutzfachlich mit den öffentlichen Interessen an der Erhaltung<br />

des Natur- u. Landschaftsschutzes noch in Übereinklang stehend.<br />

Nach einem am 2.3.<strong>2005</strong> durchgeführten Lokalaugenschein berichtet Herr DI. Lummerstorfer vom<br />

Forstdienst der BH. Eferding in seiner Stellungnahme, dass er in seiner ersten Stellungnahme vom<br />

11.01.<strong>2005</strong> einen Mindestabstand von <strong>30</strong> Meter vom nördlich angrenzenden Wald vorgeschlagen<br />

hat. Da es sich um eine ebene Fläche handelt, die in Zukunft bebaut werden könnte und die nördlich<br />

angrenzende Waldparzelle nach Norden abfällt, kann auf den Mindestabstand von <strong>30</strong> Meter verzichtet<br />

werden. Er macht aber darauf aufmerksam, dass ein Objekt auf der neuen Umwidmungsfläche<br />

im südlichen Bereich der neuen Parzelle errichtet werden soll, um eine Gefährdung durch Windwurf<br />

zu minimieren.<br />

Die Energie AG berichtet in ihrer Stellungnahme, dass durch die geplante Verkabelung der bestehenden<br />

<strong>30</strong> kV Freileitung kann die derzeitige Grenze der baulichen Entwicklung in nördliche Richtung<br />

verlegt werden. Das <strong>30</strong> kV Kabelprojekt ist unmittelbar vor der energierechtlichen Einreichung<br />

zur Genehmigung. Nach Bauausführung des Kabelprojektes besteht gegen die Abänderung des<br />

örtlichen Entwicklungskonzeptes im Bereich Vornholz seitens ihres Unternehmens kein Einwand.<br />

Von den übrigen im Zuge des Vorverfahrens verständigten Ämter u. Behörden sind keine bzw. ausschließlich<br />

positive Stellungnahmen eingelangt.<br />

Weiters wurde im Zuge des verkürzten Verfahrens gem. § 36 Abs. 4 des Oö. ROG. 1994 mit Schreiben<br />

vom 02.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong> (Stellungnahmefrist bis 18.3.<strong>2005</strong>) die Verständigung der durch die beabsichtigte<br />

Planänderung betroffenen Grundeigentümern durchgeführt. Dabei sind keinerlei schriftliche<br />

Stellungnahmen eingelangt.<br />

Der örtliche Ausschuss für Raumordnungsangelegenheiten hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung<br />

am 07.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong> vorberaten und stellt dabei an den Gemeinderat den einstimmigen Antrag auf<br />

Beschlussfassung hinsichtlich der gegenständlichen Korrektur bzw. Anpassung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

Nr. 01 im Ortschaftsbereich von Vornholz.<br />

ANTRAG DES VORSITZENDEN:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

• Die Korrektur bzw. Anpassung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 01 im nordöstlichen<br />

Ortschaftsbereich von Vornholz infolge Verkabelung der dortigen <strong>30</strong> kv-Leitung hinsichtlich<br />

Verlegungen der „Grenzen der baulichen Entwicklung“ entsprechend der Darstellung im Änderungsplan<br />

Nr. 1.01 des Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinhammer, 4070 Eferding, vom<br />

04.11.2004 (geändert am 02.<strong>03</strong>.<strong>2005</strong>), wird genehmigt.<br />

Der Beschlussfassung werden<br />

1. die fachliche Stellungnahme des Ortsplaners Arch. DI. Erich Deinhammer, 4070<br />

Eferding, vom 04.11.2004

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